Das stimmt nicht. Sie hatte nie so viele Immobilien gleichzeitig und es wurde auch nicht nach der Trennung von D.B. "eine bedeutende Anzahl veräußert". Woher nimmst du diese falsche Info?Alex123 hat geschrieben: ↑Samstag, 02. August 2025, 14:08:36
Die 20 oder 27 Immobilien waren nur in der Spitze in Alexandras Bestand. Nach der privaten und wirtschaftlichen Trennung von Dejan B. im März 2022 hat sie eine bedeutende Anzahl mit Hilfe von Dr.B.R. veräußert.
VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Dennoch gibt es ein rechtskräftiges Urteil im Fall Alexandra R. Ein Justizirrtum ist wohl sehr unwahrscheinlich!
Es ist hier im Forum weder die ca. 270-seitige Urteilsbegründung noch das Sitzungsprotokoll der Hauptverhandlung des Landgerichts bekannt.
Ebenso ist der Umfang der Revisionsbegründung, welche dem 6. Senat zur Prüfung vorgelegt wurde, offenkundig nicht bekannt.
Der BGH hat sich in einer Pressemitteilung vom 09.07.2025 zu diesem Fall der Vermissten Alexandra R. geäußert, jedoch nicht über den Inhalt seines Beschlusses. Folglich wurden die Gründe für die Verwerfung ihres Antrags durch die beiden Angeklagten nicht öffentlich dargestellt. Deshalb kann man hier nicht voreilig Schlüsse bzw. Erkenntnisse daraus ziehen, außer man ist Hellseher
Es ist mir völlig unverständlich, warum hier so irrige Debatten geführt werden. Alexandra R. hätte sich lediglich nur abgesetzt
und sie lebt noch?
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868
Es ist hier im Forum weder die ca. 270-seitige Urteilsbegründung noch das Sitzungsprotokoll der Hauptverhandlung des Landgerichts bekannt.
Ebenso ist der Umfang der Revisionsbegründung, welche dem 6. Senat zur Prüfung vorgelegt wurde, offenkundig nicht bekannt.
Der BGH hat sich in einer Pressemitteilung vom 09.07.2025 zu diesem Fall der Vermissten Alexandra R. geäußert, jedoch nicht über den Inhalt seines Beschlusses. Folglich wurden die Gründe für die Verwerfung ihres Antrags durch die beiden Angeklagten nicht öffentlich dargestellt. Deshalb kann man hier nicht voreilig Schlüsse bzw. Erkenntnisse daraus ziehen, außer man ist Hellseher

Es ist mir völlig unverständlich, warum hier so irrige Debatten geführt werden. Alexandra R. hätte sich lediglich nur abgesetzt
und sie lebt noch?
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Beim Landgericht wird nicht vollumfänglich "sitzungsprotokolliert" - nur als Info. Kann also niemandem bekannt sein, die einzigen Protokolle kannst du also nur von Menschen hier im Forum erhalten, die anwesend waren und mitgeschrieben oder sich Dinge gut gemerkt haben.Hellseher hat geschrieben: ↑Montag, 04. August 2025, 10:47:18 Dennoch gibt es ein rechtskräftiges Urteil im Fall Alexandra R. Ein Justizirrtum ist wohl sehr unwahrscheinlich!
Es ist hier im Forum weder die ca. 270-seitige Urteilsbegründung noch das Sitzungsprotokoll der Hauptverhandlung des Landgerichts bekannt.
Ebenso ist der Umfang der Revisionsbegründung, welche dem 6. Senat zur Prüfung vorgelegt wurde, offenkundig nicht bekannt.
Der BGH hat sich in einer Pressemitteilung vom 09.07.2025 zu diesem Fall der Vermissten Alexandra R. geäußert, jedoch nicht über den Inhalt seines Beschlusses. Folglich wurden die Gründe für die Verwerfung ihres Antrags durch die beiden Angeklagten nicht öffentlich dargestellt. Deshalb kann man hier nicht voreilig Schlüsse bzw. Erkenntnisse daraus ziehen, außer man ist Hellseher![]()
Es ist mir völlig unverständlich, warum hier so irrige Debatten geführt werden. Alexandra R. hätte sich lediglich nur abgesetzt
und sie lebt noch?
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868
Muss dir nicht verständlich sein. Es ist ein Forum, das von Diskussionen lebt. Und genau das wird hier getan - diskutiert.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Wieso?Hellseher hat geschrieben: ↑Montag, 04. August 2025, 10:47:18 Ein Justizirrtum ist wohl sehr unwahrscheinlich!
Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von ... tsprechung
Was soll daran irrig sein? Wenn man die hier zahllose Male vorgestellten Fakten richtig interpretiert und nicht in der bei obigen Justizirrtümern üblichen Art, ist das die einzig vernünftige Erklärung.Es ist mir völlig unverständlich, warum hier so irrige Debatten geführt werden. Alexandra R. hätte sich lediglich nur abgesetzt
und sie lebt noch?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Frei erfunden, Hörensagen, falsch verstanden, aus der Presse (wo jede Woche ein anderer Praktikant erschien, 8 Stunden Verhandlung auf 50 Zeilen zusammengedampft hat und diese Zeilen dann vom nie bei Gericht gewesenen diensthabenden Redakteur überarbeitet wurden).
Die Presse verkauft Emotionen. Da haben zwei dubiose Kanaken die in unsere Gesellschaft bestens integrierte schwangere leitende Angestellte Alexandra mit ihrem Kind gemeuchelt und erstickt. Welle der Empörung!
Dass das alles nicht so simpel ist und schon eine vorurteilsfreie Beschäftigung mit der Ehrbarkeit der betroffenen Personen - selbst auf Basis der weithin bekannten Informationen - genug Zweifel hätte säen müssen um sich genauer damit zu beschäftigen, das interessiert die Presse nicht (die werden den Teufel tun gegen die Pressesprecher des Gerichts zu schreiben, von deren Brotkrümeln sie leben) und die meisten Nutzer hier offensichtlich auch nicht.
-
- Beiträge: 627
- Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
- Kronen:
- Sterne:
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Wo kann der Beitragsschreiber die Info über die Anzahl der Immobilien von Alexandra R. denn herhaben? Wenn er nur seine Informationen aus der Presse erhält und den Prozess evtl. nicht selbst besuchen konnte. Eine Erfindung wird es von ihm selbst nicht sein.
Dass der Inhalt der Hauptverhandlung im Protokoll bei Landgerichten nicht komplett aufgezeichnet werden kann, ist bekannt. Dennoch hat der Vorsitzende Richter einige ergänzende Schriftsätze durch die Protokollführerin hier dokumentieren und verlesen lassen. Der Grund ist, dass alle Verfahrensbeteiligten den gleichen Kenntnisstand haben sollen, vermutlich wegen der sich abzeichnenden Revision.Beim Landgericht wird nicht vollumfänglich "sitzungsprotokolliert" - nur als Info. Kann also niemandem bekannt sein, die einzigen Protokolle kannst du also nur von Menschen hier im Forum erhalten, die anwesend waren und mitgeschrieben oder sich Dinge gut gemerkt haben.
Zum Rechtsmittel der Revision gehören nun mal ein Protokoll, ein schriftliches Urteil sowie eine Begründung, weshalb man das Urteil nicht akzeptiert.
Es gibt auch Prozessbesucher, welche nicht eingeschlafen sind, was deiner Beobachtungsgabe sicherlich nicht entgangen ist.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Dann hast du doch die einmalige Chance, mit einer Antwort auf meine Fragen, wie viele Immobilien Alexandra beim ihrem Verschwinden noch im Bestand hatte, und viele davon der für sie bestellte Abwesenheitspfleger seitdem veräußert hat, die richtige Information in die Welt zu setzen, anstatt nur destruktiv zu schreiben und eine Gegenfrage zu stellen, deren Beantworten keinen weiterbringen würde.
-
- Beiträge: 627
- Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
- Kronen:
- Sterne:
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 06. August 2025, 16:23:31 Dann hast du doch die einmalige Chance, mit einer Antwort auf meine Fragen, wie viele Immobilien Alexandra beim ihrem Verschwinden noch im Bestand hatte, und viele davon der für sie bestellte Abwesenheitspfleger seitdem veräußert hat, die richtige Information in die Welt zu setzen, anstatt nur destruktiv zu schreiben und eine Gegenfrage zu stellen, deren Beantworten keinen weiterbringen würde.
Gute Fragen, hoffentlich kann die aufmerksame Prozessbeobachterin sie beantworten ?
Meines Erachtens wird es erst nach dem eigentlichen BGH-Beschluss vom 9. Juli 2025 - 6 StR 28/25 zivilrechtlich richtig
Interessant.
Beispiel: Das anhängige Klageverfahren um die Forderungen von ca. 800.000,00 EUR ist doch gar nicht vom Tisch. Stellvertretend für Alexandra wird ein Rechtsnachfolger bei Aussicht auf Erfolg des Verfahrens weiterführen. Nach Feststellung der Kammer soll das Rücknahmeschreiben der Anzeige unter Zwang entstanden sein.
Des Weiteren, was will ein bestellter Abwesenheitspfleger denn unternehmen, wenn grundbuchrechtliche Absicherungen der Immobilien bestehen. Diese Rechte lösen sich nicht von selbst auf.
Eine Immobilie soll auch durch eine Zwangshypothek belastet sein, wem dieses Recht zusteht ist mir leider
nicht bekannt.
Auch die Finanzbehörden haben sich während des Verfahrens nicht geäußert, welche genaue Summe sie von Alexandra noch haben möchten.
Auch bei der Nachlassregelung sehe ich keine so langen Fristen wie hier angegeben.
Die Gerichte haben ja keinen Zweifel, dass Alexandra R. noch am Leben ist, erklären sie im Endeffekt eigentlich
für tot. Ihr Tod ist nach den Umständen nicht zweifelhaft gemäß VerschG. m. E. Deshalb könnten die erforderlichen Dokumente durch das Amtsgericht Nürnberg doch schneller ausgestellt werden als gedacht.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das anhängige Klageverfahren um die Forderungen von ca. 800.000,00 EUR ist doch gar nicht vom Tisch.
Natürlich ist das vom Tisch. Die Klage war eine Retourkutsche für die von Alexandra erhobene Forderung und wurde sofort nach deren Verschwinden von Ugur T zurückgezogen.
Daher die Interpretation einer einvernehmlichen Einigung. Sie nimmt mit ihrem Brief alle erhobenen Vorwürfe zurück und schreibt auch in den Textnachrichten, sie sei selbstbestimmt weggegangen und Dejan B habe ihr nichts getan. Die Aussage von Klaus R zur häuslichen Gewalt sei ebenfalls nicht echt, denn "er macht alles was ich sage".
Im Gegenzug nimmt auch Ugur T den Vorwurf über die 800k zurück.
Das ist eigentlich alles relativ offensichtlich.
Natürlich ist das vom Tisch. Die Klage war eine Retourkutsche für die von Alexandra erhobene Forderung und wurde sofort nach deren Verschwinden von Ugur T zurückgezogen.
Daher die Interpretation einer einvernehmlichen Einigung. Sie nimmt mit ihrem Brief alle erhobenen Vorwürfe zurück und schreibt auch in den Textnachrichten, sie sei selbstbestimmt weggegangen und Dejan B habe ihr nichts getan. Die Aussage von Klaus R zur häuslichen Gewalt sei ebenfalls nicht echt, denn "er macht alles was ich sage".
Im Gegenzug nimmt auch Ugur T den Vorwurf über die 800k zurück.
Das ist eigentlich alles relativ offensichtlich.
-
- Beiträge: 627
- Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
- Kronen:
- Sterne:
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Und dieser einvernehmlicher Einigung hat das Landgericht Nürnberg so ohne weiteres zugestimmt ?papaya hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. August 2025, 11:40:07 Das anhängige Klageverfahren um die Forderungen von ca. 800.000,00 EUR ist doch gar nicht vom Tisch.
Natürlich ist das vom Tisch. Die Klage war eine Retourkutsche für die von Alexandra erhobene Forderung und wurde sofort nach deren Verschwinden von Ugur T zurückgezogen.
Daher die Interpretation einer einvernehmlichen Einigung. Sie nimmt mit ihrem Brief alle erhobenen Vorwürfe zurück und schreibt auch in den Textnachrichten, sie sei selbstbestimmt weggegangen und Dejan B habe ihr nichts getan. Die Aussage von Klaus R zur häuslichen Gewalt sei ebenfalls nicht echt, denn "er macht alles was ich sage".
Im Gegenzug nimmt auch Ugur T den Vorwurf über die 800k zurück.
Das ist eigentlich alles relativ offensichtlich.
Ich kann mich aber noch gut an das Plädoyer eines Pflichtverteidigers Christian K. von D.B. erinnern,
wo man sich über einen Vergleich am Landgericht in dieser Angelegenheit hätte ja einigen können.
Für ein anhängiges Verfahren benötigt man die Zustimmung beteiligter Personen, insbesondere bei einem Vergleich.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das war keine einvernehmliche Einigung vor Gericht (wie denn auch ohne Beklagte) sondern eine vollständige Rücknahme der Forderung. Im Gegensatz zu einer Strafanzeige (was anscheinend weder Alexandra noch Dejan wussten, als sie den entlastenden Brief schrieb) ist das sehr wohl möglich.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. August 2025, 12:19:13 Und dieser einvernehmlicher Einigung hat das Landgericht Nürnberg so ohne weiteres zugestimmt ?
Ich kann mich aber noch gut an das Plädoyer eines Pflichtverteidigers Christian K. von D.B. erinnern,
wo man sich über einen Vergleich am Landgericht in dieser Angelegenheit hätte ja einigen können.
Für ein anhängiges Verfahren benötigt man die Zustimmung beteiligter Personen, insbesondere bei einem Vergleich.
Ein weiteres Beispiel dafür, wie hier selbst unstrittig sehr gut informierte Foristen gelegentlich der Berichterstattung der Medien aufsitzen.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Warum wird Alexandra R. eigentlich noch immer von der Polizei gesucht, wenn sie doch laut Nürnberger Kammer so tot ist?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 07. August 2025, 00:57:50 ...
Die Gerichte haben ja keinen Zweifel, dass Alexandra R. noch am Leben ist, erklären sie im Endeffekt eigentlich
für tot. Ihr Tod ist nach den Umständen nicht zweifelhaft gemäß VerschG. m. E.
...
-> Nach wie vor aktive Vermisstenmeldung
Die Ermittler haben folgende Fragen an die Bevölkerung:
- Wer hat Alexandra R. am 09.12.2022 oder danach gesehen?
- Wer kann Angaben zum aktuellen Aufenthaltsort von Alexandra R. machen?
-
- Beiträge: 627
- Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
- Kronen:
- Sterne:
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 08. August 2025, 11:29:34 Warum wird Alexandra R. eigentlich noch immer von der Polizei gesucht, wenn sie doch laut Nürnberger Kammer so tot ist?
-> Nach wie vor aktive Vermisstenmeldung
Diese nachfolgende Mitteilung des BGH gab es auch im Fall des Südstadtmordes in Nürnberg
welcher Dir sicherlich gut bekannt ist.
Damals ein Parallelverfahren vor der 5. Kammer zum Fall Alexandra R.
Ergebnis/Urteil: Lebenslang und besondere schwere der Schuld.
Zitat:
Aus diesem Grund ist mir bis zum heutigen Tage weder das Verhalten der 4 Pflichtverteidiger noch der beiden AngeklagtenIn diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen.
Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der
Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen.
vor der großen Strafkammer erklärbar. Dass sich bereits während des Verfahrens eine Revision abzeichnet,
möchte ich nicht zum x-ten Mal wiederholen

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Und das war jetzt die Antwort auf diese FrageTurmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. August 2025, 13:32:55 Diese nachfolgende Mitteilung des BGH gab es auch im Fall des Südstadtmordes in Nürnberg welcher Dir sicherlich gut bekannt ist.
Damals ein Parallelverfahren vor der 5. Kammer zum Fall Alexandra R.
Ergebnis/Urteil: Lebenslang und besondere schwere der Schuld.
...
Aus diesem Grund ist mir bis zum heutigen Tage weder das Verhalten der 4 Pflichtverteidiger noch der beiden Angeklagten vor der großen Strafkammer erklärbar. Dass sich bereits während des Verfahrens eine Revision abzeichnet, möchte ich nicht zum x-ten Mal wiederholen![]()
?Fränkin hat geschrieben: ↑Freitag, 08. August 2025, 11:29:34 Warum wird Alexandra R. eigentlich noch immer von der Polizei gesucht, wenn sie doch laut Nürnberger Kammer so tot ist?
-> Nach wie vor aktive Vermisstenmeldung
Ich habe doch nur gefragt, warum die Vermisstenmeldung weiter aktiv ist, wenn doch die Kammer und Turmfalke wissen, dass Alexandra tot ist.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ich sag's nochmal:
Turmfalke ist sich sicher, dass das Gericht keinen einzigen Fehler gemacht hat. Das sieht er durch das BGH-Urteil bestätigt. Das ist aber schlichtweg eine falsche Schlussfolgerung.
Der BGH ist keine Tatsacheninstanz!
Der BGH reagiert auf die Revisionsschrift des Revisionsanwalts, der in der Schrift seine Revisionsgründe darlegt und begründet.
Mögliche Revisionsgründe findet man beispielsweise hier:
https://www.revision-strafrecht.de/
Wenn der Revisionsanwalt nun beispielsweise lediglich geltend macht, das Gericht habe einen Beweisantrag der Verteidigung unrichtig behandelt, (Verstoß gegen §§ 244, 245 StPO) dann prüft der BGH das und nur das.
Der BGH bestätigt damit kein rechtsfehlerfreies Urteil, diesen Begriff gibt es gar nicht. Der BGH weist bestenfalls die vom Revisionsanwalt konkret benannten mutmaßlichen Rechtsfehler ab. Je weniger Mühe sich der Revisionsanwalt macht, desto weniger prüft der BGH. Ob das Urteil Rechtsfehler enthält, die dem Revisionsanwalt entgangen sind, prüft kein Mensch.
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=302894#p302894
All das habe ich hier schon mal lang und breit ausgeführt:
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=281295#p281295
Die Konsequenz dieses im wesentlichen nur in der deutschen Rechtsprechung vorhandenen Prinzips wird nun illusionslos aufgezeigt:
Also ganz klar: in unserem Rechtssystem ist es möglich, dass weil ein Richter eine Aussage falsch verstanden oder nicht mitgeschrieben hat, das Revisionsgericht zwingend die Aussage so zugrundelegt wie sie (nun falsch) im Urteil steht, und damit Menschen unschuldig im Gefängnis bleiben!
Und meiner Meinung nach ist genau das hier der Fall.
Turmfalke ist sich sicher, dass das Gericht keinen einzigen Fehler gemacht hat. Das sieht er durch das BGH-Urteil bestätigt. Das ist aber schlichtweg eine falsche Schlussfolgerung.
Der BGH ist keine Tatsacheninstanz!
Der BGH reagiert auf die Revisionsschrift des Revisionsanwalts, der in der Schrift seine Revisionsgründe darlegt und begründet.
Mögliche Revisionsgründe findet man beispielsweise hier:
https://www.revision-strafrecht.de/
Wenn der Revisionsanwalt nun beispielsweise lediglich geltend macht, das Gericht habe einen Beweisantrag der Verteidigung unrichtig behandelt, (Verstoß gegen §§ 244, 245 StPO) dann prüft der BGH das und nur das.
Der BGH bestätigt damit kein rechtsfehlerfreies Urteil, diesen Begriff gibt es gar nicht. Der BGH weist bestenfalls die vom Revisionsanwalt konkret benannten mutmaßlichen Rechtsfehler ab. Je weniger Mühe sich der Revisionsanwalt macht, desto weniger prüft der BGH. Ob das Urteil Rechtsfehler enthält, die dem Revisionsanwalt entgangen sind, prüft kein Mensch.
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=302894#p302894
All das habe ich hier schon mal lang und breit ausgeführt:
https://het-forum.de/viewtopic.php?p=281295#p281295
Verletzt der Tatrichter dieses Gebot, ist der Unschuldige verloren![...] dass der Bundesgerichtshof keine Tatsacheninstanz ist und dort ein Urteil des Landgerichts lediglich auf Rechtsfehler, also die fehlerhafte Anwendung des prozessualen oder des materiellen Rechts überprüft wird. Es findet keine Rekonstruktion der Hauptverhandlung statt, insbesondere werden auch keine Zeugen erneut vernommen.
Schließlich gilt für den Tatrichter gem. § 261 StPO der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Dementsprechend haben dessen Urteilsgründe bezogen auf den Inhalt der Beweisaufnahme so etwas wie formelle Beweiskraft, die der des Protokolls hinsichtlich der Förmlichkeiten (§ 274 StPO) vergleichbar ist.
Das Revisionsgericht muss also darauf vertrauen, dass der Tatrichter die für den Schuldspruch maßgeblichen Verlautbarungen der Aussagepersonen in seinen Urteilsgründen zutreffend und vollständig dargelegt hat. Verletzt der Tatrichter dieses Gebot, ist der Unschuldige verloren.
Die Konsequenz dieses im wesentlichen nur in der deutschen Rechtsprechung vorhandenen Prinzips wird nun illusionslos aufgezeigt:
https://www.strafakte.de/revision/der-f ... -revision/Dieses Phänomen bezeichnet man als „falschen Film“, den die Tatsacheninstanz zuweilen dem Revisionsgericht zeigt. Dies geschieht nicht zwingend absichtlich, sondern manchmal auch aus Unachtsamkeit, Verblassen der Erinnerung bis zum Abfassen der Urteilsgründe oder schlicht weil der jeweilige Richter die entsprechende Passage der Aussage falsch verstanden oder nicht mitgeschrieben hat. Der Fehler ist jedenfalls nicht mehr zu bereinigen; das Revisionsgericht wird zwingend die Aussage so zugrundelegen wie sie (nun falsch) im Urteil steht.
Es gehört zu den Aufgaben des Strafverteidigers in der Hauptverhandlung, beim Tatrichter das Gefühl für die Verantwortung zu stärken und darüber hinaus auch die Laienrichter zu erinnern, dass sie die tatsächlichen Feststellungen in einziger und letzter Instanz treffen.
Jedenfalls werden sich „revisionsfeste“ Urteile, wie sie in der Richterschaft oft genannt werden, nur vermeiden lassen, wenn Verlautbarungen von Beweispersonen mittels Tonband oder besser noch im Bewegtbild (Video) aufgezeichnet werden. Zwar würden die Aufnahmen einer Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht trotzdessen nicht offenstehen; die Gefahr von (fahrlässig) falschen Urteilsgründen wäre aber zumindest stark vermindert.
Also ganz klar: in unserem Rechtssystem ist es möglich, dass weil ein Richter eine Aussage falsch verstanden oder nicht mitgeschrieben hat, das Revisionsgericht zwingend die Aussage so zugrundelegt wie sie (nun falsch) im Urteil steht, und damit Menschen unschuldig im Gefängnis bleiben!
Und meiner Meinung nach ist genau das hier der Fall.
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
An dieser Stelle bin ich bei Turmfalke und letztlich bei vielen anderen auch, die das Urteil als gerechtfertigt ansehen.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. August 2025, 13:32:55 ...ist mir bis zum heutigen Tage weder das Verhalten der 4 Pflichtverteidiger noch der beiden Angeklagten
vor der großen Strafkammer erklärbar. Dass sich bereits während des Verfahrens eine Revision abzeichnet,
möchte ich nicht zum x-ten Mal wiederholen![]()
Ich weiß nicht, warum die Pflichtverteidiger so agiert haben. Weil man mit dem Job keinen Blumentopf gewinnen kann und sie daher gemacht haben, wofür sie bezahlt werden?
Ich weiß nicht, warum die Verurteilten schweigen. Aber würde man ihnen glauben?
Ich weiß nicht, wer die Revisionsschrift verfasst hat. Aber wenn das LG Nürnberg keine gravierenden Formfehler begangen oder der Revisionsanwalt einige Formfehler schlichtweg übersehen und/oder nicht geltend gemacht hat, kann bei der Revision auch nichts anderes herauskommen.
Ich weiß nicht, wie genau eine Flucht abgelaufen ist und warum die Verurteilten nach der ganzen Vorgeschichte Alexandra überhaupt hätten helfen sollen.
Ich weiß nicht, wie es um die Beziehung zwischen Alexandra und Dr. R. bestellt war. Aber wenn man "besprach ob man an seinem Geburtstag etwas essen gehen wollte" und er offensichtlich zwei Beziehungen und zwei Kinder gleichzeitig sowie zwei Dutzend Chats mit Nutten hatte, kann das nach meinem Verständnis nicht das landläufige christlich-fränkische Modell gewesen sein.
Ich weiß nicht, warum die Presse wider besseren Wissens deren Beziehungsmodell dennoch als treue liebevolle Beziehung voller Vorfreude auf ein gemeinsames Haus in Neustadt an der Aisch in den leuchtendsten Farben ausgemalt hat.
Und ich weiß natürlich auch nicht, wo Alexandra heute ist.
Aber für mich ist klar: wenn man die bekannten Mosaiksteine zusammensetzt und gesunden Menschenverstand walten lässt, dann ist ihre Flucht einfach zigmal wahrscheinlicher als das Narrativ der Staatsanwaltschaft.
Die Pflichtverteidiger haben dieses Narrativ nicht ansatzweise so zerpflückt wie wir hier im Forum. Mir ist unverständlich warum nicht.
Und es ist nicht Sache des Revisionsanwalts oder des BGH, dieses Narrativ noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Das ist nicht erfolgt, siehe oben.
-
- Beiträge: 627
- Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
- Kronen:
- Sterne:
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Stimmt, Du müsstest Dich eigentlich an die zuständige Dienststelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken wenden, wieso diese Vermisstenanzeige von Alexandra vom 19.12.2022 immer noch aktuell ist. Die Öffentlichkeitsfahndung ist nicht widerrufen !
Natürlich kann ich nicht wissen, ob Alexandra tatsächlich tot ist.
Ich war ja schließlich bei dem mutmaßlichen Tötungsdelikt nicht dabei und kann es deshalb nicht wissen.
Wo habe ich denn eigentlich behauptet, dass nach meiner Ansicht Alexandra R. tot ist? In welcher Quelle bitte ?
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Ich fand es damals schon einen prima Ansatz von Dir, über die zwei Schlüssel nachzudenken.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. August 2025, 16:02:31 Die Öffentlichkeitsfahndung ist nicht widerrufen !
Natürlich kann ich nicht wissen, ob Alexandra tatsächlich tot ist.
Ich war ja schließlich bei dem mutmaßlichen Tötungsdelikt nicht dabei und kann es deshalb nicht wissen.
Wo habe ich denn eigentlich behauptet, dass nach meiner Ansicht Alexandra R. tot ist? In welcher Quelle bitte ?
Weil Dejan B den BMW weder gefahren noch den Schlüssel in die Wohnung gebracht hat?Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Montag, 09. Dezember 2024, 23:54:01 Dass der 1er-BMW am 09.12.2022 gute Daten geliefert hat, ist unbestritten im Fall Alexandra R.
Erklärbar ist jedoch nicht, ob Alexandra ab ca. 8.20 - 8.24 Uhr den Wagen selbst gesteuert hat, wo er sich zeitlich in der Flurstraße in Schwabach befand.
Unerklärlich, wie der genutzte Fahrzeugschlüssel in Alex Wohnung kam und mit den Zweitschlüssel, so ein Paar entstanden ist - Spuren eines Tatverdächtigen waren an beiden Schlüsseln nicht vorhanden.
Am Türöffnungsgriff an der Fahrerseite innen wurden DNA-Spuren von D.B gesichert, an Hebel, Lenkrad und Schalter, welche zur Bewegung des Fahrzeugs nötig sind, wurden keinerlei Spuren gefunden, die einem Tatverdächtigen zugeordnet werden konnten.
Der Sicherheitsgurt im BMW, ebenfalls ein Hauptspurenträger, war ebenfalls ohne Befund, welcher auf die beiden Tatverdächtigen hinweisen könnte.
Wenn Du also weiterhin nicht sicher bist, ob Alexandra tot ist, dann könnten wir doch zusammen ein bisschen weiterspinnen, wie beide Schlüssel in ihre Wohnung kamen, was danach geschah und wo sie heute sein könnte.
-
- Beiträge: 627
- Registriert: Freitag, 28. Juli 2023, 12:08:34
- Kronen:
- Sterne:
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Welche Beanstandung haben die beiden Angeklagten durch ihre Bevollmächtigen in Ihrer Revisionsbegründung angegeben ?papaya hat geschrieben: ↑Freitag, 08. August 2025, 15:04:25 Ich sag's nochmal:
Turmfalke ist sich sicher, dass das Gericht keinen einzigen Fehler gemacht hat. Das sieht er durch das BGH-Urteil bestätigt. Das ist aber schlichtweg eine falsche Schlussfolgerung.
Der BGH ist keine Tatsacheninstanz!
......
Welche Rechtsfehler und Nachweise sowie deren Begründung aus den schriftlich Urteil/Schuldspruch haben sie den BGH angezeigt und auch vorgetragen ?
Der BGH erstellt bekanntlich nicht die Revisionsbegründung sondern bewertete sie nach vorgegebenen Kriterien.
Ich denke schon, dass der 6 Strafsenat am BGH diese Fähigkeiten auch besitzt und deshalb diesen folgenden Beschluss bekannt gibt
Das Rechtsmittel der Revision ist damit erschöpft bzw. verbraucht.Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen hat keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig
Dass der BGH in diesem Fall keine Tatsacheninstanz ist, dürfte inzwischen jeder wissen, der hier mitliest.
Auch alles Weitere dürfte ebenfalls bekannt sein.
Was die Qualität der Strafverteidiger betrifft, könnten die angeblichen Prozessbeobachterinnen berichten.
Ich äußere mich dazu nicht !
Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022
Das wissen wir natürlich nicht. Hier geht es einzig und allein darum, dass der Beschluss des BGH nichts darüber aussagt, dass das Nürnberger Urteil rechtsfehlerfrei ist oder dass sich eine Tat so abgespielt hätte wie die Staatsanwaltschaft konstruiert hat.Turmfalke23 hat geschrieben: ↑Freitag, 08. August 2025, 18:02:21 Welche Beanstandung haben die beiden Angeklagten durch ihre Bevollmächtigen in Ihrer Revisionsbegründung angegeben ?
Welche Rechtsfehler und Nachweise sowie deren Begründung aus den schriftlich Urteil/Schuldspruch haben sie den BGH angezeigt und auch vorgetragen ?