Hi, ähm ich habe doch dazu auch "Tötungsdelikt" geschrieben also eine Straftat durch die ein Mensch ums Leben kommt.Steglitzer hat geschrieben: Bitte bei den Fakten bleiben: Von Mord hat die StaA nicht gesprochen, sondern von Totschlag. Dies ist ein gravierender Unterschied juristisch.
Von Mord geht die Staatsanwaltschaft sicherlich nicht aus, angeklagt war er wegen Totschlags aber ich bezweifle das sie "Mord" ganz auschließen können. Da die Indizien eher für Totschlag sprechen haben sie ihn zwecks diesem Tatverdacht festgenommen und wieder frei gelassen.