MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Turmfalke23
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Beitrag von Gastleser » Freitag, 04. September 2026, 02:29:11
Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet Revision zu beantragen, wenn das Urteil nicht der „Meinung der Anklagebehörde“ entspricht.
Spoiler
Dazu Bayern-Recht:
Spoiler
(1) 1Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. 2Entspricht eine Entscheidung der Sachlage, kann sie in der Regel auch dann unangefochten bleiben, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. 3Zur Nachprüfung des Strafmaßes ist ein Rechtsmittel nur einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat steht. 4Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten.
(2) Von diesen Grundsätzen kann abgewichen werden, wenn ein Gericht in einer häufiger wiederkehrenden, bedeutsamen Rechtsfrage eine nach Ansicht des Staatsanwalts unzutreffende Rechtsauffassung vertritt oder wenn es im Strafmaß nicht nur vereinzelt, sondern allgemein den Aufgaben der Strafrechtspflege nicht gerecht wird.
(3) 1Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einlegen (§ 296 Absatz 2 StPO), wenn dieser durch einen Verfahrensverstoß oder durch einen offensichtlichen Irrtum des Gerichts benachteiligt worden ist oder wenn die Strafe unter Würdigung aller Umstände des Falles unangemessen hoch erscheint. 2Dass das Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten eingelegt wird, muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

Die Staatsanwaltschaft ist jedoch ebenfalls verpflichtet, den Sachverhalt mit der erforderlichen Sorgfalt in beide Richtungen zu untersuchen. 

Bei dem bislang abzeichnenden Verfahrensablauf bestehen allerdings einige Restzweifel.
Dies erschwert der Kammer folglich die Entscheidungsfindung in diesem Strafverfahren.
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Pentax77 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 08:27:14 […..] ist die Feststellung, er ging nie ohne Handy aus dem Haus m.E. fraglich, da er ja oft aus dem Haus ging, während sie gar nicht da war.

Die Family Link App wurde genutzt:
[…..]
Mithilfe dieser Benachrichtigungen können Sie verfolgen, wann Ihr Kind einen Ort verlässt oder an einem Ort ankommt. […..[


Standort des Geräts Ihres Kindes anzeigen lassen und verwalten
https://support.google.com/families/ans ... 3413?hl=de
Pentax77
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Was ich immer noch nicht zusammen kriege ist ihre Ergänzung zur Einlassung. Warum sagt sie, dass sie Am Wall geparkt hat??

10.45 h-10.54 h Video zeichnet Gs Auto in der Schwerinerstr. ca. 100m vor Wohnung D/F auf, in Richtung Stadt und 9min später wieder zurück
10.43:28 bis 10:52:52 - STATIONARY

Auch wenn es von der Elektrobude bis Am Wall nur 350m hin + rück war, passt das dann nicht mehr zu den aufgezeichneten Daten.
Pentax77
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Gastleser hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 08:45:24 Die Family Link App wurde genutzt:
[…..]
Mithilfe dieser Benachrichtigungen können Sie verfolgen, wann Ihr Kind einen Ort verlässt oder an einem Ort ankommt. […..[

Standort des Geräts Ihres Kindes anzeigen lassen und verwalten
https://support.google.com/families/ans ... 3413?hl=de
Aber nicht ohne SIM-Karte! Allenfalls während WLAN-zugriff, sonst können die Daten ja nicht an das family-link der Eltern übertragen werden.
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Pentax77 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:17:06 Aber nicht ohne SIM-Karte!
Doch, dafür reicht WLAN aus, z.B. im Jugendclub, beim Freund, weitere freie Hotspots, und spätestens bei Ankunft in der Wohnung, werden die Daten „geupdated“.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Albatros »

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 08:39:06 Dazu Bayern-Recht:
Spoiler
(1) 1Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel nur einlegen, wenn wesentliche Belange der Allgemeinheit oder der am Verfahren beteiligten Personen es gebieten und wenn das Rechtsmittel aussichtsreich ist. 2Entspricht eine Entscheidung der Sachlage, kann sie in der Regel auch dann unangefochten bleiben, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. 3Zur Nachprüfung des Strafmaßes ist ein Rechtsmittel nur einzulegen, wenn die Strafe in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Schwere der Tat steht. 4Die Tatsache allein, dass ein anderer Beteiligter ein Rechtsmittel eingelegt hat, ist für den Staatsanwalt kein hinreichender Grund, das Urteil ebenfalls anzufechten.
(2) Von diesen Grundsätzen kann abgewichen werden, wenn ein Gericht in einer häufiger wiederkehrenden, bedeutsamen Rechtsfrage eine nach Ansicht des Staatsanwalts unzutreffende Rechtsauffassung vertritt oder wenn es im Strafmaß nicht nur vereinzelt, sondern allgemein den Aufgaben der Strafrechtspflege nicht gerecht wird.
(3) 1Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einlegen (§ 296 Absatz 2 StPO), wenn dieser durch einen Verfahrensverstoß oder durch einen offensichtlichen Irrtum des Gerichts benachteiligt worden ist oder wenn die Strafe unter Würdigung aller Umstände des Falles unangemessen hoch erscheint. 2Dass das Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten eingelegt wird, muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

Die Staatsanwaltschaft ist jedoch ebenfalls verpflichtet, den Sachverhalt mit der erforderlichen Sorgfalt in beide Richtungen zu untersuchen. 

Bei dem bislang abzeichnenden Verfahrensablauf bestehen allerdings einige Restzweifel.
Dies erschwert der Kammer folglich die Entscheidungsfindung in diesem Strafverfahren.
Ich bezweifel stark, das sich die Kammer in ihrer Entscheidungsfindung schwer tun wird. Zum Leidwesen der ganzen Gina-Vorschulklassenmitglieder aus der Tiktokfraktion.
Keks22
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Pentax77 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:11:42 Was ich immer noch nicht zusammen kriege ist ihre Ergänzung zur Einlassung. Warum sagt sie, dass sie Am Wall geparkt hat??

10.45 h-10.54 h Video zeichnet Gs Auto in der Schwerinerstr. ca. 100m vor Wohnung D/F auf, in Richtung Stadt und 9min später wieder zurück
10.43:28 bis 10:52:52 - STATIONARY

Auch wenn es von der Elektrobude bis Am Wall nur 350m hin + rück war, passt das dann nicht mehr zu den aufgezeichneten Daten.
Und wir haben auch immer noch die Zeugenaussage der Frau die am 10.10 beim Lidl war und nach erster Zeugenaussage zwar ins straucheln kam aber dann ausgesagt hat, sie hat das Fahrzeug gegenüber parken gesehen als sie aus dem Fenster geschaut hat. Und das muss ja dann zwischen 10.45 und 10.51 ca gewesen sein. Hat diese Dame sich gleich evtl zweimal getäuscht.
Oder ist am Ende mit den Zeiten der Videoaufzeichnung was nicht in Ordnung. Ob die Kamera auch zu fuss gehende Personen oder Fahradffahrer erfassen konnte würde mich auch interessieren.
Alles ein großes Mysterium.
Pentax77
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Gastleser hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:27:48 Doch, dafür reicht WLAN aus, z.B. im Jugendclub, beim Freund, weitere freie Hotspots, und spätestens bei Ankunft in der Wohnung, werden die Daten „geupdated“.
Hatte meine Antwort vorher schon erweitert. Geht natürlich auch mit WLAN, aber dann halt immer nur in dem Moment live, keine Verlaufsdaten.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Pentax77 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:11:42 Was ich immer noch nicht zusammen kriege ist ihre Ergänzung zur Einlassung. Warum sagt sie, dass sie Am Wall geparkt hat??

10.45 h-10.54 h Video zeichnet Gs Auto in der Schwerinerstr. ca. 100m vor Wohnung D/F auf, in Richtung Stadt und 9min später wieder zurück
10.43:28 bis 10:52:52 - STATIONARY

Auch wenn es von der Elektrobude bis Am Wall nur 350m hin + rück war, passt das dann nicht mehr zu den aufgezeichneten Daten.
Ich vermute weil sie das nicht kapiert hat, dass sie das wieder der Lüge entlarven wird. Die Rechnung geht nur auf mit parken in der Schwerinerstr. - das hast Du ja schon mal gezeigt.
Ich hege schon immer den leisen Verdacht, dass G u.U. auch D ausspioniert hat, ob diese bei der Arbeit ist, sprich ganz gerne mal beim Rossmann vorbei spaziert ist und durchs Fenster kuckt. Evtl. an völlig anderen Tagen (was einen möglichen "Abgriff" von F betrifft - ich hatte mal meine "immer wieder Freitags" Theorie, weil auch wenn F in der Schule war, G wusste (?) dass er danach einige Stunden alleine ist)
Dabei mag sie vielleicht am Wall geparkt haben. Wäre sie dabei aufgefallen, hätte sie halt mal wieder ihre Bankgeschichte ausgepackt, dass sie eben da gerade hinwollte.

Was mich wirklich brennend interessiert: Warum sollte sie - wenn sie täglich ihren Sohn in Krakow hinbringt und wieder abholt - nach Güstrow fahren um dort bei der VB "Bankgeschäfte" tätigen, wenn sich diese "Bankgeschäfte" genauso gut bei der VB in Krakow erledigen lassen, mehr oder weniger auf dem Weg zur Schule/Betreuung des Jungen. Das würde doch jeder so machen. Was ist denn so toll an der VB in Güstrow wenn man in Reimershagen wohnt?

Richter Schütt möge mal fragen, was konkret denn das "Bankgeschäft" gewesen sein mag. Einen Termin mit einem Menschen wird sie nicht gehabt haben. Wegen einem Automaten von Reimershagen nach Güstrow, mit der Bankkarte immer im Auto, wenn ich täglich nach Krakow fahre ?
Never. Für mich nicht glaubhaft. Genau genommen hat sie in Güstrow nix verloren, schon gar nicht aus Gründen wie Einkaufen, Bank etc. wenn man täglich nach Krakow pendelt.
Und nochmal, kein Mensch benutzt das Wort "Bankgeschäfte" wenn er nur Geld abheben will, oder Kontoauszüge sich ausdrucken lässt (was ggf. bei älteren Menschen noch gerne abgeheftet wird). Dsa ist eine bewusst gewählte Unschärfe in der Aussage.
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Pentax77 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:11:42[…..]
Warum sagt sie, dass sie Am Wall geparkt hat??

10.45 h-10.54 h Video zeichnet Gs Auto in der Schwerinerstr. ca. 100m vor Wohnung D/F auf, in Richtung Stadt und 9min später wieder zurück
10.43:28 bis 10:52:52 - STATIONARY

Auch wenn es von der Elektrobude bis Am Wall nur 350m hin + rück war, passt das dann nicht mehr zu den aufgezeichneten Daten.
Unter Annahme der Zuverlässigkeit, Toleranzen, Ungenauigkeiten, Trägheit der ausgelesenen Samsung Daten, widerspricht es nicht dem Gutachten, denn die Einlassung hat den Anspruch „Widerspruchsfrei“:

2 Minuten für 350 Meter zum Wall sind plausibler, als ca. 100m in 2 Minuten bis zur Parkbucht, oder?
Pentax77
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Keks22 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:40:28 Und wir haben auch immer noch die Zeugenaussage der Frau die am 10.10 beim Lidl war und nach erster Zeugenaussage zwar ins straucheln kam aber dann ausgesagt hat, sie hat das Fahrzeug gegenüber parken gesehen als sie aus dem Fenster geschaut hat. Und das muss ja dann zwischen 10.45 und 10.51 ca gewesen sein. Hat diese Dame sich gleich evtl zweimal getäuscht.
Oder ist am Ende mit den Zeiten der Videoaufzeichnung was nicht in Ordnung. Ob die Kamera auch zu fuss gehende Personen oder Fahradffahrer erfassen konnte würde mich auch interessieren.
Alles ein großes Mysterium.
So wie ich es im liveticker gelesen habe wurde das Überwachungsvideo in der Verhandlung ab dem Moment, in dem sie das erste mal vorbeifuhr, durchlaufen gelassen. Insofern kann man die eingespeicherte Uhrzeit anzweifeln (im laufe der Zeit geht sie evtl. ein paar Minuten falsch oder falsch eingestellt), jedoch nicht die Dauer bis sie wieder vorbeikam.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Keks22 »

Die Anklage hätte sich übrigens bei gründlicher Überprüfung die gestrigen Zeugen ersparen können.
Damals wäre bestimmt der Essensplan noch vorhanden gewesen und die Erinnerungen besser überprüfbar gewesen.
Auch das Mädchen hätte bei einem Vororttermin evtl genauere Aussagen machen können. Von wo kam Fabian, wohin ist er gegangen in welche Straße ist er eingebogen. Wie alt waren die beiden Männer ca. Evtl Phantombild.
Vielleicht wäre dann die Zeugin schon unglaubwürdig erschienen. Wann und wo hat sie genau die Vermisstenmeldung gesehen. Das Internet ist gross. Und hat sie direkt ihre Eltern informiert das sie diese Beobachtung gemacht hat oder erst später.

Aber naja ist natürlich einfacher die böse Stiefmutter zu verdächtigen.
Nur keine schlafenden Hunde wecken wenn in der schönen Bärlaustadt .
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Anna17 »

Gestriges „Live“ bei JS & WTH zum 26. Prozesstag um Einiges / Vieles abweichend im Vergleich zu den Tickern. Ein tatsächlich SEHR interessanter Passus ab. ca. Min. 54 sollte mal angehört werden.

Sinngemäß: Im vorliegenden Fall setzt sich Mordkommision nicht aus Mordermittlern zusammen? Lediglich aus ortsansässigen Kripobeamten, die teilweise aus der Wirtschaft kommen?

Ich habe immer mehr Fragen.

U.a. auch zu der bislang fehlenden DNA-Auswertung an der Leiche. Meines Wissens ein A & O bei Mordfällen. Aber hier wurde bereits darauf verwiesen, dass es bestimmt eine solche gibt, lediglich bis dato nicht veröffentlicht wurde und unter Verschluss der Gerichtsakte beigefügt ist. Ist es so?
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Heli hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 08:38:52 Es ist eine schwierige Sachen mit Zeugenaussagen ... Unsere Erinnerung täuscht uns viel öfter, als wir denken - auch uns Erwachsene. Bei Kindern, die von bedrohlichen Geschehnissen beeindruckt sind, kommt, glaube ich, viel Einbildungskraft ins Spiel, weniger "Sich-wichtig-Machen"; sie stellen sich aufgrund des Gehörten etwas vor und glauben dann, es tatsächlich gesehen zu haben. Bei zeitlicher Einordnung kann man sich auch schnell täuschen.
Fakt ist: […..]
Fakt ist, dass die Würdigung beim Gericht liegt und auch die Glaubhaftigkeit von möglicherweise traumatisierten Minderjährigen angenommen werden kann, wenn bestimmte Merkmale erkennbar sind:
Unter anderem führt das OLG aus:

„Grundsätzlich ist in Aussage-gegen-Aussage-Fällen davon auszugehen, dass die Aussage des Belastungszeugen unwahr ist. Erst wenn die weitere Prüfung ergibt, dass die Unwahrhypothese mit den erhobenen Fakten nicht mehr in Übereinstimmung stehen kann, wird sie verworfen und es gilt dann die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage des Zeugen handelt. Im Vordergrund stehen grundsätzlich die sich auf die Qualität einer Aussage be-
ziehende Inhaltsanalyse anhand der Realkennzeichen und die Konstanzanalyse, die der Beurteilung des Aussageverhaltens einer Person insgesamt dient und sich auf aussageübergreifende Qualitätsmerkmale bezieht, die sich aus dem Vergleich von Angaben über denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Zeitpunkten ergeben.“

[…..]

So hat beispielsweise das LG Frankenthal (Pfalz) einen Angeklagten wegen des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tatmehrheit mit schwerem sexuellem Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Verurteilung lag zugrunde, dass der Angeklagte in einem Fall ein siebenjähriges Kind aufgefordert hatte, […..]. In dem anderen Fall hatte er die stark alkoholisierte 18-jährige Geschädigte, die er schlafend wähnte, […..]. Anschließend berührte der diese […..]. Der in der Folge unternommene Versuch […..] misslang. Sodann drang der Angeklagte mit […..] ein. […..]

Im Hinblick auf die siebenjährige Geschädigte legte die Strafkammer dar, dass sie ausgehend von der sogenannten „Nullhypothese“ sorgfältig die Annahme überprüfte, deren Angaben könnten frei erfunden, (intentional oder unbewusst) von anderen Personen übernommen, anderweitige Erfahrungen oder aus sonstigen Quellen stammende Informationen fälschlicherweise auf den Angeklagten projiziert oder zumindest stark übertrieben haben. Sämtlich Hypothesen sah die Kammer als widerlegt an.

Im Einzelnen geht das Gericht auf die Art und Weise der Aussageentstehung, die Möglichkeit der (intentionalen) Falschbeschuldigung sowie die Aussagekonstanz und schließlich die Möglichkeit einer fantasiegenerierten oder fremdsuggerierten Aussage ein. In gleicher Weise verfuhr die Strafkammer auch hinsichtlich des weiteren Tatvorwurfs zum Nachteil der 18-jährigen Geschädigten und arbeitete auch insoweit das vorstehend skizzierte Prüfungsschema ab.


Quelle:
EXPERTISE, März 2024
Die Methode der forensischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung im deutschen Sprachraum – Ein interdisziplinäres Plädoyer für eine kritische Bestandsaufnahme zur Anwendung der sogenannten „Nullhypothese“ in unterschiedlichen
Verfahrenskontexten

Jörg M. Fegert, Jelena Gerke, Andrea Kliemann,
Martin Pusch, Stephan Rixen, Cedric Sachse
Herausgeber:
Arbeitsstab der Unabhängigen Beauftragten
für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beim
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
https://beauftragte-missbrauch.de/filea ... chtung.pdf
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Keks22 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:54:48 Die Anklage hätte sich übrigens bei gründlicher Überprüfung die gestrigen Zeugen ersparen können.
Die beiden Jungen hatten bei ihrer zeitnahen Zeugenvernehmung die falsche Fahrradfarbe angegeben und waren sich zudem beim Tag nicht sicher. Laut Staatsanwaltschaft passten die restlichen Beschreibungen jedoch zum Ablauf am 09.10.

Welchen Beweiswert würdest du denn einer Zeugensichtung der Gina H. beimessen, wenn sie angibt, Gina in ihrem lilafarbenen Pickup mit Alpenmotiv gesehen zu haben?
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nikas »

Keks22 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:54:48 Die Anklage hätte sich übrigens bei gründlicher Überprüfung die gestrigen Zeugen ersparen können.
Damals wäre bestimmt der Essensplan noch vorhanden gewesen und die Erinnerungen besser überprüfbar gewesen.
Gibts denn hier jemanden, dessen Kind oder Bekannte auch auf der Schule waren und dort am Mittagessen teilgenommen haben?
Auf der Schule meines Kindes war es bis letztes Jahr zB so, dass man ein Guthaben-Konto bekommt auf das Geld eingezahlt wird.
Ich konnte für bestimmte Tage Essen vorbestellen oder er hat es sich - auch ohne Vorbestellung, sofern genug von dem Gericht da war - vor Ort geholt.
Hierfür musste er seinen elektr. Chip an ein Lesegerät halten.
Ich konnte in der App dann sehen, an welchen Tagen er was gegessen hat und was vom Konto abgebucht wurde für den Tag.
Falls das dort auch so war / ist…. Evtl könnten dann die Eltern des ersten Kindes in der App nachsehen, für welchen Tag (Do od Fr) Geld abgebucht wurde?

Wenn es natürlich ne Monatspauschale ist, egal ob das Kind dann isst oder nicht, dann gehts nur über den damaligen Essensplan und das „dieses-Essen-essen-ich-nicht“-Ausschlussverfahren…
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Pentax77 hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 09:44:37 Hatte meine Antwort vorher schon erweitert. Geht natürlich auch mit WLAN, aber dann halt immer nur in dem Moment live, keine Verlaufsdaten.
Das ist auch nicht notwendig, um möglicherweise die Aussagen „Verlässt ohne Handy die Wohnung“ oder „Verlässt die Wohnung, kommt bei anderen „Familienort“,„Standortlabel“, an, und ist anschließend wieder in Wohnung“, treffen zu können.

„die Option ankommt“, „die Option weggeht“:
Spoiler
[…..]
Tippen Sie auf Standort und dann Familienorte und dann Neuer Ort.[/list]
  • Geben Sie eine neue Adresse in das Suchfeld ein.
  • Wählen Sie aus den automatisch ausgefüllten Ergebnissen die richtige Adresse aus.
  • Geben Sie im Textfeld „Standortlabel“ einen Namen für den neuen Ort ein.
  • Tippen Sie auf Speichern.
Hinweise und Tipps:
Über Schule hinzufügen oder Zuhause hinzufügen können Sie bereits gespeicherte Orte ganz einfach hinzuzufügen. […..]
  • Öffnen Sie die Family Link App Family Link.
  • Wählen Sie das Konto Ihres Kindes aus.
  • Tippen Sie auf Standort und dann Familienorte.
  • Wählen Sie den Ort aus, für den Sie eine Benachrichtigung hinzufügen möchten.
  • Aktivieren oder deaktivieren Sie die Option ankommt.
  • Aktivieren oder deaktivieren Sie die Option weggeht.
Tipp: Mithilfe dieser Benachrichtigungen können Sie verfolgen, wann Ihr Kind einen Ort verlässt oder an einem Ort ankommt.

https://support.google.com/families/ans ... 3413?hl=de
Nikas
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Nikas »

Sronson hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 10:13:59 Die beiden Jungen hatten bei ihrer zeitnahen Zeugenvernehmung die falsche Fahrradfarbe angegeben und waren sich zudem beim Tag nicht sicher. Laut Staatsanwaltschaft passten die restlichen Beschreibungen jedoch zum Ablauf am 09.10.

Welchen Beweiswert würdest du denn einer Zeugensichtung der Gina H. beimessen, wenn sie angibt, Gina in ihrem lilafarbenen Pickup mit Alpenmotiv gesehen zu haben?
Es gibt Menschen die sind toll in Zahlen (ich) aber schlecht in Namen und Gesichtern/Optik (auch ich).
Ich kann mir Tel-Nummern oder Geburtstage super merken, wäre aber einer der schlechtesten Zeugen, wenn ich eine Beobachtung wiedergeben sollte (wie sah die Person genau aus, was hatte sie an, Farbe, etc).
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Nikas hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 10:20:44 Es gibt Menschen die sind toll in Zahlen (ich) aber schlecht in Namen und Gesichtern/Optik (auch ich).
Ich kann mir Tel-Nummern oder Geburtstage super merken, wäre aber einer der schlechtesten Zeugen, wenn ich eine Beobachtung wiedergeben sollte (wie sah die Person genau aus, was hatte sie an, Farbe, etc).
Unter diesen Umständen müsste man doch sagen, dass man dazu keine Angaben machen kann. Bei der polizeilichen Aussage [also als die Erinnerung noch frisch war] wurde stattdessen eine konkrete Farbe angegeben.
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Kalle »

Nikas hat geschrieben: Freitag, 04. September 2026, 10:20:44 Es gibt Menschen die sind toll in Zahlen (ich) aber schlecht in Namen und Gesichtern/Optik (auch ich).
Ich kann mir Tel-Nummern oder Geburtstage super merken, wäre aber einer der schlechtesten Zeugen, wenn ich eine Beobachtung wiedergeben sollte (wie sah die Person genau aus, was hatte sie an, Farbe, etc).
Da Du aber kein Kind bist, würdest Du dann auch adequat antworten und deine Unsicherheit zum Ausdruck bringen. Wie hier schon angemerkt wurde -und das entrpicht auch meiner Lebenserfahrung - mögen das Kinder gar nicht, wenn sie Unsicherheit zugeben sollen, vielmehr sind sie oft felsenfest von etwas überzeugt. Auch wenn sie z.B. an anderer Stelle widerum Unsicherheit zugeben. Das mag nicht logisch sein, aber Kinder sind eben nicht logisch. Das ist ja das schöne an ihnen .... :-)
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
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