TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

andi55 hat geschrieben: Freitag, 20. Juni 2025, 14:36:12 Öha, das Gutachten muss ja ganz schön eingeschlagen haben, wenn man nicht mal mehr bis Mittwoch nächster Woche mit der Entscheidung über eine weitere Haftdauer gewartet hat.
Die Süddeutsche Zeitung widmet sich dem Gutachten etwas mehr:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/mord ... li.3272064

Auszugsweise zum Thema psychologisches Gutachten:
Die 1. Jugendkammer des Landgericht Traunsteins hat am Freitag den Haftbefehl gegen Sebastian T. aufgehoben. In ihrem Beschluss bezieht sie sich auf das aussagepsychologische Gutachten des Berliner Psychologen Max Steller. Dieser hatte sich genauer angeschaut, was im ersten Prozess Adrian M. gesagt hatte.

Der Zeuge hatte behauptet, dass ihm Sebastian T. in der Haft gestanden hatte, in den Morgenstunden des 3. Oktober 2022 die 23 Jahre alte Medizinstudentin Hanna Wörndl auf ihrem Heimweg durch Aschau ermordet zu haben. Der aussagenpsychologische Sachverständige Steller, der sich alle Unterlagen zum Zeugen Adrian M. angeschaut hatte, kam zum Ergebnis, nicht feststellbar sei, dass M. dieses Geständnis tatsächlich erlebt habe. Laut Steller habe M. eine ausgeprägte Neigung zum Lügen. Da er selbst kurz vor einem Prozess unter der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler stand, die auch das erste Verfahren gegen Sebastian T. geführt hatte, habe er zudem ein Motiv zu einer Falschaussage gehabt. Dieser Einschätzung schließt sich die 1. Jugendkammer an.

Yves Georg, einer der beiden Verteidiger von Sebastian T., sagt am Telefon: „Das Gutachten hat ergeben, was die Verteidigung seit der Hauptverhandlung fast schon gebetsmühlenartig gepredigt hat: Die Aussagen des Zeugen M. ist unglaubhaft, vor allem, weil nicht ausgeschlossen werden kann, sondern sogar näher liegt, dass es sich um eine bewusste Falschaussage, also um eine Lüge handelt.“ Daran werde sich auch nichts mehr ändern. Verteidiger Georg sagt: „Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass sich auch aus einer etwaigen künftigen persönlichen aussagepsychologischen Untersuchung nicht ergeben könnte, dass die Aussage doch glaubhaft wäre. Hinter den Befund der Unglaubhaftigkeit kommt man nicht mehr zurück.“
Sebastian T. war in dieser Oktobernacht 2022 in Aschau joggen, Zeugen hatten gesehen, wie er kurz vor halb drei über den Parkplatz vor dem Club „Eiskeller“ gelaufen war. Er lief dann weiter um den Schlossberg herum, in Richtung seines Elternhauses, in dem der Anlagenmechanikerlehrling wohnte. Um Hanna Wörndl auf ihrem Heimweg zu treffen, hätte er eine Extrarunde komplett um den Schlossberg herumlaufen müssen. Beweise dafür hatten die Ermittler keine. Dann aber meldete sich kurz nach Prozessbeginn im Oktober 2023 Adrian M.

Rund um Weihnachten 2022 habe ihm Sebastian T. in der Zelle bei Kartenspiel und Spekulatius gestanden, dass er die Studentin von hinten attackiert habe, dass er sie „bewusstlos geschlagen“ habe, damit sie sich „nicht wehren“ könne. Dann habe er sie in den Bärbach geworfen.

Am Nachmittag des 3. Oktober 2022 war Hanna Wörndl leblos in der Prien gefunden worden, zwölf Kilometer flussabwärts von Aschau. Die Gerichtsmediziner sahen bei ihrer Obduktion Anzeichen für ein Gewaltverbrechen. Eine Tatwaffe fanden die Ermittler nicht. Hätte sich Adrian M. nicht gemeldet, hätte die 2. Jugendkammer des Landgericht Traunstein wenig gehabt, um Sebastian T. zu verurteilen. So aber stand im Urteil, dass die Aussage von Adrian M. „konstant, widerspruchsfrei und schlüssig“ gewesen sei. Der Psychologe Steller hingegen, sagt Verteidiger Georg, „weist zu Recht darauf hin, dass schon die Beweiswürdigung im aufgehobenen Urteil aus aussagepsychologischer Sicht an schwerwiegenden Defiziten gelitten hat“.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Wo sind eigentlich die Leute, die mich mal verspottet haben, da ich eine RICHTERIN als voreingenommen in so einem Fall angesehen habe?

Fast drei Jahre eines Lebens sind damit kaputt.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Bild
Frei nach zweieinhalb Jahren: Sebastian T. und Anwältin Regina Rick vor der JVA Traunstein. © re

Quelle:
Rosenheim24.de am 20.06.2025
viewtopic.php?p=301753#p301753
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ro ... 93868.html
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

SZ: Hintergründe der Haftentlassung

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet über die Hintergründe und verrät, worauf sich Sebastian freut.

► Haftbefehl aufgehoben

► LG: dringender Tatverdacht „derzeit nicht mehr anzunehmen“

► LG: „davon auszugehen, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle“

► Gutachter Steller schließe aus, dass eine persönliche Begutachtung des Zeugen oder dessen Aussage im neuen Verfahren das Ergebnis beeinflusse.

► Gutachter Steller: schwere aussagepsychologische Defizite der Beweiswürdigung im aufgehobenen Urteil

► Omas Schweinsbraten mit Kartoffelsalat, Apfelstrudel, Erdbeeren, frisches Brot, Butter, warme Brezn, wieder auf den Berg, Radtouren mit Oma, Tennis lernen


Der Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/20250620144153/https ... li.3272066


Eine gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
Wende im Fall Hanna Wörndl
Vermeintlicher Mörder Sebastian T. ist wieder auf freiem Fuß

Bild
Im März des vergangenen Jahres war … Sebastian T. … zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Es sind auch die kleinen Dinge, auf die sich Sebastian T. gefreut hat. Butter, frisches Brot, saftige Erdbeeren, natürlich der Schweinsbraten mit Kartoffelsalat von seiner Oma Erika, ihr Apfelstrudel. Und warme Brezn …

… 945 Tage lang hatte er keinen Kühlschrank … Er hatte niemanden, der ihm Semmeln oder frisches Brot beim Bäcker geholt hat. Und wenn es Obst gab, dann war meistens nur die oberste Schicht genießbar, der Rest war oft schon angeschimmelt. 945 Tage lang hat Sebastian T. in Haft verbracht.

Und das, obwohl er wahrscheinlich unschuldig war, das deutet sich seit diesem Freitag noch mehr an als schon zuvor.

Am Freitagmittag hat das Landgericht Traunstein mitgeteilt, dass es den Haftbefehl gegen Sebastian T. aufgehoben hat. … Die 1. Jugendkammer … teilte mit, ein „dringender Tatverdacht“ sei „derzeit nicht mehr anzunehmen“. Ihr fehlen also die Beweise, die Sebastian T. eines Mordes überführen könnten.

Der wichtigste Satz für Sebastian T. kommt ganz am Ende der Mitteilung: „Die Kammer hat veranlasst, dass der Angeklagte unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen wird.“ Noch am Freitag war Sebastian T. zurück in Freiheit, erstmals seit dem 18. November 2022.

Der Freitag war der Endpunkt von knapp drei intensiven Monaten, in denen sich die Anzeichen immer weiter verdichtet hatten, dass Sebastian T. bald wieder frei sein könnte. Erst hatte der Bundesgerichtshof das erste Urteil aufgehoben. Dann, Mitte Mai, hatte die 1. Jugendkammer mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob die ohnehin schon zweifelhaften Aussagen eines JVA-Zeugen tatsächlich glaubhaft sein könnten. Ein erster Hinweis darauf, dass sie mit diesem Zeugen strenger umgehen könnte als noch die Richterin Aßbichler. Ende Mai reichten die Verteidiger von Sebastian T., Regina Rick und Yves Georg, mehrere Gutachten ein, die nahelegen, dass es sich in dem ganzen Fall gar nicht um einen Mord handeln könnte, sondern um einen tragischen Unfall.

Seit Freitag liegt der 1. Jugendkammer das erste Gutachten über den JVA-Zeugen vor, vom Berliner Psychologen Max Steller, der sich genau angeschaut hatte, was der Zeuge erzählt hatte. Und auf dieses Gutachten reagierte die Kammer sofort. Aufgrund von Stellers Ausführungen sei vorerst „davon auszugehen, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle“. Verteidiger Georg sagt am Telefon: „Das Gutachten hat ergeben, was die Verteidigung seit der Hauptverhandlung fast schon gebetsmühlenartig gepredigt hat: Die Aussage des Zeugen M. ist unglaubhaft, vor allem, weil nicht ausgeschlossen werden kann, sondern sogar näher liegt, dass es sich um eine bewusste Falschaussage, also um eine Lüge handelt.“

Dieses Gutachten dürfte nun auch eine wichtige Rolle im zweiten Verfahren spielen, das im September beginnen soll. Denn der Psychologe Steller schließt aus, dass sich an seinem Ergebnis etwas ändern könnte. Verteidiger Georg sagt: „Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass sich auch aus einer etwaigen künftigen persönlichen aussagepsychologischen Untersuchung nicht ergeben könnte, dass die Aussage doch glaubhaft wäre. Hinter den Befund der Unglaubhaftigkeit kommt man nicht mehr zurück.“ Egal also, was Adrian M. bei einer persönlichen Begutachtung oder gar im zweiten Verfahren erzählen wird – der Psychologe Steller wird ihm nicht glauben.

Mithäftling Adrian M. wurde für die Richterin zum wichtigsten Zeugen

Adrian M. hatte sich im Oktober 2023 bei der Staatsanwaltschaft Traunstein gemeldet, wenige Tage, nachdem der erste Prozess … begonnen hatte. Er wurde für die Richterin Aßbichler zum wichtigsten Zeugen in einem Prozess, in dem mehr und mehr vermeintliche Beweise wegbrachen.



Aber es gab jetzt ja … diesen Zeugen aus der JVA.

Kurz nach Weihnachten 2022, sagte Adrian M. vor Gericht, habe er mit Sebastian T. in seiner Zelle zusammengesessen … Dabei habe Sebastian T. den Mord gestanden. … Neues zum möglichen Tatgeschehen erzählte Adrian M. nicht. Regina Rick … zweifelte diese Aussage daher an. Sie verwies darauf, dass Adrian M. schon in anderen Verfahren gelogen habe. Sie wollte seine Gefängnispsychologin hören, da Adrian M. selbst gesagt hatte, dass er an der Borderline-Persönlichkeitsstörung leide. Richterin Aßbichler lehnte das ab.

… Der Psychologe Steller, sagt Verteidiger Georg, „weist zu Recht darauf hin, dass schon die Beweiswürdigung im aufgehobenen Urteil aus aussagepsychologischer Sicht an schwerwiegenden Defiziten gelitten hat“.

In den vergangenen Wochen hatte die Familie von Sebastian T. noch nicht daran glauben wollen, dass bald wieder alle gemeinsam in Freiheit sein könnten. … Sebastian T. hatte … gesagt, dass er wieder auf den Berg gehen wolle, dass er mit Oma Erika Radtouren machen wolle. Und er habe Lust, Tennis zu lernen.

Seit diesem Freitag hat er für all das richtig viel Zeit.

Süddeutsche.de am 20.06.2025
https://www.sueddeutsche.de/bayern/baye ... li.3272066


Anmerkung: Einen neuen Ausbildungsplatz wird Sebastian wohl erst dann erlangen können, wenn er rechtskräftig freigesprochen sein wird. Denn zuvor bestünde theoretisch jederzeit die Möglichkeit, dass ein erneuter Haftbefehl erlassen werden könnte, so unwahrscheinlich dies auch ist. Welcher Betrieb investiert in eine unichere Zukunft?


RA Dr. Georg gegenüber der „Legal Tribune online“ (LTO):
… Georg äußert sich mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gegenüber LTO optimistisch: „Wir sind zuversichtlich, dass unser Mandant freigesprochen werden wird.“ …
LTO am 20.06.2025
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... befehl-auf

SAT.1 berichtet:
https://youtu.be/vwfCaB0U2bI
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Den Messerschmidt hätte ich auch begutachten können an hand seiner Vids.
papaya
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

ben hat geschrieben: Freitag, 20. Juni 2025, 15:25:51 Wo sind eigentlich die Leute, die mich mal verspottet haben, da ich eine RICHTERIN als voreingenommen in so einem Fall angesehen habe?

Fast drei Jahre eines Lebens sind damit kaputt.
Die verstecken sich jetzt alle bei Allesmist und hetzen dort weiter, weil sie immer noch nicht begriffen haben, dass die Schuld bewiesen werden muss und nicht die Unschuld.

Und wenn die Mehrheit in Aschau auch so denkt, sind nicht nur drei Lebensjahre verloren, sondern auch die Heimat und das soziale Umfeld.
StaffBro

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Absolut erfreuliche Nachrichten, habe die Haftentlassung gerade erst mitbekommen. Da tut sich anscheinend was in Traunstein, gut so :!:

Catch22 hat geschrieben: Freitag, 20. Juni 2025, 18:28:02
Anmerkung: Einen neuen Ausbildungsplatz wird Sebastian wohl erst dann erlangen können, wenn er rechtskräftig freigesprochen sein wird. Denn zuvor bestünde theoretisch jederzeit die Möglichkeit, dass ein erneuter Haftbefehl erlassen werden könnte, so unwahrscheinlich dies auch ist. Welcher Betrieb investiert in eine unichere Zukunft?
Hi @Catch22

Ich meine gelesen oder in einer Doku mitbekommen zum haben, dass Sebastian. T. seine Ausbildung in der JVA fortgesetzt und dort auch. erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Irre ich mich da jetzt tatsächlich so sehr ?
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

papaya hat geschrieben: Freitag, 20. Juni 2025, 21:18:02 Die verstecken sich jetzt alle bei Allesmist und hetzen dort weiter, weil sie immer noch nicht begriffen haben, dass die Schuld bewiesen werden muss und nicht die Unschuld.

Und wenn die Mehrheit in Aschau auch so denkt, sind nicht nur drei Lebensjahre verloren, sondern auch die Heimat und das soziale Umfeld.
Ich denke, dass man vorsichtig sein sollte. Er könnt es immer noch gewesen sein. Die Unfall-These ist Quatsch.

In Aschau dürften einige Zweifel an der Schuld haben.

Das Urteil war eine Frechheit, weil SIE ihn verurteilen wollte. Eine Frau als Richterin ist hier Schwachsinn.
andi55
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@papaya
Laut einer Podcasterin die sich "Staatsanwältin Sophie" nennt und auch noch gebürtig aus Aschau kommt , denkt nicht nur in Aschau jeder so, sondern im gesamten Chiemgau. Und manch Kommentare in den sozialen Medien will ich hier gar nicht wiederholen. Ich denke im Knast wäre er sicherer gewesen als in Aschau, falls man ihn tatsächlich dorthin gebracht hat. Einfach mal zu sagen, er kann dort wohnen, das ist seine Heimat und er hat sich nichts vorzuwerfen, so einfach ist es nicht. Das hält die stärkste Persönlichkeit nicht aus, zu wissen alle sind gegen einen und halten dich für einen Mörder.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

ben hat geschrieben: Freitag, 20. Juni 2025, 23:33:37 … Die Unfall-These ist Quatsch. …
Begründung?

ben hat geschrieben: Freitag, 20. Juni 2025, 23:33:37 … Eine Frau als Richterin ist hier Schwachsinn.
Ein ebensolcher „Schwachsinn“ hat heute die Haftentlassung verfügt: Heike Will. Eine Frau ihres Geschlechts wegen als „Schwachsinn“ zu titulieren, zeugt wirklich von Schwachsinn.

ben hat geschrieben: Freitag, 20. Juni 2025, 23:33:37 … In Aschau dürften einige Zweifel an der Schuld haben. …
Wohl eher an der Unschuld, wenn man die Leserkommentare verfolgt.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

StaffBro hat geschrieben: Freitag, 20. Juni 2025, 23:08:37 … Ich meine … mitbekommen zu… haben, dass Sebastian. T. seine Ausbildung in der JVA fortgesetzt und dort auch erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. …
Sebastian legte während der U-Haft am 21.12.2022 eine Zwischenprüfung ab. Von einer Abschluss- oder Gesellenprüfung habe ich in der Presse nichts gelesen. Allerdings habe ich nicht alle Klatsch-und-Tratsch-„Dokus“ verfolgt.

Siehe Urteil, Rdnr. 15, und hier im 1. Spoiler. Mehr Infos habe ich dazu leider nicht.
Der_Clown

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Krass...wie schnell das jetzt am Ende ging!

Mich wundert, dass S. anscheinend direkt nach Hause zurückgekehrt ist, habe vermutet, dass er im Fall der Haftentlassung erstmal woanders unterkommt.

Vom Nebenklagevertreter Holderle hat man zu den neuen Entwicklungen noch überhaupt nichts gehört.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 21. Juni 2025, 00:04:24 Begründung?




Ein ebensolcher „Schwachsinn“ hat heute die Haftentlassung verfügt: Heike Will. Eine Frau ihres Geschlechts wegen als „Schwachsinn“ zu titulieren, zeugt wirklich von Schwachsinn.




Wohl eher an der Unschuld, wenn man die Leserkommentare verfolgt.
Nicht jede Frau ist emotional voreingenommen. Aber einige schon.

Man kann ihm nicht trauen. Vollkommen zurecht.

Die Unfallthese halte ich für einen Witz, da ich vor Ort war und die Stelle, wo man in den Bach stürzen könnte, gering ist.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

@ben
Und warum stürzen dann Woche für Woche für Woche immer wieder Menschen in Flüsse und Bäche , egal ob nüchtern oder alkoholisiert ?
Manche haben das Glück lebend rausgefischt zu werden, andere wiederum nicht. Und mit 2 Promille ist sowieso alles möglich. Die einen klettern besoffen auf einen Kran , die anderen vielleicht auf ein Brückengeländer oder glotzen auf ihr Handy anstatt auf den Weg. Menschen stellen mit
2 Promille die absurdesten Dinge an, nur bei Hanna wird immer so getan als wäre man hysterisch wenn man ihren Promillewert erwähnt, als wäre dieser Promillewert einfach mal "ein bißchen angeheitert". Du warst selber vor Ort, ich auch, natürlich kann man da hineinfallen, dieses niedrige Geländer ist ja noch nicht mal durchgehend.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

ben hat geschrieben: Samstag, 21. Juni 2025, 00:54:51 … Man kann ihm nicht trauen. Vollkommen zurecht. …
Kennst Du Sebastian persönlich? Oder ist das wieder nur ein Vorurteil?

ben hat geschrieben: Samstag, 21. Juni 2025, 00:54:51 … Die Unfallthese halte ich für einen Witz, da ich vor Ort war und die Stelle, wo man in den Bach stürzen könnte, gering ist.
Von welcher „Stelle“ redest Du? Weißt Du überhaupt, in welchem Bereich des Bärbachs die Verteidigung von einem Sturzgeschehen ausgeht? Dies wurde hier im Thread ausführlich diskutiert – unter Einbeziehung der Absuche mit dem Mantrailer Alf und Bildern der Örtlichkeit:

viewtopic.php?p=293088#p293088 (mit weiterführender Verlinkung)

Dort ist die Wahrscheinlichkeit, bei einer BAK von 2,06 Promille in den Bärbach zu stürzen, alles andere als gering. Hinzu kommen die wegen Hochwassers niedrige Böschung, das fehlende Geländer, Dunkelheit, Harndrang, Nässe, glatte Sohlen und die alkoholbedingt verminderte Reaktionsfähigkeit! Ein überaus realistisches Unfallszenario steuerte @Gast bei:
Gast hat geschrieben: Dienstag, 03. Juni 2025, 23:14:19 … dann schaffte sie noch
► ihren Slip hochzuziehen und
► beim Versuch die Hose hochzuziehen
► verlor sie das Gleichgewicht und
► konnte wegen der untenhägenden Hose
► keinen Ausfallschritt machen und
► stürzte … in den Bach.
Immer noch ein Witz!?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Der_Clown hat geschrieben: Samstag, 21. Juni 2025, 00:32:21 Krass...wie schnell das jetzt am Ende ging!

Mich wundert, dass S. anscheinend direkt nach Hause zurückgekehrt ist, habe vermutet, dass er im Fall der Haftentlassung erstmal woanders unterkommt.

Vom Nebenklagevertreter Holderle hat man zu den neuen Entwicklungen noch überhaupt nichts gehört.

Der BGH war mit seinem Beschluss vom 1. April 2025 - 1 StR 434/24 relativ schnell.

Sebastian T. wurde bereits freitags früh entlassen, ich hätte seinen derzeitigen Aufenthaltsort
nicht an die Medien weiter gegeben.

Nebenklageanwalt Walter H. war ja äußerst skeptisch bezüglich des Revisionsverfahrens zum BGH,
aber dennoch ist seine Anwaltsvergütung aus dem 1. Rechtsgang sowie Revisionsverfahren und evtl. aus den zukünftigen Verfahren gesichert.

Im Fall Hanna wird es Verlierer und auch Gewinner geben.

Als Gewinner zählen meines Erachtens die beiden Strafverteidiger R. Rick/Y. Georg, die so schnell keine Werbung 
benötigen werden.

Auf der anderen Seite sind die Angehörigen, Verwandte, und Befreundete, für sie ist vieles nicht abgeschlossen bzw. abgearbeitet.
Ich selbst zähle Sebastian T. nach einem Freispruch ebenfalls dazu - wie es denn wohl mit ihm weitergeht ?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Ich kann mich selber schon nicht mehr hören ,aber: In Italien ist ein Radfahrer bei einer Pinkelpause 100 Meter tief in den Gardasee gestürzt. Ein Kerl,
wo man sich fragt, was ist denn das Problem, der muss sich doch nur hinstellen und....dürfte bekannt sein wie's geht.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Holderle kommentiert die Aufhebung des Haftbefehls

Ein kurzes, floskelhaftes Statement des Nebenklagevertreters Holderle setzt den Schlusspunkt einer fragwürdig lückenhaften Chronik im Oberbayerischen Volksblatt (OVB).

► „Haftaussetzung“: irreführend falscher Terminus. Der Haftbefehl wurde wegen fehlenden dringenden Tatverdachts aufgehoben (= komplett aus der Welt geschafft).

Anmerkung: Von einer „Aussetzung“ würde man sprechen, wenn der dringende Tatverdacht fortbestünde, der Vollzug jedoch gegen Auflagen ausgesetzt worden wäre. Dies trifft hier nicht zu. Ein Fachanwalt für Strafrecht (wie Holderle) weiß das.

► Für Hannas Eltern sei die Haftentlassung „schwierig“.

► Hannas Eltern seien bodenständige Leute, die an den Rechtsstaat glauben.

► Hannas Eltern seien davon überzeugt, dass sich das Gericht im ersten Prozess bemüht habe.

Anmerkung: In einem Arbeitszeugnis entspricht das einer glatten Sechs!

► Hannas Eltern „gehen davon aus, dass auch das jetzt zuständige Gericht die Angelegenheit korrekt und sorgfältig behandelt“.

Anmerkung: „auch“!?

► Hannas Eltern „werden die Entscheidung akzeptieren“.


Die OVB-Medien geben die Äußerungen Holderles auf Rosenheim24 wieder:

Spoiler – hier klicken!
… Chronik eines Falls mit vielen Wendungen



… Walter Holderle vertritt die Eltern von Hanna. Und kommentiert die Haftaussetzung so: „Für Hannas Eltern ist das schwierig.“ Sie seien bodenständige Leute, die an den Rechtsstaat glauben und sich davon überzeugt hätten, dass sich das Gericht im ersten Prozess bemüht habe. „Sie gehen davon aus, dass auch das jetzt zuständige Gericht die Angelegenheit korrekt und sorgfältig behandelt“, sagt Holderle. „Sie werden die Entscheidung akzeptieren.“

Rosenheim24.de am 21.06.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 94691.html


Gewiss hat beispielsweise auch die Süddeutsche Zeitung den Kontakt zu Holderle gesucht. Ein seriöses Medium indessen publiziert derart substanzlose Dampfplauderei nicht.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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PNP: Reaktionen auf die Aufhebung des Haftbefehls

Über Reaktionen der Verteidigung und der Nebenklage berichtet die Passauer Neue Presse (PNP) ebenso wie über eine offenbar unveränderte Sichtweise der StA.

► RA Dr. Georg: „goldrichtige Entscheidung aufgrund eines überzeugenden Gutachtens“, „genau das, was wir seit Monaten predigen“

► RA Dr. Georg: Größte Hürde sei die Aussage von Adrian M. gewesen, alle anderen Aspekte seien weniger schwerwiegend.

► StA: geht bis heute von Gewaltdelikt aus

► RA Holderle: kein „direkter“ Kommentar, aber überrascht, dass kein dringender Tatverdacht mehr

► Hannas Eltern: „vertrauen auf den Rechtsstaat, haben auf die erste Instanz vertraut und tun dies auch bei der nächsten“

► RA Holderle: relativiert Stellers Gutachten

► RA Holderle: Unfallthese weiterhin abwegig

► RA Holderle: Sebastians Geständnisse gegenüber einer Freundin, deren Mutter und einem Freund seien bei der Haftentscheidung nicht beachtet worden.

Anmerkung: Holderles Empörung wird leiser. Reift langsam die Erkenntnis, sich selbst mitsamt einer arglosen Mandantschaft möglicherweise ohne Not ins Aus katapultiert zu haben?


Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Verteidiger „zuversichtlich“, dass Sebastian T. … freigesprochen wird

Die völlig überraschende Entscheidung …, … Sebastian T. freizulassen, … sorgt für unterschiedliche Reaktionen.

Bild
Für Aufsehen sorgte am 24. Oktober 2023 … Adrian M. (hier mit seinem Anwalt Michael Vogel, links), als er von einem Geständnis des Angeklagten berichtete. − Foto: kd

Für Verteidiger Yves Georg ist es eine „goldrichtige Entscheidung aufgrund eines überzeugenden Gutachtens“. Die Feststellung des Sachverständigen Prof. Dr. Max Steller aus Berlin, dass der Hauptbelastungszeuge im ersten Prozess eine Neigung zum Lügen habe und es deshalb Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit gebe, ist für Georg die Bestätigung der Annahmen von ihm und seiner Kollegin Regina Rick: „Das ist genau das, was wir seit Monaten predigen.“ …

… Die Staatsanwaltschaft geht bis heute davon aus, dass … [Hanna W.] gewaltsam zu Tode gekommen ist. …

Nun sehen … [Sebastian T.s] Verteidiger eine große Chance, dass er im zweiten Prozess … freigesprochen wird. Für Verteidiger Yves Georg war die Aussage von Adrian M. die größte Hürde … Alle anderen Aspekte, die … zur Verurteilung von Sebastian T. geführt hatten, bewertet er als weniger schwerwiegend. Adrian M. habe eine Neigung zum Lügen und ein Motiv zur Falschaussage gehabt, weil er sich davon Vorteile für seinen eigenen Prozess bei der selben Vorsitzenden Richterin erhofft habe: „Wer weiß, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn er unseren Mandanten nicht angeschwärzt hätte?“

Rechtsanwalt Walter Holderle, der die Eltern von Hanna vertritt, wollte die Entscheidung des Landgerichts zur Freilassung von Sebastian T. nicht direkt kommentieren. Er habe Hannas Eltern darüber informiert, und diese hätten das zur Kenntnis genommen: „Sie vertrauen auf den deutschen Rechtsstaat, haben auf die erste Instanz vertraut und tun dies auch bei der nächsten.“ Holderle zeigte sich jedenfalls überrascht, dass das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sieht, obwohl es weitere Indizien gegeben habe, die zur Verurteilung von Sebastian T. geführt hätten.

Für Holderle ist die Unfallthese weiter abwegig

Der Gutachter [Steller] habe … eine Lügenhypothese aufgestellt und beurteilt, wie wahrscheinlich diese sei: „Es ist also eine Sache des Blickwinkels.“ …

Die Verteidigung werde nun … die These vertreten, dass Hanna durch einen Unfall gestorben ist. Dazu wurden … drei Privatgutachten von der Verteidigung vorgelegt. Für Holderle ist die Unfallthese aber weiter abwegig. Und er gibt zu bedenken, dass Sebastian T. die Tat auch gegenüber einer Freundin, deren Mutter und einem Freund gestanden habe: „Das wurde jetzt außer Acht gelassen.“ Fraglich ist eine erneute Verurteilung von Sebastian T. auch deshalb, weil sich dann das Gericht fragen lassen müsste, warum es ihn jetzt freigelassen hat.

PNP.de am 20.06.2025
www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein ... d-18900896


OVB: Weißwurst, Brezn und drei Todesfälle

Über Sebastians erste Stunden in Freiheit und drei Todesfälle in seiner Familie während der Haft „berichtet“ das Oberbayerische Volksblatt (OVB) aus der Bild-Zeitung:

Spoiler – hier klicken!
… Mutmaßlicher Mörder von Hanna wieder frei – das will Sebastian jetzt tun



Kaum in Freiheit, zog es Sebastian T. als Erstes zurück nach Hause – zu seiner Großmutter. Dort wurde er mit Weißwürsten und Brezn empfangen. In den kommenden Tagen, so berichtet seine Anwältin Regina Rick, plane er einen Besuch in den Bergen – unter anderem, um die Gräber seiner verstorbenen Großeltern und Urgroßeltern zu besuchen. „Während seiner Zeit in Haft sind zwei seiner Urgroßeltern und ein Großelternteil gestorben“, erklärte Rick gegenüber der Bildzeitung.



Rosenheim24.de am 21.06.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 95616.html


Bild: Als Erstes gab es Weißwurst

Mit dem Touch einer Homestory und einem unverpixelten Foto Sebastians berichtet Bild-plus. Hier der vollständige Artikel:
https://archive.ph/20250620193529/https ... 004ffc1a43

Eine gekürzte Fassung:

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Als Erstes gab es Weißwurst
Vermeintlicher Hanna-Killer wieder in Freiheit

Bild
Um 13.18 Uhr wurde Sebastian T. (23) am Freitag aus der Haft entlassen und von seiner Anwältin Regina Rick und der Familie an der JVA Traunstein empfangen. BILD zeigt Sebastian T. in Absprache mit ihm und seiner Anwältin offen – Foto: Privat



Anwältin Rick: „Die Aussagen des Mit-Gefangenen waren dem Psychiater offenbar zu detailarm.“ Am Mittwoch ging das Gutachten bei Gericht ein. Freitagmittag gegen 12.15 Uhr wurde der Haftbefehl aufgehoben, knapp eine Stunde später war Sebastian T. frei.

Er wurde von seiner Familie empfangen, weinend wurde er von seinen Eltern in den Arm genommen, berichtet Anwältin Rick. „Mein Mandant wirkt trotz der zweieinhalb Jahre sehr aufgeräumt und stabil, muss das aber alles noch verarbeiten.“

Wohin führte es Sebastian T. als Erstes in Freiheit? Nach Hause, zur Oma. Dort gab’s Weißwürste mit Brezn. Demnächst wolle er laut Anwältin Rick in die Berge und das Grab seiner Urgroßeltern und Großeltern besuchen. „Zwei Urgroßeltern sowie ein Großelternteil waren während seiner Haftzeit gestorben“, so Rick.



Bild.de am 20.06.2025
https://www.bild.de/regional/bayern/bes ... 004ffc1a43
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Bild: Der Ex-Beweis Adrian M.

Bild as Bild can: Ein „Plus“-Artikel widmet sich dem geschassten Hauptbelastungszeugen, ein Plus neuer Fakten aber sucht der Leser vergebens. Zumindest ihrer sonderpädagogischen Aufgabe wird die Bild-Zeitung gerecht und klärt bis in den finstersten Winkel der Republik auf.

Der vollständige Artikel:
https://archive.ph/20250621030728/https ... 6e7bb080ae

Das unwesentlich „Wesentliche“ daraus in Kürze:

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Unglaubwürdiger Zeuge im Eiskeller-Mord!
Wegen dieses Knackis ist der vermeintliche Hanna-Killer frei

Bild
Unglaubwürdige Aussage: Hauptbelastungszeuge Adrian M. (links) – Foto: Jörg Völkerling

… Se­bastian T. … ist frei, weil die bayerische Justiz auf einen Zeugen setzte, der offenbar völlig unglaubwürdig ist. …

Der Mann heißt Adrian M. … und hatte sich erst wenige Tage nach Prozessbeginn bei der Justiz gemeldet. Se­bastian T. habe ihm beim Kartenspielen erzählt, dass er Hanna bereits früher sexuell anziehend gefunden habe. Als er die junge Frau dann in der Nacht … zufällig beim Joggen nahe der Disco „Eiskeller“ … traf, habe er auf sie eingeschlagen und sie dann in den Bärbach gewor­fen. …

… Zweifel, dass sich Adrian M. alles nur ausgedacht hatte, gab es nicht. Dabei hatte … M. schon einmal gelogen und seine eigene Mutter des Missbrauchs beschuldigt.

Richterin glaubte offenbar notorischem Lügner

… Dass Hannas vermeintlicher Mörder gegenüber anderen Gefangenen die Tat vehement bestritt, aber beim Kartenspiel mit Adrian M. freimütig plauderte – auch das machte Richterin Jacqueline Aßbichler nicht stutzig.



Fakt ist: Die Glaubwürdigkeit des Haupt­belastungszeugen Adrian M. wurde erst nach dem Urteil von einem psychiatrischen Sachver­ständigen überprüft. Sein vernichtendes Fazit: „Den An­gaben des Hauptbelastungs­zeugen fehlt die Glaubhaftigkeit.“ Über das angebliche Geständnis beim Kartenspiel hinaus konnte M. zudem keine neuen Fakten zur Tat nennen, die nicht schon in der Presse gestanden hätten.



War es am Ende nur ein Unfall?

… Der BGH hatte das erste Urteil … kassiert – wegen unzulässiger Absprachen zwischen der Richterin und dem Staats­anwalt.

… Anwältin Regina Rick ist überzeugt: „Mein Mandant hat die Tat nicht begangen!“ Hanna W. sei in den Fluss gefallen und ertrunken, ein Unfall …

… Schon damals [im ersten Prozess] bezeichnete die Verteidigerin den mehrfach vorbestraften Zeugen Adrian M. als „notorischen Lügner“. Offenbar hatte sie recht behalten.

Bild.de am 21.06.2025
https://www.bild.de/regional/bayern/eis ... 6e7bb080ae
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