TODESFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Arian Arnold, Jenny Böken, Kirsten Heisig, Unbek. Junge (Oelsa/Osterzgebirge), Isabelle Kellenberger, Malina Klaar, Yolanda Klug, Elisa Lam, Paula Maaßen, Christian Morgenstern, Theresa Stahl, Georgeta Tapu
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

ben hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 18:10:07


Ich würde mal nachrechnen was das an Anzahl Bier etc. bedeutet.

Dazu trinkt die Jugend von heute ja harte Sachen. Meistens in Kombi mit Getränken, die es nicht mehr hart wirken lassen, und zum Teil auch noch aufputschend sind. Solche Getränke gehen dann eben schneller runter als Bier und man denkt weniger über die Promille nach. Insb. wenn man vorglüht. Mir wird zuviel in die Promille hineininterpretiert. Aus meiner Sicht geht es darum, dass es super zur Unfallthese passt.

Man sollte etwas vorsichtig sein, dass nicht ein Opfer zur Rauschkugel, die besoffen in den Bach gefallen ist, wird, ohne, dass man es jemals nachweisen kann.
Ich verstehe nicht.

Denkst du, der Rausch wird weniger, weil man ihn sich schneller mit Schnaps oder Longdrinks angetrunken hat? Oder weil man es mit süßem Zeug mischt?

Wenn man sagen würde, man hätte dazu aufputschende Drogen wie Kokain oder Amphetamine genommen, wäre es was anderes.

Da hast du natürlich deswegen auch nicht die Weitsicht, Vernunft und das Reaktionsvermögen, wie wenn du nüchtern bist, aber du bist ja wirklich eine Zeit lang wieder ziemlich klar. War aber nicht der Fall, wie wir wissen. Wodka-Bull sorgt dafür aber nicht.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 18:23:40 Ich verstehe nicht.

Denkst du, der Rausch wird weniger, weil man ihn sich schneller mit Schnaps oder Longdrinks angetrunken hat? Oder weil man es mit süßem Zeug mischt?

Wenn man sagen würde, man hätte dazu aufputschende Drogen wie Kokain oder Amphetamine genommen, wäre es was anderes.

Da hast du natürlich deswegen auch nicht die Weitsicht, Vernunft und das Reaktionsvermögen, wie wenn du nüchtern bist, aber du bist ja wirklich eine Zeit lang wieder ziemlich klar. War aber nicht der Fall, wie wir wissen. Wodka-Bull sorgt dafür aber nicht.
Ganz einfach:

2 Promille bei ihr dürften so 6-7h 1 Bier/h sein. Klingt für eine Frau vom Volumen üppig.

Heute trinken sie aber von Beginn Wodka oder Gin. Damit ist man bei 1/10 des Volumens + Verdünnung. Also bei <1 Liter. Da ist für Vorglühen und bei Durst durchs Tanzen in 6-7 h schnell getrunken. Und durch die süße Verdünnung nimmt man es erstmal nicht so hart war wie es ist. Viele haben heute schnell 2 Promille, da man nicht mehr mit Bier anfängt und die süßen Mischungen viel zu schnell (z.B. durch Vorglühen) reinschüttet. Wenn man vorglüht ist es auch schwer später langsamer zu machen.

Bei RedBull-Mischungen puscht es m.E. erst mal oder verzögert die Wirkung. V.a. wenn man wie Hanna scheinbar müde war und garnicht auf die Party gehen wollte.

Mir wird aus den zwei Promille zu sehr ein Drama gemacht, da es gut zu der Unfalltheorie passt.
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Ich finde es immer noch nicht einfach.

Nur weil man es nicht merkt oder schnell geht, ist die Wirkung doch nicht kleiner?!

Ich bekomme 2-Liter Wodka mit Apfelsaft auch schneller runter als eineinhalb Kästen Bier und merke erstmal vllt nicht so viel. Trotzdem haut es mich dann um. Das ist ja gerade das tückische.
ben
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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fassbinder hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 19:11:05 Ich finde es immer noch nicht einfach.

Nur weil man es nicht merkt oder schnell geht, ist die Wirkung doch nicht kleiner?!

Ich bekomme 2-Liter Wodka mit Apfelsaft auch schneller runter als eineinhalb Kästen Bier und merke erstmal vllt nicht so viel. Trotzdem haut es mich dann um. Das ist ja gerade das tückische.
Ich weiß ja nicht was du trinkst, aber 6-7 Bier oder 1 l Wodka-RedBull sollte bei 6-7h nichts ungewöhnliches sein. Viele dürften 2+- Promille gehabt haben. Den 1 l Wodka-RedBull nimmt man eben nicht so sehr als Saufen war.

Es wird aus einem relativ normalen Konsum ein Drama gemacht. Obwohl sie 2 Minuten vorher noch laufen konnte. Und zufällig fällt sie an der einzigen Stelle in den Bach. Betätigt den Notruf und schlägt sich noch den Kopf an den einzigen Schrauben im Fluss an.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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@fassbinder
Was meinst Du mit 2-Liter Wodka ? Wenn Du 2 Liter Wodka trinkst, bist Du im Koma oder tot !
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ben hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 19:24:42 Ich weiß ja nicht was du trinkst, aber 6-7 Bier oder 1 l Wodka-RedBull sollte bei 6-7h nichts ungewöhnliches sein. Viele dürften 2+- Promille gehabt haben. Den 1 l Wodka-RedBull nimmt man eben nicht so sehr als Saufen war.
Man kann es drehen und wenden wie man will. Für einen nicht übertrieben trainierten Menschen, gelten diese Rauschstadien samt Symptomen.

Es spielt natürlich auch noch mit rein, dass der eine von Natur aus mehr verträgt, als der Andere.

Aber jemand der leicht, dünn und eine Frau ist verträgt in der Regel auch weniger und bekommt weniger rein, als jemand der gleich trainiert ist und das doppelte wiegt.

Ich habe auch schon mal auf der Wiesn von Anfang bis Ende 11 Maß getrunken, da hatte ich sicher aber nicht ganz zwei Promille. Während die meisten jungen Frauen vllt 3-5 Maß nach meiner Beobachtung trinken.

Oder wenn man einen wilden Kneipenabend hat. Von 21-5 Uhr. Und ich trink meine 8 Hoibe, 1 Goaßnmaß, paar Longdrinks und paar Shots und habe somit ein „normales Rauschgefühl“
habe ich auch keine 2 Promille. Sondern 1,4-1,8.

Mit 2,5 Promille, weiß ich nicht mehr, wie ich heiße und wo ich wohne. Den Wert habe ich auch sicher seit 10 Jahren nicht mehr erreicht.

Nun bin ich sehr groß und schwer. Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass eine normale junge Frau dann lustig mit 3 Promille rumläuft. Auf so einen Wert kommen nur Pegeltrinker.

Und nein, übertrieben viele werden im Eiskeller nicht mit 2 Promille rumgelaufen sein.

Die Leute, die denken (und das höre ich oft)sie laufen jedes Wochenende mit drei Promille durch die Gegend, haben ihre Werte aus online-Rechnern oder Alkomaten von Promotern.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 19:41:32 @fassbinder
Was meinst Du mit 2-Liter Wodka ? Wenn Du 2 Liter Wodka trinkst, bist Du im Koma oder tot !
Das war natürlich eine bewusste Übertreibung. Aber mit einer Flasche kommt man schon nach Hause. Deswegen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Deine Werte halte ich für übertrieben. Bei Hanna könnten es so 6-7h a 1 Bier/h sein. Was vermutlich so 5-6 Kölsch-Gläschen Wodka-RedBull entspricht, die beim Vorglühen oder einer Tanzpause schnell runter gehen.

Andere hatten auch ordentlich was getrunken. Der Nachbar kotzte. Die Schwester seiner Freundin musste wegen Übelkeit aufs Klo. Die Problematik sehe ich im Vorglühen. Meistens kommt man von dem Zug mit dem man trinkt, dann nicht mehr weg.

2 Promille sind aus meiner Sicht ein Wert, wo man nachhause sollte. Selbstverständlich kann man stürzen. Mir geht es um die Wahrscheinlichkeit, dass man auf dem einzigen Meter der 850m in einen Bach fällt, das Handy noch einen Notruf absetzt und man sich an den einzigen Schrauben auf 12 km den Kopf so anschlägt, dass es nach einem Mord aussieht und dabei noch die Kleidung verliert, so das das nach einem Sexualdelikt aussehen könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist nicht hoch. Zufälle (siehe Holzuhr) gibt es aber.

Mir gefällt nicht, dass man (ohne wirklichen Nachweis) ein potenzielles Opfer zu einer halben Alkoholikerin macht, die in den Bach gefallen ist. Daher kann ich auch nachvollziehen, dass die Eltern aktiver in den Medien wurden. Je glaubwürdiger Rick ihre These macht, umso besser ist es für den Angeklagten nach dem Freispruch, umso schlechter ist es aber auch für den "Ruf" der Toten.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ben hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 18:10:07 Ich sehe nur ein Bild. …
Wer sich bemüßigt sähe, den Spoiler aufzuklappen, fände vier weitere Bilder. Summe: fünf.

ben hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 18:10:07 … Rick sagt in dem Spiegel-Artikel "sein kann". … Man wird es nie nachweisen können. …
Das ist nicht Aufgabe der Verteidigung. Umgekehrt: Die StA schuldet den Beweis eines Gewaltdelikts und der Schuld eines Täters.

ben hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 18:10:07 … Ich würde mal nachrechnen was das an Anzahl Bier etc. bedeutet. …
Nur zu! Die Schwierigkeit liegt in der hohen Schwankungsbreite beim Abbau des reinen Alkohols. Siehe z. B. hier:
viewtopic.php?p=292424#p292424


Zu erwartende BAK

BAK in ‰ = Menge reinen Alkohols in Gramm ÷ (Körpergewicht in kg × Anteil Körperflüssigkeit)

• Dichte von Alkohol: 1 ml ≈ 0,79 mg
• Anteil Körperflüssigkeit beim Mann = 0,7
• Anteil Körperflüssigkeit bei der Frau = 0,6
Das Volumen des flüssigen Alkohols (ml) lässt sich anhand der Volumen-Prozent-Angabe auf jeder Verkaufseinheit alkoholischer Getränke bestimmen. Daraus errechnet sich die Masse (ml × 0,79 → mg).

Durchschnittlicher Abbau

0,1 bis 0,2 ‰ pro Stunde


ben hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 20:54:51 … Mir gefällt nicht, dass man (ohne wirklichen Nachweis) ein potenzielles Opfer zu einer halben Alkoholikerin macht …
Alkoholgewöhnung wurde von der Rechtsmedizin attestiert.
fassbinder
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

ben hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 20:54:51 Deine Werte halte ich für übertrieben. Bei Hanna könnten es so 6-7h a 1 Bier/h sein. Was vermutlich so 5-6 Kölsch-Gläschen Wodka-RedBull entspricht, die beim Vorglühen oder einer Tanzpause schnell runter gehen.

Andere hatten auch ordentlich was getrunken. Der Nachbar kotzte. Die Schwester seiner Freundin musste wegen Übelkeit aufs Klo. Die Problematik sehe ich im Vorglühen. Meistens kommt man von dem Zug mit dem man trinkt, dann nicht mehr weg.

2 Promille sind aus meiner Sicht ein Wert, wo man nachhause sollte. Selbstverständlich kann man stürzen. Mir geht es um die Wahrscheinlichkeit, dass man auf dem einzigen Meter der 850m in einen Bach fällt, das Handy noch einen Notruf absetzt und man sich an den einzigen Schrauben auf 12 km den Kopf so anschlägt, dass es nach einem Mord aussieht und dabei noch die Kleidung verliert, so das das nach einem Sexualdelikt aussehen könnte. Die Wahrscheinlichkeit ist nicht hoch. Zufälle (siehe Holzuhr) gibt es aber.

Mir gefällt nicht, dass man (ohne wirklichen Nachweis) ein potenzielles Opfer zu einer halben Alkoholikerin macht, die in den Bach gefallen ist. Daher kann ich auch nachvollziehen, dass die Eltern aktiver in den Medien wurden. Je glaubwürdiger Rick ihre These macht, umso besser ist es für den Angeklagten nach dem Freispruch, umso schlechter ist es aber auch für den "Ruf" der Toten.
Welche Werte hältst du für übertrieben?

Ich weiß, was ich an den jeweiligen Abenden/Tage getrunken habe, als ich diese Werte hatte und wie ich mich dabei gefühlt habe. Beziehungsweise bei den 2,5 nicht, denn da weiß ich gar nichts mehr.

Und ich weiß, dass ich nicht täglich Alkohol konsumiere, aber als jemand gelte, der mehr trinkt, als viele Anderen am selben Abend.

Ich halte es eher für übertrieben, dass Hanna bei den von dir aufgezählten Getränken 2,06 Promille hat. Man unterschätzt, wie viel da mit reinspielt.

Und ich finde, das lässt sich wunderbar mit den offiziellen Symptomen in Einklang bringen.

Und jeder Rechtsmediziner wird dir bestätigen, dass für eine nicht übertriebene trainierte Person, ab 2 Promille das „Betäubungsstadium“ losgeht.

Hat nichts damit zu tun, dass man jemanden Ruf kaputt machen will.

Zumal das für mich gar nicht so entscheidend ist. Auch angeheitert kommt man auf Ideen, die man nüchtern nicht machen würde. Um abschließend für mich zu beurteilen, ob es ein Unfall war, will ich ohnehin erstmal die neuen Gutachten hören.

Aber ja, ich bin der Meinung, dass man mit 2 Promille in einen Bach fallen kann.

2-3 Promille – Betäubungsstadium
Verwirrtheit nimmt zu
Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen
erste Anzeichen von Atemschwierigkeiten
Erbrechen
Alkoholvergiftung
Bewusstlosigkeit und Koma möglich
Muskelerschlaffung
Es hat ja schon jemand gepostet. Denkst du, das wurde für speziell unverträgliche konzipiert?
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ach menno ich verstehe grad garnix weil ich keinen Alkohol trinke.
......................................................................................................................................
Wenn der vermisste Student in Passau ins Wasser gefallen ist wird seine Leiche in einer Woche auftauchen
https://www.bild.de/regional/bayern/stu ... 813e39b8c7
Bntzrnm
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Bntzrnm »

ben hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 19:24:42 Es wird aus einem relativ normalen Konsum ein Drama gemacht. Obwohl sie 2 Minuten vorher noch laufen konnte. Und zufällig fällt sie an der einzigen Stelle in den Bach. Betätigt den Notruf und schlägt sich noch den Kopf an den einzigen Schrauben im Fluss an.
Die Frage zum Alkoholkonsum wurde doch nur relevant, weil die Richterin einen Unfall unter anderem mit der Begründung ausschloss, dass H. für einen Unfall nicht betrunken genug gewesen sei, da sie ihrer Meinung nach keine ausreichenden Ausfallerscheinungen gezeigt habe.

EIn Unfall ist jedoch auch in komplett nüchternem Zustand möglich, aber dennoch weiß man, dass selbst bei einem kleinen Rausch Situationen nicht mehr ganz richitg eingeschätzt werden und daher werden Unfälle wahrscheinlicher. Es ist doch einfach Quatsch zu behaupten, H. müsste außergewöhnlich viel getrunken haben, damit ein Unfall möglich wird. Da stellt sich doch die Frage, wer die Wahrheit ein bisschen verdrehen will, damit es zur Angriffstheorie passt.
Gast

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Gast »

Für unseren Rechtsstaat gilt jemand mit 2,0 Promille als vermindert schuldfähig. Radfahrer befinden sich ab 1,6 Promille offiziell im Vollrausch und begehen eine Straftat, wenn sie Rad fahren, selbst wenn sie niemanden gefährden. Nur, selbst wenn Hanna stocknüchtern gewesen, hätte es keinerlei relevanz. Sie hätte auch stocknüchtern verunfallen können, durch ihren hohen Alkoholpegel war die Gefahr zu verunfallen nur viel größer. Ben hat absolut Recht, es kann nicht beweisen werden, dass Hanna keine Gewalt durch Dritte angetan wurde. Das ist grundsätzlich immer so, wenn jemand ohne Zeugen zu Schaden kommt. Nur muss Sebastian T. auf jeden Fall frei gesprochen werden, denn es gibt schon jetzt nicht mehr das geringste Indiz für seine Schuld. Das wird mit jedem Verhandlungstag noch klarer werden. Die neuen Gutachten werden sich auch als belastbar heraus stellen und nicht als Gefälligkeitsgutachten, wie RA Holderle einfach ins blaue behauptet. Es ist erwartbar, dass am Ende des neuen Prozeß ein Unfallgeschehen sehr sehr viel naheliegender wie eine Straftat sein wird.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Gast hat geschrieben: Sonntag, 05. Oktober 2025, 23:46:31 Für unseren Rechtsstaat gilt jemand mit 2,0 Promille als vermindert schuldfähig. Radfahrer befinden sich ab 1,6 Promille offiziell im Vollrausch und begehen eine Straftat, wenn sie Rad fahren, selbst wenn sie niemanden gefährden. Nur, selbst wenn Hanna stocknüchtern gewesen, hätte es keinerlei relevanz. Sie hätte auch stocknüchtern verunfallen können, durch ihren hohen Alkoholpegel war die Gefahr zu verunfallen nur viel größer. Ben hat absolut Recht, es kann nicht beweisen werden, dass Hanna keine Gewalt durch Dritte angetan wurde. Das ist grundsätzlich immer so, wenn jemand ohne Zeugen zu Schaden kommt. Nur muss Sebastian T. auf jeden Fall frei gesprochen werden, denn es gibt schon jetzt nicht mehr das geringste Indiz für seine Schuld. Das wird mit jedem Verhandlungstag noch klarer werden. Die neuen Gutachten werden sich auch als belastbar heraus stellen und nicht als Gefälligkeitsgutachten, wie RA Holderle einfach ins blaue behauptet. Es ist erwartbar, dass am Ende des neuen Prozeß ein Unfallgeschehen sehr sehr viel naheliegender wie eine Straftat sein wird.
Bis 1,6 Promille traut man Radfahrern aber noch das Radfahren zu.

Hanna hätte (wie viele andere auch) stockbesoffen sicher nach Hause finden können. Mit "hätte" kann man sich vieles vorstellen.

Ob er freigesprochen werden muss, hängt auch damit zusammen was der Staatsanwalt unter Täterwissen sehen will.

Warum soll ein Unfallgeschehen naheliegender sein? Weil es 6 Schrauben mit 2,4 cm Durchmesser auf 12 km gibt? Solche Aussagen ergeben sich aus den Interviews von Rick. Und im Kleingedruckten steht dann, dass Öffentlichkeit nach dem Prozess sehen wir, dass es auch ein Unfall gewesen sein kann.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von fassbinder »

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 11:48:48.

Hanna hätte (wie viele andere auch) stockbesoffen sicher nach Hause finden können. Mit "hätte" kann man sich vieles vorstellen.

Komme ich auch wieder nicht mit.

Natürlich kann jemand betrunken sicher nach Hause kommen, meistens sogar.

Aber manche verunglücken aufgrund ihrer Beeinträchtigungen.

Eine oberflächlich Bekannte von mir, ist nach einem Partyabend, vor ihrem Elternhaus, mit ihren Freundinnen aus dem Taxi gestiegen und plötzlich in Richtung einer angrenzenden Wiese gelaufen. Man hat sie 1-2 Tage aufwendig gesucht, dann wurde sie von einem Passanten, 200 Meter weiter, ertrunken in einem Rinnsaal entdeckt. Und die war auch nicht total besinnungslos davor.
Ob er freigesprochen werden muss, hängt auch damit zusammen was der Staatsanwalt unter Täterwissen sehen will
Wie meinst du das? Der Staatsanwalt fällt kein Urteil.

Was er bis jetzt unter Täterwissen versteht, hat er uns schon gesagt bzw. kann man in diversen Berichten und im Urteil nachlesen, was Adrian und Sebastian wissen oder nicht wissen. Und wann was gesagt wurde, kann man für sich erschließen, Letztendlich entscheidet da auch das Gericht drüber.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 11:48:48 Bis 1,6 Promille traut man Radfahrern aber noch das Radfahren zu. …
Nicht ohne Grund ist Trunkenheit im Verkehr eine Straftat316 StGB), keine Ordnungswidrigkeit. Als Promilliegrenzen gelten
► für Kraftfahrer 1,1 Promille,
► für Radfahrer 1,6 Promille.

Neben einer Strafe ist der Führerschein weg – auch nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad! Nach einer Sperrfrist und einer MPU geht's dann wieder zur Fahrschule.

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 11:48:48 … Ob er freigesprochen werden muss, hängt auch damit zusammen was der Staatsanwalt unter Täterwissen sehen will. …
Nein. Entscheidend ist allein die Überzeugung des Gerichts.

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 11:48:48 … Und im Kleingedruckten steht dann, dass [die] Öffentlichkeit nach dem Prozess sehen wir[d], dass es auch ein Unfall gewesen sein kann.
Ja, und? Der Beweis eines Unfallgeschehens wird nicht geschuldet.

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 11:48:48 … Hanna hätte … stockbesoffen sicher nach Hause finden können. …
Woher willst Du das wissen?
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von ben »

Catch22 hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 12:21:53 Nein. Entscheidend ist allein die Überzeugung des Gerichts.
Und die beruht u.a. darauf was der Staatsanwalt an Täterwissen vorbringen kann.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 12:21:53
Ja, und? Der Beweis eines Unfallgeschehens wird nicht geschuldet.
Bei ihren Aussagen könnte man aber meinen, dass sie den Beweis erbracht hat. Ihre Gutachten scheinen generell über den bisherigen Gutachten zu stehen.
Catch22 hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 12:21:53
Woher willst Du das wissen?
Weil jedes Wochenende tausende Betrunkene sicher heimkommen. Daher kann man immer "hätte" sagen.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von andi55 »

Wir sind doch hier nicht beim Russisch Roulette , a' la, schicken wir mal jeweils 10 Besoffene durch die Höllentalklamm oder Almbachklamm und schauen, wer es unbeschadet durch schafft ! Das Netz ist voll mit Meldungen über Stürze in Gewässer und das sind nur die, welche es überhaupt in die Presse geschafft haben.
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 13:19:20 Und die [Überzeugung des Gerichts] beruht u.a. darauf was der Staatsanwalt an Täterwissen vorbringen kann. …
Du überschätzt die Position der StA.

Die Überzeugungsbildung des Gerichts basiert auf der gesamten Beweisaufnahme, dazu zählt nicht allein das Vorbringen der StA. Zunächst folgt das Gericht dem Amtsermittlungsgrundsatz und bestimmt, welche Beweise zu erheben es für geboten erachtet (z. B. Zeugen, Sachbeweise, Gutachten). Darüber hinaus können Beweisanträge (nicht nur seitens der StA!) eingebracht werden. Über Beweisanträge entscheidet wiederum das Gericht.

Auch hinsichtlich des angeblich gegenüber Adrian M. geäußerten Täterwissens wird am kommenden Donnerstag der Gutachter Steller gehört. Auch der StA steht ein Fragerecht zu. Wie das Gericht Stellers Antworten und das Gutachten insgesamt bewertet, ist Sache des Gerichts, nicht der StA.

Dieses Gutachten jedenfalls war im Juni das Kernargument, weshalb das Gericht keinen dringenden Tatverdacht (und damit keine hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft und einer Verurteilung) mehr erkennen konnte und den Haftbefehl mit Strunk und Stiel aufhob. Die StA legte dagegen keine Beschwerde ein. Sie hat wohl keine Pfeile mehr im Köcher.

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 13:19:20 … Bei ihren Aussagen könnte man aber meinen, dass … [die Verteidigung] den Beweis erbracht hat. Ihre Gutachten scheinen generell über den bisherigen Gutachten zu stehen. …
Die Gutachter aus dem ersten Rechtsgang (zumindest Adamec und Malcherek) wurden vom Gericht aufgefordert, jeweils eine Stellungnahme zu den neuen Gutachten der Verteidigung abzugeben. Inwieweit sich Widerspüche ergeben, inwieweit die alten Gutachten Fehler oder Lücken aufweisen und inwieweit alte und neue Gutachten sich ergänzen, wird sich nun vor Gericht zeigen.

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 13:19:20 … Weil jedes Wochenende tausende Betrunkene sicher heimkommen. Daher kann man immer "hätte" sagen.
Wenn der Hund nicht geschissen hätte …
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Ungelesener Beitrag von Lento »

ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 11:48:48Warum soll ein Unfallgeschehen naheliegender sein? Weil es 6 Schrauben mit 2,4 cm Durchmesser auf 12 km gibt? Solche Aussagen ergeben sich aus den Interviews von Rick. Und im Kleingedruckten steht dann, dass Öffentlichkeit nach dem Prozess sehen wir, dass es auch ein Unfall gewesen sein kann.
Die 12km spielen da keine Rolle, da machts Du einen Denkfehler. Sie hätte auch 100km treiben können. An dieser Stelle des Kraftwerkes MUSSTE sie vorbeigekommen sein, sie wird sich nicht vorher an eine andere Stelle gebeamt haben.

Wäre sie auf der östlichen Seite der Prien getrieben, dann wäre sie die Stufen runtergetrieben worden.

Wenn sie jedoch auf der westlichen Seite der Prien entlang getrieben ist, wäre sie unweigerlich gegen das Schütz geknallt. Der hätte eine Verletzung senkrecht zur Kopfoberfläche bewirkt, der keinen Schraubenabdruck hinterlassen hätte. Für die weiteren Verletzungen kamen dann nur die Schraubenmuttern in Frage, weil sie kantig sind und die Kraft der Turbulenzen wahrscheinlich geringer gewesen sind, als die des ersten Anstoßes. Man muss sich das Verletzungbild ansehen, die Besonderheit der 5 Wunden (eine ohne dem vermeintlichen Mutternabdruck, 4 mit), welche wohl recht genau zu den Muttern passen sollen. Auf der anderen Seite müsste man sich fragen, was für ein Werkzeug es gewesen sein soll, das ein Täter eingesetzt haben soll, um diese Wunden zu erzeugen. Ein leicht zugängliches Werkzeug wie ein Stein wird bei der besonderen Art der Wunden kaum mehr in Frage kommen.

Aus diesem Grund ist die Theorie der Verteidigung weitaus plausibler als die der StA.

Aber wir werden sehen, der künftige Prozessverlauf wird das auch dann wahrscheinlich endgültig klären. Dieses Gericht zeigt schon nach 2 Tagen einen deutlich höheren Aufklärungswillen als das vorherige.
Lento
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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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ben hat geschrieben: Montag, 06. Oktober 2025, 13:19:20 Und die beruht u.a. darauf was der Staatsanwalt an Täterwissen vorbringen kann.
Naja, da überschätz Du die StA gewaltig. Ich glaube nicht, dass sich das Gericht deren Behauptung anschließen wird. Eine Kostprobe dessen, was die StA für Täterwissen hält kennen wir. Sie behauptet, dass die Aussage des JVA-Zeugen, dass keine DNA-Spuren am Opfer zu finden gewesen sind, Täterwissen gewesen sein soll. Das ist ausgesprochen dumm. Ein wirklicher Täter könnte gar nicht wissen, ob er DNA-Spuren hinterlassen hat. Das kann nur jemand wissen, der entweder das aus den Akten hat oder aus anderen Quelle, wie z.B. Presse. Aber es ist offensichtlich kein Täterwisssen!
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