VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Felix Heger, Ines Heider, Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Turmfalke23
Beiträge: 1200
Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Keine Leiche, kein Tatort: ARD-Doku zeigt, wie die Mörder von Alexandra R. dennoch überführt wurden.

Im Dezember 2022 verschwindet die hochschwangere Alexandra R. spurlos. Bis heute wurden weder ihre Leiche noch ein Tatort gefunden. Trotzdem werden im Juli 2024 zwei Männer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Doku "Mord ohne Leiche: Der Fall Alexandra R" greift den Prozess neu auf.

https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/ ... 296b&ei=38

Ich habe erhebliche Zweifel, dass man über 30 Verhandlungstage und mehr als 130 Zeugenaussagen und nahezu 20 Gutachter/Sachverständige in einer 3-teiligen Doku-Sendung ausreichend darstellen kann.

Sorry, aber in ca. 3 × 30 Minuten Sendezeit geht das eben leider nicht anders ;)

1. https://www.ardmediathek.de/video/mord- ... g2OTM2ZDMw

2. https://www.ardmediathek.de/video/mord- ... nNwcmFjaGU

3. https://www.ardmediathek.de/video/mord- ... M1NmU4NTBh
RockyBalboa
Beiträge: 744
Registriert: Montag, 21. Dezember 2020, 16:42:04
Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
Sterne: ★★★★★★★

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von RockyBalboa »

Absolut überzeugende Doku. Da bleibt kein Spielraum mehr für wilde Spekulationen oder gar der Schwachsinn, dass Ugur und Dejan der Alexandra „zur Flucht“ verholfen hätten. Völlig wirre These :lol:
Turmfalke23
Beiträge: 1200
Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Genau vor 2 Jahren, am 24. Juli 2024, verurteilt das Landgericht Nürnberg-Fürth Dejan B. und seinen Geschäftspartner Ugur T. wegen Mordes an Alexandra R. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest.

Einige Prozessbeobachter und selbst ein bekannter Strafverteidiger hielten den Schuldspruch von damals für anfechtbar wegen der wackeligen Indizien, ihrer eigenen Meinung nach.

Der BGH setzte jedoch dieser Auffassung durch Beschluss vom 9. Juli 2025 – 6 StR 28/25 ein Ende und sorgte damit für Rechtssicherheit.
Danach ist es auch sehr ruhig geworden nach dem bestätigten Schuldspruch.

Hätten ihre beiden Partnerinnen von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht und erläutert, was ihre Männer am 09. Dezember 2022 so alles unternommen hatten, wäre es für die Schwurgerichtskammer erheblich einfacher m. E. gewesen.

Eine Partnerin wurde plötzlich zur Verlobten eines Angeklagten. Eine weitere weiß nicht, was ihr Partner am 09.12.2022 zwischen 6.00 und 23.00 Uhr gemacht hat, mit Verweis gem. § 55 StPO.

Beide Partnerinnen mussten danach den Volkszorn über sich ergehen lassen.
Gerade in ländlichen Wohngegenden wurde es für sie zunehmend schwieriger bzw. unerträglich, ein entsprechendes Wohnumfeld ohne Stigma zu gestalten.
Konrad Ihring

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Konrad Ihring »

Am 24. Juli 2024 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth Dejan B. und seinen Geschäftspartner Ugur T. wegen Mordes und Freiheitsberaubung mit Todesfolge an Alexandra R. zu lebenslanger Haft; das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Angeklagten im Juli 2025 und bestätigte damit die Rechtskraft des Urteils – das genaue Datum und Aktenzeichen dieser Entscheidung sollten vor Veröffentlichung anhand der Originalquelle geprüft werden, da hier widersprüchliche Angaben kursieren.

Ob das Verfahren seither "ruhig" verlaufen ist, lässt sich nicht bestätigen; Berichte aus dem Sommer 2025 beschreiben stattdessen andauerndes Leid und weiteres Engagement der Angehörigen, u. a. weil die Leiche bis heute nicht gefunden wurde.

Zwei rechtliche Punkte, Turmfalke23 häufig durcheinandergeraten:

Das **Zeugnisverweigerungsrecht** (§ 52 StPO) erlaubt nahen Angehörigen – etwa Verlobten, Ehepartnern, engen Verwandten – die Aussage insgesamt zu verweigern, unabhängig davon, was sie wissen. Das **Auskunftsverweigerungsrecht** (§ 55 StPO) ist etwas anderes: Es erlaubt jedem Zeugen, einzelne Fragen zu verweigern, wenn die wahrheitsgemäße Antwort ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Beide Rechte haben nichts damit zu tun, ob die Zeugin oder der Zeuge tatsächlich etwas weiß – sie greifen unabhängig vom Kenntnisstand. Eine Zeugin, die den Tagesablauf ihres Partners lückenlos kennt, darf einzelne Fragen ebenso verweigern wie eine, die nichts weiß. Wer also berichtet, jemand "wisse nichts" *und deshalb* § 55 StPO geltend gemacht habe, vermischt zwei unabhängige Dinge.

Ebenso sollte die Sprache über die Angehörigen der Zeuginnen präzise bleiben: Eine Stigmatisierung im Wohnumfeld – sofern sie stattgefunden hat – geht von denen aus, die stigmatisieren, nicht von den Betroffenen selbst. Es wäre daher treffender zu sagen, dass ihnen ein stigmafreies Umfeld verwehrt wurde oder sie einer Stigmatisierung ausgesetzt waren – nicht, dass sie selbst ein Umfeld "gestalten".

Alle nicht durch Quellen belegbaren Einzelbehauptungen (angebliche Verlobung einer Zeugin während des Verfahrens, Kritik eines "bekannten Strafverteidigers" am Urteil, "Volkszorn" gegen die Partnerinnen) sollten entweder mit einer nachprüfbaren Quelle versehen oder als das gekennzeichnet werden, was sie sind: nicht verifizierte Zusatzbehauptungen.
Turmfalke23
Beiträge: 1200
Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
Kronen:
Sterne:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Konrad Ihring hat geschrieben: Freitag, 24. Juli 2026, 11:02:36 Am 24. Juli 2024 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth Dejan B. und seinen Geschäftspartner Ugur T. wegen Mordes und Freiheitsberaubung mit Todesfolge an Alexandra R. zu lebenslanger Haft; das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Angeklagten im Juli 2025 und bestätigte damit die Rechtskraft des Urteils – das genaue Datum und Aktenzeichen dieser Entscheidung sollten vor Veröffentlichung anhand der Originalquelle geprüft werden, da hier widersprüchliche Angaben kursieren.
Deine Reaktion kommt für mich nicht unerwartet, selbst nun als Gastschreiber.
Da hier widersprüchliche Angaben kursieren. Wirklich ?

Dazu eine Originalquelle z.B.:
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... ?nn=373996
Ob das Verfahren seither "ruhig" verlaufen ist, lässt sich nicht bestätigen; Berichte aus dem Sommer 2025 beschreiben stattdessen andauerndes Leid und weiteres Engagement der Angehörigen, u. a. weil die Leiche bis heute nicht gefunden wurde.
Vllt. kannst du es anders bestätigen durch Sachverhaltsaufklärung nach Möglichkeit ?
Ein bestätigter Schuldspruch bezieht sich meines Erachtens auf die beiden Verurteilten. Im Grunde können sie ja deshalb nicht mehr für Aufsehen sorgen.
Zwei rechtliche Punkte, Turmfalke23 häufig durcheinandergeraten:

Das **Zeugnisverweigerungsrecht** (§ 52 StPO) erlaubt nahen Angehörigen – etwa Verlobten, Ehepartnern, engen Verwandten – die Aussage insgesamt zu verweigern, unabhängig davon, was sie wissen. Das **Auskunftsverweigerungsrecht** (§ 55 StPO) ist etwas anderes: Es erlaubt jedem Zeugen, einzelne Fragen zu verweigern, wenn die wahrheitsgemäße Antwort ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Beide Rechte haben nichts damit zu tun, ob die Zeugin oder der Zeuge tatsächlich etwas weiß – sie greifen unabhängig vom Kenntnisstand. Eine Zeugin, die den Tagesablauf ihres Partners lückenlos kennt, darf einzelne Fragen ebenso verweigern wie eine, die nichts weiß. Wer also berichtet, jemand "wisse nichts" *und deshalb* § 55 StPO geltend gemacht habe, vermischt zwei unabhängige Dinge.
Vielen Dank für die Rechtsbehelfsbelehrung ?

§ 55 StPO Auskunftsverweigerungsrecht
(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Wurde die Verlobte von D.B nicht als Zeugin vorgeladen was hat sie denn vor der Kammer samt anwaltlicher Begleitung/Beratung gesprochen ?
Heißt: Sie war zuerst Zeugin, nach ihrer Vereidigung erst dann Verlobte. Stimmt das etwa nicht ?
Somit nun eine Angehörige des Beschuldigten/Verurteilten D.B.

Für die Partnerin von U.T. könnte zu Beginn des Verfahrens möglicherweise bereits der § 52 StPO Anwendung gefunden haben.
Ebenso sollte die Sprache über die Angehörigen der Zeuginnen präzise bleiben: Eine Stigmatisierung im Wohnumfeld – sofern sie stattgefunden hat – geht von denen aus, die stigmatisieren, nicht von den Betroffenen selbst. Es wäre daher treffender zu sagen, dass ihnen ein stigmafreies Umfeld verwehrt wurde oder sie einer Stigmatisierung ausgesetzt waren – nicht, dass sie selbst ein Umfeld "gestalten".
Um es klar auszudrücken: Ich stütze mich auf Aussagen von Zeugen während und nach den Verfahren, sowie Informationen von Personen aus der Umgebung, wie Nachbarn oder Arbeitskollegen, wird auch private Recherche genannt !
Antworten