VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
trailer
Beiträge: 17
Registriert: Sonntag, 13. Juli 2025, 14:09:08
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von trailer »

kantara2.0 hat geschrieben: Mittwoch, 30. Juli 2025, 02:01:53 Hast du was getrunken? Oder willst du mich veräppeln? :roll:
Meine Frage bezog' sich eindeutig darauf, daß Sie offenbar Wissen über die Timeline haben, die eigentlich nur die Polizei und die Angehörige haben sollten. In dem anderen Forum ist das genauso. Ich verstehe generell diese Gemeiniskrämerei nicht, schließlich sind wir doch alle auf der Suche nach derselben Scarlett, oder?

Z.B. wird immer noch über die Wege von Scarlett bis zum Verstummen ihrer Spuren fabuliert. Trotzdem erhalten offenbar nur einige "Auserwählte" Information über diese Spuren. Was genau soll daran einem möglichen Täter in diesem oder einem anderen Forum helfen? Was kann der jetzt noch ausrichten, um eine Gegenspur zu legen?

Die Polizei hat z.B. auch nicht den Fund der Sonnenbrille verschleiert, es sind ja sogar Details über die Suche (z.B. Größe des Areals) nach außen gedrungen. Letzeres haben die nicht nötig gehabt.
kantara2.0
Beiträge: 44
Registriert: Mittwoch, 25. September 2024, 02:18:51
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von kantara2.0 »

trailer hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 01:33:42 Meine Frage bezog' sich eindeutig darauf, daß Sie offenbar Wissen über die Timeline haben, die eigentlich nur die Polizei und die Angehörige haben sollten.
Und BFS, die keine Angehörigen sind.

Sie geben sich doch die Antwort selbst:
Die Zeit vor ihrem Verschwinden hat die Polizei mittlerweile rekonstruieren können.

„Auf Basis der Aussagen und der vorliegenden Handy-Daten kann die Reise der jungen Frau bis zum Zeitpunkt des Verschwindens nahezu nahtlos nachvollzogen worden", heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei Paderborn vom heutigen Freitag
https://www.echo24.de/baden-wuerttember ... 46248.html
trailer
Beiträge: 17
Registriert: Sonntag, 13. Juli 2025, 14:09:08
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von trailer »

kantara2.0 hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 11:29:44 Und BFS, die keine Angehörigen sind.
Vielleicht ist mein Schluß auch völlig falsch: bislang ging ich davon aus, daß Sie Zugriff auf mehr als die 2 Fotos der Timeline haben. Aber ist meine Annahme korrekt? Gehören Sie vielleicht zu BFS?

Ich würde gerne verstehen, wo Scarlett langgegangen ist, zumindest in Todtmoos. Dann könnten wir uns nämlich wochenlanges Rumrätseln über Mantrailer verkneifen.

Z.B. gibt es in einem anderen Forum irgendwann in 2022 einen Post, daß eine Frau Scarlett auf dem Markt gesehen haben soll. Nur eine Bekannte dieser Frau hatte das bis dahin nicht der Polizei gemeldet und sogar scheinbar stärke Bedenken, das überhaupt zu melden. Eine Bestätigung, daß sie es tatsächlich gemeldet hat, blieb das Forum schuldig. Ich finde das merkwürdig. Aber eine Route von Scarlett könnte Klarheit darüber schaffen. Auch, ob Scarlett tatsächlich im Lenina war, sollte man daran erkennen können.
kantara2.0
Beiträge: 44
Registriert: Mittwoch, 25. September 2024, 02:18:51
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von kantara2.0 »

@trailer
Hier hast du doch die Bestätigung, dass Scarlett VOR dem Edeka im Lenina war.
z3001x hat geschrieben: Donnerstag, 06. März 2025, 19:45:13 Das Lenina war damals mit dem Friseurladen Leni im selben Gebäude und Ladenräumlichkeiten in der Hauptstr. 17 in Todtmoos. Man sieht es noch im aktuellen Google Streeview mit Fotomaterial von Nov 2022:

Info: Beim Anklicken der Karte können benutzerbezogene Daten an den Anbieter (Google) übertragen werden.
Inhaberin und Namensgeberin beider Unternehmen ist bzw. war Leni Faschian.
Im Februar 2023 hat Frau LF den Friseurladen dann aufgegeben, siehe: https://www.suedkurier.de/region/hochrh ... 1,11462564
https://www.lenina.shop/ueber_uns/

Die Inhaberin sagte wie bereits ausgeführt, dass Scarlett gegen 9:30 bzw. vor dem Besuch im Edeka am frühen Vormittag bei ihnen im oder am Laden war und nach dem Sprudel fragte und dann weiter zum Edeka sei. Wie gesagt, das hat sie mir so berichtet. Ich hab es wiedergegeben, ich kann nicht beurteilen wie akkurat das ist. Was ist daran eigentlich so unglaubwürdig? Dass Scarlett in einem Laden auf dem Weg nach Sprudel fragt, das macht doch Sinn und ist absolut trivial.
Es gibt außerdem noch eine weitere Quelle für Scarletts Lenina-Besuch.

Was die Öffnungszeiten angeht, Google Angaben von 2025 sind nicht zwingend identisch mit denen aus 2020, man findet welche für die Boutique Leni (so heiß das Lenina mit der gleichen Inhaberin vorher) wo für Di-Sa 8:30 bzw 8:00 als Öffnungszeit des Lenina angegeben wird. z.B. hier:


Boutique Leni.png


https://todtmoos-bw.deutscheshoponline. ... ique-leni/

Außerdem wie man ebenfalls im Streetview sieht, hat das Lenina recht viele Auslagen und Ständer vor dem Geschäft, die müssen ja morgens jeweils befüllt oder rausgefahren werden. Es kommt vor, dass der Prozess schon vor der Öffnungszeit stattfindet und dass wenn in dem Zeitraum Kundeschaft vorbeikommt, er oder sie schon bedient wird. Nennt man Servicementalität bzw. einfach Freundlichkeit, evtl. auch Geschäftssinn. Vll sind das alles unbekannte Eigenschaften im virtuell-anonymen VPN-Paulanergarten.

Da der Weg zum Edeka nur 10 Min beträgt und Scarlett um 10:04 im Edeka war, müsste sie am Lenina um 9:54 aufgebrochen sein. Die Angabe 9:30 war nur grob. Es heiß ja z. B. auch in einem einigermaßen akkurat recherchierte Bildpodcast, dass S erst um 9:30 am Rößle aufgebrochen sei, https://youtu.be/eMDCVMC-Nxk?t=364s
Von da sind es 18 min zum Lenina. Dann wäre ihre Ankunft dort also erst 9:50. Dann quatscht sie mit der Angestellten, die entweder gerade aufmacht oder schon seit 8:30 da ist, und dann geht sie eben so 2, 3, 4 min später weiter. Passt doch sogar nahtlos und bestens in die bekannte belegte Timeline.
Dass ein Geschäft, das nominal um 10 Uhr öffnet, ggf schon um 9:50 auf sein kann, das versteht übrigens auch fast jeder, oder du etwa nicht?

Reines Blaba ohne Beleg und nicht einmal plausibel. Welches Unternehmen würde in der Coronazeit in der Touristenhochsaison erst Mittags öffnen? Von März bis Juni war wg der C-Zwangsshutdowns alles dicht. Freiberufler machten monströse Verluste. Absurd zu denken, dass man dann in dem kurzen Zeitfenster danach den verlorenen Umsatz nicht möglichst wettmachen wollte. So denkt kein realer Unternehmer oder Gewerbetreibender.
z3001x
Moderator
Beiträge: 7020
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Also ich hab nur wiedergegeben, was die Lenina-Inhaberin mir erzählt hat. Ob jedes Detail mit Scarletts tatsächlichen Aktivitäten an Morgen übereinstimmt, kann ich nicht beurteilen. Die Inhaberin ist ja außerdem nur eine indirekte Zeugin. Die Person, die eigener Angabe nach mit Scarlett gesprochen haben soll, war ja ihre Angestellte H.. Zeugen täuschen sich schon manchmal, im Tag oder in der Person.

Sarkastisch könnte man sich fragen, welchen Unterschied es macht, rückwirkend betrachtet, ob sie für einige wenige Minuten im Lenina war oder nicht?

Anhand des einen Timeline-Screenshots, der ihre Gesamt-Geh-Dauer zum Edeka mit 30 Minuten angibt, würde ich eher annehmen, dass sie nicht dort war. Normalerweise verbucht die Timeline einen Aufenthalt in einem bekannten Geschäft als ein Ereignis, sodass sie Scarletts Fußweg in der Darstellung der Google-Timeline am Donnerstagmorgen in zwei Teile aufgeteilt hätte. Teil 1: Rössle->Lenina 20 min, Teil 2: Lenina->Edeka 10 min.
Könnte höchstens sein, dass der Aufenthalt in oder am Lenina sehr kurz war, nur ein Austausch von paar Sätzen und dann weiter, sodass Google in eben nicht als Ereignis/Aufenthalt eingetragen hat.

Wäre der Screenshot etwas größer, würde man zumindest sehen, ob sie über die Hauptstraße lief, und am Lenina vorbeikam.

Nachtrag: Die Frage ob das Lenina überhaupt schon um ca 9:45 offen hatte, hatte sich dann ja aber übrigens noch im Lauf des Threads geklärt, im September 2020 hatte es schon ab 8:30 Uhr offen. Dafür gab es ja noch im Webarchiv Belege.
z3001x
Moderator
Beiträge: 7020
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Anhand des Heise.de-Links, den @Trailer "im anderen Forum" verlinkt hat, muss ich sagen, dass ich nun mehr für offen halte, ob die Polizei die Funkzellendaten aller Teilnehmer damals voll abgeschöpft hat oder aber nicht.
https://www.heise.de/news/Ueberwachung- ... 41386.html

Offenbar geht die Formel: "nur bei klarem Verdacht auf Kapitaldelikt" in der Praxis nicht auf. Das sind viel mehr solche Abfragen als es schwere Verbrechen gibt.

Aus dem Fall Yolanda Klug weiß ich, dass sie z.B. wissen, wo bestimmte Leute, die eine Rolle spielen, eingeloggt waren, als Yolanda verschwand. Und dass das bei einer bestimmten Person am ganzen Vormittag und frühen Nachmittag dieselbe Zelle war wie bei Yolanda. Bei Yolanda wurde gleichermaßen kein Verbrechen angenommen - sondern "primär" eine hilflose Lage. Die Daten wurden aber dennoch eingeholt.
Daher kann man es bei Scarlett am Ende des Tages auch nicht ausschließen. Es sei denn, man kennt die tatsächlich erfolgten Maßnahme der Polizeikommissariate Waldhut und Paderborn damals.
z3001x
Moderator
Beiträge: 7020
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Zu der Frage welche Art von Ermittlungen geführt werden, und dem Gerücht dass es gar keine "richtigen" Krimnalermitlungen wären, sei gesagt:

Wenn sich in einem Vermisstenfall die Staatsanwaltschaft einschaltet, bedeutet das eindeutig, dass die StA und die Polizei ein Verbrechen für möglich halten. Ansonsten, wenn jemand nur "ausgebüchst" oder verreist ist oder auch sich in hilfloser Lage befindet, bearbeitet die Polizei Vermisstenfälle nämlich alleine. Ohne StA.

Bei Scarlett hat sich die StA eingeschaltet. Fr. LL.M. Rahel Diers, damalige Staatanwältin und Sprecherin der StA Waldshut-Tiengen hat sich 2022 ausführlich zu dem Fall geäußert und diverse Zeugenaussagen und Abläufe eingeordnet und bewertet. Das heißt, dass beim Verschwinden von Scarlett entgegen anderslautender Gerüchte, von der StA und Kripo WT als (möglicher) Kriminalfall behandelt wird.

Wenn die StA das Zepter führt, gibt es auch ein strafrechtliches Ermitlungsverfahren.
Unter welchem Verdacht oder Verdachtsmöglichkeiten ist nicht bekannt, das muss auch nicht auf einen bestimmten Verdacht eingegrenzt sein, sofern die Sachlage das nicht so klar eingegrenzt hergibt.

Bezogen auf die Frage, ob damals in 09-2020 eine Funkzellenabfrage durchgeführt wurde, heißt das, dass das eben prinzipiell schon möglich gewesen sein könnte, dass die damals eben doch vorgenommen wurde. Abhängend davon, ob die Einschätzung bzgl Vebrechen auch in den ersten Wochen (wo diese Daten noch zugreifbaren waren, das sind die ja nur wenige Tage) so getroffen wurde.
Man sollte sich nicht darüber täuschen, dass Pol&StA die Öffentlichkeit nicht transparent bedienen. Wenn die Polizei sagt, dass sie keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat hat, heißt das dennoch nicht, dass sie ein Verbrechen nicht dennoch für möglich hält.

Zu den Straftaten bzw. dem Verdacht auf solche, die eine Funkzellenabfrage in Erwägung gezogen werden kann, gehören prinzipiell "besonders schwere Straftaten". Das sind aber nicht nur Mord und Totschlag sondern z.B. auch solche der Freiheitsberaubung oder Nötigung.
In eine Anhang zum betreffenden § 100g der StPO werden die wichtigsten aufgelistet, mMn ist das aber nicht vollständig.

Eine Parlament Anfrag der Linken im Berliner Senat in 2024 ergab nämlich eine Antwort, bei welchen Straftaten( resp. ~verdachten) eine Funkzellabfrage gestattet wurde und das waren noch mehr Deliktformen als im Anhang aus dejure.de aufgelistet.
Funkzellabfrage im StPO: § 100g -Erhebung von Verkehrsdaten

§ 100g
Erhebung von Verkehrsdaten

(1) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer
	1. 	eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Absatz 2 bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat oder
	2. 	eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat,

so dürfen Verkehrsdaten (§§ 9 und 12 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und § 2a Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) erhoben werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht. 2Im Fall des Satzes 1 Nummer 2 ist die Maßnahme nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos wäre. 3Die Erhebung gespeicherter (retrograder) Standortdaten ist nach diesem Absatz nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zulässig. 4Im Übrigen ist die Erhebung von Standortdaten nur für künftig anfallende Verkehrsdaten oder in Echtzeit und nur im Fall des Satzes 1 Nummer 1 zulässig, soweit sie für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist.

(2) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine der in Satz 2 bezeichneten besonders schweren Straftaten begangen hat oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, eine solche Straftat zu begehen versucht hat, und wiegt die Tat auch im Einzelfall besonders schwer, dürfen die nach § 176 des Telekommunikationsgesetzes gespeicherten Verkehrsdaten erhoben werden, soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht. 2Besonders schwere Straftaten im Sinne des Satzes 1 sind:
	1. 	aus dem Strafgesetzbuch:
		a) 	Straftaten des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 81, 82, 89a, nach den §§ 94, 95 Absatz 3 und § 96 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 97b, sowie nach den §§ 97a, 98 Absatz 1 Satz 2, § 99 Absatz 2 und den §§ 100, 100a Absatz 4,
		b) 	besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs nach § 125a sowie Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet in den Fällen des § 127 Absatz 3 und 4,
		c) 	Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3 sowie Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129a Absatz 1, 2, 4, 5 Satz 1 erste Alternative, jeweils auch in Verbindung mit § 129b Absatz 1,
		d) 	Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176, 176c, 176d und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177,
		e) 	Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte in den Fällen des § 184b Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 sowie des § 184c Absatz 2,
		f) 	Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
		g) 	Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Absatz 1, 2, §§ 239a, 239b und Zwangsprostitution und Zwangsarbeit nach § 232a Absatz 3, 4 oder 5 zweiter Halbsatz, § 232b Absatz 3 oder 4 in Verbindung mit § 232a Absatz 4 oder 5 zweiter Halbsatz und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung nach § 233a Absatz 3 oder 4 zweiter Halbsatz,
		h) 	Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nach § 244 Absatz 4, schwerer Bandendiebstahl nach § 244a Absatz 1, schwerer Raub nach § 250 Absatz 1 oder Absatz 2, Raub mit Todesfolge nach § 251, räuberische Erpressung nach § 255 und besonders schwerer Fall einer Erpressung nach § 253 unter den in § 253 Absatz 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen, gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach § 260a Absatz 1, besonders schwerer Fall der Geldwäsche nach § 261 unter den in § 261 Absatz 5 Satz 2 genannten Voraussetzungen, wenn die Vortat eine der in den Nummern 1 bis 8 genannten besonders schweren Straftaten ist,
		i) 	gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Absatz 1 bis 3, des § 308 Absatz 1 bis 3, des § 309 Absatz 1 bis 4, des § 310 Absatz 1, der §§ 313, 314, 315 Absatz 3, des § 315b Absatz 3 sowie der §§ 316a und 316c,
	2. 	aus dem Aufenthaltsgesetz:
		a) 	Einschleusen von Ausländern nach § 96 Absatz 2,
		b) 	Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
	3. 	aus dem Außenwirtschaftsgesetz:
Straftaten nach § 17 Absatz 1 bis 3 und § 18 Absatz 7 und 8,
	4. 	aus dem Betäubungsmittelgesetz:
		a) 	besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 5, 6, 10, 11 oder 13, Absatz 3 unter der in § 29 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzung,
		b) 	eine Straftat nach den §§ 29a, 30 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, § 30a,
	5. 	aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz:
eine Straftat nach § 19 Absatz 1 unter den in § 19 Absatz 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
	6. 	aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
		a) 	eine Straftat nach § 19 Absatz 2 oder § 20 Absatz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
		b) 	besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 22a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2,
	7. 	aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
		a) 	Völkermord nach § 6,
		b) 	Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
		c) 	Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
		d) 	Verbrechen der Aggression nach § 13,
	8. 	aus dem Waffengesetz:
		a) 	besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 51 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2,
		b) 	besonders schwerer Fall einer Straftat nach § 52 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 5.

(3) 1Die Erhebung aller in einer Funkzelle angefallenen Verkehrsdaten (Funkzellenabfrage) ist nur zulässig,
	1. 	wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 erfüllt sind,
	2. 	soweit die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht und
	3. 	soweit die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

2Auf nach § 176 des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Verkehrsdaten darf für eine Funkzellenabfrage nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zurückgegriffen werden.

(4) 1Die Erhebung von Verkehrsdaten nach Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2, die sich gegen eine der in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Personen richtet und die voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die diese das Zeugnis verweigern dürfte, ist unzulässig. 2Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden. 3Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. 4Die Tatsache ihrer Erlangung und der Löschung der Aufzeichnungen ist aktenkundig zu machen. 5Die Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend, wenn durch eine Ermittlungsmaßnahme, die sich nicht gegen eine in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 genannte Person richtet, von dieser Person Erkenntnisse erlangt werden, über die sie das Zeugnis verweigern dürfte. 6§ 160a Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.

(5) Erfolgt die Erhebung von Verkehrsdaten nicht beim Erbringer von Telekommunikationsdiensten, bestimmt sie sich nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach den allgemeinen Vorschriften.

https://dejure.org/gesetze/StPO/100g.html

Anfrage der "Linken" in Berlin https://pardok.parlament-berlin.de/star ... -20165.pdf

Demzufolge gab es In Berlin 2023 zwei Funkzellabfragen wg. des Verdachts der Freiheitsberaubung nach § 239 und eine nach 239a (Erpresserischer Menschenraub). Sechs wg Mordverdacht (§ 211), sieben wg Totschlagsverdacht (§212), eine wg "Vergewaltigung" (§177), drei wg Nötigung (§240) und noch sehr viele andere §§ der StGB und auch anderer Gesetzesbücher. Die aufgelisteten sind mMn die Straftaten, die man sich in dem hier diskutierten Fall vorstellen könnte.
Gast

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von Gast »

trailer hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 01:33:42 Meine Frage bezog' sich eindeutig darauf, daß Sie offenbar Wissen über die Timeline haben, die eigentlich nur die Polizei und die Angehörige haben sollten. In dem anderen Forum ist das genauso. Ich verstehe generell diese Gemeiniskrämerei nicht, schließlich sind wir doch alle auf der Suche nach derselben Scarlett, oder?
Werd doch Mitglied bei denen
Vielleicht erfährst du dann mehr.
Ich glaub aber nicht, dass das was bringt. Nach gut 5 Jahren wird man als Internetdetektiv wohl nichts mehr erreichen.

Wer auch immer noch vor Ort nach einer verunfallten Scarlett sucht, sollte vielleicht lieber sein Suchmuster auf eine Gewalttat umswitchen.
Mit Sonde und Spaten dort suchen, wo ein Übergriff wahrscheinlich gewesen wäre oder man eine Leiche hätte vergraben können. Ist wahrscheinlich nicht legal, aber ich denke, das ist die einzige Strategie, die wenigstens eine kleine Aussicht auf Erfolg hätte.
laeuferin
Beiträge: 2328
Registriert: Freitag, 25. November 2016, 07:28:23
Kronen: ♔♔
(ausgezeichnet mit zwei Goldenen Kronen für 2000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von laeuferin »

z3001x hat geschrieben: Donnerstag, 31. Juli 2025, 19:03:51 Also ich hab nur wiedergegeben, was die Lenina-Inhaberin mir erzählt hat. Ob jedes Detail mit Scarletts tatsächlichen Aktivitäten an Morgen übereinstimmt, kann ich nicht beurteilen. Die Inhaberin ist ja außerdem nur eine indirekte Zeugin. Die Person, die eigener Angabe nach mit Scarlett gesprochen haben soll, war ja ihre Angestellte H.. Zeugen täuschen sich schon manchmal, im Tag oder in der Person.

Sarkastisch könnte man sich fragen, welchen Unterschied es macht, rückwirkend betrachtet, ob sie für einige wenige Minuten im Lenina war oder nicht?

Anhand des einen Timeline-Screenshots, der ihre Gesamt-Geh-Dauer zum Edeka mit 30 Minuten angibt, würde ich eher annehmen, dass sie nicht dort war. Normalerweise verbucht die Timeline einen Aufenthalt in einem bekannten Geschäft als ein Ereignis, sodass sie Scarletts Fußweg in der Darstellung der Google-Timeline am Donnerstagmorgen in zwei Teile aufgeteilt hätte. Teil 1: Rössle->Lenina 20 min, Teil 2: Lenina->Edeka 10 min.
Könnte höchstens sein, dass der Aufenthalt in oder am Lenina sehr kurz war, nur ein Austausch von paar Sätzen und dann weiter, sodass Google in eben nicht als Ereignis/Aufenthalt eingetragen hat.

Wäre der Screenshot etwas größer, würde man zumindest sehen, ob sie über die Hauptstraße lief, und am Lenina vorbeikam.

Nachtrag: Die Frage ob das Lenina überhaupt schon um ca 9:45 offen hatte, hatte sich dann ja aber übrigens noch im Lauf des Threads geklärt, im September 2020 hatte es schon ab 8:30 Uhr offen. Dafür gab es ja noch im Webarchiv Belege.
Ich gehe jetzt mal von mir aus, wieso sollte ich in einem Souvenirladen einen ( überteuerten) Sprudel kaufen wollen, wenn ich danach sowieso in den Edeka gehe?

Oder hatte sie nie vor in den Edeka zu gehen, da sie keinen weiteren Proviant brauchte für ihre letzte Etappe, da sie a) genug vorgesorgt hatte mit Nahrungsmitteln oder b) vorhatte, frisches Obst, Gemüse auf dem Markt zu kaufen?
Arcangel

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von Arcangel »

@z3001x
Wenn sich in einem Vermisstenfall die Staatsanwaltschaft einschaltet, bedeutet das eindeutig, dass die StA und die Polizei ein Verbrechen für möglich halten. Ansonsten, wenn jemand nur "ausgebüchst" oder verreist ist oder auch sich in hilfloser Lage befindet, bearbeitet die Polizei Vermisstenfälle nämlich alleine. Ohne StA.

Hm da stellt sich die Frage, ab wann, also zu welchem Zeitpunkt war die StA zuständig?

Als am 13.09.2020 die Suche in Todtmoss begann, waren da die Kameraüberwachung vom Schmitzmarkt vom 10.09.2020 durch die Polizei schon im Vorfeld ausgewertet worden?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte mir vorstellen, das zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, das sich Scarlett durch einen möglichen Absturz in einer hilflosen Lage befindet, und das durch die Gefahr in Verzug, die StA Waldshut, der zuständigen Polizei eine Genehmigung zugesendet hatte, die Kameraüberwachung vom Schmitzmarkt zu sichten und auszuwerten.
Allerdings hätte das dann schon am Samstag den 12.09.2020, also am Tag der Anzeige stattfinden müssen, sonst würde es keinen Sinn ergeben warum die Suche mit Mann und Maus schon am 13.09.2020 in Todtmoos startete.

Meiner Meinung nach stellt diese Form der Genehmigung-Gefahr in Verzug-, wie oben beschrieben, noch nicht zwangsläufig eine Gesamtzuständigkeit der StA Waldshut da.
Meines Erachtens war die StA Waldshut erst nach förmlicher Bearbeitung des Todesermittlungsverfahrens, was damals in Form einer Anzeige auf Verdacht eines Tötungsdeliktes einging, mit Fokus auf ein mögliches Verbrechen, voll zuständig.
Ob im Zeitraum vor dem Todesermittlungszeitraumes Funkzellendaten von möglichen anderen Personen ausgewertet wurden, entzieht sich mir,
denn Scarletts Handy war ab 10:58Uhr am 10.09.2020 nicht mehr ortbar.
Außnahme, vor 10:58Uhr, hätte was zu holen sein können, da aber schon 5Jahre vergangen sind, gehe ich davon aus, das die Polizei diesbezüglich nichts verwertbares feststellen konnte.

Spannend fände ich zu erfahren, an welchem Standort / Funkzellenbereich die 17:01Uhr Nachricht von Vanessa auf Scarletts Handy zugestellt wurde?
Und an welchem Funkmast in Todtmoos meldete sich Scarletts Handy ab?
Das sind aus meiner Sicht die beiden wichtigsten Fragen überhaupt.
z3001x
Moderator
Beiträge: 7020
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Arcangel hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 21:35:50Hm da stellt sich die Frage, ab wann, also zu welchem Zeitpunkt war die StA zuständig?...
Meines Erachtens war die StA Waldshut erst nach förmlicher Bearbeitung des Todesermittlungsverfahrens, was damals in Form einer Anzeige auf Verdacht eines Tötungsdeliktes einging, mit Fokus auf ein mögliches Verbrechen, voll zuständig.

Das ist möglich, dass die erst dann eingebunden wurden. An sich ist es von außen schwer zu beantworten, ab wann so was stattfindet, weil das muss ja nicht kommuniziert werden.
Anders als in anderen Vermisstenfällen, die sich hernach als Beziehungsdelikte herausstellen und wo die Kripo schon von Anfang an rein aus Erfahrung jemand "im Visier" hat - meist den aktuellen oder vorherigen Partner/Freund/Gatten, gab es hier keine gemeinschaftlichen Meldungen von Polizei und Staatsanwaltschaft.

An offiziellen Polizeimeldungen gab es meines Wissens (kann mich täuschen) sogar nur eine, die aber laufend aktualisiert wurde, nämlich die: https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/ ... nfahndung/ (bei der wurde irgendwann in diesem Jahr 2025 der "Tatort" von St. Blasien auf Todtmoos korrigiert, besser spät als nie). Und aber die ist nur von dem Polizeipräsidium Freiburg, Kommissariat Waldshut-Tiengen. Ohne Beteiligung der StA.

Von der StA war in den Medien mW im Bezug auf Scarletts nur 3x mal die Rede, zuerst als das Todesermittlungsverfahren im Sept 2021 angeregt durch die Anzeige des "Weltenführer" KF (so nennt der sich ja wirklich, alternativ auch "Universalgenie" gibt schon besondere Menschen) im August 2021, dann in der Aktenzeichen XY-Sendung von 29. Juni 2022, wo deutlich wurde, dass die StA den Fall durchaus sehr intensiv bearbeitet hatte, und dann noch im September und Dezember 2022 wg des Sonnenbrille am Weiherweg. Feb 2023 dann nochmal wg Einstellung des Todesermittlungsverfahren. Somit ist ein Zeitrahmen von August 2021 bis Februar 2023 sichtbar in dem die StA WT Ermittlungen in diesme Fall führte. Ob und was davor oder danach stattfand, an staatsanwältlicher Verfahrensführung in dieser Vermisstensache, bleibt offen.
Arcangel hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 21:35:50 Als am 13.09.2020 die Suche in Todtmoos begann, waren da die Kameraüberwachung vom Schmitzmarkt vom 10.09.2020 durch die Polizei schon im Vorfeld ausgewertet worden?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich könnte mir vorstellen, das zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen wurde, das sich Scarlett durch einen möglichen Absturz in einer hilflosen Lage befindet, und das durch die Gefahr in Verzug, die StA Waldshut, der zuständigen Polizei eine Genehmigung zugesendet hatte, die Kameraüberwachung vom Schmitzmarkt zu sichten und auszuwerten.
Dazu braucht die Polizei in dem Fall keine Genehmigung, Gefahr im Verzug hebelt die Notwendigkeit der richterl. Zustimmung immer aus. Weil Eile geboten. Ich nehme an, das geht aber auch ohne Gefahr im Verzug durch eine einfache Anfrage beim Filialleiter, da wird kaum einer Nein sagen. Außerdem ist das einfach normale Polizeiarbeit, die selbstständig nach Polizeirecht durchgeführt wird.

Was die Zeitachse der Suche angeht:
Anfangs wurde angenommen, sie sei in St. Blasien verloren gegangen, das wurde als Ort des Verschwindens angegeben. Es wurde zunächst ab 13.9. nur mit einem Foto von Instagram mit so einer asiatischen seltsamen Pflanze gesucht. Ab 14.9. kam ein Foto vom Rucksack dazu. Die Edeka-Fotos wurden ab dem 15.9 öffentlich gemacht und auch der Zusammenhang, dass sie vormittags noch im Edeka war und sich zuletzt in Todtmoos aufhielt.
Das kann man hier recht gut nachvollziehen:
https://polizei.news/2020/09/16/d-26-ja ... -vermisst/
Arcangel hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 21:35:50 Meiner Meinung nach stellt diese Form der Genehmigung-Gefahr in Verzug-, wie oben beschrieben, noch nicht zwangsläufig eine Gesamtzuständigkeit der StA Waldshut da.

Ja absolut, das kann man da nicht draus ablesen.
Ich meine auch nicht, dass die StA von Anfang an die Suche und Ermittlungen leitet, sondern eben irgendwann - evtl. auch nur vorübergehend, sodass sie es jetzt nicht mehr macht. Ich wollte nur betonen, dass die StA sich ja eingeschaltet hatte, und das eben bedeutet, es gibt ein Ermittlungsverfahren. Und "wir" die Öffentlichkeit nicht wissen ab wann und auch nicht genau warum und in welcher Form. Dass es wg der Anzeige bzgl. eines Tötungsdelikts war, wg der die StA das Todesermittlungsverfahrens eröffnet und später eingestellt hat, ist ja schon plausibel. Aber es könnte auch schon früher der Fall gewesen sein. In der Theorie schon ab Tag 1 oder 2.
Was mich halt "verblüfft" ist, dass die Polizei durchaus bzgl. Hinweise ermittelt, die eig einen Straftat-Zusammenhang nahelegen. Und wenn die das macht, dann muss die StA halt mitspielen. Das ist einfach Gesetz. Jedenfalls so weit ich dieses Zusammenspiel verstehe. Aber ich betrachte da ja nur von außen. Vll weiß ich doch nicht so genau wie das abläuft ...
Arcangel hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 21:35:50Ob im Zeitraum vor dem Todesermittlungszeitraumes Funkzellendaten von möglichen anderen Personen ausgewertet wurden, entzieht sich mir, denn Scarletts Handy war ab 10:58Uhr am 10.09.2020 nicht mehr ortbar.

Eine Funkzellenabfrage wäre nur in den ersten Tagen möglich gewesen, mit dem Verdacht auf eine erhebliche Straftat, aber das bedeutet eben auch Nötigung, Freiheitsberaubung (und Dutzende andere D , nicht nur Mord. Wenn die damals aber nicht sofort beantragt, gestattet und durchgeführt wurde, dann war's das. 2021 war es längst zu spät.
Arcangel hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 21:35:50denn Scarletts Handy war ab 10:58Uhr am 10.09.2020 nicht mehr ortbar.
Das würde ich verneinen. Es war sicher noch ortbar. Es wurde halt nicht geortet. Wer hätte das denn zu dem Zeitpunkt orten wollen? Es war ab dem 13.09 sicher nicht mehr ortbar als die Polizei das versucht hat. Aber am 10.09 war es ja noch an und hatte wie es scheint bis abends Kontakt, zumindest hin und wieder evtl auch durchgehend.
Arcangel hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 21:35:50Außnahme, vor 10:58Uhr, hätte was zu holen sein können, da aber schon 5Jahre vergangen sind, gehe ich davon aus, das die Polizei diesbezüglich nichts verwertbares feststellen konnte.
Man weiß das als Laie nicht, welche Daten der Polizei vorliegen. Die plaudern vll 0,827 % davon aus, oder noch weniger.
Hab manchmal das Gefühl, so True-Crimer-Foristen fühlen sich gerne auf Augenhöhe mit der Kripo und wähnen die Ermittlungsakte zu kennen, sehr beliebte Rollenzuschreibung und Projektion in unserem Milieu :P ...
Arcangel hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 21:35:50 Spannend fände ich zu erfahren, an welchem Standort / Funkzellenbereich die 17:01Uhr Nachricht von Vanessa auf Scarletts Handy zugestellt wurde?
Und an welchem Funkmast in Todtmoos meldete sich Scarletts Handy ab?
Das sind aus meiner Sicht die beiden wichtigsten Fragen überhaupt.
Die Polizei hat sich ja nie zu dieser WhatsApp-Nachricht geäußert. Die Annahme, dass Scarletts Handy um 17:01 im Mobilfunknetz eingeloggt war und mobile Daten empfangen konnte, beruht ja auf diesen zwei grauen Häkchen und dem Zugestellt-Zeitstempel von 17:01, den Freundin V.E. freundlicherweise als Screenshot bereitgestellt hat.
Wie gesagt, die ganzen Schlussfolgerungen sind Foren-Überzeugungen. Sind ja auch plausibel. Was halt unbekannt ist, ist die Zuverlässigkeit dieses Häken-Systems bei WhatsApp. Da hab ich keine Info dazu. Wenn das wacklig ist, bzw in diesem eienen Fall war, dann ist der Rest, der sich draus ableitet, auch wacklig bzw obsolet.

Was die Polizei gesagt hat, ist, dass sich Scarletts Handy in keine andere Funkzelle mehr eingeloggt hat nach 11 Uhr. Das heißt logisch gesehen: Diese WhatsApp-Nachricht muss um 17:01 eingegangen sein, weil noch Login zur Funkzelle der Todtmooser Location Area bestand. WLAN wäre möglich - aber unwahrscheinlich. Über's freie Gemeidne-WLAN von Todtmoos lief es jedenfalls nicht laut StA WT, weil es da auch ggn 11 zuletzt drin war. Oder der Zugestellt-Zeitstempel stimmt nicht. Dann ist es weitgehend offen, wie lange es wirklich im Netz war.

Zu der Formulierung "Und an welchem Funkmast in Todtmoos meldete sich Scarletts Handy ab?":
Technisch gesehen wir da keine Funkzelle(n-ID alias CID) übermittelt, sondern nur die "Funkzellengruppe" alias "Location Area" (bzw. ihr Code, abgekürzt LAC) übermittelt. Sofern sich das Handy selbst meldet ("explicit IMSI detach").

Wenn es passiv abgemeldet wird, dann besteht überhaupt keine Verbindung des Handys zu einem Funkmast bzw. dem ganzen System. Da wird eigentlich nur ein verwaister Eintrag in einem elektronischen Register gelöscht. ("implicit IMSI detach" in Tech-Sprech). Insofern kann man da nichts holen, würde ich vermuten. Ich weiß leider nicht ob es in dieser LAC mehrere CIDs gibt. Ich würde fast denken, da gibt es nur einen. Nämlich den einen O2-Mast östlich Todtmoos.

Die Info, ob es explicit oder implicit war, wäre allerdings sehr aufschlussreich. Wichtig dabei wäre auch zu wissen, in welchem Intervall der implicit detach läuft.
Ich hab aber keine Ahnung, ob der Polizei die Info vorliegt. Es gibt ja noch diese Info von BfS mit dem "hidisk"-Eintrag in den Google-Aktivitäten von ca. 12 Uhr. Das belegt zumindest, dass bis/nach 12 Uhr noch Internetverbindung bestand.
Was diese Info angeht, dass es ich zwischen 17:45 und 18:45 abgemeldet hätte bzw. abgemeldet worden wäre, da ist ja auch unbekannt woher die kommt. Es wurde so gesagt, "im anderen Forum", der Vater hätte das so (in PN) gesagt und auch mit Vorbehalt versehen. Nicht so klar, ob er das von der Polizei und die aus den "offiziellen" Providerdaten haben, oder ob es von irgendwelchen Google-Log-Auswertungen oder gar Mutmassungen kommt.
In den Zeitungen hieß einmal grob "Am Donnerstagabend war ihr Handy zuletzt bei Todtmoos eingeloggt." https://www.schwarzwaelder-bote.de/inha ... eingeloggt.
Ohne Angabe, auf welche Quelle das zurückgeht.
z3001x
Moderator
Beiträge: 7020
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von z3001x »

laeuferin hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 20:57:34Ich gehe jetzt mal von mir aus, wieso sollte ich in einem Souvenirladen einen ( überteuerten) Sprudel kaufen wollen, wenn ich danach sowieso in den Edeka gehe?
Kann man sich zwar ausrechnen, dass, falls die überhaupt Sprudel haben im Souvenirladen, dass der bös teuer ist.
Evtl. ist sie aber einfach dran vorbeigekommen, liegt ja auf dem Weg, bzw. einem der möglichen Wege, und fragen kostet ja nichts. Vll wollte sie ja auch Souvenire kaufen, falls sich was Gescheites angeboten hätte. Dann würde der mögliche Besuch ja Sinn ergeben, vorausgesetzt er fand statt.
laeuferin hat geschrieben: Freitag, 01. August 2025, 20:57:34Oder hatte sie nie vor in den Edeka zu gehen, da sie keinen weiteren Proviant brauchte für ihre letzte Etappe, da sie a) genug vorgesorgt hatte mit Nahrungsmitteln oder b) vorhatte, frisches Obst, Gemüse auf dem Markt zu kaufen?
Versteh ich nicht ganz. Sie war jedenfalls da, irgendwann hat sie es also "geplant", evtl. erst kurzfristig und spontan, aber eben schon geplant bzw. entschieden. Der Wochenmarkt ist ja sicher auch brutalistisch teuer. Scarlett hat glaub schon auf ihr Geld geachtet. In den Google-Rezensionen und auch anderen Aussagen über sie schimmert das für mich so durch.
Sie wollte ja aber außerdem auch mit "Joey" Video-Chatten. Das dürfte ja terminlich festgelegt gewesen sein. Nehme an 10:30? Die Rast im Hotspot-Bereich dafür wird sie schon eingeplant haben, als sie aufbrach, oder? Heißt bis 10:30 hat sie eh Zeit füllen müssen. Da bietet sich der Schlenker zum Edeka ja an …
gast4mno
Beiträge: 61
Registriert: Samstag, 18. Mai 2024, 09:53:25
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von gast4mno »

Stichwort Joey, der chinesische Freund:
Von ihm kennt die Öffentlichkeit die Beobachtung, Scarlett habe beim Videocall anders gewirkt als sonst, irgendwie bedrückt, und der Hintergrund sei grün gewesen, was auf Scarletts Aufenthalt an einem Ort mit Bäumen, Sträuchern, Wiese schliessen lässt, dem vermuteten Kurpark.
Ob ihm weitere detaillierte Fragen gestellt wurden und welche das gewesen sein können, ist nicht bekannt. Dabei ist er ein so wichtiger Zeuge! Der letzte bekannte Zeuge, der sie gesehen hat. Es ist bitter, dass nicht einmal klar ist, wie seine Einschätzung von Scarletts Gemütszustand zu werten ist: Beruht sie auf Missverständnissen, weil Englisch nicht seine Muttersprache ist, oder war Scarlett wirklich bedrückt?
Doppelt bitter, dass (sagt KI) es keine umfassende Zusammenarbeit zwischen den Polizeien Deutschlands und Chinas gibt und die deutsche Polizei wohl dementsprechend keinerlei Befugnis besitzt, eine Videokonferenz mit einem sich in China aufhaltenden chinesischen Staatsbürger durchzuführen. Würde China Ermittlungen erlauben (eine leider unrealistische Annahme), hätte der Freund zum Bsp. mit Dolmetscher zu obiger offenen Frage interviewt werden können sowie, ob ihm an den Vortagen, ja sogar bevor Scarlett zum Schluchtensteig aufbrach, an ihrem Verhalten etwas Ungewöhnliches aufgefallen war und wie die Verabredung zum Videocall für diese vermutete Uhrzeit überhaupt zustandegekommen war - auf seine Initiative, auf ihre Initiative, und hat sie vielleicht eine Begründung geliefert, warum diese Uhrzeit? Vielleicht wäre ihm noch etwas eingefallen.
laeuferin
Beiträge: 2328
Registriert: Freitag, 25. November 2016, 07:28:23
Kronen: ♔♔
(ausgezeichnet mit zwei Goldenen Kronen für 2000 Beiträge)
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von laeuferin »

gast4mno hat geschrieben: Montag, 04. August 2025, 17:37:11 Stichwort Joey, der chinesische Freund:
Von ihm kennt die Öffentlichkeit die Beobachtung, Scarlett habe beim Videocall anders gewirkt als sonst, irgendwie bedrückt, und der Hintergrund sei grün gewesen, was auf Scarletts Aufenthalt an einem Ort mit Bäumen, Sträuchern, Wiese schliessen lässt, dem vermuteten Kurpark.
Ob ihm weitere detaillierte Fragen gestellt wurden und welche das gewesen sein können, ist nicht bekannt. Dabei ist er ein so wichtiger Zeuge! Der letzte bekannte Zeuge, der sie gesehen hat. Es ist bitter, dass nicht einmal klar ist, wie seine Einschätzung von Scarletts Gemütszustand zu werten ist: Beruht sie auf Missverständnissen, weil Englisch nicht seine Muttersprache ist, oder war Scarlett wirklich bedrückt?
Doppelt bitter, dass (sagt KI) es keine umfassende Zusammenarbeit zwischen den Polizeien Deutschlands und Chinas gibt und die deutsche Polizei wohl dementsprechend keinerlei Befugnis besitzt, eine Videokonferenz mit einem sich in China aufhaltenden chinesischen Staatsbürger durchzuführen. Würde China Ermittlungen erlauben (eine leider unrealistische Annahme), hätte der Freund zum Bsp. mit Dolmetscher zu obiger offenen Frage interviewt werden können sowie, ob ihm an den Vortagen, ja sogar bevor Scarlett zum Schluchtensteig aufbrach, an ihrem Verhalten etwas Ungewöhnliches aufgefallen war und wie die Verabredung zum Videocall für diese vermutete Uhrzeit überhaupt zustandegekommen war - auf seine Initiative, auf ihre Initiative, und hat sie vielleicht eine Begründung geliefert, warum diese Uhrzeit? Vielleicht wäre ihm noch etwas eingefallen.


Wenn er Scarlett so wahrgenommen hat, könnte es gut möglich sein, dass sie kurz nach dem Edeka-Besuch auf jmd traf, der ihr ein ungutes Gefühl gab. Ein Verfolger ( nicht den Typen vergessen der am IK nach Scarlett gefragt hatte). Das hätte mir auch sofort die Stimmung verhagelt. Trotzdem wollte sie sich vielleicht niemandem anvertrauen, da sie dachte, sie hätte alles unter Kontrolle.
z3001x
Moderator
Beiträge: 7020
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von z3001x »

gast4mno hat geschrieben: Montag, 04. August 2025, 17:37:11Stichwort Joey, der chinesische Freund:
... Dabei ist er ein so wichtiger Zeuge! Der letzte bekannte Zeuge, der sie gesehen hat. Es ist bitter, dass nicht einmal klar ist, wie seine Einschätzung von Scarletts Gemütszustand zu werten ist: Beruht sie auf Missverständnissen, weil Englisch nicht seine Muttersprache ist, oder war Scarlett wirklich bedrückt?
Doppelt bitter, dass (sagt KI) es keine umfassende Zusammenarbeit zwischen den Polizeien Deutschlands und Chinas gibt und die deutsche Polizei wohl dementsprechend keinerlei Befugnis besitzt, eine Videokonferenz mit einem sich in China aufhaltenden chinesischen Staatsbürger durchzuführen.
Die Staatsanwältin hat seine Aussage ja zumindest bewertet - und seinen Eindruck, dass sie schlechter Stimmung oder leicht beunruhigt gewesen sei, damit weggewischt, dass die Verbindung schlecht gewesen sein und der Eindruck sozusagen technisch bedingt gewesen wäre und nicht weiter wichtig. Wirkte etwas leichter Hand, wie auch einige andere Bewertungen.
Man kann zumindest hoffen, dass StA/Pol nicht nur das Material des ZDF-Filmteams zur Verfügung stand, sondern sie ihrerseits mit dem in der Tat wichtigen Zeugen sprachen und Gelegenheit hatten, die wichtigen Fragen mit ihm durchzugehen.
gast4mno hat geschrieben: Montag, 04. August 2025, 17:37:11Würde China Ermittlungen erlauben (eine leider unrealistische Annahme), hätte der Freund zum Bsp. mit Dolmetscher zu obiger offenen Frage interviewt werden können sowie, ob ihm an den Vortagen, ja sogar bevor Scarlett zum Schluchtensteig aufbrach, an ihrem Verhalten etwas Ungewöhnliches aufgefallen war und wie die Verabredung zum Videocall für diese vermutete Uhrzeit überhaupt zustandegekommen war - auf seine Initiative, auf ihre Initiative, und hat sie vielleicht eine Begründung geliefert, warum diese Uhrzeit? Vielleicht wäre ihm noch etwas eingefallen.
Auch im Aktenzeichen-Beitrag sagte die Scarlett-Darstellerin, dass sie regelmäßig 2x täglich mit Joey telefonieren würde (als sie mit der Mainzer Freundin nach El-Camino-Rückkehr telefoniert und die sich wundert, warum sie nicht einfach zu ihm reist). Da der junge Mann ja Geschäftsmann sein soll, kann man sich zumindest vorstellen, dass sie prinzipiell regelmäßige Uhrzeiten für ihre beiden täglichen Calls hatten. Das muss ja was sein, wo er arbeitsmäßig kann und es auch zu ihrem Wanderrhythmus passt.
Auf der Route hat sie ja eig nur vor dem Aufbruch am Startort und nach Ankunft am Zielort zuverlässig Netz. Also morgens/vormittags und abends ab so 17 Uhr, wenn sie ankam. Der Zeitunterschied von 6 oder 6,5 h (je nachdem ob Joey sich damals in China oder Myanmar aufhielt) muss auch noch berücksichtigt werden. Von daher könnte man fast annehmen, dass 10:30 (bei ihm 16:30 oder 17:00) und abends um 17 Uhr bei ihm (23 oder 23:30 bei Joey) die regelmäßigen Zeiten waren. Und dann halt je nach Tagesumständen variiert. Bzw. am 10.09. wäre sie rechnerisch wohl so gegen 17:30 in Wehr gewesen, wäre alles wie geplant gelaufen, dann wär's beim ca. Mitternacht oder kurz davor, aber das ginge ja auch noch. Ist natürlich auch nur interpretiert, vermutet mit den Zeiten.

Stimmt aber, wenn man den intensiv befragt hätte (wovon ich nicht weiß, ob man das sogar hat, kann ja durchaus sein) vor allem in einer Sprache, die er gut beherrscht, das Englisch war ja mehr so ein Radebrechen, hätte man evtl. noch wichtige Hinweise erhalten können. Natürlich nur, wenn das Gespräch das hergab und nicht nur aus Floskeln bestand. Den Ort, "Neuer Kurpark" oder doch woanders, hätte man evtl. exakter bestimmen können, sofern ihm Details in Erinnerung geblieben sein sollten, außer grüner Hintergrund.
Gast

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von Gast »

Was kann man aus dem Video lernen.
Da reimt sich einer lauter son Zeug in seinem Kanal zusammen und haut fast jedem Tag so ein Ding raus.
Die verschwundenen Panama-Mädels hat er auch eingearbeitet
z3001x
Moderator
Beiträge: 7020
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gast hat geschrieben: Samstag, 09. August 2025, 14:19:33 Was kann man aus dem Video lernen.
Da reimt sich einer lauter son Zeug in seinem Kanal zusammen und haut fast jedem Tag so ein Ding raus.
Die verschwundenen Panama-Mädels hat er auch eingearbeitet
https://youtu.be/4XeROwuY3QA
Einige Fälle von Wanderinnen, die lange vermisste waren und dann gefunden wurden, in "Johns" Youtubefällen. Auch bei denen wurde erst jeweils sehr von Unfall ausgegangen, weil's halt bergige Regionen waren. Aber später stellten sich 2½ von 3 Verbrechen raus. Und die Stellen, wo sie gefunden wurden, waren damals zunächst als relevant bzw. auffällig angesehen worden, aber dann irgendwie vorschnell als unwichtig verworfen worden oder nur hastig in Augenschein genommen.
Gefunden nach 3, 7 und 8 Jahren.

Noch zwei vermisste Wanderinnen von "John"
https://www.youtube.com/watch?v=psPjX3QfDmM
https://www.youtube.com/watch?v=aUIi1R9QOfg

Ob sich was davon auf Scarlett übertragen lässt?
z3001x
Moderator
Beiträge: 7020
Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
Sterne: 👣

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von z3001x »

Gibt es im Schwarzwald Schluchten, deren "Grund" schwer zu begehen ist, und wo selten jemand hinkommt?
Und wo es Stellen gibt wo es wirklich einige Dutzend Meter quasi senkrecht runtergeht.
Eher nicht, oder? Höllental und Wutachschlucht usw sind ja "erschlossen" ...
Gast0815

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von Gast0815 »

Es müsste noch nichtmal eine wirkliche Schlucht sein. Es gibt so viele Seitenarme der Bäche die in Vertiefungen liegen und so überwuchert sind das sie kaum zugänglich sind. Meistens führen diese auch nur zu bestimmten Jahreszeiten Wasser. Quasi kleine "Schluchten".
Gast

Re: VERMISSTENFALL SCARLETT SALICE (26), BAD LIPPSPRINGE / TODTMOOS, 2020

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gast hat geschrieben: Samstag, 09. August 2025, 14:19:33 Was kann man aus dem Video lernen.
Da reimt sich einer lauter son Zeug in seinem Kanal zusammen und haut fast jedem Tag so ein Ding raus.
Die verschwundenen Panama-Mädels hat er auch eingearbeitet
Ist das eine Art KI-Märchenstunde? Ich finde nichts zu dieser Frau im Netz und in der Beschreibung wird der Fall als Geschichte bezeichnet. Die Fotos wirken auf mich auch typisch KI-generiert. Würde auch zu der hohen Veröffentlichungs-Frequenz an Videos passen.
Antworten