Meiner Einer hat geschrieben: ↑Donnerstag, 13. April 2023, 11:50:25
Ist FR denn jetzt offiziell „Beschuldigter“ oder noch immer „TV“?
Ist ja ein gewaltiger Unterschied
Er war auf jeden Fall verfahrenstechnisch Beschuldigter. Sonst hätte gegen ihn nicht in der Tiefe ermittelt werden könnten, rein formal-rechtlich. Um ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person zu eröffnen - über den Anfangsverdacht hinaus, muss sie zum Beschuldigten werden. Sie hat dann das Recht zu schweigen, die erhobenen Anschuldigungen zu erfahren, und Recht auf anwaltlichen Beistand , usw..
FR wurde immer wieder seitens Steltner als Beschuldigter bezeichnet. MW ist der Beschuldigten-Status auch erforderlich, bei einer U-Haft (abgesehen vom ebenfalls dafür nötigen dringenden Verdacht). Auch das Recht zu Schweigen, von dem er Gebrauch machte, hat nur ein Beschuldigter, ein mit Anfangsverdacht tatverdächtiger Zeuge aber bspw. nicht.
Vermutlich wird er weiterhin als Beschuldigter geführt, auch wenn er nicht mehr dringend verdächtigt wird.