MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!

Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?
„Orientierungsloser Wicht“ ist eine persönliche Abwertung und damit eine Beleidigung. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit oder berechtigter Kritik zu tun und daran ändert sich auch nichts, wenn andere sich humoristisch an deine Ausführungen anhängen. Nicht an allen Menschen geht es spurlos vorbei, wenn sie öffentlich beleidigt werden.

Die Thread-Regeln gelten für alle, also auch für dich.

https://www.duden.de/rechtschreibung/Wicht?amp
Gast123

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast123 »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39 Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!

Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.

Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.
Ob sich da jemand vergaloppiert hat, entscheidest du, nachdem der Ausgangspunkt verdreht und zerredet wurde.
Hat A. Ohm diese Parallelen so gesehen wie du, oder verrennst du dich da gerade in Details, die für ihn gar keine Rolle gespielt haben?

Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.
Ach wirklich, tue ich das..
Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 18:18:05 Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.
Eine Falschwahrheit deinerseits und jetzt sollten das andere ausbaden.

Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.
Ich suche nach Grundlagen für deine Behauptungen. Was hat das bitte mit Punching-Bag zu tun?
Meine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe § 211 Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.
Neben Heimtücke, wie geschildert und von dir inhaltlich scheinbar nicht so recht erfasst, geht die Staatsanwaltschaft von
niedrigen Beweggründen aus. Wahnsinnig überraschend, wenn man bedenkt, was über die Tat bekannt ist.
Catch22
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Catch22 »

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:34:46 „Orientierungsloser Wicht“ ist eine persönliche Abwertung und damit eine Beleidigung. …
Deine Interpretation sei Dir unbenommen. Meine Sichtweise dazu kennst Du.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:34:46 https://www.duden.de/rechtschreibung/Wicht?amp
Es gibt wesentlich detailliertere Quellen. Das weißt Du ganz genau. @Heckengäu et alteres hatten sie zitiert.

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 22:43:36 ———————————— Moderationshinweis ———————————

Auch bei YouTubern handelt es sich um echte Menschen, die nicht Opfer heftiger Angriffe werden sollten. Kritik kann berechtigt und nachvollziehbar sein, aber einige der heute geposteten Beiträge zu WTH waren eindeutig grenzüberschreitend.
Wer einen YouTube-Kanal betreibt, noch dazu monetarisiert, muss sich darüber bewusst sein, mitunter auch schärfster Kritik ausgesetzt zu sein. Und dies in reziprokem Verhältnis zur Qualität des dargebotenen Contents. Nichtsdestotrotz: Auch negative Bewertungen pushen einen Kanal und lassen – wie bei WTH – die Kasse klingeln. Diese Perfidie bedarf keines Welpenschutzes, keiner Lex WTH.

Kannst Du uns verraten, weshalb wir uns dieses unsäglich miserable Video haben anschauen sollen? Nicht der kleinste Funken an Erkenntnisgewinn steckt darin. Vielmehr wird die Verunsicherung bei rechtlichen Laien weiter vertieft und das Volk verblödet!
Gast123

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gast123 »

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 03. März 2026, 13:40:44 Vielen Dank, dass du unserem Thread einen Besuch abstattest und dich so sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe zu dem Thema äußerst.
"sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe" -- der war gut!
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 05. März 2026, 01:41:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Nutzername angepasst
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Catch22 hat geschrieben: Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39 …..
Im Ergebnis: ja. Was aber hat dies mit dem Fall Fabian zu tun? …..
Dass keine weiteren, tatsächlichen, Haftgründe gegeben sein müssen, außer dem dringenden Tatverdacht eines „Schwerstverbrechen“, und sich weitere Haftgründe nicht ausschließen lassen.
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 00:02:31Wer einen YouTube-Kanal betreibt, noch dazu monetarisiert, muss sich darüber bewusst sein, mitunter auch schärfster Kritik ausgesetzt zu sein. Und dies in reziprokem Verhältnis zur Qualität des dargebotenen Contents. Nichtsdestotrotz: Auch negative Bewertungen pushen einen Kanal und lassen – wie bei WTH – die Kasse klingeln. Diese Perfidie bedarf keines Welpenschutzes, keiner Lex WTH.
Kritik am Inhalt eines YouTube-Kanals ist selbstverständlich erlaubt und Teil der freien Meinungsäußerung. Dass jemand öffentlich arbeitet, ist jedoch keine Einladung, diese Person zu beleidigen. Zudem halte ich es für ein Gerücht, dass sich alle YouTuber über Diffamierungen freuen, weil diese ihren Kanal pushen.
Catch22 hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 00:02:31Kannst Du uns verraten, weshalb wir uns dieses unsäglich miserable Video haben anschauen sollen?
Hecki schien von Ginas Täterschaft überzeugt zu sein. Vor einigen Wochen sagte er sinngemäß, wir würden alle mit den Ohren schlackern, wenn wir erfahren, was sie alles angestellt haben soll. Mich hat dieser plötzliche Sinneswandel interessiert und wie er von anderen Forenmitgliedern bewertet wird.
Gast hat geschrieben: Donnerstag, 05. März 2026, 00:22:24 "sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe" -- der war gut!
Meine Glaskugel war zu dem Zeitpunkt leider außer Betrieb ,-)
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