@Leni: an so eine Karte kann ich mich nicht erinnern. Ich denke da aber ohnehin an private Kameras, die nicht ganz legal justiert waren und unerlaubterweise Bereiche aufzeichneten. Das hätte sich logischerweise nicht herumgesprochen, da es kein Nachbar an die grosse Glocke hängen würde. Nicht nur wegen dem illegalen Aufnahmewinkel, sondern auch, weil man den Mund hält, wenn der eigene Nachbar eines Tötungsdelikts verdächtigt wird.
Vor Gericht liegt es im Ermessen des jeweiligen Richters, ob derartige Aufnahmen als Beweis zugelassen werden oder nicht. Es wäre also eine 50/50 Chance, ob verwertbar oder nicht. Unter Umständen also viel Aussagekraft aber wertlos. Ich kann mir sogar vorstellen, dass daraus auch die beiden unterschiedlichen Entscheidungen der beiden Richter resultieren, die über die U-Haft entschieden. Einer hätte es als Beweis gewürdigt, der andere nicht.
Das sind eben meine Gedankengänge.