MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

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Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Leftraru hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 22:36:54 Nachtrag:
Die beiden Pflichtverteidiger im Hanna W. Fall meinten (wie die erste Vorsitzende Richterin und die Staatsanwälte) vielleicht auch, sie würden das richtige tun und ihr Mandant wird die Tat, wie beschuldigt, schon begangen haben. Hat dieser aber erwiesenermaßen NICHT…
Ist es erwiesen, dass er die Tat nicht begangen hat oder kann man sie ihm lediglich nicht zweifelsfrei nachweisen?

Nicht jeder, der verurteilt wird, ist schuldig und nicht jeder, der freigesprochen wird, ist unschuldig. Gelegentlich passt es aber auch. ,-)
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
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Gastikus
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Gastikus »

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 10. September 2026, 23:47:34 Heißt für mich dem nächsthöhere Gericht muss der Sachverhalt bekannt sein ebenso den Beschwerdeführer was ohne Akteneinsicht kaum
möglich ist. Im Fall Fabian gab es eine Haftprüfung sowie eine Haftbeschwerde. Herr Rea Ohm hat ja dazu berichtet in den Medien.
Ich habe mich bereits korrigiert: Bis zur Anklageerhebung hat der Strafverteidiger keine vollständige Akteneinsicht.
Spoiler
Befindet sich der Mandant wegen eines Kapitaldelikts wie Mord in Untersuchungshaft (U-Haft), ist der Ablauf bezüglich der Akteneinsicht gesetzlich streng geregelt und teilt sich in zwei Phasen auf:
1. Sofortige, aber teilweise Akteneinsicht (Ab Festnahme / U-Haft). Sobald ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen wird, greift ein Kernrecht der Verteidigung:Haftrelevante Akten: Der Verteidiger hat gemäß § 147 Abs. 2 Satz 2 StPO ein sofortiges Recht auf Einsicht in die Aktenbestandteile, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haft entscheidend sind. [1] (https://dejure.org/gesetze/StPO/147.htm51.html), [2] (https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bund ... -147-stpo/)Umfang: Dazu gehören der Haftbefehl, die bisherigen Protokolle der Beschuldigtenvernehmung, wesentliche Zeugenaussagen und Ermittlungsberichte, auf die das Gericht den „dringenden Tatverdacht“ und die „Haftgründe“ (z. B. Fluchtgefahr) stützt. [1] (https://www.rudolph-recht.de/akteneinsi ... trafrecht/), [2] (https://fachanwalt-fuer-strafrecht-bund ... -147-stpo/)Keine Verweigerung: Die Staatsanwaltschaft darf diese haftrelevanten Dokumente nicht mit der Begründung verweigern, dies gefährde den Untersuchungszweck. [1] (https://www.verteidigung-strafrecht.de/akteneinsicht/)
2. Die vollständige Akteneinsicht (Spätestens bei Anklageerhebung)Der Begriff „vollständige Akteneinsicht“ meint die gesamte Ermittlungsakte inklusive aller Beiakten, Spurenakten, Telefonüberwachungsprotokolle und sämtlicher Beweismittel.Der Regelfall: Nach § 147 Abs. 2 Satz 1 StPO kann die Staatsanwaltschaft die Einsicht in die gesamte Akte so lange verweigern, wie die Ermittlungen noch laufen und eine Gefährdung des Untersuchungszwecks droht (z. B. wenn bei einem Mordvorwurf noch Mitbeschuldigte gesucht oder verdeckte Maßnahmen durchgeführt werden). [1] (https://www.advocado.de/ratgeber/strafr ... ahren.html), [2] (https://dejure.org/gesetze/StPO/147.htm51.html)Der späteste Zeitpunkt: Sobald die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließt und beabsichtigt, Anklage (beim Schwurgericht) zu erheben, muss sie die Versagung aufheben § 147 Abs. 6 StPO. Spätestens mit der Zustellung der Anklageschrift liegt dem Verteidiger die Akte komplett vor. [1] (https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html), [2] (https://haug.law/ratgeber/akteneinsicht ... -147-stpo/)
😇 Ich bete zu Gott, dass da keine Kameras sind, und wenn, dass sie nur nachts aufnehmen. 😇
Sronson
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Re: MORDFALL FABIAN L. -- Diskussion

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Die Ostseezeitung schließt den 27. Verhandlungstag mit einem Reel ab: https://www.facebook.com/share/r/1LfJ8E ... id=wwXIfrl

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Weitere Fortsetzungstermine laut Beschluss vom 26.08.2026:

15.09.2026 [nächsten Dienstag]
17.09.2026 [nächsten Donnerstag]
21.09.2026
23.09.2026
25.09.2026
05.10.2026
08.10.2026
Wann passierte was? Zeitstrahl unter:
https://het-forum.de/viewtopic.php?t=8778
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