rocksoffmessageboard hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. Juli 2025, 19:51:13
@LL
Um noch mal kurz auf den Fall zurückzukommen.
Der Anwalt muß ja ähnliche Qualitäten wie Rolf Bossi oder Leonore Gottschalk-Solger
gehabt haben.
Hatte der Angeklagte Glück oder Geld?
Wer das als Anwalt war, ist ja kein Geheimnis. Manfred Seegebarth aus Dannenberg, die heutige Kanzlei Dr. Seegebarth, Stute & Kollegen. M.W. war es eine Pflichtverteidigung. Aber da bin ich mir nicht sicher. Geld hatte sein Mandant definitiv nicht. Somit hatte er sicher Glück einen überaus engagierten Anwalt an seiner Seite zu haben, der die Verteidigung ernst nahm und die Indizien Punkt für Punkt aushebelte. Am Ende blieb tatsächlich nichts Belastendes übrig und selbst der Staatsanwalt Klee verzichtete auf weitere Rechtsmittel.
Wer dabei nicht so gut aussah, war die POL in Lüchow Dannenberg, die mit ihrer Befragungstechnik Kritik erntete. Was war passiert? Eine wichtige Belastungszeugin der Anklage, die im Haus des Tatverdächtigen lebte, wurde von der POL zur Zeugenvernehmung vorgeladen. Einleitend schilderten ihr die Beamten das Tötungsdelikt von Hanns-Jürgen H., dass er Ende der 50er Jahre in Berlin beging und wofür er 1960 rechtskräftig verurteilt wurde. Diese Vorgeschichte irritierte die Zeugin natürlich, die davon keine Kenntnis hatte und beeinflusste sie in ihren späteren Aussagen. Seegebarth legte viel Kraft auf genau diese Zeugenbefragung, deckte Widersprüche in ihren Aussagen auf und erfuhr, dass die POL mit der Schilderung der ersten Tat des Angeklagten die Befragung begann.
Seegebarth nannte das Vorgehen der Polizei zwar als zulässig, bezeichnete deren Vorgehensweise jedoch als eine "psychologische Meisterleistung", in der die Zeugin unterschwellig auf das Zutreffen seiner Täterschaft auch im Fall von Martha Häring "vorbereitet" wurde. So erläuterte er in seinem Plädoyer u. a. die widersprüchlichen Aussagen der Zeugin, die nicht zur Wahrheitsfindung beitrugen.