Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39
Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!
Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.
Ob sich da jemand vergaloppiert hat, entscheidest du, nachdem der Ausgangspunkt verdreht und zerredet wurde.
Hat A. Ohm diese Parallelen so gesehen wie du, oder verrennst du dich da gerade in Details, die für ihn gar keine Rolle gespielt haben?
Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.
Ach wirklich, tue ich das..
Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05
Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.
Eine Falschwahrheit deinerseits und jetzt sollten das andere ausbaden.
Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.
Ich suche nach Grundlagen für deine Behauptungen. Was hat das bitte mit Punching-Bag zu tun?
Meine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe §
211 Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.
Neben Heimtücke, wie geschildert und von dir inhaltlich scheinbar nicht so recht erfasst, geht die Staatsanwaltschaft von
niedrigen Beweggründen aus. Wahnsinnig überraschend, wenn man bedenkt, was über die Tat bekannt ist.