Hätte man sich für Shirts mit dem Aufdruck „Don’t worry, beer happy“ entschieden, hätte man diese problemlos auch in den Innenräumen des Gerichts tragen können. Das ist ja auch viel passender, als das Gesicht des Kindes zu zeigen, dessen Mord verhandelt wird…Korkplatte hat geschrieben: ↑Donnerstag, 17. September 2026, 09:20:05 Nein eine FB Gruppe organisiert das. Dürfen aber im Gerichtssaal nicht getragen werden, nur vorm Gebäude.
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Apropos T-Shirts: Nach seiner Entlassung ließ Alexander K., der sog. „Maschseemörder“, T-Shirts bedrucken und bot sie zum Verkauf an. Auf der Vorderseite stand: „Ich überlebte ein Date mit dem Maschseemörder“, auf der Rückseite: „Keine Sorge – ist nicht mein Blut“.
Ein ebenfalls sehr interessanter Fall!
Alexander K. hat auch eine eindrucksvolle Rapkarriere vorzuweisen:
https://www.zeit.de/stoerungsmelder/arc ... er-in-haft
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... ieren.html
Açieeed! style by