Die Mordkommission hat aber erst den Fall ab 23.02. übernommen, wie soll das gehen?Yanell hat geschrieben: ↑Donnerstag, 30. Januar 2025, 19:28:17 Rebecca Reusch wurde am Nachmittag des 18. Februar 2019 als vermisst gemeldet.
Deshalb wurden die Kameras im Bus und in der Bäckerei am selben Tag ausgewertet. Rebecca Reusch war darauf nicht zu sehen.
Quelle: https://www.bunte.de/panorama/news-aus- ... r-aus.html
(Das ist übrigens normal, dass das sofort gemacht wird. Weiß ich aus eigener Erfahrung. Vielen Dank hier an dieser Stelle für die erfolgreiche Suche an die Münchner Polizei)
VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Entschuldige, dann sind sie auf dem falschen Dampfer, um nicht das böse Wort zu sagen.Marcu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 30. Januar 2025, 20:16:05 Nein, Glage hat sich selbst dazu geäußert und sowohl die BVG-Aufnahmen, als auch die Aufnahmen der Bäckerei sind laut seiner Aussage vorliegend und keine Rebecca zu sehen.
https://www.berliner-kurier.de/berlin/l ... -li.185861
https://www.merkur.de/deutschland/vermi ... 20564.html
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Doch die nicht etwa von der Bäckerei mit der Kamera an der Decke?Marcu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 30. Januar 2025, 20:18:55 Warst du einmal persönlich in der Gegend? Gropiusstadt/ Neukölln?
Dann kannst Du Dir auch erklären warum mit hoher Wahrscheinlichkeit die Aufnahmen vorliegend sind.
Ebenfalls von Kesy.![]()
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Ja, die Sicherheitsbestimmungen der BVB. Löschung der brisanten Daten nach 48 Stunden!Marcu hat geschrieben: ↑Donnerstag, 30. Januar 2025, 20:27:03 Kannst du bitte eine Quelle nennen, nicht von vor zwei Tagen, sondern das sie in diesem Fall nicht vorliegend sind?
-
- Moderator
- Beiträge: 7029
- Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
- Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
- Sterne: 👣
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Das steht nicht in dem Artikel, dass die Kameras am selben Tag ausgewertet wurden. Da steh nur, dass Rebecca am 18.2. verschwand. Sonst steht gar kein Datum bzgl. der Abläufe drin. Der Artikel selbst ist von Oktober 2021 und basiert auf einem BILD-Artikel bzw BILD-TV-Beitrag "Achtung, Fahndung" von Ende September 2021. Da wird schon gesagt, dass die Kameraaufnahmen der einen Buslinie zur Schule (aber auch nur die) gesichtet worden seien. Und die der Bäckerei Backfee an der Haltestelle Alt-Buckow. Und dass Rebecca darauf nicht zu sehen wäre. Wann das Material gesichert und gesichtet worden sei, wird da aber nicht angegeben. Auf die Datenschutzthematik, dass es nach 48 h eigentlich gelöscht hätte sein müssen, wird nicht eingegangen. Auch nicht darauf, dass eine Bäckerei die Straße filmt, was ja ebenfalls verboten ist.Yanell hat geschrieben: ↑Donnerstag, 30. Januar 2025, 19:28:17 Rebecca Reusch wurde am Nachmittag des 18. Februar 2019 als vermisst gemeldet.
Deshalb wurden die Kameras im Bus und in der Bäckerei am selben Tag ausgewertet. Rebecca Reusch war darauf nicht zu sehen.
Quelle: https://www.bunte.de/panorama/news-aus- ... r-aus.html
https://www.bild.de/video/clip/news-inl ... .bild.html
Normal ist es bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren, dass die Polizei sofort reagiert und reagieren muss. Oder bei Menschen, bei denen eine hilflose Lage anzunehmen ist, z.B. wg. Krankheit. Aber Rebecca fiel nicht in diese Kategorie. Da wurde nicht gleich losgelegt mit dem vollen Programm, sondern zunächst gewartet, ob sie am Tag drauf wieder auftaucht. Weil das der Normalfall ist bei 15 J. Die Mutter beschwerte sich noch am 20.2. über Untätigkeit.
Die erste Vermisstenanzeige der Polizei stammt vom 21.2., also drei Tage nach dem Verschwinden, das war die mit dem Lolita-Foto. Die war noch recht unpräzise. https://tantower.wordpress.com/2019/03/ ... ca-reusch/ (unten)
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Daraufhin antwortete die Polizei, dass sich die Familie doch bei der übergeordneten Dienststelle bescheren könne, außerdem seinen sie überlastet.z3001x hat geschrieben: ↑Freitag, 31. Januar 2025, 02:09:40 ...
Normal ist es bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren, dass die Polizei sofort reagiert und reagieren muss. Oder bei Menschen, bei denen eine hilflose Lage anzunehmen ist, z.B. wg. Krankheit. Aber Rebecca fiel nicht in diese Kategorie. Da wurde nicht gleich losgelegt mit dem vollen Programm, sondern zunächst gewartet, ob sie am Tag drauf wieder auftaucht. Weil das der Normalfall ist bei 15 J. Die Mutter beschwerte sich noch am 20.2. über Untätigkeit.
Deshalb entschied die Familie Reusch selbst die Fahndung nach Rebecca aufzunehmen und las u.a. den Router zuerst aus. Sie erhofften sich damit, etwas über den Verbleib von Rebecca zu erfahren.
Nach Expertenansicht hätten zu diesem frühen Zeit auch tatsächlich Untersuchungen zu einem möglichen Erfolg führen können.
Das ist in vielen anderen Vermisstenfällen außerhalb von Berlin auch der Fall gewesen.
Viele Beispiele ließen sich nennen, was sicherlich unbestritten sein dürfte.
-
- Beiträge: 2636
- Registriert: Mittwoch, 05. Juli 2017, 17:34:43
- Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit zwei Goldenen Kronen für 2000 Beiträge) - Sterne:
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Die Öffentlichkeitsfahndung wurde erst nach einigen Tagen veranlasst. Ist ja schließlich ein extremer Eingriff ins Persönlichkeitsecht der Vermissten und Familien.
Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass die Kameras ausgewertet wurden, da es sich um interne Ermittlungen handelt.
Zudem sind ja die Videos des Nachbarn der Polizei auch bekannt, auf dem das Fahrzeug von JF+FF zu sehen ist am 18.02.2019. Was offensichtlich auf diesem Video nicht zu sehen ist, ist eine Rebecca die dort entlang geht.
Ich nehme übrigens mit Absicht die Artikel der Yellow-Press, damit die Ausführungen leichter verständlich sind, wenn nur einzelne Sätze genommen werden, um nichts aus dem Zusammenhang zu reißen.
.
Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass die Kameras ausgewertet wurden, da es sich um interne Ermittlungen handelt.
Zudem sind ja die Videos des Nachbarn der Polizei auch bekannt, auf dem das Fahrzeug von JF+FF zu sehen ist am 18.02.2019. Was offensichtlich auf diesem Video nicht zu sehen ist, ist eine Rebecca die dort entlang geht.
Ich nehme übrigens mit Absicht die Artikel der Yellow-Press, damit die Ausführungen leichter verständlich sind, wenn nur einzelne Sätze genommen werden, um nichts aus dem Zusammenhang zu reißen.
.
No one actually thinks all men.
Just too many men.
Just enough men to be afraid.
Just enough men that all women have experienced it.
Just enough men to make it a social problem not a personal one.
Just too many men.
Just enough men to be afraid.
Just enough men that all women have experienced it.
Just enough men to make it a social problem not a personal one.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Glaubt ihr, dass das mit den Löschfristen wirklich alles so gehandhabt wird wie vorgeschrieben?
Ich glaube nicht daran. Va in der Privatwirtschaft nicht.
Und auch nicht, dass alle Überwachungskameras so justiert sind, dass sie nur das Erlaubte filmen. Im privaten Bereich schon mal gar nicht.
Ich denk vielmehr: solang Speicher verfügbar, wird aufgenommen.
Und was bereits gelöscht war, ist auch nicht unwiederbringlich weg.
Nur an die grosse Glocke wird es nicht gehägt.
Ich glaube nicht daran. Va in der Privatwirtschaft nicht.
Und auch nicht, dass alle Überwachungskameras so justiert sind, dass sie nur das Erlaubte filmen. Im privaten Bereich schon mal gar nicht.
Ich denk vielmehr: solang Speicher verfügbar, wird aufgenommen.
Und was bereits gelöscht war, ist auch nicht unwiederbringlich weg.
Nur an die grosse Glocke wird es nicht gehägt.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Dann sanktionierst Du aber den Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen und das muss unbedingt in einem Rechtsstaat unterbunden werden.margarita hat geschrieben: ↑Freitag, 31. Januar 2025, 07:46:13 Glaubt ihr, dass das mit den Löschfristen wirklich alles so gehandhabt wird wie vorgeschrieben?
Ich glaube nicht daran. Va in der Privatwirtschaft nicht.
Und auch nicht, dass alle Überwachungskameras so justiert sind, dass sie nur das Erlaubte filmen. Im privaten Bereich schon mal gar nicht.
Ich denk vielmehr: solang Speicher verfügbar, wird aufgenommen.
Und was bereits gelöscht war, ist auch nicht unwiederbringlich weg.
Nur an die grosse Glocke wird es nicht gehägt.
-
- Beiträge: 1479
- Registriert: Mittwoch, 23. Juni 2021, 14:30:33
- Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge) - Sterne:
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Meinst du jetzt Vorstoß oder Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen?
Aber wir wollen es doch mal nicht gar so übertreiben.
Im Fall Silvio S., der die Kinder Mohamed und Elias ermordete, hätte es da nicht die Aufzeichnungen einer Pizzeria gegeben, und der Betreiber hätte diese nicht der Polizei zur Verfügung gestellt, obgleich er gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte, man hätte ihn nicht ausfindig gemacht.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
@MeiliW Ich muss nun etwas fragen bezüglich deiner Haltung zu Datenschutzbestimmungen und Rechtsstaat.
Ich gebe mir Mühe, deine Gedanken zum Fall nachzuvollziehen. An dem Punkt möchte ich fragen:
Was ist dir wichtiger, dass die Datenschutzbestimmungen (Kameras) eingehalten werden, oder, dass der Verbleib von R geklärt wird.
Dass die Ermittler aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht alles veröffentlichen können, das ist wohl klar. Das lässt eben offen, was die Ermittler wissen und die Öffentlichkeit nicht wissen kann.
Ich gebe mir Mühe, deine Gedanken zum Fall nachzuvollziehen. An dem Punkt möchte ich fragen:
Was ist dir wichtiger, dass die Datenschutzbestimmungen (Kameras) eingehalten werden, oder, dass der Verbleib von R geklärt wird.
Dass die Ermittler aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht alles veröffentlichen können, das ist wohl klar. Das lässt eben offen, was die Ermittler wissen und die Öffentlichkeit nicht wissen kann.
-
- Beiträge: 1479
- Registriert: Mittwoch, 23. Juni 2021, 14:30:33
- Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge) - Sterne:
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Eigentlich geht es gar nicht um die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, sondern um die Frage, ob Aufzeichnungen, die mögicherweise nicht den Datenschutzbestimmungen entsprechen, ausgewertet werden dürfen.Spekulatius007 hat geschrieben: ↑Freitag, 31. Januar 2025, 09:33:12 @MeiliW Ich muss nun etwas fragen bezüglich deiner Haltung zu Datenschutzbestimmungen und Rechtsstaat.
Ich gebe mir Mühe, deine Gedanken zum Fall nachzuvollziehen. An dem Punkt möchte ich fragen:
Was ist dir wichtiger, dass die Datenschutzbestimmungen (Kameras) eingehalten werden, oder, dass der Verbleib von R geklärt wird.
Dass die Ermittler aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht alles veröffentlichen können, das ist wohl klar. Das lässt eben offen, was die Ermittler wissen und die Öffentlichkeit nicht wissen kann.
Die Kesy-Aufzeichnungen waren anfangs streitig. Hätte man deren Auswertung widersprochen, niemand wüsste, dass F. seinerzeit mit dem Auto auf der Autobahn unterwegs war. Und würde man sie im Nachhinein als nicht rechtens bezeichnen, sie hätten nie gegen F. verwendet werden dürfen und er wäre zu Unrecht in U-Haft gesessen.
-
- Moderator
- Beiträge: 7029
- Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
- Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
- Sterne: 👣
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
@Klugscheißer @Spekulatius007
Wozu gibt es Datenschutzbestimmungen, wenn sie nicht eingehalten werden? Und es auch egal ist, wenn sie gebrochen werden?
Das ist sicherlich nicht rechtsstaatlich gedacht. Sondern das Gegenteil davon.
Wenn der Gewerbetreibende im Fall Elias zufällig keinen Kinderserienmörder gefilmt hätte und sein Datenschutzverstoß, dass er den Kiez-Bürgersteig vor seinem Laden offenbar permanent hochauflösend filmt, dennoch publik geworden wäre, dann wär er vermutlich und das zurecht belangt worden.
Der einzige rechtsstaatskonforme Weg ist hier, die Gesetze so zu maßzuschneidern, dass diese Dinge eben keine Verstöße mehr sind. Das ist halt die Frage, ob man das will. Es gibt sicher einige Parteien die das ablehnen. Die Löschfristen von 24 oder 48 h sind, für mich, auch ein Witz. Das ist viel zu knapp. Oftmals wird erst später klar, dass eine bestimmte Fahrt eines ÖPNV-Fahrzeugs von Interesse wäre, das kann ja auch mal eine Woche oder drei dauern, oder zwei Monate, bis der Zusammenhang evident wird. Bei der Vorratsdatenspeicherung gilt quasi das Gleiche. Da sollte man alles auf drei Monate aufbohren mMn, damit wäre jedenfalls der Strafverfolgung geholfen.
Die Bürger in der westlichen Hemisphäre werden sowieso permanent und total überwacht durch amerikanische Geheimdienste und Internetkonzerne, die jeden Klick im Smartphone tracken und jede Audiomessage psychologisch auswerten und komplexe Profile jeden Bürgers anlegen. Das ist Orwellismus und real, aber wird nicht groß thematisiert. Es ist ja nicht China, sondern die "Guten". Dagegen sind diese Privat- oder Gewerbetreibenden-Kameras und selbst versäumte Löschungen im ÖPNV weniger als Peanuts, so von der Größenordnung. Aber das wird diskutiert. Leicht geisteskrank, so gesellschaftlich betrachtet, was hier jetzt allerdings thematisch etwas den Rahmen sprengt.
Aber trotzdem, wenn man rechtsstaatlich argumentiert, ist das Recht zu achten, immer, und vom jeden, auch vom Staat und seinen Organen, und nicht weil es gerade passt außer Kraft zu setzen. Das ist dann Bananenrepublik u/o Totalitarismus, wenn die Exekutive das Recht brechen kann oder Rechtsbrüche instrumentalisiert.
Wozu gibt es Datenschutzbestimmungen, wenn sie nicht eingehalten werden? Und es auch egal ist, wenn sie gebrochen werden?
Das ist sicherlich nicht rechtsstaatlich gedacht. Sondern das Gegenteil davon.
Wenn der Gewerbetreibende im Fall Elias zufällig keinen Kinderserienmörder gefilmt hätte und sein Datenschutzverstoß, dass er den Kiez-Bürgersteig vor seinem Laden offenbar permanent hochauflösend filmt, dennoch publik geworden wäre, dann wär er vermutlich und das zurecht belangt worden.
Der einzige rechtsstaatskonforme Weg ist hier, die Gesetze so zu maßzuschneidern, dass diese Dinge eben keine Verstöße mehr sind. Das ist halt die Frage, ob man das will. Es gibt sicher einige Parteien die das ablehnen. Die Löschfristen von 24 oder 48 h sind, für mich, auch ein Witz. Das ist viel zu knapp. Oftmals wird erst später klar, dass eine bestimmte Fahrt eines ÖPNV-Fahrzeugs von Interesse wäre, das kann ja auch mal eine Woche oder drei dauern, oder zwei Monate, bis der Zusammenhang evident wird. Bei der Vorratsdatenspeicherung gilt quasi das Gleiche. Da sollte man alles auf drei Monate aufbohren mMn, damit wäre jedenfalls der Strafverfolgung geholfen.
Die Bürger in der westlichen Hemisphäre werden sowieso permanent und total überwacht durch amerikanische Geheimdienste und Internetkonzerne, die jeden Klick im Smartphone tracken und jede Audiomessage psychologisch auswerten und komplexe Profile jeden Bürgers anlegen. Das ist Orwellismus und real, aber wird nicht groß thematisiert. Es ist ja nicht China, sondern die "Guten". Dagegen sind diese Privat- oder Gewerbetreibenden-Kameras und selbst versäumte Löschungen im ÖPNV weniger als Peanuts, so von der Größenordnung. Aber das wird diskutiert. Leicht geisteskrank, so gesellschaftlich betrachtet, was hier jetzt allerdings thematisch etwas den Rahmen sprengt.
Aber trotzdem, wenn man rechtsstaatlich argumentiert, ist das Recht zu achten, immer, und vom jeden, auch vom Staat und seinen Organen, und nicht weil es gerade passt außer Kraft zu setzen. Das ist dann Bananenrepublik u/o Totalitarismus, wenn die Exekutive das Recht brechen kann oder Rechtsbrüche instrumentalisiert.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
War ein Tippfehler, sorry. Habe ihn korrigiert.Klugscheißer hat geschrieben: ↑Freitag, 31. Januar 2025, 09:24:33 Meinst du jetzt Vorstoß oder Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen?
Aber wir wollen es doch mal nicht gar so übertreiben.
Im Fall Silvio S., der die Kinder Mohamed und Elias ermordete, hätte es da nicht die Aufzeichnungen einer Pizzeria gegeben, und der Betreiber hätte diese nicht der Polizei zur Verfügung gestellt, obgleich er gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen hatte, man hätte ihn nicht ausfindig gemacht.
Trotzdem ist es ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Das eine kann man nicht mit dem anderen ausspülen.Spekulatius007 hat geschrieben: ↑Freitag, 31. Januar 2025, 09:33:12 @MeiliW Ich muss nun etwas fragen bezüglich deiner Haltung zu Datenschutzbestimmungen und Rechtsstaat.
Ich gebe mir Mühe, deine Gedanken zum Fall nachzuvollziehen. An dem Punkt möchte ich fragen:
Was ist dir wichtiger, dass die Datenschutzbestimmungen (Kameras) eingehalten werden, oder, dass der Verbleib von R geklärt wird.
Dass die Ermittler aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht alles veröffentlichen können, das ist wohl klar. Das lässt eben offen, was die Ermittler wissen und die Öffentlichkeit nicht wissen kann.
Klar, muss das Schicksal von Rebecca rechtsstaatlich aufgeklärt werden. Nur die Kamera-Aufzeichnungen waren bereits definitiv GELÖSCHT! Das ist Fakt.
-
- Beiträge: 1479
- Registriert: Mittwoch, 23. Juni 2021, 14:30:33
- Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit einer Goldenen Krone für 1000 Beiträge) - Sterne:
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Meinst du also, wer eine solche Kamera betreibt, der gehört bestraft? Selbst wenn er damit ein Verbrechen aufklärt?
Müssten dann solche Aufzeichnungen nicht sogar einem Beweisverbot unterliegen?
-
- Moderator
- Beiträge: 7029
- Registriert: Montag, 23. September 2013, 03:07:45
- Kronen: ♔♔♔♔♔♔♔
- Sterne: 👣
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Mich würde v.a. interessieren, ob da wirklich das Material aller Fahrten der Buslinie zwischen sagen wir 7:15 und 12 Uhr ausgewertet wurde, oder nur irgendein kleines Zeitfenster - jetzt mal die reine Behauptung, das wäre alles ausgewertet worden, als zutreffend angenommen. Mit den Löschfristen kollidiert es in der Tat. Und dass die das bereits am 19.2. konfisziert haben, das passt nicht wirklich zu dem bis dahin doch passiven Verhalten. Unglaubwürdig. Am 18.2. schon mal gleich gar nicht.
Aber es kann sein, dass die Löschungen einfach technisch ablaufen, und das neue das alte überschreibt und das einfach vom Speicherkapazität abhängt. Was natürlich nicht gesetzeskonform ist, aber dennoch mglweise so abläuft, ich denke das hat @margarita ganz richtig eingeschätzt.
Aus anderen Fällen kenn ich es nicht, dass die Kamera-Aufnahmen sofort gesichert werden.
Bei Yolanda Klug hat die Polizei sofort reagiert (weil sie eine Art Krankheit, spontane Ohnmachtsanfälle, hatte) und direkt mit Mantrailern nach ihr gesucht, direkt im Anschluss an die Vermisstenanzeige-Aufgabe. Der Hund fand auch eine Spur von der Wohnung zur Straßenbahnhaltestelle. Aber die Kameraaufnahmen aus der Straba hat man dennoch versäumt, rechtzeitig zu sichern. Die waren dann weg. Und dadurch wurde nie geklärt, ob sie die Straßenbahn benutzt hat.
Aber offenbar hat man hier bei Rebecca Reusch alles richtig gemacht, jedenfalls laut nicht überprüfbarer Selbstaussage ...
-
- Beiträge: 2636
- Registriert: Mittwoch, 05. Juli 2017, 17:34:43
- Kronen: Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
(ausgezeichnet mit zwei Goldenen Kronen für 2000 Beiträge) - Sterne:
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Die Polizei kann die Aufzeichnungen anfordern von den jeweiligen Bussen, Bahnen - sind dadurch gespeichert und können auch später ausgewertet werden.
Das gleiche Prinzip wie bei Bankaufzeichnungen, falls mit gestohlener Karte Geld abgehoben wird.
Nur Privatleute haben kein Recht auf Herausgabe der Aufzeichnungen.
@mod - hier ist eine echte Quelle ab wann Minderjährige gesucht werden:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Er ... 8bodyText1
"Minderjährige
Personen im Alter von bis zu 18 Jahren (Minderjährige) dürfen ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Bei ihnen wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen. Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist.
Vermisste Minderjährige werden, wenn die Polizei sie antrifft, so lange in staatliche Obhut (z. B. in eine Jugendeinrichtung) genommen, bis eine Rückführung des Vermissten zum Sorgeberechtigten gewährleistet ist. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit einer Festnahme zu verwechseln, sie erfolgt zum Schutz der Minderjährigen."
Das gleiche Prinzip wie bei Bankaufzeichnungen, falls mit gestohlener Karte Geld abgehoben wird.
Nur Privatleute haben kein Recht auf Herausgabe der Aufzeichnungen.
@mod - hier ist eine echte Quelle ab wann Minderjährige gesucht werden:
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Er ... 8bodyText1
"Minderjährige
Personen im Alter von bis zu 18 Jahren (Minderjährige) dürfen ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Bei ihnen wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen. Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist.
Vermisste Minderjährige werden, wenn die Polizei sie antrifft, so lange in staatliche Obhut (z. B. in eine Jugendeinrichtung) genommen, bis eine Rückführung des Vermissten zum Sorgeberechtigten gewährleistet ist. Diese polizeiliche Maßnahme ist nicht mit einer Festnahme zu verwechseln, sie erfolgt zum Schutz der Minderjährigen."
No one actually thinks all men.
Just too many men.
Just enough men to be afraid.
Just enough men that all women have experienced it.
Just enough men to make it a social problem not a personal one.
Just too many men.
Just enough men to be afraid.
Just enough men that all women have experienced it.
Just enough men to make it a social problem not a personal one.
Re: VERMISSTENFALL REBECCA REUSCH - Diskussion
Wieso sanktioniere ich etwas?
Mit keinem Wort schrieb ich, ob ich es gutheisse oder nicht?
Ich schrieb nur meine Vorstellungen über die Realität.
Ich glaube eben auch, wie der Mod, dass ältere Aufnahmen teilweise mit neueren überschrieben werden. Und daher Teile von älteren Aufnahmen noch vorhanden sind. Und nicht: vorvorgestern wird gelöscht.
Was ich mich aber frage: in so einer Stadt wie Berlin verschwinden tagtäglich Teenies. Wenn bei jedem verschwundenen zB die Busaufnahmen gesichert werden, hat man ohnehin fast das ganze Jahr auf Film (gehabt).