2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle in Foren: Truus & Harry Langendonk (Doppelmord im Chiemgau)

Fälle in Themen: Göhrde-Morde, Der Tod von Kris Kremers u. Lisanne Froon, Doris Seyffarth, YOG'TZE-Fall
Lucky Luciano
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Lucky Luciano »

rocksoffmessageboard hat geschrieben: Donnerstag, 13. November 2025, 16:15:48 Lieber LL, lieber Darkstar,
ich hatte bereits 2017 Ercan Kurt vom Cold Case Unit in HH angerufen wegen der DNA im Falle
Brigitte Erdmann.
Er meinte, eigentlich müßte das überprüft worden sein, wollte sie aber vorsichtshalber noch mal
durch den Copmputer jagen lassen.
Das war's, nie wieder was gehört, obwohl er sehr überschwänglich am Telefon rüberkam und sich
1000 Mal bedankte.
Super, dass ihr das noch mal aufnehmt, aber ich glaube, das Interesse ist nicht da.
Kann man alles vergessen.
Hi rocks,

ich hatte Deinen Beitrag im anderen Forum seinerzeit gelesen. 2018 hattest Du das glaub ich gepostet?!

Leider wird uns nicht viel anderes übrig bleiben, als es über den offiziellen Weg der jeweiligen Pressestelle zu versuchen.

Warten wir es mal ab, ob sich da vielleicht doch noch etwas ergibt. Hamburg antwortet, aus meinen Erfahrungen heraus, jedenfalls eher als Stuttgart. Bei den Stuttgartern hängt das aber auch mit strukturellen Problemen der Zuständigkeiten zusammen. Die haben in Stuttgart gleich mehrere Cold Case Units. Jedenfalls bin ich mit meiner Anfrage schon mal im richtigen Präsidium gelandet, wo der Fall von Anja Aichele bearbeitet wird.
Gast

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Gast »

Ja - und gerade dieser Fall Anja A. ist m. E. n. kaum Wichmann zuzuschreiben. Es ärgert mich, dass ich das MEDIUM, TV, Radio
oder Print nicht benennen kann ( vergessen) in dem ein ehemaliger, zuständiger Ermittler sagte, sinngemäß : er kenne die
Täter, junge Leute aus der Gegend, aber er KÖNNE diese nicht dingfest machen, wahrscheinlich mangels Beweisen.
Irgendwie war auch noch von einem Fußballverein die Rede, einflussreichen Leuten, die irgendwie involviert gewesen sein
sollen ( im Zusammenhang zu den mutmaßlichen Tätern ? ) was das Ganze extrem erschweren würde, oder so ähnlich.
Leider ist es mittlerweile zu lange her, um noch genaue Einzelheiten benennen zu können ......

Außerdem soll es eine recht seltsame Tatort- Lage gewesen sein, Weinberg bzw. Weg darin, wo sich Ortsunkundige kaum ausgekannt
hätten .
darkstar69
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von darkstar69 »

Gast hat geschrieben: Freitag, 14. November 2025, 04:16:33 Ja - und gerade dieser Fall Anja A. ist m. E. n. kaum Wichmann zuzuschreiben. Es ärgert mich, dass ich das MEDIUM, TV, Radio
oder Print nicht benennen kann ( vergessen) in dem ein ehemaliger, zuständiger Ermittler sagte, sinngemäß : er kenne die
Täter, junge Leute aus der Gegend, aber er KÖNNE diese nicht dingfest machen, wahrscheinlich mangels Beweisen.
Irgendwie war auch noch von einem Fußballverein die Rede, einflussreichen Leuten, die irgendwie involviert gewesen sein
sollen ( im Zusammenhang zu den mutmaßlichen Tätern ? ) was das Ganze extrem erschweren würde, oder so ähnlich.
Leider ist es mittlerweile zu lange her, um noch genaue Einzelheiten benennen zu können ......

Außerdem soll es eine recht seltsame Tatort- Lage gewesen sein, Weinberg bzw. Weg darin, wo sich Ortsunkundige kaum ausgekannt
hätten .
Wir wissen nicht, weshalb der damalige Ermittler im Fall Anja A. Joachim Beeweiler zu dem Ermittlungsergebnis kommt, dass ein Antrag auf DNA-Abgleich mit KWW erfolgen soll. Jedenfalls hat er im Zeit-Artikel 29/2022 "Vermisstes Mädchen: Anja verschwand spurlos" gesagt, dass er die DNA abgleichen lassen wolle und nach einigem Hin und Her einen Antrag dazu nach Lüneburg geschickt habe.

Nur das Ergebnis kennen wir eben nicht. Wurde abgeglichen oder nicht?
Aber er wird einen guten Anlass zum Antrag gehabt haben.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Lucky Luciano »

darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 14. November 2025, 16:12:16 Wir wissen nicht, weshalb der damalige Ermittler im Fall Anja A. Joachim Beeweiler zu dem Ermittlungsergebnis kommt, dass ein Antrag auf DNA-Abgleich mit KWW erfolgen soll. Jedenfalls hat er im Zeit-Artikel 29/2022 "Vermisstes Mädchen: Anja verschwand spurlos" gesagt, dass er die DNA abgleichen lassen wolle und nach einigem Hin und Her einen Antrag dazu nach Lüneburg geschickt habe.

Nur das Ergebnis kennen wir eben nicht. Wurde abgeglichen oder nicht?
Aber er wird einen guten Anlass zum Antrag gehabt haben.
Darf ich dazu nochmal nachfragen.

Bist Du sicher, dass der Ermittler die Anfrage bzgl. des DNA Abgleichs nach Lüneburg schicken musste? Wenn ja, an wen richtete sich die Anfrage? An die POL Direktion (Cold Case Unit) oder die StA LG? Ich habe schon Antworten des BKAs auf meine Anfrage, würde das jedoch gerne noch einmal verdichten respektive ggf. verbinden oder ausschließen wollen. Danke.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Lucky Luciano »

Gast hat geschrieben: Freitag, 14. November 2025, 04:16:33 Ja - und gerade dieser Fall Anja A. ist m. E. n. kaum Wichmann zuzuschreiben. Es ärgert mich, dass ich das MEDIUM, TV, Radio
oder Print nicht benennen kann ( vergessen) in dem ein ehemaliger, zuständiger Ermittler sagte, sinngemäß : er kenne die
Täter, junge Leute aus der Gegend, aber er KÖNNE diese nicht dingfest machen, wahrscheinlich mangels Beweisen.
Irgendwie war auch noch von einem Fußballverein die Rede, einflussreichen Leuten, die irgendwie involviert gewesen sein
sollen ( im Zusammenhang zu den mutmaßlichen Tätern ? ) was das Ganze extrem erschweren würde, oder so ähnlich.
Leider ist es mittlerweile zu lange her, um noch genaue Einzelheiten benennen zu können ......

Außerdem soll es eine recht seltsame Tatort- Lage gewesen sein, Weinberg bzw. Weg darin, wo sich Ortsunkundige kaum ausgekannt
hätten .
Wenn Du Dich an den Sender nicht mehr erinnerst, weißt Du vermutlich das Jahr auch nicht mehr, oder?

Sonst ließe sich das ggf. noch über spezielle Suchmaschinen recherchieren.
darkstar69
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von darkstar69 »

Lucky Luciano hat geschrieben: Samstag, 15. November 2025, 17:15:37 Darf ich dazu nochmal nachfragen.

Bist Du sicher, dass der Ermittler die Anfrage bzgl. des DNA Abgleichs nach Lüneburg schicken musste? Wenn ja, an wen richtete sich die Anfrage? An die POL Direktion (Cold Case Unit) oder die StA LG? Ich habe schon Antworten des BKAs auf meine Anfrage, würde das jedoch gerne noch einmal verdichten respektive ggf. verbinden oder ausschließen wollen. Danke.
Da steht, er habe sich mehrfach an "die Einheit, die für Wichmann zuständig ist" in Lüneburg gewandt, um Informationen für den Antrag auf den DNA-Abgleich zu bekommen. Für den Abgleich sei ein richterlicher Beschluss notwendig. Ich verstehe das so, muss nicht ganz stimmen, dass es diesen Aussagen nach eines richterlichen Beschlusses bedarf oder bedurfte und dieser dann nach Lüneburg geht, um dort den DNA-Abgleich vorzunehmen. Denn soweit ich weiß, ist die DNA dort gespeichert.
Gast

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Gast »

Lucky Luciano hat geschrieben: Samstag, 15. November 2025, 18:36:49 Wenn Du Dich an den Sender nicht mehr erinnerst, weißt Du vermutlich das Jahr auch nicht mehr, oder?

Sonst ließe sich das ggf. noch über spezielle Suchmaschinen recherchieren.
Leider weiß ich das Jahr nicht mehr, es kann 8-10 Jahre her sein und soweit ich mich erinnere, war es ein PODCAST im Radio.
Es war wohl u.a. ein ehemaliger Ermittler dabei, ich erinnere mich noch an den südd. Dialekt und er sagte das der Fall
für ihn im Grunde aufgeklärt sei. Und das es sich um junge Männer aus der Gegend gehandelt habe, die für ihn stark tat-
verdächtig gewirkt hätten weil ... ( leider vergessen). Damals hörte ich solche Beiträge eher nebenbei , war noch nicht so
interessiert an den Themen. Merkwürdigerweise erinnere ich mich aber daran das es u.a. um Fußball / Fußballverein ging ,
gewisse "Prominenz", der man nicht so auf die Füße treten konnte/wollte ; alles sehr seltsam, dachte ich damals schon .....
Gast

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Gast »

Sie,,..die junge Anja a . wurde in einem Garten am Weinberg vergraben...wohl von Jugendlichen Männern...
Die sie vergewaltigt hatten U. Getötet hatten
Ein Vater half nächsten Tag...oder ?
Sie tiefer zu begraben ... Besser als die jugendl. Es vorab gemacht hatten. Der Garten war zugaengl. Iu. Gehoerteanferen Personen, die ihn mir wenig nutzten.


.

Zufällig bewohnte dort der damalige mlnisterpraesid. Von Baden w. mit seiner Ehefrau naehe Weinberg in einem Haus .in einer angrenz. Siedlung.
Gerhard Mayer vorfelder auch beim VfB stuttgart In leitender positiion tätig ...war am Abend noch nicht zu hause als
Seine Frau aufgrund geöffneten Fenster von weiterer Entfernung Hilfeschreie einer Frau hörte.

Das erzählte sie später auch ihren Mann als er nach Hause
Kam. Wahrscheinl. Hatte er einen Fahrer; denn g. M. V.
War sehr dem Wein aus der Gegend zugetan....das kreideten ihn einige saubermann Politiker .der Gegen Part. An
Er war CDU Mann. Später wurde er DFB Fußball President..
Auch dort soll sein Weingenuss tagsüber aufgefallen sein ...
Wie das im Leben so ist ..war eine zweite Person auf seinen Job heiß ..wurde später DFB Präsident Nachfolger.
2015 starb May. Vorder mit über 80 j.
Ich persönlich sagte mir damals. . .so schädlich kann der Wein eigentlich. Nicht sein ...über 80 j alt wurde er....

Auffallend war auch seine Gesichtsfarbe..leicht gerötet

Er hatte 0.0 mit dem Mord zu tun. (.kww auch nicht).
Er hatte Töchter....keinen Sohn.
Er war sehr bekannt dort in seinem Umfeld.....zunächst auch sehr beliebt
Hbs









.
Gast

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

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Hallo hbs., danke für deinen Beitrag ! :) Das bringt etwas Sinn in das Zeug , das ich hier "aus der Erinnerung" gekramt habe ......
kobra
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von kobra »

Lucky Luciano hat geschrieben: Samstag, 15. November 2025, 17:15:37 Bist Du sicher, dass der Ermittler die Anfrage bzgl. des DNA Abgleichs nach Lüneburg schicken musste? Wenn ja, an wen richtete sich die Anfrage? An die POL Direktion (Cold Case Unit) oder die StA LG? Ich habe schon Antworten des BKAs auf meine Anfrage, würde das jedoch gerne noch einmal verdichten respektive ggf. verbinden oder ausschließen wollen. Danke.
Anfragen nach der DNA müssen an die EG Göhrde nach Lüneburg gerichtet werden, weil die dort quasi exklusiv das DNA-Profil von KWW gespeichert haben. In der BKA-Datenbank wurde seine DNA nie eingespeist. Warum, bleibt ein Geheimnis. Deshalb funktioniert der automatisierte DNA-Abgleich nicht und es leuchtet in keinem Altfall eine rote Lampe auf, die auf KWW hinweist. Also, wenn der Abgleich erfolgen sollte, musste er sich an die EG Göhrde in Lüneburg wenden (Thilo Speich).

Aber weiß man im Fall Anja A. sicher, dass es sich um Täter-DNA handelt? Ich habe inzwischen von zig Fällen gelesen, wo es theoretisch Täter-DNA sein *könnte*, aber nicht sein muss (teilweise sagen die zuständigen Ermittler sogar selbst, dass es sich hochwahrscheinlich nicht um Täter-DNA handelt, so z.B. bei Barbara Storm).
Gast

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Gast »

Es geht ja in diesen Fällen ( allgemein) nicht NUR um DNA. Eine Indizienkette besteht m.E. n. auch aus einer gewissen
Plausibilität was den /die Täter angeht. Ok, falls DNA von K.-W.W. und etwaigem Mittäter gesichert wurde, es war ja von
mehreren Stimmen die Rede, die Zeugen gehört hatten im Vorfeld des Mordes, wäre das ein sehr starkes Indiz in diesem Fall.
Denn W. wird zu der jungen Dame kaum irgendwelche "normal erklärbaren" Kontakte gehabt haben , da spricht schon
die erhebliche räumliche Distanz für. Aber kannte er sich überhaupt in der Gegend aus ?! Karlsruhe und Umgebung waren
zwar im selben Bundesland, aber doch einiges entfernt, keine Ahnung ob seinen Jahren in Süddtschl. auch dort Ortskennt-
nisse erworben hatte.
Und 1987 war W. Ende 30, alle ( zwar indirekten Zeugen ) haben von "jungen Leuten"- quasi Jugendlichen - geredet, die
damals am Berg gehört und von weitem sogar gesichtet ( da bin ich mir nicht sicher) wurden.
Das war W. zu dem Zeitpunkt nicht mehr - und er wird auch kaum den dortigen Dialekt beherrscht haben .

Da erscheint mir Vieles konstruiert, passt einfach nicht zusammen ......
Gast

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Gast »

darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 14. November 2025, 16:12:16 Wir wissen nicht, weshalb der damalige Ermittler im Fall Anja A. Joachim Beeweiler zu dem Ermittlungsergebnis kommt, dass ein Antrag auf DNA-Abgleich mit KWW erfolgen soll. Jedenfalls hat er im Zeit-Artikel 29/2022 "Vermisstes Mädchen: Anja verschwand spurlos" gesagt, dass er die DNA abgleichen lassen wolle und nach einigem Hin und Her einen Antrag dazu nach Lüneburg geschickt habe.
Der Artikel "Vermisstes Mädchen: Anja verschwand spurlos" betrifft allerdings den Fall der bis heute verschwundenen Anja Beggers, nicht den "Weinberg-Mord" an Anja Aichele.
Gast hat geschrieben: Freitag, 14. November 2025, 04:16:33 Es ärgert mich, dass ich das MEDIUM, TV, Radio
oder Print nicht benennen kann ( vergessen) in dem ein ehemaliger, zuständiger Ermittler sagte, sinngemäß : er kenne die
Täter, junge Leute aus der Gegend, aber er KÖNNE diese nicht dingfest machen, wahrscheinlich mangels Beweisen.
Irgendwie war auch noch von einem Fußballverein die Rede, einflussreichen Leuten, die irgendwie involviert gewesen sein
sollen ( im Zusammenhang zu den mutmaßlichen Tätern ? ) was das Ganze extrem erschweren würde, oder so ähnlich.
Daran kann ich mich auch erinnern. Ich weiß aber leider nicht mehr, wo ich es gelesen habe.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von darkstar69 »

Gast hat geschrieben: Samstag, 22. November 2025, 00:34:46 Der Artikel "Vermisstes Mädchen: Anja verschwand spurlos" betrifft allerdings den Fall der bis heute verschwundenen Anja Beggers, nicht den "Weinberg-Mord" an Anja Aichele.
Es geht da auch um Anja Aichele, am Ende des Artikels. Ermittler Beerweiler wird dort benannt und was er im Fall Aichele unternommen hat, um einen DNA-Abgleich zu bekommen.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

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kobra hat geschrieben: Donnerstag, 20. November 2025, 14:37:23 Anfragen nach der DNA müssen an die EG Göhrde nach Lüneburg gerichtet werden, weil die dort quasi exklusiv das DNA-Profil von KWW gespeichert haben. In der BKA-Datenbank wurde seine DNA nie eingespeist. Warum, bleibt ein Geheimnis. Deshalb funktioniert der automatisierte DNA-Abgleich nicht und es leuchtet in keinem Altfall eine rote Lampe auf, die auf KWW hinweist. Also, wenn der Abgleich erfolgen sollte, musste er sich an die EG Göhrde in Lüneburg wenden (Thilo Speich).

Aber weiß man im Fall Anja A. sicher, dass es sich um Täter-DNA handelt? Ich habe inzwischen von zig Fällen gelesen, wo es theoretisch Täter-DNA sein *könnte*, aber nicht sein muss (teilweise sagen die zuständigen Ermittler sogar selbst, dass es sich hochwahrscheinlich nicht um Täter-DNA handelt, so z.B. bei Barbara Storm).
Danke für Deine Hinweise.

Die Begründung, warum eine DNA-Einspeisung in der BKA-Datenbank nie erfolgte, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass er sich 1993 suizidierte und gegen Tote nicht ermittelt werden darf. Zumal die BKA-Datenbank erst 1998 entstand. Eine DNA-Einspeisung hat somit vermutlich rechtliche Grenzen.

Damit hat die POL-Direktion LG in Form der Cold Case Unit diese DNA ggf. (exklusiv) und gibt diese auf Anfrage (nach Rücksprache mit der StA LG) bei erforderlichen Abgleichen für andere Fälle von Polizeidienststellen heraus. Selbst wenn diese Regelung der Richtigkeit entspricht, bleibt die Frage auf welcher Rechtsgrundlage die DNA Kurt Werner Wichmanns überhaupt heraus gegeben werden darf. Der Rechtsgrundsatz, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf, galt 1993 ebenso, wie er auch heute noch gültig sein dürfte.

Die Frage, ob gefundene DNA in Prüffällen überhaupt Täter DNA ist, ist berechtigt.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von darkstar69 »

Lucky Luciano hat geschrieben: Samstag, 22. November 2025, 19:29:31 Selbst wenn diese Regelung der Richtigkeit entspricht, bleibt die Frage auf welcher Rechtsgrundlage die DNA Kurt Werner Wichmanns überhaupt heraus gegeben werden darf. Der Rechtsgrundsatz, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf, galt 1993 ebenso, wie er auch heute noch gültig sein dürfte.

Die Frage, ob gefundene DNA in Prüffällen überhaupt Täter DNA ist, ist berechtigt.
Mit entsprechendem richterlichen Beschluss ist ein DNA - Abgleich auch bei Toten möglich. Das wird häufiger gemacht, z.B. bei einem schon gestorbenen Tatverdächtigen in den sogenannten Münsterland-Morden.

https://www.wn.de/muensterland/munsterl ... of-1617623

https://www.hallo24.de/region/der-munst ... om-1040684

In laufenden Verfahren können Tatverdächtige einer DNA-Untersuchung unterzogen werden, dazu müssen sie nicht leben. Wenn die Ermittlungen einen entsprechenden fundierten Stand haben, ist ein DNA-Abgleich von gestorbenen Tatverdächtigen ein legitimer Zweck zur Aufklärung der Tat bzw. zur Erbringung von Verfahrenserkenntnissen. Ein Toter kann auch posthum Beschuldigter in einem laufenden Verfahren sein. Im DNA - Abgleich geht es dann um Identitätsfeststellung und um Spurenabgleich im Verfahren, nicht um Strafverfolgung.

BGH, Beschl. 29.8.2007 – 5 StR 486/07

OLG Hamm, Beschl. 14.02.2008 – 3 Ss 297/07

Herrmann in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 81e

Ob die gefundene DNA dann explizit Täter-DNA ist, ist selbstverständlich abhängig von der Weise, wie und wo die DNA gefunden wurde. In der Regel ist ein DNA - Fund aber dennoch erklärungsbedürftig. Wenn die DNA aber in einem klaren Tatzusammenhang gefunden wird und anders schwer bzw als tatrelevant zu erklären ist, ist sie ein starker Indiz. Wenn die DNA mehrfach gefunden wird, in Tatkontext, verstärkt sich das Indiz. Manchmal ist die Spur auch nur als Täterspur erklärbar. Sollte der DNA - Abgleich eines Tatverdächtigen also einen Treffer mit der gefundenen tatrelevanten DNA ergeben, ist sie in der Regel ein starkes Indiz.
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

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darkstar69 hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 01:20:19 Mit entsprechendem richterlichen Beschluss ist ein DNA - Abgleich auch bei Toten möglich. Das wird häufiger gemacht, z.B. bei einem schon gestorbenen Tatverdächtigen in den sogenannten Münsterland-Morden.
Das ist möglich. Das setzt aber voraus, dass eine DNA von einem Tatverdächtigen auch vorliegt oder rückwirkend (z.B. durch Exhumierung) auch ermittelbar ist.
darkstar69 hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 01:20:19In laufenden Verfahren können Tatverdächtige einer DNA-Untersuchung unterzogen werden, dazu müssen sie nicht leben. Wenn die Ermittlungen einen entsprechenden fundierten Stand haben, ist ein DNA-Abgleich von gestorbenen Tatverdächtigen ein legitimer Zweck zur Aufklärung der Tat bzw. zur Erbringung von Verfahrenserkenntnissen. Ein Toter kann auch posthum Beschuldigter in einem laufenden Verfahren sein. Im DNA - Abgleich geht es dann um Identitätsfeststellung und um Spurenabgleich im Verfahren, nicht um Strafverfolgung.

Gehen wir mal davon aus Du hättest Recht. Warum wurde das Verfahren gegen Kurt Werner Wichmann dann 1993 eingestellt? Bei allem, was Du schreibst, wäre das ja geradezu ein Freifahrtsschein für eine Weiterverfolgung Wichmanns?! Zugegeben, Deine Quellen sind beginnend aus 2007. Somit war das in der rechtlich/juristischen Bewertung 1993 anders oder zumindest eine Grauzone?!
darkstar69 hat geschrieben: Sonntag, 23. November 2025, 01:20:19Ob die gefundene DNA dann explizit Täter-DNA ist, ist selbstverständlich abhängig von der Weise, wie und wo die DNA gefunden wurde. In der Regel ist ein DNA - Fund aber dennoch erklärungsbedürftig. Wenn die DNA aber in einem klaren Tatzusammenhang gefunden wird und anders schwer bzw als tatrelevant zu erklären ist, ist sie ein starker Indiz. Wenn die DNA mehrfach gefunden wird, in Tatkontext, verstärkt sich das Indiz. Manchmal ist die Spur auch nur als Täterspur erklärbar. Sollte der DNA - Abgleich eines Tatverdächtigen also einen Treffer mit der gefundenen tatrelevanten DNA ergeben, ist sie in der Regel ein starkes Indiz.
Da sind wir ja d`accord. Nur genau diese Verbindung zwischen DNA und Tatabhängigkeit liegt ja, bei den Göhrden-Morden, nach derzeitigem, öffentlichen Ermittlungsstand, nicht vor. Warum sollte er dann als Göhrde Mörder in Frage kommen?
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

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Lucky Luciano hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 15:58:34 Das ist möglich. Das setzt aber voraus, dass eine DNA von einem Tatverdächtigen auch vorliegt oder rückwirkend (z.B. durch Exhumierung) auch ermittelbar ist.


Gehen wir mal davon aus Du hättest Recht. Warum wurde das Verfahren gegen Kurt Werner Wichmann dann 1993 eingestellt? Bei allem, was Du schreibst, wäre das ja geradezu ein Freifahrtsschein für eine Weiterverfolgung Wichmanns?! Zugegeben, Deine Quellen sind beginnend aus 2007. Somit war das in der rechtlich/juristischen Bewertung 1993 anders oder zumindest eine Grauzone?!



Da sind wir ja d`accord. Nur genau diese Verbindung zwischen DNA und Tatabhängigkeit liegt ja, bei den Göhrden-Morden, nach derzeitigem, öffentlichen Ermittlungsstand, nicht vor. Warum sollte er dann als Göhrde Mörder in Frage kommen?
Wie Du schon sagst, liegen zwischen 1993 und 2007 einige Jahre dazwischen. Aber auch damals galt schon, dass Mord nicht verjährt und dass Ermittlungen in Mordfällen fortgeführt werden. Es ist also mehr als fraglich, ob Asservate, die in Zusammenhang mit Mordfällen stehen (könnten) hätten vernichtet werden dürfen. Das ist dann unabhängig davon, weil man nicht personenbezogen gegen eine tote Person ermittelt, sondern in einem Verfahren zu dessen Aufklärung ermittelt. Es ist ein Ermittlungsverfahren in einem Mordfall.

Auch die o.g. Rechtsprechung sagt eindeutig, die Aufklärung einer Tat/eines Mordes ist legitim, auch wenn der Tatverdächtige tot ist. Es geht um das Mordermittlungsverfahren. Es geht nicht um personenbezogene Strafverfolgung.

Die Gesetzgebung war damals (1993) eigentlich nicht anders als heute.
Es wäre ja auch schlimm, würde man Mordfälle nicht aufklären dürfen. Nur dass es eben tatsächlich das Dilemma gibt, dass es nicht zu einem Gerichtsurteil kommt.

Ich sehe da schon eine sehr eindeutige Verbindung zwischen DNA und Tatabhängigkeit in den Göhrdemorden. Ich denke, dass die DNA von KWW in das Opferauto gekommen ist, ohne dass es einen Tatzusammenhang gibt, ist sehr unwahrscheinlich.
Die Polizei und Staatsanwaltschaft sehen es ja offenbar ähnlich, dass die gefundene DNA einen hinreichenden Tatzusammenhang begründet und bezeichnet KWW als mutmaßlichen Göhrde-Mörder.
Lucky Luciano
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

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darkstar69 hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14 Wie Du schon sagst, liegen zwischen 1993 und 2007 einige Jahre dazwischen. Aber auch damals galt schon, dass Mord nicht verjährt und dass Ermittlungen in Mordfällen fortgeführt werden.

Augenscheinlich galt aber zu der Zeit der Grundsatz, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf, für den zuständigen Staatsanwalt der StA LG als rechtliche Grundlage, um die Ermittlungen einzustellen. Ich kenne jedenfalls keine öffentlich zugängliche Quelle, die diesen Schritt der StA LG, zum damaligen Zeitpunkt, rechtlich anzugreifen versuchte.
darkstar69 hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14Es ist also mehr als fraglich, ob Asservate, die in Zusammenhang mit Mordfällen stehen (könnten) hätten vernichtet werden dürfen.

Ob sie tatsächlich durch eine staatsanwaltliche Verfügung vernichtet oder eben doch durch den Wasserschaden bei der StA LG zerstört wurden, ist auch noch fraglich. Zumindest gibt es dazu verschiedene Aussagen, unterschiedlicher Personen und Behörden.
darkstar69 hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14Das ist dann unabhängig davon, weil man nicht personenbezogen gegen eine tote Person ermittelt, sondern in einem Verfahren zu dessen Aufklärung ermittelt. Es ist ein Ermittlungsverfahren in einem Mordfall.
Das es eine Trennung zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem strafprozessualen Verfahren gibt, ist klar.
darkstar69 hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14Ich sehe da schon eine sehr eindeutige Verbindung zwischen DNA und Tatabhängigkeit in den Göhrdemorden. Ich denke, dass die DNA von KWW in das Opferauto gekommen ist, ohne dass es einen Tatzusammenhang gibt, ist sehr unwahrscheinlich.
Da liegen wir diametral auseinander. Eine Tatabhängigkeit besteht dann, wenn eine DNA klar einer Tat, respektive deren Ausführung zuzuordnen ist. Ist sie aber nicht. Die Fahrzeuge sind in beiden Fällen nicht einmal Tatmittel, da sie für die Ausführung der Tat keine Rolle spielten. Zudem fand man im Fahrzeug der zweiten Tat keine DNA von Kurt Werner Wichmann. Das wäre aber zu erwarten, sofern man davon ausgeht, dass er für die Göhrde Morde, also beide Opferpaare, verantwortlich ist. Zumindest wird es ja so in den Medien kolportiert (Bezeichnung Kurt Werner Wichmanns als Göhrde-Mörder). Und warum wurden an den Klebefolien der Opfer keine DNA von Kurt Werner Wichmann gefunden?

Und wo ist das Tatmotiv? Dazu gibt es bislang keine plausible Erklärung. Mordlust? Folgt man diesem theoretischen Ansatz der Mordlust als Motiv, hätte er 1989 5 Morde begangen, vor 1989 und danach (bis zum Suizid in 1993) aber keinen? Sehr unwahrscheinlich bei Mordlust als Motiv. Jetzt könnte man argumentierten, dass es etwa 250 Prüffälle gibt, die perspektivisch noch andere Tatausführungen und / oder Tatbeteiligungen ans Licht bringen könnten. Ja, das stimmt. Die Clearing-Stelle ist aber 2018 ins Leben gerufen worden. 7 Jahre ohne einen Treffer, spricht aber nicht gerade für eine Täterschaft und auch keine Mordlust als Tatmotiv.

Wenn Du also die Auffassung vertrittst, dass es "sehr unwahrscheinlich" ist, dass die DNA Kurt Werner Wichmanns tatunabhängig ins Auto gelangt ist, sieht es für mich eher so aus, dass eine Tatabhängigkeit für die DNA-Entstehung als sehr unwahrscheinlich zu bewerten ist.

Da wir uns aber beide im hypothetischen Bereich befinden, kann jeder die gefundenen DNA-Spuren so oder so einordnen und seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
darkstar69 hat geschrieben: Mittwoch, 26. November 2025, 16:24:14Die Polizei und Staatsanwaltschaft sehen es ja offenbar ähnlich, dass die gefundene DNA einen hinreichenden Tatzusammenhang begründet und bezeichnet KWW als mutmaßlichen Göhrde-Mörder.
Die Polizei spricht von "er gilt als Göhrde Mörder", nicht "er ist der Göhrde Mörder". Das ist ein feiner semantischer Unterschied. "Gilt" basiert auf Annahmen und Einschätzungen, "ist" auf Beweisen. Genau diese fehlen aber. Zumindest bislang. Es bleibt ja offen, ob der Folgemonat einen neuen Ansatz liefert, denn Ende des Jahres sollte ja nach Aussagen der POL LG (Cold Case Unit) eine Anklage erfolgen. Warten wir es ab.

Übrigens kenne ich keine Pressemitteilung der StA LG, die Wichmann als mutmaßlichen Göhrde Mörder bezeichnet. Ganz im Gegenteil. Jens Feuerriegel hatte, nach der Pressekonferenz der POL LG im Mai 2019, als der DNA-Fund den Pressevertretern mitgeteilt wurde, eine Frage an die StA LG gesendet. Er wollte wissen, ob diese DNA-Funde für die Bewertung der StA LG bzgl. der Täterschaft Wichmanns eine Bedeutung hätten. Die StA LG antwortete, dass die gefundenen DNA-Spuren nicht mal für eine Anklage reichen würden, sofern er noch am Leben wäre.

Das ändert natürlich nichts daran, dass man Kurt Werner Wichmann als "mutmaßlichen" Täter bezeichnen und / oder sehen kann. Bewiesen ist damit hingegen nichts. Auch nicht bzgl. der Ermittlungserkenntnisse. Es ist ein Fingerzeig, aber kein Beweis.
Lucky Luciano
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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

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@darkstar

M.E. ist die entscheidende Frage, welcher oder welche Spurenträger den gefundenen DNA-Spuren im Fahrzeug Reinold zugrunde liegt/en.
Gast

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

Ungelesener Beitrag von Gast »

Für mich war und ist in Bezug auf die Göhrdemorde auch immer das Motiv ( in Bezug zu Wichmann) rätselhaft.
Ich verfolge diese Fälle sporadisch seit ca. 7 Jahren, lese hier mit und auch woanders, wenn es die Zeit erlaubt.
Aber "Mordlust" leuchtet mir nicht wirklich ein. Um diesen Trieb zu befriedigen, hätte K.-W.W. woanders ungefährdeter
solche Taten ausleben könne, denn er kam ja offenbar viel rum .
Das ihn die Ermittler irgendwann auf dem Schirm haben würden, davon konnte er wohl ausgehen, bei seiner Vita.
Es ging ja - was die Ermittlungen gegen ihn seit 1989 anging - m. W. um den Fall Birgit M., die Göhrde kam doch erst
deutlich später hinzu ?!
Und wie Lucky L. hier bereits schrieb : bei den ganzen über 200 "mutmaßlichen Taten" die einige ihm zur Last legen wollen,
kam es seit Jahren nicht wirklich zu einem belastbaren Verdacht, der seine Täterschaft nahe legt - sorry, falls ich etwas
verpasst habe. Da man den Faktor Zeit berücksichtigen muss, ist es natürlich durchaus möglich das er involviert war,
ebenso das er damit nichts zu tun hatte. Diese Seite "Mordserie"..... lässt mich jedenfalls etwas ratlos zurück , kann das
alles nicht wirklich nachvollziehen. Womit ich nicht behaupte das ALLE Verdachtsmomente gegen ihn unbegründet sind,
denn der Mann hatte massive psychische Störungen und war sicher nicht mit sich im reinen ....
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