Da diese Information aus einem Zeitungsinterview stammt, war sie vermutlich nicht für den Richter bestimmt, sondern für die Öffentlichkeit ,-)
MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
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Gast123
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 14:38:21
Die Verdächtige könnte … Dinge getan haben, die unter strafbares Handeln fallen, aber weit entfernt sind von einem heimtückischen Mord. …
Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann.
Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.
Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos?
Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
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Auch bei YouTubern handelt es sich um echte Menschen, die nicht Opfer heftiger Angriffe werden sollten. Kritik kann berechtigt und nachvollziehbar sein, aber einige der heute geposteten Beiträge zu WTH waren eindeutig grenzüberschreitend.
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Catch22
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 19:44:59 Vielleicht liegt es auch daran daß … [RA Ohm] keinen Tatverdacht sieht, weil er die Akte kennt. … Nicht umsonst brachte er den Vergleich mit R. Reusch.
Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.
RAin Habetha meint wohl eine bevorstehende Hauptverhandlung. Zu einer Hauptverhandlung kommt es sowohl nach Erhebung einer Anklage als auch in einem Sicherungsverfahren (Antrag auf Unterbringung).
Wie ich finde, lassen sich schon jetzt in den wenigen Informationen ganz entscheidende Details erkennen, die sich – verknüpft mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und nach den Gesetzen der Logik – zu einem schlüssigen Bild formen, freilich mit zwei Alternativen.
Im Ergebnis: ja. Was aber hat dies mit dem Fall Fabian zu tun?Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:07:45 … „Das vorliegen eines Haftgrunds prüfen“ oder „dass ein Haftgrund nicht auszuschließen ist“, sind unterschiedliche Formulierungen und bedeuten dasselbe? …
Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Wer in U-Haft landet, muss nicht zwangsläufig schuldig sein, ein Fakt, den du kategorisch abgelehnt hast. U-Haft wird auch dafür genutzt, um ein Geständnis zu erzwingen, etwas, dass du kategorisch abgelehnt hast. …
Hinsichtlich der Beweisführung im Fall Fabian ist viel zu wenig bekannt, als dass ich hier irgendwelche Parallelen zum Eiskeller-Fall erkennen könnte. In puncto öffentlicher Hetze allerdings hat der Fall Fabian den Eiskeller-Fall längst überholt.Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Du nimmst Bezug auf den Eiskeller-Fall …
Ja, das hast Du.Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:23:19 … Oder hab ich dich da falsch verstanden? …
Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 21:51:36 Ähm, die Rede war von einem brutalen Gewaltverbrechen, auch wenn man sich über die Formulierung streiten kann. Der Junge wurde mit Stichverletzungen aufgefunden.
Du glaubst also, das Kind wusste genau, was ihm blüht, war weder arg- noch wehrlos? Es wurde auch keine Situation ausgenutzt durch eine nahestehende Person, die Fabians Vertrauen ausgenutzt hätte?
Meine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe § 211 Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.
@Sronson
„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!
Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?
Ich versuch‘s nochmal:
Leider eine von Reklame durchseuchte Zeitverschwendung – betreutes Denken durch einen begnadeten Heroen, herabgestiegen vom Olymp der Weisheit, ein Geschenk des Himmels, seinen Worten lauschen zu dürfen. [Regieanweisung: Jungfräuliche Tänzerinnen in bunten Baströckchen schwenken Palmwedel dazu.]
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
„Orientierungsloser Wicht“ ist eine persönliche Abwertung und damit eine Beleidigung. Das hat nichts mit Meinungsfreiheit oder berechtigter Kritik zu tun und daran ändert sich auch nichts, wenn andere sich humoristisch an deine Ausführungen anhängen. Nicht an allen Menschen geht es spurlos vorbei, wenn sie öffentlich beleidigt werden.Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39„Wicht“ ist nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Dies belegen auch die sprachkundlichen Ausarbeitungen einiger Mitforisten dazu. Und das Attribut „orientierungslos“ entspricht einer objektiv feststellbaren Tatsache. All dies kundzutun, ist vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt!
Du selbst hast vorgeschlagen, das YouTube-Video anzuschauen. Dann muss auch berechtigte, ehrliche Kritik daran gestattet sein. Oder sind nur Jubelrufe genehm?
Die Thread-Regeln gelten für alle, also auch für dich.
https://www.duden.de/rechtschreibung/Wicht?amp
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Gast123
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Ob sich da jemand vergaloppiert hat, entscheidest du, nachdem der Ausgangspunkt verdreht und zerredet wurde.Catch22 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:18:39 Der Vergleich mit dem Fall Reusch ist RA Ohm ordentlich auf die Füße gefallen!
Der dringende Tatverdacht gegen den Schwager im Fall Reusch war eher flau. Der eine Haftrichter verneinte ihn, der andere bejahte ihn. Nach einer Haftbeschwerde (mit der aus gutem Grund 3 Wochen gewartet wurde!) war der dringende Tatverdacht aus der Welt und der Haftbefehl aufgehoben. Warum? Mit zunehmendem Zeitablauf steigen die Anforderungen an die StA, Beweismittel zu präsentieren, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Im Fall Reusch jedoch trat die StA auf der Stelle → keine weitere Erhärtung des Tatverdachts → nach 3 Wochen kein dringender Tatverdacht mehr → Aufhebung des Haftbefehls.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Fall Fabian sehe ich nicht. Da hat sich einer gehörig vergalloppiert.
Hat A. Ohm diese Parallelen so gesehen wie du, oder verrennst du dich da gerade in Details, die für ihn gar keine Rolle gespielt haben?
Ach wirklich, tue ich das..Du legst mir Worte in den Mund, die ich nie gesagt habe.
Eine Falschwahrheit deinerseits und jetzt sollten das andere ausbaden.
Ich suche nach Grundlagen für deine Behauptungen. Was hat das bitte mit Punching-Bag zu tun?Du suchst einen Punching Ball? Ich bin es nicht.
Neben Heimtücke, wie geschildert und von dir inhaltlich scheinbar nicht so recht erfasst, geht die Staatsanwaltschaft vonMeine Frage zielte darauf, welche(s) Mordmerkmal(e) die StA und der Ermittlungsrichter angenommen hatte(n). Mordmerkmale siehe § 211 Abs. 2 StGB. Dabei kommt es sehr wohl auf die genaue Formulierung an.
niedrigen Beweggründen aus. Wahnsinnig überraschend, wenn man bedenkt, was über die Tat bekannt ist.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Deine Interpretation sei Dir unbenommen. Meine Sichtweise dazu kennst Du.
Es gibt wesentlich detailliertere Quellen. Das weißt Du ganz genau. @Heckengäu et alteres hatten sie zitiert.Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:34:46 https://www.duden.de/rechtschreibung/Wicht?amp
Wer einen YouTube-Kanal betreibt, noch dazu monetarisiert, muss sich darüber bewusst sein, mitunter auch schärfster Kritik ausgesetzt zu sein. Und dies in reziprokem Verhältnis zur Qualität des dargebotenen Contents. Nichtsdestotrotz: Auch negative Bewertungen pushen einen Kanal und lassen – wie bei WTH – die Kasse klingeln. Diese Perfidie bedarf keines Welpenschutzes, keiner Lex WTH.Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 22:43:36 ———————————— Moderationshinweis ———————————
Auch bei YouTubern handelt es sich um echte Menschen, die nicht Opfer heftiger Angriffe werden sollten. Kritik kann berechtigt und nachvollziehbar sein, aber einige der heute geposteten Beiträge zu WTH waren eindeutig grenzüberschreitend.
Kannst Du uns verraten, weshalb wir uns dieses unsäglich miserable Video haben anschauen sollen? Nicht der kleinste Funken an Erkenntnisgewinn steckt darin. Vielmehr wird die Verunsicherung bei rechtlichen Laien weiter vertieft und das Volk verblödet!
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Gast123
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
"sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe" -- der war gut!
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 05. März 2026, 01:41:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Nutzername angepasst
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Gastleser
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Dass keine weiteren, tatsächlichen, Haftgründe gegeben sein müssen, außer dem dringenden Tatverdacht eines „Schwerstverbrechen“, und sich weitere Haftgründe nicht ausschließen lassen.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Kritik am Inhalt eines YouTube-Kanals ist selbstverständlich erlaubt und Teil der freien Meinungsäußerung. Dass jemand öffentlich arbeitet, ist jedoch keine Einladung, diese Person zu beleidigen. Zudem halte ich es für ein Gerücht, dass sich alle YouTuber über Diffamierungen freuen, weil diese ihren Kanal pushen.Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. März 2026, 00:02:31Wer einen YouTube-Kanal betreibt, noch dazu monetarisiert, muss sich darüber bewusst sein, mitunter auch schärfster Kritik ausgesetzt zu sein. Und dies in reziprokem Verhältnis zur Qualität des dargebotenen Contents. Nichtsdestotrotz: Auch negative Bewertungen pushen einen Kanal und lassen – wie bei WTH – die Kasse klingeln. Diese Perfidie bedarf keines Welpenschutzes, keiner Lex WTH.
Hecki schien von Ginas Täterschaft überzeugt zu sein. Vor einigen Wochen sagte er sinngemäß, wir würden alle mit den Ohren schlackern, wenn wir erfahren, was sie alles angestellt haben soll. Mich hat dieser plötzliche Sinneswandel interessiert und wie er von anderen Forenmitgliedern bewertet wird.
Meine Glaskugel war zu dem Zeitpunkt leider außer Betrieb ,-)Gast hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. März 2026, 00:22:24 "sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe" -- der war gut!
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Wie sollte der Vergleich mit dem Fall Reusch denn sonst gemeint gewesen sein?Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33 … Hat A. Ohm diese Parallelen so gesehen wie du, oder verrennst du dich da gerade in Details, die für ihn gar keine Rolle gespielt haben? …
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 15:12:35 … beides wird intern als Strafe angesehen. Dafür ist das U-Haftrecht unter anderem da, weil es Abläufe beschleunigt vs. der Litanei bei einer Hauptverhandlung. …
Wie bitte?Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33 … Eine Falschwahrheit deinerseits und jetzt sollten das andere ausbaden. …
… Primärer Zweck der Untersuchungshaft (§ 112 StPO) ist die Sicherung des Verfahrens. … Die Untersuchungshaft … soll die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens dadurch gewährleisten, dass der Beschuldigte daran gehindert wird, sich dem Verfahren zu entziehen oder wichtige Beweismittel zu manipulieren oder zu vernichten. …
https://www.lecturio.de/mkt/jura-magazi ... 2-ff-stpo/
Meine Frage war auf konkrete Mordmerkmale gerichtet. Eine Antwort kam nicht, stattdessen eine Nebelwolke, ob ich nicht wisse oder mir nicht denken könne, dass …Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33 … Ich suche nach Grundlagen für deine Behauptungen. Was hat das bitte mit Punching-Bag zu tun? …
Danke.Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33 … Neben Heimtücke … geht die Staatsanwaltschaft von niedrigen Beweggründen aus. …
Die Relevanz für den Fall Fabian erkenne ich noch immer nicht (außer, dass @Sronson wiederholt und wahrscheinlich irrtümlich von einem „Haftgrund“ spricht). Flucht- bzw. Verdunkelungsgefahr wurden doch nie in Frage gestellt, oder?Gastleser hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. März 2026, 00:32:22 Dass keine weiteren, tatsächlichen, Haftgründe gegeben sein müssen, außer dem dringenden Tatverdacht eines „Schwerstverbrechen“, und sich weitere Haftgründe nicht ausschließen lassen.
Nur der Korrektheit halber: Dringender Tatverdacht eines schweren Verbrechens ist nach dem Wortlaut des Gesetzes begrifflich kein „Haftgrund“ (§ 112 Abs. 3 StPO); dies wird aber auch in der Literatur häufig verwechselt.
Bedarf es Deiner Ansicht nach einer dezidierten Auflistung und wissenschaftlichen Betrachtung sämtlicher Fehltritte? In epischer Breite? Sagte das prägnante Attribut „orientierungslos“ nicht alles aus?
Auf Anlass und Kontext der Äußerung kommt es an. Steht die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund (das Attribut „orientierungslos“ zeigt klaren Sachbezug zum Inhalt des Videos), fehlt es am Charakter einer Schmähung.
Zudem verkörpert der Begriff „Wicht“ per se keine Beleidigung:
…
1) Sachbezogen, ohne wertenden und emotionalen Nebensinn.
…
2) In der Anwendung auf Menschen reich nuanciert; häufig in Verbindung mit wertenden und gefühlsbetonten Attributen, doch auch ohne nähere Bestimmung prägnant in diesem Sinne gebraucht.
…
a) In neuerer Sprache im Allgemeinen stärker gefühlsbetont als normativ wertend. Oft überwiegt das Verächtliche in der Aussage, die betreffende Person wird als tölpelhaft, jämmerlich, nichtswürdig charakterisiert; Wicht ... ein elendes, verächtliches Wesen (J. Grimm Mythol., 1875, 1, 364) …
b) Alt ist zweifellos auch die Verbindung armer Wicht (unglücklicher Wicht u. dgl.), sie scheint aber literarisch erst im 18. Jh. geläufig zu werden. Allgemein zur Bezeichnung bemitleidenswerter Menschen, oft in der Selbstaussage, auch von unterdrückten, sozial niedrigstehenden Menschen …
c) Verbindungen dieser und ähnlicher Art (armer, ärmlicher, erbärmlicher, dummer Wicht u. dgl.) können den abschätzigen Sinngehalt in einer (von b her) abgeschwächten Bedeutungsvariante enthalten; sie dienen meist zur Charakterisierung einer unvermögenden, unbedeutenden, einfältigen Person, z. T. in deutlichem Anschlusz an die Grundbedeutung „Kreatur“ (1 b); Wicht stellt das kraftlose des Menschen dar, der dadurch Unnütz und unbrauchbar wird; Bereicherung d. dt. Sprachschatzes (1806); ein kleiner schwacher Mensch, mit dem Nebenbegriffe des Verächtlichen und Schlechten (1824): die vier und zwanzig Millionen Menschen, die mit aller Majestät, Herrlichkeit und Allgewalt, womit sie von den redseligen Demagogen dekoriert werden, noch immer gröszten Theils sehr arme Wichte sind …
d) Gelegentlich in freieren Verwendungen, denen die allgemeine Bedeutung „Person, Bursche“ zugrunde liegt (s. auch e) …
e) …
f) …
g) …
3) …
„Wicht“ in: Deutsches Wörterbuch (Link mit Sprungmarke)
https://www.dwds.de/wb/dwb/Wicht#GW18926
Dafür stürzt Du arglose Foristen in den Abgrund dieses Videoclips? Eine kurze Inhaltsangabe oder ein Abriss Deines Ansinnens hätte den Fans nichts genommen und anderen diesen Unsinn erspart.
Gast123 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. März 2026, 00:22:24 "sachlich und ganz ohne persönliche Angriffe" -- der war gut!
Wo erblickst Du meinerseits Unsachlichkeit oder persönliche Angriffe? Du indessen solidarsierst Dich freudvoll – ,-) – mit sachfremden, persönlichen Angriffen Dritter. Eine befremdliche Moderation.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Ich hoffe, dass ein aufmerksamer Beitragsschreiber hier die mit Spannung erwartete Pressekonferenz der
Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsstand im Fall Fabian zeitlich mitteilt, wenn er davon erfährt.
Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsstand im Fall Fabian zeitlich mitteilt, wenn er davon erfährt.
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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Das Video war lediglich als Angebot gedacht, damit sich Interessierte selbst ein Bild machen können. Niemand wurde gezwungen, es anzusehen.Catch22 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. März 2026, 04:45:58Dafür stürzt Du arglose Foristen in den Abgrund dieses Videoclips? Eine kurze Inhaltsangabe oder ein Abriss Deines Ansinnens hätte den Fans nichts genommen und anderen diesen Unsinn erspart.
[…]
Wo erblickst Du meinerseits Unsachlichkeit oder persönliche Angriffe? Du indessen solidarsierst Dich freudvoll – ,-) – mit sachfremden, persönlichen Angriffen Dritter. Eine befremdliche Moderation.
Mein früherer Kommentar bezog sich auf den damaligen Stand der Diskussion. Dass sich der Ton später ändern würde, konnte ich natürlich nicht vorhersehen.
Die Moderationsentscheidung zur Formulierung „orientierungsloser Wicht“ bleibt weiterhin bestehen. Komm bitte zurück zur Sachdiskussion.
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Caris
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
@catch22: Du diffamierst und entwertest gezielt. Dies schadet den Menschen die Du entwertest und vergiftet auch insgesamt die Atmosphäre hier. Dass Du darüber noch diskutierst, ist nur mehr desselben. ************************************************************************************************
@Sronson: WTH/Hecki habe ich bisher immer als integer empfunden. Die Interviews mit Raffalea und JS empathisch geführt. Im aktuellen Video sehe ich v.a. persönliche Betroffenheit angesichts der Möglichkeit eines Freispruchs.
(registrierter Namen leider derzeit nicht benutzbar, da Passwort vergessen).
Teile des Textes wurden entfernt.
Bitte verzichte auf extreme Vergleiche, die die Diskussion eskalieren könnten.
@Sronson: WTH/Hecki habe ich bisher immer als integer empfunden. Die Interviews mit Raffalea und JS empathisch geführt. Im aktuellen Video sehe ich v.a. persönliche Betroffenheit angesichts der Möglichkeit eines Freispruchs.
(registrierter Namen leider derzeit nicht benutzbar, da Passwort vergessen).
Teile des Textes wurden entfernt.
Bitte verzichte auf extreme Vergleiche, die die Diskussion eskalieren könnten.
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Gast
Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Schauen wir uns diese von dir beworbene sachliche Präzision mal genauer anCatch22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. März 2026, 13:28:50
Sachliche Präzision liegt mir am Herzen. Schade, wenn diese als Forschheit missverstanden wird.
Falsch, eine Inhaftierung erfolgt auch dann, wenn nichts vorliegt, Haftgründe werden konstruiert.Du irrst. U-Haft dient ausschließlich der Sicherung des Verfahrens.
Am Thema vorbei, falsch geschlussfolgert. Aufgabe einer Sicherheitsbehörde ist die Allgemeinheit zu schützen, den TV nach einem Kapitaldelikt aus dem Verkehr zu ziehen und keine Diagnosen auszustellen.Catch22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. März 2026, 20:00:03 Ermittler sind keine Psychiater. Wodurch schließt Du aus, dass eine psychiatrische Auffälligkeit nicht erst deutlich später evident geworden sein könnte? Ein psychiatrischer Sachverständiger ist kein Hellseher – zumal wenn der Proband das Gespräch mit dem Sachverständigen verweigern sollte.
Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. März 2026, 18:09:10
Angenommen, die Pferdefrau war tatsächlich Fabians Ziehmutter, so hätten wohl eher andere einen Grund, das Kind umzubringen. …
Im Umkehrschluss bedeutet deine Annahme, es gibt eine 100%ige Aufklärungsquote, der wahre Täter wird immer ermittelt. Wunschdenken. Auch ist die EB Dir nichts schuldig bei laufenden Ermittlungen, eine Infopflicht gibt es nicht.Wenn ein(e) Alternativtäter(in) ermittelt worden wäre, dann wäre Gina H. längst auf freiem Fuß. Dies aber ist Nowacks Äußerungen selbst mit viel Phantasie nicht zu entnehmen.
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33…
Ich suche nach Grundlagen für deine Behauptungen. Was hat das bitte mit Punching-Bag zu tun?
Die werden dir unter die Nase gerieben, falls man die Einzelheiten kennt. Falls nicht, fühlt sich alles wie ne Nebenwolke an, schon klar.…Meine Frage war auf konkrete Mordmerkmale gerichtet. Eine Antwort kam nicht, stattdessen eine Nebelwolke, ob ich nicht wisse oder mir nicht denken könne, dass …
Gast123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 04. März 2026, 23:55:33…
Hat A. Ohm diese Parallelen so gesehen wie du, oder verrennst du dich da gerade in Details, die für ihn gar keine Rolle gespielt haben? …
Als A.O. beide Fälle verglichen hat, reagierte er auf den Reporter und eine konkrete Frage. Die ist dir nicht bekannt, und so fällt deine Analyse über Krieg und Frieden schwammig aus.Wie sollte der Vergleich mit dem Fall Reusch denn sonst gemeint gewesen sein?
Gast hat geschrieben: ↑Dienstag, 03. März 2026, 20:03:10
Neben vollständiger Akteneinsicht müsste sie die Klageschrift kennen, falls bereits angefertigt.
"falls bereits angefertigt" war ne eindeutige Relativierung, warum muss man dann noch krampfhaft das Haar in der Suppe suchen? Und seit wann kennst du die internen Abläufe von Staatsanwälten, die sich jederzeit mit oder ohne Klageschrift an die Nebenklage wenden dürfen.…Beides ist aus der Phantasie geschöpft:
Vor Abschluss der Ermittlungen gibt es keine Anklageschrift. Oder isst Du das Brot, bevor Du es backst?
Fahr mal deine inquisitorischen Ton herunter, nutze die Suchfunktion, um dich auf einen Stand zu bringen statt von Foris zu verlangen, dich an die Hand zu nehmen. Und wenn man den Rotstift bei anderen ansetzt, sollte man selber wissen, wovon man überhaupt redet.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Liebe @Caris,Caris_ hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. März 2026, 09:05:17 (registrierter Namen leider derzeit nicht benutzbar, da Passwort vergessen).
ich freue mich, dass du wieder da bist!
Solltest du Hilfe bei der Wiederherstellung deines Passwortes benötigen, so gib bitte Bescheid.
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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Wäre es üblich, dass es eine Pressekonferenz gibt, wenn Ermittlungen gegen eine Person eingestellt werden, weil keine ausreichenden Beweise vorliegen? Oder hängt das vom öffentlichen Interesse und vom Medien-Druck ab?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. März 2026, 07:45:43 Ich hoffe, dass ein aufmerksamer Beitragsschreiber hier die mit Spannung erwartete Pressekonferenz der
Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsstand im Fall Fabian zeitlich mitteilt, wenn er davon erfährt.
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Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Da dieser Fall in der medialen Ausschlachtung so ziemlich viel übertrifft was in den letzten Jahren an Fällen aufgepoppt ist, gehe ich persönlich davon aus, dass eine mögliche Einstellung des Verfahrens / eine mögliche Freilassung von G der Öffentlichkeit erst dann bekannt gegeben wird, wenn man a) G bereits entlassen worden ist und b) man einen geeigneten Aufenthaltsort für die erste Zeit gefunden hat. Natürlich könnte sie sicher suf wieder zurück ins Haus der Großeltern. Ob sie dich damit aber einen Gefallen tun würde zum aktuellen Zeitpunkt? Vor allem, wenn es sonst keinen anderen TV gäbe der öffentlich bekannt gegeben wird.
Aber zu der Einstellung des Verfahrens müsste es ja erst mal kommen. Ich persönlich denke, dass sie sich weiterhin in U-Haft befindet und es auch zu einer Anklageerhebung kommen wird. Ob und wann das Hauptverfahren eröffnet wird, darüber bin ich mir unschlüssig. Da gibts aktuell einfach noch zu wenig bestätigte „Insider“-Infos von den EB.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion
Die Abkürzung MV steht für = Morgen VorlesungTurmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 05. März 2026, 07:45:43 Ich hoffe, dass ein aufmerksamer Beitragsschreiber hier die mit Spannung erwartete Pressekonferenz der
Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsstand im Fall Fabian zeitlich mitteilt, wenn er davon erfährt.
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