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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 00:29:38
von Komisar_Rex_
Fränkin hat geschrieben: Freitag, 07. Juni 2024, 23:37:21 Genau diesen Kastenwagen fuhr wohl keiner. Aber ein ähnliches Modell war um den 09.12.22 herum unterwegs. Allerdings wurde er nicht von den beiden Angeklagten gelenkt, sondern von einem Zeugen, der bereits ausgesagt hat und nicht verdächtigt wird.
ich musste mir gerade ein lachen verkneifen. Ja, dann ist ja alles klar. Welcher Makler fährt nicht mit dem Kastenwagen, zum Besichtigungstermin? Meine Maklerin damals, fuhr einen Merzedes-Sprinter. Allerdings die Sportversion.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 00:31:57
von Komisar_Rex_
Dieser Kastenwagen wurde aber nicht untersucht, oder? Also der, der von dem Zeugen, der nicht verdächtigt wird, gefahren wurde? Obwohl, da wären die Spuren ja eh ohne Beweis. Sicher ist Alexandra öfter mitgefahren.
Ach und hatte der Kameras installiert?
also zufällig?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 01:05:20
von RockyBalboa
Es wird vom Team Dejan wieder eruiert, welche Beweise nicht verwendet werden dürfen etc., es geht gar nicht mehr darum, was passiert ist. Es ist der Jihad der Logikfeinde. Man gewinnt einen Kreuzworträtselpreis eines illegitimen Kolonialpolitikers und fühlt sich berufen, sämtliche Ermittlungsergebnisse für nichtig zu erklären. Jetzt kommen die wahren Beweggründe der Logikfeinde ans Licht…

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 02:25:44
von RickyBilbao
RockyBalboa hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 01:05:20 Jetzt kommen die wahren Beweggründe der Logikfeinde ans Licht…
Reichst du noch eine für alle verständliche Erläuterung der wahren Beweggründe nach ? Oder sollen wir uns einen eigenen Reim auf diese kryptische Botschaft machen ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 02:29:28
von z3001x
RockyBalboa hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 01:05:20 Es wird vom Team Dejan wieder eruiert, welche Beweise nicht verwendet werden dürfen etc., es geht gar nicht mehr darum, was passiert ist. Es ist der Jihad der Logikfeinde. Man gewinnt einen Kreuzworträtselpreis eines illegitimen Kolonialpolitikers und fühlt sich berufen, sämtliche Ermittlungsergebnisse für nichtig zu erklären. Jetzt kommen die wahren Beweggründe der Logikfeinde ans Licht…
Wäre hilfreich, wenn du damit aufhören würdest, Gräben zu ziehen zwischen den Leuten, die deine Sichtweise teilen und denen, die zu anderen Schlüssen kommen. Die sind deshalb keine Logikfeinde. Zumal du versäumt hast deine "Logik", wenn es denn überhaupt eine ist, darzustellen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 03:53:10
von Fränkin
Komisar_Rex_ hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 00:29:38 ich musste mir gerade ein lachen verkneifen. Ja, dann ist ja alles klar. Welcher Makler fährt nicht mit dem Kastenwagen, zum Besichtigungstermin? Meine Maklerin damals, fuhr einen Merzedes-Sprinter. Allerdings die Sportversion.
Was auch immer Du mit Deiner "alles klar"-Meldung ausdrücken wolltest, so klar scheint es Dir nicht zu ganz sein, denke ich. Der kastenwagenfahrende Zeuge war kein Makler. Zumindest trat er meines Wissens nach in Deutschland noch nie als Makler in Erscheinung.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 07:14:52
von Gast3
Fluoride Free hat geschrieben: Freitag, 07. Juni 2024, 22:40:10 Die fünf Immobilien will der Bestandspfleger abstoßen. Bleiben EUR 200.000 Schulden. Erben A.R.s Eltern diese? Sie hat ja keine leiblichen und keine adoptierten Kinder.
Kein Testament - gesetzliche Erbfolge

Formal alleinstehend, da nicht verheiratet und keine Kinder. Somit Erben die Eltern das Vermögen und die Schulden. Wollen sie diese nicht abzahlen, bleibt nur ein vor Gericht erklärter Verzicht auf alles. Auch auf Haus und Hof. Dann werden die Geschwister gefragt, und eventuell vorhandene Neffen und Nichten. Lehnen die auch ab erbt der Staat. Zwangsversteigerung, Gerichtsvollzieher, etc.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 07:17:51
von Dust
Fluoride Free hat geschrieben: Freitag, 07. Juni 2024, 22:40:10 Die fünf Immobilien will der Bestandspfleger abstoßen. Bleiben EUR 200.000 Schulden. Erben A.R.s Eltern diese? Sie hat ja keine leiblichen und keine adoptierten Kinder.
So lange sie nicht offiziell für tot erklärt wird, erbt da keiner nix.
Ich bin mir grad auch nicht sicher, ob es bereits einen Erbvertrag gegeben haben könnte.
Selbst dann kann man ein Erbe ablehnen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 07:36:09
von Turmfalke23
Dust hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 07:17:51 So lange sie nicht offiziell für tot erklärt wird, erbt da keiner nix.
Ich bin mir grad auch nicht sicher, ob es bereits einen Erbvertrag gegeben haben könnte.
Selbst dann kann man ein Erbe ablehnen.

Zum momentanen Zeitpunkt gibt es nichts, was vererbbar wäre.
Wenn kein Testament oder anderer Vertrag vorliegt, gibt es das Prozedere einer Erbengemeinschaft und das kann oft jahrelang andauern.

Eine Ausschlagung des Erben wäre natürlich auch möglich, zurzeit sogar ratsam.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 07:46:20
von Dust
Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 07:36:09 Zum momentanen Zeitpunkt gibt es nichts, was vererbbar wäre.
Wenn kein Testament oder anderer Vertrag vorliegt, gibt es das Prozedere einer Erbengemeinschaft und das kann oft jahrelang andauern.

Eine Ausschlagung des Erben wäre natürlich auch möglich, zurzeit sogar sehr ratsam.
Na doch klar, Schulden. Die sind ebenso vererbbar, wie positive Aktiva auch.
Und selbst ob dem so ist, lässt sich nicht mit aller Gewissheit sagen, weil ja noch die Auskünfte der Postbank fehlen. Wenn es da ein deutliches Plus auf Sparkonten gibt, wäre da nach Abstoßen der noch vorhandenen Objekte durchaus was zu holen möglicherweise.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 08:06:18
von Turmfalke23
Fränkin hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 03:53:10 Was auch immer Du mit Deiner "alles klar"-Meldung ausdrücken wolltest, so klar scheint es Dir nicht zu ganz sein, denke ich. Der kastenwagenfahrende Zeuge war kein Makler. Zumindest trat er meines Wissens nach in Deutschland noch nie als Makler in Erscheinung.

Ich glaube, der Fahrer A.A. des Kastenwagens war bisher einer der unglaubwürdigsten Zeugen im Verfahren überhaupt. In diesem Fahrzeug wurde doch alles mögliche transportiert.
Zum Beispiel wurde er zur Entsorgung von Abfall und anderen Materialien in Sindersdorf eingesetzt.
Die Fahrerbesetzung des Fahrzeuges war ebenfalls sehr wechselhaft.

Warum soll er keine Rolle am 09.12. u. 10.12.2022 gespielt haben ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 08:17:57
von Dust
Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 08:06:18 Ich glaube, der Fahrer A.A. des Kastenwagens war bisher einer der unglaubwürdigsten Zeugen im Verfahren. In diesem Fahrzeug wurde doch alles Mögliche transportiert.
Zum Beispiel wurde er zur Entsorgung von Abfall und anderen Materialien in Sindersdorf eingesetzt.
Die Fahrerbesetzung des Fahrzeuges war ebenfalls sehr wechselhaft.

Warum soll er keine Rolle am 09.12 u. 10.12.2022 gespielt haben ?
Gab es denn wirklich nur einen weißen Kastenwagen?
Den uns bekannten hat lange nicht nur A.A. gefahren. U.A. auch andere Helfer/Angestellte der GmbH. Das haben sie vor Gericht auch berichtet.
A.A. war lediglich einer von mehreren Nutzern eine weißen Kastenwagens.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 09:02:10
von Turmfalke23
Dust hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 08:17:57 Gab es denn wirklich nur einen weißen Kastenwagen?
Den uns bekannten hat lange nicht nur A.A. gefahren. U.A. auch andere Helfer/Angestellte der GmbH. Das haben sie vor Gericht auch berichtet.
A.A. war lediglich einer von mehreren Nutzern eine weißen Kastenwagens.

Nein, den alleinigen weißen Kastenwagen gab es nicht.
So gab es auch noch die weißen Renault-Master-Transporter die mehr für
andere Zwecke gedacht waren z. B. Weitervermietung u.a. und nicht für die Abfallentsorgung/
Baunebengewerbe und den Mitarbeiterverkehr der RB-Handelsgesellschaft.

Es ist richtig, der bekannte Kastenwagen wie er hier genannt wird, wurde auch von anderen Personen genutzt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 10:25:37
von Turmfalke23
Dust hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 07:46:20 Wenn es da ein deutliches Plus auf Sparkonten gibt, wäre da nach Abstoßen der noch vorhandenen Objekte durchaus was zu holen möglicherweise.

Meiner Meinung nach keine gute Idee für eine gute kompetente Bankberaterin, Geld auf Sparkonten zu parken. Damals Nullzins auf Sparguthaben ein negatives Geschäft ;)

Corona hinterließ auch Spuren auf dem Immobilienmarkt. Objekte wahren nicht so ohne Weiteres absetzbar, außer mit hohen Abschlägen. Die mir bekannten Objekte von Alex vielen auch darunter.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 10:53:46
von papaya
Komisar_Rex_ hat geschrieben: Freitag, 07. Juni 2024, 23:58:17 Aber wurde nicht geschrieben, dass diese Forderung, vor Gericht, keinen Bestand gehabt hätte?
Natürlich hätte das keinen Bestand gehabt. Da sie nicht reinschreiben können "ich will mein Schwarzgeld wieder", müssen sie halt eine andere Begründung nehmen, die logischerweise nicht stimmt.

Ich vermute, dass der Mahnbescheid nur als Warnung bzw Schuss vor den Bug gedacht war, um überhaupt wieder mit ihr Gespräch zu kommen. So ist es auch eine aberwitzige Behauptung, DB habe tagelang an der besagten Hochhauswohnung herumgelungert, um den zugestellten Bescheid zu stehlen. Viel wahrscheinlicher ist, dass man den schlicht ignoriert hat ("die können Dir nichts", sagte der promovierte neue Lebensberater), nicht wissend, dass es dann automatisch zu einem vollstreckbaren Titel kam und ihr Vermögen gepfändet wurde. Der Gang vor Gericht war vermutlich nicht geplant, sonst hätte man gleich geklagt. Ein Mahnbescheid über 800k ist zwar juristisch möglich, wie man hier sieht, aber völlig unüblich. Damit treibt man eher unbezahlte Rechnungen über ein paar Hundert oder Tausend Euro ein.
Folglich hätte es überhaupt keine Sinn, sie umzubringen, wegen der Verhandlung. Wenn so ganz leicht diese Schwarzgeldgeschäft aufgedeckt werden könnten, die sie ja, mit dem Brief, verhindern wollten. Der Brief hätte also gar keinen Nutzen gehabt. Dieser Brief der dann erzwungen wurde, war auch im Sinne, Alexandras.
Wer würde denn jemanden umbringen, der ihm noch 800.000 Euro schuldet, die ja in den Immobilien gebunden sind? Vielleicht wenn jemand das Geld gestohlen und verzockt hätte. Aber so ist ein Mord die beste Methode, nie mehr an sein Geld zu kommen.

Dass der Brief erzwungen wurde ist eine ähnlich steile These, wie die angeblich nicht selbst geschriebenen Textnachrichten. Eine Strafanzeige kann nach deutschem Recht nicht zurückgenommen werden. Alexandra wird das vielleicht nicht gewusst haben. Aber wer will ernsthaft behaupten, dass zwei langjährige Geschäftsführer, die bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen waren, das nicht wissen und Zeit damit vergeuden, einen sinnlosen Brief zu erzwingen?

Nein, Alexandra wollte den von ihr (durch schlechte Beratung) verursachten Schaden begrenzen, ehe sie verschwindet. Ihre Überlegungen, ein neues Leben anzufangen, wurden von inzwischen mindestens zwei Zeuginnen ausgesagt.
Die Verhandlung zu verhindern, war in ihrem Sinn und in Alexandras.
Richtig. Aber nicht durch Mord.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 11:03:53
von Dust
Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 10:25:37 Meiner Meinung nach keine gute Idee für eine gute kompetente Bankberaterin, Geld auf Sparkonten zu parken. Damals Nullzins auf Sparguthaben ein negatives Geschäft ;)

Corona hinterließ auch Spuren auf dem Immobilienmarkt. Objekte wahren nicht so ohne Weiteres absetzbar, außer mit hohen Abschlägen. Die mir bekannten Objekte von Alex vielen auch darunter.
Zum damaligen Zeitpunkt gabs auf nix groß Zinsen und wenn man das Geld aufgrund Interesse an Objektkäufen immer parat haben will, machen Tagesgeldkonten etc immer am meisten Sinn.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 11:06:54
von Sronson
Dust hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 07:17:51 So lange sie nicht offiziell für tot erklärt wird, erbt da keiner nix.
IdR muss nach dem Verschwinden eine Frist von zehn Jahren eingehalten werden, bis Angehörige eine vermisste Person für tot erklären können (bei Flugzeugabstürzen und Schiffsunglücken ist die Frist kürzer; auch wenn der Verschollene schon über 80 Jahre alt ist).

Im vorliegenden Fall lautet der Vorwurf: Geiselnahme und Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall. In der Anklageschrift wurde ein vermuteter Tötungszeitpunkt der verschollenen Alexandra festgelegt. Käme es nun im
Juli zu einer Verurteilung, so wäre dieser Todeszeitpunkt doch gerichtlich bestätigt und die sonst übliche Frist entfiele oder stimmt das nicht?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 11:42:42
von Dust
Sronson hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 11:06:54 IdR muss nach dem Verschwinden eine Frist von zehn Jahren eingehalten werden, bis Angehörige eine vermisste Person für tot erklären können (bei Flugzeugabstürzen und Schiffsunglücken ist die Frist kürzer; auch wenn der Verschollene schon über 80 Jahre alt ist).

Im vorliegenden Fall lautet der Vorwurf: Geiselnahme und Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall. In der Anklageschrift wurde ein vermuteter Tötungszeitpunkt der verschollenen Alexandra festgelegt. Käme es nun im
Juli zu einer Verurteilung, so wäre dieser Todeszeitpunkt doch gerichtlich bestätigt und die sonst übliche Frist entfiele oder stimmt das nicht?
Interessante Frage. Aktuell gehe ich wegen des Prozessverlaufs auf keine Verurteilung wegen Mordes aus. Die Indizien haben sich nicht verdichtet.
Mag für die Anklage gereicht haben, aber ich denke, nicht für ein gleichlautendes Urteil. Nur meine persönliche Einschätzung. Und wer weiß, was noch kommt. Ich denke, bis Ende Juli wird noch kein Urteil gefallen sein.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 12:07:32
von papaya
RockyBalboa hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 01:05:20 Es wird vom Team Dejan wieder eruiert, welche Beweise nicht verwendet werden dürfen etc., es geht gar nicht mehr darum, was passiert ist.
In der Tat sehe ich auch mit großem Bedauern und Unverständnis die Neigung der Verteidigung, sich nur für Formalismen zu interessieren und lediglich unliebsame Zeugen oder Informationen als Beweismittel für unzulässig erklären lassen zu wollen.

Für die offensichtlichen logischen Brüche des Narrativs der Staatsanwaltschaft interessiert sich ebensowenig irgendwer wie für mutmaßliche Hintermänner. Auch scheinen den Pflicht?-Verteidigern etliche Hintergrundinformationen zu fehlen, die in den Foren Allgemeinwissen sind; anders lässt sich das Ausbleiben offensichtlicher Fragen nicht erklären.

Insofern muss man der obigen Aussage wohl leider teilweise zustimmen, was die Verhandlung angeht. Hier im Forum geht es jedoch gerade der als "Team Dejan" beschimpften Fraktion ausschließlich darum, was passiert ist, während die andere Fraktion aufgrund eines (möglicherweise, da das Haus tagelang offen stand, nachträglich platzierten) Tapes und Ohrsteckers, den ernsthaft ein Dutzend Mietinteressenten in einem ansonsten leeren Raum übersehen haben sollen, die Angeklagten in bester Lynchjustiz lebenslang im Knast sehen will, eingepeitscht durch die Propaganda der Provinzpresse.

Die Süddeutsche Zeitung als einzig ernstzunehmendes überregionales Medium scheint sich aus der Berichterstattung verabschiedet zu haben.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Verfasst: Samstag, 08. Juni 2024, 12:22:34
von Dust
papaya hat geschrieben: Samstag, 08. Juni 2024, 12:07:32 In der Tat sehe ich auch mit großem Bedauern und Unverständnis die Neigung der Verteidigung, sich nur für Formalismen zu interessieren und lediglich unliebsame Zeugen oder Informationen als Beweismittel für unzulässig erklären lassen zu wollen.

Für die offensichtlichen logischen Brüche des Narrativs der Staatsanwaltschaft interessiert sich ebensowenig irgendwer wie für mutmaßliche Hintermänner. Auch scheinen den Pflicht?-Verteidigern etliche Hintergrundinformationen zu fehlen, die in den Foren Allgemeinwissen sind; anders lässt sich das Ausbleiben offensichtlicher Fragen nicht erklären.

Insofern muss man der obigen Aussage wohl leider teilweise zustimmen, was die Verhandlung angeht. Hier im Forum geht es jedoch gerade der als "Team Dejan" beschimpften Fraktion ausschließlich darum, was passiert ist, während die andere Fraktion aufgrund eines (möglicherweise, da das Haus tagelang offen stand, nachträglich platzierten) Tapes und Ohrsteckers, den ernsthaft ein Dutzend Mietinteressenten in einem ansonsten leeren Raum übersehen haben sollen, die Angeklagten in bester Lynchjustiz lebenslang im Knast sehen will, eingepeitscht durch die Propaganda der Provinzpresse.

Die Süddeutsche Zeitung als einzig ernstzunehmendes überregionales Medium scheint sich aus der Berichterstattung verabschiedet zu haben.
Auf den Punkt gebracht! Wie immer :)
Ja, den Journalisten der Süddeutschen vermisse ich auch im Saal. Ich denke aber, gegen Prozessende (dem geplanten) hin wird seitens der Presse wieder mehr Interesse erfolgen