ÖFFENTLICHE DISKUSSION Ungeklärte Fälle: Martin Bach, Tabita Cirvele, Heidi Dannhäuser, Anna E. (Herrieden), Sergej Enns, Nancy Förster, Denis Franke, Helga Frings, Monika Frischholz, Inga Gehricke, Leonie Gritzka, Jascha Hardenberg, Karl Erivan Haub, Ines Heider, Ina K. (Gorleben), Milina K. (Luckenwalde), Anett Carolin Kaiser, Baris Karabulut, Elke Kerll, Inka Köntges, Katrin Konert, Ralf Kottmann, Leitner/Baumgartner, Monika Liebl, Wolfgang Loh, Danuta Lysien, Jennifer M. (Bühl/Bremen), Alexandra May, Maddie McCann, Lars Mittank, Tanja Mühlinghaus, Mandy Müller, Mine O. (Duisburg), Harald Oelschläger, Alexandra R. (Nürnberg), Birgit Rösing (gen. Storck), Petra Schetters, Dirk Schiller, Émile Soleil, Rosi Strohfus, Anton Thanner, Hartmut Weiske
Geklärte Fälle: Vera B. (Datteln), Liam Colgan, Fritz Hagedorn, Kevin Hantl, Maria Henselmann, Rondk Kaniwar, Birgit Keller, Malina Klaar, Timo Kraus, Mike Mansholt, Marc Otto, Rainer Schaller, Sophie Sherpa, Jeannette Stehr, Annika T. (Seelze-Lohnde), Lars Wunder
Ich glaube, erst jetzt werden die beiden Angeklagten U.T. und D.B. verstehen, was der Hinweis im Urteil bedeutet, lebenslänglich, mit besonderer Schwere der Schuld.
Insbesondere dann, wenn eine unterschiedliche Tatbeteiligung und Beiträge der beiden Verdächtigen für ein mutmaßliches Tötungsdelikt vorhanden sein könnte.
Revisionsprozesse am BGH können sehr lang dauern, Erfolgsaussichten und sind auch nicht
sonderlich hoch. Ein Revisionsverfahren zum BGH steht auch nur einmal zur Verfügung
Mal abwarten, ob der Fall Alexandra R. doch noch Veränderungen mit sich bringt ?
Alex123 hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. August 2024, 10:19:40
Aus dem Podcast geht hervor, dass die Polizei nicht unmittelbar am 09.12.2022 tätig wurde sondern erst am nächsten Tag.
D.B. wurde also nicht direkt am 09.12.2022 zur Polizei zitiert sondern erst am Nachmittag des 10.12.2022 (nach seinem Einkauf im Baumarkt in der Nähe seines Wohnorts; er durfte dann wegen des Verdachts, etwas mit dem Verschwinden von Alexandra zu tun zu haben, eine Nacht in Gewahrsam verbringen).
Ist falsch.
Dejan B war am 9.12. abends bei der Polizei in Katzwang und am 10.12. erneut, wobei er festgenommen wurde.
Polizei und Gericht haben keinerlei schlüssige Aussage, ob Alexandra nun in Sindersdorf oder in Oberhasling getötet worden sein soll.
Dass die Leiche irgendwo herumlag und von Dejan erst am Samstag versteckt worden sei, ist nicht einmal Teil des behördlichen Narrativs.
Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. August 2024, 16:33:31
Revisionsprozesse am BGH können sehr lang dauern, Erfolgsaussichten und sind auch nicht
sonderlich hoch. Ein Revisionsverfahren zum BGH steht auch nur einmal zur Verfügung
Die Erfolgsaussichten der Revision sind deutlich höher, als die Zahlen des Bundesgerichtshofs (BGH) glauben machen wollen. Bei etwa 3000 Revisionsverfahren jährlich vor dem BGH sind lediglich rund 100 Fällen erfolgreich. Dies entspricht einer Quote von lediglich etwa 3 %. Anders sieht es jedoch aus, wenn man nur die Fälle heranzieht, bei denen die Revision auch begründet werden. Vielfach wird nämlich die Revision rein vorsorglich eingelegt und nach Studium der Urteilsgründe werden Revisionen nicht mehr weiterverfolgt. Wird also –und nur dies wäre fair- die ernsthaft verfolgten Revisionen im Vergleich zu den eingelegten Revisionen gezählt, so ist die Erfolgsquote sehr viel höher, vielleicht um das 10 fache.
papaya hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. August 2024, 22:39:30
...
Dejan B war am 9.12. abends bei der Polizei in Katzwang ...
Vermisstenanzeige wurde in Schwabach erstattet. Die Polizei dort war zögerlich, etwas zu unternehmen.
Später wurden Schwabacher Beamte zur Wohnung in Katzwang geschickt, weil keine Beamten aus Nürnberg zur Verfügung standen.
Wie soll da D.B. schon am 9.12.2022 bei der Polizei in Nürnberg (Katzwang) gewesen sein?
Festgenommen wurde er am 10.12.2022 bei der Polizei in Schwabach.
Ja, Alexandra wurde aller Wahrscheinlich am 9.12.2022 irgendwo erstickt oder erwürgt.
Und für die Beseitung der Leiche hatte D.B. einen Tag Zeit.
Dass der Twingo früher in Oberbayern gesichtet wurde, lässt sich damit erklären, dass ihn jemand anders dorthin gefahren hat, was für die Tat nicht relevant ist.
Alex123 hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. August 2024, 23:03:40
Vermisstenanzeige wurde in Schwabach erstattet. Die Polizei dort war zögerlich, etwas zu unternehmen.
Später wurden Schwabacher Beamte zur Wohnung in Katzwang geschickt, weil keine Beamten aus Nürnberg zur Verfügung standen.
Wie soll da D.B. schon am 9.12.2022 bei der Polizei in Nürnberg (Katzwang) gewesen sein?
Festgenommen wurde er am 10.12.2022 bei der Polizei in Schwabach.
Ja, Alexandra wurde aller Wahrscheinlich am 9.12.2022 irgendwo erstickt oder erwürgt.
Und für die Beseitung der Leiche hatte D.B. einen Tag Zeit.
Dass der Twingo früher in Oberbayern gesichtet wurde, lässt sich damit erklären, dass ihn jemand anders dorthin gefahren hat, was für die Tat nicht relevant ist.
Papaya hat sich nur mit dem Ort vertan, kann ja mal passieren.
Alles andere ist aber korrekt. D.B. war bereits am Abend des 9.12., also am Tag ihres Verschwindens, auf der Polizeiwache.
Alex123 hat geschrieben: ↑Sonntag, 11. August 2024, 23:03:40
Vermisstenanzeige wurde in Schwabach erstattet. Die Polizei dort war zögerlich, etwas zu unternehmen.
Später wurden Schwabacher Beamte zur Wohnung in Katzwang geschickt, weil keine Beamten aus Nürnberg zur Verfügung standen.
Wenn ich das ein bisschen korrigieren darf:
Dr.B.R. hat, warum auch immer, bei der Dienststelle in Schwabach Vermisstenanzeige gestellt.
(Sowohl die KiTa als auch das Haus in Limbach sind in Schwabach. Aber R wohnte in Nürnberg)
Die Polizei in Schwabach war also einfach nicht zuständig. Deshalb wurde die Vermisstenmeldung sofort nach Nürnberg weitergeleitet.
Noch am gleichen Abend rückten Beamte des Nürnberger Kriminaldauerdienstes in Katzwang an und durchsuchten die Wohnung von Alexandra.
Klugscheißer hat geschrieben: ↑Montag, 12. August 2024, 10:10:27
Wenn ich das ein bisschen korrigieren darf:
Dr.B.R. hat, warum auch immer, bei der Dienststelle in Schwabach Vermisstenanzeige gestellt.
(Sowohl die KiTa als auch das Haus in Limbach sind in Schwabach. Aber R wohnte in Nürnberg)
Die Polizei in Schwabach war also einfach nicht zuständig. Deshalb wurde die Vermisstenmeldung sofort nach Nürnberg weitergeleitet.
Noch am gleichen Abend rückten Beamte des Nürnberger Kriminaldauerdienstes in Katzwang an und durchsuchten die Wohnung von Alexandra.
Grundsätzlich kann man eine Vermisstenanzeige bei jeder Polizeidienststelle aufgeben.
Aber es ist vollkommen richtig, Katzwang liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd und nicht in Schwabach.
Warum man Schwabach zur Anzeigenerstattung aufgesucht hat, weiß eigentlich nur der
sie aufgegeben hat.
Ganz einfach, weil Schwabach, die mit dem Auto von Alexandras Wohnung am schnellsten zu erreichende Polizeidienststelle ist. Als ob sich da jemand erst Gedanken machen würde, ob er im richtigen Zuständigkeitsbereich ist….
Ich denke mal, Dr.B.R. wusste das einfach nicht, wohin denn Katzwang gehört, oder er wollte einfach nicht so weit bis nach Nürnberg reinfahren. Denn man kann, wie du richtig schreibst, bei jeder Dienststelle eine Vermisstenanzeige stellen. Aber wenn man sich gleich an die zuständige Stelle wendet, dann kann die halt sofort was unternehmen und es geht keine Zeit durch das Weiterleiten der Anzeige verloren.
Eigentlich geht es mir aber in der Hauptsache darum, dass man der Nürnberger Polizei unterstellt, sie habe keine Beamten frei gehabt und deshalb eine nicht zuständige Dienststelle beauftragt. Dabei hat die Schwabacher Polizei alles richtig gemacht, die Anzeige ordnungsgemäß nach Nürnberg weitergeleitet und von dort aus wurde noch in der Nacht der Nürnberger Kriminaldauerdienst nach Katzwang geschickt.
RockyBalboa hat geschrieben: ↑Montag, 12. August 2024, 12:30:05
Ganz einfach, weil Schwabach, die mit dem Auto von Alexandras Wohnung am schnellsten zu erreichende Polizeidienststelle ist. Als ob sich da jemand erst Gedanken machen würde, ob er im richtigen Zuständigkeitsbereich ist….
Sich Gedanken zu machen, ist aber nicht unbedingt schädlich.
Ich wäre in so einer Situation, wo ich sofortige Aktionen der Polizei fordere, sofort ins Auto gesprungen und nach Nürnberg gedüst. Dort hätte ich auf die zuständigen Beamten eingewirkt, sie versucht von der Dringlichkeit zu überzeugen, um sofort etwas zu unternehmen. Im Nachhinein über die Schwabacher Beamten zu schimpfen, die nicht sofort ausgeschwärmt sind, na ja ...
Dust hat geschrieben: ↑Montag, 12. August 2024, 06:45:43
Papaya hat sich nur mit dem Ort vertan, kann ja mal passieren.
Alles andere ist aber korrekt. D.B. war bereits am Abend des 9.12., also am Tag ihres Verschwindens, auf der Polizeiwache.
Danke @Dust und sorry für die Freudsche Fehlleistung. Die Vermisstenanzeige wurde in der Tat am 9.12. in Schwabach erstattet und nicht in Katzwang. Richtig ist auch, dass Dejan B bereits am 9.12. auf diese PI (Schwabach) fuhr.
Klugscheißer hat geschrieben: ↑Montag, 12. August 2024, 10:10:27
Wenn ich das ein bisschen korrigieren darf:
Dr.B.R. hat, warum auch immer, bei der Dienststelle in Schwabach Vermisstenanzeige gestellt.
(Sowohl die KiTa als auch das Haus in Limbach sind in Schwabach. Aber R wohnte in Nürnberg)
Die Polizei in Schwabach war also einfach nicht zuständig. Deshalb wurde die Vermisstenmeldung sofort nach Nürnberg weitergeleitet.
Noch am gleichen Abend rückten Beamte des Nürnberger Kriminaldauerdienstes in Katzwang an und durchsuchten die Wohnung von Alexandra.
Nee, die Schwabacher Polizei hat die Ermittlungen geführt.
Am Anfang des Prozesses hat die Schwabacher Chefermittlerin als Zeugin ausgesagt und berichtet, dass sie wegen Personalmangeks dort welche von ihren Schwabacher Beamten nach Katzwang geschickt hat.
Alex123 hat geschrieben: ↑Montag, 12. August 2024, 22:23:16
Nee, die Schwabacher Polizei hat die Ermittlungen geführt.
Am Anfang des Prozesses hat die Schwabacher Chefermittlerin als Zeugin ausgesagt und berichtet, dass sie wegen Personalmangeks dort welche von ihren Schwabacher Beamten nach Katzwang geschickt hat.
Könntest Du vielleicht schreiben, wo Du diese Informationen her hast?
In dem ganzen Prozess war bisher nur immer die Rede von einer "Chefermittlerin" der Dienststelle in Nürnberg.
Klar waren auch Beamtinnen aus Schwabach in die Ermittlungen involviert, aber die Soko und deren Leiterin haben ihren Dienstsitz in Nürnberg.
Alex123 hat geschrieben: ↑Montag, 12. August 2024, 22:23:16
Nee, die Schwabacher Polizei hat die Ermittlungen geführt.
Da schaun wir uns doch am besten mal an, was z.B. auf einem Flyer vermerkt ist.
Da steht Nürnberg und die Vorwahl ist auch nicht die von Schwabach.
Wir bitten Sie, Ihre Hinweise der Polizei per E-Mail an das Postfach pp-mfr.nuernberg.kfd1.soko-hammer@polizei.bayern.de, über das Kontaktformular der
Bayerischen Polizei oder telefonisch an den Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der
Rufnummer 0911/2112-3333 mitzuteilen.
Fragen: Ist denn eine Revision offiziell eingeleitet und bewilligt worden? Wer bezahlt diese? Wie lange zieht sich eine solche hin - bei einem solch komplexen Fall?
Eine Revision hat das Ziel, formaljuristische Fehler aufzudecken?
Ich war länger im Urlaub und deshalb nicht regelmäßig in den Posts.
Gast7 hat geschrieben: ↑Dienstag, 13. August 2024, 14:07:06
Fragen: Ist denn eine Revision offiziell eingeleitet und bewilligt worden? Wer bezahlt diese? Wie lange zieht sich eine solche hin - bei einem solch komplexen Fall?
Eine Revision hat das Ziel, formaljuristische Fehler aufzudecken?
Binnen einer Woche, nachdem das mündliche Urteil ergangen ist, muss Revision eingelegt werden, das ist erfolgt.
Vier Wochen oder ein Monat nach Vorlage des schriftlichen Urteils, muss dann die Verteidigung die Revisionsbegründung vorgelegt haben.
Ob der Revision stattgegeben wird, und wenn ja, ob für das komplette Verfahren oder nur für Teilbereiche, das entscheidet der BGH.
Wann er entscheidet, da liegen die Schätzungen bei etwa einem Jahr.
Die Bezahlung erfolgt so wie im Prozess auch.
Grund für eine Revision ist es, juristische Fehler zu bereinigen.
Klugscheißer hat geschrieben: ↑Freitag, 26. Juli 2024, 14:49:29
Bei Mord gibt es immer lebenslang.
Da gibt es keinen Strafrahmen bei Mord, keine Strafmilderung.
(ausgenommen Schuldunfähigkeit, bzw. verminderte Schuldfähigkeit)
Hierzu eine Korrektur: Wird ein umfassendes Geständnis abgelegt, so ist eine Haftminderung auch bei Mord möglich. Das Horrorpaar von Höxter wurde des zweifachen Mordes für schuldig gesprochen. Bei Angelika W., voll schuldfähig, sah der Richter von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab, da sie umfassend ausgesagt und somit zur Aufklärung des Falles beigetragen hatte. Sie wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 14. August 2024, 02:12:52
Hierzu eine Korrektur: Wird ein umfassendes Geständnis abgelegt, so ist eine Haftminderung auch bei Mord möglich.
Das ist nicht richtig.
Im § 211 StGB heißt es:
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Sronson hat geschrieben: ↑Mittwoch, 14. August 2024, 02:12:52
Das Horrorpaar von Höxter wurde des zweifachen Mordes für schuldig gesprochen. Bei Angelika W., voll schuldfähig, sah der Richter von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab, da sie umfassend ausgesagt und somit zur Aufklärung des Falles beigetragen hatte. Sie wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Das ist ebenfalls nicht richtig.
Die beiden wurden nicht wegen Mordes sondern wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Deshalb gab's dafür auch kein Lebenslang sondern zeitige Haftstrafen. Bei ihr kam die Kronzeugenregelung wegen ihres Geständnisses zur Anwendung.
1. Der Angeklagte ... wird wegen Mordes durch Unterlassen sowie versuchten Mordes durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt.
2. Die Angeklagte ... wird wegen Mordes durch Unterlassen sowie versuchten Mordes durch Unterlassen und wegen versuchten Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Fränkin hat geschrieben: ↑Dienstag, 13. August 2024, 07:12:51
Könntest Du vielleicht schreiben, wo Du diese Informationen her hast?
In dem ganzen Prozess war bisher nur immer die Rede von einer "Chefermittlerin" der Dienststelle in Nürnberg.
Klar waren auch Beamtinnen aus Schwabach in die Ermittlungen involviert, aber die Soko und deren Leiterin haben ihren Dienstsitz in Nürnberg.