Agatha Christie hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Dezember 2022, 19:20:44Woher willst Du wissen, was in den Akten steht?
Das wurde schon hundertfach erklärt und es ist sehr einfach.
In den Akten steht objektiv und definitiv nichts, was einen dringenden Tatverdacht begründet. Das ist ein Fakt und eindeutig. Sonst hätte die Staatsanwaltschaft der Entscheidung des Haftrichters im März 2019 widersprochen. StA ist diesbzgl an Gesetze in ihrem Handeln gebunden.
Die StA hat aber nicht nur nicht widersprochen, sondern viel mehr eingeräumt, dass die Einschätzung - Kein-dringender-Tatverdacht-gegen-Florian-R - auch aus ihrer Sicht angemessen ist.
Das heißt logisch, zwingend und eindeutig: In den Akten ist kein
eindeutiger Beweis vorhanden, der ein Tötungsdelikt im Haus belegt und es ist auch kein Beweis in den Akten, aus dem
eindeutig hervorgeht, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat.
Wäre da beides eindeutig, wär der Schwager nämlich dringend tatverdächtig, weil es dann keine andere vernünftige Erklärungsmöglichkeit gäbe und die Voraussetzung für dringenden Tatverdacht erfüllt wäre. Und dann müsste er beim Verdacht eines Kapdelikt inhaftiert werden.
Ein dringender Tatverdacht bedeutet übrigens: Hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige die Straftat begangen hat. (Dafür müssen die Beweismittel noch nicht gerichtsfest aufgearbeitet sein).
Die ist bei Florian R nicht gegeben. Aus den Ermittlungsakten lässt sich also im Umkehrschluß
eindeutig nicht ablesen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass FR eine Straftat begangen hat, ermittlungstechnisch belegbar wäre. Das ist, was ich und jeder weiß, was in den Akten im Ergebnis steht, ohne zu wissen, was genau und im Detail drin steht.
Agatha Christie hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Dezember 2022, 19:20:44Für mich steht die Aussage der Ermittler, dass sie davon ausgehen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Also müssen sie Indizien haben, es fehlt aber die Leiche.
Indizien haben allerdings nicht das Potenzial, eindeutige Szenarien zu belegen und andere auszuschließen. Sie legen nur etwas nahe und lassen etwas anderes weniger wahrscheinlich erscheinen. Das weniger Wahrscheinliche kann aber dennoch stattgefunden haben. Bei einem Beweis ist das weniger Wahrscheinliche aber ausgeschlossen.
Das ist einer der Unterschiede zwischen Beweis und Indiz. Indizien können auch im Widerspruch zueinanderstehen. Zwei Beweise können sich aber nicht gegenseitig ausschließen. Dann ist einer kein Beweis, sondern ein Irrtum.
Und was soll das mit der fehlenden Leiche überhaupt aussagen?
Wenn es zutreffen würde, was die Ermittler teils behaupteten, nämlich dass sie eindeutig belegen könnten, dass Rebecca im Haus starb, gewaltsam, dann bräuchten sie die Leiche nicht wirklich. Jedenfalls nicht, um den Tod im Haus und auch nicht um die Täterschaft FR zu belegen. Weil sie mit den Beweisen gemäß ihrer Aussage ja ihren gewaltsamen Tod angeblich schon belegen können. Und indirekt bzw. in der Schlußfolgerung auch, dass FR dafür verantwortlich sein müsste. Weil sonst niemand da war.
Wie gesagt, es gibt Fälle, die so erfolgreich gelöst werden. Der Fall aus München, den ich im letzten Post nannte, wurde so gelöst. Da hatte man eben Blut und Gehirnmasse gefunden und Zeugen, Drohungen des Täters im Vorfeld usw., aber keine Leichen und der Verdächtige wurde dementsprechend auch inhaftiert, da trotz fehlender Leiche der Verdacht dringend und später hinreichend war und er nach Anklageerhebung und -stattgabe und Prozess verurteilt wurde.
Die Aussage: "Es fehlt nur die Leiche" ist einfach nur das Eingeständnis, dass die angeblichen Beweise "der Ermittler", dass Rebecca im Haus zu Tode kam, lediglich Indizien sind. Und als Indizien sind sie eben uneindeutig sind und somit ist die Sichtweise und Theorie "der EB" eben nicht alternativlos. Und deshalb mussten sie das Abräumen ihres vermeintlich dringenden Tatverdachts widerwillig hinnehmen.
Und auch wenn ich die Ermittlungsakten nicht kenne, der Haftrichter und der Staatsanwalt kennen sie und anhand des Gangs des Verfahrens und wie die Akten bewertet wurden, ist es schlicht nicht möglich, dass diese suggerierten bzw. imaginierten Beweise in der Form existieren. Das würde Schritte seitens der StA auslösen
müssen, gemäß StPO, die nicht stattfanden.
Es wäre gut, das zur Kenntnis zu nehmen. Dieses Blackbox-Beweisumkehr-Dings ist nämlich keine gute Ausweichstrategie, sondern eine Sackgasse.
Agatha Christie hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Dezember 2022, 19:20:44ich schließe mich der Ansicht der Ermittler an.
Prima. Ist allerdings für den Ausgang einer Strafsache völlig irrelevant, wie Menschen aus der Bevölkerung sich inhaltlich positionieren. Egal ob von dir oder mir oder irgendwem sonst. Da ist keine Abstimmung und kein Dschungelcamp. Sondern ein empirischer Prozess. Da ist Meinung von Laien wie uns hier 100% irrelevant. Das ist auch gut so. Man darf halt eine haben und auch äußern und sich drüber freuen.
Agatha Christie hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Dezember 2022, 19:20:44Bei Georgine Krüger war es zunächst ein echter Vermisstenfall. Sie ist nachweislich auf dem Weg vom Bus nach Hause spurlos verschwunden. Nach jahrelanger intensiver Ermittlungsarbeit konnte der Täter in der Nachbarschaft zur Wohnung der Familie Krüger überführt werden.
Ja und? Jeder Vermisstenfall - Rebecca Reusch ist ein "echter" Vermisstenfall - ist anders als der andere. Es gibt Parallelen und es gibt Unterschiede. Auch bei Rebecca Reusch ist es eben möglich, dass ihr etwas Ähnliches wie Georgine Krüger widerfuhr, sprich, dass sie an einem anderen Ort als im Haus des Schwagers Verbrechensopfer wurde, und auch jemand anders als der Schwager oder eine andere Person aus dem familiären Umfeld der Täter ist. Wie gesagt, rein logisch ist es auch möglich, dass sie noch lebt, auch wenn es vielen wenig wahrscheinlich vorkommt.
Aussagen von Ermittlern, in denen sie sich nicht einmal eine absolut abgesicherte Beweislage ausdrücken, sondern ein gerüttelt Mass an auslegung, Interpreatiomn usw durchblicken lassen, und sogar explizit von "Deutung" und "Einschätzung" etc pp sprechen, mit absoluten Gewissheiten päpstlicher Unfehlbarkeitsgüteklasse zu verwechseln ist denn schlicht und ergreifend eine suboptimal-ausbaufähige Form von Beweiswürdigung oder vll auch einfach nur Ausdruck eines kindlichen Wunsches von unfehlbare Autoritäten geführt zu werden. Und das passiert im Fall RR laufend, dass jmd darauf hinweist, dass die Ermittler irgendeine Einschätzung haben und dann meint, dass wäre wahrhaftig wie Moses Gebote.
Niedlich, aber in keiner Weise überzeugend.