MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Leftraru hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:36:54 Nachtrag:
Die beiden Pflichtverteidiger im Hanna W. Fall meinten (wie die erste Vorsitzende Richterin und die Staatsanwälte) vielleicht auch, sie würden das richtige tun und ihr Mandant wird die Tat, wie beschuldigt, schon begangen haben. Hat dieser aber erwiesenermaßen NICHT…
Ist es erwiesen, dass er die Tat nicht begangen hat oder kann man sie ihm lediglich nicht zweifelsfrei nachweisen?

Nicht jeder, der verurteilt wird, ist schuldig und nicht jeder, der freigesprochen wird, ist unschuldig. Gelegentlich passt es aber auch. ,-)
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
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Gastikus
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 23:47:34 Heißt für mich dem nächsthöhere Gericht muss der Sachverhalt bekannt sein ebenso den Beschwerdeführer was ohne Akteneinsicht kaum
möglich ist. Im Fall Fabian gab es eine Haftprüfung sowie eine Haftbeschwerde. Herr Rea Ohm hat ja dazu berichtet in den Medien.
Ich habe mich bereits korrigiert: Bis zur Anklageerhebung hat der Strafverteidiger keine vollständige Akteneinsicht.
Spoiler
Gastleser hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:51:39 Unkenntnis soll auch unsympathisch wirken:
Dann lies mal schön:
Befindet sich der Mandant wegen eines Kapitaldelikts wie Mord in Untersuchungshaft (U-Haft), ist der Ablauf bezüglich der Akteneinsicht gesetzlich streng geregelt und teilt sich in zwei Phasen auf:
1. Sofortige, aber teilweise Akteneinsicht (Ab Festnahme / U-Haft). Sobald ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen wird, greift ein Kernrecht der Verteidigung:Haftrelevante Akten: Der Verteidiger hat gemäß § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO ein sofortiges Recht auf Einsicht in die Aktenbestandteile, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haft entscheidend sind. [1] (https://dejure.org/gesetze/StPO/147.htm51.html), [2] (https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bund ... -147-stpo/)Umfang: Dazu gehören der Haftbefehl, die bisherigen Protokolle der Beschuldigtenvernehmung, wesentliche Zeugenaussagen und Ermittlungsberichte, auf die das Gericht den „dringenden Tatverdacht“ und die „Haftgründe“ (z. B. Fluchtgefahr) stützt. [1] (https://www.rudolph-recht.de/akteneinsi ... trafrecht/), [2] (https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bund ... -147-stpo/)Keine Verweigerung: Die Staatsanwaltschaft darf diese haftrelevanten Dokumente nicht mit der Begründung verweigern, dies gefährde den Untersuchungszweck. [1] (https://www.verteidigung-strafrecht.de/akteneinsicht/)
2. Die vollständige Akteneinsicht (Spätestens bei Anklageerhebung)Der Begriff „vollständige Akteneinsicht“ meint die gesamte Ermittlungsakte inklusive aller Beiakten, Spurenakten, Telefonüberwachungsprotokolle und sämtlicher Beweismittel.Der Regelfall: Nach § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft die Einsicht in die gesamte Akte so lange verweigern, wie die Ermittlungen noch laufen und eine Gefährdung des Untersuchungszwecks droht (z. B. wenn bei einem Mordvorwurf noch Mitbeschuldigte gesucht oder verdeckte Maßnahmen durchgeführt werden). [1] (https://www.advocado.de/ratgeber/strafr ... ahren.html), [2] (https://dejure.org/gesetze/StPO/147.htm51.html)Der späteste Zeitpunkt: Sobald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließt und beabsichtigt, Anklage (beim Schwurgericht) zu erheben, muss sie die Versagung aufheben § 147 Abs. 6 StPO. Spätestens mit der Zustellung der Anklageschrift liegt dem Verteidiger die Akte komplett vor. [1] (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html), [2] (https://haug.law/ratgeber/akteneinsicht ... -147-stpo/)
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Gastikus
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: Freitag, 11. September 2026, 00:40:56 Die Ostseezeitung...
hat geschrieben:Über das Verhältnis zwischen ihm und seinem Sohn sagt sie, dass Fabian ihn gehasst habe.
Komplett absurde Kombination aus B-Movie, Drama, Horror und klassischem Theater. Unglaubwürdig und immer wieder schockierend.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Pentax77 hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 20:50:49 Gab es heute ein Interview von RA Ohm nach der Prozesstag?
Ein Statement 0min16 und erste Saal Atmosphäre mit Ferrari 1min38 ff
Spoiler
Alkoholabhängigkeit in zwei Familien, berichtet die Welt,weitere Ehrenwerte Atmosphäre:
Spoiler
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gasterines hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:18:10 Was meinst du mit "netter Versuch"?
Und wenn keiner von beiden die Begrifflichkeit Portemonnaie in Frage stellt, was meinen denn die beiden damit?
Geldbörse, Brieftasche oder Kombination aus beiden? Und was versteht die Verteidigung unter Portemannaie?
Man muss die Ticker auch nicht immer wortwörtlich nehmen, schau dir alleine heute an was bei dem Versprecher des Richters Exfrau/Ehefrau geschrieben wurde. Da sind Zitate in unterschiedlichen tickern unterschiedlich wiedergegeben.

Letztlich sitzen da nur ein Dutzend verschiedene Menschen auf den Presseplätzen die live in ihre Kisten reinklimpern was sie da vorne hören und wie sie gerade hinterher kommen. Das kann ähnlich sein, manchmal recht genau.

Wenn du dein ganzes Leben lang Brieftasche oder Geldbörse gesagt hast dann haust du auch gerne mal das Wort so in die Tasten, auch wenn es in MV vielleicht Portemonnaie genannt wird. Wie bei dem von mir verhassten Wort Tornister. Wenn es vor Gericht Ranzen genannt wird schickt man als NRW Journalist da bestimmt ein lockeres Tornister ins Netz...

Die Unterhaltung war dahin völlig klar.
Nenne es wie du willst. Es gab kein Missverständnis zwischen G, Richter, Verteidigung, Einlassung.

Sie hat sich vom Richter dahin führen lassen zu bestätigten, dieses "Behältnis" unbedingt fürs bezahlen im Edeka gebraucht zu haben. Und damit war am Ende das Chaos für sie und löcker vollendet.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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@Gastleser
Kammerflimmern auf höchster Stufe!
Was muss ich jetzt machen?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Heckengäu hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 15:49:05 Bild

Emotionaler Schlagabtausch im Gerichtssaal

Als der Richter entgegnet, er verstehe ihre Erklärung nicht, wird Gina H. deutlich emotionaler. „Woher soll ich wissen, dass Fabian verdammt nochmal verschwindet. Ich hab damit nichts zu tun!“, sagt sie mit Nachdruck. Schütt erwidert, genau darum drehe sich das gesamte Verfahren. Darauf reagiert Gina H. sichtbar aufgebracht: „Das find ich schlimm genug! Ich hab keinen Grund, diesem armen Kind was zu tun.“ Anschließend fügt sie hinzu: „Wenn, hätte ich ja Matthias was antun müssen!“
DA genau, in diesem Moment eines emotionalen Ausrutschers, in die Enge getrieben, kommt das, was meine bereits geschilderte Theorie absolut unterstreicht - sie HAT Matthias ja etwas angetan, indem sie seinen Sohn umgebracht hat.
Und ja, interessante Aussage, sie hatte eigentlich für sich keinen Grund, das Kind umzubringen - stimmt, den Grund hat er ihr ja quasi gegeben. Das bekannte vermischen von Wahrheit mit Lüge.

Das ist für mich das eigentlich Tatmotiv gewesen, nicht der unbedingte Wille, ihn damit zurück zu kriegen, sondern ihn zu bestrafen. Wenn nicht ich, dann auch nicht dein Sohn!

Auch dieses auffällige aufgewühlt und anders sein am 9.10. passt natürlich sehr dazu. Die Entscheidung stand dann alsbald.

Unterm Strich würde ich das als niederen Beweggrund ansehen. Mord, lebenslang. Auf Wiedersehen (oder auch nicht).
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Pentax77 hat geschrieben: Freitag, 11. September 2026, 01:32:23 Das ist für mich das eigentlich Tatmotiv gewesen, nicht der unbedingte Wille, ihn damit zurück zu kriegen, sondern ihn zu bestrafen. Wenn nicht ich, dann auch nicht dein Sohn!
Dass sie Adi selbst etwas hätte antun müssen, um ihn zu bestrafen, ist auch gar nicht korrekt. Denn für liebende Eltern besteht die größtmögliche Qual darin, weiterleben zu müssen, während das eigene Kind einem solch schlimmen Verbrechen zum Opfer gefallen ist. Falls sie Adi also bestrafen wollte, dürfte ihr das nach dem Maximalprinzip gelungen sein.
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