Anna17 hat geschrieben: ↑Dienstag, 01. September 2026, 15:23:46
Aber:
Allein aus einer reinen Charakterstudie einer psych. Vorbelasteten mit einem ausgiebigen Sexualleben, lassen sich dennoch keine Schlüsse auf die Tat herleiten.
Das tut doch auch keiner ! Meine Güte. Wer spricht denn hier von "Allein". Schon mal die NICHT-Persönlichkeitsbezogenen Indizien und Spuren betrachtet ?
Wie gesagt, wenn die nicht reichen, dann interessiert der Dachschaden von G exakt niemand mehr im juristischen Sinne, außer diejenigen die Ihr dann bedauernswerterweise in Zukunft unbedarft über den Weg laufen und sich von ihr verarschen lassen müssen. Wieso ist es so schwer das zu differenzieren. Und fang jetzt bitte wieder nicht zum x-ten male mit Einzelbetrachtungen an.
Wenn dir Fußspuren eines 8 jährigen neben Ihren zum Auffindeort in Verbindung mit allen anderen (gerne nochmal: Nicht-Persönlichkeitsbezogenen Indizien), Täterwissen, Alibi usw nicht reichen , gut, dann ist das halt deine Sichtweise. Sehr schön, sprich 'Sie frei. Das ist auch nicht völlig abwegig. Das hat doch alles nichts mit ihrer Persönlichkeit zu tun. Nur wenn es eben ein Urteil gegen sie gibt, spielt es eine Rolle, und das ist auch richtig so.