MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nikas »

Keks22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 13:40:10 Ja da fällt dem WTH ja fast die Kinnlade runter, so überrascht ist er. Dabei wissen wir noch nicht mal was morgen oder übermorgen verkündet wird.

Ich für meinen Teil wäre nicht überrascht wenn es nicht zu Anklageerhebung kommt.
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn man jetzt schon weiß, dass man nicht anklagen wird, dass G dann noch in U-Haft sitzt. Wäre natürlich möglich, dass sie ganz heimlich woanders hingebracht wurde. Glaub ich aber persönlich irgendwie nicht, das hätte irgendwer schon geleaked.
Von daher gehe ich davon aus, dass man eine Anklage erheben wird.
Ob die Anklage aber zugelassen wird, und wie lange das Zwischenverfahren dann noch dauern wird, steht auf einem anderen Blatt.
Keks22
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Keks22 »

Nikas hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:05:11 Ich kann mir nicht vorstellen, wenn man jetzt schon weiß, dass man nicht anklagen wird, dass G dann noch in U-Haft sitzt. Wäre natürlich möglich, dass sie ganz heimlich woanders hingebracht wurde. Glaub ich aber persönlich irgendwie nicht, das hätte irgendwer schon geleaked.
Von daher gehe ich davon aus, dass man eine Anklage erheben wird.
Ob die Anklage aber zugelassen wird, und wie lange das Zwischenverfahren dann noch dauern wird, steht auf einem anderen Blatt.
Überraschen würde es mich halt nicht. Aber es liegt genauso im Bereich des Möglichen oder Wahrscheinlichem das Anklageschrift eingereicht wird. Und dann heisst es halt auch wieder abwarten.

Ich kann mir aber auch vorstellen das GH die U-Haft bereits verlassen hat und abgeschirmt wird. Es müsste ja wenn dann auch ein Zusammenführen bzw Entscheidung weiterer Handhabe bzgl ihres Kindes getroffen werden.
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Keks22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 13:40:10 Ja da fällt dem WTH ja fast die Kinnlade runter, so überrascht ist er. Dabei wissen wir noch nicht mal was morgen oder übermorgen verkündet wird.

Ich für meinen Teil wäre nicht überrascht wenn es nicht zu Anklageerhebung kommt.
Glaubste nicht, dass Jens S. ihm durch die Blume schon früh mitgeteilt haben könnte, was dabei rauskommen wird? Zum Beispiel, dass nie wirklich Beweise vorlagen, die gegen G.H. gesprochen haben und der angeblich dringende Tatverdacht immer auf der Kippe stand.

Ich glaub, der WTH tut jetzt nur so überrascht und ich frag mich, wo eigentlich Jens S. abgeblieben ist? )

-Nikas
Wenn man so argumentiert, wäre die Schlussfolgerung, dass jeder, der jemals im Gefängnis saß, auch schuldig war bzw. was ihm vorgeworfen wurde, sich 100% mit der Wirklichkeit deckt.
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Die Verdächtige könnte nach Einschätzung der Polizei Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. Anders ausgedrückt, es gibt nicht nur schwarz und weiß
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:16:54
-Nikas
Wenn man so argumentiert, wäre die Schlussfolgerung, dass jeder, der jemals im Gefängnis saß, auch schuldig war bzw. was ihm vorgeworfen wurde, sich 100% mit der Wirklichkeit deckt.
Redest du jetzt von Strafhaft oder U-Haft?
Glaubst du wirklich die Erhebung der Anklage Ja oder Nein liegt aktuell bei 50/50 bzw die StA weiß es heute selbst noch nicht, was sie diesbezüglich morgrn oder übermorgen verkünden wird? Die hätten doch gar kein Recht G länger in U-Haft zu lassen, wenn der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben ist.
Und was genau soll denn da jetzt in den 2 Tagen passieren, was ausschlaggebend für Anklage JA oder NEIN ist?
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:16:54Zum Beispiel, dass nie wirklich Beweise vorlagen, die gegen G.H. gesprochen haben und der angeblich dringende Tatverdacht immer auf der Kippe stand.
Warum haben dann sowohl das Amtsgericht Rostock als auch das Landgericht Rostock die Haftentscheidungen bestätigt?
Nikas hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:45:52 Die hätten doch gar kein Recht G länger in U-Haft zu lassen, wenn der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben ist.
Wie bereits geschrieben, muss eine unverzügliche Enthaftung erfolgen, sobald der Haftgrund nicht mehr besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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-Nikas
Redest du jetzt von Strafhaft oder U-Haft?
Sowohl als auch, beides wird intern als Strafe angesehen. Dafür ist das U-Haftrecht unter anderem da, weil es Abläufe beschleunigt vs. der Litanei bei einer Hauptverhandlung.
die StA weiß es heute selbst noch nicht, was sie diesbezüglich morgrn oder übermorgen verkünden wird? Die hätten doch gar kein Recht G länger in U-Haft zu lassen, wenn der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben ist.
Und was genau soll denn da jetzt in den 2 Tagen passieren, was ausschlaggebend für Anklage JA oder NEIN ist?

Natürlich weiß die StA, was Sache ist. Warum nun der Donnerstag oder Freitag gewählt wurde für das, was Herr Nowack noch nicht sagen will, dafür lassen sich ein Dutzend Gründe anführen.

Ob man niemanden zeitweise inhaftieren kann, obwohl der Verdacht nicht passt, dass würde ich zu bezweifeln wagen, und nur weil man das für sich selbst partout nicht akzeptieren kann oder möchte, heißt das nicht, dass dieser Umstand keine Realität in Deutschland darstellt.
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 Ob man niemanden zeitweise inhaftieren kann, obwohl der Verdacht nicht passt, dass würde ich zu bezweifeln wagen, und nur weil man das für sich selbst partout nicht akzeptieren kann oder möchte, heißt das nicht, dass dieser Umstand keine Realität in Deutschland darstellt.
Könntest du dazu bitte einen entsprechenden Gesetzestext oder Beispiele aus der Praxis nennen?
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:51:40 Warum haben dann sowohl das Amtsgericht Rostock als auch das Landgericht Rostock die Haftentscheidungen bestätigt?
Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt?
Warum gibt es den Begriff "Verurteilungsbegleiter" und ist der Güstrower Statdpräsident und Kommunalpolitiker einer?
Warum geht nicht jedes Ermittlungsverfahren in eine Hauptverhandlung über?
Wie bereits geschrieben, muss eine unverzügliche Enthaftung erfolgen, sobald der Haftgrund nicht mehr besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:22:31 Könntest du dazu bitte einen entsprechenden Gesetzestext oder Beispiele aus der Praxis nennen?
Stelle da gerne mal etwas für dich zusammen, obwohl das Thema teilweise bereits einige Male aber doch sehr deutlich und umfangreich hier ausgeführt wurde. Von daher frag ich mich gerade, ob das ein Verständnisproblem sein wird oder eher eine Sache der Akzeptanz.
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 …..
Warum gibt es den Begriff "Verurteilungsbegleiter" …..
“….. Eine spontane – nicht repräsentative – Umfrage unter einer Gruppe von Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht aus ganz Deutschland ergab, dass dieser Typ Pflichtverteidiger offenbar an den meisten Gerichten existiert.

Die Kollegen bezeichneten diese Wohlfühlverteidiger u.a. als Vertragsanwälte, die Tonlosen, Festangestellte, Palliativanwälte oder Verurteilungsbegleiter. …. “
https://diekolumnisten.de/2018/07/28/ge ... begleiter/
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nikas »

Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Du gehst also davon aus, dass die EB bereits wissen (könnten) dass der dringende Tatverdacht nicht mehr besteht, sie dies aber zurückhalten damit sie G inhaftiert lassen können (zumindest bis morgen oder übermorgen)?
GästinF
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von GästinF »

Das war das erste Video von ihm, das ich komplett angesehen habe.
Erstaunt bin ich im Gegensatz zu ihm zwar nicht, aber er sagt ja auch ganz klar, was einige hier nicht wahrhaben wollen: Das mit G Sicherheitsverwahrung noch diesen Sommer könnte knapp werden, denn es wird uU keine Anklage erhoben werden.
Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak?

Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an die sogenannten apokryphen Haftgründe, zB um ein Geständnis erzwingen zu wollen. ;) G könnte sowohl noch in Haft sein als auch heimlich entlassen und irgendwohin gebracht.

Genauso gut gibt es vielleicht noch keine Einigung darüber, ob Ankkage zu erheben ist.
Wenn keine erhoben wird, bedeutet das entweder, dass sie einfach nicht schuldig ist oder dass es zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen käme.
Ich halte Ersteres nicht für ausgeschlossen und Letzteres wäre fatal, sollte sie schuldig sein.

Mein aktueller Eindruck- der natürlich täuschen kann - ist, dass es von Anfang gar nicht so viele aussagekräftige Indizien gab oder eben, dass sich die Indizienkette nicht schließen lässt. Olafs Sichtung ihres führerlosen Autos und die nächtlichen Zeugen, die toten Kindern mit Taschenlampen ins Gesicht leuchten, machen doch keine Verurteilung wegen Mordes aus und das meiste, was man so mitgekriegt hat, waren Gerüchte, die stimmen können oder auch nicht.
Womöglich hat auch ihr Wahlverteidiger, dessen Namen uns wohl nicht bekannt ist, zu einer Veränderung der Lage beigetragen.
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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-Nikas

Obwohl ich persönlich nicht daran glaube, könnte man als Gedankenspiel das weniger schwere Delikt von Catch22 anführen. War es doch kein Mord sondern Körperverletzung mit Todesfolge? (obwohl u.a. das Nachtatverhalten nach Mord aussieht)

Wurde die Kripo durch Dorinas Umfeld in eine Richtung gedrängt (schon vorgekommen) und deshalb hat man sich auf GH versteift und die Haftzeit hat hier kein Geständnis hervorgebracht sondern die Wahrheit?

Ist der Punkt von Keks22 plausibel, ich finde schon, und muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden?

Und so weiter..
Gast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast »

Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 16:12:34 “….. Eine spontane – nicht repräsentative – Umfrage unter einer Gruppe von Strafverteidigern und Fachanwälten für Strafrecht aus ganz Deutschland ergab, dass dieser Typ Pflichtverteidiger offenbar an den meisten Gerichten existiert.

Die Kollegen bezeichneten diese Wohlfühlverteidiger u.a. als Vertragsanwälte, die Tonlosen, Festangestellte, Palliativanwälte oder Verurteilungsbegleiter. …. “
https://diekolumnisten.de/2018/07/28/ge ... begleiter/
:D
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

GästinF hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 16:23:14 Das war das erste Video von ihm, das ich komplett angesehen habe.
Erstaunt bin ich im Gegensatz zu ihm zwar nicht, aber er sagt ja auch ganz klar, was einige hier nicht wahrhaben wollen: Das mit G Sicherheitsverwahrung noch diesen Sommer könnte knapp werden, denn es wird uU keine Anklage erhoben werden.
Möglich, dass Hecki sogar intern schon was weiß aus dem üblichen Leak?
Meinst Du dieses Verfahren ?

Das Sicherungsverfahren ist eine besondere Verfahrensart innerhalb des Strafrechts, die der selbständigen Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (§ 61 StGB) dient und an Stelle einer Anklageerhebung durchgeführt wird.
Genauso gut gibt es vielleicht noch keine Einigung darüber, ob Ankkage zu erheben ist.
Wenn keine erhoben wird, bedeutet das entweder, dass sie einfach nicht schuldig ist oder dass es zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen käme.
Entscheidung über eine Anklageerhebung gem. § 170 StPO hier unten:

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Das Thema haben wir schon mal gehabt :)

https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html
Heckengäu
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Ohoo, der Schwarm geht auf Kurs -180° im Tiefflug unter dem Radar durch, in die triste leere verlassene Einöde:

Wie Realitätsfremd sind den diese ganzen spekulativen Schlussfolgerungen, über Haft + Unhaft, gar heimliche Freilassung und Verbergen in Lummerland, Bauernopfer weil schüchtern und die Krönung ist wahrlich K E I N E Sicherungsverwahrung! :shock: - Wenn es noch nicht einmal eine Bekanntgabe zum Ergebnis der Ermittlungen gibt, geschweige denn eine Anklageschrift vorliegt!
Mann könnte sich tot lachen, wenn es nicht das Leben kosten würde, über soviel Dollerei! Puffreis getarnt als Spekulatius!

Es ist ja auch nicht zum aushalten, soo lange noch warten müssen, morgen und übermorgen sind so ferne wie die Siriusgebiete, die Heimat der mächtigen Sirianer! Also am besten in der Küche ein paar Kochtöpfe umdrehen und mit Kochlöffeln geschwind darauf los zu trommeln, Topfdeckel als Becken, dazu Lieder von Miss Taylor Swift grölen, um dabei Energie mit 180 Beats pro Minute los zu werden! :(
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:31:23 Stelle da gerne mal etwas für dich zusammen, obwohl das Thema teilweise bereits einige Male aber doch sehr deutlich und umfangreich hier ausgeführt wurde. Von daher frag ich mich gerade, ob das ein Verständnisproblem sein wird oder eher eine Sache der Akzeptanz.
Ich erinnere mich tatsächlich nicht daran, dass im Thread Gesetzestexte geteilt wurden, die es erlauben, Menschen nach Wegfall des Haftgrundes weiterhin in Haft zu behalten oder dass Praxisbeispiele genannt wurden. Könntest du bitte die entsprechenden Beiträge verlinken?
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https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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GästinF
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von GästinF »

Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 17:37:03 Ich erinnere mich tatsächlich nicht daran, dass im Thread Gesetzestexte geteilt wurden, die es erlauben, Menschen nach Wegfall des Haftgrundes weiterhin in Haft zu behalten oder dass Praxisbeispiele genannt wurden. Könntest du bitte die entsprechenden Beiträge verlinken?
Ich glaube, das beruht nicht auf Gesetzen, wird aber gehandhabt, s meinen letzten Beitrag.
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