MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

[NEU] ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Yggdrasil
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Yggdrasil »

Yggdrasil hat geschrieben: Dienstag, 02. Dezember 2025, 19:05:20 Gina bestreitet die Tat (weiterhin). Sie beschuldigt gegenüber Mitinsassen gezielt eine andere Frau, das Kind umgebracht zu haben. Ferner wurde sie vor einigen Tagen kurz ins Krankenhaus gebracht, es geht ihr gesundheitlich sehr schlecht. Sie bleibt oft in ihrer Zelle und verzichtet auf Hofgang.

Rechtsanwalt Ohm ist davon überzeugt, dass Gina freikommt. Haftprüfungstermin morgen 13 Uhr.
Ergänzend hierzu: Gina hat als sie noch als Zeugin geführt wurde, die Tat bestritten. Sie bestreitet gegenüber Mithäftlingen nach wie vor. Sie deutet an, ein Alibi zu haben. Gina wird sich heute beim Haftprüfungstermin nicht zur Sache erklären.

Die Frage nach Ginas Verbleib am mutmaßlichen Tattag 11-15 Uhr bleibt im Raum stehen.

Herr Ohm sagt dazu: : «Da wir keine Angaben zur Sache machen werden, bezieht sich das auch auf das Alibi.» Und: «Ich will einfach vermeiden, dass dieses Alibi möglicherweise im Widerspruch zu irgendwelchen anderen Sachen steht.»

Da frag ich mich zwei Dinge. Erstens, wer ist die Frau, die von Gina der Tat bezichtigt wird? Nur eine Idee, denn......

..........währenddessen legt sich Raffaela J., ihres Zeichens die Rastafrau, gegenüber der Blöd-Zeitung ins Zeug und lässt nichts unversucht, Gina weiter zu belasten und in schlechtes Licht zu rücken.

Zweitens, ich formuliere es drastisch: Was hat sie angestellt in der fraglichen Zeit? Mit wem lag sie da in der Kiste, mit dem Bürgermeister von Güstow oder wem, dass es nicht auf den Tisch kommt?
Gast25

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast25 »

laeuferin hat geschrieben: Dienstag, 02. Dezember 2025, 23:09:12
Sie wurde gegen Mittag bei der Abfahrt? gesehen, heißt entweder hat sie ihn gleich in Brand gesetzt nach der Tötung,oder sie fuhr zwischenzeitlich nochmal weg, Utensilien zum Anzünden zu beschaffen.
Nicht sie explizit, sondern das Auto wurde am 10.10. dort gesehen.
(Sogar von einem Bekannten)

Bei 2:09:25
https://www.youtube.com/watch?v=L0oIZZEooRY&t=9824s
Kalle
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kalle »

AngRa hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 04:27:34 Es würde aber einiges erklären, vor allem, dass im Fahrzeug kein Leichengeruch vorhanden war, den Hunde erschnüffeln konnten.
Bin mir nicht sicher, worauf diese Hunde anschlagen. Eine "frische" Tötung erzeugt ggf. noch nicht den erforderlichen Geruch ?
Kalle
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kalle »

laeuferin hat geschrieben: Dienstag, 02. Dezember 2025, 23:09:12 Vor allen Dingen geplant! Messer bereits in Jacke, als sie mit ihm zum Tümpel ging.
So ein Messer hat man ja nicht rein zufällig dabei.

Tümpel sind für Kinder immer reizvoll. Da bräuchte es bestimmt keine Überredungskunst ihrerseits.

Sie wurde gegen Mittag bei der Abfahrt? gesehen, heißt entweder hat sie ihn gleich in Brand gesetzt nach der Tötung,oder sie fuhr zwischenzeitlich nochmal weg, Utensilien zum Anzünden zu beschaffen.

Kann es sein, dass 3 h später, zum Zeitpunkt der Fotos, Fabians Leiche immer noch brannte oder sprechen die Fotos eher dafür, dass der Brand ( Rauchentwicklung) noch nicht lange zugange war ? Dann wäre sie zwischenzeitlich für die Besorgung weggefahren.
Tatwaffe: Ist das mit dem Messer eigentlich schon bestätigt ? Wäre mir irgendwie zu blutig. Vielleicht evtl. die Wagenheber-Stange bzw. Radmutternschlüssel ?

Brandbeschleuniger: Benzinkanister eh im Auto vorgehalten ? War das Fzg. ein Diesel oder ein Benziner ?

Branddauer: 3 Std eher nicht. Ich würde mal eher 15-30 min schätzen.
Kalle
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Yggdrasil hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 08:05:14
Herr Ohm sagt dazu: : «Da wir keine Angaben zur Sache machen werden, bezieht sich das auch auf das Alibi.» Und: «Ich will einfach vermeiden, dass dieses Alibi möglicherweise im Widerspruch zu irgendwelchen anderen Sachen steht.»
Das macht für mich nur Sinn, wenn er selbst daran zweifelt, dass eine mögliche Alibi-Aussage einer Überprüfung überhaupt standhalten kann. Ein betonhartes Alibi im Zeitraum (z.B. diverse glaubhafte Zeugen) wäre ja DER Entlass-Grund schlechthin. Natürlich darf ihr Schweigen nicht nachteilig ausgelegt werden, aber was soll denn ein Richter davon halten, wenn nicht jede Chance einer Entlassung genutzt wird ?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Kalle hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 08:55:25 Das macht für mich nur Sinn, wenn er selbst daran zweifelt, dass eine mögliche Alibi-Aussage einer Überprüfung überhaupt standhalten kann. Ein betonhartes Alibi im Zeitraum (z.B. diverse glaubhafte Zeugen) wäre ja DER Entlass-Grund schlechthin. Natürlich darf ihr Schweigen nicht nachteilig ausgelegt werden, aber was soll denn ein Richter davon halten, wenn nicht jede Chance einer Entlassung genutzt wird ?
Ganz genau! Ein Haftprüfungstermin dient dazu zu zeigen, dass die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft nicht (oder nicht mehr) vorliegen. Gina und ihr Verteidiger müssen also belegen, weshalb weder Flucht- noch Verdunkelungs- noch Wiederholungsgefahr besteht. Schweigt sich die Beschuldigte hierzu aus, verfehlt der Termin doch total seinen Zweck.

_______________

PS: Liebe Admins, könnte bitte jemand auf meine unzähligen Versuche zur Wiederherstellung meines Passworts reagieren? Bitte bitte, mit Extrasahne und Streuseln!
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von AngRa »

Hier nochmals die gegenteiligen Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum heutigen Haftprüfungstermin:
Verteidigung zweifelt Haftgründe an
Untersuchungshaft darf nur unter bestimmten Bedingungen angeordnet werden, etwa wenn Fluchtgefahr oder der Verdacht besteht, dass Beweise manipuliert oder Spuren verwischt werden könnten. Mit dem Antrag soll nun geklärt werden, ob diese Haftgründe weiterhin vorliegen. Ohm argumentiert, die Ermittler stützten sich nur auf Indizien, daher dürfe seine Mandantin nicht länger in Haft bleiben und müsse entlassen werden.
Staatsanwaltschaft sieht Vorwürfe weiter bestätigt
Die Staatsanwaltschaft widerspricht. Die bisherigen Ermittlungen hätten die Vorwürfe nicht entkräftet, erklärte die Behörde. Die heutige Entscheidung des Gerichts über die Untersuchungshaft beeinflusst eine mögliche spätere Anklage nicht. Auch viele Indizien können für ein Strafverfahren und eine Verurteilung genügen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt allerdings die Unschuldsvermutung.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... n-102.html
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast25 hat geschrieben: Dienstag, 02. Dezember 2025, 15:33:29 Das stimmt so nicht ganz. Es wurde das Auto gesehen - erklärt J.S. sehr genau am Ende nochmal.
Du hast vollkommen Recht. Bei der ersten Erwähnung dieser Zeugensichtung wird nicht deutlich, dass Gina selbst gar nicht gesehen wurde, sondern bloß ihr Auto. Erst in der letzten Stunde des Interviews kommt das Gespräch nochmal auf diese Zeugensichtung zurück und dann wird ausdrücklich gesagt, dass der Zeuge (der Gina persönlich kennt) ihr Auto am Mittag des 10.10. gesehen hat. Es wird außerdem erwähnt, dass in der Gegend ein weiteres Auto dieser Art unterwegs ist, jedoch ohne Aufkleber.

Weil ich die Interviewteile chronologisch zusammengefasst habe, ergibt sich ein Widerspruch zwischen den Angaben
in Teil 1 und Teil 3.
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Yggdrasil hat geschrieben: ↑Mittwoch, 03. Dezember 2025, 08:05:14
Herr Ohm sagt dazu: : «Da wir keine Angaben zur Sache machen werden, bezieht sich das auch auf das Alibi.» Und: «Ich will einfach vermeiden, dass dieses Alibi möglicherweise im Widerspruch zu irgendwelchen anderen Sachen steht.»


von Kalle » Mittwoch, 03. Dezember 2025, 08:55:25
Das macht für mich nur Sinn, wenn er selbst daran zweifelt, dass eine mögliche Alibi-Aussage einer Überprüfung überhaupt standhalten kann. Ein betonhartes Alibi im Zeitraum (z.B. diverse glaubhafte Zeugen) wäre ja DER Entlass-Grund schlechthin. Natürlich darf ihr Schweigen nicht nachteilig ausgelegt werden, aber was soll denn ein Richter davon halten, wenn nicht jede Chance einer Entlassung genutzt wird ?

__________

Im BILD Artikel steht außerdem, dass Anwalt Ohm Ginas Alibi erst dann zur Sprache bringt, sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind.
"Im Widerspruch zu irgendwelchen anderen Sachen" könnte hier also evtl. bedeuten: Zeitfenster des vermeintlichen Tatablaufs ist gar nicht gesichert.
Kommt Ohm jetzt schon mit Ginas Alibi um die Ecke, wirft er damit das Ermittlungsergebnis 10-15 Uhr über den Haufen.

Auf die Frage, wo seine Mandantin war zur besagten Zeit, würde Ohm demnach antworten, dass der Ablauf auf Sand gebaut ist und da mehr von den Ermittlern kommen muss. Er kritisiert ja die Lücken in der Indizienkette. https://www.fr.de/panorama/fall-fabian- ... 66499.html

Auch stellt er ggüber dem Nordkurier klar, dass Gina H. nicht mit Fabian gesehen wurde. Uns wurde aber doch dank RTL/Bild-Reporter erzählt, dass zwei Zeugen zu Protokoll gegeben hätten, Gina nicht nur zusammen mit dem Jungen gesehen zu haben, sondern sogar von ihr hinterlistig zum Fundort gelotst worden zu sein. Demnach nimmt Anwalt Ohm diese Zeugen gar nicht erst wahr?
https://www.nordkurier.de/regional/meck ... er-4154631
Kalle
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kalle »

AngRa hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 09:44:56 Hier nochmals die gegenteiligen Positionen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zum heutigen Haftprüfungstermin:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... n-102.html
Die Beurteilung einer Verdunkelungsgefahr: Es dürfte sich durch die letzten Ereignisse eher verschärft denn verflüchtigt haben ?
Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts: sind keine Gegentatsachen vorhanden (aktuell nichts öffentlich bekannt), in Verbindung mit der Aussage von RA O (weiterhin keine Angaben zum Alibi zu machen) dürfte dann daher in der Fortschreibung der Erstbeurteilung wenig zu Gunsten der Beschuldigten ändern ?
Die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit: Was sollte sich verändert haben. Gibt es plausible Indizien die sie "nur" in die Rolle einer Beihilfe bringen, oder plötzlich die Schwere der Schuld anders erscheinen lassen ?

--> Ich tippe auf Fortbestand der U Haft, mangels gravierender Änderungstatsachen die zu Gunsten der Beschuldigten wirken könnten

Nur am Rande und sicher nicht Teil der Entscheidung, aber:
Durch die unklare Situation des psychischen Zustandes- muss man darüber hinaus nicht auch von einer Gefahr für G selbst, ihr Kind, oder andere befürchten, wenn diese wieder in Freiheit ist ?
Yggdrasil
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Was den Zeugen angeht, der am Tattat den Pick-Up gesehen hat, er sagt wortwörtlich:

"Das war am 10.10., so um halb Einse rum. Halb Einse, dreiviertel Einse, so. Dann hab ich bloß gesehen dass die von Gina das Auto Richtung vom Wald Richtung Upahl wieder reingefahren ist."


Wieder eine typische RTL/Bild-Clickbait-Schlagzeile: "Zeuge belastet Gina H. schwer!" Ähm, nö, tut er gar nicht. Das Auto ist da gefahren. Dass Gina am Steuer saß oder sich im Fahrzeug befunden hat, sah er nicht. Er belastet also ein orangenes Auto, das kann für die Tat aber nicht verknackt werden.
Kalle hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 12:16:40Durch die unklare Situation des psychischen Zustandes- muss man darüber hinaus nicht auch von einer Gefahr für G selbst, ihr Kind, oder andere befürchten, wenn diese wieder in Freiheit ist ?
Es geht ihr sehr schlecht und sie wurde einmal ins Krankenhaus gebracht, man kann also davon ausgehen, dass bereits auf den psychischen Zustand geachtet wird und man weiß, wie es um sie dahingehend bestellt ist.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Ich nehme an, dass bereits einige Journalisten auf dem Weg zum Gericht bezüglich der Haftprüfung von Gina H. sind. Dass das Gericht nicht unbedingt heute eine Entscheidung treffen muss, ist vielen unbekannt.
Es ist durchaus möglich, dass das Gericht innerhalb einer Wochenfrist seine Entscheidung bekanntgibt und
die Beteiligten dann schriftlich informiert.

Bei der Entscheidung gibt es nur Schwarz od. Weiß, also Haftfortdauer oder Freiheit für Gina H.
Da bin ich mal selbst gespannt, wofür sich das Gericht entscheidet :?:

Quelle:  § 118a Abs. 3, und 4 StPO.
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Yggdrasil hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 12:33:47 Was den Zeugen angeht, der am Tattat den Pick-Up gesehen hat, er sagt wortwörtlich:

"Das war am 10.10., so um halb Einse rum. Halb Einse, dreiviertel Einse, so. Dann hab ich bloß gesehen dass die von Gina das Auto Richtung vom Wald Richtung Upahl wieder reingefahren ist."

Das Auto ist da gefahren. Dass Gina am Steuer saß oder sich im Fahrzeug befunden hat, sah er nicht.
Der Zeuge ist Olaf L. (Vollständiger Name im Video), Interview 03.12.2025, 07:45 Uhr
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/pa ... 99074.html
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Keks22 hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 06:31:44 Oder haben wir es hier bei GH mit einer Persönlichkeitsspaltung zu tun.
Das würde vieles erklären.
Dann war es ja nicht die Liebe Ziehmamma, die sich immer um die Kinder, die Pferde, den Partner und alles andere so aufopferungsvoll gekümmert hat.
Sondern die andere Frau, die niemand liebt, niemand versteht, der niemand hilft. Die einen Hass auf Fabian hat und ihn deshalb weg haben will und gleichzeitig kann sie deren Mutter und Vater quälen.
Und das setzt ungeahnte Kräfte frei . Nach der Tat ist sie wieder die gute. Will helfen . Führt die Leute zur Leiche und findet sie später selber. UND STREITET AB DAS SIpE ETWAS MIT DER TAT ZUTUN HAT.
Also das wäre absolut spektakulär! Einen vergleichbaren Fall hat es in der Kriminalgeschichte bisher nämlich nur ein einziges Mal gegeben: Billy Milligan wurde in den 1970er-Jahren wegen Raubes und Vergewaltigung angeklagt. Seine Verteidiger argumentierten, zwei seiner insgesamt 24 Persönlichkeiten hätten die Taten begangen. Weil ihm tatsächlich eine multiple Persönlichkeitsstörung diagnostiziert werden konnte, wurde Milligan für „nicht schuldig“ erklärt.

Zu diesem Fall gibt es auch eine Netflix-Doku: „Monsters Inside: The 24 Faces of Billy Milligan“.

Trailer: https://m.youtube.com/watch?v=gUjtViCsb ... 1pbGxpZ2Fu
Basti66

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Basti66 »

Ich hoffe, die Dame bleibt weiterhin in U Haft und genießt jeder Minute.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten

1. Sie war es

2. Wenn nicht sie, wer dann? Wen oder was möchte G. schützen dass nicht die Wahrheit ans Licht kommt. Die Nummer von einem Lover/Affäre oder ähnlichem glaube ich nicht.

Für mich ist G. die alleinige Täterin die F. An den Tümpel gelockt hat und dort auch die Tat durchgeführt hat.
Yggdrasil
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Yggdrasil »

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 12:40:00 Ich nehme an, dass bereits einige Journalisten auf dem Weg zum Gericht bezüglich der Haftprüfung von Gina H. sind. Dass das Gericht nicht unbedingt heute eine Entscheidung treffen muss, ist vielen unbekannt.
Es ist durchaus möglich, dass das Gericht innerhalb einer Wochenfrist seine Entscheidung bekanntgibt und
die Beteiligten dann schriftlich informiert.

Bei der Entscheidung gibt es nur Schwarz od. Weiß, also Haftfortdauer oder Freiheit für Gina H.
Da bin ich mal selbst gespannt, wofür sich das Gericht entscheidet :?:

Quelle:  § 118a Abs. 3, und 4 StPO.
Vielen Dank für diesen Beitrag! Das war auch mir neu, dass es eine Wochenfrist gibt. Interessant.

Bin auch sehr gespannt.

(Bin versucht, FREE GINA zu brüllen, aber ich lass es mal besser)
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 12:40:00 Bei der Entscheidung gibt es nur Schwarz od. Weiß, also Haftfortdauer oder Freiheit für Gina H.
Drei Möglichkeiten:
Aufhebung oder Außervollzugsetzung oder Bestätigung.

„….. Aufhebung oder Außervollzugsetzung

Wird der Haftbefehl aufgehoben, endet die Haft.
Bei Außervollzugsetzung bleibt der Haftbefehl bestehen, wird aber gegen Auflagen vorläufig nicht vollstreckt.

Bestätigung der Haft …..“
https://www.mtrlegal.com/wiki/haftpruefungsverfahren/
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Iven »

_Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 09:25:01 [...]

PS: Liebe Admins, könnte bitte jemand auf meine unzähligen Versuche zur Wiederherstellung meines Passworts reagieren? Bitte bitte, mit Extrasahne und Streuseln!

Ich habe Dir diesbzgl. eine E-Mail (an Icloud.com) gesendet.
Attention, attention! Fighters against left-wing fascists.
Gast25

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Yggdrasil hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 12:33:47 Es geht ihr sehr schlecht und sie wurde einmal ins Krankenhaus gebracht, man kann also davon ausgehen, dass bereits auf den psychischen Zustand geachtet wird und man weiß, wie es um sie dahingehend bestellt ist.
Wo hast du das mit dem "sehr schlechten Zustand" her?

Im OstseeZeitung Bezahlartikel stand: "Sie war kurz im Krankenhaus. Es ging ihr nicht gut".

Schon ein gewisser Unterschied, oder?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gast25 hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:37:50 Im OstseeZeitung Bezahlartikel stand: "Sie war kurz im Krankenhaus. Es ging ihr nicht gut".
Steht dort auch, ob es ihr körperlich oder seelisch schlecht ging oder in welcher Abteilung sie behandelt wurde?
Ein kurzer Aufenthalt weist ja eher darauf hin, dass es nichts Gravierendes war.
Iven hat geschrieben: Mittwoch, 03. Dezember 2025, 13:25:53 Ich habe Dir diesbzgl. eine E-Mail (an Icloud.com) gesendet.
Vielen lieben Dank! Ich freue mich sehr.
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