MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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GästinF
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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seppel hat geschrieben: Dienstag, 24. Februar 2026, 20:28:36 Das ist das Gestüt (Arbeitsplatz der Tochter von R.F. und der Stall von G.) um das es geht, i.ü. dasselbe wo auch der Diebstahl von G. stattfand.

Auch hier große Fragzeichen, kannten sich R.F. und G. wirklich nicht ?!?!? Ich schweige und genieße auch hier.

Quelle (R.F. selbst):
https://www.gestuet-ganschow.de/
Gute Frage, ob sie sich wirklich nicht kannten!
Rafaella hat zu nahezu allen Beteiligten scheints irgendeine Verbindung.
GästinF
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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seppel hat geschrieben: Dienstag, 24. Februar 2026, 23:33:20 mit noch eventueller Sicherheitsverwahrung).
Um Sicherheitsverwahrung wird es ganz sicher nicht gehen, wenn es G war. Wie kommst du da drauf? Was sollte der Grund sein?
In D befinden sich derzeit etwa 3 Frauen in Sicherheitsverwahrung (gegenüber um die 600 Männer), das sind ganz andere Fälle. (Stichwort: Wiederholungstaten).

Selbst aus einer Mordanklage kann im Laufe eines Verfahrens noch Totschlag werden. Wobei ich nicht weiß, ob das hier wahrscheinlich wäre.
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: Dienstag, 24. Februar 2026, 20:00:05

Dann könnte es ja doch, wie von @Fragjanur vor einiger Zeit angedeutet, noch vorm Sommer zu einem Urteil kommen. MW gehen Gerichte im Juli in den Sommerurlaub. War nicht auch irgendwo die Rede von einem „voraussichtlich kurzen Prozess“? Meiner Erinnerung nach wurde dies in einem der Livestreams erwähnt.
Ich möchte hier nochmal den Fall „Ehepaar Klock“ aufführen.
Anklage lautete auf Mord und Totschlag (Täter Vater und Sohn, Opfer Hr und Fr Klock).
Das gleiche Gericht, welches die Anklage zugelassen lat zur Hauptverhandlung hat trotz 17 Messerstichen und 2 Schüssen (u.a. Kopfschuss) die Angeklagten 2 mal wegen Notwehr freigesprochen.
Erst nach der 2. BGH Revision wurde das Verfahren an ein Gericht eines anderen Bezirks gegeben und es kam zur Verurteilung wegen Totschlags.
Es geht hier zwar nicht um ein Kind, aber vor Gericht sah das was in der Anklage präsentiert wurde dann erst msl anders aus.
Evtl ist hier auch nicht mit einem Prozess geklärt
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 06:28:35 Gute Frage, ob sie sich wirklich nicht kannten!
Rafaella hat zu nahezu allen Beteiligten scheints irgendeine Verbindung.
Das ist die eine Sache, aber dann könnte man ja ehrlich sein und auch Fragen beantworten. So hat das bei mir ein extra Geschmäckle und es hört eben auch nicht auf. Sie verheddert sich immer mehr und die Zahl derer, die das komisch findet, hinterfragt und stellt noch mehr Fragen. Aber das muss sie selber für sich wissen und entscheiden.
GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 06:40:17 Um Sicherheitsverwahrung wird es ganz sicher nicht gehen, wenn es G war. Wie kommst du da drauf? Was sollte der Grund sein?
In D befinden sich derzeit etwa 3 Frauen in Sicherheitsverwahrung (gegenüber um die 600 Männer), das sind ganz andere Fälle. (Stichwort: Wiederholungstaten).

Selbst aus einer Mordanklage kann im Laufe eines Verfahrens noch Totschlag werden. Wobei ich nicht weiß, ob das hier wahrscheinlich wäre.
Könnte man G. als besonders gefährliche Ersttäterin sehen (psychisch total von der Rolle) ? Und wenn das Gericht zu der Entscheidung kommen würde, das von ihr weiterhin erhebliche Gefahr ausgeht, weil sie erst "geheilt" werden muss oder gar keine Besserung ihres psychischen Zustandes zu erwarten ist ? Das zusätzliche Anzünden (oder sogar vielleicht ein (fast)verbrennen) spielt da sicher auch eine Rolle, da besonders grausam. Da ich aber ja nicht weiß, was hinter den Mauern von Bützow passiert, sind es auch hier reine Spekulationen. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass sich auch hier noch so einiges ereignen kann (völliger Zusammenbruch beim Prozess - Ausraster oder sogar Fluchtversuche, weil ihr jetzt so richtig bewusst wird was los ist und wie viele Leben sie "zerstört" hat, also eine Art wach und klar werden - ein komplettes durchdrehen). Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass nicht zimperlich mit der Durchführung von Maßnahmen und der Verabreichung von Psychopharmaka umgangen wird (geschlossene Station mit Extremsituationen und Patienten). Auch habe ich selber erlebt, wie ein Mann über mehrere Tage von 4 Polizisten rund um die Uhr bewacht wurde, obwohl er auf einer geschlossenen Station untergebracht war. Wir haben natürlich nichts erfahren und wurden sogar auf unsere Zimmer geschickt, wenn er draußen, auf der Terrasse rauchen war. Da wird dir ganz-ganz anders und einem so richtig bewusst, dass da keiner auf Urlaub ist.

Da bin ich auch sehr gespannt, was am Ende steht, Mord oder Totschlag. Aber ich persönlich denke, das wird auf Mord hinauslaufen. Aber wer weiß, wie ihre Anwälte auch agieren werden.

Eine Einstellung des ganzen Verfahrens halte ich dennoch für durchaus möglich.

Das wird bestimmt alles noch verworrener und chaotischer.
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Nikas hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 07:01:13 Ich möchte hier nochmal den Fall „Ehepaar Klock“ aufführen.
Anklage lautete auf Mord und Totschlag (Täter Vater und Sohn, Opfer Hr und Fr Klock).
Das gleiche Gericht, welches die Anklage zugelassen lat zur Hauptverhandlung hat trotz 17 Messerstichen und 2 Schüssen (u.a. Kopfschuss) die Angeklagten 2 mal wegen Notwehr freigesprochen.
Erst nach der 2. BGH Revision wurde das Verfahren an ein Gericht eines anderen Bezirks gegeben und es kam zur Verurteilung wegen Totschlags.
Es geht hier zwar nicht um ein Kind, aber vor Gericht sah das was in der Anklage präsentiert wurde dann erst msl anders aus.
Evtl ist hier auch nicht mit einem Prozess geklärt
Entweder es geht ganz schnell, weil alles indizienmäßig bewiesen werden kann oder es wird sich wie ein Kaugummi ziehen. Bei einer Schwurgerichtskammer, meist bestehend aus drei Berufsrichtern (inklusive des Vorsitzenden) und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) denke ich aber, dass da eine klare Entscheidung gefallen werden kann. A B E R, dein Beispiel zeigt ja, dass es auch wieder ganz anders kommen kann, man steckt ja "nur" in seinem eigenen Kopf.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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seppel hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 09:31:19 Das ist die eine Sache, aber dann könnte man ja ehrlich sein und auch Fragen beantworten. So hat das bei mir ein extra Geschmäckle und es hört eben auch nicht auf. Sie verheddert sich immer mehr und die Zahl derer, die das komisch findet, hinterfragt und stellt noch mehr Fragen. Aber das muss sie selber für sich wissen und entscheiden.



Könnte man G. als besonders gefährliche Ersttäterin sehen (psychisch total von der Rolle) ? Und wenn das Gericht zu der Entscheidung kommen würde, das von ihr weiterhin erhebliche Gefahr ausgeht, weil sie erst "geheilt" werden muss oder gar keine Besserung ihres Psychischen Zustandes zu erwarten ist ?
100% nicht. Wenn sie erst geheilt werden muss, kommt sie nicht in den Knast, sondern in die Forensische.
Alleine die Tatsache, dass in ganz Deutschland bisher / die letzten Jahre maximal 3 Frauen gleichzeitig in Sicherungsverwahrung saßen, zeigt doch, wie selten so etwas ist. Die meisten Bundesländer wissen gar nicht wirklich, was sie mit so ner Frau dann machen, weil es das so selten gibt und es dementsprechend solche Einrichtungen oft nicht gibt.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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seppel hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 09:44:05 Entweder es geht ganz schnell, weil alles indizienmäßig bewiesen werden kann oder es wird sich wie ein Kaugummi ziehen. Bei einer Schwurgerichtskammer, meist bestehend aus drei Berufsrichtern (inklusive des Vorsitzenden) und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) denke ich aber, dass da eine klare Entscheidung gefallen werden kann. A B E R, dein Beispiel zeigt ja, dass es auch wieder ganz anders kommen kann, man steckt ja "nur" in seinem eigenen Kopf.

Ja, es kann auch schnell gehen, wenn zum Beispiel eine Person ein Geständnis gegenüber dem Gericht abgibt.
Ein Geständnis muss immer bei einem Schuldspruch berücksichtigt werden, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Ein weiterer Vorteil: verkürzte Verhandlungsdauer, Entlastung von Justiz, Gewissheit für die Angehörigen von Fabian, evtl. schnelle Rechtskraft 
und Planbarkeit für künftige Entscheidungen nach einer Verurteilung.
Denkbar auch Vorteile gegenüber Ungeständigen beim Justizpersonal in der Strafhaft.
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 10:29:20 100% nicht. Wenn sie erst geheilt werden muss, kommt sie nicht in den Knast, sondern in die Forensische.
Alleine die Tatsache, dass in ganz Deutschland bisher / die letzten Jahre maximal 3 Frauen gleichzeitig in Sicherungsverwahrung saßen, zeigt doch, wie selten so etwas ist. Die meisten Bundesländer wissen gar nicht wirklich, was sie mit so ner Frau dann machen, weil es das so selten gibt und es dementsprechend solche Einrichtungen oft nicht gibt.
Sorry, da habe ich mich falsch ausgedrückt, ich nahm Bezug auf eine forensische Klinik. Da hast du recht, es sind nur ca. 1% Frauen, die sicherheitsverwahrt waren/sind (Stand: 31.03.2024 - 3 Frauen). Die JVA Bützow verfügt über 20 Plätze für Sicherungsverwahrte. Diese Plätze werden primär für männliche Sexual- oder Gewaltstraftäter genutzt, aber es wäre möglich. In der Forensik, die meiner behandelnden Klinik angeschlossen ist, sind Männlein und Weiblein zusammen untergebracht.

Quelle (Anhang Maßregelvollzug Bützow):
https://www.google.com/maps/place/Justi ... FQAw%3D%3D
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 10:37:36 Ja, es kann auch schnell gehen, wenn zum Beispiel eine Person ein Geständnis gegenüber dem Gericht abgibt.
Ein Geständnis muss immer bei einem Schuldspruch berücksichtigt werden, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Ein weiterer Vorteil: verkürzte Verhandlungsdauer, Entlastung von Justiz, Gewissheit für die Angehörigen von Fabian, evtl. schnelle Rechtskraft 
und Planbarkeit für künftige Entscheidungen nach einer Verurteilung.
Der zusätzlicher Anwalt kann um die 50.000 € kosten, der wohl von den Großeltern finanziert werden soll. Daher glaube ich zusätzlich an kein Geständnis, sondern an der Ausreizung aller Möglichkeiten auf Seiten der mutmaßlichen TV. Entweder läuft es auf eine Mordanklage hin, oder die Psyche steht am Ende im Vordergrund (meine Vermutung).

Klar, die "Vorteile" würden überwiegen, aber die Anwälte wissen ja auch, dass sie mit einer forensischen Strafe um vieles kürzer wieder in die Freiheit entlassen werden könnte. Das ist es ja auch zum Schluss worum es gehen wird (auf Seiten der Anklage - der Schuldspruch spielt dann eher eine untergeordnete Rolle), das Strafmaß. Im Gefängnis würde sie eher absitzen und in einer Klinik ganz anders medizinisch versorgt werden können (eventuelle vollkommene Genesung und ein wieder "normales" Leben - ich bin das beste Beispiel dafür und weiß wovon ich rede).

Ja, das denke ich auch, dass dieses Verfahren wegweisend sein wird für zukünftige und derartig gelagerte Fälle.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Keks22 »

Also für mich sehen die gestrigen Pressemeldungen wie aufgewärmte Berichte der vorherigen Pressemeldung aus.
Nichts neues. Gibt es irgendwo eine Info das sich der Staatsanwalt mit Datum und Uhrzeit noch mal einer Zeitung neue Auskünfte erteilt hat, evtl in der Ostseewelle, aber da ist die Bezahlschranke.
Wenn ich das Wörtchen " wohl " höre sagt mir das alles.
Als ich glaube gestern wollte man nur mal wieder was bringen um die Aufmerksamkeit nicht einschlafen zu lassen.

Belehrt mich eines besseren.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Turmfalke23 hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 10:37:36 …..
Ein Geständnis muss immer bei einem Schuldspruch berücksichtigt werden, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Ein weiterer Vorteil: …… evtl. schnelle Rechtskraft 
und Planbarkeit für künftige Entscheidungen nach einer Verurteilung.
Was meinst du damit?

Die „strafrechtlichen Nebenfolgen“?
Die „Kriminalprognose“, beeinflusst durch die „spezialpräventiven Wirkungen der Untersuchungshaft“?
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Keks22 hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 11:34:17 Also für mich sehen die gestrigen Pressemeldungen wie aufgewärmte Berichte der vorherigen Pressemeldung aus.
Nichts neues. Gibt es irgendwo eine Info das sich der Staatsanwalt mit Datum und Uhrzeit noch mal einer Zeitung neue Auskünfte erteilt hat, evtl in der Ostseewelle, aber da ist die Bezahlschranke.
Wenn ich das Wörtchen " wohl " höre sagt mir das alles.
Als ich glaube gestern wollte man nur mal wieder was bringen um die Aufmerksamkeit nicht einscochen mehr. hlafen zu lassen.

Belehrt mich eines besseren.
Nein, nur die bekannten Quellen (T-Online und Ostseewelle z.B.) und da steht sinngemäß überall das Gleiche drin. Ja, nichts neues an Informationen und der OStA und die Seite der Verteidigung wollen sich noch nicht äußern. A B E R eine Anklageerhebung mit einer schon konkreteren Zeitspanne. Für mich lese ich demnächst, also keine Wochen mehr (in die Richtung die Äußerung von J.S. in einem Live: spätestens in 14 Tagen). Ich tippe, die Einreichung der Anklageschríft fällt auf den 6.3.2026 (das wäre genau der 4. Monat, wo sie in U-Haft sitzt - vielleicht als Symbol) und eine gute Woche später dann die Entscheidung, ob Anklage erhoben werden wird oder nicht.
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seppel
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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GästinF hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 06:28:35 Gute Frage, ob sie sich wirklich nicht kannten!
Rafaella hat zu nahezu allen Beteiligten scheints irgendeine Verbindung.
Nur mal so als Beispiel: R.F war sogar mit D. persönlich bei der Freundin von G. (die, die am 14.10.2025 mit am Tümpel war), mit einem Blumenstrauß und einer Pralinenschachtel als Dankeschön. Auch erwähnte sie, diese Freundin noch aus Schulzeiten in Zehna zu kennen.

Quelle: R.F. selbst in einen Live

Entweder sind "alle" um Ecken miteinander verwandt oder kennen sich aus anderen Konstellationen.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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seppel hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 11:20:16

Klar, die "Vorteile" würden überwiegen, aber die Anwälte wissen ja auch, dass sie mit einer forensischen Strafe um vieles kürzer wieder in die Freiheit entlassen werden könnte. Das ist es ja auch zum Schluss worum es gehen wird (auf Seiten der Anklage - der Schuldspruch spielt dann eher eine untergeordnete Rolle), das Strafmaß. Im Gefängnis würde sie eher absitzen und in einer Klinik ganz anders medizinisch versorgt werden können (eventuelle vollkommene Genesung und ein wieder "normales" Leben).
Bist du dir da sicher mit dem früher rauskommen?
Ich meine, wenn es um Mord geht, dann müsste sie, wenn sie zB nach 5 Jahren fertig therapiert wäre, danach den Rest in einer jVA absitzen… oder?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Keks22 hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 11:34:17
Nichts neues.
So isses: Herr Staatsanwalt Harald Nowack hat nur gesagt dass er nichts gesagt habe:
Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern will die Staatsanwaltschaft offenbar Anklage gegen die Verdächtige erheben. Nach t-online-Informationen soll die Anklage auf Mord lauten.

Der Sprecher der zuständigen Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, bestätigte diese Informationen nicht.

Er sagte lediglich:
"Wir rechnen mit einem Abschluss der Ermittlungen in der kommenden Woche."
Zu einem möglichen Ergebnis dieser Ermittlungen machte er keinerlei Angaben
.
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... heben.html
Des weiteren ist im Internetz von hinten bis vorne und zurück um alle Ecken, nichts aktuelles zu erspähen.
.
Es gilt also vornehmlich, die Füsse still zu halten und die Hände sittsam von den Tastaturen zu lassen.
Rund um die Analoge Uhr permanent Kaffee zu kochen, starken, um mit gespitzen Ohren und Augen jedwedes Huschen einer Mausinfo zu erkennen. Dringend wird von Teetrinken abgeraten. Pfuibäh. Es ist nur gefärbtes Wasser.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Nikas hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 12:12:15 Bist du dir da sicher mit dem früher rauskommen?
Ich meine, wenn es um Mord geht, dann müsste sie, wenn sie zB nach 5 Jahren fertig therapiert wäre, danach den Rest in einer jVA absitzen… oder?
Es kommt natürlich auch auf den Therapieverlauf an. Ja und selber erlebt, auch mit "rumtricksen" von Patienten. Auf der anderen Seite gab es einen Feuerteufel in meiner Forensik, der hat seine Reststrafe erlassen bekommen, weil er keine Gefährdung für die Allgemeinheit mehr darstellte, aktiv mitwirkte und erfolgreich therapiert wurde. Da werden auch Therapien außerhalb des geschlossenen Vollzuges angeboten, um sie auf das Leben draußen vorzubereiten. Da gibt es kein Entlassungsdatum wie in Haft. Die Dauer des Aufenthaltes in einer forensischen Klinik muss verhältnismäßig sein und es gelten strengere Prüfungsmaßstäbe zum Beispiel.

Ich habe das Wichtigste mal angehangen.

Quelle: Google-KI
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von seppel »

Heckengäu hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 12:14:53 Es gilt also vornehmlich, die Füsse still zu halten und die Hände sittsam von den Tastaturen zu lassen.
Rund um die Analoge Uhr permanent Kaffee zu kochen, starken, um mit gespitzen Ohren und Augen jedwedes Huschen einer Mausinfo zu erkennen. Dringend wird von Teetrinken abgeraten. Pfuibäh. Es ist nur gefärbtes Wasser.
Ich feiere deine Beiträge regelrecht, mal ein ganz anderer Stil und ich kann zwischenzetlich auch mal grinsen. Dankeschön 👌!
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Keks22 hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 11:34:17 Also für mich sehen die gestrigen Pressemeldungen wie aufgewärmte Berichte der vorherigen Pressemeldung aus.
Nichts neues. Gibt es irgendwo eine Info das sich der Staatsanwalt mit Datum und Uhrzeit noch mal einer Zeitung neue Auskünfte erteilt hat, evtl in der Ostseewelle, aber da ist die Bezahlschranke.
Wenn ich das Wörtchen " wohl " höre sagt mir das alles.
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Belehrt mich eines besseren.
@MeTa hat doch den Artikel der Ostsee-Zeitung verlinkt, in welchem Oberstaatsanwalt Nowack zitiert wurde:
Bereits in der ersten März-Woche könnte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die 29 Jahre alte Ex-Freundin des Vaters erheben: Der Verdacht, dass sie den Achtjährigen im Oktober ermordet hat, soll sich weiter erhärtet haben […] „Wir werden in der ersten März-Woche die Ermittlungen abschließen“, bestätigt jetzt der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowack […] Die Staatsanwaltschaft hält die Frau weiterhin für „dringend tatverdächtig“, Fabian aus Güstrow auf grausame Art und Weise umgebracht zu haben – noch am Tag seines Verschwindens. Die Leiche des Jungen wurde angezündet – möglicherweise, um Spuren zu vernichten.
[Hervorhebungen durch mich]

https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/r ... 76TYA.html
Gast47

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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seppel hat geschrieben: Dienstag, 24. Februar 2026, 20:28:36 Das ist das Gestüt (Arbeitsplatz der Tochter von R.F. und der Stall von G.) um das es geht, i.ü. dasselbe wo auch der Diebstahl von G. stattfand.

Auch hier große Fragzeichen, kannten sich R.F. und G. wirklich nicht ?!?!? Ich schweige und genieße auch hier.

Quelle (R.F. selbst):
https://www.gestuet-ganschow.de/
Auf der Webseite rimondo ist als aktueller Verein RFV Vietgest e.V. hinterlegt. GH startete auch für Reitclub Reetz e.V. und RV Rostocker Heide e.V.
Der ursprüngliche Reitclub für den sie mehrere Jahre startete ist RFV Alt-Sammit u. Umg. e.V.
Mal eine Frage an die Reiter hier im Forum. Ist es normal, dass man ein Turnier Mal unter dem einen Club und dann wieder unter einem anderen bestreitet?
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast47 hat geschrieben: Mittwoch, 25. Februar 2026, 14:22:38 Auf der Webseite rimondo ist als aktueller Verein RFV Vietgest e.V. hinterlegt. GH startete auch für Reitclub Reetz e.V. und RV Rostocker Heide e.V.
Der ursprüngliche Reitclub für den sie mehrere Jahre startete ist RFV Alt-Sammit u. Umg. e.V.
Mal eine Frage an die Reiter hier im Forum. Ist es normal, dass man ein Turnier Mal unter dem einen Club und dann wieder unter einem anderen bestreitet?
Sofern ich es richtig erinnere, wurde sie nach dem Satteldiebstahl aus einem oder mehreren Vereinen ausgeschlossen. Könnte dies der Grund sein?
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