DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

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walterwhite_bb
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DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von walterwhite_bb »

Hallo zusammen,

wir versuchen seit ca. 8 Jahren sehr aktiv den Fall Ursula Herrmann endlich rechtssicher zu lösen.
Wir sind eine Gruppe von 8 Personen um den Bruder Michael Herrmann der getöteten Ursula. Wir haben auch Kontakt mit Werner Mazurek dem verurteilten Täter im Fall UH der inzwischen auf Bewährung entlassen ist. Somit haben wir auch die komplette Akteneinsicht der im Prozess verwendeten Gerichtsakten.
Wir haben viele interessante Details ans Tageslicht befördert und sind auch mit der Rechtsanwältin von Werner in Kontakt die zurzeit ein WAV anstrebt. Es gibt da noch ein anderes Forum im Netz für Kriminalfälle aber dort sind einige von uns auf alle Zeit gesperrt, da es dort sehr seltsam zugeht.
Wir würden uns daher sehr freuen, wenn wir hier gemeinsam eine gepflegte Diskussion führen könnten in der auch unangenehme Aspekte des Falles würdevoll besprochen werden können ohne dass es gleich wieder zu Löschungen und User Sperrungen kommt.
Anbei der Link zu Wikipedia, für alle die sich zuerst einmal einen Überblick verschaffen wollen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Entf%C3%B ... a_Herrmann

Falls es jetzt jemanden gibt der den Fall Ursula Herrmann hier in der falschen Rubrik sieht, dem sei gesagt dass bis heute der Mordaspekt im Fall Ursula Herrmann juristisch korrekt nicht wiederlegt worden ist.
Es liegt uns die Aussage eines Ex Staatsanwalts / Richter aus Augsburg vor der die Entführung und den Tod von Ursula als Mord einstuft.


Auf eine faire Diskussion
freuen sich
die Gruppe und FranzFerdinand
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Iven
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Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von Iven »

Kurz Off Topic:

Ich habe gerade festgestellt, dass der Mordfall Ursula Herrmann hier in diesem Forum schon gelistet ist (viewtopic.php?t=791).
Aufgrund dessen wurden jetzt die beiden Thread-Titel von mir angepasst, indem ich sie jeweils mit einem kleinen Zusatz ergänzt und somit als zwei verschiedene Threads zu einem Mordfall gekennzeichnet habe.
Wann wird er kommen, der gesetzliche Feiertag "Tag der Befreiung von linker Ideologie"?
© 2025 | Iven Lewerentz | Hamburg
Catch22
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Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

walterwhite_bb hat geschrieben: Sonntag, 16. November 2025, 13:07:11 … wir versuchen seit ca. 8 Jahren sehr aktiv den Fall Ursula Herrmann endlich rechtssicher zu lösen. … Auf eine faire Diskussion freuen sich die Gruppe und FranzFerdinand
Ein hehres und mutiges Ziel und steile Felswände vor Augen – herzlich willkommen im HET!

walterwhite_bb hat geschrieben: Sonntag, 16. November 2025, 13:07:11 … dass bis heute der Mordaspekt im Fall Ursula Herrmann juristisch korrekt nicht wiederlegt worden ist. Es liegt uns die Aussage eines Ex Staatsanwalts / Richter aus Augsburg vor der die Entführung und den Tod von Ursula als Mord einstuft. …
Genau hier liegt der Hund begraben. Ich will das Ganze mal rechtlich einordnen:


Erpesserischer Menschenraub (§ 239a StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) sind verjährt. Nur Mord (§ 211 StGB) unterliegt nicht der Verjährung (§ 78 Abs. 2 StGB).

Mord setzt als Grundtatbestand Totschlag voraus. Hinzu treten muss dann noch eines der Mordmerkmale aus § 211 Abs. 2 StGB (z. B. Habgier). Knackpunkt ist zunächst der Tatbestand des Totschlags. Voraussetzung ist ein Tötungsvorsatz15 StGB).

Die schwächste Form des Vorsatzes ist der sogenannte Eventualvorsatz: Der Täter kennt die Möglichkeit des Eintritts des Taterfolgs (= Tod des Opfers) und er nimmt diesen billigend in Kauf. Abzugrenzen ist dies von sogenannter bewusster Fahrlässigkeit. Auch hier kennt der Tater die Möglichkeit des Eintritts des Taterfolgs, er vertraut jedoch darauf, dass alles gutgeht.

Todesursache war Hypoxie (Sauerstoffunterversorgung, ähnlich wie bei der Höhenkrankheit; keine Kohlendioxid-Intoxikation). Wodurch diese Hypoxie zustandegekommen war, konnte der Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger nicht bestimmen. Hypothese: fehlerhafte Applikation von Lachgas als Narkotikum.

Daraus einen Eventualvorsatz zur Tötung ableiten zu wollen, gleicht einem Turmbau aus Pudding. Fehlt es am Tötungsvorsatz, kommt es auf das Vorliegen von Mordmerkmalen gar nicht mehr an.

Es fällt schwer nachzuvollziehen, dass die StA noch nicht einmal einen Anfangsverdacht (= zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, § 152 Abs. 2 StPO) eines Tötungsvorsatzes erkannt haben will. Ohne diesen jedoch darf aufgrund der Verjährung nicht mehr ermittelt werden. Aus, Äpfi, Amen.

Besonderheit bei der Berechnung der Verjährung: Bei erpesserischem Menschenraub mit Todesfolge (§ 239a Abs. 3 StGB) kommt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren in Betracht (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 StGB). Bestimmte Ermittlungshandlungen unterbrechen den Lauf der Verjährung (§ 78c Abs. 1 Satz 1 StGB). Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem – spätestens jedoch nach der doppelten gesetzlichen Verjährungsfrist ist die Tat endgültig verjährt (§ 78c Abs. 3 StGB). Unter der Voraussetzung, dass die Verjährung hinsichtlich eines bestimmten Beschuldigten rechtzeitig unterbrochen wurde, wäre eine Verfolgung im Einzelfall bis zu 60 Jahre nach Beendigung der Tat möglich.


Auf einem ganz anderen Blatt steht, dass der rechtskräftig verurteilte Werner M. eine Wiederaufnahme seines eigenen Verfahrens (§ 359 StPO) anstreben darf. Das eine hat mit dem anderen rechtlich nichts zu tun.


All das wisst Ihr in Eurer Gruppe bestimmt schon. Vielleicht aber wird dadurch der Einstieg in die Diskussion etwas leichter. Ich ziehe mich aus diesem Thread vorerst wieder zurück und wünsche Euch viel Erfolg!
Data
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Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von Data »

Geht es jetzt darum das Gerichtsurteil gegen WM zu diskutieren, oder geht es darum, dass hier eine falsche Person verurteilt wurde. Und der Wahre Täter noch frei rum läuft.

Ich mag mich da noch düster an ein Video erinnern in welchem ein Richter sagte, heute würde er WM freisprechen.

Und zum WAV der Anwältin von WM; das ist Wasser in den Bach getragen. An sowas hat kein Gericht ein Interesse. Und dauert deshalb bis zum Sankt Nimmerleinstag. Und wenn dann ein Entscheid kommt, dann ändert sich für WM rein gar nichts.
FranzFerdinand

Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von FranzFerdinand »

Es geht natrürlich um beide Themen:
Zum einen dass mit sehr großer Wahrscheinlichkeit immer noch die wahren Täter auf freiem Fuß sind, sofern sie noch leben.
Und zum anderen geht es Werner natürlich darum endlich seine Unschuld beweisen zu können.
Ja das mit dem Richter im Video stimmt, heute würde er wohl anders entscheiden.....
Das hilft dem Werner aber auch nicht wirklich weiter.
Bei einem möglichen WAV gibt es aktuell eine interssante Möglichkeit, ein Kumpel von Werner wurde ebenfalls angeklagt aber nie verurteilt. Dieser Kumpel war es übrigens der das Alibi von Werner nicht bestätigte.
Ein mit den Ermittlungen in 1981 befasster Polizist sagte vor ein paar Wochen am Telefon zu mir, Dreh- und Angelpunkt sei dieser Kumpel von Werner. Weshalb wurde er nicht verurteilt?
Data
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Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von Data »

Ist mir natürlich schon klar, dass es WM darum geht unschuldig zu sein. Genau so klar ist dann auch, dass damit eine grosse Last weg fällt. Nur leider ist es dann immer noch so, dass ihm das Leben kaputt gemacht wurde. Und auf der richterlichen Seite bliebe das Übel einer Fehlentscheidung. Und die Seite wird das nie und nimmer zugeben. Geschweige die Verantwortung übernehmen. Was sie ja eigentlich auch nicht kann.

Ich habe den Fall nicht so genau auf dem Schirm. Nur das verstehe ich grad nicht:
FranzFerdinand hat geschrieben: Sonntag, 30. November 2025, 18:08:22 Dieser Kumpel war es übrigens der das Alibi von Werner nicht bestätigte.
Meint da ging es um eine Tonbandaufnahme welche die Schuld von WM bewiesen hätte.

Persönlich meine ich zwar auch, dass die Beweisführung fragen aufwirft. Und diese für eine Verurteilung nicht ausreichend war.
FranzFerdinand

Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von FranzFerdinand »

Es geht nicht um eine Tonbandaufnahme sondern um das Alibi welches Werner zusammen mit seinen Kumpels aufschrieb (gemeinsam Pilzsüppchen kochen, Risiko Spielen usw.) und der Polizei präsentierte. In der Verhandlung widerrief dann der ebenfalls Angeklagte Kumpel dieses Alibi und Werner stand aufeinmal ohne Alibi da. Der Anwalt des Mitangeklagten und nicht verurteilten Kumpels sagte übrigens später: Das war die dümmste Idee der Polizei ein Alibi zu präsentieren. Denn wer der Polizei ein Alibi präsentiert hat was zu verbergen!
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Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von Data »

Mag ja durchaus sein, dass der Widerruf des Kumpel zu Verurteilung von WM begünstigt hat. Nur glaube nicht, dass das alleine Massgeblich war. Hier Stimmt so einiges nicht. Da wir einer mit angeklagt und frei gesprochen. Dann Tonbandaufnahmen dessen forensisches Ergebnis fragwürdig erscheint. Dann Ermittler welche alles daran setzten MW als Schuldiger hin zu stellen. Ein Richter der Jahre später Zweifel über das Urteil äussert. Der Hammer aber kommt noch. Die DNA soll an einer Schraube gefunden worden sein. Und diese DNA konnte dann Jahre später im Fall Todt an einem Glas wieder sicher gestellt werden.

Nun ja, man kann halten von dem was man will. Für mich passt da so einiges nicht wirklich. Will aber auch anmerken, dass ich die Akte nicht kennen, und juristisch nicht bewandert bin.
FranzFerdinand

Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von FranzFerdinand »

Der Alibi Wiederruf könnte sich als Schlüsselelement erweisen wenn wir es hinbekommen mit der ehemaligen 1. Sachbearbeiterin im Verfahren gegen Werner Kontakt aufnehmen zu können. Diese Frau ist für uns im Moment leider nicht greifbar. Sie könnte aber viel Licht ins Dunkel bringen. Diese Polizistin könnte auch einiges zu den DNA Treffern (Holztkiste und eben DNA Tereffer im Fall Benedict T.) berichten.
Auch wäre es für uns sehr hilfreich wenn wir endlich Kontakt zu dem Privatdetektiv Sascha F. aufnehmen könnten der ja seinen eigenen Tod vortäuschte und seitdem wie von der Bildfläche verschwunden ist. Hierbei wäre es wichtig zu erfahrern weshalb er schlagartig seine Ermittlungen stoppte.
Data
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Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von Data »

FranzFerdinand hat geschrieben: Donnerstag, 04. Dezember 2025, 09:17:46 Der Alibi Wiederruf könnte sich als Schlüsselelement erweisen wenn wir es hinbekommen mit der ehemaligen 1. Sachbearbeiterin im Verfahren gegen Werner Kontakt aufnehmen zu können. Diese Frau ist für uns im Moment leider nicht greifbar.
Und warum ist diese Frau nicht greifbar?
FranzFerdinand hat geschrieben: Donnerstag, 04. Dezember 2025, 09:17:46 Auch wäre es für uns sehr hilfreich wenn wir endlich Kontakt zu dem Privatdetektiv Sascha F. aufnehmen könnten
Sagt mir nichts.
FranzFerdinand

Re: DER FALL URSULA HERRMANN (10 †), SCHONDORF/AMMERSEE, 1981 - Thread 2

Ungelesener Beitrag von FranzFerdinand »

Die gute Polizistin hatte ein Drogenproblem und musste hart um ihre Pension beim BLKA kämpfen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/sc ... 69676.html
Es scheint aber als sein sie zum aktuellen Zeitpunkt noch auf der Telefonliste des BLKA.
Ich habe eine Userin mit über 14.000 Beiträgen bei dem anderen Kriminalforum im Netz mit dem von mir vermuteten Klarnamen angeschrieben.
Seit diesem Tag hat sich die Userin dort nie wieder angemeldet.
Alle anderen Versuche mit der Frau Kontakt aufzunehmen haben nicht funktioniert.

Sascha F. war der Alias von Andre K.
https://www.bild.de/regional/hannover/a ... .bild.html
Andre K. war ein Knastkumpel von Werner und hat immer an die Unschuld von Werner geglaubt und versprach ihm wenn er ( Andre) wieder draußen ist einen Privatdetektiv zu suchen der den Tonbandgeräteverkäufer vom Flohmarkt findet.
Das am Schluß Andre. K der Privatdetektiv war konnte Werner nicht wissen da sich Andre K. als Sascha F. ausgab und eben sogar beim echten Sacha F. wohnte.
Werner hat nachweislich knapp 6000 Euro aus einer kleinen Lebensversicherung an Andre K. bezahlt.
Andre K. war nicht schlecht bei seinen Ermittlungen.
Er muss in irgendein Wespennest gestochen haben, denn irgendwann schrieb er Werner er hätte Bauchspeicheldrüsenkrebs und ein paar Wochen später bekam Werner eine Trauerkarte des angeblich verstorbenen Sascha F.
Was diese Ermittlungen so besonders macht ist folgendes:
Der echte Sascha F. hat mir im Telefonat gesagt dass er Monate später von einer Staatsanwaltschaft einen Brief bekam in dem Stand, sein Telefonanschluß sei abgehört worden, aber gegen ihn werde nicht ermittelt.
Die Ermittlungsbehörden müssen also ein großes Interesse an der Arbeit von Andre K. alias Sascha F. gehabt haben.
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