MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Prozessbeginn am 29.09.2025 in Laufen

Wiederkäuend wie eine alte Kuh textet das Oberbayerische Volksblatt (OVB) über längst Verdautes, darunter wenig Neues.

► Prozessbeginn am 29.09.2025 (Montag) in Laufen

► Haftbefehl: Hartnäckig irreführend verwechselt das OVB Aufhebung mit Aussetzung.

Anmerkung: Mit Strunk und Stiel wurde der Haftbefehl aufgehoben, es bestehen keinerlei Auflagen und Sebastian darf sich ohne jede Einschränkung frei bewegen! Dies scheint einigen Erkenntnisresistenten nicht zu passen. Stand Holderle der redundant irreführenden Formulierung Pate?

► RA Dr. Georg: Verurteilung unwahrschenlich, ohne Adrian M. bleibe nichts von der Anklage übrig

► LG-Sprecherin: Stellers Gutachten durch BGH-Rechtsprechung geboten

Anmerkung: Woher rührt diese späte Erkenntnis? Galt die jahrzehntelange Rechtsprechung des BGH für Aßbichlers Kammer nicht!?

► LG-Sprecherin: dämpft Erwartungen eines kurzen Prozesses, erwartet umfangreiche Beweisaufnahme (auch aufgrund der Gutachten der Verteidigung)


Die OVB-Medien verlautbaren auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Sebastian T. ist frei: Ein Fingerzeig für die Neuauflage des Hanna-Prozesses? – So geht es weiter

Bild
Wegen eines Gutachtens über Adrian M. (links) – hier mit Anwalt Michael Vogel … – ist der Angeklagte … (rechtes Bild) wieder auf freiem Fuß. © Weiser/re



… Nach den langen Monaten [richtig: Jahren!] der Untersuchungshaft ruht … [Sebastian T.] sich aktuell im Kreise der Familie aus. Davon abgesehen bedeutet Freilassung nicht Freispruch. … Unveändert wird ihm vom Landgericht Traunstein der Prozess gemacht werden. Am 29. September 2025 beginnt die Neuauflage der Verhandlung. Und zwar am Amtsgericht Laufen, weil am Landgericht Traunstein der Große Saal bereits belegt ist.

Kein dringender Tatverdacht: Was das heißt

… Sebastian T. ist die Bürde des „dringenden Tatverdachts“ los. Nicht nur, dass ihm das die Rückkehr ins Elternhaus … ermöglicht. Das Gutachten, das zur Aussetzung der U-Haft [richtig: Aufhebung des Haftbefehls!] führte, gibt auch einen Fingerzeig für die bevorstehende Verhandlung. „Die Aussichten sind sehr gut“, meint Verteidiger Dr. Yves Georg. …

Der Belastungszeuge aus der JVA … ist … aus dem Spiel. Er hatte den Prozess am Laufen gehalten, nachdem sich die ursprüngliche Belastungszeugin so schwer in Widersprüche verwickelt hatte, dass ihre Aussage nicht mehr ernst genommen werden konnte. …



Verurteilung? Hält die Verteidigung für unwahrschenlich

Die Aussage [des Adrian M.] sei zentral gewesen, sagte Georg. „Außer dieser Aussage gab [es] keine weiteren Beweismittel, um auch nur dringenden Tatverdacht zu rechtfertigen. Wie sollte es da zu einer Verurteilung kommen?“ Keine DNA-Spuren, keine unmittelbaren Tatzeugen, kein Geständnis, keine Tatwaffe: Ohne die Aussage von Adrian M. bleibt von der Anklage nichts übrig.

Es war das Landgericht Traunstein selbst, das den renommierten Gutachter Prof. Dr. Max Steller mit einem Gutachten beauftragt hatte. Aussagepsychologen wie Steller kommen normalerweise zum Einsatz, wenn es um die Beurteilung der Aussagen von Kindern und Jugendlichen geht. Dass der Berliner forensische Psychologe den Bericht eines Erwachsenen beurteilt, ist eine Besonderheit. Cornelia Sattelberger, Sprecherin des Landgerichts, erklärt dieses Ausnahmegutachten mit der Rechtssprechung des Bundesgrichtsghofs. Nach der Auffassung des BGH sei die Hinzuziehung eines Gutachters geboten, wenn der Zeuge von einer psyschischen Erkrankung betroffen sei. Adrian M. hatte selbst gesagt, dass er an der Borderline-Persönlichkeitsstörung leide.



Er verstehe nicht, dass das Landgericht nicht schon damals, im Herbst 2023, ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt habe, sagte Verteidiger Yves Georg dem OVB – wenn es schon der Aussage eines zweifach persönlichkeitsgestörten Sexualstraftäters mit Motiv für eine fälschliche Belastung T.s Glauben schenken wollte. So ein Gutachten anzufertigen, benötigt freilich Zeit. Die von der Strafprozessordnung gesetzte Höchstdauer einer Prozessunterbrechung wäre wohl überschritten worden. Das hätte jedoch das Gericht nicht hindern dürfen, sagte der Hamburger Jurist: „Dann hätte man eben wieder von vorne beginnen müssen.“



Von vorne anfangen wird man nun also am 29. September. … Wird der neue Prozess ein kurzer Prozess? Schließlich scheint gegen den Angeklagten nichts Gravierendes mehr vorzuliegen. Cornelia Sattelberger dämpft die Erwartungen. Schließlich seien alle Beweise zu würdigen, die für den Angeklagten genauso wie die gegen ihn. Schließlich werde man auch die von der Verteidigung erstellten Gutachten genau prüfen.

… Mord? Oder doch ein Unfall? Yves Georg geht wie seine Kollegin Regina Rick von einem Unfall aus, also von der Unschuld Sebastian T.s.

Rosenheim24.de am 23.06.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 97432.html


Erschreckend ekelerregende Leserkommentare umranken dieses OVB-Elaborat:

Spoiler – hier klicken!
Weg mit dieser Verteidigerin, sie hat offensichtlich keine Kinder
Irgendwas ist faul,und das weiß er ganz genau
Das Misstrauen wird immer bleiben , egal wie es ausgeht. Ich brauch und will ihn hier nicht in Aschau !
Leserkommentare auf Rosenheim24.de am 23.06.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... d-Comments


Gratulation! Heute vormittag fand die Pressemitteilung des LG Traunstein über die Aufhebung (!) des Haftbefehls endlich den Weg auf die Webseite des Gerichts:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... lungen.php
PDF: https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... -fall_.pdf

Handverlesene Medienvertreter wie die des OVB wurden bereits am vergangenen Freitag damit versorgt (siehe hier, im 2. Spoiler).
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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RFO: Volksverblödung

Vollends verblödet wird das Volk vom Regional-Fernsehen Oberbayern (RFO). Selten findet sich so viel Bullshit in einem so kurzen Text: Als „Strafbefehl“ bezeichnet wird der Haftbefehl, „die Aussage des Hauptzeugen“ sei „als unzulässig angesehen“ worden und „ein neues Verfahren“ werde „auf Grund drei neuer Gutachten aufgerollt“. Wahrlich einen Strafbefehl verdient hätten derartige Fachkräfte wegen vollendeter Unfähigkeit und Realitätsverweigerung. Die Tiefflieger des OVB fänden hier noch ihren Meister!

Übers Wochenende gereifte Realsatire aus dem Chiemgau:

Spoiler – hier klicken!
Strafbefehl im Fall Hanna W. wurde aufgehoben

Im Mordfall von Hanna W. ergab sich vergangenen Freitag eine unerwartete Wendung. Der Hauptangeklagte wurde nach erneuter Prüfung der Unterlagen und auf Grund eines neuen Gutachtens freigelassgen. Die Aussage des Hauptzeugen wurde als unzulässig angesehen. Im September wird, auf Grund drei neuer Gutachten, ein neues Verfahren des Mordfalls aufgerollt.

RFO am 23.06.2025
https://www.rfo.de/mediathek/video/stra ... ufgehoben/

Holleri du dödl di!
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Top-Anwältin holt vermeintlichen Mörder aus Knast und spricht über „Hexenjagd“

Regina Rick ist die härteste Strafverteidigerin Deutschlands. Wer sie vor Gericht erlebt hat, weiß: Diese Frau gibt nie auf. Regelmäßig legt sich die 56-jährige Top-Juristin aus München mit Polizisten, Sachverständigen, Staatsanwälten und Richtern an – und weist ihnen mitunter krasse Fehler nach. Fehler, durch die unschuldige Menschen jahrelang ins Gefängnis mussten.

Die erfahrene Strafverteidigerin Regina R. berichtet u. a. auch mit den Erfahrungen der Justiz und Ermittlern im nachfolgenden Artikel.

Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... 3052&ei=37
Catch22
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Focus: Erst Häme und Hetze, jetzt markiges Lob

Aßbichlers Hass und Häme schüttete Focus online ungefiltert und unkritisch noch bis zur mündlichen Urteilsverkündung im März 2024 über Regina Rick aus. Umso mehr erstaunt, dass dasselbe Magazin Frau Rick nun überschwenglich in den Himmel lobt und als „Deutschlands härteste Juristin“ preist.

Besser wäre gewesen, Focus online hätte seine Verantwortung als Vierte Gewalt im Staat beizeiten erkannt und wahrgenommen – nicht erst, wenn die Spatzen den Justizskandal unisono von den Dächern pfeifen! Ob Focus online nun wenigstens auf eine Aufarbeitung hinwirken wird!?

Regina Rick im Focus-Interview:

► fassungslos über Mauschelei von Aßbichler und StA

► Stimmung vor dem LG war hochemotional – wie mittelalterliche Hexenjagd

► hanebüchene Beweiswürdigung hätte Urteil auch ohne Befangenheitsrüge zu Fall gebracht

► Ausgangspunkt: frühzeitige Festlegung der Kripo auf Tötungsdelikt

► strukturelle Mängel der Justiz

► erwartet Freispruch

Spoiler – hier klicken!
Deutschlands härteste Juristin
„Hexenjagd“: Anwältin holt vermeintlichen Mörder aus Knast und attackiert Richterin



Bild
Die 56-jährige Top-Juristin Regina Rick …, neuerdings mit kürzeren Haaren (Foto: privat)

FOCUS online: Sie haben mehrere … verurteilte angebliche Mörder aus dem Gefängnis geholt. Verspüren Sie in solchen Momenten Triumphgefühle?

Regina Rick: Natürlich sind das Erfolge. Aber nach solchen Augenblicken, in denen ein Unschuldiger aus den Gefängnistoren tritt und von seinen weinenden Familienangehörigen in die Arme genommen wird, werde ich eher zornig auf eine Justiz, die solch ein Leid verursacht.

Focus: Im Mordfall Hanna haben Sie … eine brisante E-Mail gefunden. … Was haben Sie beim Lesen gedacht?

Rick: In dem Moment war mir klar, dass dieser Fund den Prozess oder jedenfalls das Urteil zu Fall bringen wird. Gleichzeitig hat es mich schon ein bisschen fassungslos gemacht, mit welcher Selbstverständlichkeit da hinter dem Rücken der Verteidigung gemauschelt wird.

Focus: Mit der „ganz wichtigen“ Aussage des Zeugen hatte die Richterin einen Knastkumpel des Angeklagten gemeint. … Dabei ist der Zeuge als notorischer Lügner bekannt. Warum stützt sich ein Gericht auf eine solche zweifelhafte Aussage?

Rick: Weil man unbedingt einen Schuldigen für dieses tragische Ereignis finden wollte. Ausgangspunkt war – wie auch im Fall Genditzki – die frühzeitige Festlegung der Kripo auf ein Tötungsdelikt. Vor den Tatsachen, die immer deutlicher auf einen Unfall hindeuteten, hat man dann offensichtlich die Augen verschlossen. Die Stimmung dort vor Gericht war hochemotional. Das Ganze hat ein bisschen an eine mittelalterliche Hexenjagd erinnert.

Focus: Wenn Sie diese Mail nicht gefunden und entsprechend gehandelt hätten, würde Ihr Mandant noch viele Jahre in Strafhaft sitzen …

Rick: … das würde ich so nicht sagen. Wenn die Befangenheitsrüge nicht durchgegangen wäre, wäre das Landgericht Traunstein über einen anderen Verfahrensfehler oder über seine hanebüchene Beweiswürdigung gestolpert. Wir hatten ja insgesamt 21 Anträge gestellt. Die Revisionsbegründung, die ich zusammen mit dem Hamburger Revisionsspezialisten Yves Georg eingereicht habe, war etwa 1800 Seiten stark.

Focus: Dennoch: Was sagt der Fall über den Zustand der deutschen Justiz insgesamt aus?

Rick: Die Mängel sind strukturell bedingt. Längst überfällige Reformen werden seit Jahrzehnten nicht angepackt, allen voran die Dokumentation der Hauptverhandlung. Solange die Politik sich dagegen sperrt, die zahlreichen Probleme anzupacken, wird es immer wieder zu Fehlurteilen kommen.

Focus: Als normaler Bürger denkt man: Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter handeln absolut neutral und fühlen sich nur der Wahrheitsfindung verpflichtet. Ist das gar nicht so?

Rick: Es gibt sehr viele Beamte, die sich an Recht und Gesetz halten und um Objektivität bemüht sind. Aber die Nähe zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ruft bisweilen einen Korpsgeist hervor, der der Wahrheitsfindung hinderlich ist. Wenn die Polizei mal jemanden als Täter auserkoren hat, dann wird der am Ende oft auch verurteilt und die Revision hält das meist.

Focus: Wie kann das sein?

Rick: Leider fehlt es in der Strafjustiz an zulänglicher Kontrolle. In jedem Unternehmen gibt es eine Qualitätskontrolle, aber Beamte müssen sich selbst für grobe Fehler in aller Regel nicht verantworten.

Focus: Was treibt Sie an, mal abgesehen vom Gerechtigkeitssinn? Ehrgeiz? Der Drang, es den juristischen Vertretern des Staats mal so richtig zu zeigen?

Rick: Mir wäre es lieber, wenn die Justiz gut funktionieren würde, dann wäre mein Leben leichter. Aber das tut sie nicht. Und wenn ich mich mal verbissen habe, dann lasse ich halt nicht mehr los. Ich kann schwer aufgeben.

Focus: Sie treten gegen Staatsanwälte, Richter und Nebenkläger an und kämpfen wie ein verwundeter Löwe. Macht es Ihnen Spaß, die Böse, die Nervige, die Bissige zu sein?

Rick: Dass ich offenbar so wahrgenommen werde, habe ich sinngemäß schon öfter gehört, aber ich empfinde das nicht so. Ich finde mich meistens sehr nett. Wenn es jemand persönlich nimmt, dass ich nachbohre, dann ist das ja sein oder ihr Problem.

Focus: Staunen Sie manchmal selbst über die Schlampereien von Ermittlern der Polizei, Rechtsmedizinern, Anklägern und Richtern?

Rick: In 25 Jahren Strafverteidigung habe ich zwar schon viel erlebt, aber ja: Es erstaunt mich schon, dass die immer noch eins draufsetzen.

Focus: Auch Richter sind nur Menschen. Gehen Sie aufgrund Ihrer beruflichen Erfahrungen davon aus, dass sich manche Richter teilweise sehr naiv, man könnte auch sagen trottelig, verhalten? So wie bei der Mail im Fall Hanna?

Rick: Die Vorsitzende im „Eiskeller-Fall“ war schon extrem emotional. So was erlebt man selten. Solche Fehlleistungen haben nicht immer etwas mit der intellektuellen Leistungsfähigkeit zu tun.

Focus: Und Staatsanwälte? Wie viel Voreingenommenheit und Verbohrtheit auf Seiten der Ankläger haben Sie erlebt?

Rick: Wie gesagt: Es gibt auch viele faire Richter und Staatsanwälte. Aber manch einer ist offensichtlich nicht in der Lage, die erforderliche Distanz zu wahren. Die sind für Positionen, in denen man über die Freiheit von anderen Menschen entscheidet, dann aber nicht geeignet.

Focus: Wenn Sie Ermittlungsakten durchlesen – wie gehen Sie da vor? Suchen Sie ganz gezielt nach Schwächen und Angriffspunkten und sagen dann: Da grätsche ich dazwischen, da bricht die Anklage zusammen?

Rick: Ganz genau.

Focus: Sind Sie ganz sicher, dass Sebastian T., den Sie gerade aus dem Gefängnis rausgeboxt haben, nicht der Mörder von Hanna ist?

Rick: Ja. Ganz sicher. Das war ein Unfall und selbst wenn es keiner gewesen wäre: Sebastian könnte es nicht gewesen sein. Wer die Akten akribisch liest, dem muss das auch klar sein.

Focus: Macht es Sie nicht traurig, dass die Familie von Hanna W. keine Ruhe findet und noch einmal die Tortur eines Prozesses über sich ergehen lassen muss? Haben Sie kein Mitleid mit den Opfern?

Rick: Aus meiner Sicht ist Frau W. ein Ertrinkungsopfer, aber kein Opfer einer Straftat. Als solches tut sie mir ebenso wie ihre Eltern natürlich leid. Den Eltern ist das Schlimmste widerfahren, was einem passieren kann: ein Kind zu verlieren. Aber deswegen kann man ja keinen Unschuldigen verurteilen. Das sehen auch die Eltern sicher nicht anders.

Focus: Wie sehen Sie dem im September beginnenden neuen Verfahren entgegen?

Rick: Mit Herrn Dr. Georg als Mitverteidiger an meiner Seite: gelassen. Wir sind sicher, dass unser Mandant freigesprochen wird.

Focus: Wenn Sebastian T. auch in einem neuen Prozess verurteilt werden sollte – fühlen Sie sich dann als Verliererin?

Rick: Nein. Verlierer wäre dann der Rechtsstaat.

Focus: Nach Ihren viel beachteten Erfolgen und der Würdigung durch Kollegen und Öffentlichkeit wird jetzt sehr viel von Ihnen erwartet, fast schon Wunderdinge. Spüren Sie Druck? Haben Sie Angst zu versagen?

Rick: Nein.

Focus online am 25.06.2025
https://www.focus.de/panorama/top-anwae ... a4235.html
Leserkommentare:
https://www.focus.de/panorama/top-anwae ... l#comments

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 25. Juni 2025, 13:12:04 Top-Anwältin holt vermeintlichen Mörder aus Knast und spricht über „Hexenjagd“ …
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... 3052&ei=37
Danke für den Hinweis! Hinter dem MSN-Link verbirgt sich o. a. Interview auf Focus online.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Die Zeit: Artikel aktualisiert, neue Leserkommentare

Nach dem BGH-Beschluss sowie nach Aufhebung des Haftbefehls wurde der Artikel der „Zeit“ vom vergangenen September durch einen kursiv gesetzten Vorspann aktualisiert, der die jüngsten Ereignisse zusammenfasst.

Bemerkenswert sind die seit der Aktualisierung hinzugekommenen Leserkommentare. Gänzlich in ihren Löchern verkrochen haben sich anscheinend die Mistgabelträger aus dem Chiemgau, die noch im vergangenen Herbst mit ihren Hasskommentaren zu Höchstform aufliefen:

https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... s#comments
(Sortierung „Neueste“ wählen)

Der Link zur aktualisierten Fassung in voller Länge sowie der knappe, neue Vorspanntext:

Spoiler – hier klicken!
Kriminalfall Hanna W.
Sie brauchten einen Mörder



Bild
Der beschuldigte Sebastian T. stimmte der Veröffentlichung seines Porträts in der ZEIT zu: Er habe nichts zu verbergen. © Daniel Delang für DIE ZEIT

Im Herbst 2024 berichtete die ZEIT ausführlich über den Fall des Sebastian T. Der junge Mann war vom Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer neunjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. T. sollte die 23 Jahre alte Studentin Hanna … [W.] getötet haben. Gegen ihn lagen jedoch lediglich Indizien vor, keine objektiven Beweise.

Im April 2025 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies den Fall zurück an das bayerische Landgericht. Im kommenden September müssen die Traunsteiner Richter deshalb neu verhandeln.

Am vergangenen Freitag wurde Sebastian T. bereits aus der Haft entlassen. Das Landgericht sieht derzeit keinen dringenden Tatverdacht mehr. Ihren Beschluss begründet die Kammer damit, dass dem Hauptbelastungszeugen – einem ehemaligen Mithäftling, der T. schwer belastet hatte – laut eines neuen rechtspsychologischen Gutachtens jede Glaubhaftigkeit fehle. Anlässlich dieses Vorgangs veröffentlichen wir das ZEIT-Dossier von Sabine Rückert zur zweifelhaften Verurteilung des Sebastian T. hier erneut.

Dieser Artikel ist Teil von ZEIT am Wochenende, Ausgabe 37/2024.




Zeit online am 11.09.2024, aktualisiert am 25.04.2025 und am 21.06.2025
https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... ng-prozess
Der Artikel in voller Länge:
https://archive.ph/20250622073420/https ... ng-prozess
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Halluzinationen für den Chiemgau

Wer gewinnt den Großen Pokal für den größten Bullshit? In Führung geht heute das Oberbayerische Volksblatt (OVB):

► OVB wähnt Sebastian noch in U-Haft

► back to the past: Haftprüfung bevorstehend am 16.06.2025 um 9.30 Uhr

► RAin Rick habe sich „ins Zeug gelegt“, eine Präsentation vorbereitet

► RA Holderle: schließt Haftentlassung aus

► RA Holderle: „in Gutachten gegossene Gefälligkeitsaussagen“

► … und derlei Unsinn mehr :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Der Märchenonkel vom OVB fabuliert fünf Tage nach Aufhebung des Haftbefehls auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
Videos, Schrauben, Handy-Daten im Fall Hanna: So will die Verteidigung Sebastian T. freibekommen

Bild
Seit zweieinhalb Jahren befindet sich Sebastian T. … in U-Haft. Am 16. Juni entscheidet sich, ob die Haft ausgesetzt wird. © Michael Weiser

Kommt der Angeklagte … in Kürze frei? Videosequenzen, Grafiken und Gutachten: So wollen die Verteidiger Sebastian T. … am Montag (16. Juni) freibekommen.

… Der Prozess … soll im September (2025) beginnen. Eine wichtige Entscheidung fällt aber schon jetzt. Genauer: Am Dienstag [richtig: Montag!], 16. Juni. Dann findet … die Verhandlung zur Haftprüfung von Sebastian T. statt (9.30 Uhr).

Hanna-Prozess: Kommt Sebastian T. nun frei?

Weiter U-Haft oder vorläufige Rückkehr nach Hause? … Die Verteidigung … hat … dem Gericht auch schon die Gutachten geschickt, die für ihren Mandanten sprechen sollen.

Sie sollen zunächst den dringenden Tatverdacht von dem Angeklagten nehmen. … Dann könnte Sebastian T. den Beginn der Neuauflage seines Prozesses zunächst zu Hause verbringen; er müsste auch nicht jeden Prozesstag von Beamten vorgeführt werden. Für die Verhandlung hat sich Rick ins Zeug gelegt und eine Präsentation mit Videos und Grafiken vorbereitet.

Gutachten sollen Unschuld des Angeklagten nahelegen

Freilich geht es auch darum, das Feld für den Prozess selbst vorzubereiten. Heißt aus Sicht der Verteidigung: Argumente dafür zu liefern, dass Hanna W. (23) einem Unfall zum Opfer gefallen ist. …

Drei Gutachten hat die Verteidigung beigebracht. … Und damit will die Verteidigung unter anderem folgendes beweisen: dass Sebastian T. auf seiner nächtlichen Laufrunde eine längere Strecke als von der Polizei behauptet gelaufen sei, er überhaupt eine von den Polizeierkenntnissen abweichende Strecke hinter sich gebracht habe. Damit soll die These der Ermittler entkräftet werden, Sebastian T. sei nicht auf dem kürzesten Weg nach Hause gelaufen, sondern habe einen Umweg gemacht, um überhaupt zum vermuteten Tatort zu gelangen. [Genau anders herum ist es!]

Verteidigung: Es war ein Unfall

Die Verteidigung ist außerdem davon überzeugt, das[s] Hanna W. selbst ins Wasser des Bärbachs gestürzt sei. Die Daten ihres Smartphones zeigten, dass Hanna in Richtung [richtig: der südlichen Zufahrt] des Parkplatzes der Kampenwand-Bahn gegangen sei, der im Westen vom Bärbach begrenzt wird. Die Auswertung der Handy-Daten lässt laut Rick vermuten, dass Hanna nahe ans Ufer des … Bärbachs gelangt sei.

Was passierte dann? Versuchte Hanna W. wirklich noch, ihre Eltern anzurufen? … Rick meint, dass der Anruf nach dem Sturz ins Wasser stattgefunden habe, ja durch den Kontakt mit dem Wasser überhaupt erst ausgelöst worden sei. Regina Rick will ihre Theorie mit den Geodaten auf einer Karte und mit Grafiken von verschiedenen Smartphone-Modellen untermauern. Auch Bilder einer Überwachungskamera sollen eine Rolle spielen.

Löst eine Schraube das Rätsel um den Tod von Hanna W.?

Für die Verteidigung womöglich noch wichtiger ist das dritte Gutachten. Es soll darlegen, wie die schweren Verletzungen Hannas entstanden sind. … Laut Regina Rick entstanden die Wunden an Hannas Kopf, als sie, in der Prien treibend, gegen ein Wehrschütz gedrückt wurde.

… Auch die auf beiden Seiten gebrochenen Schulterdächer seien nicht durch „Draufknien“ zu erklären …, sondern durch einen Sturz aus beträchtlicher Höhe, meint Rick. Dieser könnte sich einige Meter weiter ereignet haben, wo die Prien über einen 2,20 Meter hohen Absatz strömt.

Keine handfesten Beweise für einen Angriff

Kein Geständnis, keine Zeugen, weder Tatwaffe noch DNA-Spuren. Vielleicht nicht einmal ein Tatort. Die von den Ermittlern angenommene Stelle liege zu nah an der Kampenwandstraße, findet Rick. Ein Angreifer hätte dort befürchten müssen, etwa von heimkehrenden „Eiskeller“-Besuchern gestört zu werden. Hanna müsse, das legen die Telefondaten nahe, etliche Meter bachabwärts [wohl eher: bachaufwärts!?] ins Wasser gelangt sein.

Sollten die Gutachten das Gericht beeindrucken, hinge die Anklage an einer Aussage: am Bericht des Mithäftlings aus der JVA Traunstein. … Ist der Häftling glaubwürdig und seine Geschichte glaubhaft? Dem gehen Gutachter nicht auf Wunsch der Verteidiger nach, sondern im Auftrag des Landgerichts Traunstein. Die Schlussfolgerungen, die das Gericht aus diesem Gutachten zieht, sind wohl entscheidend.

Sebastian T. sitzt seit zweieinhalb Jahren in U-Haft

Hanna W. hatte nach durchfeierter Nacht … den Club „Eiskeller“ … verlassen. Am Nachmittag … entdeckte ein Spaziergänger ihren leblosen Körper, in der Prien treibend. Die Gerichtsmedizin legte sich noch am selben Abend auf ein Gewaltverbrechen fest, sechs Wochen später wurde Sebastian T. als dringend tatverdächtig festgenommen.



Womöglich kann Sebastian T. am Montag das Gefängnis verlassen? Walter Holderle, der als Anwalt der Nebenklage Hannas Familie vertritt, winkt ab. Er sieht keine Neuigkeit in den Gutachten, rechnet schroff mit ihnen ab. Es handle sich dabei um in Gutachten gegossene Gefälligkeitsaussagen.

Rosenheim24.de am 25.06.2025, 15.35 Uhr
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 82029.html

Haften bleiben die Realtitätsverweigerung Holderles und die hetzerische Intention des schmierigen OVB.


Nachtrag am 26.06.2025: Die bislang fetteste Ente des OVB wurde heute geschlachtet und eilig gelöscht. Bei Google aber ist das peinliche Desaster noch gelistet.
Der_Clown

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Der_Clown »

Vermutlich hatte ein Journalist des OVB den Artikel schon verfasst, bevor S. aus der Haft entlassen wurde. Und ein Redakteur, der die Entwicklungen des Falls nicht verfolgt und den Artikel schon vorliegen hatte, aufs Knöpfchen gedrückt.

Peinlich.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

@Der_Clown

Vorgefertigt in der Schublade liegen Nachrufe für Prominente, nicht aber Berichte zum aktuellen Tagesgeschehen. Wenn ein Blatt gestern schon über die Lottozahlen berichten will, die erst morgen gezogen werden, kann es sich nicht um Journalismus handeln. „Berichtet“ wird dann nicht über das, was sich tatsächlich ereignet, sondern ein vorgefertigtes Narrativ, das anstatt einer Nachricht dem Leser übergestülpt wird. Denn die Nachricht von morgen kann es gestern noch gar nicht gegeben haben.

Ebenso verachtenswert ist das Zurückhalten einer Nachricht, weil sie erst schöngefärbt werden muss, um gewissen nahestehenden Personen nicht allzu sehr auf den Schlips zu treten (siehe hier). In beiden Fällen mit seiner Autorenschaft zeichnend: der im Fall Hanna führende „Chef“-Texter des OVB, der auch Star-Organe der Traunsteiner Rechtspflege ehrfürchtig und unterwürfig mit kritischen Fragen verschont (wie etwa hier in einem Video). Bei der „Zeit“ oder dem „Spiegel“ reicht das noch nicht einmal für eine Karriere als Portier.

All dies demaskiert ein Medium, wie es die Chiemgauer anscheinend lieben. Entblößend auch für die Chiemgauer.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Wie kam ihr Ring in den Bach
https://youtu.be/YAczWr6TGBA?t=70
Ich meine sie war nicht bewusstlos und hat noch versucht sich an der Böschung oder am Gestrüpp raus zu ziehen und da ist der Ring abgegangen.
Die Jacke würde ich im Wasser höchstens aus ziehen wenn sie schon halb runter gerutscht wäre.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Gast hat geschrieben: Freitag, 27. Juni 2025, 23:52:53 Wie kam ihr Ring in den Bach[?]
https://youtu.be/YAczWr6TGBA?t=70
► Ein Abstreifen des Rings durch reine Wasserkraft scheidet laut Malcherek aus.

► RAin Rick nimmt an, der Ring sei beim Ausziehen der Jacke abgestreift worden. Die Frage, unter welchen Bedingungen Hanna im Wasser die Jacke ausgezogen hätte, ist rein subjektiver Natur und nur schwer zu beantworten. Vielleicht sog sich das Futter der „schweren Winterjacke“ mit Wasser voll oder die Jacke wurde anderweitig zur Bedrohung (siehe hier, ganz am Ende).

► Ebenso plausibel wäre vielleicht auch ein Abstreifen beim Festhalten an der Ufervegetation. Dagegen könnte jedoch sprechen, dass an den Handinnenflächen keine Verletzungen befundet wurden. Inwieweit solche Verletzungen nach zwölf Stunden im Wasser aufgrund der beginnenden Waschhautbildung überhaupt noch hätten festgestellt werden können (siehe hier unter „Schürfungen“), geht aus den im Urteil stark gestrafften rechtsmedizinischen Erkenntnissen nicht hervor (Urteil, Rdnr. 919, 990; 47, 935). Erwartbar wären Verletzungen allerdings weniger bei einem Festhalten an Grasbüscheln, sondern vielmehr an gröberem, schrafkantigerem Gestrüpp. Welcher Art die Vegetation im fraglichen Uferbereich entspricht, weiß ich leider nicht.

► Hanna hatte zwei Ringe getragen. Im Bärbach gefunden wurde jedoch nur einer davon. Der andere blieb unauffindbar.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

PNP: Holderles Erde bleibt eine Scheibe

Auf einem toten Pferd reitet Holderle gegen Windmühlen. Mit der Passauer Neuen Presse (PNP) findet er eine Plattform für seine krude Mordtheorie und neuerliche Hetze gegen Sebastian.

► RA Holderles Logik: als Mörder verurteilter Sebastian freigelassen – „Mörder läuft frei herum“

► neue Gutachten „noch nicht veröffentlicht“

► Stellers Gutachten „nur nach Aktenlage“

► RA Michael Vogel (Rechtsbeistand des Adrian M.) geht von erneuter Aussage aus, spricht von „stabilisierter Persönlichkeit“, bestreitet „schwere Borderline-Störungen“, verweigert jedoch seit Sebastians Haftentlassung jede Stellungnahme

► RA Holderle zitiert aus Stellers Gutachten: Zeuge sei „deutlich nachgereift“ u. v. m.

► RA Holderle: Unfall „ist ausgeschlossen“
• Geständnis auf Hausparty
• „Sie war vor dem Sturz ins Wasser bewusstlos“
• „Warum hatte sie vor dem Sturz den Notrufknopf gedrückt?“
• „Wer hat ihr Hose und Jacke ausgezogen?“

► RA Holderle zum Schütz der Oberprienmühle: keine grünen Lackspuren der Muttern und Leisten in den Kopfwunden, keine quer verlaufenden Schürfwunden

► RA Holderle zur Persönlichkeit Sebastians: „brutalste“ Pornos vor der Tat, viel Alkohol nach der Tat, „Verstecken“ bei Familie R.

► RA Holderle: keine Hinweise auf alternativen Täter

► RA Holderle: Täterwissen durch Spekulation bei der Polizei (Stein auf den Kopf geschlagen)

Wer am Ende von Holderles Erdenscheibe in die Finsternis stürzt, fällt tief. Einen hohen Preis zahlen seine Mandanten: „Wir haben wochenlang gehofft und gebetet, dass es ein Unfall ist“ (Bild.de am 13.10.2023).


Die PNP berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Offene Fragen im Fall Hanna …
„In jedem Fall läuft ihr Mörder frei herum“

Bild
… Hanna … [W.] ist nach Überzeugung von Ermittlern … in den Bärbach geworfen worden und ertrunken. − Foto: … [W.]

Vor einer Woche wurde der eigentlich als Mörder von Hanna … [W.] verurteilte Sebastian T. … freigelassen … Walter Holderle, Anwalt der Eltern von Hanna, versichert, dass seine Mandanten die Entscheidung akzeptieren. Er sagt aber auch …: „In jedem Fall läuft ihr Mörder frei herum.“

Ob Sebastian T. die … Aschauerin … getötet habe, müsse das Landgericht im zweiten Prozess nochmals prüfen. Holderle ist aber überzeugt, dass sie nicht durch einen Unfall ums Leben gekommen ist, wie die Verteidiger … mit Gutachten beweisen wollen. Diese … Privatexpertisen sind ebenso wie das vom Landgericht bestellte aussagepsychologische Gutachten … noch nicht veröffentlicht worden. …

Lügner-These nach Aktenlage entschieden

Als Nebenklagevertreter hat Walter Holderle Einsicht in alle Gutachten … Den detaillierten Inhalt darf auch er vorher nicht veröffentlichen. Zum 42-seitigen aussagepsychologischen Gutachten über … Adrian M. zeigt er sich aber überrascht, dass der Gutachter … Steller diese Expertise erstellt hat, ohne mit dem jungen Mann direkt zu sprechen. Der Berliner Professor habe seine Einschätzung ausschließlich nach Aktenlage erstellt, was er im Gutachten auch als nicht unüblich darstelle. Begründet werde dies unter anderem mit einer Reihe von Gutachten, die über die Person von Adrian M. vorliegen.

Prof. Steller habe dem Zeugen eine durchschnittliche Intelligenz bescheinigt. Gleichzeitig schreibe er diesem aufgrund dessen Borderline-Störung und „dissozialer Persönlichkeitsstörung“ jeweils hohe Manipulations- beziehungsweise Lügenkompetenz und eine hohe Bereitschaft zum Lügen zu. Als Beleg führe der Gutachter die Fälle des sexuellen Missbrauchs von jungen Mädchen ohne körperlichen Kontakt durch Nötigung auf.

„Widerlegung der Lügenhypothese nicht möglich“

Konkret wird bei einem solchen … Gutachten eine Lügenhypothese aufgestellt, anhand der untersucht wird, ob sie schlüssig ist. Steller …: „Eine Widerlegung der begründeten Lügenhypothese ist mit aussagepsychologischer Methodik nicht möglich.“ Letztlich habe der Gutachter festgestellt, dass die Aussagen … zwar teilweise reale Bezüge beinhalten, er [der Zeuge] aber auch auf Nachfragen nicht detailliertere Angaben … machen konnte. Letztlich könnten dessen Aussagen nicht als reale Erinnerungen eingestuft werden. Der Gutachter stelle sogar fest, dass auch eine künftige „aussagepsychologische Exploration“ zu keinem anderen Ergebnis führen könne …

Wohl erst im neuen Prozess wird sich zeigen, ob der nun als Lügner abgestempelte Hauptbelastungszeuge trotzdem bei seinen Aussagen bleibt. Sein Rechtsbeistand, der Traunsteiner Anwalt Michael Vogel, hatte der Mediengruppe Bayern gegenüber bereits erklärt, dass er davon ausgehe, dass Adrian M. erneut aussage. Interviewanfragen … beantwortete Vogel seit dem Freilassungsbeschluss vom 20. Juni nicht mehr. Aktuelle Gutachten bescheinigen Adrian M., der mittlerweile in einer Sozialtherapeutischen Anstalt der JVA München untergebracht ist, eine psychisch deutlich „stabilisierte Persönlichkeit“. Schwere Borderline-Persönlichkeitsstörungen würden bei ihm nicht vorliegen.

Hauptbelastungszeuge „deutlich nachgereift“

Gutachter Prof. Dr. Michael Soyka erklärt laut Holderle: „Diagnostisch ist (...) weiter von einer emotional instabilen Persönlichkeit auszugehen mit auch dissozialen Tendenzen, wobei der Proband dem Gutachter, der ihn jetzt doch über mehrere Jahre kennt, deutlich nachgereift erscheint.“ Zudem betone der Facharzt für Psychiatrie zur Glaubhaftigkeit von Adrian M: „Sprunghafte, ungeordnete Denkabläufe liegen nicht vor, und ein histrionisch geprägtes Geltungsbedürfnis, das falsche Angaben induzieren könnte, ist nicht erkennbar, auch keine Suggestibilität oder Dramatisierungstendenzen.“

Ein Unfall von Hanna „ist ausgeschlossen“

… Holderle gibt außerdem zu bedenken, dass die Mutter der engen Freundin von Sebastian T. von einem Geständnis des Aschauers berichtet habe: „Sie hat ihm ja danach geraten, sich deshalb schnellstmöglich einen Anwalt zu nehmen.“ Zur These, dass Hanna durch einen Unfall ins Wasser gestürzt und ertrunken sein könnte …, erklärt Holderle, dass er dies für ausgeschlossen halte: „Warum hätte sie dann vor dem Sturz ins Wasser den Notrufknopf an ihrem Handy gedrückt?“

Schließlich sei vor Gericht festgestellt worden, dass Hanna, um den Notruf abzusetzen „drei aktive und bewusste Handlungen“ hätte vornehmen müssen: Erst das Handy antippen, dann die Schaltfläche „Notruf“ drücken und schließlich aus zwei hinterlegten Notrufnummern den Kontakt („Papa“/„home“) auszuwählen. …

„Hanna war vermutlich schon vor Sturz ins Wasser bewusstlos“

Und Holderle fragt zudem: „Wer hat ihr dann Hose und Jacke ausgezogen?“ Es sei gutachterlich im ersten Prozess festgestellt worden, dass die Entkleidung … nicht beim Treiben im Hochwasser … passiert sein könne. Dies würde etwa ein nach links gedrehter Ärmel belegen. … Trotz der langen Treibstrecke … über mehrere Wehrstufen war Hannas Spitzenoberteil absolut unversehrt. Zudem hatte sie wenig Wasser im Magen: „Daher war sie vermutlich schon vor dem Sturz ins Wasser bewusstlos“, erinnert Holderle an das Ergebnis der Rechtsmedizin.

Zu den angeblich durch den Aufprall auf Schraubenmuttern entstandenen fünf Riss-/Quetschwunden an Hannas Kopf, die laut den neuen Verteidiger-Gutachten am Schieber der Oberprienmühle entstanden sein sollen, gibt Holderle zu bedenken: „Sowohl die Muttern als auch die Leisten sind grün lackiert, dann hätte sich in den Wunden auch grüne Farbe finden müssen, was nicht der Fall gewesen ist.“ Außerdem hätten seiner Ansicht nach beim mehrmaligen Aufprall mit dem Kopf gegen die Schraubenmuttern auch quer verlaufende Schürfverletzungen entstehen müssen, die ebenfalls von der Rechtsmedizin nicht gefunden worden seien.

Auffälliges Verhalten von Sebastian T. nach Tod von Hanna

Und schließlich verweist Holderle auf die Persönlichkeit von Sebastian T., der … vor dem Tod von Hanna … [W.] … brutalste Vergewaltigungsvideos angeschaut habe, danach aber nicht mehr. Zudem habe sich sein Verhalten nach dem 3. Oktober massiv verändert, er habe sich mit Alkohol „teilweise weggeschüttet“ und den Eindruck erweckt, als wollte er sich bei der Familie einer Freundin verstecken. …

Keine Hinweise auf weitere Tatverdächtige gefunden

… Hinweise auf weitere Tatverdächtige hatte die Polizei trotz intensiver Suche mit massiven Kräften nie gefunden. Sebastian T. war damals nur aufgefallen, weil er um zwei Uhr nachts im Bereich von Eiskeller und mutmaßlichem Tatort gejoggt ist. Er … hatte sich … verdächtig gemacht, als er spekuliert hatte, dass jemand Hanna mit einem Stein oder Ähnlichem auf den Kopf geschlagen haben könnte. Über Kopfverletzungen … war bis zu diesem Zeitpunkt aber nie berichtet worden. Deshalb wurde dies als Täterwissen eingestuft.

Bild
Rechtsanwalt Walter Holderle … − Foto: hr

PNP.de am 28.06.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... m-18945140


Meine spontanen Gedanken dazu:

Warum wohl erkannte die Kammer umgehend den Wegfall des dringenden Tatverdachts, hielt eine mündliche Haftprüfung für entbehrlich und hob sofort von Amts wegen den Haftbefehl auf?

Weshalb gelang es Holderle nicht, gegen Stellers Gutachten anzustinken und das Gericht von der Glaubhaftigkeit der Aussage des Goldjungen aus der JVA zu überzeugen?

Warum fragt kein Journalist bei der StA nach, ob der Anfangsverdacht einer Falschaussage erkannt wird? Bejahendenfalls müsste zwingend von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden.

Wie lange noch will Holderle die Lüge aufrechterhalten, Sebastian sei nur „bis zum neuen Prozess aus der Haft entlassen“ (wie es im frei zugänglichen Text des PNP-Artikels heißt)? Sebastian ist frei – ohne Auflagen, ohne Bedingungen, ohne Limit! Darf das nicht in den Schädel der Leser!?

Weil sich Sebastian mit Alkohol „teilweise weggeschüttet“ haben soll, macht ihn das für Holderle zum Mörder. Einen Unfall nach Komasaufen im Eiskeller jedoch schließt der hellsichtige Nebenklagevertreter aus. Ohne Worte.

Weshalb sollten in den Kopfwunden Lackspuren gefunden worden sein müssen? Wie will Holderle ausschließen, dass Lackspuren (sofern es sie überhaupt hätte geben müssen) nicht durch das Wasser der Prien weggewaschen wurden?

Erstattet Holderle nun auch gegen sich selbst Strafanzeige wegen Durchstechens von Teilen der Prozessakten (Gutachten), bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden – wie im vergangenen Jahr gegen RAin Rick (§ 353d StGB)?

Wie wird wohl die StA ihre Mord(s)anklage begründen? Mit nächtlichem Joggen entgegen der Verkehrsrichtung?
Vorurteilt
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Vorurteilt »

Aus dem genannten PNP-Artikel:
Über Kopfverletzungen … war bis zu diesem Zeitpunkt aber nie berichtet worden. Deshalb wurde dies als Täterwissen eingestuft.
Solche schlecht recherchierten Details nerven mich schon die ganze Zeit. Soo schwer ist es doch nicht, mal kurz in der Google-Suche den Zeitraum auf Oktober 2022 einzugrenzen und dann entsprechende Beiträge zu finden, z.B. diesen hier vom 11.10.2022:
Die schweren Kopfverletzungen, die bei der Obduktion festgestellt wurden,
https://www.merkur.de/bayern/betroffen- ... 36071.html
Vorurteilt
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Vorurteilt »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 28. Juni 2025, 03:20:15 ► Ein Abstreifen des Rings durch reine Wasserkraft scheidet laut Malcherek aus.
Unerwähnt bleibt dabei, dass es auch im Zuge der Mordtheorie nicht gelungen ist, das Abstreifen des Rings zu erklären. Das mag daran liegen , dass objektiv gesehen ein Verlieren bei einem Unfallgeschehen mit versuchtem Festhalten sehr viel wahrscheinlicher zu einem Verlust des Rings führt als ein "Bewusstlos-in-den-Bach-werfen".

Wobei ich mich insgesamt frage, warum Malcherek ein Abstreifen von Jacke, Hose und Ring durch Wasserkraft ausschließt, wenn die praktische Erfahrung von Wasserrettern und diverse Literaturstellen zeigen, dass sogar komplett entkleidete Leichen in strömenden Gewässern nicht ungewöhnlich sind.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Der Malcherek hats nur gut gemeint damit die Sache schnell über die Bühne geht
Stand:11.10.2022 , 04:45 Uhr

Von: Rosi Gantner


Aschau – Nach dem Tod der 23-jährigen Hanna W. in Aschau im Chiemgau laufen die Ermittlungen mit Hochdruck. Die Soko „Club“ der Polizei ist von 40 auf 60 Mitarbeiter verstärkt worden. Sie sichtet Bild- und Videomaterial, das über das eigens von der Polizei freigeschaltete Upload-Portal hochgeladen wurde. Die Resonanz auf den Aufruf des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd ist groß, sagt Polizeisprecher Stefan Sonntag: 30 Personen hätten ihre Daten schon zur Verfügung gestellt.


Tod nach Disco-Besuch: BR hält Unfall in der Nacht für möglich
„Das wird gerade gesichtet.“ Die Polizei sei von dem Fall „sehr betroffen“, berichtet Kriminaldirektor Hans-Peter Butz, der Leiter der Soko. Mittlerweile seien auch Kollegen aus dem Fachbereich Operative Fallanalyse in die Ermittlungen eingebunden. Nach wie vor, so Butz, „gehen wir im vorliegenden Fall von einem Gewaltdelikt aus und priorisieren diese Ermittlungsrichtung“. Denkbar sei aber auch „beispielsweise ein Unfallgeschehen“.


Nach BR-Informationen könnte es sein, dass die 23-Jährige in den nahen Bärbach gestürzt ist und mitgerissen wurde. Die schweren Kopfverletzungen , die bei der Obduktion festgestellt wurden, könnten durch den Aufprall auf Felsen im Bachbett entstanden sein. Die Strömung war in der Nacht auf Montag derart stark, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass der Körper dann bis zur Einmündung des Bachs in das Flüsschen Prien mitgerissen wurde, wo die Tote dann gefunden wurde.

Anteilnahme in Aschau ist nach Hannas Tod groß
Auf ihrem Heimweg vom Club „Eiskeller“ hätte Hanna in der Nacht über eine Brücke den Bärbach überqueren müssen. Aufnahmen der Überwachungskameras am Eingang des Clubs zeigen, dass Hanna W. die Disco gegen 2.30 Uhr verlassen hat. „Sie war augenscheinlich allein, wir wissen allerdings nicht, ob draußen jemand auf sie gewartet hat“, sagt Polizeisprecher Sonntag....
https://www.merkur.de/bayern/betroffen- ... e_vignette

Den Bärbach hätte sie nicht überqueren müssen sondern nur Zuflüsse
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Vorurteilt hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 10:12:49 … Solche schlecht recherchierten Details nerven mich schon die ganze Zeit. …
Ein eigenständiges Dokumentationsressort wie etwa beim „Spiegel“, das Tatsachenbehauptungen überprüft, bevor sie ins Heft gelangen, gibt es in der Welt eines Wald- und Wiesen-Journalisten nicht. Genügend Zeit (und Geld!) für eigene Recherchen oft ebenso wenig. Das, was der Nebenklagevertreter Holderle souffliert, wird für bare Münze genommen. Auf diese Weise entsteht sogenannter Verlautbarungsjournalismus: unkritisch, einseitig, ohne Hintergrund – und vor allem billig.

Holderle sucht eine Bühne, um seine – in weiten Teilen bewusst wahrheitswidrige oder zumindest stark verzerrte – Sichtweise unters Volk zu bringen. Einziges Ziel: die Wahrung des eigenen Gesichts. Reine PR.

Gerne greift ein kleineres Blatt darauf zurück und vernachlässigt das Drei-Quellen-Prinzip, wenn sich umsatzträchtig die Druckzeilen füllen. In dieser Entwicklung liegt ein generelles, tiefgreifendes Problem unserer Medienlandschaft.

Auch mich nervt dieses Phänomen, denn solche Artikel rauben dem Leser die Zeit, bleiben ohne Nutzen und führen in die Irre. Danke für Deine Recherche und den Link!


Passend zum Kontext sinnloser Kontextlosigkeit:
Gast hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 13:10:14 Der Malcherek hats nur gut gemeint … Den Bärbach hätte sie nicht überqueren müssen …
Bei Erscheinen des zitierten Artikels am 11.10.2022 war Malcherek noch gar nicht involviert und Hannas Heimweg ungeklärt. Er hätte auch über den Seilbahnparkplatz (mit Überquerung des Bärbachs am Hofbichl) geführt haben können.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 28. Juni 2025, 03:20:15 ► Ein Abstreifen des Rings durch reine Wasserkraft scheidet laut Malcherek aus.
...
► Hanna hatte zwei Ringe getragen. Im Bärbach gefunden wurde jedoch nur einer davon. Der andere blieb unauffindbar.
Hannas Ring.jpg
Hannas Ring.jpg (42.24 KiB) 924 mal betrachtet
Zu dem Ring habe ich eine kurze Frage:
Könnte es dieser Ring gewesen sein?
Der ist nicht vollständig geschlossen.

Weiß irgendjemand etwas zum Zustand des Ringes?
Verbogen?
Aufgebogen?
Oder tatsächlich vollständig geschlossen?

Denn wenn es dieser Ring gewesen ist, den man im Bärbach gefunden hat, dann kann der auch problemlos bei einem Festhalteversuch aufgebogen worden sein und dadurch von Hannas Finger gerutscht sein.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Vorurteilt hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 10:28:09Wobei ich mich insgesamt frage, warum Malcherek ein Abstreifen von Jacke, Hose und Ring durch Wasserkraft ausschließt, wenn die praktische Erfahrung von Wasserrettern und diverse Literaturstellen zeigen, dass sogar komplett entkleidete Leichen in strömenden Gewässern nicht ungewöhnlich sind.
Laut dem Urteil hat er nur singuläre Ereignisse betrachtet, sprich die Jacke oder Hose hätten durch ein einziges Ereignis komplett abgestreift werden müssen. Das ist viel zu oberflächlich betrachtet.

Ich vermute, dass ihn Aßbichler sehr unter Zeitdruck gesetzt hat, Berechnungen zu der "Treppe" erfogten erst in der Verhandlung (er behauptet zwar, dass dies vorher erfolgt sei, dazu gibt es öffentlich keinen Nachweis). Ich vermute, dass er durch Aßbichler unter einen hohen Zeitdruck gesetzt wurde. Möglicherweise sagte sie ihm, dass andernfalls der Angeklagte - wegen der Prozesslänge - aus der U-Haft entlassen werden müsste. Er war natürlich auch von Adamec stark beeinflusst, der einen eher abwegige Theorie für den Bruch der Schulterknochen hatte. Die hätten "gleichzeitig" gebrochen worden sein müssen, z.B durch einen entsprechnden Rechen. Wie hier im Thread schon dargestellt, gibt es wahrscheinlich auch andere Möglcihkeiten. Wie im Badewannenfall hat hier wahrscheinlich Adamec die Ursache viel zu simple betrachtet.

Ich hatte mich während des Verfahrens gewundert, dass eder Hydromechaniker so rasch mit ersten Bewertungen zur Hand war. Ein Professor hat normalerweise auch etwas anderes zu tun, wahrscheinlich hat er sich für das Gutachten viel zu wenig Zeit genommen.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 17:17:26
Bei Erscheinen des zitierten Artikels am 11.10.2022 war Malcherek noch gar nicht involviert und Hannas Heimweg ungeklärt. Er hätte auch über den Seilbahnparkplatz (mit Überquerung des Bärbachs am Hofbichl) geführt haben können.
Der Satz zu Malcherek bezog sich doch auf den darüber stehenden Post.

" Überquerung des Bärbachs"
Können ist nicht müssen, und das sollte man schon genau nehmen.

Ab 4. 10. 22 gabs drüben heisse Diskusionen über den Ring
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 18:34:01 … Weiß irgendjemand etwas zum Zustand des Ringes? Verbogen? Aufgebogen? Oder tatsächlich vollständig geschlossen? …
Die Rede war von zwei mehr oder weniger „wertlosen“ Ringen. Einer davon ist der, der auf dem Foto aus dem Eiskeller zu sehen ist. RAin Rick sprach von mindestens einem Ring, der nicht geschlossen ist, vielleicht auch von zweien. Im Detail weiß ich das leider nicht mehr. Wie genau der im Bärbach gefundene Ring beschaffen ist, wird meiner Erinnerung nach im Urteil nicht erwähnt, auch nicht, in welchem Zustand er aufgefunden wurde.

Ich nehme jedoch an, dass es sich bei dem gefundenen Ring um einen nicht vollständig geschlossenen handelt. (Alles andere hätte eine größere Debatte um ein gewaltsames Abziehen des Rings ausgelöst, die jedoch nie stattfand.)

Auch der zweite Ring ging verloren. Vielleicht wurde er bis in die Prien gespült. Weshalb nur einer der beiden Ringe im Bärbach verblieb, ist unklar. Wurde er durch ein Hindernis im Bachbett aufgehalten?

Fränkin hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 18:34:01 … dann kann der [Ring] auch … bei einem Festhalteversuch … von Hannas Finger gerutscht sein.
Wären bei einem kraftvollen Festhalten am Ufer nicht Verletzungsspuren an den Handinnenflächen zu erwarten gewesen? Trotz beginnender Waschhautbildung?

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Catch22 hat geschrieben: Samstag, 28. Juni 2025, 03:20:15
► Ebenso plausibel wäre vielleicht auch ein Abstreifen beim Festhalten an der Ufervegetation. Dagegen könnte jedoch sprechen, dass an den Handinnenflächen keine Verletzungen befundet wurden. Inwieweit solche Verletzungen nach zwölf Stunden im Wasser aufgrund der beginnenden Waschhautbildung überhaupt noch hätten festgestellt werden können (siehe hier unter „Schürfungen“), geht aus den im Urteil stark gestrafften rechtsmedizinischen Erkenntnissen nicht hervor (Urteil, Rdnr. 919, 990; 47, 935). Erwartbar wären Verletzungen allerdings weniger bei einem Festhalten an Grasbüscheln, sondern vielmehr an gröberem, schrafkantigerem Gestrüpp. Welcher Art die Vegetation im fraglichen Uferbereich entspricht, weiß ich leider nicht.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 21:30:15 … Ich vermute, dass er [Malcherek] durch Aßbichler unter einen hohen Zeitdruck gesetzt wurde. …
Mit der Peitsche wurde Malcherek zu höchster Eile getrieben: beauftragt erst Anfang Dezember 2023 nach einem Drohnenflug, schon am 16.01.2024 ein vorläufiger Zwischenrapport, dann am 30.01.2024 das endgültige Gutachten (mündlich und in Schriftform).

Auch ein Hochschullehrer kann nicht alles aus der Hand fallen lassen, um sich umgehend Tag und Nacht ausschließlich einem einzigen Gutachtenauftrag zu widmen. Dazwischen noch die Weihnachtspause bis Drei Könige. Malchereks Tempo war atemberaubend. Warum hatte er sich auf Aßbichlers Schweinsgalopp eingelassen?
Fränkin
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 29. Juni 2025, 22:44:20 Wären bei einem kraftvollen Festhalten am Ufer nicht Verletzungsspuren an den Handinnenflächen zu erwarten gewesen? Trotz beginnender Waschhautbildung?
Ein kraftvolles Festhalten erfordert einen koordinierten Bewegungsablauf.

Eben den zeigen alkoholisierte Personen eher selten.
Deshalb stürzen sie auch häufiger als nüchterne Personen, weil sie sich nicht mehr an etwas festhalten können, da sie alkoholbedingt verzögert nur noch ins Leere oder nach etwas greifen, was zum Festhalten nicht geeignet ist.

Daher könnte man durchaus davon ausgehen, dass es zwar den Versuch gegeben haben kann sich festzuhalten, dieser Versuch aber durch ein "Danebengreifen" scheiterte und so vielleicht nur der Ring an irgendetwas (Zweig?) hängenblieb.
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