Sronson hat geschrieben: ↑Donnerstag, 15. Oktober 2026, 19:39:48
Könnte es sein, dass Heike zum Schlag Mensch gehört, der aus Prinzip alle Mitmenschen duzt?
Nein. Ich meine mich zu erinnern dass sie ihn kannte von früher an ihrem Wohnort Krakow am See.
In Mecklenburg-Vorpommern existiert keine gesetzliche Namens-Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte.
Polizistinnen und Polizisten der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern können völlig freiwillig ein Namensschild auf der Uniform tragen.
Wenn sich ein Beamter dazu entscheidet, ein solches Schild anzubringen, ist es absolut üblich, nur den Nachnamen (z. B. „Müller“) oder den Nachnamen kombiniert mit der Dienstgradbezeichnung (z. B. „POM Müller“) zu nutzen. Der Vorname wird aus Datenschutz- und Eigenschutzgründen in der Regel weggelassen.
Geschlossene Einheiten: Bei Einsätzen in Hundertschaften (z. B. bei Demonstrationen oder Fußballspielen) tragen die Beamten aus taktischen Gründen generell keine Namensschilder, sondern eine taktische Rückenkennzeichnung (Ziffern-/Buchstabenkombination), über die sie im Nachhinein intern identifiziert werden können.
(Alles erguurgelt!)
Sway hat geschrieben: ↑Donnerstag, 15. Oktober 2026, 21:40:25
Ich empfinde das entwickelt sich auch hier in eine ganz unangenehme Richtung, dass ich gar nicht richtig weiss was ich schreiben soll. Warum möchte man Fabian hier nochmal irgendwie ohne jeglichen Hinweis zu einem Opfer machen? Ich finde es gehört sich nicht für Außenstehende, die ihn nicht mal zu Gesicht bekommen haben.
...
Aber etwas an den Haaren herbeiziehen, einzig und allein, aufgrund der Tatsache, dass das Opfer ein Kind war und es Männer im erweiterten Umfeld gab, ist schon drüber.
Genau
das. Solchen
xxxxxxxxxxxxxxxxxx Individuen sollte hier strikt keine Basis für ihre
xxxxxxxxx Schreibereien geboten werden