Keks22 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Oktober 2026, 12:58:32
Was ist denn deine Erwartungshaltung an einen RA?
Sagen wir mal du selber oder einer deiner nächsten Angehörigen befindet sich in einer adäquaten Situation.
Es sei nun dahingestellt ob schuldig oder nichtschuldig.
Wie sollte der RA agieren?
Nicht nur eine Frage an Dich sondern an alle.
Meine Erwartungshaltung an ein Plädoyer ist, dass es überzeugt und in sich stimmig ist. Das tut es dann, wenn es nachvollziehbar bleibt, auch wenn es logischerweise einseitig ist und man vielleicht die Dinge anders sieht. Ein Abdriften in theatralische Stories nervt nur.
Weiterhin empfinde ich das berichtete vorab "geplänkel" als völlig unprofessionell.
Ohm und er waren ernsthaft nicht abgestimmt wer beginnt ?
Was soll die Story vom "ich habe zum ersten Mal mich schriftlich vorbereitet ?" Bei mir bleibt hängen: Ok er hatte ein Problem (oh Gott, was sag ich bloß)
Was soll nach X Bezeugungen und kopfschüttelndes coram publico der jämmerliche Versuch seine G nicht als "Scheißkerl" darzustellen ? Sie ist ein Scheißkerl*in. Sie hat nicht nach ihrem Ziehsohn gesucht und das Gewese um ein totes Kind bagatellisiert. Danke, das reicht mir als Charakterstudie.