VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Notare, Makler usw. haben von Berufs wegen generell ein berechtigtes Interesse und einen allgemeinen Zugang zu den digitalen Grundbüchern. Eine Prüfung des berechtigten Interesses im Einzelfall wäre nicht verhältmäßig. Ein Vertreter dieser Berufsgruppen, due mit Immobilien zu zun haben, könnte immer angeben, dass es einen Interessenten für den Kauf oder Verkauf gebe.
Also könnte uns ein Mitglied dieser Berufgruppen (ohne zu erwähnen, dass er aus einer dieser Berufgruppen ist) hier über die Bad Windsheimer Immobilie berichten.
HansSachs

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von HansSachs »

Hast Du Grund zu der Annahme, dass sich unter dem knappen Dutzend Personen, die hier halbwegs regelmäßig mitdiskutieren, ein Notar befindet?
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Es gibt in Deutschland etwa 7.000 Notare, ungefähr 0,0084% der Bevölkerung.

https://www.bnotk.de/die-bundesnotarkam ... snotariat).

Daher ist relativ unwahrscheinlich, dass einer unserer geschätzten Mitforisten in diesem Thread gerade in dem Beruf tätig ist.

Bei Maklern ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund der Andeutungen im Forum wohl höher.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Auch bei einem Grundbuchauszug gilt die DSGVO Datengrundschutzverordnung.
Die Grundbuchauszüge werden nicht ohne Grund auch dokumentiert, Passvorlage, Schriftstücke usw.

Quelle u.a.
https://www.konzept17.de/news/das-grund ... dsgvo.html.

Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass ein Forumsmitglied hier, zu diesem Zweck, an aktuelle und konfliktgeladenen
Dokumente, z. Zt. legal herankommt.
Missbrauch der Daten, ist außerdem strafbar - siehe Quelle !
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 27. Dezember 2023, 06:45:03 Andere Frage: Weiß jemand wo die Firma von U. T. hingezogen ist?
In der F.-Straße klebt ein anderer Name an der Klingel und am Briefkasten :shock:
Bei U. T. daheim ist kein neuer Aufkleber am Briefkasten, da ist die Firma also nicht.

Gegenfrage liebe Fränkin, sind beide Gesellschaften mit derselben Geschäftsanschrift verschwunden ?
Denn beide GmbHs haben oder hatten ja denselben Geschäftsführer U.T., bezüglich der RB und de-is trading GmbH.

Kann sein, dass auch eine Fehleinschätzung bei mir vorliegt.
Gast5

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Gast5 »

Der DSGVO wird in der Tat streng angewandt. Evident.
Auf einem der öffentlichen Portale ist eine so genannte Bonitätsveränderung vermerkt, am 7.8.23 - bei einer Firma R.B M…….! ??
Also ein öffentlich zugänglicher Vermerk.
Allerdings sind weitere Details mit der Paywall verbunden.

Eventuell steht das im Kontext dieser Firmen.

A.R. - Fall bleibt sehr tragisch.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Ich hatte die Hoffnung, dass vielleicht ein Mitleser einen Notar oder Makler im Bekanntenkreis hätte, der hier unter Zusicherung von Quellenschutz mit Informationen aushelfen könnte.

Zur Adresse: Könnte man einen offiziell ausehenden Brief an die letzte bekannte Adresse schicken mit dem Vermerk "Nicht nachsenden. Mit neuer Abschrift an Absender zurück"? Von Banken habe ich solche Briefe mit duesem Vermerk schon gesehen.

Zum Fortbestand der GmbH: Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer U.T. und Strippenzieher und Firmen-Landrover-Fahrer D.B. sitzen seit knapp vier Monaten in Untersuchungshaft. Protest, dass hier ein ehrliches, solides Wirtschaftsunternehmen vernichtet werde, war nicht zu vernehmen.
Was macht denn jetzt der nicht-tatverdächtige Firmen-Jaguar-Fahrer?
Steht der Jaguar noch am Wohnsitz von U.T.?
Wenn ja, werden die Leasing-Raten wohl noch gezahlt.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Zum Fortbestand der GmbH: Alleingesellschafter und einziger Geschäftsführer U.T. und Strippenzieher und Firmen-Landrover-Fahrer D.B. sitzen seit knapp vier Monaten in Untersuchungshaft. Protest, dass hier ein ehrliches, solides Wirtschaftsunternehmen vernichtet werde, war nicht zu vernehmen.

Aber die U-Haft hat halt, auch noch andere Nebenwirkungen !

Aber Dir würde es auch mit gefallen, dass sich Angehörige von U.T. kaum mehr aus dem Haus wagen und somit
Stigmatisiert werden, ängstlich die Rollos herabgelassen werden, um sich vor neugierigen Blicken zu schützen.
Die Fassaden des Anwesen verunreinigt werden und selbst im Hof stehende Fahrzeuge mutwillig beschädigt werden.
Sie sind Mitverlierer bei dieser Angelegenheit, wie andere auch.

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung und zwar bis zur Urteilsfindung !
Für die Maßgabe der Urteilsfindung ist weder eine B...-Zeitung, noch die N.N. relevant.

Wo ist denn bislang, die groß angekündigte Anklageschrift, der Staatsanwaltschaft geblieben ?
Philly_PA

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Philly_PA »

Alex123 hat geschrieben: Freitag, 29. Dezember 2023, 13:44:41 Zur Adresse: Könnte man einen offiziell ausehenden Brief an die letzte bekannte Adresse schicken mit dem Vermerk "Nicht nachsenden. Mit neuer Abschrift an Absender zurück"? Von Banken habe ich solche Briefe mit duesem Vermerk schon gesehen.
Klar kann man das.
Was macht denn jetzt der nicht-tatverdächtige Firmen-Jaguar-Fahrer?
Feiert Silvester in Budapest.
Turmfalke23 hat geschrieben: Sonntag, 31. Dezember 2023, 17:48:33 Deutschland gilt die Unschuldsvermutung und zwar bis zur Urteilsfindung !
Für die Maßgabe der Urteilsfindung ist weder eine B...-Zeitung, noch die N.N. relevant.
Turmfalke23 hat vollkommen Recht! Und davon kann hier kaum die Rede sein. Immer wieder wird von den Medien verbreitet, laut der Ermittlungsbehörden sei Alexandra "wohl tot". Beweise? Null. Plausibel? Null. Keine Leiche, kein Blut, kein nichts.

Wenn die Schwarzgeldgeschichte und die Mahnbescheidgeschichte der BILD und anderer Zeitungen stimmen (und dafür spricht einiges), dann hätte Alexandra mit der Kontensperrung und Schufa auf jeden Fall Ärger mit der Postbank und dann fast sicher auch mit weiteren Behörden gehabt. Flucht bleibt die wahrscheinlichste Variante.

In unserem schönen Land (oder auch sonstwo in Westeuropa und selbst in Rumänien) braucht sie einfach nur ohne Papiere und alles (genau so wie sie verschwunden ist) zu einer beliebigen staatlichen Stelle zu gehen (große Auswahl hier https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluec ... -node.html) und sich radebrechend als schwangere Ukrainerin auszugeben, deren Mann vor ihren Augen erschossen wurde. Dann ist überall für sie gesorgt.

Nach den ersten Formalitäten kann sie dann per Prepaid-Handy und WhatsApp mit jedem unerkannt Kontakt pflegen, mit dem sie will.

Und dann wohnt sie halt unter falschem Namen in einer der zahllosen vom Staat angemieteten Privatwohnungen.
Wo ist denn bislang, die groß angekündigte Anklageschrift, der Staatsanwaltschaft geblieben ?
Werden die wohl kaum raushauen, während die Handvoll berichtende Journalisten im Weihnachtsurlaub ist. Vielleicht denken sie auch gerade noch mal über ihre Story nach.
Noris

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Noris »

Im Dezember wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 28.567 Asylanträge gestellt.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldunge ... ?nn=284830

Davon dürften erheblich weniger als die Hälfte Frauen sein; wenn man dann etwa ein Viertel (erste Dezemberwoche) abzieht und noch um Altersgruppe und ungefähre ethnische Herkunft bereinigt (keine Afrikanerinnen und muslimische Araberinnen), liesse sich die Zahl für Deutschland vielleicht sogar noch überprüfen, wenn die Polizei auf die Idee gekommen ist.

Wenn die Meldung jedoch im Ausland erfolgte oder in Deutschland offiziell zunächst unterblieb, wäre es aussichtslos. Zusammen mit der hollywoodreifen Handyaktion nach Italien und dem Jaguar nach Rumänien ein Geniestreich, die Behörden und Steuerfahnder an der Nase herumzuführen.

Wenn in der Anklageschrift nicht doch noch literweise Blut mit eindeutiger Herkunft auftaucht, wird das ein interessanter Prozess.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Die Flüchtlingsbehörden sind nicht doof. Die überprüfen die aufgetischten Geschichten auf Plausibilität. Bei Alexandra wäre eine Ukraine-Lügengeschichte schon am Anfang aufgeflogen, weil sie vermulich weder Ukrainisch noch Russisch sprach.

Dagegen ist der Tod von Alexandra plausibel, weil sich D.B. und U.T., die sie zuvor durch Mahn-/Vollstreckungsbescheid erfolglos versucht haben, wirtschaftlich zu vernichten, just vor einem wenige Tage später anstehenden Gerichtstermin aus zwei unterschiedlichen Richtungen auf Gebiet in Schwabach zubewegten, in dem Alexandra ihre Pflegetochter in die Kita brachte. Dabei schalteten D.B. und U.T. gleichzeitig kurz vor Schwabach ihre Mobiltelefone aus, um bei ihrem Tun (und das war sicher keine Fluchthilfe für die Frau, die sie in ihren Augen bestohlen hat) nicht mehr lokalisierbar zu sein.
Mahn-/Vollstreckungs-Bescheid sind gescheitert, weil der Betrug aufflog Alexandra sich zivilrechtlich und mit Strafanzeigen gegen D.B. und U.T. gewehrt hat. Es hat keinen Schufa-Eintrag und auch kein Aufschrecken des Arbeitgebers Postbank gegeben.
Die von den Notarverträgen vollkommen unabhängigen Zahlungen aus Schwarzgeldbeständen von D.B./U.T. an due Verkäufer können rechtlich in keinster Weise der Verantwortung von Alexandra zugeordet werden ( es sei denn, sie wärevso dumm gewesen, Dokumente zu hinterlassen, aus denen ihre Anstiftung der beiden zu solchen Zahlungen hervorginge).

Mit D.B. und U.T. trifft es die Richtigen. U.T. hat jahrelang von seinen krummen Touren profitiertbund gut gelebt. Damit, dass nun alles zusammengebrochen ist, müssen sie leben.

Es gab auch in anderen Mordprozessen ohne Leiche Verurteilung. Bei D.B. und U.T. sollte es mindestens zu Verurteilungen wegen der Schwarzgelder und des Betrugs beim Mahn-/Vollstreckungsbescheid reichen.

Was hat es mit dem nicht-tatverdächtigen Firmen-Jaguar-Fahrer und Budapest auf sich? Wo kommt die Information her?
(Ich habe Silvester auch in Ungarn gefeiert und war am 27.12. kurz in Rumänien)
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 27. Dezember 2023, 06:45:03 Andere Frage: Weiß jemand wo die Firma von U. T. hingezogen ist?
In der F.-Straße klebt ein anderer Name an der Klingel und am Briefkasten :shock:
Bei U. T. daheim ist kein neuer Aufkleber am Briefkasten, da ist die Firma also nicht.
Ich gebe Dir Recht - da ist tatsächlich aktuell nix mehr - wie man in Franken sagen würde.
Aber warum denn nur ??
Noris

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Noris »

Alex123 hat geschrieben: Montag, 01. Januar 2024, 17:35:12 Die Flüchtlingsbehörden sind nicht doof. Die überprüfen die aufgetischten Geschichten auf Plausibilität. Bei Alexandra wäre eine Ukraine-Lügengeschichte schon am Anfang aufgeflogen, weil sie vermulich weder Ukrainisch noch Russisch sprach.

Dagegen ist der Tod von Alexandra plausibel, weil sich D.B. und U.T., die sie zuvor durch Mahn-/Vollstreckungsbescheid erfolglos versucht haben, wirtschaftlich zu vernichten, just vor einem wenige Tage später anstehenden Gerichtstermin aus zwei unterschiedlichen Richtungen auf Gebiet in Schwabach zubewegten, in dem Alexandra ihre Pflegetochter in die Kita brachte. Dabei schalteten D.B. und U.T. gleichzeitig kurz vor Schwabach ihre Mobiltelefone aus, um bei ihrem Tun (und das war sicher keine Fluchthilfe für die Frau, die sie in ihren Augen bestohlen hat) nicht mehr lokalisierbar zu sein.
Mahn-/Vollstreckungs-Bescheid sind gescheitert, weil der Betrug aufflog Alexandra sich zivilrechtlich und mit Strafanzeigen gegen D.B. und U.T. gewehrt hat. Es hat keinen Schufa-Eintrag und auch kein Aufschrecken des Arbeitgebers Postbank gegeben.
Die von den Notarverträgen vollkommen unabhängigen Zahlungen aus Schwarzgeldbeständen von D.B./U.T. an due Verkäufer können rechtlich in keinster Weise der Verantwortung von Alexandra zugeordet werden ( es sei denn, sie wärevso dumm gewesen, Dokumente zu hinterlassen, aus denen ihre Anstiftung der beiden zu solchen Zahlungen hervorginge).

Mit D.B. und U.T. trifft es die Richtigen. U.T. hat jahrelang von seinen krummen Touren profitiertbund gut gelebt. Damit, dass nun alles zusammengebrochen ist, müssen sie leben.

Es gab auch in anderen Mordprozessen ohne Leiche Verurteilung. Bei D.B. und U.T. sollte es mindestens zu Verurteilungen wegen der Schwarzgelder und des Betrugs beim Mahn-/Vollstreckungsbescheid reichen.

Was hat es mit dem nicht-tatverdächtigen Firmen-Jaguar-Fahrer und Budapest auf sich? Wo kommt die Information her?
(Ich habe Silvester auch in Ungarn gefeiert und war am 27.12. kurz in Rumänien)
Die mögen nicht doof sein, sind aber völlig überfordert. Die nehmen was kommt. Ob jemand rechtmäßig da ist, wird erst viel später geprüft. Außerdem gibt es eine halbe Million rumänischsprachiger Ukrainer als lokale Minderheit.

https://www.bpb.de/themen/europa/ukrain ... 20Moldauer.

Ich halte die Überlegung von Philly für ziemlich interessant.

Das andere haben die Zeitungen im wesentlichen vom gesprächigen Freund Mathelehrer. Der erzählt hat seine Version. Wir warten besser auf die Anklageschrift.
Mahn-/Vollstreckungs-Bescheid sind gescheitert, weil der Betrug aufflog Alexandra sich zivilrechtlich und mit Strafanzeigen gegen D.B. und U.T. gewehrt hat. Es hat keinen Schufa-Eintrag und auch kein Aufschrecken des Arbeitgebers Postbank gegeben.
Kann sein, dass Du nicht Bescheid weißt, aber was Du schreibst ist falsch.
Heckengäu
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Das ist ja total :idea: genial! :o

Während die 2 übellaunigen Bösewichter Frau Alexandra fangen, foltern, füssilieren wollten, sass diese just 5 Minuten vorher bereits beim Bruderherz im Jaguar XJ 12 Zylinder und liess sich mit 300 Sachen gegen Osten hinter die Karpaten chauffieren, wo die Geschwister ein geheimes verschwiegenes Ferienhäuschen haben und dort erst mal Brotzeit machten, um dann zu shoppen in Moldawien: Freizeitkleidung, Jagdkleidung, Köchin, Hausbursche für alles, Waffen kurz und lang bis Kaliber 50 (Präzisionswaffe Emmet Light 50 die einem Mann auf Anderthalb Kilometer Entfernung noch den Brustkorb zerschmettert), dazu 2 Zentner Munition aller Kaliber, Schiesspulver und Wiederladegerät, Sprengstoffe und Zünder und natürlich 2 schnelle feuerrote 1.000er Ducati Multistrada 4 Zylinder Motorräder für Schotterpisten und Wälder mit Gewehrhaltern für Büchsen und Drillinge zur Bärenjagd und Elchjagd.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Noris hat geschrieben: Montag, 01. Januar 2024, 19:59:14 Die mögen nicht doof sein, sind aber völlig überfordert. Die nehmen was kommt. Ob jemand rechtmäßig da ist, wird erst viel später geprüft. Außerdem gibt es eine halbe Million rumänischsprachiger Ukrainer als lokale Minderheit.

https://www.bpb.de/themen/europa/ukrain ... 20Moldauer.

...
Die sprechen aber nicht nur Rumänisch sondern auch Ukrainisch und Russisch.
Die Überprüfung durch einen ukrainischen Übersetzung findet zeitnah statt.
Dass die nehmen, was kommt, ist eine Mär, die du hier auftischst.
Alexandra war vermutlich nie in der Ukraine und hätte vermutlich nicht eine einzige Detailfrage zur Prüfung der Stimmigkeit ihrer Geschichte beantworten können.
Selbst wenn man annehmen würde, dass sie mit einer Lügengeschichte am Anfang durchgekommen wäre, mehr als zwölf Monate hätte sie das nicht durchgehalten.

Die Indizien (Bewegungsprofile und Ausschalten von Mobiltelefonen, im Grundbuch nachlesbare Preise bei den Immobilienverkäufen, Betrug beim Mahnbescheid, zivilrechtliches Vorgehen dagegen, Strafanzeigen gegen D.B. und U.T., bevorstehender Gerichtstermin, Leihen des Mitsubishis vom Tschetschenen usw.) sprechen gegen D.B. und U.T. Da braucht es keine Informationen von Freund Mathelehrer.

Solange ich hier keinen Nachweis sehe, dass der Arbeitgeber Postbank von den privaten Geschäften Alexandras vor ihrem Verschwinden Kenntnis erlangt hat, gehe ich davon aus, dass das nicht der Fall gewesen ist.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Erstaunlich, dass von D.B. und U.T. auch nach vier Monaten Untersuchungshaft ohne Kommunikationsmöglichkeit untereinander noch keiner angefangen hat zu singen, also jeder der beiden weiterhin überzeugt ist, dass der jeweils andere nicht als erster singen und hinhängen wird.
Könnte dafür sprechen, dass die mutmaßlichen Taten von beiden zu gleichen Teilen begangen wurden.
Noris

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Noris »

Alex123 träumt hier einfach in seiner bürgerlichen Wohlanständigkeit von einem Staat vor sich hin, wie er in seiner Jugend in der Schule gelernt hat. Und diesen Fall hier scheint er in Blankenese, Grünwald oder Oberkassel im LeCorbusier-Sessel zu bearbeiten.

https://www.bild.de/bild-plus/politik/i ... .bild.html
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 46832.html

Faeser will jetzt offiziell machen, was längst Fakt ist: da gibt es bestenfalls noch sporadisch Untersuchungen, wenn ein Asylbewerber allzu dreist lügt und unangenehm auffällt. Die anderen werden durchgewunken. Viel später schaut vielleicht mal jemand bei der Antragsprüfung genauer hin. Das ist aber auch egal, denn abgelehnte Anträge führen selten zur Abschiebung, und bei einer Frau mit Kleinkind im Leben nicht.

Zum Stand der Ermittlungen glaubt er halt, was er glauben will. Fein. Warten wir auf die Anklageschrift. Wenn die Staatsanwaltschaft sich da so sicher wäre wie Alex123, wäre sie ja schon längst verlesen.

Und da die zwei Inhaftierten nicht doof sind, ihre Rechte kennen und verdammt gute Anwälte haben, singen die auch nicht. Der Staat muss ihnen eine Tat nachweisen, und schlüssige Indizien oder gar Beweise wären längst den Medien präsentiert worden. Klotzbücher hat aber bekanntlich genau das Gegenteil gesagt: das eine zwingende Beweisstück haben sie nicht, und das "letzte Puzzlestück", die Leiche, schon gar nicht.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Ihre Rechte nützen D.B. und U.T. herzlich wenig, wenn einer von beiden einen geringeren Anteil an den mutmaßlichen Taten hat. Dann wird der auch auf Anraten seines Verteidigers (wie heißen die Verteidiger, Abkürzungen?) anfangen zu singen und mit dem größeren Anteil hinzuhängen, um einer für seinen Anteil zu hohen Strafe zu entgehen.
Fränkin
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Es gibt eine neue Pressemeldung der Staatsanwaltschaft. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... 2024/1.php

Der Text:
Pressemitteilung 1 vom 09.01.2024
Im Vermisstenfall Alexandra R. Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Alexandra R., den 50-jährigen Dejan B., und seinen Geschäftspartner, den 48-jährigen Ugur T., Anklage wegen des Verdachts der Geiselnahme und des Mordes sowie weiterer Delikte erhoben.

Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:

Am Vormittag des 09.12.2022 folgten die Angeschuldigten Alexandra R. in einem geliehenen PKW zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat Schwangeren gehörte. Dort überwältigten sie Alexandra R. und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein. Spätestens dort veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen. Anschließend töteten sie Alexandra R. und versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.

Wie geplant täuschten die Angeschuldigten vor, dass Alexandra R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer der Angeschuldigten versandte zu diesem Zweck Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Personen, bevor er das Telefon nach Italien verbrachte, um eine falsche Spur zu legen.

Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. Dejan B. hatte die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten Alexandra R. während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte zuletzt ausschließlich über die GmbH des Ugur T., bei der auch Dejan B. angestellt war. Alexandra R. erwarb mit Hilfe von Dejan B. über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Diese wurden über Ugur T.s GmbH saniert, vermietet und veräußert.

Nach der Trennung von Dejan B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten, über die er eigenmächtig seine Geschäfte abgewickelt hatte. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, die zu den genannten Anzeigen durch Alexandra R. und einem gerichtlichen Kontaktverbot für Dejan B. führten.

Um sich dennoch am Vermögen von Alexandra R. zu bereichern, erwirkten die Angeschuldigten durch falsche Angaben einen Vollstreckungstitel für die von ihnen betriebene GmbH gegen Alexandra R. in Höhe von 784.660.82 Euro. Alexandra R. ging zivilrechtlich hiergegen vor und wurde nach Überzeugung der Anklagebehörde deshalb eine Woche vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth von den Angeschuldigten entführt und getötet.

Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Habgier, niedrige Beweggründe und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen und zu verdecken, als erfüllt an.

Die Angeschuldigten, die sich in diesem Verfahren seit 06.09.2023 in Untersuchungshaft befinden, haben sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht geäußert.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem mehr als 100 Zeugen und 10 Sachverständige benannt.

Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.
Turmfalke23
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Spielt doch das leerstehende Haus in SC- Limbach eine Rolle, nicht die Kita in Schwabach Herderstr.
Ebenso die Lagerhalle in Sindersdorf. Einige Beitragsschreiber lagen bei ihren Vermutungen nicht weit daneben!
Danke auch, für den Beitrag/Mitteilung der Staatsanwaltschaft Nbg/Fü. vom 09.01.2024.

Wenn das Landgericht Nbg./Fürth die Anklage zulässt, wird es sehr hoch spannend!

Hier unten auch ein Bericht v. Focus online.

https://m.focus.de/panorama/welt/schwan ... 59420.html

Nach dem Verschwinden einer Schwangeren aus Nürnberg hat die Staatsanwaltschaft deren ehemaligen Lebensgefährten und einen weiteren Mann wegen Mordes und Geiselnahme angeklagt.

Die beiden Männer sollen die 39-Jährige im Dezember 2022 überwältigt, verschleppt, getötet und ihre Leiche an einem bislang unbekannten Ort versteckt haben, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Danach sollen die Männer vorgetäuscht haben, dass die im achten Monat schwangere Frau sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Der 50-Jährige und der 48-Jährige haben sich laut der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.

Das Motiv für die Tat ist den Ermittlungen zufolge ein Streit, unter anderem um viel Geld. Der frühere Lebensgefährte aus Bosnien-Herzegowina soll das Geld der leitenden Bankangestellten für Immobiliengeschäfte genutzt haben, die über den zweiten Angeklagten, einen Deutschen, liefen.

Nach der Trennung habe die Frau die Zusammenarbeit beendet und den Zugriff auf ihre Konten verweigert. Mit einem Vollstreckungstitel hätten die beiden Männer versucht, an rund 785.000 Euro zu kommen. Dagegen ging die Schwangere zivilrechtlich vor. Eine Woche vor der entscheidenden
Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sei sie dann verschwunden.
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