MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Fälle: Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Milina K. (Luckenwalde), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast562

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

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Data hat geschrieben: Donnerstag, 11. Dezember 2025, 19:30:13 Dass man den gefunden DNA eine Tatrelevanz zuschreibt muss ja aus kriminalistischer Sicht schon zwingend erfolgen. Das Gleiche gilt doch auch für andere biometrische Merkmale. Ob allerdings solche Massen DNA Test sinnbehaftet sind mag ich bezweifeln. Und erst recht im diskutierten Fall. Wo der mutmasslich verschwinde Ort und der Fundort weit auseinander liegen.
So weit liegen die auch wieder nicht auseinander. Es gibt weitaus größere Entfernungen zwischen Fundort und Ort der letzten Sichtung. Aber man geht davon aus, dass der Täter sich dort in der Gegend ausgekannt haben muss. Da macht ein DNA-Test schon Sinn. In dem Sinn handelte es sich auch nicht um einen Massen-DNA-Test. Es wurden ja nur bestimmte Gruppen herausbezogen.
Data
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Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

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Also einfach mal 80 Leute aus bestimmten Gruppen der nähern Umgebung des Fundortes bzw. des Fundortes zu einer Befragung einzuladen geht auch völlig in Ordnung. Allerdings dann auch gleich einen DNA Abstrich zu nehmen ohne auch nur den geringsten Hinweis auf die Tat zu besitzen find ich rechtlich schon sehr bedenklich. Ein solches Vorgehen ist einfach nur zu verwerfen. Und diejenigen welche der Aufforderung nicht folge leisteten wird man persönlich besuchen. Mal sehen was denen eigentlich einfällt nicht gehorsam zu sein! Und ja der Erfolg solcher Aktionen ist gleich null.

Ja, es wird auf Grund des Ablageortes ein Bezug zur Gegend angenommen. Nur was heisst das? Doch nichts. Oder. So einen Ort kann schon jemand kennen, der nur kurz in der Gegend wohnhaft war.

Ich glaube, der die Täter hatten in München bzw. Umgebung einen Wohnsitz. Und SE auch in diesem Raum getötet wurde. Da ist das Verbringen der Leiche bei einem mutmasslichen Sexualdelikt ins 100Km entfernte Kipfenberg schon auffällig weit weg.
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Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

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Das mit dem DNA-Abgleich war natürlich "ein Schuss ins Blaue". Wie ist das denn eigentlich bei solchen Treib- und Drückjagden ? Starb nicht FJS auch bei einem solchen/ ähnlichen Event ?
Dahingehend wären Ermittlungen vielleicht sinnvoller- also welche Personen aus Jägerkreisen, die sowohl in München als auch in Kipfenberg einen Bezug hatten. Da würde ich von Haus zu Haus-Befragungen starten, ob da nicht irgendwelche Münchner Gäste einer Jagdgesellschaft waren......
Die Einheimischen haben ja eher NICHT so den Bezug nachts durch München zu tingeln.
Gast562

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

Ungelesener Beitrag von Gast562 »

Jolu65 hat geschrieben: Freitag, 12. Dezember 2025, 21:07:13 Das mit dem DNA-Abgleich war natürlich "ein Schuss ins Blaue". Wie ist das denn eigentlich bei solchen Treib- und Drückjagden ? Starb nicht FJS auch bei einem solchen/ ähnlichen Event ?
Dahingehend wären Ermittlungen vielleicht sinnvoller- also welche Personen aus Jägerkreisen, die sowohl in München als auch in Kipfenberg einen Bezug hatten. Da würde ich von Haus zu Haus-Befragungen starten, ob da nicht irgendwelche Münchner Gäste einer Jagdgesellschaft waren......
Die Einheimischen haben ja eher NICHT so den Bezug nachts durch München zu tingeln.
Wer nur einmal oder auch mehrmals an einer Jagd teilgenommen hat, wird voraussichtlich diesen Ablaggeort nicht kennen. Das muss sich schon um einen Täter gehandelt haben, der diese Gegend sehr gut kannte. Nicht ohne Grund geht die Polizei nicht davon aus.

@Date

Was spricht geggen einen DNA-Abstrich? Jeder, der nichts zu verbergen hat, wird gerne helfen, den Täter zu finden.
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Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

Ungelesener Beitrag von Jolu65 »

Nun gut, ich bin kein Jäger und schon gar kein prominenter Jäger.
Was gibt es denn sonst in Kipfenberg ?
Ein Werk von Saint-Gobian.....
Wer von den Mitarbeitern pendelt (e) bzw. hat (te) einen Bezug zu beiden Orten. Das wäre vielleicht eine Frage, der man nachgehen sollte.
Des Weiteren ist die Frage, wem das Grundstück in Kipfenberg gehört (e)- also im Sinne des Eigentums nicht des Besitzes.
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Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

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@Gast 562

Man kann ja einer Befragung noch zustimmen. Aber ehrlich gesagt Sinn mag ich da wenig erkennen. Was sollen da Anwohner schon sachdienliches berichten können, über einen 20 Jahr zurückliegenden Fall, der sich vermutlich nicht mal in ihrer Gegend ereignet hat.

Und zum Ablageort selbst. Der dürfte so ziemlich jedem in der Gegend bekannt sein. Das Einzig was da speziell ist, dass die Leiche zwischen den Felsen abgelegt wurde. Und der Zugang zum Fundort wie das Ablegen selbst schon viel Kraft und Energie kostet.
Gast562 hat geschrieben: Samstag, 13. Dezember 2025, 08:41:03 Was spricht geggen einen DNA-Abstrich? Jeder, der nichts zu verbergen hat, wird gerne helfen, den Täter zu finden.
Das mag deine Meinung sein. Ich Teile sie nicht.
Jeder der nichts zu verbergen hat, setz ja schon voraus, dass er was zu verbergen hat. Ansonsten bräuchte es keinen DNA Abstriches. Über die Speichelentnahme wird der Person eine Beschuldigung einer Strafbaren Handlung vorgeworfen. Im diskutierten Fall gibt es dazu keine Veranlassung. Das Gesetz besagt klar, dass der Kläger zu beweisen hat. Und nicht der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss. Zudem ist die Speichelentnahme eine ganz intime Sache. Und jeder hat das Recht auf unbeschwerte Integrität. Soviel mal zum rechtlichen Teil. Weiter ist es auch so, dass längst nicht jede Person der Polizei gegenüber wohlbesonnen ist. Oder ganz einfach nichts mit der Polizei zu tun haben will.

KI Google sagt dazu:
Wenn im Rahmen einer Befragung (die in der Regel freiwillig ist) Bewohner aufgefordert bzw. bedrängt wurden, eine DNA-Probe abzugeben, dann handelt es sich rechtlich gesehen um eine sogenannte DNA-Massenuntersuchung oder DNA-Reihenuntersuchung

Hier ist die rechtliche Einordnung dieser spezifischen Situation in Deutschland:

Rechtsgrundlage und Freiwilligkeit
• Kein Beschuldigtenstatus: Bei einer solchen Reihenuntersuchung sind die betroffenen Personen noch keine Beschuldigten im strafprozessualen Sinne. Sie sind vielmehr Zeugen oder Auskunftspersonen, die um Mitwirkung gebeten werden.
• Absolute Freiwilligkeit: Die Teilnahme an einer DNA-Massenuntersuchung ist vollkommen freiwillig. Niemand kann rechtlich gezwungen werden, eine Speichelprobe abzugeben, solange kein konkreter, individueller Verdacht gegen ihn vorliegt.
. Recht zur Verweigerung: Die Polizei darf die Verweigerung der Probe nicht als Schuldeingeständnis werten oder den Betroffenen deshalb besonders verdächtigen.

Was "Bedrängen" bedeutet
Wenn Sie oder andere Betroffene sich "bedrängt" fühlten, kann das verschiedene Formen annehmen:
• Irreführung über Freiwilligkeit: Es wurde vielleicht der Eindruck erweckt, die Abgabe sei Pflicht oder eine Verweigerung hätte Nachteile.
• Psychischer Druck: Wiederholte Nachfragen, Suggestivfragen oder das Schaffen einer Atmosphäre, in der eine Ablehnung schwerfällt.

Wichtig: Die Polizei ist verpflichtet, die Betroffenen klar und unmissverständlich über die Freiwilligkeit der Maßnahme aufzuklären. Wenn dies nicht geschah oder aktiv Druck ausgeübt wurde, könnte die Rechtmäßigkeit der Art und Weise der Beweisgewinnung angezweifelt werden.
Kjansen86

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

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z3001x hat geschrieben: Donnerstag, 11. Dezember 2025, 19:00:27 Wurde eigentlich das phänotypische Profil aus der "vermutlich tatrelevanten DNA" gezogen, soweit in Dtschland zulässig, sprich wahrscheinliche Werte für Augen-, Haar-, Hautfarbe, Alter und Geschlecht. Ethno-geografische Zuordnung oder Körpergröße würden auch weiterhelfen. Aber die darf man ja weiterhin nicht auslesen (🤥 🤡 :roll: ).
Das würde die Suche doch deutlich voranbringen ...
Aber vermutlich gab's das nicht, hätte man gehört.
Ich denke das mit Abstand wichtigste Instrument wäre das so genannte Familial DNA Searching, also die Suche nach Angehörigen des DNA Spenders. Das Problem an dem Fall ist ja wohl, dass der Täter nicht aus dem Umfeld von Sonja stammt, wodurch das typische Vorgehen bei Ermittlungen (von innenn nach außen) zu keinem Erfolg führen kann. Wenn keine Beziehung zwischen Täter und Opfer besteht, sucht man ja die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen. Durch Familial DNA Searching läßt sich der Heuhaufen drastisch verkleinern und klassische Ermittlungsabeit kann wieder zum Erfolg führen. Die beeindruckenden Erfolge, die diese Methode bei zahllosen Altfällen in den letzten Jahren gezeigt hat, spricht hier eine eindeutige Sprache.

Familial DNA Searching ist aber in Deutschland nur sehr eingeschränkt möglich. Daher die ganzen Reihenuntersuchungen. Ich denke schon, dass der Spender der DNA irgendwann noch ermittel wird. Abhängig von der rechtlichen Lage kann das aber noch sehr lange dauern. Zu einer Verurteilung wird es dann wohl nicht mehr kommen.
Data
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Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

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Ahnensuche mittels DNA ist in den USA ein beliebtes Instrument. Und ja, so wie berichtet wird, sollen in der Kriminalistik damit auch schon Fälle aufgeklärt worden sein. In den USA ist es auch so, dass Pensionierte Ermittler alt Fälle aufgreifen. Dabei auch auf DNA Datenbanken zurück greifen. Ob das ein Standard Modell ist bei den offiziellen Ermittlungsbehörden weiss ich nicht. Von daher ist mir auch die Rechtslage nicht bekannt. Und die könnte auch je nach Staat anders aussehen. Die Erfolge halten sich jedoch im bescheiden Rahmen. Was ja irgendwie auch logisch ist.

In den USA sind die DNA Datenbanken ein Geschäftsmodel. Und funktioniert folgendermassen. Wird ein Speichelprobe an ein Institution geschickt, kann der Absender bestimmen, ob die Daten frei zugänglich sind oder nicht. Wird keine frei Zugänglichkeit gewährt, so muss die Analyse bezahlt werden. Vermutlich werden da auch Speicher und aufbewahrungsgebühren in Rechnung gestellt. Wem die Daten gehören scheint mir rechtlich offen zu sein. Und eine Kontrolle über die Herausgabe von Daten scheint es auch nicht zu geben.

In Europa sind solche Datenbanken wie auch die Ahnensuche über solche eher mit Skeptik behaftet. Und in der Ahnenforschung wie ich finde auch zurecht. Wie die Rechtslage hier in Europa aussieht ist mir nicht bekannt.

Aus tatrelevanter DNA phänotypische Profil zu ziehen, wie auch Ethno-geografische Zuordnungen scheinen mir da weit eher zielführend zu sein. Hier wäre es auch so, dass gegen schon Beschuldigte weiter Ermittelt wird. Was eben bei DNA Searching gleich aus welchen Quellen nicht der Fall ist.
Kjansen86

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

Ungelesener Beitrag von Kjansen86 »

Data hat geschrieben: Sonntag, 14. Dezember 2025, 17:45:21 Die Erfolge halten sich jedoch im bescheiden Rahmen. Was ja irgendwie auch logisch ist.
Ich habe keine Ahnung wie Sie zu dieser Einschätzung kommen. Die Anwendung von Familial DNA hat in den letzten Jahren in der USA und GB zu einer kleinen Revolution in der Bearbeitung von Altfällen geführt. Zahlreiche viel beachtete Fälle konnten dadurch entweder gelöst oder entscheidend voran gebracht werden. Beispiele sind der Golden State Killer, Bear Brook murders, Boy in the Box, the Saturday Night Strangler, the murders of Duane Bogle & Patricia Kalitzke oder Walker County Jane Doe. Schauen sie einfach mal eine Liste mit kürzlich gelösten Altfällen aus den USA oder GB durch. In der Mehrzahl der Fälle spielte DNA die entscheidende Rolle.
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