Auf jeden Fall der den auch Frau Nebenklage moniert hat.
Klar am Ende hätte kein Erkenntnisgewinn vorliegen müssen oder vielleicht auch nur das uns die Asiaten um Meilensteine überlegen sind. Ist auch ein Erkenntnisgewinn.
Nun können wir aber zumindest erkennen das es ein Revisionsgrund werden könnte. Also doch ein Erkenntnisgewinn.
Aber vielleicht hätten wie erkannt das GH und CD doch mehr Zeit am Bolzsee verbracht haben und eine spätere Inbrandsetzung gar nicht mehr in Frage kommt.
Erkenntnis wäre zumindest gewesen das CD geschwindelt hat.
Die Anklage muss dannn halt die Anklageschrift umschreiben, in sie ist nichtnochmal an den Tatort zurück gekehrt sondern hat die Leiche bis zum Zeitpunkt 12.45 angezündet.
Der Gutachter muss dann das Gutachten umschreiben, das das Feuer auch ca 2,5 bis 3 Stunden gebrannt haben muss.
Alles machbar.
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