MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Der Mensch wird eher mehrfach auf eine ähnlich liegende Stelle schlagen. Eine solch zufällige Verteilung spricht genau genommen eher gegen ein Kapitaldelikt.
Wenn sich das Opfer wehrt wird man nicht immer die gleiche Stelle treffen.

Am Schütz teilt sich ja der Wasserstrom auf, denn ein Teil flisset in die Turbine und der Rest über das Wehr und da können Kräfte gewirkt haben die das Opfer teilweise in den Spalt gezogen haben und Kräfte die das Opfer wieder seitlich weg zum Wehr gezogen haben.
intenso

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von intenso »

Nochmals:

Die Feststellungen zur Täterschaft des Angeklagten zum Urteil des LG Traunstein vom 19.03.2024 beruhen auf einer völlig rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung.

- man weiß nicht, ob Täter und Opfer sich in der Tatnacht begegneten,
- es gibt kein Geständnis,
- es gibt keinen Tatort,
- es gibt keine Tatortspuren,
- es gibt kein Tatwerkzeug,
- es gibt keine DNA-Spuren an der Kleidung des Täters,
- es gibt keine Tatzeugen,

im Grunde gibt es nichts, was man ernsthaft als Indiz verwerten könnte, es sei denn man ist Fan von Grimms Märchen.

Für das LG Traunstein und seine Jahrhunderttalente des Strafechts kein Problem.

Die Vorgehen des Landgerichts erweist sich als grob rechtsfehlerhaft. Wenn man im Grunde als Tatnachweis nichts in der Hand hat, wie will man damit
die notwendige Gesamtwürdigung der Indizien, die es nicht gibt, vornehmen?

Auf den offenkundigen Rechtsfehlern beruht der Schuldspruch, Komödienstadl gleich und zur Sicherheit nach vorheriger Abstimmung zwischen
Jugendabtlg 2 und StA.

Nicht ohne Grund hat der BGH in seinem Beschluss vom 01.04.2025 bereits als aureichend für die Verwerfung des erstinstanzlichen Urteils darauf angehoben, dass das Urteil vom 19.03.2024 bereits deshalb verworfen werden musste, weil die Vorsitzende Aßbichler befangen war und

- nun kommt der eigentliche bayrische Klopper -

die unrechtmäßig bewertende Vorsitzende der 1. Jugendabtlg, Heike Will mit ihrer Ablehnung des Befangenheitsantrages mit zum entscheidenden
Part zum Fehlurteil vom 19.03.2024 geworden ist.

Und wir wären ja nicht in Bayern, mir san mir, wenn diese Vorsitzende jetzt nicht das Haftprüfungsverfahren leiten würde (und anschließend natürlich die Wiederholung der 1. Instanz).

An dieser Stelle fragt man sich, warum die ganzen strafrechtlichen Vorschriften nebst ständiger Rechtsfortbildung, wenn es letztlich doch nur
under cover um Absprachen geht.

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 01.04.2025 kein Wort über die Rechtmäßigkeit des Urteils vom 19.03.2024 - jenseits des Aspekts der Befangenheit Aßbichlers - verloren; es war für die Verwerfung nicht nötig. Würden sie sich mit der Beweiswürdigung Aßbichler/Fiedler befasst haben, vermutlich würden sie immer noch schreiben.

Nun also die nächste Vorstellung des Komödienstadls am 16.06.2025 unter Ausschluss der Öffentlichkeit, man darf wirklich gespannt sein. Man darf
auch davon ausgehen, dass Rick/Georg nichts unternehmen würden, was bei sauberer starfrechtlicher Arbeitsweise und Würdigung nicht hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Böse Zungen behaupten übrigens: wer mit Akten am weitersten werfen kann, hat in Traunstein das Zeug zum Oberstaatsanwalt.
Lento
Beiträge: 25
Registriert: Donnerstag, 17. April 2025, 13:07:20
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Gast hat geschrieben: Mittwoch, 11. Juni 2025, 22:49:05 Wenn sich das Opfer wehrt wird man nicht immer die gleiche Stelle treffen.
Das ist richtig. Aber bei einer Person, welche auf dem Bauch liegen und jemand auf ihrem Rücken/Schultern knien soll, sind die Freiheitsgrade sehr eingeschränkt. Die Stellen werde eher nebeneinander auf einer gedachten Linie angeordnet sein. Das vorliegende Verletzungsbild ist jedoch vollkommen anders. Auch kann man den Schlag dann selten senkrecht zur Oberfläche ausführen.
Catch22
Beiträge: 1016
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

BayWu hat geschrieben: Mittwoch, 11. Juni 2025, 17:21:41 … Ich traue dem lokalen Gericht und der Staatsanwaltschaft durchaus zu eindeutige Fälle … revisionssicher abzuhandeln. …
Das LG Traunstein sticht seit langer Zeit bei der Aufhebung rechtsfehlerhafter Urteile in Strafsachen deutlich hervor, wie die Statistiken des BGH zeigen:

viewtopic.php?p=292440#p292440

Der Fall Hanna ist nur einer von vielen – einer, der allerdings besonders viel Aufmerksamkeit erzielt. Jedoch ist jedes Fehlurteil eines zu viel!

Die Pressearbeit des LG und der StA zeigt sich diesbezüglich nicht sonderlich mitteilsam. Informiert wird nach Gutsherrenart. Online gestellte Pressemitteilungen sind rar, handverlesene Medienvertreter werden offenbar auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail versorgt.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... presse.php
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... presse.php

BayWu hat geschrieben: Mittwoch, 11. Juni 2025, 17:21:41 … Weil es eben in der bayrischen Provinz nicht sein kann und darf, dass das Volk ohne einen Schuldigen auskommen muss? …
Der Hintergrund dürfte viel komplexer sein. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden und des Gerichts spielen ebenso eine Rolle wie die der regionalen Medien (z. B. von OVB, Regional-Fernsehen Oberbayern, Traunsteiner Tagblatt oder einer im Chiemgau lebenden Redakteurin der Münchener Abendzeitung).

Einseitige Berichterstattung nach dem antizipierten Gusto der Leser lenkt die öffentliche Meinung in determinierte Bahnen – und verfehlt ihren Auftrag als Vierte Gewalt im Staat. Voller Empörung wird auf Beiträge in der „Zeit“ und auf „Spiegel-TV“ reagiert – in bemitleidenswert jaulenden Artikelchen beleidigter Leberwürste.

Regionale Medien als Vordenker für die Region: Versorgt durch die Pressestellen von LG und StA, mit einem Ohr im Sitzungssaal, mit dem anderen an den Stammtischen, schreiben für Gerichtsreportagen nicht qualifizierte Journalisten darüber, was den Leser beeindruckt.

Markige Sprüche einer Vorsitzenden Richterin oder das Hinpfeffern von Akten durch einen StA sind leichter vermittelbar als Sachargumente, von denen sie selbst kaum auch nur den geringsten Teil verstanden haben. Macht sich der Journalist noch dazu mit der Sache, über die er berichtet, gemein, verliert er die gebotene Distanz, Neutralität und Kritikfähigkeit vollends. Unüberhörbar erschallt das Echo in den Leserkommentaren.

All dies mag Fehlleistungen auf Seiten der Ermittlungsbehörden und des Gerichts befördern – über die in den Medien wiederum wenig kritisch informiert wird. Ein Teufelskreis entsteht.

Angesichts dessen stellt sich die Frage: „Was war zuerst da: die Henne oder das Ei?“
BayWu
Beiträge: 3
Registriert: Samstag, 19. April 2025, 18:07:52
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von BayWu »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 16:25:24
All dies mag Fehlleistungen auf Seiten der Ermittlungsbehörden und des Gerichts befördern – über die in den Medien wiederum wenig kritisch informiert wird. Ein Teufelskreis entsteht.

Angesichts dessen stellt sich die Frage: „Was war zuerst da: die Henne oder das Ei?“
Egal ob Henne oder Ei zuerst da waren. Der Kreislauf wird empfindlich gestört wenn jemand von außerhalb - noch dazu eine Frau - sich erdreistet ihren Mandanten - im Gegensatz zu den Pflichtverteidigern - wirklich zu verteidigen. Da lässt sich eine Richterin dann dazu hinreißen, der Verteidigung in der Urteilsverkündung zu Nachhilfe in Rechtssachen zu raten. Nach dem BGH Urteil muss man sagen: ganz schlecht gealtert diese Ansprache.

Die Besetzung der Richterbank (Vorsitz) in der Neuauflage des Prozesses ist ja bekannt. Wie sieht das mit der Staatsanwaltschaft aus? Gibt es Informationen, ob diese gleich wie im kassierten ersten Prozess besetzt ist? Wenn noch nicht bekannt: wann und wie würde man das erfahren?
intenso

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von intenso »

BayWu hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 19:52:55 Egal ob Henne oder Ei zuerst da waren. Der Kreislauf wird empfindlich gestört wenn jemand von außerhalb - noch dazu eine Frau - sich erdreistet ihren Mandanten - im Gegensatz zu den Pflichtverteidigern - wirklich zu verteidigen. Da lässt sich eine Richterin dann dazu hinreißen, der Verteidigung in der Urteilsverkündung zu Nachhilfe in Rechtssachen zu raten. Nach dem BGH Urteil muss man sagen: ganz schlecht gealtert diese Ansprache.

Die Besetzung der Richterbank (Vorsitz) in der Neuauflage des Prozesses ist ja bekannt. Wie sieht das mit der Staatsanwaltschaft aus? Gibt es Informationen, ob diese gleich wie im kassierten ersten Prozess besetzt ist? Wenn noch nicht bekannt: wann und wie würde man das erfahren?
Es ist ein Segen, dass die Familie T. die Verteidigerin Rick gerade noch rechtzeitig unter Vertrag genommen hat, denn wie man inzwischen erkennt, waren diese beigeordneten Pflichtverteidiger (aus demselben "Dorf") wohlinszeniert zum Zwecke der scheinbaren Waffengleichkeit dort hingesetzt worden, nicht etwa Unbekannte, nein, nein, sondern jene, die man schon kannte, von denen man annahm und erwartete, dass sie sich nicht "zum Zwecke der Wahrheitsfindung" etwa mit Aßbichler und Fiedler anlegen würden, weil sie sonst das letzte Mal beigeordnet worden wären.

Man darf nicht dem Fehler verfallen, Juristen ihrer Bedeutung nach höher anzusiedeln als ihnen gebührt: Nicht selten sind es recht kleinkarierte und verspießte Seelen, die sich hinter ihrer Profession und ihrem Job verstecken, was gerade nicht zu einem Eiskeller-Fall und hiermit Indizienprozess passt, wo höchste Integrität und sauberste juristische Qualität gefordert ist, um einem jungen Menschen durch leichtfertigen Freiheitsentzug nicht das Leben zu versauen.

Das aber gilt insbesondere dann, wenn es sich wie hier um einen strafrechtlich unvorbelasteten, in seiner Reifeentwicklung leicht zurückgebliebenen Jugendlichen handelt, dessen verbale Unbedarftheit gleich den Geiern als Fraß diente. Anderweitig erhält man den Eindruck, dass solche Menschen "zum Kanonenfutter" für strafrechtliche Karrieren herhalten sollten, was wohl auch funktioniert hätte, wenn nicht irgendein Genius die Familie T. noch rechtzeitig gewarschaut hätte, Regina Rick zu holen, was das Bild sofort entscheidend ändert, weil die Gegenwart von Regina Rick seitens des Abspracheteams sofort als Angriff per se empfunden wurde (man wollte im "Dorf" unter sich bleiben, die ausgehende Inszenierung funktionierte nicht mehr).

Euer Ehren!
Catch22
Beiträge: 1016
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

BayWu hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 19:52:55 … Die Besetzung der Richterbank (Vorsitz) in der Neuauflage des Prozesses ist ja bekannt. …
Ja. Aber gegen die Vorsitzende Will wurde in einem anderen Verfahren ein Befangenheitsantrag gestellt, der zwischenzeitlich abgelehnt worden sein muss (denn die dortige Hauptverhandlung wurde am 10.06.2025 fortgesetzt). Siehe hier:

viewtopic.php?p=295401#p295401

Eine Pressemitteilung des LG Traunstein gab es über die Ablehnung dieses Befangenheitsantrags nicht. Auch im Oberbayerischen Volksblatt (OVB) wurde bislang nicht darüber berichtet.

BayWu hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 19:52:55 … Wie sieht das mit der Staatsanwaltschaft aus? …
Unbekannt. Siehe hier:

viewtopic.php?p=296247#p296247
viewtopic.php?p=296252#p296252
viewtopic.php?p=293527#p293527

BayWu hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 19:52:55 … wann und wie würde man das erfahren? …
Vermutlich zuerst durch die am kommenden Montag den Gerichtsflur belagernden Pressevertreter: Welcher StA betritt den Sitzungssaal zum nichtöffentlichen Haftprüfungstermin?

BayWu hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 19:52:55 … Der Kreislauf wird empfindlich gestört wenn jemand von außerhalb … sich erdreistet … [seinen] Mandanten … wirklich zu verteidigen.
Gott sei Dank. Was aber widerfährt jenen,
► die aus Unkenntnis den vom „Traunsteiner System“ erkorenen Pflichtverteidigern (zunächst) blind vertrauen,
► die vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Eile keinen RA von außerhalb finden, der bereit wäre, sich beiordnen zu lassen oder
► die sich einen Wahlverteidiger von außerhalb nicht leisten können?

Das Grundproblem bleibt erhalten.

BayWu hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 19:52:55 … Da lässt sich eine Richterin dann dazu hinreißen …
Noch bedenklicher ist, wie viel Raum die Medien dieser verfehlten richterlichen Leidenschaft geben. Volkes Echo folgt prompt.

BayWu hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 19:52:55 … Egal ob Henne oder Ei zuerst da waren. …
Der Teufelskreis lässt sich nur durchbrechen, wenn darüber eine öffentliche Diskussion angestoßen wird – wenn nicht mehr blind darauf vertraut wird, „so etwas“ könne ja immer nur den „anderen“ passieren. Damit den Chiemgauern (einschließlich den Pressevertretern!) bewusst wird, dass wirklich jeder von ihnen der Nächste sein könnte, der unschuldig in Hand- und Fußfesseln vor die Traunsteiner Richterbank gezerrt wird.
Gast.111

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast.111 »

intenso hat geschrieben: Donnerstag, 12. Juni 2025, 00:16:41 Nochmals:

- man weiß nicht, ob Täter und Opfer sich in der Tatnacht begegneten,
- es gibt kein Geständnis,
- es gibt keinen Tatort,
- es gibt keine Tatortspuren,
- es gibt kein Tatwerkzeug,
- es gibt keine DNA-Spuren an der Kleidung des Täters,
- es gibt keine Tatzeugen,
Weiß man denn ob nur keine DNA Spuren von S.T. bei H.W. gefunden wurde (bzw. andersrum) oder wurden bei beiden gar keine Spuren von niemanden entdeckt?

Ganz am Anfang waren es doch zwei Jogger; wo und wann ist denn der zweite verschwunden/verloren gegangen? Ein Jogger hatte wohl eine lange Hose an und der andere eine kurze. Ist das denn überhaupt nicht mehr relevant?
intenso

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von intenso »

Gast.111 hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 07:50:59 Weiß man denn ob nur keine DNA Spuren von S.T. bei H.W. gefunden wurde (bzw. andersrum) oder wurden bei beiden gar keine Spuren von niemanden entdeckt?

Ganz am Anfang waren es doch zwei Jogger; wo und wann ist denn der zweite verschwunden/verloren gegangen? Ein Jogger hatte wohl eine lange Hose an und der andere eine kurze. Ist das denn überhaupt nicht mehr relevant?
Würde es so gewesen sein, wäre es als Nachweis - vermutlich - an die große Glocke dafür gehängt worden, dass Sebastian zumindest zu Hanna einen
etwaigen Körperkontakt gehabt haben musste und wäre nicht auf die zweifelhafte Aussage des Borderliners in der JVA angewiesen gewesen.

Dass von 2 Joggern die Rede war, daran kann ich mich nicht erinnern, denkbar ist schon, dass es irgendwann genannt wurde.

Es ist inzwischen mehr der Anschein entstanden, dass von den Betreibern des Verfahrens bis zum 19.03.2024 eine Inszenierung durchgezogen werden sollte - "Dorfrichter-Adam" lässt grüßen - , was sich auch daraus herleiten könnte, dass aufgrund des Todes von Hanna Wörndl eine Unruhe/Unsicherheit
ob eines rumlaufenden Mörders (von Mord ging man sofort aus, natürlich ohne entsprechende Indizien) entstanden war, die Idylle im Chiemgau war gestört und die Ermittlungsorgane betrieben einen nie zuvor dagewesenen Aufwand, um den Täter (Unfall nahm kaum jmd an) ausfindig zu machen, um in die beunruhigte Bevölkerung wieder Ruhe zu bringen und weiterhin die Funktionstüchtigkeit des Staate, des Landes Bayern, mia san mia - zu untermauern; wenn man so will Parteiwerbung für die CSU.

Man stelle sich nur vor, vor diesem immensen Hintergrund der Ermittlungen und medialen Vorverurteilungen gg. Sebastian wäre das LG Traunstein (welches bundesweit keinen guten juristischen Ruf hat und statistisch für dieselben Straftaten bundesweit die höchsten Strafen ausspricht) zu dem
Ergebnis gekommen, die Beweislage würde für eine Verurteilung von Sebastian nicht gereicht haben (also müsste ja der tatsächliche Mörder immer noch rumrennen (was er vielleicht auch tut, wenn es kein Unfall war)), was für das landestypische Selbstverständnis und speziell für die bayrische
Justiz einer Bankrotterklärung gleichgekommen wäre, von den Karriereschritten in der Justiz ganz zu schweigen.

Es "musste" also ein Täter her, um die Sache abzuschließen, wieder Ruhe unter die Chiemgauer zu bekommen und große Stücke von den bayrischen
Strafverfolgern zu halten.

Wenn das alles zutrifft, fällt die Forschung nach der Wahrheit mit sauberen und umsichtigen Arbeiten hinter das erwünschte Ergebnis zurück.

Übrigens fiel MIR zu dem Sachverhalt bis zur Tat/dem Unfall noch ein, so wurde berichtet, dass Hanna am nächsten Tag zurück zum Studienort nach Rumänien reisen wollte und angeblich im Eiskeller auf jemanden wartete, bis sie sehr spät ging. Auf wen sie denn gewartet habe, wurde nie publiziert; immerhin saß sie zum Schluss . nach den Videoaufzeichnungen der Disco - allein am Tisch und schuf die Ursachen für 2,06 Promille.

Habe die Ehre!
Catch22
Beiträge: 1016
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast.111 hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 07:50:59 Weiß man denn ob nur keine DNA Spuren von S.T. bei H.W. gefunden wurde (bzw. andersrum) oder wurden bei beiden gar keine Spuren von niemanden entdeckt? …
Letzteres:
Catch22 hat geschrieben: Montag, 02. Juni 2025, 13:13:16
Spurenlage
• keine Spuren des Opfers beim Angeklagten,
• keine Spuren des Angeklagten am Opfer,
• keine Spuren am gemutmaßten Tatort,
• keine Kampf-, Verletzungs- oder Schleifspuren am Bärbach,
• kein Tatwerkzeug,
• unbekannter Tatort

Gast.111 hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 07:50:59 … Ganz am Anfang waren es doch zwei Jogger …
Sebastian selbst sprach gegenüber der Polizei davon, dass er offenbar der einzige Jogger sei, der in der fraglichen Nacht unterwegs gewesen sei. Er jedenfalls sei keinem anderen Jogger begegnet.

Gast.111 hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 07:50:59 … Ein Jogger hatte wohl eine lange Hose an und der andere eine kurze. …
Anders herum wird ein Schuh daraus: Die einen Zeugen erinnerten sich an einen Jogger mit kurzer, andere an einen mit langer Hose. Der Zeugenbeweis gilt als das unzuverlässigste aller Beweismittel.
Intenso

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Intenso »

Gast.111 hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 07:50:59 Weiß man denn ob nur keine DNA Spuren von S.T. bei H.W. gefunden wurde (bzw. andersrum) oder wurden bei beiden gar keine Spuren von niemanden entdeckt?

Ganz am Anfang waren es doch zwei Jogger; wo und wann ist denn der zweite verschwunden/verloren gegangen? Ein Jogger hatte wohl eine lange Hose an und der andere eine kurze. Ist das denn überhaupt nicht mehr relevant?
Übrigens wurde AUCH nicht der Frage nachgegangen, ob ein lebloser Körper von der Länge und dem Gewicht Hannas überhaupt den winkeligen Bachverlauf zurückgelegt haben könnte, wenn man berücksichtigt, dass sie von unterstellten Einttrittsort in den Bach recht scharfe Ecken zurücklegen musste und dass am Mündungseintritt vom Bärbach in die Prien (in diesem Bereich steht eine Parkbrücke) ziemlich hochstehende Felsen im Weg stehen, so dass das rinnende Wasser sich den Weg außen herum sucht.

Auf dem Weg zum erwünschten Urteil vom 19.03.2024 mag aus dem Bächlein der Niagarafall geworden sein, aber ein Dummy hätte es verraten, ob Hannas Körper in der Prien überhaupt ankommen konnte.
Catch22
Beiträge: 1016
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

PNP: Haftprüfung verschoben

In die Entscheidung über die U-Haft soll noch ein Gutachten einbezogen werden, das bis zum Ende kommender Woche vorliegen soll, wie die Passauer Neue Presse (PNP) berichtet.

► Termin in Abstimmung mit Verteidigung verlegt

► neuer Termin: Mittwoch, 25.06.2025

► Grund: aussagepsychologisches Gutachten bereits Ende kommender Woche fertig
(Gutachter: Max Steller, Berlin; Gegenstand: bisherige Aussage des JVA-Zeugen Adrian M.; Beauftragung durch das LG am 16.05.2025, siehe hier)

► Entscheidung über U-Haft direkt am 25.06.2025 (Mittwoch) oder bis 30.06.2025 (Montag) erwartet


Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
… Haftprüfung … doch nicht am Montag …

… [Am] kommenden Montag … [sollte] entschieden werden, ob … [Sebastian T.] bis zu einem neuen Urteil aus der Haft entlassen wird. Dieser Termin wurde am Freitag in Abstimmung mit der Verteidigung verlegt.

Wie Verteidiger Yves Georg der Mediengruppe Bayern bestätigt, ist der Grund, dass ein Aussagepsychologisches Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen bereits Ende kommender Woche vorliegen soll.

„Dieses Gutachten ist von zentraler Bedeutung für das Verfahren“, erklärte Verteidiger Yves Georg der Mediengruppe Bayern am Freitagnachmittag. Deshalb habe die Verteidigung der Verlegung zugestimmt. Nun soll am 25. Juni am Landgericht Traunstein entschieden werden, ob … Sebastian T. weiter in Haft bleibt.

Berliner Professor Steller erstellt Gutachten

Das Aussagepsychologische Gutachten über die Glaubwürdigkeit des derzeit ebenfalls noch in Haft sitzenden Hauptbelastungszeugen erstellt der Berliner Professor Dr. Max Steller. Ihn hatte das Landgericht Traunstein im Hinblick auf die im September neu beginnende Verhandlung gegen Sebastian T. mit dem Gutachten beauftragt.



Entlastung durch Privatgutachten der Verteidigung?

… Die Verteidigung will mit drei Gutachten beweisen, dass Hanna Opfer eines Unfalls gewesen sein könnte. Diese Privatgutachten liegen dem Landgericht Traunstein bereits vor, der genaue Inhalt ist aber nicht veröffentlicht worden. Die Verteidigung berichtet jedenfalls über angeblich ihren Mandanten entlastende Erkenntnisse aus den Gutachten.

Gegen diese Theorie spricht das angebliche Geständnis von Sebastian T. gegenüber einem Mithäftling rund um Weihnachten 2022 im Traunsteiner Gefängnis. Dieser Mithäftling hatte im ersten Prozess über dieses Geständnis berichtet und damit wesentlich zur Verurteilung des Aschauers Sebastian T. zu neun Jahren Gefängnis beigetragen. Bei einem erneuten Prozess soll dieser Mithäftling nochmals aussagen.

Entscheidung über Haft in nichtöffentlicher Sitzung

Die mündliche Entscheidung über die weitere Haft von Sebastian T. wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit unter Vorsitz von Richterin Heike Will geführt. Ob die Entscheidung nun direkt am 25. Juni bekanntgegeben wird oder erst am Montag darauf, ist noch nicht klar. …

Neue Verhandlung ab September in Laufen

… Der neue Prozess soll Mitte September in einem Saal des Amtsgerichts Laufen beginnen, weil dort für die zu erwartende monatelange Verhandlung ausreichend Platz und freie Termine zur Verfügung stehen.

Bild
In Hand- und Fußfesseln wurde Sebastian T. an allen 30 [richtig: 35] Verhandlungstagen … vorgeführt. … − Foto: Herbert Reichgruber

PNP.de am 13.06.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... g-18861884


OVB: Hannas Geo-Daten neu ausgewertet

Unter einer nichtssagenden Headline legt das Oberbayerische Volksblatt (OVB) nach:

► Gutachten der Verteidigung:
• laut Geo-Daten „weiter flußabwärts in den Bärbach gelangt“
• Notfallkontakt im Wasser gewählt

Anmerkung: Müsste es nicht heißen: „stromaufwärts“, also weiter südlich!?

► RAin Rick: Präsentation mit Fotos, Videoclips und Grafiken


Die OVB-Medien berichten auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Überraschende Wendung …: Wie es jetzt … weitergeht

… Für Montag, 16. Juni, war eigentlich der Haftprüfungstermin … angesetzt … Dieser Termin wird nun verschoben. …

… Wenn ein Antrag auf Haftprüfung abgegeben ist, hat ein Gericht zwei Wochen, um einen Termin für eine Verhandlung festzusetzen. … Somit hatte das Landgericht Traunstein den Haftprüfungstermin … auf den 16. Juni gelegt.

Dieser Termin wird nun verschoben, und zwar auf den 25. Juni. „Wir waren einverstanden“, sagt Verteidiger Dr. Yves Georg auf Anfrage des OVB. Zwar haben Verteidiger stets den Wunsch, ihren Mandanten – wenn möglich – schnell aus der U-Haft zu holen. Aber in diesem Fall seien er und seine Kollegin Regina Rick wie das Gericht der Meinung, dass eine Verschiebung sinnvoll sei.

… Wie glaubhaft ist die Aussage des JVA-Zeugen?

Der Grund für die Verschiebung: Ein wichtiges Gutachten wird dem Gericht wohl früher vorliegen als gedacht. Es handelt sich um das aussagenpsychologische Gutachten, das die 1. Jugendkammer … bei Prof. Dr. Max Steller in Auftrag gegeben hat. Steller gilt als Größe auf dem Feld der Rechtspsychologie. In diesem Fall soll er untersuchen, wie die Glaubwürdigkeit von Adrian M. und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage zu bewerten sei.

Adrian M. ist der wohl entscheidende Zeuge … M. hatte in der ersten Auflage des Prozesses ausgesagt, dass der Angeklagte … in der Untersuchungshaft … ihm gegenüber den Mord … zugegeben habe. Als Adrian M. vor dem Landgericht aussagte, hing der Prozess am seidenen Faden – die ursprüngliche Hauptbelastungszeugin hatte sich heillos in Widersprüche verwickelt. Ihre Aussage, die Sebastian T. überhaupt erst dringend tatverdächtig gemacht hatte, konnte somit als weitgehend wertlos betrachtet werden.

Der entscheidende Zeuge in einem komplizierten Fall

„Wir gehen davon aus, dass das Gutachten eine zentrale Rolle spielen wird“, sagt Georg. In welche Richtung der Gutachter tendiere, wisse er nicht. „Es kann sein, dass auch ich von den Feststellungen des Gutachters überrascht bin.“ Das Gutachten soll der Verteidigung in den nächsten Tagen vorlegt werden, damit sie sich auf den neuen Termin vorbereiten kann.

Die Verteidigung selbst will Gutachten vorlegen. Eines betrifft Geodaten von Hannas Handy. Sie sollen belegen, dass Hanna weiter flußabwärts in den Bärbach gelangt ist als von der Polizei angenommen und dass ein Notruf abgesetzt wurde, als sie sich bereits im Wasser befand.

Außerdem geht es darum, dass die Verteidigung überhaupt keinen Tatort erkennt: Vergleiche der Kopfwunden mit einem Wehr-Tor einer Mühle an der Prien sollen darlegen, dass Hanna Treibverletzung erlitt und dass es einen Angriff nie gegeben hatte. Verteidigerin Regina Rick hat dazu eine Präsentation mit Fotos, Videoclips und Grafiken vorbereitet.



Bild
Seit zweieinhalb Jahren befindet sich Sebastian T. in der JVA Traunstein in U-Haft. Am 25. Juni entscheidet sich, ob die Haft ausgesetzt wird. © Michael Weiser

Rosenheim24.de am 13.06.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 84375.html


Nachtrag: Ein erster Leserkommentar zu dem heutigen OVB-Artikel als Samenkorn für eine Wende in der öffentlichen Wahrnehmung?

Spoiler – hier klicken!
Kein Geständnis, keine Tatwaffe, keine DNA und auch kein Zeuge…..irgendwie glaube ich, dass dieser Adrian nicht die Wahrheit erzählt, sondern sich nur ins Rampenlicht schieben will!

Leserkommentar auf Rosenheim24.de am 13.06.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments
Catch22
Beiträge: 1016
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Um der Verbreitung falscher Informationen entgegenzuwirken:

intenso hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 09:57:28 … so wurde berichtet, dass Hanna am nächsten Tag … nach Rumänien reisen wollte …
Am „nächsten Tag“ wollte Hanna am sogenannten Hungerbaumfest einer Freundin teilnehmen. Der Rückflug war für einen späteren Termin vorgesehen.

intenso hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 09:57:28 … und angeblich im Eiskeller auf jemanden wartete …
Kein Wort davon im Urteil oder in der Presse.

intenso hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 09:57:28 … immerhin saß sie zum Schluss . nach den Videoaufzeichnungen der Disco - allein am Tisch und schuf die Ursachen für 2,06 Promille. …
Wer soll das „berichtet“ haben? Keine Erwähnung im Urteil oder in der Presse.

Intenso hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 12:50:00 … dass am Mündungseintritt vom Bärbach in die Prien … Felsen im Weg stehen, so dass das rinnende Wasser sich den Weg außen herum sucht. …
Bei Hochwasser „rinnt“ da nichts. Vielmehr ergießt sich der Wasserstrom in einem Schwall in die Prien – und reißt einen menschlichen Körper mit.

Die Mündung des Bärbachs in die Prien bei Hochwasser (ab Min. 1:30):
https://youtu.be/x5vuGdq1pw4&t=1m30s (Link mit Sprungmarke)

Intenso hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 12:50:00 … ein Dummy hätte es verraten, ob Hannas Körper in der Prien überhaupt ankommen konnte.
Der Körper ist in der Prien angekommen. Weder Verteidigung noch StA, Sachverständige oder das Gericht hatten Zweifel daran, dass der Körper allein durch die Strömung vom Bärbach in die Prien und dort bis zum Auffindeort bei Kaltenbach gelangt sein konnte.
intenso

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von intenso »

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 13. Juni 2025, 23:17:12 Um der Verbreitung falscher Informationen entgegenzuwirken:




Am „nächsten Tag“ wollte Hanna am sogenannten Hungerbaumfest einer Freundin teilnehmen. Der Rückflug war für einen späteren Termin vorgesehen.




Kein Wort davon im Urteil oder in der Presse.




Wer soll das „berichtet“ haben? Keine Erwähnung im Urteil oder in der Presse.




Bei Hochwasser „rinnt“ da nichts. Vielmehr ergießt sich der Wasserstrom in einem Schwall in die Prien – und reißt einen menschlichen Körper mit.

Die Mündung des Bärbachs in die Prien bei Hochwasser (ab Min. 1:30):
https://youtu.be/x5vuGdq1pw4&t=1m30s (Link mit Sprungmarke)




Der Körper ist in der Prien angekommen. Weder Verteidigung noch StA, Sachverständige oder das Gericht hatten Zweifel daran, dass der Körper allein durch die Strömung vom Bärbach in die Prien und dort bis zum Auffindeort bei Kaltenbach gelangt sein konnte.
Wem das Denken so schwer fällt, sollte seine Erbsenzählerei wenigstens auf die wichtigeren Zusammenhänge fokussieren, wenn schon nicht mehr drin ist.
Catch22
Beiträge: 1016
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

intenso hat geschrieben: Samstag, 14. Juni 2025, 09:57:13 Wem das Denken so schwer fällt, sollte seine Erbsenzählerei wenigstens auf die wichtigeren Zusammenhänge fokussieren, wenn schon nicht mehr drin ist.
@Intenso
alias
@Fiat iustitia e p m
@Giulia
@Ole Pinelle
StaffBro hat geschrieben: Dienstag, 12. März 2024, 01:25:18 Ein Satz der -innerhalb diesem doch bisher äußerst sachlich und objektiv geführtem Austausch mit @Catch22- schon sehr tief in des Verfassers Seele und Gedankenwelt blicken lässt!

Offensichtlicher und eindeutiger kann man sich eigentlich schon gar nicht mehr selbst demontieren!

Agatha Christie hat geschrieben: Sonntag, 17. Dezember 2023, 18:11:48 Kannst Du auch was anderes als andere User zu verunglimpfen? Sachlicher Austausch mit anderen ist definitiv nicht Deine Stärke und davon abgesehen, viel Geistreiches zum Fall habe ich von Dir hier bisher nicht gelesen. Vielleicht gibt du mal eine Kostprobe?
Catch22
Beiträge: 1016
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Wie entsteht ein aussagepsychologisches Gutachten?

Die Nullhypothese

Das aussagepsychologische Gutachten, das Professor Steller im Auftrag des Gerichts liefern wird, basiert im Kern auf folgender Methodik:

Zentrales Prinzip ist nach der Rechtsprechung des BGH die Nullhypothese. Dabei geht es nicht um die grundsätzliche Vertrauenswürdigkeit einer Person, sondern um die Einschätzung, ob deren situationsbezogene Aussage stimmig ist.

Zunächst geht der Gutachter von der Annahme aus, die Aussage sei unwahr. Dieser Annahme gegenübergestellt werden alle relevanten Erkenntnisse aus der Aussage. Lässt sich die Annahme, die Aussage sei unwahr, nicht mit diesen Fakten in Einklang bringen, so ist die Aussage als wahr anzusehen.

Eine merkmalsorientierte Analyse sucht nach Realkennzeichen, etwa ob die Aussage erlebnisbasiert ist. Die Kompetenzanalyse gibt Aufschluss über die grundsätzliche Befähigung zu einer zuverlässigen Aussage. Eine Fehlerquellenanalyse befasst sich mit den Rahmenbedingungen der Aussage, etwa mit suggestiven Einflüssen und Fragetechniken. Eine Motivationsanalyse untersucht u. a. selbst- und fremdbezogene Motive, die zu der Aussage geführt hatten.

Derartige Gutachten folgen keiner exakten Wissenschaft. Sie sind fehleranfällig und deren Aussagekraft ist begrenzt. Ist die Nullhypothese aufrechtzuerhalten (die Aussage also „unwahr“), heißt dies meist nur, dass eine Falschaussage nicht auszuschließen ist – nicht aber, dass man eine Falschaussage nachgewiesen hat.

Grundlage ist im Wesentlichen ein BGH-Urteil aus dem Jahr 1999. Näheres dazu findet sich auf der Webseite der Kanzlei Schwenn (RA Dr. Georg), hier leicht gekürzt:

Spoiler – hier klicken!
Glaubhaftigkeit von Aussagen in Sexualstrafprozessen: die Nullhypothese

Aussagepsychologische Gutachten, die die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen bewerten, gelten in Strafprozessen als wichtige Beweismittel. Wenngleich ihnen eine hohe Fehlerhaftigkeit anhaftet, stehen sie häufig im Mittelpunkt eines Strafverfahrens. …

Aussagepsychologische Analysen – Hauptanwendungsfälle im Sexualstrafrecht



Innerhalb der Falschaussagen kann zwischen Fällen der ausgedachten Aussage und Fällen der Suggestion unterschieden werden. Bei einer ausgedachten Aussage (der bewussten Lüge) weiß die aussagende Person, dass sie etwas berichtet, das sie tatsächlich so nicht erlebt hat. …

Bei der Suggestion handelt es sich um Fälle, in denen der Zeuge selbst davon ausgeht, dass er das von ihm Berichtete erlebt hat, was aber tatsächlich nicht zutrifft. Vielmehr erinnert sich der Zeuge nur vermeintlich an etwas, das so nicht stattgefunden hat, tätigt also eine unbewusste Falschaussage. Solche sogenannten Scheinerinnerungen können z. B. dadurch entstehen, dass der Zeuge infolge von intensiven Befragungen seinen Bericht den Erwartungen der Befragungsperson anpasst. …

Aussagepsychologie – Historie der BGH-Rechtsprechung

In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 1954 (BGH, Urteil vom 14.12.1954, Az. 5 StR 416/54, BGHSt 7, 82) legte dieser fest, dass aussagepsychologische Gutachten einzuholen sind, wenn eine Zeugenaussage maßgeblich über eine Anklage bzw. Verurteilung einer Person entscheidet. 1999 legte der BGH dann wissenschaftliche Mindestanforderungen für aussagepsychologische Gutachten fest (BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az. 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164). Die Nullhypothese wurde dabei als zentrales methodisches Prinzip hervorgehoben.

Grundlagen der Aussagepsychologie – die Nullhypothese

Aussagepsychologische Gutachten untersuchen im Wesentlichen, ob eine Person eine bestimmte Situation so wiedergibt, dass davon ausgegangen werden kann, dass sie diese auch tatsächlich so erlebt hat. Es geht somit nicht darum einzuschätzen, ob eine Person prinzipiell vertrauenswürdig bzw. glaubhaft ist, sondern ob die situationsbezogene Aussage stimmig ist. Zu diesem Zweck bedienen sich Gutachter insbesondere der Nullhypothese.

Das Konzept, die Glaubhaftigkeit von Aussaagen mittels der „Nullhypothese“ einzuschätzen, geht auf den Psychologen Udo Undeutsch zurück, der auch weitere methodische Vorgehensweisen der Begutachtung beschrieben hat. Der BGH greift die Begrifflichkeit „Nullhypothese“ in seiner Grundsatzentscheidung von 1999 (BGHSt 45, 164) auf und erläutert darüber hinaus, wie sie als methodisches Grundprinzip zu handhaben ist. Demnach stellt sie in ihrem Kern das Gegenteil einer Unschuldsvermutung dar. Ein Gutachter soll also zunächst von der Annahme ausgehen, dass die getätigte Aussage unwahr ist und somit nicht auf tatsächlich Erlebtem basiert. Dieser Annahme stellt er dann alle aussagerelevanten Erkenntnisse aus einem Verfahren entgegen. Lässt sich die Hypothese, dass die Aussage unwahr ist, nicht mit diesen Fakten in Einklang bringen, so muss demnach die Alternativhypothese gelten, also dass die Aussage der Realität entspricht und somit als wahr anzusehen ist.

Hypothesenbildung

In BGHSt 45, 164 stellt der Bundesgerichtshof fest:

„Die Bildung relevanter Hypothesen ist […] von ausschlaggebender Bedeutung für Inhalt und (methodischen) Ablauf einer Glaubhaftigkeitsbegutachtung. Sie stellt nach wissenschaftlichen Prinzipien einen wesentlichen, unerlässlichen Teil des Begutachtungsprozesses dar (…).“

Der BGH hebt hervor, dass die Bildung relevanter Hypothesen ein wesentlicher Bestandteil der Glaubhaftigkeitsbegutachtung ist. [Es] … können folgende Hypothesen herangezogen werden, um eine Aussage als unwahr einzustufen:

Die Lügenhypothese: Es wurde bewusst eine komplett falsche oder teilweise falsche Aussage gemacht …, etwa um sich selbst zu schützen oder um an jemandem Rache zu üben.

Die Suggestionshypothese: Es wurde eine unbewusst falsche Aussage getätigt, weil der oder die Aussagende durch andere dahingehend beeinflusst wurde.



Merkmalsorientierte Inhaltsanalyse

„Aussagen über selbsterlebte faktische Begebenheiten müssen sich von Äußerungen über nicht selbsterlebte Vorgänge unterscheiden durch Unmittelbarkeit, Farbigkeit und Lebendigkeit, sachliche Richtigkeit und psychologische Stimmigkeit, Folgerichtigkeit der Abfolge, Wirklichkeitsnähe, Konkretheit, Detailreichtum, Originalität und – entsprechend der Konkretheit jedes Vorfalls und der individuellen Erlebnisweise eines jeden Beteiligten – individuelles Gepräge.“ So umschreibt Udo Unrecht Merkmale glaubhafter bzw. wahrer Aussagen. Eine Glaubhaftigkeitsprüfung, die Äußerungen auf solche Merkmale hin analysiert, wird als „merkmalsorientiert“ bezeichnet. Die Aussagepsychologie spricht davon, dass solche Aussagen von „Realkennzeichen“ geprägt sind, also Merkmale enthalten, die dafür sprechen, dass es sich beim Gesagten auf die Wiedergabe von tatsächlich Erlebtem handelt.

Realkennzeichen sind bei der Beurteilung, ob eine Aussage glaubhaft ist, allerdings nur indizielle Bedeutung beizumessen. Für sich genommen haben die Indikatoren nur eine geringe Validität. Eine zuverlässige Bewertung der Aussagequalität kann sich aber aus der Gesamtschau vorhandener und nicht vorhandener Realkennzeichen ergeben.

Hinweise auf unwahre Aussagen, sogenannte „Lügensignale“, lassen sich im Umkehrschluss durch das Fehlen entsprechender Realkennzeichen annehmen. Im Gegensatz zu einer real erlebten Situation bedarf es für die Darstellung einer unwahren einer bewussten kognitiven Leistung, die oft nur dadurch aufrechterhalten werden kann, dass die aussagende Person diese weniger komplex gestaltet. Es ist also weniger wahrscheinlich, dass diese Person z. B. detailreiche Angaben macht, Unsicherheiten zugibt oder auch selbstbelastende Aussagen trifft. Umgekehrt spricht eine inhaltlich konsistente Aussage – auch in Bezug auf Angaben zu unterschiedlichen Zeitpunkten – tendenziell für deren Glaubhaftigkeit.

Eine merkmalsorientierte Analyse, die sich auf das Vorhandensein von Realkennzeichen stützt, ist nicht geeignet, um unbewusste Falschaussagen, die auf Suggestion von außen beruhen, zu erkennen. …

Kompetenz-, Fellerquellen- und Motivationsanalyse

Kommt ein Sachverständiger in seiner Analyse über die Glaubhaftigkeit einer Aussage zu einem ersten Ergebnis, so muss dieses durch weitere Methoden auf seine Stichhaltigkeit hin geprüft werden. Zu diesen Methoden gehören u.a. die Kompetenz-, Fehlerquellen- und Motivationsanalyse.

Durch eine Kompetenzanalyse wird ermittelt, ob die aussagende Person grundsätzlich in der Lage ist, eine zuverlässige und glaubhafte Aussage zu machen. Dabei wird die Aussagekompetenz geprüft, also die Fähigkeit einer Person, Erlebnisse wahrzunehmen, abzuspeichern, zu erinnern und sprachlich korrekt wiederzugeben. Die Kompetenzanalyse ist zentral für die Glaubhaftigkeitsprüfung bei vulnerablen Gruppen wie Kindern oder Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen oder psychischen Belastungen.

Im Zuge einer Fehlerquellenanalyse werden u. a. auch die Fragetechniken und Rahmenbedingungen, unter denen eine Aussage zustande kam, hinterfragt; denn nicht nur fremdsuggestive Einflüsse von Personen, die am Tathergang mittelbar oder unmittelbar beteiligt waren, können zu unbewussten Falschaussagen führen; auch der Kontext, in dem eine Aussage entstanden ist, kann deren Glaubhaftigkeit beeinflussen.

Des Weiteren soll eine Motivationsanalyse das Ergebnis der Glaubhaftigkeitsprüfung erhärten. Dabei unterscheidet die Aussagepsychologie etwa nach wahrheitserhaltenden, selbstbezogenen, fremdbezogenen und situativen Motiven. Wahrheitserhaltende Motive zielen auf eine objektive Wiedergabe der Realität ab, während selbstbezogene Motive wie Selbstschutz oder Selbstaufwertung die Aussage verfälschen können. Ebenso können fremdbezogene Motive (etwa die Belastung oder Entlastung anderer) und situative Einflüsse wie sozialer Druck oder suggestive Befragungen die Glaubhaftigkeit beeinflussen.

Grenzen der Aussagepsychologie

Die Aussagepsychologie ist keine exakte Wissenschaft und unterliegt methodischen Grenzen. Auch wenn sich aussagepsychologische Methoden für die Bewertung von Zeugenaussagen in der Praxis vielfach bewährt haben, zeigen nicht wenige Fehleinschätzungen in Gutachten, dass ihre Aussagekraft durchaus beschränkt ist. Fehlerhafte Gutachten gibt es in beide Richtungen: Unwahren Aussagen wurde Glaubhaftigkeit attestiert, tatsächlich Vorgefallenes wurde als unwahr eingestuft.

Das gleiche gilt, wenn die Nullhypothese aufrechterhalten wird, eine Aussage also letztlich als unglaubwürdig eingestuft wird. Auch in diesem Fall bedeutet dies eher, dass man eine Falschaussage nicht ausschließen kann, nicht jedoch, dass man sie nachgewiesen hat.



So ist allein die Auswahl eines Gutachters von entscheidender Bedeutung, da dieser die Untersuchungsmethoden und die Interpretation der Ergebnisse maßgeblich beeinflusst. …

Fazit

Fehler entstehen, wenn Gerichte die aussagepsychologischen Resultate im Sinne eines „entspricht der Wahrheit“ vs. „entspricht nicht der Wahrheit“ interpretieren und ihrer Verpflichtung, eine unabhängige richterliche Beweiswürdigung vorzunehmen, nicht nachkommen.



RAe Schwenn, Kruse, Georg
https://rechtsanwalt-strafrecht.com/gla ... hypothese/


Die Aussagetüchtigkeit

Zu alledem soll Steller auch die Aussagetüchtigkeit des Adrian M. als Person beurteilen.

Hierbei dürfte die Borderline-Persönlichkeitsstörung des Zeugen eine zentrale Rolle spielen. Ebenso beispielsweise die Fragen, ob er die Konsequenzen seiner Aussage versteht, ob er bei einer Falschaussage ein Unrechtsbewusstsein entwickeln kann, wie sehr er beeinflussbar ist oder ob er aus Eigennutz gar über Leichen geht.

So hartleibig, wie sich die Aßbichlersche Kammer der BGH-Rechtsprechung entgegenstemmte, so sorgfältig scheint nun die neue Kammer den Maßstäben des höchsten Gerichts folgen zu wollen:

Spoiler – hier klicken!
Die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut. Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist nur dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht.

BGH, Urteil vom 04.10.2017, 2 StR 219/15
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/15/2-219-15-1.php
Das Gericht kann sich bei der Beurteilung von Zeugenaussagen grundsätzlich eigene Sachkunde zutrauen. Etwas anderes gilt aber, wenn besondere Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht …

Besondere Umstände können etwa gegeben sein, wenn Tatsachen auf eine Persönlichkeitsstörung eines Zeugen hindeuten, die wiederum einen Einfluss auf seine Aussagetüchtigkeit möglich erscheinen lässt. Da die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung und die Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit des Zeugen spezifisches Fachwissen erfordert, das nicht Allgemeingut von Richtern ist, bedarf die eigene Sachkunde in einem solchen Fall näherer Darlegung.

BGH, Beschluss vom 28.10.2009, 5 StR 419/09
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/09/5-419-09.php
Namentlich solche Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten, die nach den gängigen Diagnose-Instrumentarien auf das Vorliegen einer so genannten Borderline-Persönlichkeitsstörung hinweisen können, könnten Anlass sein, die psychischen Aussagegrundlagen mit Hilfe eines geeigneten, in der Regel psychiatrischen Sachverständigen näher zu untersuchen.

Für die Beurteilung, ob und in welcher Ausprägung eine solche Störung vorliegt und wie sie sich auf Aussageentstehung und -qualität ausgewirkt haben könnte, wird, wenn erhebliche Anhaltspunkte für Auffälligkeiten vorliegen …, in der Regel die eigene Sachkunde des Gerichts nicht ausreichen.

BGH, Urteil vom 12.08.2010, 2 StR 185/10
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/10/2-185-10.php
Das Landgericht hat bei der Verneinung eines Falschbelastungsmotivs u. a. darauf abgestellt, dass die Nebenklägerin keinen Anlass gehabt habe, erzwungene sexuelle Handlungen wahrheitswidrig zu behaupten, …

Das neue Tatgericht wird vor dem Hintergrund der Borderline-Persönlichkeitsstörung der Nebenklägerin die Frage einer unbewussten Falschbelastung durch Auto- oder Fremdsuggestion eingehend zu prüfen haben.

BGH, Beschluss vom 30.06.2015, 5 StR 215/15
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/15/5-215-15.php


Die Gegebenheiten im Fall Hanna

Was findet der Sachverständige Steller mit der Aussage und der Person des Adrian M. vor?

► Vernehmung in der JVA durch Polizei und StA (16.10.2023, ca. 40-seitiges Protokoll, Videoaufzeichnung)
► gerichtliche Einvernahme (24.10.2023)

Fundstellen:
Urteil, Rdnr. 479–514 (Beweiserhebung: Aussagen)
• Urteil, Rdnr. 711 (Beweiserhebung: Diagnosen)
• Urteil, Rdnr. 1141–1254 (Beweiswürdigung)

► Zeitungswissen
► Banalitäten
► kein Täterwissen
► kein Tatwerkzeug genannt
► Tatort unspezifisch bezeichnet
► Sebastian habe Hanna gekannt (Widerspruch zu anderen Zeugen)
► Sebastian bestritt gegenüber allen anderen JVA-Zeugen die Tat
► eigener Vorteil des Zeugen
► wiederholtes Lob durch die Vernehmungsbeamten

► Borderline-Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F 60.3)
► dissoziale Persönlichkeit
► depressive Anpassungsstörung (ICD-10: F 43.2)
► hyperkinetische Störung des Sozialverhaltens (ICD-10: F 90.1)
► pathologische Sexualphantasie
► Falschbezichtigung seiner Mutter
► Falschbelastungsmotiv: Vergünstigung erhofft
► mehrfach vorbestraft (Bedrohung, Nötigung, Sexualdelikte)

Ein Eindruck von dem Zeugen auf Spiegel-TV (03.03.2025, ab Min. 0:31):
https://youtu.be/JsOi3Y4xYHs&t=31s (Link mit Sprungmarke)

Meine bisherigen Beiträge dazu:
viewtopic.php?p=284258#p284258 (Abschnitt „Zum Zeugen Adrian M.“)
viewtopic.php?p=285194#p285194 (Abschnitt „JVA-Zeuge Adrian M.“)


Fazit

Sollte der Zeugenbeweis Adrian M. entfallen, stünde noch das nach dem Tischtennisspiel vermeintlich geäußerte Täterwissen im Raum. Möglicherweise hat die neue Kammer diesbezügliche Nachermittlungen angeordnet, um die Widersprüche in den Aussagen der Teilnehmer aufzuklären und Zweifel an der Datierung und dem Ort des Spiels auszuräumen.

Unter all diesen Gesichtspunkten erscheint es klug, für die Haftprüfung (siehe hier) das Gutachten Stellers abzuwarten, wenn es doch schon zum Greifen nah ist.
Turmfalke23
Beiträge: 559
Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Paukenschlag im Mordfall Hanna (†23): Zweieinhalb Jahre nach sei­ner Festnahme hat das Land­gericht Traunstein die Freilas­sung des Beschuldigten Se­bastian T. (23) aus der JVA Traunstein angeordnet.

Eine Blamage für das Tatgericht/Landgericht in Traunstein im ersten Rechtsgang.
Das Recht auf ein faires Verfahren hat Sebastian T. nun im nachfolgenden Rechtsgang :!:

Ein Gutachten des renommierten Psychologen Prof. Max Steller erschüttert den Mordprozess um Hanna W. und stellt alles auf den Kopf.

Quelle: https://www.bild.de/news/gericht-hebt-h ... 15643e3364
Techniker

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Techniker »

Glückwunsch an den deutschen Rechtsstaat
Aber was für ein Horrordrama für beide Familien. Nur weil Ermittler, Gutachter, Staatsanwälte, Gericht, oberschlauer Nebenklageanwalt und duckmäusige Pflichtverteidiger die Gesetze der Logik mit Füßen traten. Am Ende sogar das wichtigste Gutachten von Richterin Aßbichler verweigert wurde.

Ich hoffe der wirkliche Sachverhalt kann jetzt endlich hinreichend geklärt werden, sodas beide Familien Frieden finden.
Catch22
Beiträge: 1016
Registriert: Sonntag, 10. Juli 2022, 21:33:56
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

OVB: Haftbefehl aufgehoben, Sebstian entlassen

► Aussagepsychologisches Gutachten liegt seit heute vor.

► Haftentscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss

► kein dringender Tatverdacht mehr

► Haftbefehl aufgehoben

► Sebstian entlassen

► RAin Rick holt Sebstian in JVA ab.


Das Oberbayerische Volksblatt (OVB) berichtet auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Sensation im Fall Hanna: Gutachter bringt Haft zum Einsturz – Sebastian T. ist jetzt frei

Bild
Wende im Fall Hanna: Der Haftbefehl gegen Sebastian T. ist aufgehoben, der Gefangene wird entlassen. © Michael Weiser

Zweieinhalb Jahre saß Sebastian T. in Haft – jetzt ist er plötzlich ein freier Mann. Ein Gutachten des renommierten Psychologen Prof. Max Steller erschüttert den Mordprozess um Hanna W. und stellt alles auf den Kopf. …

… Gegen Freitagmittag (20. Juni) 12.30 Uhr verkündete das Landgericht Traunstein eine große Überraschung: Der Haftbefehl gegen Sebastian T. ist aufgehoben, der Gefangene wird entlassen. Das teilte das Gericht auf Anfrage mit. Grund für die Haftaussetzung war das aussagepsychologische Gutachten, das vom Gericht selber angefordert worden war.
Ein Gutachten, das Dr. Yves Georg … schon zuvor euphorisch gestimmt hatte. „Ein durch und durch überzeugendes Gutachten“, sagte er dem OVB, „durch und durch entlastend für unseren Mandanten.“ Die Lektüre, die Georg so viel Genugtuung veschaffte, war am Freitag (20. Juni) um 7.30 Uhr im beA, dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach, angekommen: 42 Seiten, auf denen der forensische Psychologe Prof. Dr. Max Steller seine Beobachtungen festgehalten hat.

Beobachtungen, die der Neuauflage des Mordprozesses … eine neue Richtung geben können. Ist Sebastian T., der Angeklagte, fälschlich belastet worden? Offensichtlich hat der Berliner Experte Beobachtungen gemacht, die genau darauf hindeuten. Er habe nicht ausschließen können, dass der JVA-Zeuge seine Aussage nicht „erlebnisbasiert“ getätigt habe, damit sei der dringende Tatverdacht gegen Sebastian T. ausgeräumt, teilte das Gericht mit.

Bild
Belastungszeuge Adrian M., Anwalt Michael Vogel vor dem Großen Saal im Landgericht Traunstein. © Michael Weiser

Der Gutachter gilt als führender Experte

Max Steller war vom Landgericht Traunstein selbst beauftragt worden. Er ist eine der Größen in der Aussagepsychologie, gilt als führender Experte, wenn es darum geht herauszufinden, ob Zeugen vor Gericht lügen. In diesem Fall: Adrian M. Der war auf den Plan getreten, als der Prozess gegen Sebastian T. nur noch an einem seidenen Faden hing. Schließlich stellte sich schon kurz nach Beginn des Prozesses heraus, dass die Anklage auf schwachen Füßen stand: Die Hauptbelastungszeugin verwickelte sich immer stärker in Widersprüche.

Dabei war es ihre Aussage gewesen, die Sebastian T. zum dringend Tatverdächtigen gemacht hatte. …

Der Überraschungszeuge leitet die Wende ein

Dann hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Fiedler am 17. Oktober 2023 … eine überraschende Neuigkeit fürs Gericht. Es habe sich ein Zeuge gemeldet. Ein Zeuge, dem Sebastian T. seine Tat gestanden haben soll … Adrian M. … will in den Wochen nach der Festnahme T.s … ein Vertrauensverhältnis zu T. aufgebaut haben.

Seine Aussage erschien Richtern … Aßbichler und Staatsanwalt Fiedler so glaubhaft, dass sie sich per E-Mail sogar über eine Änderung des Tatvorwurfs austauschten. …

Nun steht ein Vierteljahr vor der Neuauflage des Prozesses alles auf der Kippe. Am 25. Juni hätte der Haftprüfungstermin sein sollen. Nun hat die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein bereits früher entschieden, dass die Untersuchungshaft für Sebastian T. ausgesetzt werden kann. Die Entscheidung sehen Beobachter als Fingerzeig, in welche Richtung sich der Prozess selbst entwickelt. „Die Aussage war das letzte verbliebene, vermeintlich belastende Beweismittel – das nun jeglichen Beweiswert verloren hat“, sagte Georg. Man gehe davon aus, dass Sebastian T. in der bevorstehenden Hauptverhandlung nicht ohne Rechtsfehler verurteilt werden könne.

Sebastian T. sitzt seit über zwei Jahren in U-Haft

Sebastian T. war seit zweieinhalb Jahren in der JVA Traunstein untergebracht gewesen. Yves Georg und Regina Rick hatten als Verteidiger dringend erreichen wollen, dass der junge Aschauer den Prozessbeginn im September auf freiem Fuß abwarten kann. Der Verschiebung des Haftprüfungstermins vom 16. auf den 25. Juni hatten Rick und Georg dennoch zugestimmt. Steller hatte nun einmal die Arbeit an seinem Gutachten viel früher abgeschlossen als ursprünglich erwartet. Und um die Wichtigkeit seiner Beobachtungen wussten alle Prozessbeteiligten.

Steller habe dargelegt, warum die Aussage von Adrian M. nicht glaubhaft sei, sagt Yves Georg nunmehr. „Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Zeuge sowohl die Fähigkeit als auch die Neigung zum Lügen hat, dazu ein Motiv.“ Das habe die Verteidigung stets betont – es liege näher, dass Adrian M. lüge, als dass er die Wahrheit sage. Seine Kollegin Regina Rick machte sich unverzüglich auf den Weg zur JVA, um Sebastian T. abzuholen.

War Sebastian T. also zu Unrecht hinter Gittern gesessen, starb Hanna W. womöglich an einem Unfall? …

Hat sich Hanna ihre schweren Verletzungen durch das Treiben in Bärbach und Prien zugezogen? …

Rosenheim24.de am 20.06.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 93868.html


Die Pressemitteilung des LG Traunstein auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Paukenschlag im Mordfall Hanna: Angeklagter aus U-Haft entlassen



Die Pressemeldung des LG Traunstein im Wortlaut:

… Mit Beschluss vom 20. Juni wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten Sebastian T. vom 18. November 2022 aufgehoben. Nach den Ausführungen der Kammer sei ein dringenden Tatverdacht derzeit nicht mehr anzunehmen.

Aufgrund der Ausführungen des gerichtlich beauftragten forensisch-psychologischen Sachverständigen Dr. Steller sei nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage vorbehaltlich der Erkenntnisse aus der noch durchzuführenden Hauptverhandlung davon auszugehen, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle. Die Kammer hat veranlasst, dass der Angeklagte unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen wird.

(Pressemeldung Landgericht Traunstein)

Rosenheim24.de am 20.06.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 93961.html

Offenbar wurden erneut nur handverlesene Journalisten vom LG Traunstein informiert. Eine öffentlich zugängliche Pressemitteilung des Gerichts gibt es bislang nicht:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... lungen.php
andi55
Beiträge: 568
Registriert: Sonntag, 14. Mai 2023, 23:50:34
Kronen:
Sterne:

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Öha, das Gutachten muss ja ganz schön eingeschlagen haben, wenn man nicht mal mehr bis Mittwoch nächster Woche mit der Entscheidung über eine weitere Haftdauer gewartet hat. Jetzt muss endlich nur noch Struktur in die Sache, wann dieses Tischtennisspiel stattgefunden hat , anscheinend weiß niemand mit 100prozentiger Sicherheit an welchen Tag es stattgefunden hat , auch nicht zu welcher Uhrzeit ( O-Ton Raffi, "auf d'Nacht is wenn's finster is", endlich mal eine glasklare Ansage) , auch nicht wo eigentlich genau, in Velden oder Übersee und auch nicht, wer überhaupt alles dabei war und wer etwas gehört oder nicht gehört hat.
Antworten