Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 14. Oktober 2026, 12:36:59
Deine Argumente und Methodiken führen jedoch an dem Punkt, so scheint es, zu einer Blockade von Alternativhypothesen, da du dich auf den Ermittlungsstand berufst, aber Hobby Ermittler keine „Untersuchungsmaßnahmen“ initiieren können
und entsprechend keine „Verifizierung bzw. Falsifizierung der Versionen/Hypothesen“ durchführen können.
Der spielerische Umgang mit „Was könnten 2 Laien und 3 Berufsrichter zu einer Alternativhypothese meinen und was wirkt überzeugend“ hat damit wenig zu tun, solange diese nicht tiefer ermittelt werden konnte.
[Farbliche Hervorhebung von mir]
Du unterliegst hier aus meiner Sicht einem Irrglauben, auch wenn es natürlich richtig ist, dass Hobby-Ermittler weniger Möglichkeiten haben als richtige Ermittler.
Zumindest der von mir farblich unterlegte Teil deiner Aussage ist jedoch teilweise nicht zutreffend.
Zwar ist es korrekt, dass es Hobby-Ermittlern an vielen Mitteln fehlt, um Hypothesen zu verfizieren, aber mitnichten bedeutet das, dass eine Hypothese augrund von bereits Bekanntem nicht falsifiziert werden kann.
Eine notwendige Voraussetzung dafür, dass eine Hypothese überhaupt durch gegenenfalls weitere Ermittlungsarbeit verifiziert werden kann, ist nämlich ganz offensichtlich, dass diese Hypothese nicht bereits vorab anderweitig durch bisherige Erkenntnise falsifiziert werden kann.
Wir haben das eindrucksvoll bei der kruden Pädoring-Theorie des Gastes
Kabooka14 in den lezten Tagen gesehen.
(Zum Glück war ich zu beschäftigt in der Zeit, um hier im Forum aktiv zu sein, und musste mir das nicht geben.).
Diese Theorie ist meinen Maßstäben nach nicht nur deswegen zu werverfen, weil keine konkreten Anhaltspunkte vorgetragen werden konnten und auf einen Bauchgefühl beruhten, sondern a priori schon deswegen, weil sie viel zu viele Widersprüchen/Ungereimtheiten mitsichbrachte, die mit den bestehenden Erkenntnisen der Beweisaufnahme nicht plausibel in Einklag zu bringen waren. (Insbesondere, die Erkenntnis das eine Kommunikation nicht über Ginas Handy stattgefunden haben müsste).
Mit anderen Worten, das was Hobby-Ermittler bezüglich Hypothesen, die andere Szenarien skizzieren als die Anklagehypothese, leisten können, sollte hier erstmal erbracht werden:
Eine Hypothese, die nicht allein schon mit den uns beannten Dingen aus großem Mangel an Plausibilität falsifizierbar ist und daher als unhaltbar verwrofen werden muss.
Ich halte zwar weiterhin konkrete Anhaltspunkte für ergänzende Hypothsen für unabdingbar, aber wenn nichtmal diese erste Hürde hier genommen werden kann, brauchst du auch nicht damit argumentieren, dass die Forderung nach konkreten Anhaltspunkten für Hobby-Ermittler eine Blockade von Alternativhypothesen darstellt.
Das tut sie nämlich erst dann, wenn jemand eine plausible nicht falsifisierbare Hypothese aufgestellt hat.
An dem Punkt würden wir dann zugegebenermaßen nicht mehr so leicht weiterkommen. Aber an diesen Punkt müssen wir erstmal kommen.
Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 14. Oktober 2026, 12:36:59
Dieselbe Angeklagte, der wohl Pseudologia Phantastica attestiert wurde, und bei welcher der Ehrenwerte n.B. Schütt fragt, „ob das Symptom ihrer Krankheit sei“?
Bisher ist keiner auf die Frage nach den Umfang der rechtskonformen Würdigung von Aussagen einer Pseudologica Phantastica Person eingegangen.
Was soll man zu der rechtskonformen Würdigung im Bezug auf Pseudologica Phantastica auch großartig sagen?!
Da gibt es meinem Kenntnisstand nach keine speziellen pauschalen jurstischen Besonderheiten.
Sprich, die rechtskonforme Würdigung unterliegt den allgemeinen, rechtlichen Grundsätzen der freien richterlichen Beweiswürdigung.
Oder laienhaft formliert: Was das Gericht daraus macht, ist ihm im Wesentlichen selbst überlasen.
Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 14. Oktober 2026, 12:36:59
Die Spuren waren auch zeitlich nicht einzuordnen, dass hat auch Ra Ohm aufgegriffen: Wenn zwei Schuh Spuren nebeneinander festzustellen sind, an einem Tatort an dem nur wenige Spuren gesichert werden konnten, können diese an verschiedenen Tagen entstanden sein, und müssen nicht im Zusammenhang stehen.
Bei dem Argument kann ich nur lachen. Besonders, weil ich es mit einem Zitat von dir selbst entschärfen kann:
Gastleser hat geschrieben: ↑Mittwoch, 14. Oktober 2026, 23:25:07
Entschuldige, aber dass ist zwar richtig, aber sehr weit von „Überzeugend“ entfernt, oder?