Erst scheinheiliges Zuckerbrot, dann die Peitsche?
Sronson hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 19:34:35
Schön, mal wieder von dir zu lesen!
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 20:20:53
Whataboutismus kannst du dir übrigens selbst vorwerfen: Du warst es, der meine Aussage [„Nicht jede Person, der die vorgeworfene Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, ist zwangsläufig unschuldig.“] auf eine falsche Ebene gezogen hat. Nicht umgekehrt!
Ach, wirklich?
Ausgangspunkt war der Eiskeller-Fall, in dem ein Unschuldiger zu 9 Jahren Haft verurteilt und in aller Öffentlichkeit durch den Dreck gezogen wurde, bis er schließlich trotz rechtskräftigen Freispruchs wegen Rufmords seine Heimat verlassen musste.
Catch22 hat geschrieben: ↑Freitag, 16. Oktober 2026, 22:12:30
Der Begriff „Eiskeller“ wird in einem deutschen Gerichtssaal nicht zum letzten Mal gefallen sein. Er hat noch eine große Karriere vor sich. Und dies ist alles andere als unanständig. Der Eiskeller-Fall ist eine bitterernste Mahnung!
Deine unmittelbare Reaktion darauf:
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 00:01:13
Doch grundsätzlich gilt: Nicht jede Person, der die vorgeworfene Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, ist zwangsläufig unschuldig.
Noch immer lässt mich das fassungslos zurück – nicht nur vor dem Hintergrund des Eiskeller-Falls.
Solche öffentlichen (!) Äußerungen nähren – unabhängig von Deiner Intention – einen unheilvollen Volksglauben, der die Atmosphäre in Aschau und im gesamten Chiemgau bis heute vergiftet und der einen jungen, unschuldigen Menschen in den Abgrund stieß – ein verlorenes Leben!
Dementsprechend fiel meine Antwort aus: empört und entrüstet, mit etwas Ironie. Herablassende Feindseligkeit und noch dazu Unterstellungen kann ich nicht erkennen:
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 02:58:42
Sehnsucht nach dem Mittelalter? Nach Hexenverbrennung? „Grundsätzlich“ und immer bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Alles andere wäre Lynchjustiz abseits aller Rechtsstaatlichkeit!
Bei der Vorstellung, selbst zu Unrecht einer Straftat beschuldigt zu werden, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft und Empathiefähigkeit.
Weder mit der Ausgangslage (dem Eiskeller-Fall) noch mit meiner Reaktion auf Deine Antwort darauf zu tun hat das, was Du darauf entgegnest. Rechtfertigung, Rechthaberei und Whataboutismus:
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 03:37:43
Nirgends habe ich gefordert, jmd. ohne ausreichenden Schuldnachweis zu verurteilen & zu bestrafen. Bitte lege mir keine Aussagen in den Mund, die ich nicht getätigt habe! Das ist eine ziemlich unfaire Diskussionsweise.
Du vermischst hier 2 völlig unterschiedliche Fragen:
1) Darf jmd. wegen einer Straftat verurteilt werden, wenn seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist? —> Nein.
2) Ist jmd. zwangsläufig unschuldig, wenn sich seine Schuld nicht zweifelsfrei nachweisen lässt? —> Auch nein.
Die Unschuldsvermutung sagt nämlich nichts darüber aus, was
tatsächlich geschehen ist, sondern lediglich darüber, wie eine beschuldigte Person
im rechtlichen Sinne zu behandeln ist. Das sollte man klar trennen!
Man könnte übrigens auch sagen: Bei der Vorstellung, einen geliebten Menschen durch einen Mord zu verlieren und erleben zu müssen, dass der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen wird, versagen leider allzu oft die eigene Vorstellungskraft & Empathiefähigkeit.
Erneut komme ich zum Kern, nämlich dem Ausgangspunkt zurück:
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 04:52:49
Wissen zu wollen, jemand sei schuldig, obwohl sich dessen Schuld nicht ohne vernünftige Zweifel beweisen lässt, ist anmaßend und ehrverletzend.
Täter ist oft genug nicht derjenige, den man dafür hält.
Wieder verlierst Du Dich in weitschweifigen Rechtertigungen und Rechthaberei – am Thema vorbei:
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 10:44:15
Noch einmal und ganz allgemein: Die Unschuldsvermutung macht aus einer
faktisch schuldigen Person keine faktisch unschuldige Person. Wenn Person A
tatsächlich Person B ermordet hat, ändert die Unschuldsvermutung nichts an dieser Tatsache. Sie schützt Person A lediglich davor, ohne ausreichenden Schuldnachweis von einem Gericht verurteilt zu werden.
Es als „anmaßend“ & „ehrverletzend“ zu bezeichnen, jmd. für schuldig zu halten, obwohl sich dessen Schuld [noch] nicht ohne vernünftige Zweifel beweisen lässt, ist völlig überzogen. Immerhin gehen Ermittler & Staatsanwaltschaft aufgrund konkreter Verdachtsmomente davon aus, dass eine Person eine Straftat begangen hat und erheben idF Anklage, obwohl die Schuld zu diesem Zeitpunkt noch nicht zweifelsfrei bewiesen ist. Oder glaubst du ernsthaft, Gina wurde angeklagt, weil Herr Nowack sie für unschuldig hält?
Zuguterletzt verlangst Du auch noch eine Statistik von mir:
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 10:44:15
Definiere „oft“! Gibt es hierzu entsprechende wissenschaftliche Studien? Soweit ich weiß, gibt’s für D keine belastbaren Zahlen. Die im Netz kursierenden Angaben beruhen tw. auf richterlichen Schätzungen und unterscheiden sich gravierend. Also worauf stützt sich deine Behauptung?
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 20:20:53
Für diese pauschale Aussage hätte ich weiterhin gern eine wissenschaftliche Quelle.
Es genügt, wenn nur ein einziger nicht der Täter ist, für den man ihn hält. Vor allem dann, wenn Du einmal selbst betroffen sein solltest!
Um dieser leidigen Debatte ein Ende zu setzen, schrieb ich:
Catch22 hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 18:53:47
Bitte verschone mich mit diesem unerträglich rechthaberischen Whataboutismus! Danke.
Nicht zu verkennen ist, dass ich inzwischen genervt war. Ist das so unverständlich?!
Sronson hat geschrieben: ↑Samstag, 17. Oktober 2026, 20:20:53
Persönliche Angriffe sind unerwünscht. Die Thread-Regeln gelten für alle, also auch für dich. Ich erwarte, dass du dich künftig daran hältst!
Willst Du mich rausekeln? Ich bin mir nicht bewusst, gegen Regeln verstoßen zu haben.