VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

ÖFFENTLICHE DISKUSSION
Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske

Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Sronson
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 28. Juli 2024, 18:26:46 Klar, bei 80 Wohneinheiten oder mehr funktioniert die soziale Kontrolle nicht.
Bei einem hohen Ausländeranteil auch nicht, fiel mir nachträglich noch ein. Es sind ja hauptamtlich die Deutschen, die ihren Nachbarn genaustens auf die Finger schauen. Trotzdem schwer vorstellbar, dass jemand sowas unbehelligt zustandebringt - Die beiden müssen wirklich größtes Glück gehabt haben.
Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 28. Juli 2024, 18:26:46 Im Bereich der ehemaligen DDR funktioniert die Kontrolle vielleicht noch etwas besser, weil es da die IMs ("interessierte Mitbewohner") von früher gibt.
Meine zwei Anekdoten stammen aus den alten Bundesländern und die Leute, die so “beherzt eingriffen”, waren jung.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Evtl. wird ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung/Revision bez. des Urteils im Fall Alexandra R. zu bewerten haben, meiner Meinung nach.

Dies wird sich sehr bald zeigen, gemäß § 341 StPO. Die Einlegungsfrist beträgt nur  
7 Tage nach Urteilsverkündung.

Für den Revisionsantrag und seine genaue Begründung eine Monatsfrist nach Bekanntgabe bzw. Vorlage des Urteils in Schriftform gemäß § 345 StPO.

Danach wird sich zeigen, wie höchstrichterliche Rechtsprechung den Fall sieht.
Ob es irgendwelche Rechtsnachteile der beiden Angeklagten erkennt :?:

Das Urteil ist außerdem noch nicht rechtskräftig.
Salomo

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Salomo »

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 00:01:30 Evtl. wird ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Entscheidung/Revision bez. des Urteils im Fall Alexandra R. zu bewerten haben, meiner Meinung nach.

Dies wird sich sehr bald zeigen, gemäß § 341 StPO. Die Einlegungsfrist beträgt nur  
7 Tage nach Urteilsverkündung.

Für den Revisionsantrag und seine genaue Begründung eine Monatsfrist nach Bekanntgabe bzw. Vorlage des Urteils in Schriftform gemäß § 345 StPO.

Danach wird sich zeigen, wie höchstrichterliche Rechtsprechung den Fall sieht.
Ob es irgendwelche Rechtsnachteile der beiden Angeklagten erkennt :?:
Völlig klar dass diese haarsträubende und vor Fehlern nur so strotzende Begründung zusammenbricht.

Halten wir fest: Anklageschrift - 14 Seiten.
Revisionsbegründung in einem anderen Fall, wo Profis am Werk sind - 1732 Seiten!
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=257829#p257829

Die Familie braucht unbedingt Profis als Revisionsanwälte.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Salomo hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 00:10:30 Völlig klar dass diese haarsträubende und vor Fehlern nur so strotzende Begründung zusammenbricht.

Halten wir fest: Anklageschrift - 14 Seiten.
Revisionsbegründung in einem anderen Fall, wo Profis am Werk sind - 1732 Seiten!
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=257829#p257829

Die Familie braucht unbedingt Profis als Revisionsanwälte.
Eine Revision geht nicht inhaltlich auf das Urteil ein und macht keine neue Beweisaufnahme.
Sie prüft lediglich, ob formale Rechtsfehler zu Ungunsten der Verurteilten gemacht wurden.
Jemand schrieb z.B., dass die Ablehnung des ersten Identifizierungsgutachters wegen Befangenheit (er kam erst nach einem Hinweis eines Ermittlers zu seinem Ergebnis) dem Herstellen von Revisionssicherheit gedient haben könnte.
Die Tatsache, dass die Kammer im Rahmen der freien Beweisführung aufgrund der Gesamtheit der Indizien zur Verhängung der Höchststrafe gelangt ist, wird in der Revision nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
papaya
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Alex123 hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 06:11:00 Eine Revision geht nicht inhaltlich auf das Urteil ein und macht keine neue Beweisaufnahme.
Sie prüft lediglich, ob formale Rechtsfehler zu Ungunsten der Verurteilten gemacht wurden.
Die Tatsache, dass die Kammer im Rahmen der freien Beweisführung aufgrund der Gesamtheit der Indizien zur Verhängung der Höchststrafe gelangt ist, wird in der Revision nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
Das ist richtig, das hatte ich auch ausführlich kommentiert:
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=256975#p256975

Richtig ist aber auch, dass z.B. folgende Revisionsgründe existieren:
Aufklärungsrüge: das Gericht hat fehlerhaft wesentliche Beweismittel nicht genutzt (Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO)
Inbegriffsrüge: Das Gericht hat im Urteil wesentlichen Beweisstoff aus der Hauptverhandlung übergangen.
In den Urteilsgründen finden sich Widersprüche oder die Feststellungen des Urteils sind lückenhaft
Das Gericht hat den Beweiswert einzelner Beweismittel oder Indizien verkannt
https://www.revision-strafrecht.de/

Offenbar behauptete der Richter, Ugurs ERH Twingo sei zwischen 1045 und 11 Uhr in Oberhasling gesehen worden, während Ugur um 9 Uhr noch in Limbach auf den Rücksitz des Outlanders geschaut hat. Danach habe er Alexandra in Sindersdorf dazu gebracht hat, einen Brief zu schreiben und sie anschließend ermordet, verladen und nach Oberhasling gefahren.

Wie soll das gehen, wenn die reine Fahrzeit schon lt Google mit einem Abstecher in Sindersdorf mindestens 2:20h beträgt?

Es gibt zahllose solche Auffälligkeiten im mündlichen Urteil. Das wäre keine freie Beweiswürdigung, das wären Widersprüche, und natürlich müsste das Konsequenzen in der Revision haben.

Eine ganz andere Frage wird sein, ob die hiesigen Anwälte eine ähnlich arbeitsaufwändige (und wie ich RA Rick und Dr. Georg einschätze auch hochqualitative) Revisionsschrift von 1700 Seiten damit füllen können, wollen und werden, dieses Urteil zu diskutieren.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

papaya hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 10:11:26
Es gibt zahllose solcher Fehler im Urteil. Das ist keine freie Beweiswürdigung, das sind grobe handwerkliche Mängel, und natürlich muss das Konsequenzen in der Revision haben.
Für ein Revisionsverfahren zum BGH ist ein Urteil in Schriftform nötig.
Gibt es ein solches gefordertes Urteil im Fall Alexandra R. zwischenzeitlich denn schon ?

Falls es zahlreiche Fehler im Urteil gibt, wird der BGH entsprechend reagieren und dies auch begründen müssen, bei einem rechtshängigen Verfahren.

Hoffentlich arbeitet der BGH wenigstens fehlerlos. ;)
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

U.T. hat den Mitsubishi von Schwabach weggefahren.
D.B. hat Alexandras BMW von Schwabach nach Katzwang gefahren.
U.T. hat den Twingo nach Italien und zurück gefahren.
Wo ist also der Ort, wann ist also der Zeitpunkt, an dem nach der Trennung in Schwabach U.T.s prepaid SIM-Karte und D.B.s prepaid SIM-Karte wieder an demselben Ort waren? Dort muss dann U.T. vom Mitsubishi in den Twingo umgestiegen sein.
Und umgekehrt D.B. vom Twingo in den Mitsubishi.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von papaya »

Alex123 hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 14:06:07 U.T. hat den Mitsubishi von Schwabach weggefahren.
D.B. hat Alexandras BMW von Schwabach nach Katzwang gefahren.
U.T. hat den Twingo nach Italien und zurück gefahren.
Wo ist also der Ort, wann ist also der Zeitpunkt, an dem nach der Trennung in Schwabach U.T.s prepaid SIM-Karte und D.B.s prepaid SIM-Karte wieder an demselben Ort waren? Dort muss dann U.T. vom Mitsubishi in den Twingo umgestiegen sein.
Und umgekehrt D.B. vom Twingo in den Mitsubishi.
So einfach ist das alles nicht.

Erstens wurde der Twingo am Vorabend (also eigentlich am frühen Morgen des 9.12. nach Mitternacht) vom Jaguarfahrer an einen unbekannten Ort im Raum Nürnberg umgeparkt. Offensichtlich muss Ugur T mit dem Outlander dorthin gefahren sein um das Fahrzeug zu tauschen.

Zweitens war Dejan B bis mindestens 9:38 am Hammer (Sichtung der Zeugin). Wenn der an dem Mord beteiligt gewesen sein soll, müsste er ja auch noch von Katzwang nach Sindersdorf gefahren sein, wäre also frühestens gegen 10:05 dort gewesen. 40 Minuten später (10:45) waren aber laut Richter das ermordete Opfer und der Twingo schon in Oberhasling, da das Auto dort von einem Zeugen gesehen wurde. Für die 180 Kilometer kalkuliert Google zwei Stunden. Wäre Dejan beim Mord in Sindersdorf dabei gewesen, erhöht sich also die erforderliche Durchschnittsgeschwindigkeit des Twingo auf 270 km/h (180km in 40 Minuten).

Drittens waren die im Prozess vorgestellten Standortdaten der Handys zu bestimmten Zeiten inkonsistent, so dass sie als Indizien exkludiert wurden.

Viertens war nicht klar, ob die Dejan zugeordnete Nummer des Prepaid-Handys bzw dieses Handy überhaupt in seinem Besitz war. Die Zeugin, die am 9.12. mit diesem Handy telefonisch Kontakt hatte, kannte Dejan B. nicht. Der Antrag der Verteidigung, diese Zeugin vorzuladen, wurde vom Gericht abgelehnt. Eine Entscheidung, die im Rahmen der Revision als möglicher Formfehler gewürdigt werden muss.

Fünftens hielt dieses Handy sich meines Wissens den ganzen Tag über im Raum Hilpoltstein/Thalmässing und nicht in Oberbayern auf (bin allerdings nicht sicher, gern Ergänzung sachkundigerer Prozessbeobachter), insofern gibt es diese "Zusammenführung" der beiden SIM-Karten aus meiner Sicht weder am Vormittag noch am Abend.

Aus diesen Gründen, vor allem aber wegen des zweiten Punktes, ist die Urteilsbegründung aktuell nicht nachvollziehbar.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Alex123 hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 14:06:07 Wo ist also der Ort, wann ist also der Zeitpunkt, an dem nach der Trennung in Schwabach U.T.s prepaid SIM-Karte und D.B.s prepaid SIM-Karte wieder an demselben Ort waren? Dort muss dann U.T. vom Mitsubishi in den Twingo umgestiegen sein.
Und umgekehrt D.B. vom Twingo in den Mitsubishi.
Es ist für das Urteil egal wo dieser Ort ist.
Wenn D.B. und U.T. noch um 9:00 Uhr in Limbach waren, D.B. um 9:38 Uhr an Alexandras Wohnanschrift gesehen wurde, U.T. den Outlander gefahren ist, dann kann der Twingo niemals um 10:45 Uhr in Oberhasling gewesen sein.
Wäre er es dennoch gewesen, dann hätten wir alle mindestens im Radio von diesem rasenden Kleinwagen auf der A9 und der A8 gehört, wenn es nicht sogar im Fernsehen gekommen wäre!
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Hoffentlich haben die beratenden Anwälte von U.T. und D.B. eine Idee, wie man von dem Urteil wieder wegkommt. Jetzt haben sie eine gute Gelegenheit, ihre Qualitäten zu beweisen.

Ob ein Ausschweigen nach § 136 StPO der beiden Tatverdächtigen einen Sinn gehabt hat, wird sich noch zeigen, insbesondere bei eingeschränkter oder keiner Tatbeteiligung.

Ja, das Schweigerecht der beiden hat die Kammer voll akzeptiert, aber der Preis kann hoch sein, meiner Meinung nach. Ein Rechtsnachteil daraus soll sich aber nicht ergeben :?:
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Ok, dann muss man sich zunächst auf die Prepaid-SIM von U.T. konzentrieren, die in Schwabach im Mitsubishi war und später dann lange im Twingo.
Zu welchen Zeitpunkten war die jeweils am welchen Orten? Sprich wie war der Weg von U.T. im Zeitablauf?
Wenn er später als die angebliche Sichtung des Twingos in Oberbayern war, hat sich entweder der Zeuge geirrt oder jemand anders den Twingo dort hingefahren.

Bezüglich D.B.s Prepaid-SIM: War die in Schwabach parallel zu der von U.T. eingeloggt?
Lässt sich der Anruf bei der Frau, die D.B. nicht kennt, nicht einfach dami erklären, dass D.B. sich verwählt hat?
König Salomon

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Mir scheint, dass sich einige Leute hier zu sehr an Details festbeissen und dabei das Gesamtbild aus den Augen verlieren. Solche Leute wären wunderbar beim Bau- oder Vermessungsamt aufgehoben, sind jedoch als Ermittler wenig geeignet. Die Gesamtschau an Indizien ist eindeutig.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 18:13:30 Ob ein Ausschweigen nach § 136 StPO der beiden Tatverdächtigen einen Sinn gehabt hat, wird sich noch zeigen, insbesondere bei eingeschränkter oder keiner Tatbeteiligung.
Ganz genau. Und Du wärst der erste gewesen, der es uneingeschränkt geglaubt hätte, wenn einer der beiden Männer gesagt hätte, dass sie Alexandra nicht getötet haben.
Turmfalke23 hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 18:13:30 Ja, das Schweigerecht der beiden hat die Kammer voll akzeptiert, aber der Preis kann hoch sein, meiner Meinung nach. Ein Rechtsnachteil daraus soll sich aber nicht ergeben.
Ja, sollte sich nicht.
Aber seit Anbeginn des Prozesses haut die gesamte Presse auf dieses "Schweigen" drauf! Es ist ihr Recht. Sie dürfen schweigen.
Laufend dieses "ja, warum schweigen sie denn, sie haben doch was zu verbergen"!
Wenn sie jetzt wirklich gesagt hätten "Leute, wir haben echt nichts mit dem Verschwinden von Alexandra zu tun", dann hätte auch nur jeder Pressevertreter geschrieben: "Seht her wie sie lügen".
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Fränkin »

Alex123 hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 19:12:09 Ok, dann muss man sich zunächst auf die Prepaid-SIM von U.T. konzentrieren, die in Schwabach im Mitsubishi war und später dann lange im Twingo.
Zu welchen Zeitpunkten war die jeweils am welchen Orten? Sprich wie war der Weg von U.T. im Zeitablauf?
Wenn er später als die angebliche Sichtung des Twingos in Oberbayern war, hat sich entweder der Zeuge geirrt oder jemand anders den Twingo dort hingefahren.

Bezüglich D.B.s Prepaid-SIM: War die in Schwabach parallel zu der von U.T. eingeloggt?
Lässt sich der Anruf bei der Frau, die D.B. nicht kennt, nicht einfach dami erklären, dass D.B. sich verwählt hat?
Das sind hervorragende Fragen.
Das hätte die Prozessbeobachter auch interessiert!

Aber frag' doch einfach mal hier https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... ontakt.php nach, vielleicht schickt man Dir ja die Akte.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Turmfalke23 »

Fränkin hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 22:02:10 Ganz genau. Und Du wärst der erste gewesen, der es uneingeschränkt geglaubt hätte, wenn einer der beiden Männer gesagt hätte, dass sie Alexandra nicht getötet haben.
Was spräche eigentlich dagegen, bei vernünftiger Argumentation, es nicht zu glauben?
Fränkin hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 22:02:10 Ja, sollte sich nicht.
Aber seit Anbeginn des Prozesses haut die gesamte Presse auf dieses "Schweigen" drauf! Es ist ihr Recht. Sie dürfen schweigen.
Laufend dieses "ja, warum schweigen sie denn, sie haben doch was zu verbergen"!
Wenn sie jetzt wirklich gesagt hätten "Leute, wir haben echt nichts mit dem Verschwinden von Alexandra zu tun", dann hätte auch nur jeder Pressevertreter geschrieben: "Seht her wie sie lügen"
Die gesamte Presse haut nicht auf dieses Schweigen drauf.
Gute Presseartikel begründen dieses Schweigen sehr wohl, auch nicht nachteilig.
Fränkin hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 22:05:33
Aber frag' doch einfach mal hier https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... ontakt.php nach, vielleicht schickt man Dir ja die Akte.
Dazu muss ein Urteil erst mal rechtskräftig sein. Aktenweitergabe so ohne Weiteres ?
Sicher wäre ich mir da nicht.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Fränkin hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 22:02:10 ...
Wenn sie jetzt wirklich gesagt hätten "Leute, wir haben echt nichts mit dem Verschwinden von Alexandra zu tun", dann hätte auch nur jeder Pressevertreter geschrieben: "Seht her wie sie lügen".
Sie hätte schon zur Aufklärung beitragen müssen.
Nach Lage der Dinge waren sie mit dem unter einem Vorwand ausgeliehenem Mitsubishi und ohne ihre normalen SIM-Karten, dafür aber mit unter falschen Identitäten besorgten SIM-Karten am 09.12.2022 am Haus von Alexandra in Schwabach und haben Akexandra dort getroffen. Warum?
Nach Lage der Dinge hat D.B. Alexandras BMW von Schwabach nach Katzwang gefahren. Warum?
Nach Lage der Dinge ist U.T. im Twingo von Bayern über Österreich bis nach Italien gefahren und zurück? Warum? Wann und wo hätte jeder der beiden an diesem Tag Alexandra jeweils zuletzt gesehen?
Nur zu sagen "Wir waren es nicht" wäre genauso blöd gewesen wie zu schweigen.
Seine Sicht der Dinge hat D.B. ja schon zum Besten gegeben, als er am 10.12.2022 für eine Nacht in Polizeigewahrsam genommen wurde. Sinngemäß: "Sie ist wohl durchgedreht wegen der anstehenden Verhandlung ihrer Zivilklage."
Ja, Angeklagte haben das Recht zu schweigen. Angesichts der nachweislichen Betrugsvorgeschichte und der großen Zahl von Indizien scheint mir das in diesem Fall jedoch nur die zweitbeste Wahl gewesen zu sein.
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Sronson »

Die beiden im Vermisstenfall Alexandra R. Angeklagten haben, wie erwartet, Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun haben ihre Anwälte vier Wochen Zeit, entsprechende Anträge samt Begründungen an den Bundesgerichtshof zu senden. Ob die Revision zugelassen wird, entscheiden dann Richter.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuer ... iber=false

Hier ist der Ablauf einer Revision detailliert erklärt:
https://www.strafrecht-revision.com/abl ... -revision/
Klugscheißer
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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Klugscheißer »

Sronson hat geschrieben: Dienstag, 30. Juli 2024, 15:55:33 Die beiden im Vermisstenfall Alexandra R. Angeklagten haben, wie erwartet, Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun haben ihre Anwälte vier Wochen Zeit, entsprechende Anträge samt Begründungen an den Bundesgerichtshof zu senden. Ob die Revision zugelassen wird, entscheiden dann Richter.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuer ... iber=false

Hier ist der Ablauf einer Revision detailliert erklärt:
https://www.strafrecht-revision.com/abl ... -revision/
Aber erst mal muss den Anwälten das Urteil in schriftlicher Form vorliegen.
Dann erst beginnt die vierwöchige Frist für die Erstellung der Revision zu laufen.
Dudu

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Dudu »

Klugscheißer hat geschrieben: Dienstag, 30. Juli 2024, 17:39:17 Aber erst mal muss den Anwälten das Urteil in schriftlicher Form vorliegen.
Dann erst beginnt die vierwöchige Frist für die Erstellung der Revision zu laufen.
Richtig. Es ist auch überhaupt nicht klar, ob es bei dem bisher ziemlich zahmen Anwaltsteam bleibt oder ob Revisionsprofis ins Spiel kommen.
König Salomon hat geschrieben: Montag, 29. Juli 2024, 21:22:06 Mir scheint, dass sich einige Leute hier zu sehr an Details festbeissen und dabei das Gesamtbild aus den Augen verlieren. Solche Leute wären wunderbar beim Bau- oder Vermessungsamt aufgehoben, sind jedoch als Ermittler wenig geeignet. Die Gesamtschau an Indizien ist eindeutig.
Du warst bestimmt nicht im Saal, sonst hättest Du ja mitbekommen, dass faktisch die Anklageschrift als Urteilsbegründung vorgetragen wurde, nachdem 30 Tage lang alle Indizien im Prozess entkräftet wurden. Verstanden hat das niemand.
Alex123

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

Ungelesener Beitrag von Alex123 »

Dudu hat geschrieben: Dienstag, 30. Juli 2024, 21:21:05 ...

Du warst bestimmt nicht im Saal, sonst hättest Du ja mitbekommen, dass faktisch die Anklageschrift als Urteilsbegründung vorgetragen wurde, nachdem 30 Tage lang alle Indizien im Prozess entkräftet wurden. ...
Es wurden nur einige Indizien entkräftet. Das Gesamtbild wurde nicht erschüttert, auch wenn das viele hier im Forum, die die Sache der Angeklagten betreiben, gerne so sehen.
Beispiel: Auf den Bildern der Überwachungskamera wurde nur der Mitsubishi identifiziert, nicht D.B. und U.T. Jedoch wurden die beiden am Vortag mit genau diesen Auto an einer Tankstelle identifiziert. An wen sollten sie just am Tag des Verschwindens das Auto weiterverliehen haben. Außerdem die Geruchsspur von D.B.
Wenn im Münsterland Hufgetrappel zu hören ist, sind es selten Zebras.
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