MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Leftraru

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Pentax77 hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 17:20:44 Ganz so pauschal kannst du das nicht machen. Manche Fragen sind natürlich so dass man sich nicht zwingend daran erinnern muss.
Aber es sind genug fragen dabei gewesen, auf die sie eine gute Antwort hätte haben können. Die am Ende entscheidende Phase war ihre Auffindeaktion. Wie zur Hölle kam sie auf diese Stelle???
Jeder weiß wie relevant das ist, auch ihre Verteidigung, und es kommt nichts substanzielles.
Das sehe ich ganz ähnlich..

Allerdings frage ich mich mich ebenso, wie die beiden Anwälte Gina überhaupt auf diese enorm wichtige Befragung vorbereitet haben? Ich mein, die kennen die Akten doch und wissen somit ganz genau, welch explizite Sachverhalte in diesem Fall besondere Aufmerksamkeit zu Teil werden und dem Richter bei seiner Aufklärung und Wahrheitsfindung von größter Bedeutung und höchstem Interesse sein wird. Warum lässt man seine Mandantin da, offenbar völlig unvorbereitet, einfach so ins offene Messer laufen? Das sich ein Hr. Löcker dann auch noch bezüglich des Portemonnaie Widerspruchs (aus der 95. Seiten umfassenden Einlassung) dem Richter erklären muss, ist mE. an Groteske in einem Mordprozess nur noch schwer zu überbieten. Ich frage mich eh schon seit Beginn des Prozess, welche Strategie die beiden Anwälte da überhaupt genau fahren bzw. im Vorfeld für Ihre Mandantin erfolgversprechend ausgearbeitet haben? Einen roten Faden oder aber zielführende Befragungen von Zeugen, welche konsequent eine erfolgversprechende Strategie verfolgen, kann ich da bisher jedenfalls weit und breit nicht erkennen. Zu einer Visitenkarte ihrer Verteidigungskunst und Strategie, wird dieser Prozess sicher nicht für die Beiden werden. Renommee verdient man sich auf diese Weise (unabhängig eines Sieges) sicher nicht.
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 10. September 2026, 22:02:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Pentax77 hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 21:38:08 Netter Versuch. […..] das gleiche meinten.......
War aus dem H.E.T. heute ein Prozessbeobachter (m/w/d) im Saal?
Heckengäu
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 16:48:55 Ah, vielen lieben Dank ᥫ᭡

@Power-Hecki

Wir trinken heute wieder ein virtuelles Bier zusammen, ja? Zu Schokolade & herrlichstem Spätsommerwetter würde ein Guinness Float perfekt passen. Wäre das was für dich?
Spoiler
IMG_2587.jpeg
Tausend Dank für deinen unermüdlichen Einsatz! ᥫ᭡
Spoiler
Iiiiiiiiiiiiiiiiih :shock:
Bier :? nein. Schwarz, ja gerne. Aber nur Coca Cola und Kaffee 8-)
Zur Feier des Tages werde ich mir gleich 1 Finger breit Wodka in ein 02er Glas giesen, darüber Coca Cola +3°C.
Damit die kleine 0,1 L Glasflasche leer wird. Sie ist nun lange schon im Kühlschrank gefangen gewesen.
Hoch die Tasse Kopf in Nacken und rein mit dem Zeug! Zum Vollsein 8-) Kleine Flasche Wodka Gorbatschow aus Berlin leer :D
Libella
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Leftraru hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 21:44:11 Warum lässt man seine Mandantin da, offenbar völlig unvorbereitet, einfach so ins offene Messer laufen?
Meine laienhafte Meinung dazu:
Die beiden haben ein Gewissen.

Da gabs doch mal nen Film mit Keanu Reeves... fällt mir gerade der Titel nicht ein.
Gasterines

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Netter Versuch. Aber wenn du dir die Unterhaltung zwischen beiden (G + Richter) durchliest besteht kein Zweifel dass keiner von beiden diese Begrifflichkeit Portemonnaie infrage stellte und beide das gleiche meinten.......
Was meinst du mit "netter Versuch"?
Und wenn keiner von beiden die Begrifflichkeit Portemonnaie in Frage stellt, was meinen denn die beiden damit?
Geldbörse, Brieftasche oder Kombination aus beiden? Und was versteht die Verteidigung unter Portemannaie?

Und ich habe es mir durchgelesen, deshalb habe ich die Frage gestellt.
Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 15:26:38 Die Karte hätte immer in der Mittelkonsole gelegen. Dann mal wieder Geldbeutel. Ja ja
Heckengäu hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 16:16:44 Ostseewelle

der Richter hinterfragt das Treffen von Gina H. und Christian D. am Bolzsee
eine Zeugin will Gina H. in der Zeit auch in Oldensdorf gesehen haben, sie widerspricht
der Richter fragt Gina H. dreimal ob sie an dem Nachmittag noch zu Hause in Reimershagen war, das verneinte, plötzlich war sie dann doch zu Hause ihre Brieftasche zu holen
sie holte danach ihren Sohn ab und war noch bei Edeka einkaufen
sie berichtet, dass sie dann das Auto gereinigt hat, weil sie Christian wohl mit dem dreckigen Auto mehrfach ärgerte

Danke für die informative Antwort:
Libella hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 21:42:55 In meinem Portemonnaie z.B. befindet sich alles:
EC-Karte, Bargeld, Ausweis, Führerschein, Versichertenkarte...
Blöd, wenn mir mal das gesamt geklaut wird :cry:
Leftraru

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Kalle hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 18:45:15 Werthaltig sind Geständnisse mit Preisgabe von Taeterwissen. Im Eiskeller Fall wurde ein lapidares “dann war ich’s halt” mit X Promille eines unreifen noch heranwachsenden Angeklagten mit kognitiven Einschränkungen so propagiert. Dazwischen gibt’s viele Abstufungen
Wäre eine ziemlich engagierte Anwältin in besagtem Mordprozess nicht noch verspätet auf den Plan und in den Gerichtssaal getreten, dann würde der damalige Angeklagte noch heute für diese Tat Unschuldig einsitzen. Die beiden Pflichtverteidiger damals erinnern mich in ihrer Arbeitsweise und ihrem Elan übrigens stark an die Beiden Pflichtverteidiger, hier in diesem Fall. Mal ganz unabhängig davon, ob die TV nun schuldig ist oder nicht. Ohne diese engagierte und von der Unschuld ihres Mandanten überzeugten Anwältin, wäre der Prozess jedenfalls ohne jegliche Gegenwehr seitens der Verteidigung, sehr schnell im Sinne der Anklage beendet worden.

Übrigens haben in der deutschen Rechtssprechung nicht wenige Beschuldigte und Angeklagte, nachweislich falsche, Geständnisse abgegeben. Einfach aus dem Grund, da sie den enormen Druck nicht mehr ertragen und ausgehalten haben, der auf sie ausgeübt wurde. Sie konnten einfach nicht mehr und haben sich komplett aufgegeben um dieser, für sie scheinbar ausweglosen, Stresssituation zu entfliehen. Und haben damit einhergehend dann sogar lange Haftstrafen bis Lebenslänglich in Kauf genommen.

Auch von mir einen herzlichen Dank an alle die hier heute so fleißig getickert haben.
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 10. September 2026, 23:45:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Leftraru

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Leftraru »

Libella hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:14:00 Meine laienhafte Meinung dazu:
Die beiden haben ein Gwissen.

Da gabs doch mal nen Film mit Keanu Reeves... fällt mir gerade der Titel nicht ein.
Ein Gewissen zu haben ist natürlich immer gut, aber haben die beiden auch das WISSEN?
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 10. September 2026, 23:42:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Leftraru hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 21:44:11 Ich frage mich eh schon seit Beginn des Prozess, welche Strategie die beiden Anwälte da überhaupt genau fahren bzw. im Vorfeld für Ihre Mandantin erfolgversprechend ausgearbeitet haben?
Keine. Sie halten beide ihre Mandantin für schuldig am grausamen Kindsmord, auch wenn RA Löcker
laut genug gesagt hat, damit es andere hören können "Wir wissen sebst nicht ob sie es getan hat"
Je weniger dass sie sichtbar tun, umso deutlicher tritt die Angeklagte ins helle Licht.

Ihr Ziel wird insgeheim sein: Ab in die Kreisirrenanstalt, da ist sie richtig und besser aufgehoben, als in harter Strafhaft,
kann Ross-Ober werden, für alle Pferde und Rossknechte, den Anstaltsleiter, wenn er vierspännig mit seiner Kalesche
und seiner Gattin und den 2 Backfischen ausfährt, mit Gina als Kutscherin auf dem Bock in Frack und Zylinder, strahlend
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Libella hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:14:00 Die beiden haben ein Gwissen.
Ohm wird mir mehr und mehr sympathischer und tut mir auch irgendwie leid. Vor Anklageerhebung gibts keine Akteneinsicht.
Von November25 - März26 hat er eine Mandantin ala "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts" in UHaft betreut
Spoiler
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😇 Ich bete zu Gott, dass da keine Kameras sind, und wenn, dass sie nur nachts aufnehmen. 😇
Leftraru

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Libella hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:14:00 Meine laienhafte Meinung dazu:
Die beiden haben ein Gwissen.

Da gabs doch mal nen Film mit Keanu Reeves... fällt mir gerade der Titel nicht ein.
Nachtrag:
Die beiden Pflichtverteidiger im Hanna W. Fall meinten (wie die erste Vorsitzende Richterin und die Staatsanwälte) vielleicht auch, sie würden das richtige tun und ihr Mandant wird die Tat, wie beschuldigt, schon begangen haben. Hat dieser aber erwiesenermaßen NICHT, deshalb ist es ja auch in einem Rechtsstaat unerlässlich, einen Mord bzw. die Schuld am Ende auch zweifelsfrei beweisen zu können. Nur so macht unser Rechtssystem nun mal Sinn.
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 10. September 2026, 23:51:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Leftraru

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Leftraru »

Gastikus hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:34:34 Ohm wird mir mehr und mehr sympathischer und tut mir auch irgendwie leid. Vor Anklageerhebung gibts keine Akteneinsicht.
Von November25 - März26 hat er eine Mandantin ala "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts" in UHaft betreut
Spoiler
screenshot von jens_fragt_nach Tag 25 Bild
Hmm, diese Aussage ist wohl falsch!

Hr. Ohm gab sogar schon in seinem ersten Interview als Anwalt der TV bekannt, dass er die aktuellen Ermittlungsakten nun Zuhause hat jedoch am Wochenende erst einmal sichten muß, bevor er sich eindeutiger äußern wird. Sobald jemand in U-Haft sitzt, hat deren Anwalt jedenfalls auch das Recht auf Akteneinsicht und somit Einblick auf vorliegende Ermittlungsergebnisse.
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gastikus hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:34:34 Ohm wird mir mehr und mehr sympathischer und tut mir auch irgendwie leid. Vor Anklageerhebung gibts keine Akteneinsicht. […..]
Unkenntnis soll auch unsympathisch wirken:


Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
11. Abschnitt - Verteidigung (§§ 137 - 150)


§ 147
Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
Spoiler
§ 147
Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten

(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.

(2) 1Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder einzelne Aktenteile sowie die Besichtigung von amtlich verwahrten Beweisgegenständen versagt werden, soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann. 2Liegen die Voraussetzungen von Satz 1 vor und befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder ist diese im Fall der vorläufigen Festnahme beantragt, sind dem Verteidiger die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise zugänglich zu machen; in der Regel ist insoweit Akteneinsicht zu gewähren.

(3) Die Einsicht in die Protokolle über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen, sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.

https://dejure.org/gesetze/StPO/147.html
Heckengäu
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Stelle mit Staunen erst vorher fest dass die Ostseewelle eine komplette Übersicht zu jedem einzelnen Gerichtstag bereit hält.
Donnerstag 6.8.25 Tag 20 hat geschrieben:Die Spannung zwischen den Geschwistern wurde im Gerichtssaal deutlich. Die Angeklagte musterte ihre jüngere Schwester skeptisch und gab ihren Unmut über die Schilderungen einmal gut hörbar kund: „Hast Du einen Dachschaden oder was?“, warf sie ihrer jüngeren Schwester an den Kopf. Diese quittierte diese ihrerseits mit einem verbalen Anwurf. Der Vorsitzende Richter Holger Schütt ermahnte daraufhin beide.
https://www.ostseewelle.de/nachrichten/ ... 11416.html

Nirgends steht aber etwas zur Replik der Schwester bzw. wurde dieser Vorgang vollständig in allen Schriftwerken unterschlagen "Der Voristzende Richter ermahnte die Angeklagte zum ersten und letzten Mal". Das war alles und eine schlimme Unterschlagung dem Publikum gegenüber.
Wer weiss mehr?

PS
Die Süddeutsche zum heutigen Tag

https://www.sueddeutsche.de/panorama/fa ... li.3543948
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Heckengäu hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:53:28 Nirgends steht aber etwas zur Replik der Schwester bzw. wurde dieser Vorgang vollständig in allen Schriftwerken unterschlagen "Der Voristzende Richter ermahnte die Angeklagte zum ersten und letzten Mal". Das war alles und eine schlimme Unterschlagung dem Publikum gegenüber.
Wer weiss mehr?
@Heckengäu:
Was meinst du mit Replik der Schwester?
Ich gehe einfach davon aus, dass die beiden sich nicht "riechen" können und G.Hs Schwester so auftrat, wie sie auftrat und sich entsprechend negativ äußerte.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Heckengäu hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:53:28 Wer weiss mehr?
"Hast du einen Dachschaden oder was?", warf sie ihrer jüngeren Schwester an den Kopf. Diese quittierte das mit einem verbalen Anwurf.
https://www.n-tv.de/panorama/Fall-Fabia ... 67500.html
Dann eskaliert die Situation. „Was ist mit dir?”, schleudert die Zeugin Gina H. entgegen. Der Richter ermahnt beide Schwestern: „Das ist die letzte Verwarnung für Sie beide”. Und in Richtung der Schwester sagt er: „Versuchen Sie, sich nicht provozieren zu lassen.”
https://www.rtl.de/news/prozess-um-tote ... 65970.html

Anscheindend war es die Schwester die einfach nur trocken: Was ist mir dir? entgegnete
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Gastikus hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:34:34 Ohm wird mir mehr und mehr sympathischer und tut mir auch irgendwie leid. Vor Anklageerhebung gibts keine Akteneinsicht.
Von November25 - März26 hat er eine Mandantin ala "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts" in UHaft betreut
Spoiler
screenshot von jens_fragt_nach Tag 25 Bild
Ohne Akteneinsicht eine Haftprüfung, anschließend eine Haftbeschwerde, gibt’s sowas ?
Welche Gründe hat er in der mündlichen und später in der schriftlichen  Haftbeschwerde aufgeführt, ohne Kenntnisse, was in den Akten steht ?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 23:22:14 Ohne Akteneinsicht eine Haftprüfung, anschließend eine Haftbeschwerde, gibt’s sowas ?
Internet sagt hat geschrieben:Auch wenn die Staatsanwaltschaft die vollständige Akteneinsicht wegen Gefährdung des Ermittlungszwecks verweigert, gilt eine strikte Ausnahme: Die haftentscheidenden Dokumente (wie der Haftbefehl, Kernbeweismittel oder dringende Protokolle) müssen dem Verteidiger zugänglich gemacht werden. Ohne diese Mindesteinsicht darf die Haft nicht aufrechterhalten werden.
Sagen wir mal so, vollständige Akteneinsicht gibt es erst zum Abschluss der Ermittlungen/ Anklageerhebung
Anscheinend wurden einige Dokumente herangezogen, die die Uhaft/den Tatverdacht ausreichend begründen... interessant.
Spoiler
- Der Antrag ist Pflicht: Die Justizbehörden (Staatsanwaltschaft oder Gericht) schicken dem Anwalt die Akten nach der Mandatierung nicht von sich aus zu. Der Verteidiger muss sich formell legitimieren (z. B. durch eine Vollmacht oder die Bestellung als Pflichtverteidiger) und die Akteneinsicht beantragen.
- Teil-Automatisches Recht (Haftrelevante Akten): Sobald der Antrag bei bestehender U-Haft vorliegt, darf die Staatsanwaltschaft die Einsicht nicht mehr komplett verweigern. Gemäß § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen dem Verteidiger zwingend die Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haft wesentlich sind (z. B. der Haftbefehl, Protokolle von Kernzeugen oder dringende Beweismittel).
- Keine Totalblockade wegen "Untersuchungszweck": Im normalen Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft die Akte mit dem Argument sperren, dass Ermittlungen gefährdet würden. Sitzt der Mandant jedoch in U-Haft, wiegt das Freiheitsgrundrecht schwerer. Eine vollständige Verweigerung der haftentscheidenden Aktenteile ist unzulässig.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gasterines hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:18:10 Und wenn keiner von beiden die Begrifflichkeit Portemonnaie in Frage stellt, was meinen denn die beiden damit?
Geldbörse, Brieftasche oder Kombination aus beiden? Und was versteht die Verteidigung unter Portemannaie?
Was für die Norddeutschen ein Portemonnaie ist, ist für die Süddeutschen ein Geldbeutel. Da Ginas Verteidiger aus derselben Gegend kommen, in der sie aufgewachsen ist, meinen sie vermutlich dasselbe.

Spoiler
IMG_2597.jpeg
IMG_2597.jpeg (231.54 KiB) 9 mal betrachtet
Quelle: Amazon.de

Welche Überlegung bewegt dich denn zu deiner Frage?
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Es gibt sie noch, die schönen Dinge:
Eine Königsbeerdigung und viel Volk dabei, Uniformen Mann und Weib mit Säbeln, mit Goldschnüren, aparte Kronprinzessinnen dezent geschleiert und Königinnen im halb Dutzend
Nur der ukrainische Strolch ist ein arger Schandfleck

https://www.n-tv.de/mediathek/bilderser ... 87093.html
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gastikus hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 23:28:59 Sagen wir mal so, vollständige Akteneinsicht gibt es erst zum Abschluss der Ermittlungen/ Anklageerhebung
Anscheinend wurden einige Dokumente herangezogen, die die Uhaft/den Tatverdacht ausreichend begründen... interessant.
Spoiler
- Der Antrag ist Pflicht: Die Justizbehörden (Staatsanwaltschaft oder Gericht) schicken dem Anwalt die Akten nach der Mandatierung nicht von sich aus zu. Der Verteidiger muss sich formell legitimieren (z. B. durch eine Vollmacht oder die Bestellung als Pflichtverteidiger) und die Akteneinsicht beantragen.
- Teil-Automatisches Recht (Haftrelevante Akten): Sobald der Antrag bei bestehender U-Haft vorliegt, darf die Staatsanwaltschaft die Einsicht nicht mehr komplett verweigern. Gemäß § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen dem Verteidiger zwingend die Informationen zugänglich gemacht werden, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haft wesentlich sind (z. B. der Haftbefehl, Protokolle von Kernzeugen oder dringende Beweismittel).
- Keine Totalblockade wegen "Untersuchungszweck": Im normalen Ermittlungsverfahren kann die Staatsanwaltschaft die Akte mit dem Argument sperren, dass Ermittlungen gefährdet würden. Sitzt der Mandant jedoch in U-Haft, wiegt das Freiheitsgrundrecht schwerer. Eine vollständige Verweigerung der haftentscheidenden Aktenteile ist unzulässig.
Als Rechtsbehelf gegen die Anordnung der Untersuchungshaft steht dem Beschuldigten auch die Haftbeschwerde gemäß § 304 StPO zur Verfügung. Hierdurch wird erreicht, dass das nächsthöhere Gericht den Sachverhalt überprüft. Die Haftbeschwerde kann jederzeit eingelegt werden, allerdings nicht, wenn bereits ein Antrag auf Haftprüfung gestellt wurde.

Heißt für mich dem nächsthöhere Gericht muss der Sachverhalt bekannt sein ebenso den Beschwerdeführer was ohne Akteneinsicht kaum
möglich ist. Im Fall Fabian gab es eine Haftprüfung sowie eine Haftbeschwerde. Herr Rea Ohm hat ja dazu berichtet in den Medien.
Beide Rechtsmittel hatten keinen Erfolg.

https://www.strafrecht-anwalt-mannheim. ... eschwerde/
Antworten