Naseweis hat geschrieben:Es ging darum, ob man als Mutter alles wissen will oder nicht und dazu hat eben jeder seine eigene Meinung. (Siehe meinen Beitrag dazu oben).
Also verstehen kann ich Dich auf jeden Fall.
Wäre halt die Frage, wie man es erreichten könnte, dass ein Verdächtiger zum Beantworten aller Fragen geführt wird.
Die Frage haben sich schon viele gestellt und einige kamen dann halt auf die Idee, dass man ihn ja zwingen kann.
Was unterm Strich auf Folter oder mildere Formen von psychischem und physischem Druck-Ausüben hinausläuft. Das ist jetzt ethisch suboptimal, aber vor allem kann es eben auch zu Falschgeständnissen oder anderen Formen von sachlich-falschen Aussagen der Angeklagten führen, die letztlich nur die tatsächliche Aufklärung der Straftat unterlaufen.
Und davon profitieren Angehörige jetzt auch nicht.
Frag mich aber selbst auch öfters, ob man statt der "Peitsche" nicht einfach "Zuckerbrot" nehmen könnte, also Vergünstigungen für Täter anbieten könnte, die zur
glaubwürdigen und
vollständigen Aufklärung ihrer Taten beitragen. Also die völlig im Einklang mit "objektiven Sachbeweisen" stehen.
Bzw umgekehrt, dass für Täter, die das nicht tun, ihr Verhalten eben negativ in die Strafbemessung einbezogen wird. Also das unterläuft ja nicht den Rechts-Grundsatz, dass der Angeklagte sich nicht belasten muss und schweigen darf.
Es geht ja durchaus auch um die Situation der Geschädigten bei Kriminalfällen, also die Angehörigen.
Nicht nur um den korrekten Umgang mit Angeklagten und Verurteilten.
Das ist nicht nur als emotional und ethisch relevant, sondern das ist eigentlich eine Wurzel von Rechtsprechung an sich, also die Idee von Sühne, Ausgleich und symbolischer oder auch materieller Wiedergutmachung.
Das kann man nicht durch Verweis auf moderne Paragraphen der aktuellen Strafgesetzgebung wegbügeln, die ändert sich und die gesellschaftliche Akzeptanz von Strafrecht ist schon wesentlich, das finden sogar Juristen so und Leute, die sich über Modernisierung von Recht & Justiz den Kopf zerbrechen.
Wenn ein Täter die Situation der Angehörigen verbessert durch Vollaufklärung, ist das jedenfalls hilfreich und eine Form der Ausgleichs, und vergleichbar mit glaubhafter Reue oder einem Geständnis. Daher sollte es mMn auch anders bewertet werden als wenn der Täter gänzlich schweigt oder nur das "gesteht", was er nicht mehr leugnen kann.