MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
HE_Gffnkkd
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Joris25 hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 14:29:44 Wurden alle 1373 Nachrichten, lückenlos, auf Gs Handy gefunden? Wurde das so gesagt vor Gericht?
Das wurde nicht explizit so gesagt, sondern eher implizit.
Sinngemäß sagte der Richter sowas wie "Dadurch dass die Nachrichten auch auf Ginas Handy waren, wissen wir was gelöscht wurde".
SonntagsGast

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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HE_Gffnkkd hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 13:18:22Denn die Aufgabe des Gerichtes ist es in diesem Prozess einzig und allein festzustellen, ob die Annahme "Gina H. ist unschuldig" mit dem, was die Staatsanwaltschaft alles ermittelt hat, noch haltbar ist.
„Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist.”

H. E. Mueller, Regensburger Strafrechts-Professor
Zuletzt geändert von Sronson am Mittwoch, 15. Juli 2026, 16:28:53, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatkopf ergänzt
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Anna17 hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 12:11:04 Warum hat (die sich im medikamentös vernebelten Zustand befindliche und zu äußert unpassenden Reaktionen neigende) GH mit der Hand auf den Tisch geschlagen als CD aussagte?
Wurde offiziell bestätigt, dass die Angeklagte an den Sitzungstagen unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln steht, oder handelt es sich dabei lediglich um eine Annahme?
Anna17 hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 12:11:04Wieso gab es an der Leiche keine Spuren von CD, obwohl er vorgibt diese berührt zu haben?
Anna17 hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 12:11:04Wieso sah die Stellung der Leiche später anders aus als in der Nacht vom 13.10.2025 (identische Aussage von GH & OK)?
Ein möglicher Grund könnte die (erneute?) Inbrandsetzung des Leichnams nach der Berührung durch Christian D. gewesen sein. Diese könnte mit dem Ziel erfolgt sein, Spuren zu vernichten.
Anna17 hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 12:11:04 Da GH sichtlich kaum in der Lage ist irgendetwas allein zu tun, man denke an das Vorstellungsgespräch zu welchem sie ihre Großmutter mitgenommen hat, frage ich mich ebenfalls wieso eine mögliche Mittäterschaft (von wem auch immer) garkeine Beachtung mehr findet.
Als derart „alltagsbehindert“ nehme ich sie nicht wahr. Immerhin hat sie an Reitturnieren teilgenommen, Menschen gezielt ausgenutzt, Diebstähle begangen etc. Sie scheint grundsätzlich in der Lage zu sein, aktiv für die Erfüllung ihrer Wünsche & Bedürfnisse sorgen zu können.

Welche Ansätze hier diskutiert werden, hängt sehr stark von den jeweiligen tagesaktuellen Besuchern des Threads ab. Es gab auch schon Tage, an denen die Anhänger alternativer Tathergänge in der Überzahl waren.
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

SonntagsGast hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 16:19:28 „Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist.”

H. E. Mueller, Regensburger Strafrechts-Professor
Könntest du bitte den Link ergänzen, dem du dieses Zitat entnommen hast?
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HE_Gffnkkd
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von HE_Gffnkkd »

SonntagsGast hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 16:19:28 „Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist.”
Ich find meine Formulierung "Das Gericht prüft, ob die Unschuldsvermutung für den Angeklagten noch haltbar ist." zwar schöner, aber ja, so kann man die Aufgabe des Gerichtes auch ausdrücken, wenn man denn möchte. 👍
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Kalle hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 14:26:55[…..]Später habe er das dann recherchiert.
[…..]
Die Ticker haben meines Wissens aber nichts über das berichtet (zumindest Bild und OZ nicht)
[…..]
Ergänzend „erregt“, aus Ticker und einer Quelle im Saal:

„Gina H. redet während dieser Aussage erregt mit ihrem Anwalt und schüttelt [räuspern] den Kopf.“
42min59
https://youtu.be/AIa74Ap_Gt8?t=2546


Wenn man den Zeugen Glauben schenkt, ist die Angeklagte im Saal ungewöhnlich still und unaufgeregt für ihre Verhältnisse. Angesichts der zu erwartenden Strafe, möglicherweise längerer Pferde-, Nachwuchs- und Adi-Entzug, schwer vorstellbar ohne unterstützende Pharmaka, Meditation, Stressball oder der Gewissheit, dieses Jahr wieder Freiheit zu genießen.


^^^^^^

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 11:50:39[…..] Bei Christian hingegen haben wir aufgrund des Nachrichtenaustauschs den Eindruck gewonnen, dass sie romantische u/o sexuelle Gefühle für ihn hegte und ihn mglw. sogar als potenziellen Partner (und zukünftigen Versorger?) ansah. […..]
Womit sich das angenommene Motiv in Luft auflöst?


^^^^^^

SonntagsGast hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 16:19:28 „Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist.”

H. E. Mueller, Regensburger Strafrechts-Professor
Im größeren Zusammenhang:

Weser-Kurier, dpa, 31.05.2011, 17:10 Uhr
„….. Mueller: "Freisprüche erster und zweiter Klasse gibt es im derzeitigen Recht gar nicht. Nur aus der Außenbetrachtung kann man sagen:

Theoretisch wäre es ein besserer Freispruch, wenn seine Unschuld erwiesen wäre.

Aber das ist nicht die Aufgabe des Gerichts. Das Gericht prüft nicht, ob ein Angeklagter unschuldig ist. Es prüft nur, ob er schuldig ist.

Ob darüber hinaus noch erwiesen wird, ob er unschuldig ist, das kann vorkommen. Zum Beispiel durch ein Alibi. Das ist dann aber eher ein Zufall als die Bestimmung des Gerichts.

Bei Herrn Kachelmann ist es ein ganz normaler Freispruch, da gibt es keine Differenzierung."
https://www.weser-kurier.de/politik/int ... vmbp5rrnbb
https://de.wikipedia.org/wiki/Henning_Ernst_M%C3%BCller
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Fb, Tt usw., „die wildesten Vorwürfe“, wenn „sich Menschen selbst als Ermittler sehen“:


Der Fall Fabian (Teil 5): Wie Influencer den Mordfall für ihre Reichweite nutzen

Tatort MV – True Crime von der Ostsee
Heute, 25 Min.

Gerüchte und Falschinformationen in sozialen Medien belasten Angehörige.
https://www.ostsee-zeitung.de/podcast/t ... see-kuste/
Kalle
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 16:47:58 Könntest du bitte den Link ergänzen, dem du dieses Zitat entnommen hast?
Ehrlich gesagt finde ich das einfach nur logisch. Wenn man eine Unschuld vermutet, ist der “Job” eines Gerichts ja, dass diese Vermutung (überzeugend) zu widerlegen ist oder eben freizusprechen ist. Klingt einfach ist es aber nicht, daher ja der link wäre interessant
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Janeisklar

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 17:21:08 Vollzitat
Dass Gina ungewöhnlich still für „ihre Verhältnisse“ ist, liegt ja vermutlich auch daran das sie zwangsweise in Haft starke Medikamente einnehmen muss.
Ich frage mich schon die ganze Zeit warum das eigentlich verordnet wurde bei einem Menschen der (?)die Medikamente abgelehnt hat? Was soll das bringen?
Außerdem erschließt sich mir nicht welche Aussagekraft ein Gutachten in so einem Fall hat? Das Gericht bestellt einen Gutachter um einen Menschen zu begutachten der überhaupt nicht mehr der ist, welcher er ohne Medikamente wäre. Was soll das bringen?
Zuletzt geändert von Sronson am Mittwoch, 15. Juli 2026, 18:18:39, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekürzt
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Janeisklar hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 18:09:12 Dass Gina ungewöhnlich still für „ihre Verhältnisse“ ist, liegt ja vermutlich auch daran das sie zwangsweise in Haft starke Medikamente einnehmen muss.
Sagt wer? Müssen tut die das selbstverständlich nicht. Sorry, aber da magst jetzt bitte auch für solche Haltlosigkeiten was liefern, ansonsten kein Thema. Ausserdem ist sie überhaupt nicht still. Vor lauter demonstrativen Kopfschütteln muss man Sorge um ein Schleudertrauma haben.
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Janeisklar

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Kalle hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 18:43:40 Sagt wer? Müssen tut die das selbstverständlich nicht. Sorry, aber da magst jetzt bitte auch für solche Haltlosigkeiten was liefern, ansonsten kein Thema.
Gina sagt sie würde gezwungen Medikamente zu nehmen. Da sie dies, laut Aussage des Psychologen bisher abgelehnt hat, frage ich mich nun wie du zu der Annahme kommst dass sie das nicht muss? Wie kommst du zu dieser Behauptung?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 16:22:22 Als derart „alltagsbehindert“ nehme ich sie nicht wahr. Immerhin hat sie an Reitturnieren teilgenommen, Menschen gezielt ausgenutzt, Diebstähle begangen etc. Sie scheint grundsätzlich in der Lage zu sein, aktiv für die Erfüllung ihrer Wünsche & Bedürfnisse sorgen zu können.
Die Engelsgeduld der Moderation ist das Erstaunlichste in diesem Fall.
Gina schafft echt viel alleine und nimmt sich sogar manchmal zuviel vor. Wie zB zu versuchen ein Pferd im Seniorenalter zu beerdigen, nach dem es im Sommer beim Kutsche ziehen tot umgefallen ist. R.I.P. Tiffy 🐎 😭😭😭 Sie hat auch alleine zwischen dem 9.10 bis 14.10. 33.000 Interaktionen mit ihrem Handy hingekriegt und sie kann Auto fahren, mit einem Selfie am 10.10. nachmittags belegt.
Heckengäu hat geschrieben: Dienstag, 07. Juli 2026, 13:40:59
🐗 💸
🐗 Der IStGH in Den Haag braucht 1 Snoezelenraum für psychotische Nazis 💸
Kalle
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Janeisklar hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 18:48:01 Gina sagt sie würde gezwungen Medikamente zu nehmen. Da sie dies, laut Aussage des Psychologen bisher abgelehnt hat
Das habe ich dann wohl verpasst, wo das von wem berichtet wurde.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Janeisklar »

Kalle hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 18:57:00 Das habe ich dann wohl verpasst, wo das von wem berichtet wurde.
Das wurde Aufgezeichnet und im Gericht abgespielt.
Wenn diese Aussage nicht den Tatsachen entspräche, hätte das Gericht dies doch mindestens für den Gutachter hier klarstellen müssen oder?
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Janeisklar hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 18:48:01 Gina sagt sie würde gezwungen Medikamente zu nehmen. Da sie dies, laut Aussage des Psychologen bisher abgelehnt hat, frage ich mich nun wie du zu der Annahme kommst dass sie das nicht muss? Wie kommst du zu dieser Behauptung?
„Sie muss“, hörte sich in der Widergabe durch Prozessbeobachter danach an, dass es ihre Entscheidung ist, um überhaupt schlafen zu können etc.
Eigentliche Quelle war ein Mitschnitt in der U-Haft, Gespräch mit Adi mWn.

„Zwingen“ ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/docu ... lzGMVV5P21
Spoiler
Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Mecklenburg-Vorpommern
(Untersuchungshaftvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - UVollzG M-V), Vom 17. Dezember 2009*)

§ 21

Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge
(1) Medizinische Untersuchung und Behandlung sowie Ernährung sind zwangsweise gegen den natürlichen Willen der Untersuchungsgefangenen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 zulässig, soweit die Untersuchungsgefangenen krankheitsbedingt die Notwendigkeit dieser Maßnahmen nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können und die Maßnahmen erforderlich sind,

1.
um eine gegenwärtige Lebensgefahr oder schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit der Untersuchungsgefangenen oder

2.
um eine von ihnen infolge ihrer Krankheit ausgehende gegenwärtige Lebensgefahr oder erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Menschen abzuwenden.

(2) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 dürfen nur durchgeführt werden, wenn

1.
die Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren geeignet und erforderlich sind,

2.
mildere Mittel keinen Erfolg versprechen,

3.
der zu erwartende Nutzen die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt,

4.
Art und Dauer der Maßnahmen auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt werden,

5.
in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 eine Patientenverfügung im Sinne des § 1827 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, deren Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen und gegen die Durchführung der Maßnahmen gerichtet sind, nicht vorliegt,

6.
vor Beginn der beabsichtigen Maßnahme durch eine Ärztin oder einen Arzt ernsthaft versucht wurde, eine auf Vertrauen gegründete, freiwillige Zustimmung der Untersuchungsgefangenen zu der Untersuchung, Behandlung oder Ernährung zu erhalten,

7.
die Untersuchungsgefangenen durch eine Ärztin oder einen Arzt über Notwendigkeit, Art, Umfang, Dauer, Erfolgsaussichten und Risiken der beabsichtigten Maßnahme in einer ihrer Auffassungsgabe und ihrem Gesundheitszustand angemessenen Weise aufgeklärt wurden und

8.
den Untersuchungsgefangenen nach Scheitern der Gespräche nach Nummer 6 die Beantragung der gerichtlichen Zustimmung zur Anordnung einer Zwangsmaßnahme nach Absatz 1 nebst der Möglichkeit der Durchführung dieser Maßnahme angekündigt worden ist.

(3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 dürfen mit Zustimmung der Anstaltsleitung nur auf Anordnung und unter der Leitung einer Ärztin oder eines Arztes durchgeführt werden. Die Anordnung bedarf zudem der vorherigen Zustimmung des gemäß § 126 Absatz 5 der Strafprozessordnung zuständigen Amtsgerichts. Das Recht zur Leistung erster Hilfe für den Fall, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht rechtzeitig erreichbar und mit dem Aufschub Lebensgefahr verbunden ist, bleibt unberührt. Die Maßnahmen sind zu dokumentieren; dabei werden festgehalten:

1.
die Gründe für die Anordnung,

2.
ihr Zwangscharakter,

3.
die Art und Weise ihrer Durchführung,

4.
die ärztliche Überwachung der Wirksamkeit,

5.
der Versuch, nach Absatz 2 Nummer 6 die Zustimmung der Untersuchungsgefangenen zu erhalten, und die Aufklärung nach Absatz 2 Nummer 7 und 8 sowie

6.
sonstige Erklärungen der Untersuchungsgefangenen, die im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen von Bedeutung sind, insbesondere auch mit freiem Willen erklärte, freiwillige Zustimmungen gemäß Absatz 2 Nummer 6.

(4) Bei Gefahr im Verzug findet Absatz 2 Nummer 6 bis 8 keine Anwendung; die Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 dürfen ohne vorherige Zustimmung der Anstaltsleitung und des zuständigen Gerichts umgesetzt werden. Die Zustimmungen der Anstaltsleitung und des Gerichts sind unverzüglich nachträglich einzuholen.

(5) Eine zwangsweise körperliche Untersuchung der Untersuchungsgefangenen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene ist über Absatz 1 hinaus zulässig, wenn sie nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist. Sie bedarf einer ärztlichen Anordnung und ist unter ärztlicher Leitung durchzuführen.

Fußnoten ausblendenFußnoten
*)
Dient gemäß Bekanntmachung vom 7. Februar 2024 (GVOBl. M-V S. 50) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1).
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Kalle hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 18:57:00 Das habe ich dann wohl verpasst, wo das von wem berichtet wurde.
Habe ich auch verpasst. Eine Zwangsfixierung und anschließende Zwangsmedikation ist halt auch nicht auszuschließen, je nachdem wie Gina sich verhält. Ob sie mit Tavor und Haldol vollgepumpt wird, liegt allein in ihrer Hand.
(1) Eine Fesselung, durch die die Bewegungsfreiheit des Gefangenen vollständig aufgehoben wird (Fixierung), ist nur zulässig, soweit und solange eine gegenwärtige erhebliche Gefahr von Gewalttätigkeiten gegen Personen, der Selbsttötung oder der Selbstverletzung besteht und die Fixierung zur Abwehr dieser Gefahr unerlässlich ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__171a.html
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gastleser hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 19:11:24 „Sie muss“, hörte sich in der Widergabe durch Prozessbeobachter danach an, dass es ihre Entscheidung ist, um überhaupt schlafen zu können etc.
Eigentliche Quelle war ein Mitschnitt in der U-Haft, Gespräch mit Adi mWn.

„Zwingen“ ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/docu ... lzGMVV5P21
Spoiler
Danke, womit wir wieder in der Realität angelangt sind.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gastikus hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 19:16:59 Habe ich auch verpasst. Eine Zwangsfixierung und anschließende Zwangsmedikation ist halt auch nicht auszuschließen, je nachdem wie Gina sich verhält. Ob sie mit Tavor und Haldol vollgepumpt wird, liegt allein in ihrer Hand.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__171a.html
Von Fixierung war nicht die Rede, es ging „lediglich“ um die zwangsweise Einnahme der Medikamente. Wie sowas abläuft und wie und warum sich jemand darauf einlässt hängt vermutlich vom jeweils Einzelnen ab den es betrifft.
Vermutungen und Meinungen helfen uns allen hier (wie immer) wenig weiter, da auch (?) in diesem Fall niemand von uns dabei ist/war.
Zuletzt geändert von Sronson am Mittwoch, 15. Juli 2026, 20:06:01, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Nutzername angepasst
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gast hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 19:23:27 Vermutungen und Meinungen helfen uns allen hier (wie immer) wenig weiter, da auch (?) in diesem Fall niemand von uns dabei ist/war.
ist halt nicht auszuschließen ungleich ich vermute
Welches anderen plausiblen Gründe gibt es für eine Zwangsmedikation außer das eigene Verhalten? ezähl mal
Gina erzählte bereits schon zuvor öffentlich von Suizidalität. "nicht auszuschließen" ist in diesem Fall begründet
Und wenn es ihr schwer fällt zu schlafen kriegt sie halt Zopiklon oder was auch immer vorhanden ist und sie ausprobieren will?
Die ganze Medikamenten-Thematik bringt keinen weiter, weil es nichts mit dem Mord und dem Prozess zu tun hat.
Wenn Vermutungen und Meinung nicht erwünscht sind, dann sagt die Moderation schon was zu tun, das ist nicht deine Aufgabe
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Janeisklar hat geschrieben: Mittwoch, 15. Juli 2026, 18:48:01 Gina sagt sie würde gezwungen Medikamente zu nehmen. Da sie dies, laut Aussage des Psychologen bisher abgelehnt hat, frage ich mich nun wie du zu der Annahme kommst dass sie das nicht muss? Wie kommst du zu dieser Behauptung?
Wovon redest Du bitte? Welcher Psychologe ist in ihrer U Haft zuständig fúr eine erzwungene Medikamenteneinnahme: Du benennst jetzt WER IN PERSONA hier eine Zwangsmaßnahme WANN in U Haft konkret angeordnet hat, in deinem Wortlaut “gezwungen”. Und wenn Du hier meinst, die Kritik an deiner haltlosen Behauptung gegen mich umzudeuten, dann war das dein letzter Beitrag hier. Ich warte.
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