MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 00:10:51[…..] Der psychiatrische Gutachter darf sich ja nicht zur rechtlichen Schuldfrage äußern, da dies die Aufgabe des Gerichts ist. Deshalb stellt sich für mich an dieser Stelle erneut die Frage, wie er die Einsichtsfähigkeit beurteilen soll, ohne Gina für schuldig zu halten. […..]
Ergänzend die Frage, wieviel Platz „Einsichts- und Steuerungsfähigkeiten“ im Gutachten bekommen werden, mehr als ein Satz?
Spoiler
[…..] Zusätzlich konnten im Rahmen der Durchsicht der wortwörtlichen Formulierungen der Diskussionen aus den Gutachten häufig angewendete Formulierungen identifiziert werden. Während sich die Diskussion der Subsumierung der sachverständigen Befunde unter ein Eingangsmerkmal des § 20 StGB stark an differentialdiagnostischen Überlegungen (unter Bezug von zugrundeliegenden Diagnosesystemen) und der Bewertung des Schweregrads einer Störung orientierte, erfolgte die Darstellung der Funktionsbeeinträchtigungen unter Differenzierung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeiten zumeist zwar transparent und nachvollziehbar, jedoch mitunter sehr unterschiedlich ausführlich. Die Spannweite reichte dabei von einem Satz bis hin zu mehreren Seiten im schriftlichen Gutachten. […..]
Wertz, Maximilian; Hausam, Joscha; Konrad, Norbert; Schiltz, Kolja; Imhoff, Roland; Rettenberger, Martin
(2021). Qualität von Schuldfähigkeitsgutachten Mindestanforderungen, unterbringungsrelevante
Gefährlichkeitsprognose und Berücksichtigung im richterlichen Urteil. Recht und Psychiatrie 39(2021), 4,
S. 202–211.
https://krimpub.krimz.de/frontdoor/deli ... 2021_4.pdf

@Sronson mMn wird bei der Begutachtung die Tat nach Anklageschrift und dem sich ergebenen Ermittlungs- und Kenntnisstand des Gerichts, als Basis für die Tatbewertung verwendet:
Spoiler
[…..] Das Gericht muss den Sachverständigen im Rahmen seiner Leitungsverantwortung (§ 78 StPO) darauf hinweisen, welche Tatzeitpunkte es für rechtlich relevant erachtet, soweit sich dies nicht von selbst versteht. […..]
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie (2024) 18:372–387
https://doi.org/10.1007/s11757-024-00845-4
ORIGINALARBEIT
Die Differenzierung von Einsichts und Steuerungsfähigkeit bei der
Schuldfähigkeitsprüfung aus juristischer und psychiatrischer Sicht
Henning Saß · Raik Werner
Eingegangen: 28. März 2024 / Angenommen: 24. Juli 2024
https://link.springer.com/content/pdf/1 ... 0845-4.pdf

Unbekannt ist weiterhin der Umfang des Gutachtenauftrags:
[…..] Schuldfähigkeitsgutachten in Abhängigkeit der Institution und des Erstellungszeitpunktes bzgl. Begutachtungsauftrag, Anlassdelikt und psychiatrische Diagnose sowie die gutachterliche Beantwortung der Voraussetzungen der Maßregeln zusammen. In mehr als zwei Dritteln der Gesamtgutachtenanzahl enthielt der Begutachtungsauftrag explizit die Abklärung der Voraussetzungen einer Maßregel, während in knapp einem Drittel lediglich nach der Schuldfähigkeit des Probanden (§§ 20, 21 StGB) gefragt wurde. […..]
Wertz, Maximilian; Hausam, Joscha; Konrad, Norbert; Schiltz, Kolja; Imhoff, Roland; Rettenberger, Martin
(2021). Qualität von Schuldfähigkeitsgutachten Mindestanforderungen, unterbringungsrelevante
Gefährlichkeitsprognose und Berücksichtigung im richterlichen Urteil. Recht und Psychiatrie 39(2021), 4,
S. 202–211.
https://krimpub.krimz.de/frontdoor/deli ... 2021_4.pdf

Die Nk hat sich zum Gutachter im Interview dahingehend geäußert, dass die nicht gestellten Fragen des Gutachters besonders aufschlussreich wären:
7min37

Ich hatte nicht den Eindruck, dass das kurz vor Geständigkeit war. Sie mimt uns ja auch immer die Verzweifelte vor, die psychisch so sehr befasst ist und so sehr leidet. Das muss man ja alles mit ins Kalkül ziehen. Und ich habe auch den Eindruck, sie schaut immer auf meine rechte Seite und da sitzt der Psychiater. Von dem erhofft sie sich wohl das eine oder andere, möglicherweise ein Richtung Schuldminderung oder ähnliches.

Aber was wird der Psychiater ihrer Meinung nach hier uns berichten?

Das will ich nicht vorwegnehmen, da bin ich sehr gespannt drauf. Aber es ist ein sehr, sehr erfahrener Psychiater und nach den Zwischenbemerkungen, auch die Fragen, die er eben nicht stellt, sind ja sehr aufschlussreich und ich habe da voll das Vertrauen in seine Expertise.

Ja, wunderbar. Danke schön. Okay.
https://youtu.be/TRWU5BsUIls?t=457
Welche Fragen wären wann zu erwarten gewesen?
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Ergänzend, weitere kurzweilige Ansichten zur Steuerungsfähigkeit, Tumor, impulsiver PS und weiteren Aspekten:
Spoiler
[…..] Beispiel Persönlichkeitsstörung “Körperlich begründbar” oder “abnorme Variation seelischen Wesens“ Herpertz, 2011

Emotional-instabile PS (nach ICD-10): […..]

[…..] Angiogramm Ulrike Meinhofs (röntgenologische Darstellung der Hirngefäße) mit Lage (Kreuz) des Gefäßtumors an der Hirnbasis.[…..[
https://www.zif.uni-mainz.de/files/2019 ... e_Retz.pdf
[…..] Beurteilung der Steuerungsfähigkeit bei festgestellter schwerer seelischer Störung
[…..]
Motivationale vs. exekutive Steuerungsfähigkeit […..]
https://www.forensik-berlin.de/fileadmi ... g_2021.pdf

Ähnlichkeiten zu Verhaltensweisen der Angeklagten sind rein zufällig und nicht beabsichtigt:
Aspekte die für eine deutlich verminderte Steuerungsfähigkeit bei impulsiver Ps sprechen (Herpertz 2001, Marneros 2007) Dimension der Persönlichkeit (Herpertz 2001)
  • Explosives Temperament
  • Unbeachtetes, aufschiessendes, unkontrolliertes Verhalten auch außerhalb des Delinquenzbereiches
  • Erhöhte affektive Ansprechbarkeit und kurzwellige Stimmungsauslenkungen
  • Quälende Spannungszustände, die sich in auto- und heteroaggressiven Handlungen entladen
  • Handlungen dienen der Vermeidung von Gefühlen, besonders der Angst
  • Verminderter, blockierter Affektausdruck bei hoher vegetativer Erregung
  • Hohe Angstbereitschaft, geringe Angsttoleranz, Wut folgt aus Angstaffekt
  • Planlosigkeit, Fehlen von langfristigen Zielen, geringe Ausdauer
https://www.ius.uzh.ch/dam/jcr:f6ccb53d ... chkeit.pdf
Weiterhin gilt die Unschuldsvermutung
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Gastleser hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 12:29:16 Welche Fragen wären wann zu erwarten gewesen?
Erst einmal vielen Dank für die vielen Infos, die du zusammengetragen hast!

Folgende Fragen würde ich von einem psychiatrischen Gutachter erwarten:

> Wie haben Sie sich in den Tagen vor dem 10.10.2025 gefühlt? Ist etwas Gravierendes vorgefallen, gab es eine Zäsur?
> Haben Sie in den Tagen vor dem 10.10.2025 Alkohol/Drogen/Medikamente konsumiert, die Sie sonst nicht oder in deutlich geringeren Mengen einnehmen?
> Haben Sie in den Tagen vor dem 10.10.2025 Dinge gehört/gesehen, die Ihnen seltsam vorkamen u/o die Menschen in Ihrem Umfeld nicht wahrgenommen haben?
> Hatten Sie in den Tagen vor dem 10.10.2025 das Gefühl, verfolgt zu werden?
> Was ging Ihnen am Morgen des 10.10.2025 durch den Kopf?
> Welche Gefühle hat es in Ihnen ausgelöst, die entstellte Leiche Ihres Ziehkindes zu finden?

ME hat Herr Keiper bei Gericht relativ wenige Fragen an die Angeklagte gestellt. Nun wissen wir aber, dass die Ticker oft unvollständig sind. Zudem sind die Inhalte der 4-Augen-Gespräche zwischen dem psychiatrischen Gutachter und der Angeklagten nicht öffentlich bekannt.

Spoiler
Gastleser hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 01:05:43…realen Erlebnishintergrund…
Welch feine Umschreibung!
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Trillerpfeife »

Wäre nicht anzunehmen , dass ein Täter bei Direktfragen weiß, was er antworten muss, um die "korrekte Diagnose" zu bekommen?
Ich fände es sehr fatal aufgrund so eines Fragebogens eine Einschätzung abzugeben. Da wäre ja jeder Schuldunfähig am Ende und bekäme eine kurze Therapie.
Dr Keiper hat sie über Monate gehört. Er würde doch wissen, dass sie nicht ehrlich antworten würde und es ihr nur darum ginge, ihn zu manipulieren.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Trillerpfeife hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 17:57:00
Sicherlich fließt auch der mgl. Versuch der Angeklagten, den Gutachter durch Lügen zu beeinflussen, in die Beurteilung ein —> Ein Gutachter nimmt Antworten nicht ungeprüft hin. Auch Reaktionen auf Fragen, Widersprüche & Ausweichverhalten könnten eine Rolle bei der Beurteilung spielen.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

3-15 Jahre Haft haben absolut nichts mit dem vorliegenden Fall Fabian zu tun. Mord ist Mord
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__38.html
Strafgutachten – Ist der Täter schuldfähig? ... Das Gutachten muss immer die Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters beantworten. Also ob dieser voll schuldfähig, vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist.
https://www.vitos.de/blog/der-psychiate ... T%C3%A4ter
Es geht hier nur noch darum, ob sie in der JVA Bützow bleibt oder nach Rostock in die forensische Psychiatrie umziehen darf.
Selbst wenn eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden sollte, bedeutet dies nicht dass aus einem Mord ein versuchter Mord wird (versuchter Mord ist der Rahmen 3-15 Jahre) oder es überhaupt irgendeinen Einfluss auf das Urteil bzw. das Strafmaß geben muss.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__21.html
...kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Gemildert bedeutet bei so einem Fall ganz bestimmt nicht, dass von lebenslang wegen heimtückischen Mordes abgesehen werden kann.
So einen offensichtlichen Schwachsinn würde der BGH sofort aufheben.
🦄 „Es gibt nur eine Person, die sich ungestraft die Welt macht, wie sie ihr gefällt und die sitzt heute nicht im Gerichtssaal.“🦄
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Trillerpfeife hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 17:57:00 Ich fände es sehr fatal aufgrund so eines Fragebogens eine Einschätzung abzugeben. Da wäre ja jeder Schuldunfähig am Ende und bekäme eine kurze Therapie.
Hierzu ein Nachtrag: Aus meiner Sicht ist es nicht erstrebenswert, statt eine Haftstrafe antreten zu müssen, in eine forensische Psychiatrie eingewiesen zu werden. Das war schon einmal Thema im Thread:
Gast hat geschrieben: ↑Montag, 12. Januar 2026, 22:41:15 Kann man ihr das Vergehen als Alleintäterin nachweisen, dürfte sie nach einem Sicherungsverfahren straffrei davonkommen. Je nach Diagnose stehen die Chancen gut, nach ein paar Jahren das ohnehin sehr heimelige Umfeld einer Klinik zu verlassen, um in Freiheit entlassen zu werden, wenn auch therapeutisch begleitet.
Sronson hat geschrieben: ↑Montag, 12. Januar 2026, 23:58:58Unabhängig davon, ob eine psychiatrische Unterbringung in einem solchen Fall nun unabdingbar wäre oder nicht, kann ich psychiatrischen Einrichtungen nichts „Heimeliges“ abgewinnen. Das gesamte Leben der Patienten ist dort vor allem von Restriktionen und Kontrollverlust geprägt – Freiheit und Würde werden faktisch an der Eingangstür abgegeben, hinzu kommt soziale Ausgrenzung.

Dazu eine Leseempfehlung: Irving Goffman:
„Asyle“ - ein auch heute noch hochaktuelles Werk.
Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 31. Dezember 2025, 17:44:38 Anbei noch ein Artikel zur Lage psychisch kranker Straftäter:
bei der psychiatrischen Behandlung von Häftlingen versagt unser Justizsystem häufig. Für viele schwer psychisch kranke Straftäter gibt es keine ausreichende Behandlung im Knast. Dabei haben rund 88 Prozent der Gefangenen mindestens eine psychische Erkrankung

[…]

In norddeutschen Gefängnissen gibt es keine vollstationären psychiatrischen Stationen, die Maßregelvollzugskliniken sind überfüllt und können daher auch kaum mehr aushelfen. Und eine Verlegung in die normale Psychiatrie draußen scheitert meist daran, dass sie Gefangene, die von Uniformierten rund um die Uhr bewacht werden müssen, nicht gerne aufnehmen.

[…]

Es gibt natürlich auch im Regelvollzug eine psychiatrische, ambulante Versorgung. Die wird von den "Besuchsärzten", den sogenannten "Konsilpsychiatern" wahrgenommen, die in der Regel einmal wöchentlich für einige Stunden in das Gefängnis kommen. Sie können Medikamente verschreiben, kurz zuhören, aber mehr nicht. Doch viele Menschen erkranken im Gefängnis so stark an der Psyche, dass sie eine stationäre Therapie bräuchten.
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ ... ug132.html
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Bei ihrem Talent als Circe und dem umwerfenden Charme :D wird sie schon einen Willfährigen finden, der sie mit einem gestohlenen Armeehubschrauber per Strickleiter beim Hofgang befreit, dabei mit einer Gatling Kanone 20 mm eine veritable Bresche in die Mauer schiessend, die den Gefangenen eine schöne Abwechslung mit fröhlichem Entspringen bietet, um dann im Tiefflug unter dem Radar über das Ostmeer in die weite Welt entfliehend zu einer geheimen Blockhütte im Nordlandgebirg
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Gastikus hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 18:55:41 Mord ist Mord
...
Gemildert bedeutet bei so einem Fall ganz bestimmt nicht, dass von lebenslang wegen heimtückischen Mordes abgesehen werden kann.
So einen offensichtlichen Schwachsinn würde der BGH sofort aufheben.

Es geht hier nur noch darum, ob sie in der JVA Bützow bleibt oder nach Rostock in die forensische Psychiatrie umziehen darf.
Habe ich grundsätzlich anders verstanden. Wenn die Schuld erheblich gemindert ist, kann man eben nicht sagen jo, heimtückischer Mord und fertig. Pech gehabt. Denn damit wäre die ganze Prüfung auf verminderte Schuldfähigkeit im Falle eines Mordes relativ sinnfrei. Du kannst mir aber gerne sagen warum der 21+49 im Falle einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht angewendet werden darf, obwohl der 49 genau auf lebenslange Strafe anspricht.....
Die Prüfung wo die Unterbringung erfolgt ist doch eine zweite, da zählen ja noch Dinge wie Gefährlichkeitsprognose mit rein.

Es gibt auch BGH-Urteile die die Anwendung von 21+49 bei Mord bestätigt haben, z.b. https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/200 ... -str-54_04, auch wenns da um Alkholrausch ging. Aber für psychische Beeinträchtigung wäre die Lage ja noch klarer als ein selbstständig herbeigeführter Alkoholrausch. So offentlichlich schwachsinnig sieht der BGH das dann wohl nicht immer.
Selbst wenn eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden sollte, bedeutet dies nicht dass aus einem Mord ein versuchter Mord wird (versuchter Mord ist der Rahmen 3-15 Jahre) oder es überhaupt irgendeinen Einfluss auf das Urteil bzw. das Strafmaß geben muss.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__21.html
Ich habe ja auch geschrieben KANN (Einfluss haben/gemildert werden). So wie es im 21er steht. Und natürlich wird aus einem Mord kein versuchter Mord, logo.

Aber vielleicht stellt sich die Diskussion ohnehin bald als umsonst heraus.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Mittwoch, 23. September 2026, 22:32:10 Ich muss sagen, seitdem ich die kurze direkte Konfrontation von Gina und Dorina gesehen habe, kokettiere ich ein wenig mit der hier bereits auch ein oder zweimal schon kurz erwähnten Idee einer "dissosiativen Amnesie".
Das würde jedenfalls vieles erklären.

Ein bisschen hab ich da auch schon mit KI recherchiert, aber die Wissenschaft scheint hier insbesondere mit Bezug zu Tötungsdelikten nicht viel vorweisen zu können leider.
Im internationalen Forschungsraum wird man fündig, zumindest was die statistische Einordnung anbelangt: Etwa 20–30 % der wegen Gewaltdelikten verurteilten Personen geben an, sich nicht an ihre Tat zu erinnern.

In Studien mit Psychologen & Psychiatern hielten knapp 40% die Angaben von Mördern zu einer tatbezogenen Amnesie für glaubhaft. Zwar wurden die Erhebungen in NO durchgeführt, doch soll die Annahme, Täter könnten sich aufgrund verdrängter Erinnerungen nicht an eine Tat erinnern, weltweit verbreitet sein.
Spoiler
…a nontrivial percentage of people who are accused or convicted of violent offenses claim crime-related amnesia. About 70 years ago, Leitch (1) found that 16 out of 51 offenders (31%) convicted of homicide reported memory loss for their crime. Several decades later, Taylor and Kopelman (2) interviewed 203 men charged with both violent and non-violent offenses. Of the 34 men accused of having committed murder or manslaughter, 9 of them (26%) claimed amnesia for their crime. More recently, Pyszora et al. (3) studied the case note-notes of 207 individuals sentenced to life imprisonment. In this sample, 60 (29%) reported memory loss for their offense. By and large, it seems that about 20 to 30% of those who have committed violent crimes claim crime-related amnesia (4). It should be noted here that this form of memory loss is not only reported by violent offenders: individuals convicted for sexual and property offenses also claim amnesia for their crimes (5).
In a follow-up study, Magnussen and Melinder (7) asked 857 Norwegian licensed psychologists, most of them working in the field of clinical psychology, for their opinion about this issue. Thirty eight percent of this sample of professionals endorsed the view that murderers who claim crime-related amnesia are honest about the gap in their memory. More recently, Melinder and Magnussen (8) asked 117 psychiatrists and psychologists who served as expert witnesses in Norwegian courts whether or not murderers who report crime-related amnesia are telling the truth about their memory loss. This time, 39 percent of the respondents indicated that such offenders are truthful about their amnesia. Because these studies were all conducted in Norway, one could argue that these findings may not be generalized to countries outside Scandinavia. However, according to Lynn et al. (9), the belief that offenders can repress crime-related memories appears to be a worldwide phenomenon.
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC6258786/
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Komisar_Rex_ hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 09:30:13 Vollzitat
Fast vergessen, es gibt nichts was es nicht gibt - Pick-Up-Artists, vielleicht interessierts den ein oder anderen in diesem Zusammenhang :lol: :lol: :lol:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pick-up-Artist
https://www.geo.de/wissen/praxistest-be ... 71360.html
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 18:29:48 Sicherlich fließt auch der mgl. Versuch der Angeklagten, den Gutachter durch Lügen zu beeinflussen, in die Beurteilung ein —> Ein Gutachter nimmt die Antworten nicht ungeprüft hin. Auch Reaktionen auf Fragen, Widersprüche & Ausweichverhalten könnten eine Rolle bei der Beurteilung spielen.

Wie weit Gina Auskünfte über eine evtl. Erkrankung erteilt hat, ist z. Zt. nicht bekannt.
Sie ist keineswegs verpflichtet, an einer Anamnese mitzuwirken.

Vermutlich wird sie nur Auskünfte erteilen, die für sie einen Vorteil ergeben, oder nur teilweise mitwirken, wenn es für sie günstig ist.
Ich denke, dass Gina dem Dr. med. Peter K. auch evtl. Erzählungen gemacht hat, die nicht ganz der Wahrheit entsprechen und oder kaum nachvollziehbar sind.

In Strafprozessen ist das Gericht gesetzlich dazu verpflichtet, bei entsprechenden Hinweisen (Medikamentenabhängigkeit, Drogenabhängigkeit oder psychische Erkrankungen) zu überprüfen, ob die Angeklagte zur Tatzeit überhaupt schuldfähig war. Also der Zeitpunkt, in dem die Straftat begangen wurde.

Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist als Beweismittel zu sehen und in diesem Fall besonders wichtig.

Gibt es eine Entscheidung des Gerichts, halte ich eine Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB für unwahrscheinlich.
Wenn Gina nach § 21 StGB eingeschränkt schuldunfähig ist, und der Schuldspruch dies dann berücksichtigt, hat sie Glück gehabt.

Die Kammer und der Gutachter haben bestimmt schon öfter Entscheidungen treffen müssen,
bezüglich Schuld od. Unschuld. Berufsanfänger sind das nicht, m. E.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Pentax77 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 21:22:04 Es gibt auch BGH-Urteile die die Anwendung von 21+49 bei Mord bestätigt haben, z.b. https://www.anwalt24.de/urteile/bgh/200 ... -str-54_04, auch wenns da um Alkholrausch ging. Aber für psychische Beeinträchtigung wäre die Lage ja noch klarer als ein selbstständig herbeigeführter Alkoholrausch.
Du hast Recht. In dem Fall hat der Angeklagte nicht lebenslang bekommen obwohl es Mord war. 12 Jahre kassiert
Und die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft scheiterten. Alkoholabhängigkeit seit dem 11. Lebensjahr + Tat im Rausch mit min. 2 Promille haben ihn gerettet = vermindert schuldfähig
Wir haben beide das Wort "kann" richtig benutzt. Theoretisch möglich aber praktisch einerseits eher selten und zB 3-5 Jahre für Mord würde der BGH sicherlich direkt aufheben. Ich sehe die Lage hier viel klarer als bei Gina H. :) weil einen Alkoholrausch kann so gut wie jeder nachempfinden
https://www.hrr-strafrecht.de/3/20/3-408-20.php
2. In den Urteilsgründen bedarf es einer konkretisierenden Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung des Betroffenen in der konkreten Tatsituation auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit auswirkte. Diese Darlegungsanforderungen hat der Tatrichter grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn der Angeklagte eine Exploration abgelehnt hat.
Bei psychischen Störungen gestaltet sich das viel komplizierter. mEn war Gina nicht im Drogenrausch, hatte keine Halluzination und hat auch keine Stimmen gehört. Aber mal sehen, wenn sie unbedingt in die Forensik will wird sie vielleicht im letzten Wort vom bösen Pferdekönig erzählen, der ihr Befehle gab die sie nicht ignorieren konnte.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Capybara »

Das kann nicht sein, dass dieses Trio..das Fabian nachts am Tuempel noch mal sichteten Missbrauch mit Fabian betrieben...er drohte alles der Mama zu erzaehlen..wollte schon frueher deswegen nicht mehr an Wochenenden dorthin...deswegen auch Bauchweh...und das ganze Vertuschung sein sollte?
Nicht bloss Rache oder Wunsch nach Versoehnung mit Fabians Vater...vielleicht zusatzliche Einkommensquelle im " Darknet"...krude Theorie ..bloss heutzutage ist alles moeglich mit all den ekelhaften Akteuren
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 24. September 2026, 23:40:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Gastikus hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 22:53:35 Du hast Recht. In dem Fall hat der Angeklagte nicht lebenslang bekommen obwohl es Mord war. 12 Jahre kassiert
Und die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft scheiterten. Alkoholabhängigkeit seit dem 11. Lebensjahr + Tat im Rausch mit min. 2 Promille haben ihn gerettet = vermindert schuldfähig
Wir haben beide das Wort "kann" richtig benutzt. Theoretisch möglich aber praktisch einerseits eher selten und zB 3-5 Jahre für Mord würde der BGH sicherlich direkt aufheben. Ich sehe die Lage hier viel klarer als bei Gina H. :) weil einen Alkoholrausch kann so gut wie jeder nachempfinden
https://www.hrr-strafrecht.de/3/20/3-408-20.php

Bei psychischen Störungen gestaltet sich das viel komplizierter.
Die Hürden sind so oder so nicht ohne. Erstmal muss Dr. ehemals Micha zu der Erkenntnis einer Einschränkung zum Tatzeitpunkt kommen. Ich bin da recht entspannt denn so ein Gutachten wird ja nicht pi mal Daumen oder aus einer rein subjektiven Wahrnehmung heraus erstellt, die Einflussmöglichkeiten von G halte ich hier für sehr gering, sondern schon nach einem gewissen Schema. Selbst eine lapidare Prüfung auf Autismus oder AHDS bei Kindern geht nach festgelegten Skalen und Standards, so wird es hier (hoffentlich) erst recht so sein. Da wird sicher vieles aus dem Verfahren und ihr Vorleben mit einfließen, die Berge von Sprachnachrichten etc.

Zum zweiten muss der Richter das auch anwenden. Können. Wollen. Ich kann mir vorstellen wenn das Gutachten auch nur einen Mikrometer vage bleibt und da einmal zu viel 'kann' oder 'wahrscheinlich' drin steht, wird er eine Begründung finden, das Strafmaß nicht zu reduzieren.

Für den Moment gehe ich immer noch von einer eisenharten Verurteilung lebenslang+schwere der Schuld aus. Tendenziell ohne Sicherungsverwahrung. (aber es wäre nicht das erste mal dass ich mit dem Strafmaß nach unten sehr überrascht wurde)
"„Wenn man ein bisschen logisch denken tut und eins und eins alles so zusammenzählt, dann kommen nur Fragezeichen raus“
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Capybara »

Kein normaler Mensch faehrt nachts mit um totes Kind zu betrachten...geschweige denn Polizei zu rufen..auch verkommene Personen die beiden Maenner...duese Gina H .umgab sich anscheinend auch nur mit Zwielichtigen und bekloppten( Mathelehrer, der sie finanziell unterstuetzte..man weiss fuer welche Dienste)...mir graust es einfach nur....
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 24. September 2026, 23:43:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sway »

Gastikus hat geschrieben: ↑Donnerstag, 24. September 2026, 18:55:41 Selbst wenn eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden sollte, bedeutet dies nicht dass aus einem Mord ein versuchter Mord wird (versuchter Mord ist der Rahmen 3-15 Jahre) oder es überhaupt irgendeinen Einfluss auf das Urteil bzw. das Strafmaß geben muss.

Gemildert bedeutet bei so einem Fall ganz bestimmt nicht, dass von lebenslang wegen heimtückischen Mordes abgesehen werden kann.
So einen offensichtlichen Schwachsinn würde der BGH sofort aufheben.
Siehe beispielsweise Frank Gust. Lebenslang, Schwere der Schuld (leider damals noch ohne Sicherungsverwahrung), trotz verminderter Schuldfähigkeit. Nach 6 Monaten als „untherapierbar“ von der Forensik in den Strafvollzug gewechselt. Nach 20 Jahren bisschen auf Freigang. Frag mich, ob G überhaupt Bock hat sich therapieren zu lassen, oder ob sie den Strafvollzug vorziehen würde…

Ich bezweifle dass man sie 100%ig schuldunfähig spricht.
Capybara

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Capybara »

Der Bub musste weg bevor er reden konnte..???
Zuletzt geändert von Sronson am Donnerstag, 24. September 2026, 23:45:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Capybara

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Capybara »

Ich denke an Mittaeterschaft...das ist ein abgebruehtes Trio gewesen..diese Gina H. und dieser Nachbar und der dritte Typ...
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