VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 22:42:41
....
Zu allen Spuren, die auch nur im Entferntesten eine Tötung belegen könnten, fehlt obendrauf auch die Leiche.

Dann muss es deiner Meinung nach eine noch lebende Alexandra R. mit ihrem zwischenzeitlich geborenen Sohn geben. Wo wäre demnach der Aufenthalt von Alexandra R., wenn es nicht im Entferntesten eine Leiche gegeben hätte ?

Nicht nur die Ermittler haben nach ihrem Aufenthaltsort gesucht, sondern auch andere, die ein berechtigtes Interesse an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort hätten, z.B. Arbeitgeber usw.
Lt. meinen Kenntnisstand gibt es seit 09.12.2022 exakt um 08.19 Uhrzeit in keine Sichtung von Alexandra R. mehr.

Des Weiteren würde Alexandra R. bekanntlich 2 Beschuldigte und ehemalige Geschäftspartner zurücklassen
denen jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe n. § 211 StGB droht.
Alexandra R. könnte so erbarmungslos sein, den beiden Verdächtigen ihr komplettes Umfeld bzw. ihre Existenz hier damit grundlos zu zerstören ?
 
Komisar_Rex

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex »

RockyBalboa hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 02:58:58 Die SS hat ausnahmsweise nichts mit dem Fall zu tun.
Die Schwangerschaft ist damit gemeint ( Mütter kürzen das gerne mal mit SS ab. Zumindest habe ich das getan)

Dennoch, fehlt einfach jeder Nachweis dafür. Leider.
Dafür hätte ihr behandelnder Frauenarzt aussagen müssen.

Ich weiß nicht, ob der Mutterpass, als Beweismittel zugelassen wurde.
Deshalb habe ich das angesprochen.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Hellseher hat geschrieben: Dienstag, 27. Mai 2025, 09:46:21 Manche leiden an einer Art Selbstverfestigung und sind der Meinung, ohne Leiche kann
keine Verurteilung erfolgen!

Eine fatale Fehleinschätzung mancher Beitragsschreiber hier.

Mord ohne Leiche ist ein Indizienprozess, der zur Anklage bzw. Verurteilung der beiden Angeklagten U.T. und D.B. führte, obwohl das Tatopfer als Beweismittel nicht gefunden wurde. Die Kammer war eben am Ende des Verfahrens der Überzeugung, dass Alexandra R. von den beiden Tatverdächtigen ermordet wurde.

Ob es das BGH-Revisionsverfahren recht viel anders sieht, bleibt demnach abzuwarten?

Ja, sehr richtig, gutes Beispiel, ausgerechnet der 6. Strafsenat am Bundesgerichtshof in Leipzig, an dessen der Vermisstenfall, der Alexandra R. aus Katzwang anhängig ist, bestätig dies durch eine vergleichbare Entscheidung !

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 67/2023

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts
Braunschweig im Verfahren "Mord ohne Leiche"
Beschluss vom 5. April 2023 – 6 StR 546/22

Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten wegen Mordes, Unterschlagung und Missbrauchs von Ausweispapieren zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen strebte der Angeklagte eine feste Beziehung zu der Ehefrau seines besten Freundes an. Nachdem der Versuch gescheitert war, die Trennung der Eheleute durch Vorspiegelung eines außerehelichen Verhältnisses der Ehefrau mit einem nicht näher benannten Dritten herbeizuführen, tötete der Angeklagte den Geschädigten und versteckte dessen Leichnam an einem bis heute unbekannten Ort. Bei den zunächst zum Verbleib des Geschädigten eingeleiteten Ermittlungen wurde die Bevölkerung in der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" um Mithilfe gebeten.

Das Landgericht hat seine Feststellungen auf zahlreiche Indizien gestützt. Unter anderem nutzte der Angeklagte zur Kontaktaufnahme mit dem späteren Tatopfer einen Mobiltelefonanschluss. Diesen hatte er einige Zeit vor der Tat unter Vorlage des in seinem Besitz befindlichen und als verloren registrierten Personalausweises eines Dritten unter fremdem Namen für sich einrichten lassen.

Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrens- noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Braunschweig – Urteil vom 31. Mai 2022 – 9 Ks 23707/21 (15/21)

Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... lank=1.pdf
Komisar_Rex

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Komisar_Rex »

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 16:09:34 Dann muss es deiner Meinung nach eine noch lebende Alexandra R. mit ihrem zwischenzeitlich geborenen Sohn geben. Wo wäre demnach der Aufenthalt von Alexandra R., wenn es nicht im Entferntesten eine Leiche gegeben hätte ?

Nicht nur die Ermittler haben nach ihrem Aufenthaltsort gesucht, sondern auch andere, die ein berechtigtes Interesse an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort hätten, z.B. Arbeitgeber usw.
Lt. meinen Kenntnisstand gibt es seit 09.12.2022 exakt um 08.19 Uhrzeit in keine Sichtung von Alexandra R. mehr.

Des Weiteren würde Alexandra R. bekanntlich 2 Beschuldigte und ehemalige Geschäftspartner zurücklassen
denen jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe n. § 211 StGB droht.
Alexandra R. könnte so erbarmungslos sein, den beiden Verdächtigen ihr komplettes Umfeld bzw. ihre Existenz hier damit grundlos zu zerstören ?
 
Ich finde Deine Fragen berechtigt, allerdings kann man sie auch teilweise beantworten. Zumindest ich für mich selbst, rein spekulativ.

WO Alexandra sich befindet, weiß niemand. Das kann vielleicht von Alexandra gewollt sein, oder aber sie ist wirkich ermordet worden.
Wenn ich mir vorstelle, was sie in ihren Beziehungen, so durchmachen musste, ist es für mich auch verständlich, wenn sie beschlossen hätte, irgendwo ein neues Leben anzufangen. Ein neuer Name, eine andere Stadt usw. Einfach weg, von den dubiosen Geschäften, in die sie immer mehr hineingeschlittert ist.
Vielleicht war ihr alles zu viel und sie konnte es nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren, Teil einer so difusen Geschäftsstruktur, zu sein.
Ob Alexandra ein Interesse daran hätte, die Verdächtigen, zu entlasten, werden wir ohne ihre Aussage, niemals erfahren.
Was die Verdächtigen allerdings deshalb nicht mehr belasten würde.
Die Fakten, die es zu diesem Fall gibt, sind leider nicht aussagekräftig genug, um ein Tatgeschehen, zu rekonstruieren.
Selbst die Indizien sind, in meinen Augen, nicht ausreichend.
Denn leider gibt es keine Indizien, die dieses Verbrechen, rechtfertigen.

Es gibt natürlich Fälle, die ohne Leiche, zu einer Verurteilung der Angeklagten geführt haben.
Es gibt aber auch genug Fälle, bei denen ein Mordverdacht, nichtmal zu einer Festnahme führt.
Siehe Rebecca R.

Es ist und bleibt ein Rätsel, was Alexandra und ihrem ungeborenem Sohn, widerfahren ist.
Warum die Angeklagten nicht sprechen, ist nachvollziehbar.
Denn in einem Rechtsstaat muss die Staatsanwaltschaft, ein Verbrechen auch beweisen können.
Die Angeklagten müssen sich nicht selbst belasten. Genauso wenig, wie sie sich nicht entlasten müssen.
Ihnen muss die Tat nachgewiesen werden.
Leider finde ich, dass das im Fall Alexandra, nicht nachvollziehbar ist, wer gut oder böse ist.

Zumindest wenn man die Presse verfolgt und sich anhand dessen, ein Bild macht. Wie ich.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 18:08:13 Ja, sehr richtig, gutes Beispiel, ausgerechnet der 6. Strafsenat am Bundesgerichtshof in Leipzig, an dessen der Vermisstenfall, der Alexandra R. aus Katzwang anhängig ist, bestätig dies durch eine vergleichbare Entscheidung !

Landgericht Braunschweig – Urteil vom 31. Mai 2022 – 9 Ks 23707/21 (15/21)

Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... lank=1.pdf
So gut ist das Beispiel Karsten Manczak auch wieder nicht, da waren nämlich der halbe Garten und das komplette Auto voller Blut, und die zerstörte Brille von Manczak lag auch im Garten.

Das Interessante an dem Fall ist hingegen, dass dem Angeklagten die Mordmerkmale auch nur durch eine abenteuerliche "Indizienkette" nachgewiesen wurden.

Wesentlich wahrscheinlicher als Mord dürfte ein aus dem Ruder gelaufener Streit gewesen sein. Mit unterlassener Hilfeleistung bzw. Mord durch Unterlassen hätte ich mich hier anfreunden können, da ich an der Beteiligung des später Verurteilten nicht zweifle.

Thread zum Fall: https://het-forum.de/viewtopic.php?t=1012
Dust
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 16:09:34 Dann muss es deiner Meinung nach eine noch lebende Alexandra R. mit ihrem zwischenzeitlich geborenen Sohn geben. Wo wäre demnach der Aufenthalt von Alexandra R., wenn es nicht im Entferntesten eine Leiche gegeben hätte ?

Nicht nur die Ermittler haben nach ihrem Aufenthaltsort gesucht, sondern auch andere, die ein berechtigtes Interesse an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort hätten, z.B. Arbeitgeber usw.
Lt. meinen Kenntnisstand gibt es seit 09.12.2022 exakt um 08.19 Uhrzeit in keine Sichtung von Alexandra R. mehr.

Des Weiteren würde Alexandra R. bekanntlich 2 Beschuldigte und ehemalige Geschäftspartner zurücklassen
denen jetzt eine lebenslange Freiheitsstrafe n. § 211 StGB droht.
Alexandra R. könnte so erbarmungslos sein, den beiden Verdächtigen ihr komplettes Umfeld bzw. ihre Existenz hier damit grundlos zu zerstören ?
 
Wo wäre demnach der Aufenthaltsort der Leiche und warum wurde dieser trotz wahnsinnigem Aufwand bis heute nicht ausfindig gemacht?

Wer hat denn noch gesucht und wo gibts Quellen für diese Info? Die Postbank hat gesucht? Kann sein, dass ichs verpasst hab, aber was haben die unternommen? Suchflyer an die Türen gehangen? Ich erbitte Quellen dazu.

Ja, klar könnte sie so erbarmungslos sein, warum nicht?
Wäre nicht der erste Fall. Mit Schürzenjägerkind im Bauch, übertrieben hoch verschuldet, einem Leben in Deutschland, das nur aus Problemen bestand - soll Menschen (eines jeden Geschlechts) geben, die rücksichtslos und eigennützig handeln, um ihren eigenen Hintern zu retten
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Dust hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 21:29:55 ......

Wer hat denn noch gesucht und wo gibts Quellen für diese Info? Die Postbank hat gesucht? Kann sein, dass ichs verpasst hab, aber was haben die unternommen? Suchflyer an die Türen gehangen? Ich erbitte Quellen dazu.

.....
Es war ein vertrauliches Gespräch mit einer Zeugin nach dem Urteil der Kammer, das ich zu einem späteren
Zeitpunkt mit ihr geführt habe. Der Inhalt war vertraulich und ist für dich deshalb nicht geeignet !
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 21:58:22 Es war ein vertrauliches Gespräch mit einer Zeugin nach dem Urteil der Kammer, das ich zu einem späteren
Zeitpunkt mit ihr geführt habe. Der Inhalt war vertraulich und ist für dich deshalb nicht geeignet !
Naja dann ist diese Info a) nicht Fakt und b) nicht fürs Forum geeignet, da nur Hörensagen, nicht nachgewiesen und nicht von einem Zeugen vor Gericht berichtet oder gar ermittelt. Ich denke, vor Gericht wäre es sicher zur Sprache gekommen, wäre dem so gewesen.

Du schreibst "z.B." und "andere" - wer denn noch neben dem Arbeitgeber?

Und wo befindet sich deiner Meinung nach die Leiche?
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Dust hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 22:09:44 Naja dann ist diese Info a) nicht Fakt und b) nicht fürs Forum geeignet, da nur Hörensagen, nicht nachgewiesen und nicht von einem Zeugen vor Gericht berichtet oder gar ermittelt.
Selbstverständlich bleibt es dir überlassen, wie du es siehst oder gerne haben möchtest.
Einen schönen Abend noch.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dust »

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 22:21:09 Selbstverständlich bleibt es dir überlassen, wie du es siehst oder gerne haben möchtest.
Das ist keine persönliche Meinung - im Forum sogar nicht erwünscht, weswegen ich diese Behauptung, die einem "persönlichen Gespräch mit einem Zeugen außerhalb des Prozesses" gefallen sein soll, auch gemeldet hab, um zu verhindern, dass hier Inhalte auftauchen, die sich irgendwer aus der Nase zog.

Meine anderen Fragen ignorierst du also, wie immer, recht ungekonnt - ich hatte nix anderes erwartet, werde aber nicht müde, sie notfalls bis zum Erbrechen zu wiederholen.
Warum? Weil du Behauptungen aufstellst, Rückfragen dann aber immer wieder vehement ignorierst, weil du keine Antwort auf das vorher von dir behauptete hast. Deshalb: Quellen oder vor Gericht Besprochenes, was auch andere gehört haben. Alles andere ist Aufmerksamkeitsgeschwätz.
Ebenfalls, vielen Dank.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Das Urteil ist rechtskräftig

Eine leicht gekürzte Version des Artikels in diesem
Spoiler
BGH verwirft Revision

Urteil nach Mord an der verschwundenen Alexandra R. ist rechtskräftig

Nürnberg - Am 9. Dezember 2022 ist die damals 39 Jahre alte, schwangere Alexandra R. aus Katzwang verschwunden. Ihre Leiche wurde nie gefunden, dennoch wurden zwei Männer als Mörder schuldig gesprochen. Der BGH hat das Urteil nun bestätigt.

21.07.2025, 14:23 Uhr

Es gibt keine Leiche, es gibt keinen Tatort - aber es gibt trotzdem zwei Urteile und zwei Männer, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Nermin A. und Adem B. haben Alexandra R. verschleppt, getötet und ihren leblosen Körper versteckt. So hat es die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Schuldspruch festgehalten und der ... (BGH) hat gerade sein Siegel auf das Urteil ... gesetzt: Die beiden Männer sind Mörder.

Alexandra R. war 39 Jahre alt und im achten Monat schwanger, als sie am 9. Dezember 2022 plötzlich wie vom Erdboden verschluckt war. Man möchte meinen, dass sich die Ermittler der Kripo und der Justiz an einem Fall wie diesem schier die Zähne ausbeißen. Wie soll denn ein Tatnachweis ohne Opfer gelingen?

Und doch verschwindet eben niemand spurlos: 32 Tage hat die 19. Strafkammer des Landgerichts ... verhandelt. Fast 900 Spuren lagen vor, mehr als 140 Zeugen wurden gehört. Es war aufwendig, die Tat zu aufzuklären, aber eben nicht unmöglich - wie das Urteil, niedergelegt auf 272 Seiten, und nun durch den BGH für rechtskräftig erklärt, wie Rechtsanwalt Harald Straßner auf Nachfrage bestätigt.

Erst entführt, dann ermordet
Am 25. Juli 2024 stellte die 19. Strafkammer fest: Ihr Ex-Freund Nermin A. (Namen geändert) und Adem B., einer seiner Geschäftspartner, haben Alexandra R. das Leben genommen. Ihr und auch ihrem ungeborenen Sohn. Sie haben die Frau entführt, als sie ihre Pflegetochter in die Kita brachte, und sie dann ermordet.

Das Motiv? Habgier. Seit 2014 hatte die Bankkauffrau Alexandra R. mit ihrem Ex-Freund und dessen Geschäftspartner Geschäfte mit zuletzt 27 Immobilien gemacht. Sie wurden erworben, renoviert, vermietet oder verkauft, und dafür gab es nicht nur eine GmbH. Nermin A. war auf die Frau als Geschäftsführerin angewiesen, schon allein weil sein Vorstrafenregister seinen Ruf ramponiert hatte.

...

Als die Beziehung scheiterte - nach Beleidigungen und Gewalt flüchtete Alexandra R. im März 2022 zeitweise in ein Frauenhaus - folgte auch der wirtschaftliche Bruch. Alexandra R. lernte ihren neuen Partner kennen, von ihm war sie schwanger, als sie verschwand. Die Situation eskalierte, als sie Nermin A. den Zugriff auf ihre Konten entzogen hatte.

Das Landgericht ... hatte strafverschärfend die besondere Schwere der Schuld festgestellt - damit ist die Aussetzung der Reststrafe für keinen der beiden verurteilten Mörder nach 15 Jahren möglich. Im Mai 2025 wurde Nermin A. hinter Gittern 52 Jahre alt, Adem B. wird im Juni 50. Sie werden jenseits des Rentenalters sein, wenn sie aus dem Gefängnis entlassen werden.

Es ist eine besondere Situation, in einem Mordprozess ohne Leiche zu einem Urteil zu gelangen. Es ist nicht Aufgabe des BGH, die Beweisaufnahme neu aufzurollen, doch die Richter stellen hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung. Ein zentraler Punkt: Alternativtheorien.

Spekulation: Lebt Alexandra R. noch?
Wäre es denkbar, dass Alexandra R. untergetaucht ist und ihren Sohn im Ausland groß zieht? In Internetforen rätseln Hobby-Detektive bis heute darüber, ob Alexandra R. noch am Leben sein könnte - schließlich steht ihr Elternhaus im rumänischen ....

Man mag solche Spekulationen für pietätlos halten, doch die Richter waren verpflichtet, über solche Szenarien nachzudenken, hatten doch die Angeklagten das Gerücht, Alexandra R. lasse es sich im Ausland gutgehen, genährt. Es käme einem Rechtsfehler gleich, diese Hypothesen nicht zu prüfen.

...

Mit drei Argumenten hat die Strafkammer diese Theorie entkräftet: Alexandra R. kümmerte sich seit Jahren um ihre Pflegetochter. Sie hatte das Kind am Tag ihres Verschwindens noch zur Kita gebracht. Sie hatte längst „die Mutterrolle“ eingenommen, liebte das Mädchen „abgöttisch“, es sei „ihr ein und alles“ gewesen. Niemals, davon zeigten sich Freunde, Familienmitglieder, Kolleginnen und Mitarbeiter des Jugendamtes überzeugt, hätte sie es zurückgelassen - schon weil die leiblichen Eltern das Kind nicht versorgen konnten.

Grund zwei: Der Kalender der schwangeren Frau war voll. Sie plante einen Geburtsvorbereitungskurs und hatte Termine mit ihrer Hebamme und beim Gynäkologen vereinbart. Wahrgenommen hat sie keinen, dabei galt sie als zuverlässig.

...
Drittens versicherten auch ihre Eltern, ihr Bruder und ihr Partner, dass der Kontakt zu Alexandra R. am Tag ihres Verschwindens schlagartig abgerissen war - Aussagen, die durch die Auswertung der Handys belegt wurden. Das Verhältnis der Frau vor allem zu ihren Eltern war eng: Sie hatte selbst mit ihnen telefoniert, als sie sich im März 2022 zeitweise in einem Frauenhaus in ... vor ihrem Ex-Freund, ihrem späteren Mörder, versteckt hatte.


Der Schuldspruch
Gemeinschaftlicher Computerbetrug, Nötigung, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, illegaler Schwangerschaftsabbruch und Mord, so lautet das Urteil.

Alexandra R. hatte bei der Postbank eine leitende Funktion inne und erhielt zuletzt ein Jahreseinkommen von 70.000 Euro. Zwischen 2014 und 2021 erwarb sie, auf das Betreiben ihres Ex-Partners hin, 27 Immobilien zu einem Gesamtpreis von rund 3,3 Millionen Euro. Finanziert wurde all dies hauptsächlich per Darlehen.

Ihr Ex-Partner trat als Geschäftsführer auf und erhielt monatlich zwischen 4.500 und 5.000 Euro. Nach dem wirtschaftlichen Bruch forderten die beiden verurteilten Männer ausstehende Provisionen. Über ein digital automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren verschafften sie sich einen Vollstreckungstitel (Computerbetrug) über 784.660 Euro und 82 Cent. Alexandra R. erstattete Strafanzeige.

Die Männer wollten ihre Taten vertuschen, deshalb haben sie Alexandra R. getötet.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Habe ich das Urteil hier übersehen?

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... Sort=12288
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

papaya hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 15:06:34 Habe ich das Urteil hier übersehen?

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... Sort=12288
Nein, da steht es noch nicht, aber der Artikel der NN gibt hier Auskunft:
Und doch verschwindet eben niemand spurlos: 32 Tage hat die 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verhandelt. Fast 900 Spuren lagen vor, mehr als 140 Zeugen wurden gehört. Es war aufwendig, die Tat zu aufzuklären, aber eben nicht unmöglich - wie das Urteil, niedergelegt auf 272 Seiten, und nun durch den BGH für rechtskräftig erklärt, wie Rechtsanwalt Harald Straßner auf Nachfrage bestätigt.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Sehr richtig erkannt :!:

Das Urteil der 19. Schwurgerichtskammer des LG Nürnberg/Fürth vom 24.07.2024 ist nun rechtskräftig.

Der BGH hat das Urteil nun bestätigt (lt. NN.de).
Was eigentlich zu erwarten war.

Quelle:
https://www.nn.de/nuernberg/urteil-nach ... 1.14766147

Ich denke, zu diesem Thema wird noch ausführlich berichtet !

Ich denke auch, dass Rea. Harald S., Vertreter der Nebenklage, muss es eigentlich ganz genau wissen, was der BGH entschieden bzw. abgehandelt hat.

Offensichtlich war die 19. Kammer doch nicht so inkompetent, wie sie hier stellenweise beschrieben wurde.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 16:38:30 Sehr richtig erkannt :!:

Das Urteil der 19. Schwurgerichtskammer des LG Nürnberg/Fürth vom 24.07.2024 ist nun rechtskräftig.

Der BGH hat das Urteil nun bestätigt (lt. NN.de).
Fakt scheint gerade einmal zu sein, dass der Anwalt des nicht zum Verfahren zugelassenen Nebenklägers Bastian R. einer Journalistin der NN erzählt hat, der BGH habe das Urteil für rechtskräftig erklärt, und dass dieses Urteil bislang weder vom BGH veröffentlicht noch inhaltlich im Artikel aufgegriffen wurde.

Für mich ist das nicht ganz dasselbe wie rechtskräftig und bestätigt.

Dass Frau Löw auf dieser Grundlage nun gleich den Mörderbegriff hinausposaunt, ist für mich symptomatisch für das gesamte Vorgehen der Lokalpresse in diesem Prozess.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Damit ist das Thema dann endgültig durch.

Jetzt noch weiter zu schweigen, würde absolut gar keinen Sinn mehr machen. Zwar schon vorher nicht, aber jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo den Verurteilten nur noch „Auspacken“ helfen könnte. (Natürlich nur, falls Alexandra noch leben würde, was wohl 0.000001% Wahrscheinlichkeit hat)
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Über die Qualitätsberichte der NN.de habe ich mich bereits geäußert.

Die Pressemitteilungen des BGH, insbesondere des 6. Strafsenat ansässig in Leipzig
hängen etwas hinterher in ihren Entscheidungen bzw. deren Veröffentlichungen.

Wenn der BGH die Revision der beiden Beschuldigten verworfen hat, schreiben sie auch was kurz dazu.
Nach Abschluss wandern die Akten wieder zurück an das Tatgericht, m. E.

Vllt. bekommt man das Urteil der Kammer sowie die Revisionsbegründung mal zu Gesicht, wenn man Glück hat ;)
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 19:15:42 Über die Qualitätsberichte der NN.de habe ich mich bereits geäußert.

Die Pressemitteilungen des BGH, insbesondere des 6. Strafsenat ansässig in Leipzig
hängen etwas hinterher in ihren Entscheidungen bzw. deren Veröffentlichungen.

Wenn der BGH die Revision der beiden Beschuldigten verworfen hat, schreiben sie auch was kurz dazu.
Nach Abschluss wandern die Akten wieder zurück an das Tatgericht, m. E.

Vllt. bekommt man das Urteil der Kammer sowie die Revisionsbegründung mal zu Gesicht, wenn man Glück hat ;)
Normalerweise findet immer eine öffentliche Urteilsverkündung statt,
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Pre ... nternet951

danach wird das Urteil hier veröffentlicht
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =en&Sort=3

Das ist in §311 ZPO geregelt.

Davon ist bislang nichts zu erkennen.

Da wird also ein vermeintliches Urteil des BGH zuerst von der Lokalpresse herausgetratscht. Warum? Weil ein Rechtsbeistand des als Nebenkläger nicht einmal zum letzjährigen Strafprozess zugelassenen Lebensgefährten (genauer gesagt gleichzeitiger Lebensgefährte der Verschwundenen sowie einer weiteren Frau und zudem gleichzeitiger Vater der Kinder dieser beiden Frauen aus diesen parallelen Beziehungen) einer befreundeten Redakteurin etwas über dieses vermeintliche Urteil erzählt hat. Auf Nachfrage, wie es im Artikel heißt.

Hingegen ist bislang nichts dergleichen seitens der Verteidigung, seitens des Revisionsanwalts und auch nicht seitens des BGH öffentlich geworden.

Das scheint mir eine durchaus ungewöhnliche Kommunikationsstrategie.

Dass dieses Nichtereignis hier soviel Wirbel und versuchte Häme generiert, ist hingegen bezeichnend.
NightAgent

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von NightAgent »

Herr Straßner hat im erstinstanzlichen Verfahren die Eltern und den Bruder von Alexandra vertreten, die als Nebenkläger auftraten, nicht den Lebensgefährten. Bei den verkündeten Entscheidungen sieht man eine teils monatelange Pause zwischen Entscheidung und Veröffentlichung, dass in der Zwischenzeit die Verfahrensbeteiligten Bescheid bekommen, finde ich legitim.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

papaya hat geschrieben: Montag, 21. Juli 2025, 19:54:12 Normalerweise findet immer eine öffentliche Urteilsverkündung statt,
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Pre ... nternet951

danach wird das Urteil hier veröffentlicht
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... =en&Sort=3

Das ist in §311 ZPO geregelt.

Davon ist bislang nichts zu erkennen.

Da wird also ein vermeintliches Urteil des BGH zuerst von der Lokalpresse herausgetratscht. Warum? Weil ein Rechtsbeistand des als Nebenkläger nicht einmal zum letzjährigen Strafprozess zugelassenen Lebensgefährten (genauer gesagt gleichzeitiger Lebensgefährte der Verschwundenen sowie einer weiteren Frau und zudem gleichzeitiger Vater der Kinder dieser beiden Frauen aus diesen parallelen Beziehungen) einer befreundeten Redakteurin etwas über dieses vermeintliche Urteil erzählt hat. Auf Nachfrage, wie es im Artikel heißt.

Hingegen ist bislang nichts dergleichen seitens der Verteidigung, seitens des Revisionsanwalts und auch nicht seitens des BGH öffentlich geworden.

Das scheint mir eine durchaus ungewöhnliche Kommunikationsstrategie.

Dass dieses Nichtereignis hier soviel Wirbel und versuchte Häme generiert, ist hingegen bezeichnend.

Die meisten BGH-Entscheidungen werden nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss
entschieden, insbesondere über 90 % aller Revisionsverfahren im Strafrecht.

Seit wann gilt die ZPO in einem Strafverfahren !
Das Urteil ergeht im Namen des Volkes und ist in der Strafprozessordnung klar geregelt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__268.html

Sollte der BGH tatsächlich das Urteil verworfen haben, dann liegt das Originalurteil am ursprünglichen Tatgericht, also in der Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg/Fürth, m. E. Im Originalurteil werden relevante Angaben auch nicht entfernt.

Auch in einem BGH-Revisionsverfahren muss der Wissensstand aller Beteiligten absolut gleich sein. Warum soll Rea. Harald S. als Nebenanklagevertreter und Kenntnisträger der Revisionsbegründung etwas behaupten, was nicht stimmt.

Eine behördliche Quelle als Bestätigung des BGH-Beschlusses ist hier deshalb notwendig.
Anderes wäre reine Zeitverschwendung, darüber zu diskutieren, jedenfalls für mich.
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