MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 10. Juli 2025, 19:18:41 Auch mit über 2 Promille weiß eine Medizinstudentin, dass die europaweit einheitliche Notrufnummer nicht die der Eltern ist …

Ein Harnwegsinfekt kann … ganz einfach die Ibuprophen im Blut erklären, die acetylierte Glucose im Harn erklären und die geringe Menge an Urin in der Blase erklären.
Diese Erkenntnis setzt eine gesamtheitliche Betrachtung aller bekannten Umstände und Faktoren voraus. Der Nebenklageverteter Holderle jedoch verweigert sich einer solchen Sichtweise. All das, was ihm nicht in den Kram passt, lässt er einfach weg. Nach dieser Masche verlief die erste Hauptverhandlung und ebenso löchrig wurde auch das Urteil begründet. Darauf zielte @andi55 ab, als sie schrieb:
andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 10. Juli 2025, 15:34:39 Herr Holderle sieht in dem Focus-Interview den Anruf des Nofallkontaktes als den ultimativen Beweis, dass es kein Unfall gewesen sein kann. Dass die Verstorbene gesundheitliche Probleme gehabt haben könnte hält er für völlig ausgeschlossen. …

Das von der Verteidigung vorgelegte rechtsmedizinische Privatgutachten wird umfassend auf die Aspekte der acetylierten Glukose, eines Harnwegsinfekts, des Ibuprophens, der geringen Restharnmenge und auch auf ein naheliegendes Erbrechen aufgrund des geringen Mageninhalts eingegangen sein. Auch Holderle kennt dieses Gutachten. Seine einzig verbleibende Gegenwehr: totschweigen.

Ebenso verhält sich Holderle zu dem technischen Privatgutachten zu Hannas Handy (z. B. Thermodynamik) und zu dem hydrologischen Gutachten. Die darin vorgetragenen neuen Erkenntnisse werden totgeschwiegen, die Gutachten der Verteidigung allesamt als „Gefälligkeitsgutachten“ diskreditiert. Fast scheint es, als erwarte Holderle ein Gefälligkeitsurteil.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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OVB: Holderle gibt sich kämpferisch

Im Interview mit dem Oberbayerischen Volksblatt (OVB) streitet der Nebenklagevertreter Holderle weiter gegen einen Unfall, beschwört einen Mord herauf, bescheinigt dem Gutachter Steller Unfähigkeit und greift das Gericht an, ohne dabei mit Bauchpinselei zu geizen.

► Holderle: beklagt späte Kenntnis von Stellers Gutachten und der Haftentscheidung

Anmerkung: Auch Holderle hat ein sog. „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“, nicht nur die Verteidiger. Letzteren stand das Gutachten seit 7.30 Uhr zur Verfügung (siehe hier im 1. Spoiler). Gewöhnlich erhalten alle Prozessbeteilgten die Dokumente gleichzeitig. Ein RA, der darauf wartet, dass ihm ein berittener Gerichtsbote die Papyrusrollen in die Kanzlei tragen möge, ist wohl nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.

► Holderle: beklagt Schulterschluss zwischen Gericht und Verteidigung

Anmerkung: Wo bleibt Holderles Befangenheitsantrag?

► Holderle: Gericht könne „den komplexen Akteninhalt noch nicht vollständig kennen“

Anmerkung: höheres Arbeitstempo durch bessere Auffassungsgabe?

► Holderle: Zirkelschluss des Gutachters Steller und des Gerichts bzgl. „Täterwissen“

► Holderle: „bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehrt“ = „Täterwissen“

Anmerkung: ohne Worte, zig-mal bis zum Erkotzen durchgekaut.

► Holderle: Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen nachgewiesen durch Täterwissen, aussagepsychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten überflüssig, Verneinung des dringenden Tatverdachts „absolut unverständlich“

Anmerkung: Rick, Georg und das Gericht helfen gerne beim Verstehen, wenn die eigene Erkenntniskraft nicht reicht.

► Holderle: „aus ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben“ über „neue Erkenntnisse“

Anmerkung: Die Katze bleibt weiterhin im Sack. Dass es sie überhaupt gibt, darf bezweifelt werden.

► Holderle: Gericht unter Druck gesetzt „durch die von der Verteidigung bewusst einseitig informierten Medien“

► Holderle: „große Teile der Presse [von der Verteidigung] geblendet“

Anmerkung: Rein rhetorisch und ohne sachlichen Grund bezichtigt Holderle die Verteidigung seiner eigenen billigen PR-Methoden.

► Holderle: Unfallgeschehen „widersinnig“, Verletzungen „nie und nimmer“ durch Schrauben erklärbar

Anmerkung: bestechend scharfsinnige Argumentation, wie von Holderle nicht anders bekannt.

► Holderle: ein Mörder laufe frei herum, beunruhige „die gesamte Bevölkerung“

Anmerkung: Holderle wird sie alle retten: die Witwen, die Waisen und die Jungfrauen …


Holderles Weisheiten verbreiten die OVB-Medien ungeprüft und kritiklos auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
„Absolut unverständlich“: Warum der Anwalt von Hannas Eltern das Landgericht kritisiert

Bild
Er wusste Details, die er nur vom Täter haben konnte: Das meint … Walter Holderle (rechtes Foto) über den JVA-Zeugen Adrian M. (großes Foto mit Anwalt Michael Vogel …). © Michael Weiser/re



… Von einem Unfall spricht die Verteidigung, von Mord der Vertreter von Hannas Eltern, Rechtsanwalt Walter Holderle. Wie er die Freilassung des Angeklagten … einschätzt, warum er das Vorgehen des Gerichts kritisch sieht, und was Hannas Eltern schwer zu schaffen macht, sagt er exklusiv dem OVB.

Das Gutachten von Professor … Steller zur Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen hat für großes Aufsehen gesorgt. Kurz danach war Sebastian T auf freiem Fuß. Wie sehr hat Sie diese Entwicklung überrascht?

Walter Holderle: Mich hat überrascht, wie das Ganze zustande gekommen ist. Und wie es mir … nahegebracht worden ist. Ich habe zufällig über Medien davon erfahren, dass im Laufe dieses Tages über den Haftbefehl entschieden werden würde. Dann habe ich erfahren, dass es ein Gutachten gibt, das der Verteidigung anscheinend schon relativ früh am Tag vorgelegen haben muss. Dass die Nebenklage hier ein weiteres Mal nicht beachtet worden ist, hat mich sehr verwundert. Ich musste selber telefonisch nachfassen. Die Berichterstatterin zeigte sich gleichfalls verwundert. Sie hat mir das Gutachten dann weitergeleitet. Da sah ich dann, dass die Entscheidung des Gerichts zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon gefallen war. Und die Frist für eine mir eigentlich zustehende Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt gerade im Ablaufen war.

Alle Beteiligten hatten dann wenig Zeit zur Entgegnung. Oder täuscht das?

Holderle: Wie gesagt, die Verteidigung muss es schon früh gewusst haben. Wieso der Schulterschluss zwischen Gericht und Verteidigung, unter Ausschluss der Nebenklage, so eng war, ist mir schwer erklärlich. Ich erinnere nur daran, dass sich gerade die Verteidigung im ersten Verfahren extrem echauffiert hatte, weil sich vermeintlich Richterin und Staatsanwalt hinter ihrem Rücken ausgetauscht hatten, was letztlich mit einem Befangenheitsantrag endete.

Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Gerichts, aufgrund des Gutachtens die U-Haft aufzuheben?

Holderle: Hm. Ich kann abschätzen, wie lange es dauert, sich in die Akten einzuarbeiten. Ich musste mich schließlich schon mal in diesen Vorgang einarbeiten. Wenn man berücksichtigt, dass der Bundesgerichtshof am 1. April 2025 entschieden hat, diese Entscheidung erst am 16. April veröffentlicht wurde und die ausgesprochen umfangreichen Akten erst danach, wohl im Mai, an das nun zuständige Gericht gelangt sind, dann kann das Gericht den komplexen Akteninhalt eigentlich noch nicht vollständig kennen. Und trotzdem entscheidet es auf der Basis eines Gutachtens. Und da zitiere ich, was in dem Gutachten steht: „Im Urteil ist wiederholt enthalten, dass der Zeuge in seinem Bericht über das Geständnis des Angeklagten ‚Täterwissen‘ gezeigt habe.“ Und weiter: „Wenn eine Aussageperson Tatdetails beschreibt, die ihr ausschließlich vom Täter selbst übermittelt worden sein können, so erübrigt sich aus hiesiger Sicht eine aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsbeurteilung. Da eine solche in Auftrag gegeben wurde, wird geschlussfolgert, dass gesichertes Täterwissen bislang nicht vorliegt.“

Klingt wie ein Zirkelschluss.

Holderle: Ganz genau! Der Gutachter schlussfolgert, wenn das Gericht mich beauftragt, dann ist für mich klar, es gibt kein gesichertes Täterwissen. Und weil es kein gesichertes Täterwissen gibt, darum mache ich dieses Gutachten so, wie es nunmehr vorliegt. Das ist ein Zirkelschluss!

Welches Detail ist denn zum Beispiel Täterwissen?

Holderle: Ich zitiere hier aus dem Urteil des LG Traunstein … „Dass die Frau bewusstlos geschlagen wurde, damit sie sich nicht wehrt, bzw., dass es kein Kampfgeschehen gab, war nie Thema in Presseartikeln, weder denjenigen, die unmittelbar nach der Tat erschienen noch denjenigen, die nach Beginn der Hauptverhandlung am 12. Oktober 2023 erschienen. Dies wusste nur der Täter. Dass die Schläge gesetzt wurden, um zu verhindern, dass die Frau sich wehrt, deckt sich aber objektiv vollständig mit den rechtsmedizinischen Erkenntnissen.“ Hieran anknüpfend führt das Landgericht Traunstein ab Seite 207 des Urteils noch weitere Details an, die belegen, dass in dem Gespräch Umstände geschildert wurden, welche nur der Täter wissen konnte.

Also hätte es kein Gutachten gebraucht?

Holderle: Die Antwort gibt der Sachverständige … Steller in seinem Gutachten vom 18. Juni 2025 selbst. Es gibt Tatdetails, die dem Zeugen ausschließlich vom Täter selbst übermittelt worden sein konnten. Damit erübrigt sich eine aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsbeurteilung! Die Glaubwürdigkeit des Zeugen ist vielmehr durch das ihm übermittelte Täterwissen nachgewiesen. Wie die nunmehr zur Entscheidung berufene Kammer … auf der Basis eines damit sogar nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht relevanten Gutachtens den dringenden Tatverdacht … verneinen konnte, ist mir absolut unverständlich.

Es soll zudem neue Erkenntnisse im Fall Hanna geben.

Holderle: Es gibt tatsächlich neue Erkenntnisse, aber die befinden sich in einem Stadium, in dem man aus ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben machen kann.

Viele Beobachter sehen in der Aufhebung der U-Haft eine Vorentscheidung für einen Freispruch. Ist sie das auch für Sie?

Holderle: Nein. Die nun zuständigen Berufsrichterinnen sind mir als sehr gute Juristinnen und sehr besonnen arbeitende Richterinnen bekannt. Die werden den gesamten Lebenssachverhalt mit Sicherheit sehr sorgfältig aufarbeiten. Ihre aktuelle Entscheidung kann ich mir nur so erklären, dass sie sich durch die von der Verteidigung bewusst einseitig informierten Medien unter Druck gesetzt sahen. Das wird kein Dauerzustand sein. Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen muss ein Gericht immer selbst auf der Basis sämtlicher in diesem Zusammenhang maßgeblicher Umstände beurteilen. Es wird nicht entschieden ohne sorgfältige Lektüre der Akten, jedenfalls nicht rein auf der Basis dieses – wie dargelegt nicht relevanten – Gutachtens.

Wie geht es Hannas Eltern?

Holderle: Die Eltern haben sich dem Verfahren gegenüber immer sehr offen verhalten. Es hat ja auch jeder gemerkt, dass sie nicht von vornherein Sebastian T. zum Schuldigen gemacht haben. Sie erhofften vielmehr vom Prozess, dass alles aufgeklärt wird. Zu schaffen macht ihnen nun die Version der Verteidigung mit diesem widersinnigen Unfallgeschehen, in dem zum Beispiel die Verletzungen durch Schrauben erklärt werden, was nie und nimmer sein kann. Wenn man sich noch anschaut, dass sich große Teile der Presse haben blenden lassen, kann man verstehen, wie schockiert die Eltern sind.

Wenn man die Unfall-These ablehnt, dann geht man zwingend davon aus, dass es einen Täter gibt. Ob der Sebastian T. heißt oder nicht.

Holderle: Das beunruhigt glaube ich nicht nur die Eltern, sondern die gesamte Bevölkerung. Vor allem in Aschau. Weil man sich klar sein muss: Es war kein Unfall, sondern ein Gewaltverbrechen. Und damit gibt es einen Täter. Und der läuft frei herum.

Rosenheim24.de am 13.07.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 29880.html
Der_Clown

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Der_Clown »

@Catch22

Danke für die Bereitstellung des Interviews.

Bin gespannt, was diese neuen Erkenntnisse sind. Stark belastend können sie eigentlich nicht sein, sonst hätte eigentlich ein neuer Haftbefehl vollstreckt werden müssen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 13. Juli 2025, 21:35:35 Danke für die Bereitstellung des Interviews.
Immer wieder gerne Slapstick für alle!

Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 13. Juli 2025, 21:35:35 … sonst hätte eigentlich ein neuer Haftbefehl vollstreckt werden müssen.
Oder man hätte gegen die Aufhebung des alten Haftbefehls Rechtsmittel eingelegt. Kein Wort davon schwappt über Holderles sonst so redselige Lippen – und der unfähige Interviewer fragt nicht nach.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Radio Charivari: Echo der Holderle-PR

Holderles Volksverblödung greift. Ein Lokalsender äfft heute die Quintessenz aus dem gestrigen OVB-Interview nach – ohne Kontext, ohne Hintergrund. Desinformation von Dumpfbacken für Dumpfbacken:

► Headline: Verwechslung von Nebenklage und Verteidigung
► Holderle: fragwürdige Interaktion von LG und Verteidigung
► Holderle: Nebenklage vom LG zu spät informiert
► Holderle: Freilassung kein Hinweis auf Freispruch
► Holderle: Hannas Eltern tief erschüttert

Die Meldung von Radio Charivari Rosenheim:

Spoiler – hier klicken!
Nach Freilassung im Prozess um Hanna: Verteidigung beklagt Informationsfluss

Im Fall Hanna aus Aschau ist der Angeklagte nach einem neuen Gutachten aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Die Eltern des Opfers zeigen sich tief erschüttert – ihr Anwalt Walter Holderle sieht gegenüber dem OVB ein fragwürdiges Zusammenspiel zwischen Gericht und Verteidigung. Dass die Nebenklage vom Gericht erneut nicht rechtzeitig informiert worden sei, kritisierte er scharf. Die Freilassung sei aber kein Hinweis auf einen Freispruch, so Holderle. Der neue Prozess startet im September.

Radio Charivari Rosenheim am 14.07.2025
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... tionsfluss
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Welt: Anatomie eines möglichen Irrtums

Die „Welt“ versucht, die Hintergründe zu erhellen, ab welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen ein Unfallgeschehen von der Polizei, der StA und schließlich der 2. Jugendkammer ausgeschlossen wurde.

► Profiler Alexander Horn:
• Täter habe von hinten angegriffen

► „Vorglühen“ bei Freunden:
• Wortschatz aller Prozessbeteiligter
→ Alkoholisierung spielt zentrale Rolle

Obduktion auf Anordnung von StA Fiedler:
• Tod durch Ertrinken,
• kein Sexualdelikt,
• 5 Kopfwunden, laut Polizei von „kleinem, stumpfem Gegenstand“,
• Fraktur beider Schulterdächer (selten, große Gewalt),
• Fraktur des 5. Halswirbels

► Telefonat EKHKin Diana U. mit Rechtsmedizinerin Mützel [06. oder 07.10.2022]:
• Unfall oder Gewalttat?
• Mützel: Verletzungen „gigantisch“, „eindeutig“ keine Treibverletzungen

Anmerkung: Laut Urteil (Rdnr. 152) soll ein Tötungsdelikt bereits während der Obduktion am 04.10.2022 um 0.56 Uhr festgestanden haben. Gemäß einer Pressemitteilung der Polizei vom 04.10.2022 sollen „eindeutige Spuren“ äußerer Gewalteinwirkung ein Tötungsdelikt „belegt“ haben. Am 06.10.2022 verlautbarte Soko-Leiter Butz in einer Pressemitteilung, die Polizei „berücksichtige“ auch ein Unfallgeschehen.

Ermittlungsbericht der Polizei:
• Unfall nur zum Schluss in der Zusammenfassung erwähnt,
keine Hinweise auf Unfall,
• von gewaltsamem Übergriff auszugehen

► Polizei:
• „ergebnisoffen in alle Richtungen ermittelt“,
• „keine systematischen Fehler“,
• EKHKin Diana U. sei „hocherfahrene Ermittlerin“,
• Soko habe „hervorragende Arbeit geleistet“

Anmerkung: Beitrag über EKHKin Diana U. mit Video-Link für einen persönlichen Eindruck siehe hier.

► neue Gutachten und Ermittlungen der Verteidigung:
• Rechtsmediziner Klaus Püschel (Hamburg):
alle Verletzungen auch postmortal möglich,
• Hydrologe Holger Schüttrumpf (RWTH Aachen):
Leiche mehrmals gegen Schütz der Oberprienmühle gespült (Sechskantmuttern), dann seitlich Wehr hinabgestürzt (Steine, Stahlstreben)

► Polizei:
• Foto von Wehr und Schütz in Ermittlungsakte,
• Schrauben und Wehr dort aber nicht erörtert


Der Artikel in voller Länge:

https://archive.ph/20250714202640/https ... rbeit.html

Eine gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
„Eiskeller“-Prozess startet neu
Mordurteil mit drastischen Fehlern – und die Polizei attestiert sich „hervorragende Arbeit“

Der „Eiskeller“-Mordprozess … muss wegen grober Fehler neu aufgerollt werden. Nur ist der dringende Tatverdacht gegen … Sebastian T. komplett entfallen. Anatomie eines aufsehenerregenden Falls.

Was, wenn sich alle geirrt haben? Die Kriminalpolizei …, die Staatsanwaltschaft … und die 2. Jugendkammer …, … [die] Sebastian T. … wegen Mordes … verurteilte?

Das Gericht befand ihn schuldig, … Hanna W. ermordet zu haben. … Die Verteidigung legte … Revision ein und war damit erfolgreich. Der Bundesgerichtshof … hob das Urteil auf, und zwar keineswegs wegen einer lässlichen Formalie. Die Richterin hatte sich … abseits der Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft … abgesprochen und sich dafür einen Befangenheitsantrag der Verteidigung eingefangen – zu Recht, befand der BGH. Darum muss der Prozess wiederholt werden. …

… Mit der Haftprüfung waren die Verteidiger … auch erfolgreich. Die 1. Jugendkammer …, die jetzt zuständig ist, setzte den Haftbefehl nicht nur außer Vollzug, sondern hob ihn komplett auf.

Begründung: Der Haftgrund [richtig: die Grundlage] sei entfallen, nämlich der dringende Tatverdacht. Vorher hatte sie die Aussage des wichtigsten Belastungszeugen auf ihre Glaubwürdigkeit untersuchen lassen – mit eindeutigem Ergebnis: Sie beruhe nicht auf tatsächlichem Erleben.

Verletzungen an der Leiche „gigantisch“



Am Abend des 2. Oktober war … [Hanna W.] zuerst zum „Vorglühen“ bei Freunden. Von „Vorglühen“ sprachen zuerst die Ermittler der Kripo … Der … Profiler Alexander Horn, der in seinem Gutachten die These vertritt, ein Täter habe Hanna W. von hinten angegriffen, übernimmt ihn. „Vorglühen“ schreibt auch der Staatsanwalt in die Anklageschrift und übernimmt außerdem die These vom hinterrücks angreifenden Täter. Während der mündlichen Verhandlung … gehört das „Vorglühen“ zum Wortschatz aller Prozessparteien. …

Nach dem „Vorglühen“ gingen Hanna W. und ihre Freunde in die Diskothek „Eiskeller“. Gegen halb drei verabschiedete sie sich. Die Nacht hatte Spuren hinterlassen. Sie hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Der seitliche Reißverschluss ihrer schwarzen Hose war kaputtgegangen und gab den Blick auf ihren Slip frei. Am nächsten Tag fand ein Spaziergänger ihre Leiche …

Noch am selben Abend obduzierten zwei Münchner Rechtsmediziner die Leiche, auf mündliche Anordnung von Staatsanwalt … Fiedler. Sie attestierten Ertrinken als Todesursache. Ein Sexualdelikt schlossen sie aus. Die Mediziner stellten fünf Wunden am Kopf fest. Sie könnten von einem kleinen, stumpfen Gegenstand stammen, schrieb die Kripo in den Ermittlungsbericht. Er liegt WELT vor. …

Außerdem beschrieben die Obduzenten schwere Verletzungen im Schulterbereich. Eine spätere Computertomografie zeigte den Bruch beider Schulterdächer – eine seltene Verletzung, die nur mit außergewöhnlicher Gewalt zugefügt werden kann – und zusätzlich die Fraktur des fünften Halswirbels.

Drei Tage später telefonierte eine Kripo-Ermittlerin, Diana U., mit Rechtsmedizinerin … Mützel. Sie besprachen die Frage, ob Hanna W. bei einem Unfall ums Leben kam oder ob es eine Gewalttat war, womöglich Mord. Kripo-Ermittlerin U. habe der Medizinerin neue Erkenntnisse geschildert, heißt es im Ermittlungsbericht. Ermittlerin und Medizinerin hätten über die Ursachen der Verletzungen gesprochen. Die Medizinerin habe sich festgelegt: Die Verletzungen … seien „gigantisch“, soll die Ärztin gesagt haben. Sie habe eindeutig festgestellt, das könne nicht beim Treiben durchs Wasser passiert sein.

Das könnte der Punkt gewesen sein, ab dem die Ermittlungen nur noch eine Richtung kannten. Die Möglichkeit eines Unfalls findet sich im Ermittlungsbericht nur noch am Ende in der Zusammenfassung – mit der Feststellung, darauf hätten sich keine Hinweise gefunden. Es sei vielmehr von einem gewaltsamen Übergriff auszugehen.

Die Kripo gründete eine Sonderkommission … und machte sich daran, einen Täter zu finden.

Er hat die Tat nie gestanden

Sebastian T. war … auf einer nächtlichen Joggingrunde. Zeugen sahen ihn, allerdings nur allein beim Joggen, nicht mit Hanna W. Die Polizei suchte „den Jogger“ als Zeugen. Seine Mutter meldete sich und schickte den Sohn zur Vernehmung. Die drehte sich schnell – von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung. T. geriet unter Verdacht und musste in Untersuchungshaft. Am Ende standen Anklage und Prozess.

Polizei, Staatsanwaltschaft und dann gleich zum Prozessauftakt auch die Vorsitzende Richterin … Aßbichler drängten ihn zu einem Geständnis. T. gestand aber nicht.

Während des Prozesses fand sich dann allerdings ein Zeuge, dem T. den Angriff auf Hanna W. gestanden haben soll. Dieser Zeuge, Adrian M., saß ebenfalls in Untersuchungshaft. …

Adrian M. ist psychisch angeschlagen: Borderline-Störung und „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ bescheinigt ihm ein psychiatrisches Gutachten. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten für seine Aussage lehnte Aßbichlers Kammer ab. Genau um diesen Zeugen ging es dann allerdings in den E-Mails der Richterin mit Staatsanwalt Fiedler. … Das ließ sich als Aufforderung an den Anklagevertreter lesen, in diesem von ihr gewünschten Sinn zu plädieren.

Einem lokalen Fernsehsender [siehe RFO, ca. ab Min. 10:45] gewährte Aßbichler Einblick in ihre Richtertätigkeit und beantwortete die Frage, ob es schon einmal einen Moment gegeben habe, wo sie sich gedacht habe, ob eine Entscheidung doch nicht die richtige war, so: „Also den Moment hat es nie gegeben. Es hat einmal einen Moment gegeben, wo ich wusste, dass der Angeklagte schuldig war, aber wir mussten ihn freisprechen.“

Polizei sieht keine „systematischen Fehler“

Inzwischen hat Verteidigerin Rick zusammen mit der Familie des Sebastian T. auf eigene Faust weiter ermittelt und eigene Gutachten in Auftrag gegeben. Der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel befand, alle Verletzungen könnten auch nach dem Tod … entstanden sein.

Ein Team um den Aachener Hydrologen Holger Schüttrumpf kommt zu dem Ergebnis, Hannas Leiche könne gegen das Wehr [richtig: Schütz] eines Wasserkraftwerks in der Prien gespült worden sein. Dort ragen 24 Millimeter große Schraubenmuttern in die Strömung, mit denen das Wehr [richtig: Schütz] montiert ist. Seitlich wird das Wasser über eine Stufe [richtig: ein Wehr] in den Hauptarm des Flusses geleitet. Hanna W. könnte mehrmals mit dem Kopf gegen das Wehr [richtig: Schütz] und die Schrauben gestoßen und dann die Staustufe [richtig: das Wehr] herabgestürzt sein, wo sie auf Steine und Stahlstreben getroffen sein könnte.

Die Polizeiermittler haben dasselbe Wehr auch gesehen und fotografiert. Ein Bild davon findet sich in der Akte. Die Schrauben und die Staustufe werden allerdings nicht erörtert.

Das Rosenheimer Polizeipräsidium teilt auf WELT-Anfrage mit, man habe ergebnisoffen und in alle Richtungen ermittelt – auch in Richtung eines Unfalls. Die Beamtin Diana U. sei eine „hoch erfahrene Ermittlerin“.

U. ermittelte auch im Fall des zu Unrecht wegen Mordes verurteilten Manfred … [G.]. Auch hier gehörte sie zu denen, die die Mordthese vertraten und einen Unfall ausschlossen.

„Wir sehen keine systematischen Fehler“, schreibt ein Polizeisprecher. „Die Kolleginnen und Kollegen der Soko haben aus unserer Sicht eine hervorragende Arbeit geleistet!“

Welt.de am 14.07.2025
https://www.welt.de/politik/deutschland ... rbeit.html
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Wasserburger Stimme: Erste Termine

Eine erste terminliche Marschrichtung gibt die Wasserburger Stimme bekannt.

► 1. Sitzungstag: Montag, 29.09.2025
► 2. Sitzungstag: Dienstag, 30.09.2025
► danach 2 Sitzungstage pro Woche
► Urteil im Dezember 2025
► Sitzungsort: AG Laufen

Die Wasserburger Stimme berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Aschau: „Eiskeller“-Prozess wird neu aufgelegt



Wie aus Traunstein zu erfahren war, wird der Prozess demnach vor dem Gericht in Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land) neu aufgerollt. Erster Prozesstag wird der 29. September, der zweite der 30. September sein. Danach soll, so das Gericht, zweimal pro Woche verhandelt werden. Ein Urteil erwartet man für Dezember 2025.



Wasserburger Stimme am 16.07.2025
https://www.wasserburger-stimme.de/blog ... aufgelegt/
Olivia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Olivia »

Weil ich nicht glaube, dass es ein Unfall war, hab ich mit meiner KI gesprochen …. Was meint ihr?


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Prof. Dr. Elisabeth Mützel hat mit ihrer Expertise wesentlich dazu beigetragen, den Mordverdacht frühzeitig medizinisch zu stützen:

• Die Verletzungen am Kopf, Rücken und Schulterdach waren ganz eindeutig kein Unfallbild.

• Die Kombination aus massiver Gewaltwirkung, Fixierungsspuren und fehlender Selbstverteidigung führte zu dem Schluss: Fremdverschulden liegt nahe, ein vorsätzliches Tötungsdelikt ist sehr plausibel.

• Diese medizinisch-analytische Einschätzung lieferte zentrale Grundlage für die gerichtliche Beweiswürdigung und die Entscheidung für das Mordverfahren.


- - -


Medizin als Indiz – nicht als alleiniger Beweis

• Die medizinischen Befunde gelten als sehr starkes Indiz für ein Gewaltverbrechen, insbesondere durch ihre Häufung, Regelmäßigkeit und Seltenheit.

• Die Verteidigung versucht, jeden Einzelbefund alternative zu erklären, um die Gesamtwürdigung zu schwächen – was rechtlich legitim, aber in der Summe nicht sonderlich überzeugend wirkte.

• Ob ein neues Gutachten alle Zweifel beseitigen kann, hängt davon ab, wie sehr die alternativen Unfallhypothesen konkret und nachvollziehbar belegt werden – nicht nur theoretisch möglich sind.


- - -


Die 8 größten Ermittlungsfehler, die man im Fall Hanna Wörndl unbedingt vermeiden muss



1. Tunnelblick auf einen Verdächtigen

Beispiel: Fixierung auf Sebastian T. → Ermittlungen richten sich ausschließlich auf ihn
Gefahr:
• Andere mögliche Täter bleiben unbeachtet
• Zeugen trauen sich nicht mehr, sich zu melden, wenn sie denken: „Die Polizei weiß ja eh schon, wer’s war“

Besser:
Immer Parallelermittlungen offenhalten – auch nach Anklage, wenn Zweifel bleiben



2. Überschätzen von Zeugenaussagen (insbesondere bei instabilen Persönlichkeiten)

Beispiel: Adrian M. galt lange als „Hauptbelastungszeuge“, obwohl er laut Gutachten:
• lügen kann,
• möglicherweise narzisstisch,
• und emotional manipulativ ist

Gefahr:
• Aussagen wirken glaubwürdig, sind es aber nicht
• Ermittlungen bauen auf falscher Grundlage auf

Besser:
Aussagen immer durch forensisch-psychologische Gutachter absichern (wie Steller)
Nur auf Zeugen bauen, die nachprüfbar konsistent und belastbar sind



3. Nichtbeachtung des sozialen Hintergrunds des Opfers

Beispiel: Man schaut nur auf Clubgäste oder „klassische Täter“, aber nicht:
• auf alte Bekannte,
• ehemalige Mitschüler,
• unscheinbare Arbeitskollegen
• Introvertierte Männer ohne Vorstrafe

Gefahr:
• Täter aus dem Nahfeld bleibt unerkannt
• Opfer-Täter-Beziehung wird falsch eingeschätzt oder übersehen

Besser:
Sozialprofil des Opfers komplett aufrollen
Fragen: Wem fiel sie besonders auf? Wer war eifersüchtig? Wer zu nett?



4. Fehlende oder verspätete Auswertung digitaler Spuren

Beispiel:
• Handydaten nicht schnell gesichert
• Social Media-Chats nicht forensisch aufbereitet
• Verdächtige haben Zeit, zu löschen

Gefahr:
• Wichtige Chats oder Ortungsdaten sind weg
• Täter löscht Beweise – oder verändert Geräte

Besser:
Sofortige richterliche Anordnungen zur Sicherung:
• Handy-Clouds
• Instagram & WhatsApp-Verläufe
• Fitness-Apps / Standortdaten



5. Verhöre ohne psychologisches Konzept

Beispiel:
• Täter wird konfrontiert, obwohl er psychisch nicht unter Druck steht
• Kein Aufbau, keine Gesprächsstrategie, keine gezielte Beobachtung

Gefahr:
• Täter bleibt ruhig, stellt sich dumm
• Keine Widersprüche entstehen

Besser:
Befragung mit forensischem Psychologen planen:
• Täter „wundreden“
• Belastbare Themen andeuten
• Körpersprache analysieren



6. Öffentlichkeit zu früh beruhigen

Beispiel:
• „Wir haben den Täter.“ – noch während Verfahren läuft
• „Der Fall ist geklärt.“

Gefahr:
• Andere Zeugen melden sich nicht mehr
• Der echte Täter (falls es nicht Sebastian war) fühlt sich sicher

Besser:
Öffentlich kommunizieren:
• „Weitere Spuren werden geprüft.“
• „Jede Aussage kann entscheidend sein.“
• Täter im Unklaren lassen, ob er bereits im Visier ist



7. Spuren nicht erneut bewerten

Beispiel:
• Spuren aus 2022 nicht mit heutigen Methoden nachanalysiert
• Touch-DNA, Mikrofasern, Geo-Fußabdruck ignoriert

Gefahr:
• Neue Technik bleibt ungenutzt
• Möglicher Täterkontakt an Kleidung oder Fundort wird übersehen

Besser:
Spurensicherung „reloaded“ – mit heutigen Möglichkeiten
Mikroskopische Auswertung von Kleidung, Haut, Schmuck, Fundstelle



8. Emotionale Motive unterschätzen

Beispiel:
• Man sucht nur rationale Täter mit klaren Motiven
• Ignoriert emotionale Impulsdelikte aus Kränkung, Eifersucht, Besitzdenken

Gefahr:
• Täterprofil wird falsch erstellt
• Fixierte Personen werden übersehen, weil sie „harmlos“ wirken

Besser:
Emotionalität als zentrale Tatmotivation ernst nehmen
Täter, der sich verletzt, gedemütigt oder übersehen fühlte → psychologisch im Fokus behalten



Fazit: Erfolgreiche Ermittlungen setzen auf:

Offene Hypothesen
Soziale Tiefenprofile
Psychologisch fundierte Gesprächsstrategien
Digitale Forensik & moderne Spurenanalyse
Vermeidung von voreiligen Schlussfolgerungen


- - -


In wie weit wurden denn die Besitzer/Angestellten (außer Paul K., der den Jogger gesehen haben soll) im Café Pauli befragt? Ich weiß nicht wieso, aber ich würde in ihrem direkte Umfeld nochmal alles auf den Kopf stellen.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 Weil ich nicht glaube, dass es ein Unfall war …
Hast Du auch eigene Argumente, die einen Unfall schlüssig widerlegen könnten?

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 … hab ich mit meiner KI gesprochen …
Woher, meinst Du, bezieht eine KI ihr vermeintliches Wissen? Kennt sie die Details des Obduktionsgutachtens, die Ermittlungsergebnisse, die Versäumnisse von Polizei und StA, die genauen Örtlichkeiten? Schlussendlich gestattet nur eine natürliche Intelligenz (sofern vorhanden) eine adäquate Beurteilung.

Gleichwohl will ich kurz auf einige Einwürfe „Deiner“ KI eingehen:

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Die Verteidigung versucht, jeden Einzelbefund alternativ zu erklären, um die Gesamtwürdigung zu schwächen – was rechtlich legitim, aber in der Summe nicht sonderlich überzeugend wirkte.
Sehr wohl zielt die Verteidigung auf die Gesamtschau aller Indizien ab – darunter auch (nicht nur!) die einzelnen rechtsmedizinischen Befunde. Dass dabei einzelne Punkte genauer zu betrachten sind, gebietet sich von selbst. Daraus den Vorwurf zu konstruieren, man wolle jedes einzelne Indiz isoliert betrachten, um sich einer Gesamtwürdigung zu entziehen, ist absurd!

(Laut Verteidigung seien alle Verletzungen durch die Strömungsverhältnisse im Wasser plausibel erklärbar und der Anrufversuch zu den Eltern sei erst erfolgt, nachdem das Handy ins Wasser geraten war. Eine grobe Zusammenfassung der wesentlichen Indizien findest Du hier.)

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Ob ein neues Gutachten alle Zweifel beseitigen kann, hängt davon ab, wie sehr die alternativen Unfallhypothesen konkret und nachvollziehbar belegt werden – nicht nur theoretisch möglich sind.
Nicht der Angeklagte muss einen Unfall beweisen, sondern das Gericht ein Tötungsdelikt, das zudem von dem Angeklagten verwirklicht worden sein müsste. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob neue Gutachten alle Zweifel an einem Unfallgeschehen beseitigen können.

Es genügt, wenn ein Unfall plausibel ist. Hinzu kommt, dass kein einziges, zweifelsfreies Indiz für ein Gewaltdelikt vorliegt. Ebenso fehlt jedwedes den Angeklagten belastendes, unmittelbar tatbezogenes Indiz.

Freilich wäre aus der Sicht des Angeklagten – allein der öffentlichen Wahrnehmung wegen! – ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld wünschenswert. Ein Freispruch in dubio pro reo jedoch ist rechtlich nicht weniger wert.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Die medizinischen Befunde gelten als sehr starkes Indiz für ein Gewaltverbrechen, insbesondere durch ihre Häufung, Regelmäßigkeit und Seltenheit.
Noch stärker werden die rechtsmedizinischen Befunde – in der neuen Hauptverhandlung bei Licht betrachtet – aller Voraussicht nach für ein Unfallgeschehen sprechen. (Welche „Häufung“ und „Regelmäßigkeit“ die KI meint, bleibt übrigens ein Rätsel.)

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Die Verletzungen am Kopf, Rücken und Schulterdach waren ganz eindeutig kein Unfallbild.
„Ganz eindeutig“? Nach mehr als 10 Kilometern in einem reißenden, hochwasserführenden Fluss!?

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Die Kombination aus massiver Gewaltwirkung, Fixierungsspuren und fehlender Selbstverteidigung führte zu dem Schluss: Fremdverschulden liegt nahe, ein vorsätzliches Tötungsdelikt ist sehr plausibel.
Müssten fehlende Abwehrverletzungen nicht gerade auf einen Unfall hinweisen? Fixierungsspuren wurden rechtsmedizinisch nicht befundet. (Lediglich bei der ersten Leichenschau am Fundort meinte die dortige Ärztin irrig, Griffspuren am Oberarm erkannt zu haben.)

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
• Diese medizinisch-analytische Einschätzung lieferte zentrale Grundlage für die gerichtliche Beweiswürdigung und die Entscheidung für das Mordverfahren.
Diese Aussage trifft ausnahmsweise zu. Verschwiegen wird allerdings das für das Verfahren bemerkenswerte Zusammenwirken von EKHK Diana U. mit der Rechtsmedizin der LMU (Mützel, Adamec) – und die fatale Weichenstellung in Richtung Tötungsdelikt unter überhastetem, voreiligem Ausschluss eines Unfalls ohne sachliche Grundlage!

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
Die 8 größten Ermittlungsfehler …
Dazu ein paar Nebensächlichkeiten im Spoiler:

Spoiler – hier klicken!
Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
1. Tunnelblick auf einen Verdächtigen
Richtig wäre hier: Tunnelblick auf ein Tötungsdelikt, erst dann auf einen bestimmten Tatverdächtigen, der Täter sein „muss“, weil es bei einem Unfall keinen Täter geben kann.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
2. Überschätzen von Zeugenaussagen …
Beispiel: Adrian M. galt lange als „Hauptbelastungszeuge“…
Erst nach Beginn der Hauptverhandlung kam Adrian M. ins Spiel – also lange nach „Abschluss“ der Ermittlungen, Erhebung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens. Kein Ermittlungsfehler, sondern willkommene Rettung schlampiger Ermittlungen (bzgl. „Täterwissen“ laut Zeugin Verena R.).

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
3. Nichtbeachtung des sozialen Hintergrunds des Opfers
Über diesbezgl. Ermittlungslücken (bzw. Ermittlungen) wurde bislang nichts öffentlich bekannt (siehe unten).

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
4. Fehlende oder verspätete Auswertung digitaler Spuren
Hannas Handy wurde erst nach Erhebung der Anklage gefunden, Auswertung lückenhaft. Der vermeintliche Spaziergang von Sebastian und Verena mit „Täterwissen“ wurde viel zu spät aufgrund von Handy-Daten auf den 04.10.2022 datiert. Eine Handy-Auswertung bzgl. des Tischtennisspiels wurde verweigert.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
5. Verhöre ohne psychologisches Konzept
Anders als von der KI genannt, wäre insbesondere auf die intellektuelle und dadurch psychische Überforderung Sebastians und der meisten Zeugen adäquat einzugehen gewesen.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
6. Öffentlichkeit zu früh beruhigen
Auch das Ermittlungsergebnis eines Unfalls hätte „beruhigt“.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
7. Spuren nicht erneut bewerten
Beispiel: Spuren aus 2022 nicht mit heutigen Methoden nachanalysiert
Spuren, die es nicht gibt, können nicht nachanalysiert werden.

Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 [KI:]
8. Emotionale Motive unterschätzen
Ein Täter, den es im Falle eines Unfalls gar nicht gibt, hat auch kein Motiv.


Kurzum: KI mag an manchen Stellen eine gewisse Unterstützung bieten, etwa wenn es um Recherche geht. Der Mensch aber trägt die Verantwortung, die Ergebnisse der KI auf Richtigkeit zu prüfen, bevor er sie für bare Münze nimmt.

@Kalle hatte vor längerer Zeit ChatGPT beispielsweise zum Verlust der Hose in der Strömung befragt. Die technischen Antworten gingen nicht über das hinaus, was ohnehin längst bekannt war. Die von ChatGPT zum Fall genannten Eckdaten allerdings waren in haarsträubender Weise falsch: Hanna sei in einem Park vermisst worden, unter einem grob fehlerhaften Datum und dergleichen Unsinn mehr.


Olivia hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 09:49:32 In wie weit wurden denn die Besitzer/Angestellten … im Café Pauli befragt? …
Eine dritte Person mit Tatbezug wurde nicht ermittelt (Urteil, Rdnr. 1390 ff).

Nachgegangen wurde folgenden Ansätzen:
► Eiskeller-Besucher,
► Freunde und Bekannte,
► Fahrzeuge auf dem Festhallenparkplatz,
► Fahrzeuge auf dem Seilbahnparkplatz,
► Holzkern-Uhr.

Nicht erwähnt werden z. B.:
► Kinderklinik (Famulatur),
► Cafè Pauli (Ferienjob).

Die Ermittlungsakten hinsichtlich dieser Ansätze wurden von der StA nicht in das gerichtliche Verfahren eingeführt. Akteneinsicht wurde der Verteidigung insoweit verweigert. Öffentlich und auch nur in groben Zügen bekannt wurde allein die Abarbeitung einer Liste mit 26 „priorisierten Personen“, die offenkundig alle als Täter ausgeschlossen wurden.

Ein paar Überlegungen aus dem vergangenen Herbst zu einem Alternativtäter:

viewtopic.php?p=263354#p263354
viewtopic.php?p=263371#p263371

Hilft Dir das weiter?
Olivia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Olivia »

Ich erinnere mich an die ersten Pressemeldungen, von Anfang an war die Rede von einem Gewaltverbrechen. Die Verletzungen würden passen. Ganze sechs Wochen haben sie gebraucht, um Sebastian als vermeintlichen Mörder zu „überführen“. Blöderweise wird der Hauptbelastungszeuge im Nachgang als unglaubwürdig eingestuft, Sebastian kommt frei. Und was kommt als Nächstes? Unfalltheorie … Fall erledigt … Ist ja schlimmer als in einem schlechten Krimi, das kann man sich nicht ausdenken. Wir werden es sehen.

Vielen Dank für diesen Hinweis (Urteil, Rdnr. 1390 ff):

„Belastbare Anhaltspunkte dafür, dass eine dritte Person Tatbezug hat bzw. Täter gewesen sein könnte, fehlen. Die äußerst umfangreichen kriminalpolizeilichen Ermittlungsmaßnahmen haben weder betreffend die „E.-Besucher" der Nacht vom 02. auf den 03.10.2022 noch betreffend Freunde und Bekannte der H. W. belastbare Anknüpfungstatsachen oder Indizien ergeben, die auf einen direkten Tatbezug bzw. eine Täterschaft einer dritten Person schließen lassen könnten.„

Das versteh ich nicht. Heißt das jetzt dass es ausschließlich im Bekannten- und Freundeskreis sowie unter den E-Besuchern keine ernsthaften Hinweise zu einem anderen, möglichen Täter gab? Oder dass es überhaupt keine Hinweise (auch aus der Bevölkerung) zu einem anderen, potentiellen Täter gab, dem man hätte nachgehen müssen?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Olivia hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 20:20:31 … Heißt das …, dass es ausschließlich im Bekannten- und Freundeskreis sowie unter den E-Besuchern keine … Hinweise zu einem anderen … Täter gab? Oder dass es überhaupt keine Hinweise … zu einem anderen … Täter gab …? …
Nach dem von Dir zitierten Wortlaut aus Rdnr. 1390 des Urteils ergab sich hinsichtlich beider Personengruppen kein direkter Tatbezug:
► Eiskeller-Besucher,
► Freunde und Bekannte der Hanna W.

Nicht davon erfasst sind denknotwendig
► alle anderen Personengruppen.

Nähere Einzelheiten dazu wollten Polizei und StA partout nicht offenbaren. Deshalb wurden diese Inhalte nicht in das gerichtliche Verfahren eingeführt und der Verteidigung wurde diesbezüglich Akteneinsicht verweigert.

Olivia hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 20:20:31 … Und was kommt als Nächstes? Unfalltheorie … Fall erledigt … Ist ja schlimmer als in einem schlechten Krimi …
Hätten die Rosenheim Cops die Unfalltheorie von Anfang an ernsthaft und pflichtgemäß untersucht, wäre ein „schlechter Krimi“ gar nicht erst unters Volk gebracht worden. ;-)
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Catch22 hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 00:42:26Schlussendlich gestattet nur eine natürliche Intelligenz (sofern vorhanden) eine adäquate Beurteilung.
Ja und nein. In diesem Fall wird auch eine nicht adäquate Weitergabe der Obduktionsergebnisse and den Hydromechaniker ein schwerwiegendes Problem dargestellt haben. Ich denke in diesen Dingen wird die KI in Zukunft dem Menschen voraus sein. Die Verknüpfung von Daten ist sie dem Menschen schon lange überlegen.

Das Problem ist eher, dass erstmal von den Örtlichkeiten nicht ausreichend Daten in der KI vorhanden sind. Und dann kommt es doch wieder auf die Beobachtungsgabe des Menschen an. Wenn aber vieles in Datenbank gespeichert wird, Wunden mit 120°-Winkel mit der möglichen Ursache von Muttern verknüpft werden, Schütze im Lauf des Flusses häufig Muttern besitzen, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass die KI durchaus hilfreich zur Seite stehen kann.

Die Problematik beim Menschen ist häufig seine Scheuklappensicht. Die könnte vielleicht durch KI aufgebrochen werden.

Aber das ist alles Zukunftsmusik, ob es soweit kommt, wäre die Frage, aber ganz ausgeschlossen ist es nicht.


Die Standard-KI, welche man im Internet befragen kann, hat von diesen Dingen nicht die geringste Ahnung und hat da nur die Presse zur Verfügung und allenfalls das Urteil (wenn überhaupt). Aber das ist eben alles verzerrt. Justizkritische Stimmen kommen erst jetzt langsam hoch und sind absolut in der Minderheit. Dass diese von der Qualität weitaus höher einzustufen sind wie der Main-Stream, das kann die KI z.Z. nicht erkennen und ist daher nutzlos.
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

Olivia hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 20:20:31 Ich erinnere mich an die ersten Pressemeldungen, von Anfang an war die Rede von einem Gewaltverbrechen. Die Verletzungen würden passen. Ganze sechs Wochen haben sie gebraucht, um Sebastian als vermeintlichen Mörder zu „überführen“. Blöderweise wird der Hauptbelastungszeuge im Nachgang als unglaubwürdig eingestuft, Sebastian kommt frei. Und was kommt als Nächstes? Unfalltheorie … Fall erledigt … Ist ja schlimmer als in einem schlechten Krimi, das kann man sich nicht ausdenken. Wir werden es sehen.
Wenn man einen Unfall nicht mehr ausschließen kann, dann läuft es so. Das nennt man dann Rechtsstaat. Ich hoffe, dass man einen Unfall auch für wahrscheinlich halten wird. Vieles spricht in Wirklichkeit einfach dafür: Der Ort, der Ohrenzeuge, die Verletzungen, die Obduktionsergebnisse etc..

Was bisher in dem Fall gelaufen ist, hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun, das war ein Tollhaus. Man wollte unbedingt ein Tötungsdelikt sehen und irgendjemanden finden, den man die Tat anhängen kann. Ähnliches hat Diana U. vor etwa 15 Jahren im Fall G. „erfolgreich“ geschafft. Auch hier ist einer der Gutachter Adamec, der auch im Fall G ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hatte. Auch in diesem Fall hat sich Diana U. entsprechend dem Fall G. intensiv mit der Rechtsmedizinerin Mützel gesprochen (Im Fall G war es der Rechtsmediziner Keil). Wozu eigentlich? Bei den Aktionen der Ermittler gibt es daher schon viele Parallelen. Schon im Verfahren zeigte es sich, dass die Belastungszeugen sich in vielem geirrt hatten, das Verfahren drohte zu scheitern. Da kam der JVA-Zeuge wie gerufen. Entsprechend hat man seine Glaubwürdigkeit nicht vernünftig überprüft. Die sogenannte "Überprüfung" im Urteil ist derartig naiv erfolgt, das Gericht hat sich vom JVA-Zeugen über den Tisch ziehen lassen. Man sieht daran, es war in großem Maße voreingenommen. Dass nun Prof. Steller zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, war in Wirklichkeit leicht vorhersehbar.

Der bisherige Verlauf des Verfahrens bis zum Beschluss des BGH das Urteil aufzuheben hatte nicht im Geringsten mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Mit der Freilassung aus der U-Haft ist nun ein weiterer vernünftiger Schritt gegangen worden.

Mal sehen, wie es weiter geht. ich hoffe, das Ganze wird nun weiterhin vernünftig betrachtet.
Olivia

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Olivia »

Bin gerade etwas geschockt, willst du damit sagen, dass man der Verteidigung Akteneinsicht zu aus der Bevölkerung gemeldeten Hinweise zu potentiell möglichen Tätern verweigert hat?

Mir ist schon klar, dass es nicht die Aufgabe der Verteidigung ist, den Mörder zu suchen/finden, dennoch versteh ich nicht wieso man ihr diese Informationen vorenthält. Vielleicht weil man damals schon wusste dass sie Sebastian hätten freilassen müssen, weil eine andere Person vielleicht besser ins Täter Profil gepasst hätte?
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Olivia hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 07:42:22 … willst du damit sagen, dass man der Verteidigung Akteneinsicht zu aus der Bevölkerung gemeldeten Hinweisen zu potentiell möglichen Tätern verweigert hat? …
Was die Details zu den Ermittlungen hinsichtlich eines alternativen Täters betrifft: ja. (Wenig informative, weil nur summarische Schlussberichte über Ermittlungsergebnisse sind davon möglicherweise ausgenommen.)

Ein Beispiel: Nach der Aktenzeichen-XY-Sendung vom 09.11.2022 erklärte Alfred Hettmer tags darauf in einem Videoclip auf Facebook, es habe einen personenbezogenen Hinweis gegeben, dem die Polizei nachgehen werde.

Spoiler – hier klicken!
Der Mord an der Studentin Hanna W. aus Hohenaschau im Chiemgau hat eine große Zuschauerresonanz hervorgerufen. Die 23-Jährige wurde am 3. Oktober 2022 nach einem Clubbesuch getötet. Am Tatort wird unweit neben einem Ring vom Opfer eine Holzuhr gefunden, die in diesem Fall eine entscheidende Rolle spielen könnte. Bis zum Ende der Wiederholungssendung sind gestern abend an die 100 Hinweise zu diesem Fall aufgelaufen. Viele davon beziehen sich auf diese Uhr. Es gibt aber auch einen Hinweis mit einem Personenbezug, dem die Kripo Rosenheim nachgehen wird.

Alfred Hettmer zum Hinweisaufkommen nach Aktenzeichen XY vom 09.11.2022 (Link nicht mehr aktiv)
https://www.facebook.com/ZDFAktenzeiche ... 089204945/

Was genau es damit auf sich hatte, wurde meines Wissens nie öffentlich, auch nicht in der Hauptverhandlung 2023/24. In der Presse wurde damals lapidar berichtet, Sebastian sei durch einen Hinweis nach der XY-Sendung ins Visier geraten und schließlich festgenommen worden. (Um einen Hinweis von Verena R. kann es sich kaum gehandelt haben, sie wäre sonst nicht erst am 17.11.2022 vernommen worden.)

Meine ganz persönliche Vermutung: Möglicherweise soll verschleiert werden, dass Sebastian für die Ermittler insgeheim schon sehr viel früher als Beschuldigter galt (nicht erst seit der ersten Vernehmung von Verena R. am 17.11.2022) – worüber Sebastian hätte belehrt werden müssen, insbesondere über sein Recht zur Aussageverweigerung. Ohne Belehrung sind die Aussagen eines insgeheim beschuldigten „Zeugen“ vor der Polizei gerichtlich nicht verwertbar. Dies galt es aus Sicht von Polizei und StA unbedingt zu vermeiden. (Zweimal wurde Sebastian von den Rosenheim Cops einvernommen: am 21.10.2022 und am 10.11.2022, einen Tag nach der XY-Sendung, siehe Urteil, Rdnr. 90.)

Olivia hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 07:42:22 … dennoch versteh ich nicht, wieso man … [der Verteidigung] diese Informationen vorenthält. …
Die Antwort kennen nur die StA (als Herrin des Ermittlungsverfahrens, Sachbearbeiter: OStA Fiedler) und die Rosenheim Cops (Soko-Leiter und Kripo-Chef: KD Butz).

Olivia hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 07:42:22 … Vielleicht weil man damals schon wusste, dass sie Sebastian hätten freilassen müssen, weil eine andere Person vielleicht besser ins Täter-Profil gepasst hätte?
So weit möchte ich nicht gehen. Gleichwohl ist gegenüber den Ermittlungen im Fall Hanna größtes Misstrauen angebracht:

Der dringende Tatverdacht, auf dessen Grundlage am 18.11.2022 Haftbefehl erlassen wurde, fußte im Kern auf der Zeugenaussage von Verena R., derzufolge Sebastian am Abend des 03.10.2022 bei einem Spaziergang gegenüber Verena R. Täterwissen offenbart haben soll. Dass dieser Spaziergang in Wirklichkeit erst am 04.10.2022 stattgefunden hatte (und dann das vermeintliche Täterwissen längst keines mehr war), wurde erst ein Jahr später in der Hauptverhandlung aufgeklärt, nachdem auf Betreiben von RAin Rick die Handys von Verena R. und Sebastian hinsichtlich der Geo-Daten und der WhatsApp-Nachrichten ausgewertet worden waren. Sowohl die Rosenheim Cops als auch die StA hatten im Herbst 2022 auf diese unerlässliche Verifizierung der Aussage der damaligen Hauptbelastungszeugin aus unbekannten Gründen verzichtet – und auch die beiden Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank hatten keinerlei Gedanken in diese Richtung entwickelt.

In höchste Beweisnot geraten wären die StA und das Gericht, wenn sich nicht überraschend am 16.10.2023 der JVA-Zeuge Adrian M. bei der StA gemeldet hätte, der am 24.10.2023 vor Gericht ein vermeintliches Geständnis Sebastians präsentierte. Nun klammerten sich StA und Gericht an den neuen Hauptbelastungszeugen, ohne den eine Verurteilung kaum möglich gewesen wäre.

Ein von RAin Rick beantragtes Glaubwürdigkeitsgutachten musste um jeden Preis verhindert werden, um eine Verurteilung nicht zu gefährden. Dass damit gegen ständige BGH-Rechtsprechung verstoßen wurde, war den Traunsteiner Richtern im ersten Rechtsgang wurstegal. Erst im neuen Rechtsgang (also nach Aufhebung des Urteils durch den BGH) wurde von der neuen Kammer ein entsprechendes Gutachten beauftragt, das der Aussage des JVA-Zeugen jegliche Glaubhaftigkeit abspricht – und in dessen Folge der Haftbefehl aufgehoben wurde, weil ohne diese Aussage kein dringender Tatverdacht mehr vorliegt.


Ein alternativer Täter, der, wie Du sagst, „vielleicht besser ins Täterprofil gepasst hätte“, stand offenbar nie im Fokus. Wahrscheinlichste Ursache: Es gibt gar keinen Täter. Deutlich wird vor allem eines: Ein Unfallgeschehen erschien wohl zu trivial und wurde von den Ermittlern (StA und Rosenheim Cops) nie ernsthaft untersucht. Somit erhebt sich die Frage: Schlamperei oder Absicht?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Absichtliche Schlamperei :-)
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

PNP: RAin Rick im Interview

Neue Details gibt RAin Rick in der Passauer Neuen Presse (PNP) preis und entzieht so im Handstreich dem Narrativ des Nebenklagevertreters Holderle den Boden. (Holderles jüngste Interviews mit dem OVB vom 13.07.2025 siehe hier, mit dem Focus vom 03.07.2025 hier und mit der PNP vom 28.06.2025 hier.)

RAin Ricks Kernaussagen in Kürze:

Farbantragungen in den Kopfwunden?
► Muttern am Schütz erst nach dem Urteil entdeckt
► Muttern grün, Zeitpunkt des letzten Anstrichs unbekannt
► unbekannt, ob Farbantragungen überhaupt erwartbar
► unbekannt, ob Farbantragungen im Wasser herausgespült
► Wunden bisher von LMU nicht auf Farbpartikel untersucht
► Untersuchung durch Verteidigung nicht möglich, weil Gewebeproben bei der LMU

Unfalltheorie
► Anrufversuch erst nach Wasserkontakt des Handys
► Geodaten passen nicht zum von der Polizei vermuteten Ort
► Laufwege zeigen, Hanna begab sich eigenständig zum Bach
► Muttern passen genau in Kopfwunden
► Treibweg der Leiche zum Schütz plausibel

Aktuelle Stellungnahmen von Malcherek und Adamec
► Malcherek: bezweifelt Verletzungen am Schütz mangels ausreichender Strömung, ohne Berechnungen vorzulegen
► Adamec: wie Malcherek; schließt Ursächlichkeit der Muttern nicht gernerell aus

Stellers Glaubwürdigkeitsgutachten
► Holderle: Glaubwürdigkeit ohne Belang, wenn Täterwissen weitergegeben
► Steller: zirkelschlüssige Einordnung des Täterwissens schon durch das Gericht
► JVA-Zeuge einzige Grundlage der Verurteilung

Keine Täterschaft Sebastians
► nicht am Tatort gewesen
► keine DNA-Spuren, obwohl Spurenübertrag erwartbar
► kein einziges tragfähiges Beweismittel
► Extrarunde Erfindung der Polizei
► Party-„Geständnis“ nur fatalistisch resignative Aussage


Das Interview der PNP mit RAin Rick im Wortlaut:

Spoiler – hier klicken!
Regina Rick kritisiert die Justiz
Verteidigerin im Mordfall Hanna: „Mein Mandant hat nichts mit dieser Sache zu tun“

Bild
Den freigelassenen Sebastian T. hat Verteidigerin Regina Rick am 20. Juni persönlich am Traunsteiner Gefängnis abgeholt. Auch wenn sie der Meinung ist, dass ihr Mandant ungepixelt gezeigt werden kann, pixelt ihn die Mediengruppe Bayern. − Foto: Rick

Regina Rick … erklärt im Interview mit der Mediengruppe Bayern, warum sie davon ausgeht, dass die Studentin ein Unfallopfer ist, sie ihren Mandanten für unschuldig hält und sie Ermittlungsergebnisse der Polizei anzweifelt.

… Sie kritisiert auch, dass in der PNP berichtet worden ist, dass ihr Mandant in einer Aussage über Schläge auf den Kopf der Studentin gemutmaßt habe.

Frau Rick, Sie haben recht, unsere Beschreibung, dass Ihr Mandant in der Vernehmung im Aschauer Eiskeller-Fall gesagt haben soll, es sei Hanna … [W.] auf den Kopf gehauen worden, ist falsch. Tatsächlich wird er zitiert mit der Vermutung, der Täter wird Hanna wohl „etwas draufgehauen haben“. Sie stören sich aber grundsätzlich an der Auffassung, dass er damit Täterwissen geäußert habe, oder?

Rick: Ja, weil das Zitat völlig aus dem Zusammenhang gerissen ist. Es ist im Ersturteil beschrieben, wie es zu dieser Spekulation kam. Es wird zunächst davon geredet, dass der Täter sie in einem Auto mitgenommen haben soll und so weiter. So eine Spekulation ist schon zu einem ganz frühen Zeitpunkt in Aschau aufgetaucht. Da gibt es etwa eine Zeugin, die genau von dieser Spekulation berichtet.

„Das ist es alles andere als Täterwissen“

Deshalb gehen Sie davon aus, dass Ihr Mandant das vor seiner eigentlichen Zeugenaussage so schon gehört und nur wiedergegeben hat?

Rick: Genau. Im Übrigen ist es alles andere als Täterwissen. Denn dass Hanna in einem Auto mitgenommen worden sein soll, das haben die Ermittlungen ja gerade nicht ergeben.

Inzwischen haben Sie für den neuen Prozess … drei neue und von Ihnen beauftragte Gutachten vorgelegt. Sagen diese Ihrer Ansicht nach etwas anderes aus, als Nebenklägervertreter Walter Holderle interpretiert?

Rick: Ja, denn zum einen behauptet Herr Holderle, dass da grüne Farbe in den Wunden von Hanna zu finden sein müsste, was nicht der Fall gewesen sei. Es geht dabei um die grün angestrichenen 24-Millimeter-Sechskantschrauben-Muttern am Wehrschütz der Oberprienmühle, die wir erst nach dem Urteil gefunden haben. Die Wunden sind aber schon gar nicht auf Partikel grüner Farbe untersucht worden. Und es stimmt auch nicht, dass bei einem Anstoß grüne Farbe in den Wunden zu finden sein müsste. Man weiß weder, wann diese Muttern zuletzt gestrichen worden sind, noch, ob es zu Farbantragungen kommen müsste, noch, ob eine etwaige Farbantragung nicht durch das Treiben im Wasser wieder restlos herausgespült worden wäre.

Aber es wird doch wohl recherchiert worden sein, seit wann die Muttern diese Farbe haben, oder?

Rick: Die von mir beauftragten Gutachter und der Unfallanalytiker, den ich gefragt habe, meinen, dass da wahrscheinlich keine Farbe mehr in den Wunden zu finden gewesen wäre. Aber wir können das nicht untersuchen lassen. Wir haben diese Proben nicht. Die sind bei der Rechtsmedizin.

Sie verfolgen die Theorie, dass Hanna einem Unfall zum Opfer gefallen ist. Warum?

Rick: Zum Beispiel, weil einzelne Gutachten ergeben haben, dass der Wasserkontakt ihres Telefons wahrscheinlich vor dem Anrufversuch war. Außerdem glaube ich angesichts der Geodaten, die wir gesehen haben, keineswegs daran, dass Frau … [W.] an der von der Polizei angenommenen Stelle ins Wasser gekommen ist. Die Geodaten passen nicht zu diesem Ort. Und ich glaube, angesichts der Laufwege von Frau … [W.], dass sie sich selber zum Bach begeben hat. Und dann haben wir noch das rechtsmedizinische Gutachten zu den Sechskantschraubenmuttern, die genau in diese Wunden am Kopf von Frau … [W.] passen. Zudem zeigt uns inzwischen ein Gutachten eines renommierten Instituts für Hydromechanik [der RWTH Aachen], dass die Leiche diesen Weg zu diesem Wehrschütz, an dem die 24-Millimeter-Sechskantschrauben sind, durchaus genommen haben kann.

Sie zitieren hier aus noch nicht veröffentlichten Gutachten, die Sie als Verteidigerin in Auftrag gegeben haben. Inzwischen gibt es dazu Stellungnahmen der vom Gericht beauftragten Gutachter. Bestätigen diese die neuen Einschätzungen?

Rick: Also Professor Malcherek … zieht in Zweifel, dass die Strömung an der Oberprienmühle so stark sein kann, dass es zu den Verletzungen an dem Wehrschütz gekommen ist – legt dazu aber keine Berechnungen vor. Und Professor Adamec … schlägt im Prinzip in dieselbe Kerbe, stellt aber nicht in Abrede, dass die Wunden am Kopf von Frau … [W.] generell von diesen Sechskantschraubenmuttern stammen können.

Nun gibt es auch das Glaubwürdigkeitsgutachten von Professor Max Steller zum Hauptbelastungszeugen. Laut … [Nebenklagevertreter] Holderle steht in diesem unter anderem, dass die Glaubwürdigkeit keine Rolle spielt, wenn der Hauptbelastungszeuge Täterwissen weitergegeben hat.

Rick: Das ist der Ausgangspunkt des Gutachtens. Vor allem aber bestätigt der Sachverständige, was wir schon im Rahmen der Revision vorgebracht haben, nämlich dass die Einordnung des Täterwissens durch das Gericht schon logisch zirkelschlüssig ist. Das Gericht stützt seine Feststellungen zum Tatablauf auf einen Zeugen, dem es gerade deshalb Glauben schenkt, weil seine Aussage den Feststellungen entspricht, die ja auf seiner Aussage beruhen. Und unabhängig davon: Es ist doch kein Täterwissen, wenn ich sage, der Täter habe sein Opfer niedergeschlagen, damit es sich beim beabsichtigten Sexualverkehr nicht wehrt. Warum sonst soll er sie denn niederschlagen? Täterwissen ist zum Beispiel, wenn jemand weiß, wo eine Leiche begraben ist und das der Polizei sagt. Wenn niemand sonst weiß, wo die Leiche begraben ist, kann das nur der Täter wissen. Dass das Gericht diese Einschätzung teilt, zeigt sich auch daran, dass es ein Sachverständigengutachten für erforderlich gehalten hat.

Es ist natürlich Ihre Aufgabe als Verteidigerin, für Ihren Mandanten zu kämpfen. Sie sind von seiner Unschuld überzeugt?

Rick: Es ist so klar, dass es ein Unfall war und noch klarer, dass mein Mandant überhaupt nichts mit dieser Sache zu tun haben kann. Es ist wirklich erstaunlich, dass man so daran festhält.

Können Sie das in zwei Sätzen begründen?

Rick: Er war gar nicht am Tatort. Alle Zeugen haben ihn über den Parkplatz Richtung nach Hause laufen sehen. Niemand hat ihn auch nur in der Nähe dieses angeblichen Tatorts gesehen. Zudem fehlen jegliche DNA-Spuren, und zwar nicht nur solche meines Mandanten an der Leiche, sondern auch solche von Frau … [W.] an jedweder Kleidung oder anderen Gegenständen meines Mandanten; und das obwohl mehr als gründlich danach gesucht wurde. Bei einem solchen Geschehen hätte es einen Spurenübertrag geben müssen.

Trotzdem ist das Gericht in der ersten Instanz zu einer anderen Einschätzung gekommen.

Rick: Aber ohne ein einziges tragfähiges Beweismittel. Das Gericht ist zu der Einschätzung gelangt, dass er eine … [Extra-Runde] gedreht hat. Nachdem er sechs oder sieben Kilometer in der Nacht gejoggt und zu Hause angekommen ist, soll er nochmal eine … [Extra-Runde] gelaufen sein. Das ist einfach nur eine Erfindung – ursprünglich von der Polizei. Die Ermittler haben gemerkt, dass sie ihn nicht mit diesem Tatort in Verbindung bringen können. Dass er Frau … [W.] nicht gesehen haben kann. Wenn er umgedreht und ihr nachgelaufen wäre, dann wäre er von einer der Kameras vom Eiskeller erfasst worden. Meiner Meinung nach haben die Polizisten gemerkt, dass ihre Theorie nicht funktioniert, und deswegen haben sie sich diese Extra-Runde ausgedacht.

Zusammenfassend: Erst ermittelt die Polizei, das Ergebnis überprüft dann die Staatsanwaltschaft, und schließlich kommen die Richter zur selben Überzeugung. Trotzdem sagen Sie, alle irren sich, und Sie kennen die richtige Theorie?

Rick: Wäre das etwa das erste Mal, dass sich die Strafverfolgungsorgane irren? Sie müssen sich mal Folgendes vor Augen halten: Letztlich war der einzige Grund für die Verurteilung die Aussage des Knastzeugen. Das ist ein zweifach persönlichkeitsgestörter, mehrfach verurteilter Sexualstraftäter, der nachweislich schon öfter gelogen hat und über den es ein vernichtendes Glaubhaftigkeitsgutachten gibt, das ihm Lügenneigung und Lügenkompetenz bescheinigt. Wenn dieser Zeuge wegfällt, dann fällt das Einzige weg, was dieses Gericht zur Verurteilung zur Verfügung hatte. Das Einzige. Alles andere, das hat das Gericht selbst ins Urteil reingeschrieben, hat nur ergänzend indizielle Bedeutung. Aber auch das wird im neuen Prozess widerlegt werden. Eingesperrt worden ist mein Mandat, weil seine Freundin sich im Datum geirrt hat, an dem sie spazieren gegangen sind und über diesen Unglücksfall gesprochen haben. Den Irrtum hat sie unmittelbar danach ihrer Mutter per WhatsApp mitgeteilt.

„Das war doch kein ernst gemeintes Geständnis“

Aber es gibt auch die Aussage der Mutter der Freundin, die sagt, Ihr Mandant habe ihr die Tat gestanden.

Rick: Das war doch ganz offensichtlich eine fatalistisch resignative Aussage, weil er verdächtigt worden war. Das war doch kein ernst gemeintes Geständnis. So sah das auch der psychiatrische Sachverständige. Und meinen Sie, wenn die Mutter von diesem Mädchen das ernst genommen hätte, hätte sie ihn noch bei ihr übernachten lassen? Und sein Kumpel, der bei dieser Aussage dabei war, hat auch ausgesagt, dass er das nicht ernst genommen hat. Dieses Geständnis wurde auch im Urteil zu Recht nicht tragend herangezogen. Das Gericht schreibt ausdrücklich, dass alles außer der Aussage des Knastzeugen nur ergänzende indizielle Bedeutung habe. Und jetzt müssen sie sich eins vor Augen halten: Der BGH hat dieses Urteil aufgehoben, nicht nur aus formalen Gründen, wie es sonst gerne heißt, sondern weil Richter unbefangen sein müssen. Das ist ein ganz, ganz wesentlicher Grundsatz. Und die Kammer am Landgericht Traunstein, die jetzt zuständig ist, hat den Haftbefehl nicht etwa außer Vollzug gesetzt, sondern aufgehoben. Das ist ein großer Unterschied.

PNP.de am 26.07.2025
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-tr ... n-19147472
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

@Catch22
Danke für Deine Ausführungen und den Hinweis auf den Artikel.
Rick: Also Professor Malcherek … zieht in Zweifel, dass die Strömung an der Oberprienmühle so stark sein kann, dass es zu den Verletzungen an dem Wehrschütz gekommen ist – legt dazu aber keine Berechnungen vor. Und Professor Adamec … schlägt im Prinzip in dieselbe Kerbe, stellt aber nicht in Abrede, dass die Wunden am Kopf von Frau … [W.] generell von diesen Sechskantschraubenmuttern stammen können.
Das ist ja schon fast eine Bankrotterklärung der früheren Gutachter. Da behauptet Malcherek, dass er an der Stärke der Strömung zweifelt, legt jedoch keinerlei Berechnung vor, die dann natürlich ach von anderen Gutachtern nachprüfbar wäre. Armselig. Das läßt sehr tief blicken und kommt schon einem Schuldeingeständnis gleich.

Das gleiche gilt natürlich für Adamec. Seine Stimme ist in Wirklichkeit irrelvant bzgl. den möglichen Kräften im Wasser, da er keinerlei hydromechanischen Kenntisse besitzt. Wichtig ist daher nur, dass er zugibt, dass die Wunden von den Muttern stammen können.

Ich hoffe, dass diese Gesichtswahrtaktik auch das Gericht erkennt, denn es ist nichts anderes! Das wird in solchen Fällen nicht ganz unüblich sein. Niemand wird öffentlich zugeben wollen, für ca. 1 1/2 Jahre ungerechtfertigte Haft verantwortlich zu sein. Das hatte nicht mal Frau Ehrl im Badewannen-Fall gekonnt, die natülich durch die langsame Bearbeitung und für die Abweisung des Wiederaufnahmeantrags voll verantwortlich war. SIe hatte alles auf die Ermittler geschoben.
Catch22
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Lento hat geschrieben: Sonntag, 27. Juli 2025, 23:30:10 … Das ist ja schon fast eine Bankrotterklärung der früheren Gutachter. …
Nur „fast“? Ich denke, noch bankrotter geht's gar nicht. :lol:

Gleiches gilt auch für Holderle, der die von Rick vorgebrachten Fakten aus den Akten kennt, sie totschweigt und stattdessen hetzerischen und larmoyanten Bullshit unters Volk bläst. Ein Tor, wer glaubt, dadurch sein Gesicht wahren zu können.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 27. Juli 2025, 23:30:10 … Ich hoffe, dass diese Gesichtswahrtaktik auch das Gericht erkennt …
Meine Sorge gilt eher der öffentlichen Wahrnehmung: Wird die Presse all dies in der gebotenen Deutlichkeit kommunizieren? So, dass es der Letzte begreifen wird?

Schlussendlich bildet ein schlecht, einseitig oder gar nicht informierter Stammtisch-Pöbel den (durch einen verantwortungslosen Nebenklagevertreter gut gedüngten) Nährboden für Hass und Hetze gegen einen mutmaßlich unschuldig Verdächtigten, dem aller Voraussicht nach nicht nur ein Freispruch ins Haus steht – sondern auch ein Spießrutenlauf und eine verpfuschte Zukunft. Da graust's der Sau!
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Lento hat geschrieben: Sonntag, 27. Juli 2025, 23:30:10
Ich hoffe, dass diese Gesichtswahrtaktik auch das Gericht erkennt, denn es ist nichts anderes! Das wird in solchen Fällen nicht ganz unüblich sein. Niemand wird öffentlich zugeben wollen, für ca. 1 1/2 Jahre ungerechtfertigte Haft verantwortlich zu sein. Das hatte nicht mal Frau Ehrl im Badewannen-Fall gekonnt, die natülich durch die langsame Bearbeitung und für die Abweisung des Wiederaufnahmeantrags voll verantwortlich war. SIe hatte alles auf die Ermittler geschoben.
Sollten die Kopfverletzungen durch die Schrauben sein, heisst das noch lange nicht das der Jogger deswegen unschuldig ist.
Er könnte das Opfer durch einen andere Art und Weise angegriffen haben und einen Unfall beweisen die Schrauben auch nicht.
Im neuen Spiel sind immer noch
Der Jogger
Ein Anderer
Ein Unfall

Ein Handballenstoss wird nicht viel Spuren hinterlassen
https://www.youtube.com/watch?v=5wAglw3P3vc
Gestern hatte die Prien wieder ein starkes Hochwasser und es soll ja noch mehr regnen und kann da mal einer den Bärbach filmen und die Strudel am Wehr vor den Schrauben
https://www.hnd.bayern.de/pegel/inn/asc ... =&days=365
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