Arcangel hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 21:35:50Hm da stellt sich die Frage, ab wann, also zu welchem Zeitpunkt war die StA zuständig?...
Meines Erachtens war die StA Waldshut erst nach förmlicher Bearbeitung des Todesermittlungsverfahrens, was damals in Form einer Anzeige auf Verdacht eines Tötungsdeliktes einging, mit Fokus auf ein mögliches Verbrechen, voll zuständig.
Das ist möglich, dass die erst dann eingebunden wurden. An sich ist es von außen schwer zu beantworten, ab wann so was stattfindet, weil das muss ja nicht kommuniziert werden.
Anders als in anderen Vermisstenfällen, die sich hernach als Beziehungsdelikte herausstellen und wo die Kripo schon von Anfang an rein aus Erfahrung jemand "im Visier" hat - meist den aktuellen oder vorherigen Partner/Freund/Gatten, gab es hier keine gemeinschaftlichen Meldungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.
An offiziellen Polizeimeldungen gab es meines Wissens (kann mich täuschen) sogar nur eine, die aber laufend aktualisiert wurde, nämlich die:
https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/ ... nfahndung/ (bei der wurde irgendwann in diesem Jahr 2025 der "Tatort" von St. Blasien auf Todtmoos korrigiert, besser spät als nie). Und aber die ist nur von dem Polizeipräsidium Freiburg, Kommissariat Waldshut-Tiengen. Ohne Beteiligung der StA.
Von der StA war in den Medien mW im Bezug auf Scarletts nur 3x mal die Rede, zuerst als das Todesermittlungsverfahren im Sept 2021 angeregt durch die Anzeige des "Weltenführer" KF (so nennt der sich ja wirklich, alternativ auch "Universalgenie" gibt schon besondere Menschen) im August 2021, dann in der Aktenzeichen XY-Sendung von 29. Juni 2022, wo deutlich wurde, dass die StA den Fall durchaus sehr intensiv bearbeitet hatte, und dann noch im September und Dezember 2022 wg des Sonnenbrille am Weiherweg. Feb 2023 dann nochmal wg Einstellung des Todesermittlungsverfahren. Somit ist ein Zeitrahmen von August 2021 bis Februar 2023 sichtbar in dem die StA WT Ermittlungen in diesme Fall führte. Ob und was davor oder danach stattfand, an staatsanwältlicher Verfahrensführung in dieser Vermisstensache, bleibt offen.
Arcangel hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 21:35:50
Als am 13.09.2020 die Suche in Todtmoos begann, waren da die Kameraüberwachung vom Schmitzmarkt vom 10.09.2020 durch die Polizei schon im Vorfeld ausgewertet worden?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte mir vorstellen, das zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, das sich Scarlett durch einen möglichen Absturz in einer hilflosen Lage befindet, und das durch die Gefahr in Verzug, die StA Waldshut, der zuständigen Polizei eine Genehmigung zugesendet hatte, die Kameraüberwachung vom Schmitzmarkt zu sichten und auszuwerten.
Dazu braucht die Polizei in dem Fall keine Genehmigung, Gefahr im Verzug hebelt die Notwendigkeit der richterl. Zustimmung immer aus. Weil Eile geboten. Ich nehme an, das geht aber auch ohne Gefahr im Verzug durch eine einfache Anfrage beim Filialleiter, da wird kaum einer Nein sagen. Außerdem ist das einfach normale Polizeiarbeit, die selbstständig nach Polizeirecht durchgeführt wird.
Was die Zeitachse der Suche angeht:
Anfangs wurde angenommen, sie sei in St. Blasien verloren gegangen, das wurde als Ort des Verschwindens angegeben. Es wurde zunächst ab 13.9. nur mit einem Foto von Instagram mit so einer asiatischen seltsamen Pflanze gesucht. Ab 14.9. kam ein Foto vom Rucksack dazu. Die Edeka-Fotos wurden ab dem 15.9 öffentlich gemacht und auch der Zusammenhang, dass sie vormittags noch im Edeka war und sich zuletzt in Todtmoos aufhielt.
Das kann man hier recht gut nachvollziehen:
https://polizei.news/2020/09/16/d-26-ja ... -vermisst/
Arcangel hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 21:35:50
Meiner Meinung nach stellt diese Form der Genehmigung-Gefahr in Verzug-, wie oben beschrieben, noch nicht zwangsläufig eine Gesamtzuständigkeit der StA Waldshut da.
Ja absolut, das kann man da nicht draus ablesen.
Ich meine auch nicht, dass die StA von Anfang an die Suche und Ermittlungen leitet, sondern eben irgendwann - evtl. auch nur vorübergehend, sodass sie es jetzt nicht mehr macht. Ich wollte nur betonen, dass die StA sich ja eingeschaltet hatte, und das eben bedeutet, es gibt ein Ermittlungsverfahren. Und "wir" die Öffentlichkeit nicht wissen ab wann und auch nicht genau warum und in welcher Form. Dass es wg der Anzeige bzgl. eines Tötungsdelikts war, wg der die StA das Todesermittlungsverfahrens eröffnet und später eingestellt hat, ist ja schon plausibel. Aber es könnte auch schon früher der Fall gewesen sein. In der
Theorie schon ab Tag 1 oder 2.
Was mich halt "verblüfft" ist, dass die Polizei durchaus bzgl. Hinweise ermittelt, die eig einen Straftat-Zusammenhang nahelegen. Und wenn die das macht, dann
muss die StA halt mitspielen. Das ist einfach Gesetz. Jedenfalls so weit ich dieses Zusammenspiel verstehe. Aber ich betrachte da ja nur von außen. Vll weiß ich doch nicht so genau wie das abläuft ...
Arcangel hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 21:35:50Ob im Zeitraum vor dem Todesermittlungszeitraumes Funkzellendaten von möglichen anderen Personen ausgewertet wurden, entzieht sich mir, denn Scarletts Handy war ab 10:58Uhr am 10.09.2020 nicht mehr ortbar.
Eine Funkzellenabfrage wäre nur in den ersten Tagen möglich gewesen, mit dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat, aber das bedeutet eben auch Nötigung, Freiheitsberaubung (und Dutzende andere D , nicht nur Mord. Wenn die damals aber nicht sofort beantragt, gestattet und durchgeführt wurde, dann war's das. 2021 war es längst zu spät.
Arcangel hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 21:35:50denn Scarletts Handy war ab 10:58Uhr am 10.09.2020 nicht mehr ortbar.
Das würde ich verneinen. Es war sicher noch ortbar. Es wurde halt nicht geortet. Wer hätte das denn zu dem Zeitpunkt orten wollen? Es war ab dem 13.09 sicher nicht mehr ortbar als die Polizei das versucht hat. Aber am 10.09 war es ja noch an und hatte wie es scheint bis abends Kontakt, zumindest hin und wieder evtl auch durchgehend.
Arcangel hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 21:35:50Außnahme, vor 10:58Uhr, hätte was zu holen sein können, da aber schon 5Jahre vergangen sind, gehe ich davon aus, das die Polizei diesbezüglich nichts verwertbares feststellen konnte.
Man weiß das als Laie nicht, welche Daten der Polizei vorliegen. Die plaudern vll 0,827 % davon aus, oder noch weniger.
Hab manchmal das Gefühl, so True-Crimer-Foristen fühlen sich gerne auf Augenhöhe mit der Kripo und wähnen die Ermittlungsakte zu kennen, sehr beliebte Rollenzuschreibung und Projektion in unserem Milieu

...
Arcangel hat geschrieben: ↑Freitag, 01. August 2025, 21:35:50
Spannend fände ich zu erfahren, an welchem Standort / Funkzellenbereich die 17:01Uhr Nachricht von Vanessa auf Scarletts Handy zugestellt wurde?
Und an welchem Funkmast in Todtmoos meldete sich Scarletts Handy ab?
Das sind aus meiner Sicht die beiden wichtigsten Fragen überhaupt.
Die Polizei hat sich ja nie zu dieser WhatsApp-Nachricht geäußert. Die Annahme, dass Scarletts Handy um 17:01 im Mobilfunknetz eingeloggt war und mobile Daten empfangen konnte, beruht ja auf diesen zwei grauen Häkchen und dem Zugestellt-Zeitstempel von 17:01, den Freundin V.E. freundlicherweise als Screenshot bereitgestellt hat.
Wie gesagt, die ganzen Schlussfolgerungen sind Foren-Überzeugungen. Sind ja auch plausibel. Was halt unbekannt ist, ist die Zuverlässigkeit dieses Häken-Systems bei WhatsApp. Da hab ich keine Info dazu. Wenn das wacklig ist, bzw in diesem eienen Fall war, dann ist der Rest, der sich draus ableitet, auch wacklig bzw obsolet.
Was die Polizei gesagt hat, ist, dass sich Scarletts Handy in keine andere Funkzelle mehr eingeloggt hat nach 11 Uhr. Das heißt logisch gesehen: Diese WhatsApp-Nachricht muss um 17:01 eingegangen sein, weil noch Login zur Funkzelle der Todtmooser Location Area bestand. WLAN wäre möglich - aber unwahrscheinlich. Über's freie Gemeidne-WLAN von Todtmoos lief es jedenfalls nicht laut StA WT, weil es da auch ggn 11 zuletzt drin war. Oder der Zugestellt-Zeitstempel stimmt nicht. Dann ist es weitgehend offen, wie lange es wirklich im Netz war.
Zu der Formulierung "
Und an welchem Funkmast in Todtmoos meldete sich Scarletts Handy ab?":
Technisch gesehen wir da keine Funkzelle(n-ID alias CID) übermittelt, sondern nur die "Funkzellengruppe" alias "Location Area" (bzw. ihr Code, abgekürzt LAC) übermittelt. Sofern sich das Handy selbst meldet ("explicit IMSI detach").
Wenn es passiv abgemeldet wird, dann besteht überhaupt keine Verbindung des Handys zu einem Funkmast bzw. dem ganzen System. Da wird eigentlich nur ein verwaister Eintrag in einem elektronischen Register gelöscht. ("implicit IMSI detach" in Tech-Sprech). Insofern kann man da nichts holen, würde ich vermuten. Ich weiß leider nicht ob es in dieser LAC mehrere CIDs gibt. Ich würde fast denken, da gibt es nur einen. Nämlich den einen O2-Mast östlich Todtmoos.
Die Info, ob es explicit oder implicit war, wäre allerdings sehr aufschlussreich. Wichtig dabei wäre auch zu wissen, in welchem Intervall der implicit detach läuft.
Ich hab aber keine Ahnung, ob der Polizei die Info vorliegt. Es gibt ja noch diese Info von BfS mit dem "hidisk"-Eintrag in den Google-Aktivitäten von ca. 12 Uhr. Das belegt zumindest, dass bis/nach 12 Uhr noch Internetverbindung bestand.
Was diese Info angeht, dass es ich zwischen 17:45 und 18:45 abgemeldet hätte bzw. abgemeldet worden wäre, da ist ja auch unbekannt woher die kommt. Es wurde so gesagt, "im anderen Forum", der Vater hätte das so (in PN) gesagt und auch mit Vorbehalt versehen. Nicht so klar, ob er das von der Polizei und die aus den "offiziellen" Providerdaten haben, oder ob es von irgendwelchen Google-Log-Auswertungen oder gar Mutmassungen kommt.
In den Zeitungen hieß einmal grob "Am Donnerstagabend war ihr Handy zuletzt bei Todtmoos eingeloggt."
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... eingeloggt.
Ohne Angabe, auf welche Quelle das zurückgeht.