ÖFFENTLICHE VERLINKUNGEN UND DISKUSSIONEN
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* POLITIKER, FLÜCHTLINGE, MIGRANTEN
Heckengäu hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Juli 2026, 15:11:56
Im vorliegenden Fall kommt "Störung des Bahnverkehrs durch Unterlassung" wie nach jedem Schienenunfall/ -suizid hinzu
Herr Oberstaatsanwalt Harald Nowack wird hier einen lange überfälligen Präzedenzfall ausfechten
Auslöser der Störung des Bahnverkehrs war die Person, die sich zum Zwecke des Suizids auf das Gleisbett begeben hat.
Wenn eine Person gegen ihren Willen von einem Suizid abgehalten wird, kollidiert dies mMn mit dem vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Deshalb würde mich interessieren, welcher sonstige Umstand hier zugrundeliegt, der es rechtfertigen soll, das Paar mittels eines Fotos zur Fahndung auszuschreiben.
Werden Personen, die einen Suizidversuch abbrechen oder überleben eigentlich ebenfalls wegen der Störung des Bahnverkehrs belangt? Oder werden in solchen Fällen nur unbeteiligte Passanten verfolgt?
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Juli 2026, 13:50:10
Am … 07. Mai 2026 beging eine Frau am S-Bahnhof Rostock-Warnemünde Suizid, indem sie sich in das Gleisbett … legte …
Zur selben Zeit soll sich … ein älteres Paar an diesem Bahnhof aufgehalten haben … Das Paar, dem unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird, wurde zuletzt in einer umstrittenen Aktion anhand eines Fotos gesucht. …
Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich nicht um unbeteiligte Passanten … Welche Umstände damit gemeint sind, kann der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock wegen des laufenden Verfahrens derzeit nicht mitteilen.
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Juli 2026, 14:31:35
… Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 … gibt es ein Grundrecht auf Suizid. …
Ein Missverständnis: Dass es sich „nicht um unbeteiligte Passanten“ handle, wurde nach den von Dir genannten Quellen von der StA nicht gesagt (siehe weiter unten im Spoiler).
Das Grundrecht auf Suizid greift nur bei einer freien, selbstbestimmten Willensbildung, nicht etwa bei psychichen Erkrankungen. Der zugrundeliegende Sachverhalt ist erst zu ermitteln.
Bei Verdacht eines unnatürlichen Todes ist stets ein Todesermittlungsverfahren zu führen (§ 159 StPO). Ergibt sich hieraus der Anfangsverdacht einer Straftat, ist die StA verpflichtet, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten (§ 152 StPO). Gegen das ältere Paar auf dem Bahnsteig richtet sich der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB).
Die Öffentlichkeitsfahndung nach Beschuldigten oder Zeugen mit Hilfe von Lichtbildern (§§ 131b, 131c StPO) steht grundsätzlich unter Richtervorbehalt. In dringenden Fällen ist auch die StA dazu befugt. Eine öffentliche Fahndung mit Fotos stellt stets einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. Deshalb ist sie nur zulässig bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und auch nur dann, wenn die Aufklärung ansonsten aussichtslos (bzw. erheblich weniger erfolgversprechend) oder wesentlich erschwert wäre. Ob der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 323c StGB) als „Straftat von erheblicher Bedeutung“ einzuordnen ist, erscheint fraglich – und damit die Rechtmäßigkeit dieser öffentlichen Fahndung.
Heckengäu hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Juli 2026, 15:11:56
Im vorliegenden Fall kommt "Störung des Bahnverkehrs durch Unterlassung" wie nach jedem Schienenunfall/ -suizid hinzu …
Eine Strafbarkeit durch Unterlassen (§ 13 StGB) setzt eine Einstandspflicht des Täters voraus, beispielsweise durch Verursachung der Gefahrenlage (sog. Ingerenz), aufgrund der beruflichen Stellung (z. B. als Arzt) oder aufgrund einer engen persönlichen, verwandtschaftlichen Beziehung zum Opfer.
Keine dieser Voraussetzungen trifft auf vorgenanntes Paar zu – weder gegenüber der Suizidentin noch gegenüber der Deutschen Bahn. Deshalb wird „nur“ wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) ermittelt und nicht wegen Totschlags durch Unterlassen (§§ 212, 13 StGB). Dem älteren Paar einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) anlasten zu wollen, ist abwegig.
Die Suizidentin ist tot. Gegen sie wird strafrechtlich nicht ermittelt. Deliktsfähigkeit vorausgesetzt (§ 827 BGB), können zivilrechtliche Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs. 2 BGB, § 315 StGB) erwachsen, die dem Nachlass zur Last fallen.
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Juli 2026, 18:31:01
… Werden Personen, die einen Suizidversuch abbrechen oder überleben eigentlich ebenfalls wegen der Störung des Bahnverkehrs belangt? …
Wenn der Tatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) erfüllt ist und zum Tatzeitpunkt die Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) gegeben ist: ja.
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Juli 2026, 18:31:01
… Oder werden in solchen Fällen nur unbeteiligte Passanten verfolgt?
Jeder „unbeteiligte Passant“, der eine erforderliche, zumutbare Hilfe nicht erbringt, macht sich strafbar wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB). Dies ist keine Ordnungswidrigkeit wie falsches Parken, sondern eine Straftat.
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 25. Juli 2026, 18:31:01
… Wenn eine Person gegen ihren Willen von einem Suizid abgehalten wird, kollidiert dies mMn mit dem … Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Deshalb würde mich interessieren, welcher sonstige Umstand hier zugrundeliegt, der es rechtfertigen soll, das Paar mittels eines Fotos zur Fahndung auszuschreiben. …
Die Frage, ob der Suizid einer freien, selbstbestimmten Willensbildung folgte, muss erst ermittelt werden. Davon unberührt bleibt zunächst der Anfangsverdacht der unterlassenen Hilfeleistung.
Eine öffentliche Fahndung mit Fotos der beiden Tatverdächtigen darf nur erfolgen, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, insbesondere nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung (siehe oben). Beispielhaft führt die StA Rostock laut dem von Dir genannten Artikel der „Welt“ Ladendiebstahl und Betrug an. Gemeint sind vermutlich ein Rolex-Diebstahl beim Juwelier, ein Enkeltrickbetrug mit hoher Beute oder hartnäckige Serientäter, nicht der Kaugummi-Klau beim Discounter.
Möglicherweise liegen hier Umstände vor, die auf eine besonders verwerfliche Art der Hilfeverweigerung hinweisen. (Ein fiktives Beispiel: Wahrnehmung der Gefahrensituation, Zugehen auf einen Alarmknopf, Abkehr davon, weil das Handy klingelt oder Freundin Luise auf die beiden zustürmt …) Unter Berufung auf die laufenden Ermittlungen bleiben uns Einzelheiten derzeit verwehrt. In dem Artikel heißt es seitens der StA Rostock:
Dieser Fall schlägt hohe Wellen. Die Presse wird weiter darüber berichten.
Nachtrag
Amoktat mit mutmaßlich islamistischem Hintergrund beim Christopher Street Day in Berlin gestern um kurz vor 22 Uhr. Eine Tote, 16 teils schwer Verletzte, drei davon in Lebensgefahr. Ticker von RBB, Tagesschau und Bild:
Csd Tag in Berlin abrupt beendet
....Demonstration von Lesben+schwulen+ bi Personen ÷
transen.....im Berliner Tierpark u. Umgebung
GESTOERTE Veränderung.
Ein Islam moslem Mann hatte vergessen das er nicht mehr in seiner Heimat ist.
Bitte nicht Lächeln......hoher schaden .....gestern entstanden.
Ali hat sein Werk getan.....{Ali ist aber in dem Fall sein Phantasienamen}...aehnl.iwie in Deutschland Meier....
Der genannte nahm sein Auto...
Und fuhr mit geschwindigkeit in eine Menschenmenge.
Ein toter...÷ .14 Verletzte....schwer verletzte
Z .Teil in lebensgefahr.....Todeszahlen können sich noch erhoehen
Anmerkung
Wer will noch Polizist in Berlin. werden ,......
Angenommen mir würde jemand einen Gutschein...3tage kostenlose Reise nach Berlin.... mit Übernahme Hotelkosten einschließlich kostenloses Frühstück u. Abendessen..
Gutschein würde bei mir im Papierkorb landen
Ins südliche Ausland fahren ich nicht....zuviele Gefahren..
Polizei Berlin bittet nun um Hinweise nach schwerem Ereignis im Bereich Tiergarten
Am gestrigen Abend, dem 25.07.2026, gegen 22 Uhr wurden auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten in Berlin mehrere Personen von einem Pkw angefahren. Mehrere Menschen wurden dabei verletzt, darunter auch lebensgefährlich.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand gibt es mindestens einen Tatverdächtigen. Bei dem beteiligten Fahrzeug handelt es sich um einen weißen Pkw.
Helfen Sie unseren Ermittlerinnen und Ermittlern!
Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sachdienliche Hinweise sowie selbst gefertigte Fotos oder Videos zum Tatgeschehen über das folgende Hinweisportal für die weiteren Ermittlungen zu übermitteln:
Ohne Führerschein
18-Jähriger rast wild durch Berlin und greift Polizei an
Stand: 24.07.2026
An einer Kreuzung konnten die Polizeikräfte den 18-Jährigen anhalten. Der Raser habe dann Widerstand geleistet und Einsatzkräfte attackiert. Schließlich musste er zu Boden gebracht und gefesselt werden, wie die Polizei es schilderte. Der junge Deutsch-Amerikaner konnte keinen Führerschein vorlegen, soll aber einen besitzen. Nach der vorläufigen Festnahme durfte er schließlich wieder gehen. Eine Polizeibeamtin musste ihren Dienst vorzeitig beenden.
Bei dem Tatverdächtigen soll es sich um einen 21-jährigen Mann namens Abdul Rahman Toufic Ballout handeln - geboren in Berlin. Das erfuhr FOCUS online aus Ermittlerkreisen. Er ist der Polizei aus der islamistischen Szene Berlins intensiv bekannt.
Er soll den Tatwagen, einen weißen PKW Citröen Space Tourer, gemietet haben, mit dem beim Christopher Street Day Berlin (CSD) in Berlin am Samstagabend eine Frau getötet und 14 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden. Ob er den Wagen auch gefahren hat, ist noch unklar.
Nach FOCUS-online-Informationen liegen den Behörden unterdessen Hinweise auf einen Mittäter vor. Er soll männlich sein, seine Identität bislang ungeklärt.
Nach Informationen der Zeitung „Welt“ fand durch Spezialkräfte der Polizei in einem Mietshaus im Berliner Stadtteil Schöneberg ein Zugriff statt - nur etwa 1,2 Kilometer vom Tatort entfernt.
Um circa 1.10 Uhr war in der Straße Bissingzeile, an der Meldeadresse von Abdul B., ein explosionsartiger Knall zu hören. Polizeibeamte hatten zuvor das Mietshaus betreten. In den darauffolgenden Minuten war laut „Welt“ zu sehen, wie eine behelmte Person einen Vorhang hinter einem Fenster im ersten Obergeschoss herunterriss.
Keine Zeit für einen Schlüsseldienst oder einen sogenannten "Picker".
Ein Nachbar von Ballout sagte FOCUS online, dass er den Mann seit vielen Jahren kenne. „Ich kenne ihn seitdem er ein kleiner Junge ist. Er ist hier groß geworden. Ich hoffe, dass sie ihn schnell finden.“ Der Nachbar sagte, er müsse sich jetzt aber erstmal um seine Familie kümmern, seine Wohnungstür sei durch die Sprengung in der Nacht beschädigt worden. „Da war die Hölle los hier.“
14:33 Uhr
Machete als Waffe genutzt
Der Tatverdächtige sei mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten losgegangen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin. Zuvor hatte er am Samstagabend mit einem Auto Menschen angefahren.
14:31 Uhr
Dobrindt: Fahndung auch an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzen
Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) deutet derzeit alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Nach dem Tatverdächtigen Abdul B. werde mit "sehr hohem" Polizeieinsatz, auch an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzen gefahndet. B. sei deutscher Staatsbürger und 2005 in der Bundesrepublik geboren worden. Seine Familie stammt aus dem Libanon. Er sei bereits zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Warum, sagte Dobrindt zunächst nicht. Er habe eine klare Radikalisierungsgeschichte und sei durch mehrere Straftaten aufgefallen.Eine Frau sei getötet worden, zudem gebe es "29 Verletzte und Schwerstverletzte", sagte der Minister. Dobrindt sagte, auch mit Blick auf weitere CSD-Veranstaltungen, dass die Gefahr von Nachahmungstaten nicht ausgeschlossen werden könne.
14:14 Uhr
Hat sich doch erledigt mit dem Artikel im FOCUS mit vollem Namen des Kapitalverbrechers, seinem Foto sowie Name seiner Wohnstrasse inklusive die Meldung auf einen noch nicht identifizierten Mittäter, über den den ganzen Morgen gerüchteweise bereits mutmasst wurde und nun wohl durch Augenzeugen oder Foto- / Videoaufnahmen gesichert ist.
Focus Artikel inzwischen aktualisiert auf neuesten Stand der Ermittlungen Sonntag 12:33 Uhr
Das galt doch noch dem Regensburger Attentäter
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Jetzt Berlin
Eine Tote, 29 Verletzte: Dobrindt spricht von Terroranschlag
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Todesfahrt beim Berliner CSD als Terroranschlag bezeichnet. “Wir stehen fassungslos und in tiefer Trauer nach diesem furchtbaren Anschlag. Alles deutet darauf hin, dass wir es mit einem islamistischen Terroranschlag zu tun haben”, sagt er beim Pressestatement in der Nähe des Tatorts.
Der Tatverdächtige, der Dobrindt zufolge Abdul Ballout heißt, sei weiter flüchtig. Daher suche die Polizei mit Hochdruck nach dem mutmaßlichen Täter. Es seien eine Tote und 29 Verletzte zu beklagen. Ballout sei deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine aus dem Libanon stammende Mutter wurde 2002 eingebürgert. Der Tatverdächtige wurde 2005 in Berlin geboren.
Ballout sei schon in der Vergangenheit „auffällig“ geworden. Dobrindt sprach von einem „hohen Maß von Straftaten“ und einer „islamistischen Radikalisierung“ des 21-Jährigen. Der Verdächtige war deshalb kürzlich zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte, habe Rechtsmittel dagegen eingelegt, sagte Dobrindt.
Ballout soll nach der Todesfahrt im Kleinbus mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, auf Passanten losgegangen sein. Dobrindt drückte sein Entsetzen aus. "Wir stehen fassungslos und tieferschüttert, unsere Gedanken unsere Trauer sind bei den Angehörigen", sagte er.
Der 21-Jährige saß bis Mai noch im Gefängnis und verbüßte einen Jugendarrest. Ballout war unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und räuberischer Erpressung polizeibekannt. Wie die Welt berichtet, stand er auf Bewährung beziehungsweise Vorbewährung und war verpflichtet worden, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Von insgesamt 26 angesetzten Gesprächen soll er lediglich zwei wahrgenommen haben.
Laut Bild wurde Abdul Rahman Ballout erst im Mai 2026 vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt – wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zuvor war er im Libanon festgenommen und nach Deutschland überstellt worden. Zeitweise soll die Polizei ihn observiert haben.
taz-Redakteur schreibt über seine Erlebnisse gestern Nacht mit einem Freund
Schon wieder?
Er war Augenzeuge, als im März 2017 ein Attentäter in London auf der Westminster-Brücke in eine Menschenmenge fuhr. Zwei Menschen wurden damals sofort getötet und mehrere verletzt. Ein Mann starb drei Tage später an den Verletzungen. Eine Frau wurde in die Themse geschleudert, konnte zunächst gerettet werden, starb aber zwei Wochen später an ihren Verletzungen.
Der Freund war auf Heimatbesuch in Barcelona, als im August 2017 ein Attentäter mit einem Lieferwagen in eine Menschenmenge auf der Prachtstraße La Rambla im Zentrum fuhr. 14 Menschen wurden damals getötet, über 100 verletzt. Auf der Flucht erstach der Attentäter einen weiteren Menschen.
Und jetzt? Erlebt der Freund bei seinem Besuch in Berlin jetzt wieder so etwas? Bei mir selbst kommen die Erinnerungen an den Breitscheidplatz hoch.......
Ich will mit einer Freundin darüber sprechen, wie beängstigend ich finde, wie gut wir alle mittlerweile funktionieren bei brutalen Attentaten. Und das die Angst davor, was die Rechten draus machen, eigentlich das Schlimmste ist.
Nach rbb-Informationen hatte der 21-Jährige versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Im Libanon wurde Abdul B. deshalb festgenommen und saß bis Oktober vergangenen Jahres im Gefängnis. Weil der 21-Jährige die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wurde er zurück nach Deutschland überstellt. Bei seiner Rückkehr nach Deutschland im November wurde er von der Berliner Polizei bereits am Flughafen festgenommen. Weil Abdul B. versucht hatte, sich dem IS anzuschließen, kam er zunächst in Jugendarrest und wurde dann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Aus dem Liveticker des Rundfunk Berlin Brandenburg
16:00 Uhr: Verletzte nicht mehr in Lebensgefahr
Nach dem Angriff am Rande des CSD in Berlin gibt die Polizei mit Blick auf die Verletzten Entwarnung. Sie seien nicht mehr in Lebensgefahr, sagte ein Sprecher der Polizei. Niemand der Verletzten in den Krankenhäusern sei momentan in einem kritischen, lebensbedrohlichen Zustand.
...............Nur gut dass den Wagen offensichtlich ein Stümper steuerte: So entgingen weitere Menschen dem Tod oder schweren Verletzungen ....... ...........Ermittler neben dem Tat-Fahrzeug im Tiergarten (Bild: dpa/ Jason Tschepljakow)
18:15 Uhr: Gefasster Mann war wohl ausreisepflichtig
Die Berliner Polizei hat im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den CSD einen Mann gefasst, der aus dem Iran stammen soll. Seine Rolle bei dem Anschlag ist allerdings weiterhin unklar. Nach rbb-Informationen wurden ihm zahlreiche Straftaten zur Last gelegt. Der Mann war vollziehbar ausreisepflichtig, er hätte also abgeschoben werden können.
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 26. Juli 2026, 16:10:59
taz-Redakteur schreibt über seine Erlebnisse gestern Nacht mit einem Freund
Schon wieder?
Er war Augenzeuge, als im März 2017 ein Attentäter in London auf der Westminster-Brücke in eine Menschenmenge fuhr. Zwei Menschen wurden damals sofort getötet und mehrere verletzt. Ein Mann starb drei Tage später an den Verletzungen. Eine Frau wurde in die Themse geschleudert, konnte zunächst gerettet werden, starb aber zwei Wochen später an ihren Verletzungen.(..)
(..Und das die Angst davor, was die Rechten draus machen, eigentlich das Schlimmste ist.(..) https://taz.de/Anschlag-auf-CSD-in-Berlin/!6199252/
Gast hat geschrieben: ↑Sonntag, 26. Juli 2026, 16:10:59Ja genau die Rechten sinds, jetzt wo du es sagst. Ja echt schlimm das mit den Rechten
Ja, kaum auszuhalten. Hoffentlich sind Omas gegen Rechts nicht gerade auf Bratwurst-Reha, ausgerechnet jetzt, wo sie dringender denn je gebraucht werden.
Als TAZ-Redakteur könnte der Mann sich fragen, weshalb er über anstehende Geheimdienst-Aktionen nicht bereits im Vorfeld informiert wird, um nach der Schlusseinstellung gem. Drehbuch, im Handumdrehen eine umfassende Story liefern zu können. Kollegen anderer "investigativer" Blätter scheinen bessere Connections zu haben.
Ballout heißt der Täter? Na ja, die Fußball-WM ist ja noch in den Köpfen. Ball ins Aus geschossen?
Ballet hieß der Synagogen-Täter in Halle
Die Senatsinnenverwaltung hat soeben mitgeteilt, dass der Tatverdächtige Abdul Ballout bei einem Polizeieinsatz getötet wurde. Nach Angaben der Behörde soll der Mann angeschossen worden und anschließend seinen Verletzungen erlegen sein.
z3001x hat geschrieben: ↑Sonntag, 26. Juli 2026, 19:47:23
Wie kam man dem Tatverdächtigen des gestrigen CSD-Attentats auf die Spur?
Also warum denkt man dass konkret er der Täter ist?
Laut Staatsanwaltschaft soll das Tatfahrzeug von ihm angemietet worden sein. Zudem fand man sein Handy in dem Fahrzeug.
Ein weiterer möglicher Verdächtiger, der ebenfalls im Tatfahrzeug gesessen haben könnte, ist nach Informationen des rbb offenbar bereits in der Nacht zu Sonntag festgenommen worden. Es soll sich um einen Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft handeln.