Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion
Verfasst: Freitag, 17. August 2018, 22:10:28
Der Tatentschluss erfolgte mit dem Messerkauf. Der Messerkauf fand in einem anderen Laden statt. Somit vergingen mindestens 3 Minuten um wieder zu Verstand zu kommen. Er hatte genug Zeit, von seinem Vorhaben abzulassen. Insofern liegt die Gutachterin, kann nur eine Psychologin gewesen sein, meines Erachtens völlig falsch. Da muss zwingend ein zweites Gutachten gemacht werden (Antrag Nebenkläger/Staatsanwaltschaft).
Apropos Richter sind in ihrer Entscheidung frei - das stimmt. Aber in Bayern (z.B.) sind sie scheinbar manchmal besonders frei. Es gibt nun mal Fälle, da bleiben gewisse Zweifel offen und es gibt immer auch mal Fehlentscheidungen, die aufgedeckt werden. Da gibt es Richter, die sind dafür bekannt, dass sie eine harte Linie fahren (nicht nur in Bayern) und es gibt Gutachter, bei denen man weiß, dass sie bei ihrem Gutachten eher eine verteidigendere oder strengere Linie fahren (und natürlich auch umgekehrt). Der Richter kann somit bei der Wahl der Gutachter bestimmen, in welche Richtung es gehen soll. Es gab speziell zu diesem Thema mal eine Diskussionsrunde im TV - und da ist vereinzelt schon was dran (Bayern erwähne ich deshalb, da es speziell um Fehlentscheidungen in Bayern ging). Gutachter die nicht auf Linie des Richters sind, können es schwer haben, zum Zuge zu kommen, wenn sie ihre Linie nicht ändern.
Natürlich gibt es auch gute und schlechte Gutachter. Schlechte Gutacher, die nicht in der Lage sind, das Ergebnis vollumfänglich und argumentativ überzeugend rüber zu bringen, egal in welche Richtung es geht, werden auch gemieden, was so auch gut ist. Die schwarzen Schafe bei den Richtern fliegen früher oder später auf. 1-2 krasse folgenschwere und öffentlichkeitswirksame Fehlentscheidungen und sie dürfen auf einmal nur noch Verkehrsordnungswidrigkeiten oder -straftaten entscheiden. Die Gefahr bei Gutachtern besteht darin, dass sie sich für die eine oder andere Richtung entscheiden und dementsprechend auch versuchen zu begründen. Da schätze ich Gutachter, die den Mut haben, sich nicht ganz festzulegen, sondern die Argumente die für Totschlag oder eher Mord sprechen aufzuführen und die Entscheidung dem Richter überlassen. Da sind weiche Richter natürlich schneller dabei zu sagen, es bleiben Zweifel und im Zweifel für den Angeklagten. Dabei vergessen vielleicht manche Richter, dass sie alle Umstände der Tat berücksichtigen müssen und nicht nur einen kleinen Teil, der sich aus dem Gutachten ergibt oder nach seiner Gesamtwürdigung dem Gutachten nicht in Gänze zustimmt. Der Richter muss nur begründen können, warum er trotz Gutachten anders entscheidet. Oft lässt die Sachlage eine klare gutachterliche Entscheidung gar nicht zu, etwa dann, wenn der Täter keine Aussage macht oder auch sonst nicht bei Gesprächen mit dem Gutachter kooperiert.
Was die Äußerung dieses Innenministers bezüglich Sami A. mit das Recht der Volksmeinung anpassen anbelangt, ist er ziemlich auf die Schnauze gefallen, denn die Richterschaft hat mehr als deutlich gemacht, dass sie in ihrer Entscheidung nach Recht und Gesetz frei sind. Sie sollten dabei nicht vergessen, dass sie eben nicht ganz frei in ihrer Entscheidung sind, denn sie müssen das Urteil nach dem Kriterium der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit fällen und genau das müssen sie in ihrem Urteil schlüssig begründen. Und sie haben je nach Straftat einen gewissen Strafrahmen, den man je nach Alter, Häufigkeit und Schwere der Straftaten usw. auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben mal mehr oder weniger ausschöpfen kann (ein gewisser Spielraum für eine frühzeitige Zeichensetzung ist vielleicht doch gegeben?). Im Falle Sami A., in dem es ja nicht um eine Straftat ging, scheint die Rechtslage im Asylrecht relativ klar zu sein und hier gibt es eben keinen Spielraum.
Apropos Richter sind in ihrer Entscheidung frei - das stimmt. Aber in Bayern (z.B.) sind sie scheinbar manchmal besonders frei. Es gibt nun mal Fälle, da bleiben gewisse Zweifel offen und es gibt immer auch mal Fehlentscheidungen, die aufgedeckt werden. Da gibt es Richter, die sind dafür bekannt, dass sie eine harte Linie fahren (nicht nur in Bayern) und es gibt Gutachter, bei denen man weiß, dass sie bei ihrem Gutachten eher eine verteidigendere oder strengere Linie fahren (und natürlich auch umgekehrt). Der Richter kann somit bei der Wahl der Gutachter bestimmen, in welche Richtung es gehen soll. Es gab speziell zu diesem Thema mal eine Diskussionsrunde im TV - und da ist vereinzelt schon was dran (Bayern erwähne ich deshalb, da es speziell um Fehlentscheidungen in Bayern ging). Gutachter die nicht auf Linie des Richters sind, können es schwer haben, zum Zuge zu kommen, wenn sie ihre Linie nicht ändern.
Natürlich gibt es auch gute und schlechte Gutachter. Schlechte Gutacher, die nicht in der Lage sind, das Ergebnis vollumfänglich und argumentativ überzeugend rüber zu bringen, egal in welche Richtung es geht, werden auch gemieden, was so auch gut ist. Die schwarzen Schafe bei den Richtern fliegen früher oder später auf. 1-2 krasse folgenschwere und öffentlichkeitswirksame Fehlentscheidungen und sie dürfen auf einmal nur noch Verkehrsordnungswidrigkeiten oder -straftaten entscheiden. Die Gefahr bei Gutachtern besteht darin, dass sie sich für die eine oder andere Richtung entscheiden und dementsprechend auch versuchen zu begründen. Da schätze ich Gutachter, die den Mut haben, sich nicht ganz festzulegen, sondern die Argumente die für Totschlag oder eher Mord sprechen aufzuführen und die Entscheidung dem Richter überlassen. Da sind weiche Richter natürlich schneller dabei zu sagen, es bleiben Zweifel und im Zweifel für den Angeklagten. Dabei vergessen vielleicht manche Richter, dass sie alle Umstände der Tat berücksichtigen müssen und nicht nur einen kleinen Teil, der sich aus dem Gutachten ergibt oder nach seiner Gesamtwürdigung dem Gutachten nicht in Gänze zustimmt. Der Richter muss nur begründen können, warum er trotz Gutachten anders entscheidet. Oft lässt die Sachlage eine klare gutachterliche Entscheidung gar nicht zu, etwa dann, wenn der Täter keine Aussage macht oder auch sonst nicht bei Gesprächen mit dem Gutachter kooperiert.
Was die Äußerung dieses Innenministers bezüglich Sami A. mit das Recht der Volksmeinung anpassen anbelangt, ist er ziemlich auf die Schnauze gefallen, denn die Richterschaft hat mehr als deutlich gemacht, dass sie in ihrer Entscheidung nach Recht und Gesetz frei sind. Sie sollten dabei nicht vergessen, dass sie eben nicht ganz frei in ihrer Entscheidung sind, denn sie müssen das Urteil nach dem Kriterium der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit fällen und genau das müssen sie in ihrem Urteil schlüssig begründen. Und sie haben je nach Straftat einen gewissen Strafrahmen, den man je nach Alter, Häufigkeit und Schwere der Straftaten usw. auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben mal mehr oder weniger ausschöpfen kann (ein gewisser Spielraum für eine frühzeitige Zeichensetzung ist vielleicht doch gegeben?). Im Falle Sami A., in dem es ja nicht um eine Straftat ging, scheint die Rechtslage im Asylrecht relativ klar zu sein und hier gibt es eben keinen Spielraum.