Ein Geständnis würde ihm nicht angerechnet werden. Siehe die Antwort von talida:
talida hat geschrieben:
Man wird ihn wegen Mordes anklagen, da die Mordmerkmale ja eindeutig (mMn sogar alle) erfüllt sein dürften und er somit auch die Höchststrafe bekommen wird (mit oder ohne Geständnis spielt keine Rolle).
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
talida hat geschrieben: Auch an der besonderen Schwere der Schuld wird er wegen der Brutalität und Verwerflichkeit der Tat kaum vorbeikommen, was bedeutet, dass er nach den 15 Jahren nicht freikommen wird ...
sondern dann vom Gericht in regelmäßigen Abständen (2-3 Jahren) geprüft wird (gute Führung, Reue der Tat usw.) wie lange er noch bleiben muss ...
Somit würde sich ein Geständnis also erst "lohnen", wenn er ca. 18 Jahre abgesessen hat und seine Tat glaubhaft bitter bereut.
Aber ich denke mal darüber brauchen wir uns keinen Kopf zu machen, da er ja vermutlich in Österreich auch noch angeklagt und verurteilt werden wird.
Wo er dann wie lange absitzen wird steht derzeit ja noch in den Sternen.
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