VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Siiieeeg.
Welch eine Genugtuung. Was für ein schönes nachträgliches Geburtstagsgeschenk.
Gesiebte Luft für mindestens 20 Jahre für die Betrüger und Mörder Dejan B. und Ugur T.
Rechtsanwalt Harald Straßner war im Prozess der Vertreter von Cosmin M., dem Bruder der ermordeten Alexandra R., der als Nebenkläger aufgetreten ist.
Möge das Urteil eine abschreckende Wirkung auf andere Halunken haben, die versuchen, sich auf Kosten anderer einen Lebensstil zu gönnen, der ihnen nicht zusteht.

Nun kann begonnen werden, die Drehbücher für die Verfilmungen des Falls zu schreiben.

Hat N.H. ihren Mörder-Verlobten eigentlich inzwischen geehelicht? Oder überhaupt einmal hinter Gittern besucht?

Was macht eigentlich der rumänische Beinah-hätte-ich-was-gesagt, der im Prozess versucht hat, die Mörder durch eine Falschaussage zu entlasten?
Fränkin
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Hier der Wortlaut des BGH-Beschlusses hinter dem
Spoiler
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum22.07.2025

Nr. 140/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22

Maßgebliche Vorschriften:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 57a StGB - Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (…).

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (…)

§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(…)

§ 263a StGB - Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(…)

§ 263 Betrug

(…)

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (…).

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Dienstag, 22. Juli 2025, 14:16:22 Hier der Wortlaut des BGH-Urteils hinter dem
Spoiler
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an Hochschwangerer rechtskräftig

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum22.07.2025

Nr. 140/2025

Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Der Bundesgerichtshof hat die Revision zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge, mit Nötigung und mit Schwangerschaftsabbruch sowie wegen Computerbetrugs zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das Landgericht hat hinsichtlich beider Angeklagten das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht bejaht und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erwirkten die Angeklagten einen Vollstreckungsbescheid über eine ihnen nicht zustehende Forderung in Höhe von etwa 780.000 Euro gegen die Geschädigte, ohne dass diese davon zunächst Kenntnis erhielt. Nachdem das Landgericht Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt hatte, entführten die Angeklagten die im achten Monat schwangere Geschädigte und töteten sie schließlich, um zu verhindern, wegen ihres betrügerischen Vorgehens strafrechtlich verfolgt zu werden. Den Leichnam versteckten die Angeklagten an einem unbekannten Ort.

Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Nürnberg-Fürth - Urteil vom 24. Juli 2024 - 19 Ks 113 Js 285255/22

Maßgebliche Vorschriften:

§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) - Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

(…) um eine andere Straftat (…) zu verdecken,

einen Menschen tötet.

§ 57a StGB - Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) 1Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,

2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet (…).

§ 239 StGB - Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(…)

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (…)

§ 240 StGB - Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(…)

§ 263a StGB - Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(…)

§ 263 Betrug

(…)

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. (…).

Karlsruhe, den 22. Juli 2025

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Wieder mal schneller als ich, danke für die Einstellung der Pressemitteilung.
BGH-Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25

Auch hier ist von einem Beschluss die Rede, wie normalerweise üblich, nicht von einem Urteil,
wie mancher Fachunkundige hier behaupten will.

Mir wurde mal von einer Betragsschreiberin hier im Forum gesagt: 
erst informieren, dann denken, dann erst Beitrag schreiben. Kennst Du sie zufällig ;)
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Vor fast einem Jahr wurden die beiden Mörder der damals hochschwangeren Alexandra R. zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig.

Es war ein Prozess, der viele Menschen in seinen Bann gezogen hat. Am Tag der Urteilsverkündung standen zahlreiche Zuschauer schon Stunden zuvor Schlange vor dem Gerichtssaal im Strafjustizzentrum Nürnberg. Dann das Urteil der 19. Strafkammer: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Damit kommen die beiden Mörder von Alexandra R. auch nach 15 Jahren erstmal nicht frei. Das hatten auch die Angehörigen der damals hochschwangeren Frau gefordert.

Fast auf den Tag genau ein Jahr später bestätigt der Bundesgerichtshof nun den Schuldspruch: Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das sagte Rechtsanwalt Harald Straßner, einer der Nebenklagevertreter, dem Bayrischen Rundfunk. Der Bundesgerichtshof selbst hat sich auf die Anfrage des Bayerischen Rundfunks noch nicht zu dem Fall geäußert. Zuerst hatten die "Nürnberger Nachrichten" darüber berichtet.

Es war ein Mord ohne Leiche. Und das machte die Entscheidung für das Gericht so schwer – und den Fall so spektakulär. "Die Kammer konnte ja nur aus einer Kette von Indizien Rückschlüsse ziehen", erläuterte damals Justizsprecherin Tina Haase. Denn es hätte kein forensisches Beweismittel - wie beispielsweisen eine Leiche - vorgelegen. Auf mehr als 270 Seiten hat das Gericht in der Urteilsbegründung dargelegt, warum es von der Schuld der beiden Angeklagten überzeugt ist .....

Vllt. erfährt man heute Abend mehr in einem Beitrag von Frankenschau aktuell zu diesem Thema um 17:30 Uhr.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/to ... er,Urfu5O1

Der 6. Strafsenat am BGH hat das Urteil des LG. bereits bestätigt.
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... 25140.html
Standort des Entscheidungsträgers als Foto hier unten:
Leipzig_bundesgerichtshof(1).jpg
Leipzig_bundesgerichtshof(1).jpg (347.15 KiB) 1636 mal betrachtet
Alexa90455

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alexa90455 »

Der Käse ist gegessen. Die fränkische Bratwurst gegrillt. Die Wege zum Ruhm sind versperrt.

Mörder bleibt Mörder und Möchtegern bleibt Möchtegern.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Nürnberg/Fürth bestätigt. Es ist somit rechtskräftig. Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Alexa90455 hat geschrieben: Mittwoch, 23. Juli 2025, 17:52:57 ... Nun bleibt dem Fähnlein der Sieben Aufrechten noch das Wiederaufnahmeverfahren.
Die dafür notwendigen neuen Beweise könnten die lebende Alexandra sein oder Alexandras Leiche mit derartigen zusetzlichen Fakten, die belegen würden, dass die Verurteilten sie nicht getötet haben könnten.

Dass die Verurteilten aus Angst vor noch größeren Kriminellen nicht mit sie entlastenden Details zum 9. Dezember 2022 rausrücken und stattdessen die mindestens 20 Jahre Haft auf sich nehmen, halte ich persönlich für wenig plausibel.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Ich bin weiterhin der Meinung, dass die beiden entweder auf Anraten der Anwälte nicht reden wollten, weil man ihnen ohnehin nicht geglaubt und das Wort im Mund herumgedreht hätte, oder weil es Personen hinter den beiden gibt, die das gar nicht gerne sähen.

Eigentlich kann nur letzteres erklären, warum sie ein erkleckliches Sümmchen in einen erfolglosen Revisionsanwalt gesteckt haben, als in Privatdetektive bzw Skip Tracer, die Alexandra aufgetrieben hätten.

Aber wer weiß, vielleicht taucht sie doch noch auf wie dieser Fußballer,
https://www.bild.de/sport/fussball/marc ... 24296e0b44

und auch ihre ersten Worte über den Medienrummel wären dann ebenfalls

„Et jeht mir uff’n Sack.“
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