Leftraru hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. September 2026, 22:36:54
Nachtrag:
Die beiden Pflichtverteidiger im Hanna W. Fall meinten (wie die erste Vorsitzende Richterin und die Staatsanwälte) vielleicht auch, sie würden das richtige tun und ihr Mandant wird die Tat, wie beschuldigt, schon begangen haben. Hat dieser aber erwiesenermaßen NICHT…
Ist es erwiesen, dass er die Tat nicht begangen hat oder kann man sie ihm lediglich nicht zweifelsfrei nachweisen?
Nicht jeder, der verurteilt wird, ist schuldig und nicht jeder, der freigesprochen wird, ist unschuldig. Gelegentlich passt es aber auch. ,-)
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 10. September 2026, 23:47:34
Heißt für mich dem nächsthöhere Gericht muss der Sachverhalt bekannt sein ebenso den Beschwerdeführer was ohne Akteneinsicht kaum
möglich ist. Im Fall Fabian gab es eine Haftprüfung sowie eine Haftbeschwerde. Herr Rea Ohm hat ja dazu berichtet in den Medien.
Ich habe mich bereits korrigiert: Bis zur Anklageerhebung hat der Strafverteidiger keine vollständige Akteneinsicht.
Ich bete zu Gott, dass da keine Kameras sind, und wenn, dass sie nur nachts aufnehmen.