Da steht aber über die Sicherungsverwahrung "Sie schließt sich zeitlich an das Verbüßen einer Freiheitsstrafe an. "
Was hier ja wohl nicht in Frage kommt.
Da steht aber über die Sicherungsverwahrung "Sie schließt sich zeitlich an das Verbüßen einer Freiheitsstrafe an. "
Bitte nenne uns mindestens ein plausibles Beispiel unter Schilderung des potentiellen Tathergangs.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:38:21 Die Verdächtige könnte … Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. …
Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … beides wird intern als Strafe angesehen. Dafür ist das U-Haftrecht unter anderem da, weil es Abläufe beschleunigt vs. der Litanei bei einer Hauptverhandlung. …
Bitte verrate uns wenigstens einen dieses Dutzends Gründe.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … Warum nun der Donnerstag oder Freitag gewählt wurde für das, was Herr Nowack noch nicht sagen will, dafür lassen sich ein Dutzend Gründe anführen. …
Es gibt das Institut der Haftprüfung und der Haftbeschwerde, durch mehrere Instanzen bis hin zum OLG. Wer vorsätzlich Beweismittel unterdrückt oder manipuliert, um wider besseres Wissen einen dringenden Tatverdacht und damit U-Haft herbeizuführen, macht sich u. a. der Freiheitsberaubung schuldig.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … Ob man niemanden zeitweise inhaftieren kann, obwohl der Verdacht nicht passt, dass würde ich zu bezweifeln wagen …
Volksglaube ist auch eine gewisse Art der „Realität“.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … nur weil man das für sich selbst partout nicht akzeptieren kann oder möchte, heißt das nicht, dass dieser Umstand keine Realität in Deutschland darstellt.
Warum legte RA Ohm nicht weitere Beschwerde zum OLG ein?Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt? …
Rechtlich: Entlassung sofort, sobald der dringende Tatverdacht oder der Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr) entfällt. Es genügt die Anordnung der StA; Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter kann auch später erfolgen.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 17:17:29 … muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden? …
Weil Ermittlungen dynamisch verlaufen und das Ergebnis nicht vorhergesehen werden kann. Was ganz zu Anfang noch einen dringenden Tatverdacht (= hohe Wahrscheinlichkeit der Täterschaft, evtl. U-Haft) begründen mag, reicht manchmal am Ende der Ermittlungen nicht einmal für einen hinreichenden Tatverdacht (= überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung) und somit nicht für eine Anklage (die nach Zulassung im Zwischenverfahren zu einer Hauptverhandlung führen würde).Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 … Warum geht nicht jedes Ermittlungsverfahren in eine Hauptverhandlung über? …
Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:51:40 … Wie bereits geschrieben, muss eine unverzügliche Enthaftung erfolgen, sobald der Haftgrund nicht mehr besteht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__120.html
Im „echten“ Leben dominiert der Volksglaube derer, die die Rechtslage partout nicht akzeptieren wollen.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 … Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Leider auch darauf keine Antwort. Der Bitte von @Sronson schließe ich mich an.
Danke. Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken ****************************Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 13:10:56 Ich würde gern Heckis neuestes Video zur Diskussion stellen. …
https://m.youtube.com/watch?v=mbq0tRJFup0
Ach?
Wer redet von Sicherungsverwahrung? Gibt‘s schon wieder neue Infos von Nowack? Oder schlägt die Stille Post Puzelbäume?
Dies ist theoretisch möglich.
Es gibt noch weitere Alternativen.
Ein Rechtswunder in geheimer Mission aus der unbekannten Zaubertüte?
Solche Gesetze gibt es nicht.
Aber auch eine Körperverletzung mit Todesfolge - sofern dies die Ermittlungsergebnisse der Behörden sind - würde nicht unbedingt bedeuten, dass sie aktuell zu Unrecht in U-Haft sitzt. Auch dann müsste Anklage erhoben werden.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 17:17:29 -Nikas
Obwohl ich persönlich nicht daran glaube, könnte man als Gedankenspiel das weniger schwere Delikt von Catch22 anführen. War es doch kein Mord sondern Körperverletzung mit Todesfolge? (obwohl u.a. das Nachtatverhalten nach Mord aussieht)
Wurde die Kripo durch Dorinas Umfeld in eine Richtung gedrängt (schon vorgekommen) und deshalb hat man sich auf GH versteift und die Haftzeit hat hier kein Geständnis hervorgebracht sondern die Wahrheit?
Ist der Punkt von Keks22 plausibel, ich finde schon, und muss eine Entlassung erst vorbereitet und umgesetzt werden?
Und so weiter..
Man kann nur darüber spekulieren, wer die gute Freundin der Mutter von Fabian war ?
@catch22'Haftprüfung abgelehnt' heißt für die Mehrheit automatisch, dass eine immense Beweislast vorliegt.
Überhaupt wird jemand nur dann mit einem Tatverdacht belegt, wenn er das, was ihm zu Last gelegt wird, tatsächlich begangen hat.
Ist das wirklich so?
Wer sich die Mühe macht, alle Artikel zum Fall auf einen imaginären Tisch oder an einer Pinnwand auszubreiten, dem könnte etwas auffallen. Hinter den Medienberichten verbirgt sich offensichtlich eine Strategie, die JohnDoe ja sehr häufig hat anklingen lassen. So auffallend einseitig in Richtung der TV zu berichten, ließe sich auf eine sehr umstrittene Taktik deutscher Justizbehörden zurückführen. In den entsprechenden Kreisen ist der Glaubenssatz ja in aller Munde: "U-Haft schafft Rechtskraft". Dahinter verbirgt sich häufig eine juristische Grauzone, ein letzter Strohhalm, nämlich mit maximaler Gewalt die Daumenschrauben ansetzen. Der oder die TV wird spontan und unerwartet in eine Zelle verfrachtet mit dem Ziel, dass die Person auspackt. Es soll also ein Geständnis erzwungen werden mit extremsten Einschnitten in die Freiheit. Job, Wohnung, der eigene Ruf stehen auf dem Spiel, was zur Mitarbeit bewegen soll. Um die Blitzhaft festzuzurren, wird eine Fluchtgefahr als elementares Kriterium der Untersuchungshaft einfach angenommen und unterstellt. Klingt doch sehr nach Verschwörungstheorie, nicht wahr? Sitzt da etwa der Aluhut zu eng? U-Haft mit sogenannten apokryphen Haftgründen zu untermauern, wird tatsächlich oft beanstandet und ist seit jeher gängige Praxis von Staatsanwälten. https://blog.burhoff.de/2013/10/24737/
In der öffentlichen Meinung ist G.H. die Haupt- und Alleinschuldige. Warum sollte sie sonst in U-Haft sitzen UND in U-Haft verbleiben? Es geht gar nicht anders, und ihr Verteidiger hat ja eh auch den Kürzeren gezogen mit seinen unnötigen 14 Seitern, so der allgemeine Tenor. Und genau deshalb MUSS G.H. die Haupt- und Alleinschuldige sein.
Ein Trugschluss, weil sich daraus allein nicht ableiten lässt, wie stark jemand verwickelt ist in dem, was ihm zur Last gelegt wird. https://www.freitag.de/autoren/fabian-g ... -zu-lassen
(zu öffnen mit archive.ph)
"Weil man Beweismittel schafft, die es zu diesem Zeitpunkt oft nicht gibt. Deswegen sagt man: U-Haft schafft Rechtskraft. Die Staatsanwaltschaft ist sich zu diesem frühen Verfahrenszeitpunkt ihrer Sache regelmäßig absolut sicher, weil bis dato die Polizei in der Regel nur Belastendes ermittelt hat und Beschuldigte Entlastendes noch gar nicht vorbringen konnten. Aber wenn man sich das dann mal genauer als Verteidigerin anschaut, bleibt vom vermeintlich dringenden Tatverdacht meist sehr wenig übrig."
Wie viele Strafverfahren resultieren eigentlich aus der U-Haft im Schnitt? "Meine empirische Untersuchung zeigt, dass bei Leuten, die über sechs Monate in Untersuchungshaft waren, am Ende in 42 Prozent der Fälle keine vollstreckungsfähigen Freiheitsstrafen stehen."
(Lara Wolf, Strafverteidigerin in Berlin, Quelle siehe oben)
Die Untersuchungshaft in unserem Land ist nur begrenzt aussagekräftig. Das Argument 'sie sitzt, sie's schuldig' entfällt bei näherer Betrachtung.
Gegen eine Masse, die von etwas ausgeht, anstatt sich zu vergewissern, wird man nicht anstinken können.
So ist am Urteil der öffentl. Meinung nicht zu rütteln, aber inwieweit das realitätsnah sein wird, was der Mainstream glaubt zu wissen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dieser Beitrag dürfte in der Versenkung verschwinden und das ist völlig okay. Der Vollständigkeit halber sollte halt nicht unerwähnt bleiben, dass eine U-Haft nicht das bedeutet, was die meisten da gerne reininterpretieren.
https://www.spiegel.de/kultur/strafjust ... 0305f99d08
https://www.liebert-roeth.de/de/rechtsg ... chungshaft
https://www.zeit.de/1994/15/u-haft-schafft-rechtskraft
(im Google-Speicher abgelegte Artikel sind über archive.ph abzurufen)
Es wird jeden klar sein wer damit gemeint ist .Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 18:32:56 Man kann nur darüber spekulieren, wer die gute Freundin der Mutter von Fabian war ?
So schwierig kann es aber nicht sein, m. E.
Das kommt ganz darauf an, wie sie beteiligt war und ob man ihr irgendetwas nachweisen kann.
Ist aber keine PR-Behörde, die uns über alles informieren muss. Die Anfangszeit war geprägt von einer Infopolitik, wo rein garnichts durchsickerte.Wenn während der U-Haft ein anderer in den Fokus gerückt wäre und G komplett entlastet, meinst du nicht der Buschfunk hätte das längst geleaked?
Hätte es dann nicht umgehend ne PM gegeben, dass es eine weitere Festnahme gab?
Trotzdem glaube ich persönlich nicht, dass man bis Do od Fr wartet um dann zu verkünden, G ist unbeteiligt, sie wird freigelassen, wir suchen weiter
Er sagt das, weil es keine direkten Beweise gibt, also niemand Gina bei der Tat gesehen hat. Die Haft beruht stattdessen auf Indiztatsachen. Als Strafverteidiger ist es Ohms Aufgabe, die Interessen seiner Mandantin bestmöglich zu vertreten. Dazu gehört eben auch, auf das Fehlen unmittelbarer Beweise hinzuweisen.Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05 Warum sagt RA Ohm, dass es keine Beweise gibt?
Er verfügt jedenfalls nicht über dieselben Informationen wie die Opferanwältin Habetha, die davon ausgeht, dass es zu einem Prozess kommen wird.
Vielleicht liegt es auch daran daß er keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. Ausschließen lässt sich das nicht. Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.
Genau das ist gesetzlich streng vorgeschrieben, wenn ein Kind unter 14 JahrenGast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 19:17:11 Die Anfangszeit war geprägt von einer Infopolitik, wo rein garnichts durchsickerte.
Selbstredend gibt es keinen unmittelbaren Tatbeweis (z. B. Augenzeuge, Videoaufzeichnung). Mit einem solchen Trumpf in der Hand hätte die StA zuallererst die Presse gefüttert.
Das Fehlen eines unmittelbaren Beweises würde selbst der dümmste Ermittlungsrichter bemerken, ohne dass ihn ein Verteidiger darauf hinweisen müsste.
Dies ist die logische Konsequenz daraus, keine Überraschung.
In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10 … „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 19:15:33 …
§112 abs.3
“… dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.”
Ob Habetha tatsächlich über die Information verfügt oder das Wunschdenken ist, weiß ich nicht, aber vermutlich eher als Hecki.
Erklärst du das bitte?Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 20:51:20 …..
Richtig. Aber nach der Rechtsprechung des BVerfG muss das Vorliegen eines Haftgrundes trotzdem geprüft werden, auch dann, wenn z. B. Fluchtgefahr angesichts einer drohenden langen Freiheitsstrafe auf der Hand liegt. Andernfalls wäre der Haftbefehl verfassungswidrig.
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 18:47:10
… „Haftprüfung abgelehnt“ … „U-Haft schafft Rechtskraft“ … „sie sitzt, sie's schuldig“ …
Halten nur vorher kurz fest: Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast.In solch philosophische Abgründe begebe ich mich ungern, solange die öffentlich bekannte Faktenlage am Hungertuch nagt. Im Eiskeller-Fall hätten Deine Ausführungen mitten ins Schwarze getroffen. Aber hier? Warten wir doch einfach mal ab.
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:23:05
… Zumindest sagt das die Theorie, wie sieht das im echten Leben aus?
Das heißt, die apokryphen Haftgründe waren dir vorher nicht bekannt. Genauso wenig wie der Slogan hinter der MaßnahmeIm „echten“ Leben dominiert der Volksglaube derer, die die Rechtslage partout nicht akzeptieren wollen.
Mit der Rechtslage aber scheint sich niemand auseinandersetzen zu wollen. Was zählt, ist die Stimme des Volkes. Traurig.