MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Jeanne
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Anna17 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 09:27:00 Vollzitat
@Anne17
Spoiler
Test gelungen. Scheinbar haben auch wir es jetzt endlich begriffen :)).
Wir schieben heute Abend gleich noch Aida nach, da vor Ort günstig und durch Zufall an Karten gekommen. Ja, die Oper selbst und die ganze Atmosphäre sind sehr beeindruckend.
Ansonsten im Alltag lieber Mark Knopfler, Bruce Springsteen, Amy Winehouse, Tracy Chapman…
Zuletzt geändert von Sronson am Sonntag, 30. August 2026, 15:15:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekürzt
HE_Gffnkkd
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von HE_Gffnkkd »

Anna17 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 09:27:00 Bedauerlicherweise sieht das deutsche Strafrecht keine Beweislastumkehr vor. Dann wäre möglicherweise die ganze Angelegenheit ganz schnell vom Tisch.

[...]

Für mich (!) stößt das Strafrecht an diesem Punkt an Grenzen.
Ich check nicht, was du uns hier sagen willst. Du bist ja offensichtlich der Meinung, dass Gina möglicherweise unschuldig ist, so viel versteh ich.

Wenn es jedoch eine Beweislastumkehr gäbe, so wie du es dir wünscht, dann wären Gina und ihrer Verteidiger aktiv dazu verfplichtet, Ginas Unschuld zu beweisen.
Die Angelegenheit wäre dann aber in der Tat schnell vom Tisch, denn das die Verteidigung hier Ginas Unschuld nicht berweisen kann, da sind wir uns hoffentlich alle einig, oder?!
Sprich, falls es hier zu einem Freispruch kommt, dann ganz sicher nicht aus erwiesener Unschuld, sondern "nur" weil die Verteidigung dafür sorgen konnte, das Restzweifel bleiben.
Pentax77
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

HE_Gffnkkd hat geschrieben: Samstag, 29. August 2026, 09:58:21 :D So läuft das aber mit der juristischen Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag in unserem Land nicht.
Für die Bewertung, ob diese Tötung ein Mord war oder nicht ist völlig egal, ob da vorher ausgiebig geplant wurde oder das Ganze in einer "spontanen Überreaktion" erfolgt ist. Und auch ob ein Messer dafür aus purem Zufall griffbereit war oder vorsätzlich mitgenommen wurde ist vollkommen egal. Einzige und allein die Freststellung (oder Nichtfeststellung) der Mordmerkmale aus § 211 StGB ist hier entscheidend.
Du hast natürlich Recht, und es wird hier nicht zum einem Totschlag-Urteil kommen, schon gar nicht wenn ein Kind dabei ist. Ein Totschlag darf nur aus einer Annahme heraus nicht geurteilt werden wenn Mord im Raum steht. Das hier ist ein Alles-oder-Nichts-Dings. Mord/Lebenslang oder Freispruch.
Das mit dem Totschlag war nur subjektiv eine Darstellung dessen, was ich hier als halbwegs gerechten Machbaren Mittelweg empfände. Aber die Realität verbietet sowas.

Zum Thema RF - ich habe eben mal beliebig in eines ihrer Videos reingeklickt, manmanman, da sieht man direkt mal eine heimlich Aufnahme in einem Amt!! Strafbare Handlung. Die Frau schert sich ja offenbar so wie im Gerichtssaal mit dem Handy einen Scheiß um Recht und Gesetz. Bzw krudes Rechtsverständnis, wenn man meint, nur weil man auf der 'richtigen' Seite sei, dürfe man alles.
Wenn ich hier genauso indizienmäßig vorgehe, strafbare Tonaufnahme in einem Amt, untersagtes Handy einschalten in der Gerichtsverhandlung, unerlaubtes Filmen bei der Festnahme von G, das im Raum stehende Weitergeben der Daten-CD der NK an RF, die Verbindung zu Journalisten, dann hätte ich eine Idee, wie die Sprachnachricht aus dem Gerichtssaal an die Öffentlichkeit gelangte.....das Thema Beeinlussung noch außen vor gelassen.
Man.
Man.
Man.
Sich dann noch beschweren dass social media nicht nur likes sondern auch Antikommentare produziert, sehr lustig....sehr naiv. Wenn ich auf einen Bienenstock draufkloppe kommen Bienen raus und stechen, sowas aber auch.
Dann immer rumheulen dass nur andere immer die bösen sind und man selber es stets gut meint und unschuldig ist. Woher kenne ich das doch gleich nochmal.....?? Achja... :roll:


Und zum Zeitstempel - der sagt zwar, wann ein Video eingestellt wurde, aber nicht, ob das Video in anderer Form nicht vorher schonmal eingestellt wurde. Mit Zeitstempeln kommt man da unterm Strich nicht weiter. So wie sie sich in dem Video gibt und von verschwunden redet, ist es schwer zu glauben, dass sie da schon von seinem Tod wusste.
Anna17
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Anna17 »

HE_Gffnkkd hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 10:11:52 … Wenn es jedoch eine Beweislastumkehr gäbe, so wie du es dir wünscht, dann wären Gina und ihrer Verteidiger aktiv dazu verfplichtet, Ginas Unschuld zu beweisen.
Keineswegs, dann wäre das Gericht (bzw. die StA) verpflichtet die erhobenen Vorwürfe zu beweisen, was hier natürlich nicht der Fall ist.

Der Fall, dass die Verteidigung verpflichtet ist, die Unschuld der Beschuldigten zu beweisen liegt ja vor. Dazu wird keine Beweislastumkehr benötigt.
HE_Gffnkkd hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 10:11:52 Die Angelegenheit wäre dann aber in der Tat schnell vom Tisch, denn das die Verteidigung hier Ginas Unschuld nicht berweisen kann, da sind wir uns hoffentlich alle einig, oder?!
Das sehe ich (noch?) nicht so. Da werden immerhin noch Versuche gestartet u. diverse Beweisanträge gestellt, die süffisant von der StA & NK zumeist abgeschmettert werden.
HE_Gffnkkd hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 10:11:52 Sprich, falls es hier zu einem Freispruch kommt, dann ganz sicher nicht aus erwiesener Unschuld, sondern "nur" weil die Verteidigung dafür sorgen konnte, das Restzweifel bleiben.
Ob es tatsächlich zu einem Freispruch kommen wird, zweifle ich in dieser Phase sehr an. Alles bzw. Vieles passt, bzw. wird passend gemacht. Was allerdings nicht zwingend heißen muss / sollte, dass auch ich an GH’s Schuld glaube. Ich hege da tatsächlich erhebliche Zweifel. Wie das Ganze dann am Ende ausgehen wird, vermag ich keineswegs beurteilen zu können.
Keks22
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Keks22 »

Pentax77 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 10:46:44 Vollzitat
Steht eigentlich nicht noch die Überprüfung der Zeugenaussage des Max G. Im Raum?
Zu nächtlicher Stunde soll er ja Besuch einer Lady evtl mit Rastafrisur bekommen haben die Ihn um 5000 Euro reicher machen wollte.
Ich hoffe man hört da noch was von oder der Kumpel von Max wird auch noch als Zeuge geladen.
Zuletzt geändert von Sronson am Sonntag, 30. August 2026, 15:25:04, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekürzt
Anna17
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Anna17 »

Jeanne hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 09:44:50 Test gelungen…
@Jeanne
Spoiler
Da sind wir uns ja (nicht nur hinsichtlich des Musikgeschmacks) komplett einig. Ich wünsche dir / euch auch für heute einen wundervollen Abend und empfehle dir Mark Knopfler / Telegraph Road (die 15-minütige Version von 2013). Setze ich hier jetzt nicht rein. Gibt’s bei YouTube. LG
Gastleser

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Glenfinnan hat geschrieben: Samstag, 29. August 2026, 20:44:48 Das Mitlesen hier ist mittlerweile echt anstrengend. Angesichts der erdrückenden Indizienlage ist eine Verurteilung von Gina H. doch eigentlich reine Formsache.

Das Handy befindet sich […..] Das Gerät schlägt […..] an.[…..]?Das Handy registriert […..] Handydisplay […..] Das Handy befindet sich […..] Das Handy ist […..] komplett ausgeschaltet oder im Flugmodus. […..] Das Handy bucht sich […..] ein.

Es wird noch ein 3. LKA Handy Gutachten vorgetragen werden.

Social Media-Video sorgt für Verwirrung

Reporter: Jürn-Jakob Gericke, Andreas Frost
Sendung: NDR 1 Radio MV | MV IM FOKUS – Darüber spricht Mecklenburg-Vorpommern! | 28.08.2026 | 20:56 Uhr
35 Min | Verfügbar bis 27.08.2028
https://www.ndr.de/radiomv/fall-fabian- ... 45336.html


^^^^^^


Pentax77 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 10:46:44 […..] das Video […..]
Mit Zeitstempeln kommt man da unterm Strich nicht weiter. […..]

schwer zu glauben […..]

Deshalb wurden „5“ Zeug:Innen 🔮 für das ominöse Video genannt, möglicherweise seriöser als „das übliche“ Tiktok Niveau, und eine Begutachtung als ungeeignet benannt, auch aufgrund der „Waffengleichheit“:
ebd.: NDR, „Social Media-Video sorgt für Verwirrung“


^^^^^^


Heckengäu hat geschrieben: Samstag, 29. August 2026, 23:04:41[…..]
Topp der Rote Alex - Volksvaterpressestimme
Spoiler
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Bernhard
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bernhard »

Anna17 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 10:52:18 Keineswegs, dann wäre das Gericht (bzw. die StA) verpflichtet die erhobenen Vorwürfe zu beweisen, was hier natürlich nicht der Fall ist.
Das ist doch bitte nicht dein Ernst, das würde doch bedeuten dass jeder Mörder freigesprochen würde dessen Tat nicht gerade vor Zeugen oder laufenden Kameras passiert.
Anna17 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 10:52:18 Ob es tatsächlich zu einem Freispruch kommen wird, zweifle ich in dieser Phase sehr an. Alles bzw. Vieles passt, bzw. wird passend gemacht. Was allerdings nicht zwingend heißen muss / sollte, dass auch ich an GH’s Schuld glaube. Ich hege da tatsächlich erhebliche Zweifel. Wie das Ganze dann am Ende ausgehen wird, vermag ich keineswegs beurteilen zu können.
Zweifel sind ja in Ordnung und immer vernünftig, aber Stand jetzt spricht vieles dafür dass Gina ein Kind ermordet hat das sollten wir nicht vergessen.

Und "wird passend gemacht", ich bin wirklich ein Fan der elektronischen Spuren vielmehr als ich auf Zeugenaussagen vertraue. Die Kamera die das Fz. gesehen hat, der Zeitpunkt des Weglegens Fabians Handys, das Foto im Wald, die Bewegungsdaten des Handys der TV, das sind eben alles Fakten die nicht passend gemacht wurden sondern einfach halt so sind. Und sie passen auf die Minute genau.

Und wo ist denn die Verteidigung? Kann sie Ginas Version nicht stützen? Warum wird denn nicht nachgewiesen dass Gina regelmäßig in diese Bankfiliale gefahren ist, warum wird nicht nachgewiesen dass der Weg vorbei an Fabians Wohnadresse ein normaler Weg war und Gina in der Vergangenheit dort öfter war. Das ließe sich doch anhand der Bankgeschäfte problemlos nachweisen. Warum ist Gina nach Güstrow gefahren und nicht in die andere Filiale in Goldberg die dichter an Reimershagen liegt als Güstrow?

Oder haben die Großeltern kurz vorher die Bank gewechselt und Gina war daher das erste Mal bei dieser Bank? Auch das ließe sich doch nachweisen.

Ich halte es für eine Schutzbehauptung und ich glaube die Verteidigung weiß das genauso gut wie Gina selbst.
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Bernhard
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bernhard »

Zusatzfrage wäre noch, warum sie den längeren Weg vorbei an Fabians Wohnanschrift gewählt hat und nicht den kürzeren der nicht dort vorbei geht, wenn es denn schon die Bankfiliale in Güstrow sein muss.
Dateianhänge
Goldberg.png
Goldberg.png (272.21 KiB) 982 mal betrachtet
Güstrow.png
Güstrow.png (231.83 KiB) 982 mal betrachtet
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Pentax77 »

Bernhard hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 12:46:52 Zusatzfrage wäre noch, warum sie den längeren Weg vorbei an Fabians Wohnanschrift gewählt hat und nicht den kürzeren der nicht dort vorbei geht, wenn es denn schon die Bankfiliale in Güstrow sein muss.
Kamm sie denn von Westen aus an der Wohnadresse vorbei oder von Osten aus? Also welche Fahrtrichtung hat die Kamera zuerst gefilmt? Wo genau hat sie denn geparkt?
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastleser »

Bernhard hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 12:33:00[…..]
Kann sie Ginas Version nicht stützen?
[…..]

Welche Version ist gemeint?

Die Video-Aussage am 14. als Zeugin?
Die Video-Aussage am 15. als Tatverdächtige oder Zeugin?
Die Einlassung am 24?

Der LKA Samsung Gutachter hat die Weg-Zeitberechnung gemacht, aber wann hat die Angeklagte behauptet, sie stand mit dem Fahrzeug in unmittelbarer Nähe zur Bank, bevor sie umkehrt sein soll?

Eine Falschaussage vor der Polizei ist nur strafbar, wenn – wie bei der staatsanwaltlichen
Vernehmung – zugleich andere Straftatbestände verwirklicht werden.


Rechte und Pflichten des Zeugen im Strafverfahren (Belehrungspflicht)
FHPol BB 5/16/08
Ausbildungsgang mittlerer Polizeivollzugsdienst
KOK Steinert
https://kriminalwissenschaft.de/Lehrmat ... _Zeuge.pdf
Seite 51, „2.4 Überleitung von Zeugen- zur
Beschuldigtenvernehmung“
Die polizeiliche Vernehmung
https://www.kriminalwissenschaft.de/Leh ... tation.pdf
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Joris25 »

Pentax77 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 13:06:00 Kamm sie denn von Westen aus an der Wohnadresse vorbei oder von Osten aus? Also welche Fahrtrichtung hat die Kamera zuerst gefilmt? Wo genau hat sie denn geparkt?
Vom Westen aus kommend und hat ebenfalls westlich von der Wohnung geparkt. Vorbei an der direkten Wohnadresse nicht unbedingt - sie könnte vorher gewendet haben.
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Bernhard
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bernhard »

Joris25 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 13:22:12 Vom Westen aus kommend und hat ebenfalls westlich von der Wohnung geparkt. Vorbei an der direkten Wohnadresse nicht unbedingt - sie könnte vorher gewendet haben.
Unmittelbar vorher, d.h. sie hätte zufällig unmittelbar vor Fabians Wohnadresse festgestellt, dass sie die Bankkarte vergessen hat, hat dort ein paar Minuten gestanden und vielleicht nach der Bankkarte gesucht, 9 Minuten lang (scheint eine intensive Suche gewesen zu sein), und hätte dann gewendet und wäre zurück gefahren.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Anna17 »

Bernhard hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 12:33:00 Das ist doch bitte nicht dein Ernst, das würde doch bedeuten dass jeder Mörder freigesprochen würde dessen Tat nicht gerade vor Zeugen oder laufenden Kameras passiert…
Natürlich war das so nicht gemeint. Eine beidseitige Abwägung der Umstände halte ich dennoch für sinnvoll und angemessen. Eine solche nehme ich (rein persönlich) vor.

Wer weiß ob F tatsächlich (ich meine mich erinnern zu können, dass es am 10.10.2025 um 10:51 Uhr gewesen sein soll?) um die angegebene Uhrzeit die Whg. verlassen hat? War das Handy nicht eigentlich auf Abschaltung nach 2-stündiger Nutzung eingestellt? D.h. Er könnte also eigentlich die Whg. durchaus früher od. später verlassen haben.

Das seltsam überstürzte Verlassen der Whg. (Handy nicht mitgenommen, Tür unüblich nur 1x abgeschlossen usw.) könnte darauf hindeuten, dass jm. gemeint haben könnte „komm mal nur kurz, ganz schnell runter“. Vielleicht könnte da sogar jm. „was“ für ihn gehabt haben, was F gerne haben wollte?

Das ist jetzt nur ein Beispiel, eine weitere Aufzählung würde hier den Rahmen sprengen. Zumindest eine Hinterfragung der angeblichen „zweifelsfreien“ Vorgaben der vorhandenen Zeitabläufe (der StA) könnte mMn durchaus vorgenommen werden. Das ist allerdings nicht vorgesehen. Soweit ich das erkennen kann, stützt sich die gesamte Anklage vorwiegend auf dem am 10.10.2025 gegen 15:00 Uhr gemachten Foto vom Brand. Aus diesem Umstand heraus werden alle weiteren Zeitabläufe hergeleitet. Wann und um welche Uhrzeit F tatsächlich verstorben sein soll, kann allerdings (noch nicht mal vom Gerichtsmediziner bzw. Brandexperten) eindeutig zugeordnet werden. Das ist alles.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bernhard »

Gastleser hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 13:10:16 Welche Version ist gemeint?
Ich meine nur die Version dass sie zur Bank wollte. Wie weit sie an dem Tag gekommen ist, wo geparkt, wo gewendet wäre für diesen Punkt erst mal nachrangig.

Man könnte doch nachweisen dass sie die Bank vorher schon mal besucht hat? Das würde ihre Behauptung stützen dass sie zur Bank wollte.

Danach könnte man eine Begründung finden warum sie den Umweg an Fabians Wohnadresse vorbei gemacht hat.
Gastleser hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 13:10:16 Der LKA Samsung Gutachter hat die Weg-Zeitberechnung gemacht, aber wann hat die Angeklagte behauptet, sie stand mit dem Fahrzeug in unmittelbarer Nähe zur Bank, bevor sie umkehrt sein soll?
Hat sie meines Wissens nicht behauptet, meine Feststellung ist nur dass sie offenbar unmittelbar vor Fabians Wohnadresse 9 Minuten lang stand bis sie gewendet ist und nach Klein Upahl gefahren ist.
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Keks22 »

Bernhard hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 13:34:25 Unmittelbar vorher, d.h. sie hätte zufällig unmittelbar vor Fabians Wohnadresse festgestellt, dass sie die Bankkarte vergessen hat, hat dort ein paar Minuten gestanden und vielleicht nach der Bankkarte gesucht, 9 Minuten lang (scheint eine intensive Suche gewesen zu sein), und hätte dann gewendet und wäre zurück gefahren.
Nein der Zeitraum zwischen der ersten Vidioaufnahme und der zweiten beträgt 9 min. Fahren und wend und einparken, ausparken benötigte Zeit. Das eigentliche Suchen ggf nur drei oder vier Minuten.

Die Schweriner str. Ist doch eine vielbefahrene str.
Da müssen doch noch viel mehr Fahrzeuge langgefahren sein und von der Kamera erfasst worden sein. Auch nur eine Zeugin die das Fahrzeug gesehen und siehe musste in ihrer Zeugenaussage noch korrigiert werden.

Die Anklagte alleine oder mit Fabian wurde von niemandem
beobachtet.
Wow

Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Keks22 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 11:08:34 Steht eigentlich nicht noch die Überprüfung der Zeugenaussage des Max G. Im Raum?
Zu nächtlicher Stunde soll er ja Besuch einer Lady evtl mit Rastafrisur bekommen haben die Ihn um 5000 Euro reicher machen wollte.
Ich hoffe man hört da noch was von oder der Kumpel von Max wird auch noch als Zeuge geladen.
Das wollen wir doch (hoffentlich Alle) hoffen, dass auch da noch eine Aufklärung oder zu mindestens eine ausführliche Stellungnahme zu den erfolgten polizeilichen Nachermittlungen dieses Sachverhalts kommt. Immerhin war und ist dieser wirklich krasse Zeugen-Beinflussungssachverhalt, den Max da vor Gericht in seiner Zeugenaussage schilderte, ja keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Und sofern sich diese Behauptung nachweisbar ( z.B. auch durch bestätigende Zeugenaussage seines Freundes ) als wahr herausstellen oder erhärten sollte, ein äußerst krimineller und schäbiger Vorgang, den es zu würdigen, verfolgen und zu bestrafen gilt!

Überhaupt würde ich mir sehr wünschen, dass man (u.a.. z.B. auch durch den Presserat) im Nachhinein mal explizit das Agieren eines investigativen Exklusiv.-Reporter und das seiner "nützlichen SM-Handlanger", in diesem Fall, noch mal ganz genau unter die Lupe nehmen möge!

Das was mMn. in diesem Fall seit spätestens dem 15./16.10.25 ungeniert an Vorverurteilung und Hetze "produziert" und via SM auf hetzerischer Weise geschürt unters Volk gebracht wurde, darf und sollte sich in einem Rechtsstaat in Zukunft nicht wiederholen oder gar zum staatlich geduldetem Standard in der medialen Berichterstattung, rund um einen reinen Indizienprozess werden. Einem solchem, mMn. rechtswidrig vorverurteilendem, Gebaren sollte zwingend ein verlässlicher Riegel vorgeschoben werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf einen fairen Prozess, auch eine Gina H., deren Schuld für mich übrigens, bei genauer Betrachtung und Wertung der Indizien"kette" (!), auch bisher immer noch nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte! Ob sich daran noch etwas ändert, mag ich zu diesem Zeitpunkt, in Anbetracht der noch wenig verbleibenden Prozesstage, Art und Weise des bisherigen Prozessverlaufs, sowie der tatsächlichen Qualität der Indizien und Kommunikation der im Vorfeld erfolgten Ermittlungsarbeit, jedenfalls arg bezweifeln.

Über Schuld und Unschuld, wird aller Voraussicht nach wohl erst in zweiter Instanz endgültig entschieden werden. Dann aber hoffentlich zweifelsfrei nachvollziehbar und ohne den, von SM und Co. unsäglich begleiteten und gewollt emotional geschürten, blinden Vorverurteilungs,-Druck "der Straße"!

Jeder darf und soll selbstverständlich seine eigene Meinung jederzeit haben und auch (sofern gesetzlich zulässig) unzensiert kundtun dürfen. Allerdings sollte diese eigene Meinung dann auch immer als eigene Meinungsäußerung unmissverständlich gekennzeichnet werden und stets im Konjunktiv verfasst sein!

Meine ganz persönliche Meinung! ..und nun steinigt mich ;)
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Bernhard
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Bernhard »

Anna17 hat geschrieben: Sonntag, 30. August 2026, 13:34:41 War das Handy nicht eigentlich auf Abschaltung nach 2-ständiger Nutzung eingestellt? D.h. Er könnte also eigentlich die Whg. durchaus früher od. später verlassen haben.
Du meinst quasi dass das Handy eingeschaltet auf dem Sofa lag und Fabian bereits weg gewesen sein kann, und um 10:51 hat sich das Handy dann selbst ausgeschaltet. Die Ermittler sollten wissen ob das technisch sein kann dass das Handy ohne Bedienaktivität weiter an bleibt, wenn ein YouTube Video läuft würde ich das glauben, aber bei einem Videospiel wie Roblox? Ich kenne Roblox persönlich nicht, aber ChatGPT meint es ginge aus sowohl bei Android als auch bei Iphone.

Wäre immer noch ein erstaunlicher Zufall dass Gina auf die Minute genau in der Schweriner Str. ist wo das Handy sich wegen 2h Aktivität automatisch ausschaltet.

Im Prinzip finde ich es nicht vollkommen abwegig die Ermittlerarbeit anzuzweifeln, immerhin wurden in der Vergangenheit Zeiträume korrigiert wegen Sommerzeit/Winterzeit wenn ich mich recht erinnere. So ganz rund läuft die kriminaltechnische Analyse wohl nicht scheint mir.
Heckengäu
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Heckengäu »

Meines Wissens wurde nur die Spielbenutzung Roblox bzw. Internetznutzung von der Mutter auf 2 Stunden begrenzt/eingeschränkt, nicht aber die Handynutzung.
Das Erlöschen des Display ist Einstellungssache. Bei mir auf 2 min eingestellt. Wenn die vorgesehene Aktivität früher endet, schalte ich es manuell mit der Ein-Aus-Taste in den Displaylosen endschwarzen Elektroschlummerzustand
Keks22
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Keks22 »

Ist es eigentlich eine Annahme oder wurde das offiziell bestätigt irgendwo dasdie Großeltern Kunden der VR Bank sind. Oder könnten diese auch KD der Sparkasse sein?
Vielleicht weiss jemand genaueres.
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