MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Pitahaya11

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pitahaya11 »

Fragjanur hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 16:46:19 , die sie einfach nachlässigt und selbstverliebt wie sie ist, nicht mal gelesen hat.
Jetzt hast du vergessen zu erwähnen - zum zigsten Mal im Thread -, dass ihr IQ zu dem Zweck nicht gereicht hat. :lol:
Fragjanur hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 16:46:19Und die restlichen Anträge der Verteidigung waren allesamt so platt vorgetragen, wenig bis gar nicht ausgearbeitet, dass man so lapidar auch keine Ernsthaftigkeit darin sehen kann. Wo bestand denn das Problem, die Anträge vernünftig zu begründen? Was genau hat man denn selbst für Fragen an die Zeugen gehabt? Welchen Zeugen konnte man denn innerhalb der Befragung komplett entkräften?
Ja, man fragt sich tatsächlich, warum die Verteidigung relativ schwach ihre Aufgabe des Verteidigens wahrgenommen hat. Uups, da geht's schon wieder mit dem Geschwurbsle los ... Neiiin! :mrgreen:
Zuletzt geändert von Sronson am Montag, 02. November 2026, 17:22:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitatkopf ergänzt
Pitahaya11

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pitahaya11 »

Sronson hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 16:52:55 Olaf K. ist als Verkehrstechniker tätig.
Wie komme ich von A nach Z? 8-)
Abc

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Wie läuft das im Falle einer Revision ab? Wird dann anhand der Aktenlagr neu beurteilt? Oder werden ggf. dann doch nochmal Zeugen gehört? Daten/Alibis überprüft?
Korkplatte
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Korkplatte »

Pitahaya11 hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 16:34:17 Brillen irgendwo abgelegt und vergessen wieder aufzusetzen? ;)

Es gäbe für G ein paar Gründe, ein Plus nicht zu benennen. :o
Nenne die Gründe, aber bitte nicht aus dem Reich der Fabeln. Davon lese ich genug.

@Sronson, danke.

Zum Thema Verteidigung, evtl. wiederhole ich mich auch, aber ein Verteidiger, der zugibt, keine Lust mehr gehabt zu haben um irgendwas nachzulesen in den Akten, weil er zu müde war, ist ein Armutszeugnis. Zumal er offenbar auf den letzten Drücker das Plädoyer ausgearbeitet hat.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Pitahaya11 hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 17:06:18 Wie komme ich von A nach Z? 8-)
Das kann alles mögliche sein, Straßenbau, Schienenbau, Ampelanlagen, Schilder, Kabel, Stellwerke, kleine arbeiten, größere Baustellen (irgendwo hieß es er geht auf Montage) etc. Pp.
Ein ehrenwerter Beruf.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Korkplatte »

Pentax77 hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 17:44:22

Frau Ex K. saß wohl so mir erzählt wurde am Donnerstag in Reichweite von mir. Habe es natürlich nicht überprüft und sie nicht gefragt sondern so geglaubt :D
Du warst ja jetzt ein paar Mal da. Welche Art von Zuhörern ist das? Sind "bekannte" Gesichter dabei?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Fragjanur hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 16:46:19 ...auf Vereidigung zu pochen.
Der Einzige der vereidigt werden wollte war Max G. ^^
"Ja, sie können mich meinetwegen vereidigen. Ich bleibe bei meiner Aussage" und dann hat der Richter gesagt, ich werde sie nicht vereidigen.
https://www.youtube.com/watch?v=uUZlsDO4JgY&t=4176s
OZ hat geschrieben: Zeuge hat einen Betreuer
Max G. leidet an ADHS, einer „Intelligenzminderung“ und einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Er ist mit einem Betreuer vor Gericht.
OZ hat geschrieben: Jetzt ist der Staatsanwalt dran
„Es ist schon auffällig, dass sie Belastendes nicht mehr gesagt haben wollen – aber anderes sehr gut erinnern“, hält Staatsanwalt Schley dem Zeugen G. vor. Der antwortet, dass er mit seiner Mutter vernommen wurde – und die Polizei vieles verwechselt habe.
https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/r ... 375HM.html
Ahhh, die anderen sind Schuld. Ganz zufällige Parallele zu einem anderen gewissen Individuum mit IQ 76.
Er wurde unvereidigt entlassen und ein Eid hätte bei dem "Affentheater", wie es aus einer Zuschauerreihe kommentiert wurde, eh nichts bewirkt oder geändert.
Korkplatte hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 16:16:49 ...vom unermüdlichen Gastikus.
Ein wenig Müde werde ich schon. Vielleicht liegt es an einem Konglomerat aus Lernbehinderung, niedrigem IQ und Verschwörungswahn, dessen Wurzeln und Stamm in einer kleinen Minderheit in Güstrow liegt und über ähnlich veranlagte Kartenleger, Pseudodetektive, Rechtsextreme, Tiktoker und andere SM Kasperle über mittlerweile 12 Monaten hinweg Äste geschlagen hat und dessen Zweigspitzen auch hier aktiv sind 😌
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Fragjanur hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 16:46:19 Weiterhin wissen wir z.B. gar nicht, was in den Akten im Selbstleseverfahren steht. Auch hier hat die liebe Gina diese einfach nicht gelesen, wie sie angab und trotzdem ihre Einlassung verfasst, obwohl in denen möglicherweise ganz andere Ermittlungsergebnisse zu finden waren, die sie einfach nachlässigt und selbstverliebt wie sie ist, nicht mal gelesen hat.
Naja also Die Ermittlungsakte räumst du aber auch sehr häufig aus dem Regal ;-)
Man kann ja nun nicht immer alle Gegenargumente mit Ermittlungsakte entkräften und eigene Argumente damit stärken ;-)

Sooo ergiebig wird das denke ich gar nicht mehr sein was da noch verborgenes drin steht. Da steht auch extrem viel zu Gina drin, ihr gesamtes Vorleben, viele viele Ermittlungen die ins Leere geführt haben etc.pp.

Und weil einmal Gina mit dem Lesen nicht hinterher kam, sei es aus technischen Gründen oder was anderes, gilt das ja nicht für alle Zukunft. Wichtiger ist ja, dass ihre Verteidiger alles lesen und kennen.
Weiterhin ist das eine Unterstellung, dass die Kammer sich nur auf Gina H. eingeschossen hätte, das weißt du doch gar nicht, wer da alles überprüft wurde und wie das Urteil begründet sein wird? Man konnte an Richter Schütt sehr gut sehen, dass er sehr detailliert gefragt hat und sehr aufmerksam die Ermittlungsergebnisse geprüft zu haben schien.
Die Verteidiger sehen das auch so. Ich muss mich aber hier nicht für die und deren Arbeit rechtfertigen. :-)
Wo bestand denn das Problem, die Anträge vernünftig zu begründen? Was genau hat man denn selbst für Fragen an die Zeugen gehabt? Welchen Zeugen konnte man denn innerhalb der Befragung komplett entkräften?
Hast du alle Begründungen vorliegen? Ich nicht. Ich habe einen Tag erlebt, in dem eine Salve von 7 oder 8 Anträgen in sehr langatmigen Amtsdeutsch inklusive Begründungen vorgetragen und direkt im Anschluss bei all diesen Anträgen in gleichfalls langatmigem und beinahe gleichem Wortlaut beantragt wurde abzulehnen.

Nach meinem Empfinden waren das nicht so viele Anträge als dass man die noch hätte einbauen können. Manche Prozesstage waren ja vor dem Mittag bereits fertig. Man hätte nicht unbedingt viele zusätzliche Tage gebraucht. Wenn überhaupt.
Dass Ch.D nicht die ganze Wahrheit gesagt hat und vermutlich doch ein gesteigertes Interesse an Gina hatte, sieht man an dem, was da zutage kam. Diese unzähligen Nachrichten und die Treffen, wo er sofort alles stehen und liegengelassen zu haben schien, die SN, die Fotos. Da bedeutet aber noch keine Tatbeteiligung.
Nochmal, es geht nicht um Tatbeteiligung wenn da einer als Zeuge sitzt. Was willst du den auch Fragen über ihn selbst? Wie vorgeschlagen wurde unter Eid? Dann gibts gar keine Aussage.
Wenn du als Verteidigung anfängst gegen Zeugen Anträge zu stellen wird das wie man hier sieht abgelehnt. Wie die StA es gerne formulierte "dient lediglich der Ausforschung". Naja.....
Wie war das mit der Polizistin die zu Matthias' Alibi aussagen sollte? Verhindert. Kam die später nochmal? Keine Ahnung. Den Ablauf des Verfahrens, die Ermittlungen und die geladenen Zeugen bestimmt ja nicht die Verteidigung. Wenn die Ermittlungen vorneweg scheiße waren wird auch das Verfahren scheiße (bzw gut/gut, um die Diskussionsgefahr hier zu minimieren). Als StA muss man sich halt überlegen ob alles was man so ermittelt hat für eine Anklage/Haftbefehl ausreicht. Und nicht erst während dann der Prozess gegen eine konkrete Person läuft.
Und zu den Kinderzeugen. Hat der Vater des Jungen, der angab, den Fabi nachmittags noch gesehen zu haben, am selben Abend sein Kind gefragt? Dorina soll erst um 20:30 die Vermisstenanzeige getätigt haben. War der Vater am selben Abend noch bei der Polizei, um seine und die Aussage seines Kindes zu machen? Ist das so zeitnah passiert, da Fabi da ja "nur" vermisst wurde und eine große Chance bestanden hätte, ihn zeitnah ausfindig zu machen - gehen wir mal vom Normalfall aus und vernachlässigen, dass er da schon erstochen, tot, angezündet seit den Mittagsstunden am Tümpel lag.
Hätte man leicht klären können indem man ihn vorgeladen hätte. Zehn Minuten hätten gereicht. Abgelehnt. Dabei hätte er auch bestätigen können, dass er unter den Eltern war, die Dorina alle durchtelefoniert hat, bevor sie zur Polizei gegangen ist. Oder auch nicht. Natürlich konnte er es so schon vorher wissen.
Wann er oder sein Sohn befragt wurden und wann er sich meldete, steht bestimmt in den Ermittlungsakten :-)

Ob das am Ende zu etwas geführt hätte weiß man nicht, aber es geht hier auch eher um formaljuristische Dinge, die hinterher eben Fragen aufwerfen (warum hat man nicht....?)
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Abc hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 17:26:09 Wie läuft das im Falle einer Revision ab? Wird dann anhand der Aktenlagr neu beurteilt? Oder werden ggf. dann doch nochmal Zeugen gehört? Daten/Alibis überprüft?
Hier wird ein Kapitaldelikt vor einem Schwurgericht am Landgericht Rostock verhandelt, deswegen ist nur ein Antrag auf Revision möglich. Die Akten sowie Aufzeichnungen zum gesamten Prozess sowie zur Urteilsfindung gehen an den BGH und werden auf gerügte Rechtsfehler geprüft. Gerne selbst gurgeln/ recherKIeren "unterschied berufung/revision" sowie "revision im mordprozess wird eingelegt. was macht der BGH genau?"
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__333.html
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Ver ... _node.html
StPo Drittes Buch Rechtsmittel Vierter Abschnitt Revision § 333 bis § 358 StPO
Nebenbei bermerkt: Irgendwer mit wahrscheinlich ausgeprägter Leseschwäche und Verständnisproblemen hat hier mal behauptet, dass wenn Gina H. freigesprochen werden sollte, die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel (in diesem Fall Revision) einlegen kann. Das ist falsch.
Bei einem Freispruch kann die Verteidigung keine Revision einlegen, denn
Der Angeklagte ist durch das freisprechende Urteil nicht beschwert. [...] Ein ihm günstigeres Ergebnis als die Freisprechung kann der Angeklagte nicht erzielen.
https://blog.burhoff.de/2020/03/revisio ... zulaessig/
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Abc hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 17:26:09 Wie läuft das im Falle einer Revision ab? Wird dann anhand der Aktenlagr neu beurteilt? Oder werden ggf. dann doch nochmal Zeugen gehört? Daten/Alibis überprüft?
Revision ist eine reine Kontrollinstanz, nur als sehr kurzer Hinweis.
Das bedeutet, der BGH erhebt hier keine neuen Beweise und vernimmt keine Zeugen, sondern prüft das vorliegende Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Noch gibt es keine mögliche Revision im Fall Fabian.

Wurde schon mal von mir erwähnt.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Gastleser hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 14:37:51 Weitere Meinungen zu Darsow:
https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelmor ... der_Schuld
Sronson hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 14:27:06 Im Fall Darsow finde ich das angenommene Motiv sehr überzeugend.
@Sronson
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Dachte erst, dein Kommentar wäre ironisch gemeint, aber das scheint ja tatsächlich deine Meinung zu sein.
Ziemlich spannend, denn ich bin der genau gegenteiligen Auffassung: Für micht ist das Motiv in diesem Fall vollkommen absurd und wirkte immer wie völlig ideenlos von den Ermittlern konstruiert.
Mein Bauchgefühl sagt mir bei dem Fall auch, dass Darsow wirklich unschuldig ist. Mein Verstand hingegen sagt mir, egal ob schuldig oder unschuldig, juristisch geesehen ist es unendlich beschähmend, dass der Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt wurde.

Das Urteil des Landgerichtes im Fall Darsow an sich war aber zumindest juristisch extrem sauber begründet, sodass es der Revision standhalten konnte, auch wenn es mich persönlich nicht zweifelsfrei überzeugt hat.

Und damit will ich auch den Bogen wieder zum Fall Fabian spannen, denn jedem sollte mittlerweile klar sein, dass egal wie das Urteil hier ausfällt, es auf jeden Fall in die Revision gehen wird.
In einer Revision passiert allerdings was ganz anderes, als die meisten das sich hier wohl vorstellen scheinen. In erster Linie kommt es bei den Erfolgschancen in einer Revision darauf an, wie akribisch das schriftliche Urteil formuliert wurde. Sprich, zum jetzigen Zeitpunkt darüber zu spekulieren oder gar Prognosen darüber abzugeben, ob eine Revision erfolgreich sein könnte oder nicht, ist vollkommen witzlos, es sei denn man bezieht sich auf Verfahrensfehler.

Folgendes hatte ich auch schon mal erwähnt, und der Fall Darsow ist ein Paradebeispiel dafür, das jeder sogar selbst nachlesen kann:
Die Mehrheit der Juristen geht davon aus, dass ein Urteil, das von juristisch sehr erfahrenen Menschen mit dem Wissen, dass der BGH es bis ins kleinste Detail sezieren wird, verfasst wurde, immer einer Revision standhalten kann.
Der Verteidiger von Darsow meinte damals diessbezüglich zu dem Urteil sowas wie "Das Urteil ist nur für den BGH geschrieben wurde" und spielte dabei, darauf an, dass sich die Richter die maximal juristische Mühe gegeben haben, das Urteil so akribisch formuliert auszuarbeiten, dass es der Revision standhalten kann (, was es auch tat, für diejenigen, die den Fall nicht kennen).
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 15:58:05 Mich erinnert Andreas Darsow an Chris Watts. Beide wirken pedantisch, beherrscht, auffallend gefühlsarm. Nach außen hin bekommt man eine kontrollierte, beinahe sterile Fassade zu sehen. Probleme werden nicht offen ausgetragen, sondern ausgesessen, bis sie unerträglich werden.

Schade, dass es keinen eigenständigen Thread zum Doppelmord von Babenhausen gibt!

Interessant, dass du das mit Darsow so siehst. Ich hatte den eher auf dem Unschuldig-Radar. Mein Wissen dazu basiert aber hauptsächlich auf dem Podcast „Die Nachbarn“. Ich fand den ziemlich gut recherchiert damals (wobei die Quali der beiden Damen irgendwie nachgelassen hat mittlerweile). Kennst du den?

Warum gibt es eigentlich keinen Thread dazu? Ist ja recht bekannt. Ist ja im Prinzip ein gelöster Mordfall.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Pentax77 hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 18:54:59
Hätte man leicht klären können indem man ihn vorgeladen hätte. Zehn Minuten hätten gereicht. Abgelehnt. Dabei hätte er auch bestätigen können, dass er unter den Eltern war, die Dorina alle durchtelefoniert hat, bevor sie zur Polizei gegangen ist. Oder auch nicht. Natürlich konnte er es so schon vorher wissen.
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Aber das ist doch wirklich ganz klassisches Hören/Sagen. Das wird in jedem guten Justiz-Thriller ohne jegliche Begründung mit Hammerschlag abgelehnt.

Es ist weder ein Beweis noch Indiz, wenn jemand etwas wiedergibt, was ein anderer gesagt hat. Es ist schwach. Ausserdem gibt es einen mittelbaren Zeugen, dessen Glaubwürdigkeit geprüft werden kann. Der war sich ja recht sicher, dass es Freitag war und hat es auch so gesagt.

Wen Dorina angerufen hat, steht 100%ig in den Telefondaten und in der Akte. Da braucht man keinen Zeugen zu.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von HE_Gffnkkd »

Pentax77 hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 16:10:07 Man kann natürlich als Kammer und StA sagen ja nee, wir konzentrieren uns hier auf die Angeklagte und die Anträge bringen keinen Beweis wo sie selber war, aber dann muss man sich nicht wundern falls einem das Urteil hinterher um die Ohren fliegt.....
Ne ne ne, Momemt mal.

Der Antrag von Ohm zielte auf den Aufenthaltsort von CD um die Zeit beim Bolzsee Treffen mit Gina herum ab. Insbesondere ging es darum festzustellen, wann denn wohl dieses Treffen zu Ende gewesen sein soll. Und Die Verteidigung beabsichtigte mit dem Antrag, zu zeigen, dass das Treffen länger ging, als von der Staatsanwaltschaft angeommen und Gina die Leiche nach diesem Treffen somit nicht mehr verbrannt haben kann.

Unter diesen Voraussetzungen ist es aber komplett logisch und folgerichtig den Antrag abzulehnen und im Kern zu sagen "Was interessiert es uns hier in diesem Verfahren, ob CD noch länger am Bolzsee war oder nicht, wenn wir daraus ohnehin nicht schlussfolgern können, dass Gina auch noch länger am Bolzsee gewesen sein muss?"
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 20:02:08 Ne ne ne, Momemt mal.
Eben. Wenn man am See sowieso nur nebeneinander sitzt und sich gegenseitig Nachrichten schickt oder mit wem auch immer telefoniert, fällt es einem CD vll gar nicht auf, dass G bereits über alle Feldwege gebraust ist.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Korkplatte hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 17:34:10 Nenne die Gründe, aber bitte nicht aus dem Reich der Fabeln. Davon lese ich genug.
Ich wusste, dass du damit kommst. :P

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Gastikus hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 18:36:13
Ein wenig Müde werde ich schon. Vielleicht liegt es an einem Konglomerat aus Lernbehinderung, niedrigem IQ und Verschwörungswahn, dessen Wurzeln und Stamm in einer kleinen Minderheit in Güstrow liegen und über ähnlich veranlagte Kartenleger, Pseudodetektive, Rechtsextreme sowie Tiktoker und andere SM Kasperle über mittlerweile 12 Monaten hinweg Äste geschlagen hat und dessen Zweigspitzen auch hier aktiv sind 😌
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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HE_Gffnkkd hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 19:40:23
Vielleicht ist das im Fall Darsow herausgearbeitete Motiv für manche nicht nachvollziehbar, weil sie selbst nicht besonders geräuschempfindlich sind oder extrem auf chronischen Schlafmangel reagieren. Für andere Menschen bedeuten solche dauerhaften Belastungen allerdings schlimmsten Terror. Ich kann verstehen, wenn man Gewaltfantasien gegenüber seinen lärmenden Nachbarn entwickelt; den Mord an sich selbstverständlich nicht [ich würde in einer solchen Situation wegziehen.]

Der Doppelmord von Babenhausen ist bei Weitem nicht der einzige Fall, in dem Nachbarn infolge eines lang andauernden Lärmstreits getötet wurden.
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
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Pitahaya11 hat geschrieben: ↑Montag, 02. November 2026, 20:09:50 Ich wusste, dass du damit kommst. :P

Gents first! Nenne du bitte die Gründe, warum es für G keinen Grund gäbe, ein Plus nicht zu benennen.
Das habe ich bereits mehrfach getan. Da du immer und grundsätzlich ausweichst, darfst du gerne meine Beiträge diesbezüglich durchsuchen. Ich bin übrigens weiblich.
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