ÖFFENTLICHE DISKUSSION Fälle:Milina K.(Luckenwalde) neu, Anja Aichele, Ayleen Ambs, Vierfachmord von Annecy 2012, Bärbel B. (Bremerhaven) u. Ingrid R. (Bremen), Annika Brill, Tristan Brübach, Christoph Bulwin, Anne D. (Lorch), Suzanne Eaton, Michaela Eisch, Victor Elling, Sonja Engelbrecht, Trude Espas, Regina Fischer, Abby G. & Libby W. (USA-Indiana), Maren Graalfs, Valeriia Gudzenko, Mara-Sophie H. (Kirchdorf), Marion & Tim Hesse, Jutta Hoffmann, Bärbel K. (Lübeck), Peggy Knobloch, Cindy Koch, Martina Gabriele Lange, Lola (FR-Paris), Karl M. (Berlin), Khadidja M. (Ingolstadt), Stefan M. (Salzgitter), Jelena Marjanović, Margot Metzger, Karin N. (Borchen), N. N. (Lampertheim), Gabby Petito, Heike Rimbach, Elmar Rösch, Gustav Adolf Ruff, Carina S. (Iserlohn), Hannah S. (Hamm), Lena S. (Wunsiedel), Gabriele Schmidt, Mord in Sehnde-Höver, Yasmin Stieler, Simone Strobel, Elisabeth Theisen, Karsten & Sabine U. (Wennigsen), Nicky Verstappen, Hanna W. (Aschau)
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:57
Für massive Verletzungen muss der Körper eine hohe Geschwindigkeit erreichen, welche die Strömung nicht liefern kann und die abzweigenden Mühlbäche fliessen noch langsamer, höchstens sie haben Absperrwerke um das Hochwasser, das nicht durch die Turbinen fliessen soll, abzuleiten mit Fallstufen.
Das Bild zeigt welche Geschwindigkeit ein Körper beim freien Fall erreicht und je nachdem wie und wo er auftrifft gibt es Verletzungen.
Aufprall mit mit 25 Km/h auf ein stehendes Hindernis entspicht mit nach vorne gebückter Haltung auf einem Fahrrad durch eine Tür, die nur 35 cm breit ist, und das, möchte ich nicht versuchen.
Jein. Entscheidend ist der Impuls und die Einwirkung. Auch bei geringer Geschwindigkeit wird die Kraft unendlich bei t=0. Wenn Du ca. 40cm hoch springst, wirst Du auf einer Druckmessplatte beim Aufkommen auf deinen Füssen- je nach "abfedernden" Bewegungsablauf - so das ca. 2-3 Fache deines Körpergewichtes messen. Das ist recht gut untersucht, man kann das nicht abschließend theoretisch beschreiben, sondern eher statistisch/empírisch. Ähnlich halt wie Crashversuche. Die Geschwindigkeit ist bei diesem Springen erstmal relativ gering. Wenn also ein Täter mit 60kg auf beide Schultern mit den Füssen springen würde, gleichzeitig auf beiden aufkommt wirken halt ca. 90kg (60kg 3fach auf 2 Einleitpunkte) auf beide Punkte. Das mit dem Gewicht ist physikalisch nicht ganz richtig, ist aber praktisch gut vorstellbar. Ob diese "90kg" auf das Schulterdach schlimm sind oder nicht - das bedeutet aber alles solange nichts, wie man die "Dämpfung" dieses Vorganges und die Knochenqualität i.S. von Bruchfestigkeit und Flexibilität des KnochenDach-Auslegers nicht genau genug beschreiben kann. Das ergibt in der Konsequenz eine extreme Bandbreite an möglichen Lösungen, daher auch die vagen Aussagen. Ich habe es damals so verstanden: "Kniefall" nein, Aufspringen "vielleicht"
Das problematische beim Crash ist immer die Bestimmung der Abbremszeit im Zeitpunkt des Aufpralls. Im Falle des Wehrs ist das das Wasser und die Aufprallfläche (Beim Wehr eben "Bauchplatscher" versus Kopfaufprall) sowie körpereigene Dämpfungen. Diese Kamikazespringer die aus großen Höhen ins Planschbecken springen, überleben das ja nur durch die technisch geübte Optimierung der Aufprallfläche, sprich maximaler Bauchplatscher.
Im Falle des Szenarios das die StA präferiert und dem TV unterstellt, ist es die Biomechanik, sprich im Wesentlichen die Dämpfwirkung des Brustkorbes beim Opfer und z.B. das Abbremsen durch Einknicken des Täters im Knie in der Hüfte und der Wirbelsäule im Zeitpunkt des "Landens" auf den Schultern.
Ich persönlich habe genau aus diesen Gründen den Fall vom Wehr als potentiell etwas verletzungswahrscheinlicher gehalten, aber eben unter der (ggf. irrigen) Annahme, dass es ein -Kopf voraus- Fall auf Beton oder Fels ist.
Und um Shitstorm vorzubeugen: Nein, nur weil ich die Verletzungswahrscheinlichkeit im Fluss etwas höher eingeschätzt habe, schließe ich weder auf einen schicksalhaften Unfall noch auf eine Tatbeteiligung. Das eine hängt nur bedingt mit dem anderen zusammen. Ich hätte für meine Beurteilung nur die "Heimtücke" eher etwas abgewertet, mehr nicht. Da die Psychologen beim Angeklagten sowie die Anzeichen am Opfer keine Hinweise auf sexuelle Motive erlauben, wäre damit die Anklageschrift als solches für mich insgesamt deutlich abgewertet gewesen. Keineswegs aber eine generelle Unschuld es Angeklagten. Mit der Verneinung der Verletzungen durch Treiben im Fluss ist die Heimtücke für mich nachwievor eine der vielen Vorstellungsvarianten.
Hm, den bekomme ich nun gar nicht eingeordnet..... Hier würde man ja parallel zur Wehrkante treiben und sich dann quasi über die Sturzkante wie über den Stab darüber rollen. Das könnte in einem sehr sehr ruhigen Szenario sein, wenn sich eben vor dem Überfallwehr eine Art ruhiger See bildet und dann erst an der Kante sich die Strömung etwas erhöht. Ich hätte aber auch anlaog dem Gutachter angenommen, dass sich eine Kopfvoraus-Treibrichtung einstellt. Das ergibt sich immer dadurch, dass bei nennenswerten Strömungsgeschwindigkeiten in einem Fluss 1. immer in der Mitte am höchsten werden und damit der schwimmende Körper zur Mitte bewegt und dort gehalten wird, und 2. durch längsausrichttung eines länglichen Körpers der Widerstand am geringsten wird. Dann hätte man ja eben genau diese Situation Körper senkrecht zur Sturzkante, sprich Kopf voraus runter, ohne grosse Drehungen um Körperachsen, ausser eben in der Fallrichtung, ggf. ein "Überdrehen" und Aufprallen eher auf den Schultern ggf. mit nach vorne abknickenden Kopf und/oder dem Hinterkopf. Die überströmende Menge an Wasser sowie der Wasserstand auf der unteren Ebene definiert dann den Verletzungsgrad von stark bis gar nicht.
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
… Bezieh doch mal Stellung zu dem was du schreibst. … du hast das mit deinem eigenen Zitat quasi bestätigt …
Wärst Du per Link zur Quelle meines Zitats vorgedrungen, hätte sich dessen Sinn erschlossen.
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
… Gleichzeitig schreibst du …, dass die Berichterstattung "tendenziös gefärbt" ist und dass man "auf keinen Fall eine so zentrale Information unterschlagen darf …". Wo ist jetzt bitte die impertinente Unterstellung, dass du der Meinung bist, dass eine "zentrale Information unterschlagen wurde" und dass du damit zum Ausdruck bringen willst, dass der Gutachter … einen Zwischenstand auf Basis von vagen, noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen geäußert hat …? …
Das Verschweigen dieser zentral wichtigen Information entspringt nicht einer Meinung, sondern ist eine Tatsache. Dass Malcherek nur einen Zwischenstand aufgrund vager, unvollständiger Untersuchungen abgeliefert habe, ist Deine Interpretation. Ich habe das nie geäußert. Deshalb: eine Unterstellung.
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
… sachliche Medienkritik … läuft … bei Click-Baiting-Medien (wie zB Ro24) grundsätzlich ins Leere. … Aber in diesem Punkt eine Unterstellung von tendenziöser … Unterschlagung zentraler Punkte durch das … Medium … zu tätigen, ist natürlich komplett deplatziert, denn... der Gutachter wird NICHT vor Gericht aussagen, wenn er noch nicht in so einem ausreichenden Maße fertig ist …
Nochmal: Das Verschweigen zentraler Punkte in einer Berichterstattung, die neutral zu sein hat, ist tendenziös. Eine Tatsache, keine Unterstellung dem Medium gegenüber. Und warum Clickbaiting-Medien nicht zu kritisieren seien, erkenne ich nicht.
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
… Ich hab dich … auch … gefragt, wie sich … deine Überlegungen ändern würden, wenn man vom Naheliegenden ausgehen würde, was wir in der Position des Fachgutachters sicherlich beide genauso tun würden (… um Zeit zu bitten … und nur Aussagen vor Gericht [zu] treffen, wenn man sich nahezu 100% sicher ist, dass man alles untersucht hat, was … zur eindeutigen Aussage nötig ist). …
Eine zu 100 Prozent eindeutige Aussage wird es hier wohl kaum geben, egal wieviel Zeit Malcherek noch benötigen wird. Seine Stellungnahme vor Gericht kann ich fachlich nicht bewerten. Jedoch verwundert mich deren von Rosenheim24 als endgültig dargestellte Genauigkeit, wenn es doch auf inFranken.de heißt, es müssten noch weitere Untersuchungen vor Ort erfolgen.
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
… Also... meine Feststellung auf Basis deiner Posts: Du konstruiert weiter offensichtlich ein Unfall-Alternativszenario mit jedem vermeintlichem Strohhalm, den du meinst zu erkennen. …
Schon wieder: tolldreiste Unterstellungen! Außer dass ich News gepostet habe, habe ich mich zu den neueren hydromechanischen Erkenntnissen noch überhaupt nicht geäußert. Du aber willst schon wieder ein „Konstruieren“ eines Unfallszenarios erkannt haben.
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
… Keine Ahnung, warum du nicht einfach zugeben kannst, dass sich deine Überlegungen in diesen Punkten sehr eindeutig in Luft aufgelöst haben? …
„Sehr eindeutig“? Eindeutiger als eindeutig? Wir werden sehen, ob nicht doch noch Syn Schmitt zum Zuge kommen wird. Was gerne verkannt wird: Weder Malcherek noch Adamac sind Medziner; Mützel als Ärztin war gestern gar nicht einbezogen.
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
…
Mit dem gestrigen Tage ist meine Meinung:
- Unfallszenario kann ausgeschlossen werden
- es ist ein Gewaltverbrechen
…
Gar nicht erklärt haben sich Malcherek und Adamec gestern zu dem Unfallszenario eines Sturzes in den Bärbach am Brückerl. Nur um potentielle Verletzungsquellen in der Strömung der Fließgewässer ging es.
Und der recht akrobatisch anmutende, von der StA behauptete Tathergang würde sehr wohl eine genauere Betrachtung verdienen. Ein Fall für Syn Schmitt?
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
…
- der bis jetzt TV kann trotz weiteren Behauptungen und der veranlassten Prüfung weiterhin für den Tatzeitraum kein Alibi vorlegen
…
Ein Alibi fehlt. Dennoch wird das Zeitfenster für eine angenommene Tat extrem eng, falls es überhaupt ausreicht.
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
…
- der gerichtssichere Nachweis, dass es der TV war, ist weiterhin m. E. noch nicht 100%ig erbracht, die Indizien sprechen aber bis jetzt sehr stark für ihn
…
Meine Einschätzung:
Kein Täterwissen am 03.10. (Verena). Kein Täterwissen bei der polizeilichen Vernehmung. Keine Relevanz der Kratzer an den Armen. Kein erntzunehmendes Geständnis auf der Hausparty. Keine Relevanz von „diffussen“ Blutspuren. Keine Opfer-DNA. Keine psychiatrischen Auffälligkeiten. Keine Relevanz der Porno-Videos. Keine Relevanz der Fraktur der Hand.
Was bisher übrigblieb:
• vermeintliches Täterwissen nach dem Tischtennisspiel am 03.10. (Lea),
• vermeintlich fehlende Jogginghose,
• unklare Arbeitsunfähigkeit (2 Tage),
• JVA-Zeuge (vermeintliches Geständnis).
Gast25 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 15:42:44
…
- ein unbekannter Dritter ist bis jetzt noch nicht in Sicht
Bei der Vielzahl an Überraschungen in diesem Verfahren würde mich ein alternativer Täter auch nicht mehr wundern.
Noch eine Anmerkung zu der Startzeit des Handy-Spiels:
RAin Rick hatte vorgebracht, das Spiel sei um 2.24 Uhr gestartet worden. Herausgestellt hat sich gestern, es war um 2.42 Uhr. Offenkundig war ein Zahlendreher unterlaufen.
Woher hatte RAin Rick diese Information? Aus einem Gespräch mit Sebastian könnte der Hinweis stammen, er habe „Clash of Clans“ gespielt – kaum jedoch die genaue Uhrzeit. Daher liegt nahe, dass die Zeitangabe einer Dokumentation der Auswertung des betreffenden Handys zu entnehmen war. Deren Schriftform würde auch den Zahlendreher erklären.
Eine solche Dokumentation wäre Bestandteil der Akten, die auch der Verteidigung vorliegen. Also auch den beiden Pflichtverteidigern. Mithin drängt sich die Frage auf, weshalb die Verteidiger nicht schon sehr viel früher über den darin mit „2.24 Uhr“ genannten, alarmierend neuralgischen Zeitpunkt gestolpert sind. Musste erst eine (kostspielige) Wahlverteidigerin ins Boot geholt werden, damit jemand eine klare Richtung vorgibt?
Rein vorsorglich: Dies ist keine Meinung und keine Verschwörungstheorie. Ich stelle (aus den Medien entnommene) Tatsachen fest und ziehe logische Schlussfolgerungen. Die daraus aufgeworfenen Fragen mag jeder mündige Leser selbst beantworten.
Kalle hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 19:26:06
Hm, den bekomme ich nun gar nicht eingeordnet..... Hier würde man ja parallel zur Wehrkante treiben und sich dann quasi über die Sturzkante wie über den Stab darüber rollen. Das könnte in einem sehr sehr ruhigen Szenario sein, wenn sich eben vor dem Überfallwehr eine Art ruhiger See bildet und dann erst an der Kante sich die Strömung etwas erhöht. Ich hätte aber auch anlaog dem Gutachter angenommen, dass sich eine Kopfvoraus-Treibrichtung einstellt. Das ergibt sich immer dadurch, dass bei nennenswerten Strömungsgeschwindigkeiten in einem Fluss 1. immer in der Mitte am höchsten werden und damit der schwimmende Körper zur Mitte bewegt und dort gehalten wird, und 2. durch längsausrichttung eines länglichen Körpers der Widerstand am geringsten wird. Dann hätte man ja eben genau diese Situation Körper senkrecht zur Sturzkante, sprich Kopf voraus runter, ohne grosse Drehungen um Körperachsen, ausser eben in der Fallrichtung, ggf. ein "Überdrehen" und Aufprallen eher auf den Schultern ggf. mit nach vorne abknickenden Kopf und/oder dem Hinterkopf. Die überströmende Menge an Wasser sowie der Wasserstand auf der unteren Ebene definiert dann den Verletzungsgrad von stark bis gar nicht.
Wenn ein schwimmender Baumstamm am Wehr ankommt und schafft es nicht gleich drüber, dann legt er sich quer und hat dann eine grössere Angriffsfläche und rollt dann drüber.
Eine Waaserleiche schwebt aber über Grund und muss erst mal an die Oberfläche, vllt ist da eine leichte Rampe vor den Wehr, um dann drüber zu gelangen. Wenn das Wasserpolster an der Kannte hoch genug ist dann geht das flott, ansonsten bleibt sie erstmal hängen und legt sich quer.
Wenn man richtig rechnet bei einem Wasserfall von 2,5 m und einem Hindernis das 0,5 m unterhalb der Oberfläche im Wasser ist, hat ja der Körperschwerpunkt bei einer Grösse von ca 1,8 m erst eine Fallstrecke kopfüber von ca 2,3 m hinter sich, wenn es zum Aufprall einer Schulter auf einen Felsen geht und je nachdem wie steif der Körper ist wird die kinetische Energie in das zu verletzende Körperteil eingeleitet.
Schulterdachbrüche gbt es öfters bei Radfahrern weil die bei einen Sturz die Hände erst spät vom Lenker nehmen um den Aufprall abfedern zu können.
Ich bin ueberzeugt..sie haben den Richtigen...vielleicht Tat mit' tollerSchulfreundin" zusammen veruebt...hatte zuerst Zweifel..abervnach so vielen falschen Wiedergaben..Tage und Zeitpunkte betreffend ...wer weiss ob Zeitpunkt von Hannas tatsaechlichem Tod so stimmt..und die ganzen Dinge, die der Allgemeinheit vorenthalten wird..man denkt, eteas sei oberfaul....aber wahrscheinlich haben Ermittler noch andere Asse im Aermel, die den Leute hier im Forum vorenthalten werden
Lassen wir doch mal die beiden Lager Mordtheorie ("Wer hat sie umgebracht?") und Unfalltheorie ("Wehr hat sie umgebracht.") für einen Augenblick außen vor und lenken unsere Aufmerksamkeit auf die Merkwürdigkeit, dass der TV doch um 2:40 von Zeugen auf der Kampenwandstraße gesehen wurde. Wie lässt sich das erklären? Es gibt ja zwei Möglichkeiten:
1. Es war der TV
2. Es war ein anderer Jogger
Falls 1., dann wäre zu fragen, wie er in der Zeit dann noch bis 2:42 nach Hause gekommen wäre? Geht sich das zeitlich aus? Hätte er einen Sprint einlegen müssen oder hätte auch das nicht mehr genügt?
Falls 2., dann bedeutet das ja nicht nur, dass es noch einen großen Unbekannten gibt, sondern auch, dass der TV überhaupt nicht den Nachhauseweg genommen hat, von dem man ausgegangen war. Entsprechend müssten alle Kalkulationen und Schlussfolgerungen zum Verlauf der Tatnacht, die damit zu tun haben, noch einmal überdacht werden. Gäbe es bspw. eine Alternativroute, die dem TV die Tat noch hätte ermöglichen können, sodass er trotzdem um 2:42 daheim sein konnte, ohne die entsprechende Stelle der Kampenwandstraße passiert zu haben? Oder ginge sich das nicht mehr aus?
Fragen über Fragen.
Noch eine Anmerkung: Befremdlich scheint mir, wenn nun aufgrund der womöglich absehbaren Unhaltbarkeit der Unfalltheorie oder des Umstands, dass das Clash-of-Clans-Spielen dem TV kein direktes Alibi verschafft, nun hie und da davon (sinngemäß) die Rede ist, dass sich die Indizien gegen den Angeklagten verdichtet hätten. Ein Alibi hatte er vor diesem Beweisantrag ja auch nicht und von einem Unfall wurde zuvor auch nicht ausgegangen. Und jetzt haben wir wieder die gleiche Situation. Im Grunde ist doch hinsichtlich der Indizien nichts geschehen? Alles andere wäre ja absurd. Da könnte ja auch die Staatsanwaltschaft sagen: "So, wir haben mal überprüfen lassen, ob der Angeklagte um die Tatzeit in einem Hotel am Gardasee einquartiert war. Negativ. Wieder ein Indiz für die Schuld des TV!"
Als Verteidigung müsste man ja dann Angst haben, überhaupt noch irgendeinen Beweisantrag zu stellen, weil eine Ergebnislosigkeit sofort als Indiz gewertet würde.
Empfinde es im Übrigen als sehr wohltuend, dass die Diskussionslandschaft sich hier wieder etwas neutraler eingeebnet hat und Platz für neue Inhalte lässt, die konstruktiv gegeneinander abgewogen und ergänzt werden können und dürfen.
Ansonsten, wer es etwas leichter haben möchte und eigens nicht soviel Wert auf Widerstimmigkeiten gegenüber seinen Beiträgen legt, besuche das "allesMist" Forum, im Sinne von Kontra dem Tatverdächtigen, ansonsten, bei anderer Gesinnung genau umgekehrt, finde man sich besser im Hobby-Ermittler-Forum ein.
Das würde allerdings das Spektrum der Meinungen sowohl hier, als auch dort mitunter unnötig flach und eintönig halten.
Dahingehend möchte ich als ein gewisses Gegengewicht insbesondere @Gast25 und @lawine für die deutliche Wortfindung bezüglich manchen Usern danken, die sich auch aus meiner Sicht etwas übertrieben süffisant abgeklärt in ihren Äußerungen bewegen, natürlich, ohne deren sonstigen Scharfsinn anzuzweifeln, jedoch nicht nur gelegentlich einiges an Argumenten vermissen ließen und sich gerne einer gewissen eigentümlichen Schärfe innerhalb ihrer Tonart bedienen.
Soweit verstanden ergeht sich deren Hauptkritik an ein System, welches in seiner Gangart hinsichtlich eigentlich gebotener Objektivität eine Resistenz gegenüber einer proklamierten Voreingenommenheit deutlich vermissen ließe.
Persönlich erachte ich das gar nicht als so völlig unwahrscheinlich und abwegig, da es formell den Begriff „rechtspolitischer“ Entscheidungen auch gibt. Auch die Qualität mancher Pressemeldungen lässt sich ganz sicher lediglich mit gewisser Vorsicht genießen, ob es nicht neben der rein theoretisch vorgehabten Berichterstattung nicht zuzüglich auch um Stimmungsmache geht. Es ist ganz und gar auch nicht fair einen Angeklagten wie nahezu ein Tier, oder wie einen bereits vorverurteilten Sexualstraftäter darzustellen, bevor überhaupt die ersten Verhandlungstage verstreichen und grundsätzlich gilt dies auch bis zuletzt.
Erlaubt sei noch einmal, den etwas ungelenken Begriff „Welpenschutz“ anzuführen. Diesem unterliegt passenderweise der Tatverdächtige gar nicht von weit her geholt, denn die Rechtsprechung würde ihn lediglich innerhalb des Jugendstrafrechts verurteilen. Gehen wir jetzt ferner auch davon aus, die Vorsitzende Richterin Frau Aßbichler, hatte vorwiegend, wenn auch nicht ausschließlich im Ansinnen, ihn zu einer eigenen Aussagen zu bewegen, dann letztlich nicht um ihn in eine mögliche Falle zu locken, sondern ihm auch mitunter eine deutliche Möglichkeit einzuräumen, seinen eigenen Eindruck zu schildern. Eventuell war dies bei Wiederholungen gemäß Ansprache an den Tatverdächtigen ein wenig zu dringlich vorgetragen, im Sinne der Verteidigung gar unnötig insistierend, jedoch kann dies auch einer gewissen Fürsorge gegenüber dem jungen Tatverdächtigen selbst nicht völlig in Abrede gestellt werden. Ihn nicht zwingend zu einem Geständnis, aber zu einer gewissen Einlassung zu ermuntern.
Dahingehend haben die Beschützerinstinkte vieler Forenteilnehmer sehr und äußerst um sich gegriffen, „wie kann sie nur…“, das sei nahezu schon nicht mehr rechtskonform und so weiter.
Daher muss ich davon ausgehen, dass dies als eine ausschließliche Finte seitens der Vorsitzenden Frau Aßbichler lediglich dergestalt nur interpretiert werden darf. Das würde hier zu vermuten gar nicht anders ankommen. Haken und Ösen liegen eben im gesamten System, mal mehr, mal weniger diskret verborgen und das ergeht sich von der Exekutive hinauf bis hin in die oberste Verwaltung, in vorauseilender Begleitung einhergehender Pressemeldungen federführender Lokalblättchen.
Reflektorisch muss der Tatverdächtige dann aber auch ohnehin unschuldig sein? Selbst wenn nur etwas Subjektivität mitschwingen würde, muss er zwingend unschuldig sein, oder wie ist das nun wirklich gelagert?
Denn aus jeglich totalitärer Vorannahme, den Tatverdächtigen unnötig zu benachteiligen, und das mindestens deutlich schon seit Stand der Ermittlungen, ergibt sich ja nahezu wieder eine nicht Diskurs fähige Taubheit gegenüber objektivierenden Autopsie Berichten, gutachterlichen Feststellungen und zu aller erst und voran Zeugen Aussagen.
Bezüglich Welpenschutz, wird aber auch außer Acht gelassen, dass es auch Zeugen gibt, die kategorisch aufgrund ihrer individuellen Vorgeschichte oder aufgrund ihres Gemütszustandes und scheinbaren Widersprüchlichkeiten vollumfänglich pauschalisierend in Abrede gestellt werden.
Es gibt Studien, die gerade gegenüber der Verifikation von Zeugen Aussagen, - klar bestätigen, eher erinnern sich Personen, die unbefangen sind oft vielmehr an Nebensächlichkeiten, als vorausgeplant kalkulierte Behaupter. So ähnlich hat es Rechtsanwalt Hölderle zwar auch formuliert, dass diese Durchmengung eher Authenzität ausmacht, jedoch lässt sich meine beschriebene Meinung nicht auf ihn zurückführen, sondern aufgrund von Untersuchungen, die gerade fanden, dass Zeugenaussagen mit fast schon überzeugend präzisen Aussagen, eher in Zweifel zu ziehen sind. Denn der Mensch in seiner Wahrnehmung und seines Abspeicherns von Reizen ist eher eigentümlich und assoziativ, sprich gefühlsbetont, hoch subjektiv veranlagt.
Daher nochmal zu den Zeugen: Personen, also gleichen Alters, aus vermutlich ähnlichen sozialen Strukturen wie der Angeklagte, gehören hingegen nicht in Schutz genommen, sondern am besten gleich abgestraft, weil diese scheinbar lügen, dramatisieren und nichts Gutes im Schilde führen können? Sei es der vormals mit Inhaftierte oder sei es die ihm bestens vertraute Wegbegleiterin und platonische Freundin, die ihn mitunter jedoch am besten kennt. Solche Menschen sind des besonderen Schutzes oder einer gewissen Feinfühligkeit auch ihnen gegenüber nicht würdig, der Angeklagte hingegen hat sich einfach nur in einer ungünstigen Situation zu einer noch viel ungünstigeren Zeit in Tatort- oder Unfallnähe befunden, allenfalls etwas Verdächtiges gesehen, was er sich nicht getraut zu bezeugen, er aber war es generell nicht?
Jetzt haben wir auch noch so einen knappen Zeitablauf bestätigt durch eine App vorliegen, da kann doch eigentlich nichts gewesen sein. Keine übergriffige Tat, noch nicht einmal ein Schubser. Dieser Mensch ist einfach ehrlicher Gesinnung, genau wie seine ihm endlich zur Hilfe geeilte Verteidigerin Frau Rechtsanwältin Rick, da er sich nun einmal in seiner leichten Eingeschränktheit nicht getraut eine vollumfängliche Zeugenaussage zu treffen.
Es wurde hier schon einmal theoretisch vorweg genommen, er könnte Zeuge einer hilflosen Lage des Opfers gewesen sein. Dazu gleich noch eine Ergänzung.
Vorweg darf auch nochmals darauf hingewiesen werden, dass zumindest temporär der Eindruck entsteht, seit bekannt wurde, das Opfer habe angeblich zwei Promille durch beträchtlichen Alkoholkonsum in sich gehabt, die junge Frau, der so oder so genügend zugestoßen ist, ob nun innerhalb eines Unfalls oder Miteinwirkung von außen, sei quasi fast schon entmenschlicht, äußerst überspitzt formuliert zwar, aber tendenziell nicht mehr als Opfer handelbar. Dazu noch die rutschende Hose, - ein Grund mehr, grundlegend zu verunfallen?!
Leider muss meinerseits bekundet werden, eben unter Alkohol geschehen sicherlich auch viele nicht geeignete Dinge bezüglich der eigenen Gesundheit, aber selbst volltrunken sind schon sehr viele Menschen, im Besonderen bei Ortskenntnis bis nach Hause oder sonst wo hin gelangt, wo sie sich erst einmal ausruhen konnten. Die Gehirnwindungen schalten dann viel eher auf Autopilot und schaffen auch einen schwankenden, torkelnden Körper aus sich selbst heraus noch bis nach Hause zu befördern, sofern nicht plötzlich unvorhergesehene Dinge geschehen wie ein Autounfall oder ein Überfall. Natürlich kann auch ein Mensch innerhalb solch einer Situation in sich kollabieren, dann wird jedoch kein lauter Schrei mehr ausgestoßen.
Im Sinne einer hilflosen Lage des Opfers und eines möglichen nicht Einschreitens des Tatverdächtigen war gemeint, gerade wenn sich eine Person unfallbedingt in einem reißenden, fließenden Gewässer befindet, bedeutet dies für einen möglichen Zeugen keine unterlassene Hilfeleistung. Denn, niemand ist dazu aufgefordert Rettungsmaßnahmen zu versuchen, wenn er oder sie sich selbst dadurch in Gefahr bringt.
Ob dann der junge Mann vor lauter Irritation nicht mehr in der Lage gewesen wäre eine Rettungsleistelle anzurufen? Es ist eher wenig bis kaum nachvollziehbar, wenn er eine Fahrerlaubnis besitzt. Dem sei eine gewisse geistige Reife vorangestellt. Und wenn er dies auch nicht umgehend tat, einmal angenommen, würde er sich früher oder später jemandem aus seinem Familienumfeld anvertraut haben. Diese hätten aus Fürsorglichkeit, wie nun bereits geschehen naheliegend einen Anwalt hinzugezogen, auch um dahingehend absehen zu können, welche Konsequenzen ein solch versäumter Notruf mit sich erbrächte. Noch einmal weiter gedacht, wer würde dann einem später des Mordes Beschuldigten anraten, unbedingt Stillschweigen zu bewahren, - fürwahr etwas ungewöhnlich.
Gast0815 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 16:09:58
Nein, das muss ich nicht. Der Hydromechaniker beschäftigt sich nur mit dem Aufschlagswinkel von 90°. Da der Hydromechaniker in keiner Weise eine Größenordnung nannte, in der man z.B. auf der Treppe zu rechnen hat (er meine nur, dass der Winkel zu flach sei), habe mir einfach mit etwas Physik mir eine grobe Vorstellung gemacht, mit welchem Winkel ich da überhaupt zu rechnen habe. Das kann ich ganz unabhängig von dieser Frage. Und da bin ich durchaus in Größenordnungen gekommen, die nahe bei 90° (ca. 80°) liegen. Und mit einem Stein geführt von einem Arm wird man nicht besser an diesen Wert kommen und vor allem nicht an unterschiedlichen Orten am Kopf.
Annahme: Ein bewusstloser / toter Körper stürzt in einem trockenen Flußlauf kopfüber herunter und landet senkrecht in Falllinie (deine 90°) auf dem Kopf. Dann entsteht genau 1 Kopfwunde ( Die im übrigen flächig sein dürfte, spielt aber keine Rolle im Moment) So ein Sturzgeschehen könnte also 1 Kopfwunde erklären, aber nicht mehrere, die zudem noch gleichförmig sind und am Hinterkopf und seitlich auftreten. Die symmetrischen Schulterdachbrüche erklärt ein senkrechter Sturz schon mal gar nicht, denn da ist immer der Kopf im Weg.
Aber Hannas Körper trieb in einem Bach/Fluss, deswegen kommt ein "trockener Sturz" nicht in Betracht.
Zu der senkrecht in Falllinie wirkenden Kraft wirkt die Fließrichtung des Wassers (parallel verlaufende Kraft) auf den Körper ein. Zu der Aufprallwunde gesellt sich eine je nach Untergrund geartete Schürfwunde.
Annahme: ein Körper stürzt auf einen spitzen Stein, dann gibt es die Aufprallwunde und eine längere "Kratzwunde". Kennt man vom schnellen Rennen, wenn man stürzt, knallt man nicht nur hin, sondern "rutscht" je nach Untergrund. Kommt es zu einem Sturzgeschehen mit ordentlich speed bergab, dann hat man da schööööne lange, flächige Schürfwunden und nicht nur einen scharf begrenzten Riss in der Haut.
Vielleicht verstehst du die kleine Nachhilfe in Physik oder muss ich es noch deutlicher machen, warum die Gutachter (Hydromechaniker, Gerichtsmedizinerin ) davon ausgehen, dass die Kopfwunden und die stumpfe Weichteilverletzung mit Bruch der Schulterdächer, jedoch ohne Hautabschürfung, NICHT zu einer Treibverletzung im Wasser passen?
Kalle hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 17:11:22
Weiterhin kann ich auch nirgends rauslesen, dass irgendwer fachlich begründete Aussagen als "Blödsinn" abgetan werden. Aber wenn berichtet wird, dass ein Biomechaniker sagt "für das Brechen durch Aufknien reicht die Kraft nicht" oder lapidar "habe nach Hindernissen Ausschau gehalten" dann ist das alles fragwürdig und ja nichts anderes als "wir wissen es nicht". Wenn man versucht Verletzungen zu erklären und das erfolglos mit dem Handy simuliert, vielleicht auf einen Stein den es dort nicht gibt verweist, dann klingt das schon nach "trial and error" und nicht fachlicher fundierter FESTLEGUNG.
ich greife nur diesen PArt raus um dir zu zeigen, dass du hier bereits irrst.
Der Biomechaniker hat REcht, dass allein Knien auf dem Rücken einer PErson ihr die Schulterdächer nicht bricht --- sonst wäre es nicht eine sehr seltene Verletzung.
Der Biomechaniker nimmt Aufspringen mit beiden Knien als hinreichende und symmetrisch wirkende Krafteinwirkung an, die die Brüche verursacht haben kann .. dazu passt das vorliegende Verletzungsbild: äußere Hautschicht unverletzt, Gewebe stark unterblutet.
2. Versuche, die Verletzung mit dem handy zu simulieren.
warum ist das alles andere als blöd? ich erklärs dir:
Wenn jemand auf dem Rücken einer Person hockt um diese zu fixieren, kann er Schlagwunden nur in einem bestimmten Winkel beibringen. Auf keine Fall von vorn unten nach vorn oben ins Gesicht.
Er wird auf den Kopf der unter ihm liegenden PErson nur in einem bestimmten Winkel schlagen. Denn er fixiert nicht nur die PErson, sondern in gewisser Weise auch sich selbst.
die Gerichtsmedizin kann sehr wohl Wahrscheinlichkeiten feststellen, ob das Schlagmuster am Kopf (zudem noch verteilt) zu einer auf dem Rücken hockenden Person passt.
Mit welchem GEgenstand spielt für die Beweisführung keine so entscheidende Rolle -- entscheident ist erstmal ob die PErson die Schläge mit einem Grgenstand so am Kopf anbringen konnte.
Falls das Gericht am Ende der Beweisaufnahme zu dem Schluss kommen sollte, dass nur der TV für die Kopf-und Schulterblattverletzungen in Frage kommt, ist es nicht maßgeblich ob das Tatmittel vorliegt oder bekannt ist, welches Tatmittel es gewesen ist.
Es sind wahrlich schon genügend Täter verurteilt worden: ohne Leiche, ohne Tatwerkzeug.
Gast007 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 22:08:32
Falls 1., dann wäre zu fragen, wie er in der Zeit dann noch bis 2:42 nach Hause gekommen wäre? Geht sich das zeitlich aus? Hätte er einen Sprint einlegen müssen oder hätte auch das nicht mehr genügt?
alternativ hat jemand aus der Familie mit dem handy de TV gezockt, damit er die ganze Nacht duech joggen kann.
Dummerweise mag aber niemand aus der Familie des TV dieses Szenario vor Gericht vortragen.
Bleibt nur einer übrig für das achtminütige handyspiel , beginnend um 2:42 Uhr: der TV.
Überelgung zu anderen Verbrechen:
Wie lange dauert es eigentlich, sich nach einem Mord/Tötungsdelikt mit flattrigen Händen noch an Ort und Stelle eine Zigartte anzuzünden und zu rauchen? Müsste so 5 Minuten sein. Solange brauchen also manche Täter, um "runter zu kommen/zu sammeln/ zu beruhigen" bis sie sich vom Ort des Tatgeschehens entfernen können.
Zurük zu dem mutmaßl Tötungsdelikt an Hanna:
Sollte der TV tatsächlich der Täter sein, ordne ich persönl die 8 Minuten handyspielen in die gleiche Kategorie ein: Nach einem entsetzlichen Erlebnis erstmal eine Routinehandlung durchführen um sich zu sammeln.
Gast1407 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 23:15:31
Leider muss meinerseits bekundet werden, eben unter Alkohol geschehen sicherlich auch viele nicht geeignete Dinge bezüglich der eigenen Gesundheit, aber selbst volltrunken sind schon sehr viele Menschen, im Besonderen bei Ortskenntnis bis nach Hause oder sonst wo hin gelangt, wo sie sich erst einmal ausruhen konnten. Die Gehirnwindungen schalten dann viel eher auf Autopilot und schaffen auch einen schwankenden, torkelnden Körper aus sich selbst heraus noch bis nach Hause zu befördern, sofern nicht plötzlich unvorhergesehene Dinge geschehen wie ein Autounfall oder ein Überfall. Natürlich kann auch ein Mensch innerhalb solch einer Situation in sich kollabieren, dann wird jedoch kein lauter Schrei mehr ausgestoßen.
Für Hanna gilt:
Sie war zwar im Vollrausch, aber nicht im Delir. Sie konnte wenige Minuten nach dem Loslaufen vom Eiskeller den in ihrem handy eingespeicherten Notfallkontakt betätigen (ihre Eltern anrufen) -- nach lebensnaher Erfahrung wollte sie Hilfe von ihren Eltern. Mutmaßlich, weil sie sich in einer bedrohllichen Situation wähnte -- sprich, sie mutmaßlich einen Verfolger /jemand der ihr zu nahe kam und bedrohlich auf sie wirkte, bemerkte.
Ganz kurz nach dieser Aktion verlor sie ihr Leben -- sprich, sie lag mit ihrer Einschätzung, dass (wier mtmaßlich) eine bedrohliche Lage vorlag, sehr, sehr richtig. Und das trotz Vollrausch.
Kalle hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 13:14:29
Ich bin sehr überrascht über diese Aussagen. Ich hätte einen für mich schmerzhaften Geldbetrag gewettet, dass es eine eindeutige Bestätigung gibt, dass Verletzungen in diesem Ausmaß (Kopf, Halswirbel, Schultern, Einblutungen etc.) grundsätzlich möglich, sogar wahrscheinlich auftreten können. Ich habe nicht erwartet, dass man dafür einen konkreten Beweis (an welcher Stelle wie) führen kann, auch nicht, dass man die Symmetrie der Schulterdachbrüche eindeutig nachvollziehen und zuordnen kann. Aber dass der Herr die Verletzungen im Allgemeinen doch sehr generell recht klar zu verneinen scheint, das ist für mich schwer zu verdauen und mit dem gesehenen und gelesenen nicht in Einklang zu bringen.
Hallo Kalle, kann mich dem eigentlich dennoch, als sonst völlig Verfechter der Theorie eines Überfalles seitens eines Gewalttäters dennoch gegenüber Deiner wohlangestellten Überlegungen anschließen.
Eventuell wird die Verteidigung dazu nochmal neuerliche Nachfragen erheben?
Deine Äußerungen, gerade in Bezug naturwissenschaftlicher Zusammenhänge lassen aufhorchen und sie sind auch sehr plausibel dargelegt, hier einmal Augenmerk auf die "Wehre" gelegt:
Kalle hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 13:14:29
Mir fehlen aber Aussagen über die Fallwehre. Also nicht über das "Treiben" sondern über ein mindestens 3-maliges "freies Fallen" des Körpers wie ein Hechtsprung ohne Arme voraus in geringe Wassertiefe. Die Fallhöhen lagen meiner Schätzung nach bei ca. 2-2,5m. Vor den Wehren treibt der Körper eher langsamer, da die Erhöhung ja das Gefälle nimmt und aufstaut.
Wenn also der Körper "Kopf voraus" nach Stunden in Totenstarre an das erste Fallwehr (davon kenne ich zumindest 3 Stück, das erste kurz NACH dem Streichwehr und dem E-werk) hintreibt, dann würde ich doch stark annehmen, dass der Körper darüber im Wasserfall kopfüber einfach mehr oder weniger senkrecht runterkippt. Also ein Fallen wie ein Kopfsprung- wie ein Brett-, längs runter "ungespitzt in den Boden" in die untere Ebene (Bauart i.S. eines Tosbeckens). Eben auf den dortigen Betonboden oder Felssteine( die horizontale Fundamentierung der Staumauer) kracht, entweder mit dem Kopf, oder überfallend auf Schultern, Hals, Rücken. Auf der unteren Ebene war der Wasserstand bei meinem Besuch eher niedrig (damals viell 20-30cm). Ich würde auch bei Hochwasser nicht soviel mehr erwarten (starke Aufweitung der Flussbreite vor und nach dem Wehr)
In meiner Vorstellung war das wie wenn man von einem Balkon von der Ebene 1. Stock in ein Planschbecken hechtet, ohne Arme voraus.
Aber gut, wenn diese "Extremstellen" tatsächlich alle auch so betrachtet wurden und man zu diesem Ergebnis kommt, dann bin ich für immer still, wer sollte es besser wissen als nun die Experten ? Es könnte natürlich sein, dass hier aufgrund der Hochwassersituation angenommen wird, dass die Eintauchtiefen beim aufprallen unten stark genug auch den Fall des Körpers Kopf-voraus Fall abbremsen oder sich durch den Schub eher eine Art "Bauchplatscher" Szenario ergäbe. Aber welche Fakten begründen oder widerlegen das ? Die offiziellen Messpegel sind weit weg. Da man die Höhen vom 3.10. aber dort örtlich nicht kennt, sondern m.E. nur empirisch durch Messungen konkreter messen und mit Hochwasserständen dann allenfalls grob korrelieren kann, ist so eine Aussage m.E. ohne diese Daten zumindest mal "gewagt".
Man müsste zuzüglich eventuell auch folgende Sachfragen in die einzubeziehenden, umgebenden Parameter weiter versuchsweise integrieren: Wo, ab welchem Zeitpunkt befindet sich unter Berücksichtigung des Treibens des Körpers dieses beschriebene Hindernis, das ja nun einmal eine Realität darstellt über welches der leblose Körper hinweggeschwemmt sein muss?
Denn unter Umständen wäre es auch noch einmal angemessen nachzufragen und sich seitens der Rechtmedizin einmal genauer eruieren zu lassen, bis wann die festgestellten Verletzungsmuster hinsichtlich Einblutungen noch denkbar erscheinen. Damit seien die Hinterhauptverletzungen zunächst angesprochen. Denn sie wurden als prämortal verursacht befunden. Nicht nur makroskopisch, sondern vor allem auch mikroskopisch wurden diese Wunden bestimmt auch untersucht und die Ergebnisse werden naheliegend entweder im Zeitraum vor, während oder relativ zeitnah zum Versterben anzusiedeln sein. Gemäß wohlangemerkt eigener Einschätzung, entgegen möglicher Wunden, die viele Stunden nach Versterben bei einem menschlichen, leblosen Körper erzeugt werden, histologisch dann eine andere Beschaffenheit vorweisen, - aber Vorsicht, diesbezüglich kann keine untermauernde Quelle wie es sich tatsächlich und konkret dazu verhält von mir nun einmal nicht geliefert werden.
Gleiches auch hinsichtlich voller Ausprägung der Totenstarre, die in unruhigen Gewässern eher verzögert einsetzt.
Bei einem menschlichen Körper ist für gewöhnlich vor innerhalb der ersten sechs Stunden noch nicht von einer voll ausgeprägten Leichenstarre auszugehen, diese wird zudem auch beeinflusst von der Außentemperatur, bei Wärme setzt diese schneller ein, entsprechend bei Kälte verzögert sie sich.
Wie sieht es dann mit der Physiognomie eines Körpers aus wenn die Leichenstarre, rigor mortis, verhältnismäßig spät erst in Erscheinung trat? Würde dann naheliegend nur ein noch flexibel von der Strömung beweglicher Körper eher zu Knochenbrüchen neigen oder die vollständig eher starre Variante? Und wo könnte dies nach Ablauf von mindestens sechs Stunden dann noch geschehen sein? Bei welchem Hindernis? Hier geht es vor allem insbesondere um die Schulterdachbrüche.
Abgesehen davon müsste sich bei einem "Hindernisparkour" bezüglich dem erwähnten, mehrere Meter hohen Gefälle auch wiederum darüber entschieden werden, was für eine postmortale Verletzung nun dadurch konkret entstanden sei? Kopf oder Schulterdach? Beides zusammen wäre doch etwas sehr weit interpretiert und den Kopfbereich traf es zu bedenken fünfmalig, auf nahezu gleiche Art oder Krafteinwirkung, nur an unterschiedlichen Stellen.
Kalle hat geschrieben: ↑Mittwoch, 17. Januar 2024, 13:14:29
Letztendlich wird man das hinnehmen müssen und solange eben keine Ausarbeitung mit mehr Fakten und Details vorliegt, gibt es nur Fragen die man stellen kann, keine "Betrachtungslücken" die man dann konkret identifizieren kritisieren kann. Den Anwälten sei nur empfohlen penibelst die örtlich untersuchten Stellen und Wehre auf Vollständigkeit zu hinterfragen und vor allem das Fallen Kopf-voraus zu hinterfragen.
Nun ja, ich weiß es natürlich nicht besser und füge mich der Expertenmeinung wenn auch mit Restskepsis. Es gibt sicher einige Faktoren die man so eben auch nicht ohne weiteres beurteilen kann, selbst wenn man es sich vor Ort bei "normalen" Wasserständen ansieht.
Wie so oft, der Laie staunt, der Fachmann wundert sich......
Empfinde das nun nicht wirklich zwingend als Conclusio, denn es kann immer noch eine hinlängliche Erklärung einer Fraktur gemäß der Schulterdächer, ab einem gewissen Schwerpunkt innerhalb der Prien gegenüber eines eben doch noch nicht so wahrgenommenen Hindernisses gegeben haben, entsprechend Fallhöhe und Körperlage, davon aber losgelöst Hinterhauptverletzungen durch externe Gewalteinwirkungen potenziell bestehen, welche jedoch innerhalb der letzten Lebensphase, Hanna gegenüber beigebracht worden sind.
Bislang wurden sämtliche Verletzungen nahezu immer unter einen Kamm geschert, was gar nicht vollumfänglich einer weder hypothetisch noch praktisch eher denkbaren Realität entsprechen muss.
Es gibt doch noch das Handyvideo einer Zeugin welches angeblich um 02.40 Uhr einen Jogger mit Stirnlampe zeigt? Leider ist die Quelle dazu nicht mehr auffindbar laut dem Foristen der die Timeline erstellt hat. Zu welcher Uhrzeit also wurde das Handyvideo aufgenommen? Wenn die Uhrzeit
02:40 Uhr stimmen sollte, wäre das ja am Dienstag für Frau Rick der Jackpot gewesen. Das würde ja heißen es war in jener Nacht noch ein zweiter Jogger mit Stirnlampe unterwegs, weil binnen 2 Minuten schafft der Tatverdächtige es nicht nach Hause.
Am 7.11. gab es wichtige Infos und drüben auf Seite 165 von Fassbinder
Und hier stehen viele Sichtungen des Joggers, aber ob die Zeiten alle stimmen wenn man von der Zeit am Chalet 02:08:41 ausgeht
https://www.rosenheim24.de/bayern/landk ... 57111.html
Gast hat geschrieben: ↑Freitag, 29. Dezember 2023, 04:22:28
1,42 Km vom Chalet bis Enmündung Schlossbergstr.
0,29 Km fur Abstecher bis mitte Festhallen-Eiskellerparkplatz
0,19 Km von Einmündung Schlossbergstr bis Einmündung Burgweg
0.60 Km weiter bis Siedlung am hinteren Burgweg
____________________________________________________
2,50 Km Gesamtstrecke nach hause mit Abstecher auf den Parkplatz. Gesamtsteigung der Strecke 18 m
2,5 Km durch 10 Km/h Jogginggeschwindigkeit ergibt 0,25 h oder 15 min
Korrigierte Startzeit am Chalet 2.08.41 plus 15 min ergibt 2.23.41
Wenn alles zügig ging und er den Weibern nichtt lange auf den Arsch geguckt hat
Bei 10 Km/h braucht man vom Chalet zum Eiskeller-Parkplatz-Eingang 8.30 Minuten wo er dann ca 2.17.11 war.
Wenn ich von hinten rechne und er hat ab 2.42 gespielt minus 0.30 im Haus und 3.30 ab Einmündung Burgweg bis nach Hause, was hat er dann von 2.17 bis 2.38 in der Gegend gemacht.
lawine hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Januar 2024, 00:06:18
ich greife nur diesen PArt raus um dir zu zeigen, dass du hier bereits irrst.
Der Biomechaniker hat REcht, dass allein Knien auf dem Rücken einer PErson ihr die Schulterdächer nicht bricht --- sonst wäre es nicht eine sehr seltene Verletzung.
Der Biomechaniker nimmt Aufspringen mit beiden Knien als hinreichende und symmetrisch wirkende Krafteinwirkung an, die die Brüche verursacht haben kann .. dazu passt das vorliegende Verletzungsbild: äußere Hautschicht unverletzt, Gewebe stark unterblutet.
2. Versuche, die Verletzung mit dem handy zu simulieren.
warum ist das alles andere als blöd? ich erklärs dir:
Wenn jemand auf dem Rücken einer Person hockt um diese zu fixieren, kann er Schlagwunden nur in einem bestimmten Winkel beibringen. Auf keine Fall von vorn unten nach vorn oben ins Gesicht.
Er wird auf den Kopf der unter ihm liegenden PErson nur in einem bestimmten Winkel schlagen. Denn er fixiert nicht nur die PErson, sondern in gewisser Weise auch sich selbst.
die Gerichtsmedizin kann sehr wohl Wahrscheinlichkeiten feststellen, ob das Schlagmuster am Kopf (zudem noch verteilt) zu einer auf dem Rücken hockenden Person passt.
Mit welchem GEgenstand spielt für die Beweisführung keine so entscheidende Rolle -- entscheident ist erstmal ob die PErson die Schläge mit einem Grgenstand so am Kopf anbringen konnte.
Falls das Gericht am Ende der Beweisaufnahme zu dem Schluss kommen sollte, dass nur der TV für die Kopf-und Schulterblattverletzungen in Frage kommt, ist es nicht maßgeblich ob das Tatmittel vorliegt oder bekannt ist, welches Tatmittel es gewesen ist.
Es sind wahrlich schon genügend Täter verurteilt worden: ohne Leiche, ohne Tatwerkzeug.
Richtig. Aber i.d.R. war dann das "Gesamtbild" auch aufgrund einer vernünftigen Spurenlage - sei es DNA, Fasern, Videoaufzeichnungen, valide Zeugenaussagen etc. wenigstens halbwegs plausibel belegt. Das ist hier aber leider nicht der Fall. Es ist ein Scherbenhaufen an wirren Zeugenaussagen mit widerlegten Erinnerungen, trial and error, wilden Spekulationen, usw.
Die Abwesenheit von Spuren für das Anklageszenario ist gerade zu schmerzhaft offensichtlich. Im Ergebnis also nachwievor eine völlig unklare Situation. Das ist halt so. Das einzige was ich kritisiere ist, das Sachverständige sich grundsätzlich aus den Spekulationen raushalten sollten.
Hierzu bitte ich um die Quelle, das habe ich so nicht abgespeichert:
"Der Biomechaniker nimmt Aufspringen mit beiden Knien als hinreichende und symmetrisch wirkende Krafteinwirkung an, die die Brüche verursacht haben kann"
Aber nehmen wir an, das ist so gesagt. Was ich an dieser Theorie nicht ganz verstehe: In diesem Szenario ist die Krafteinwirkung in Gravitationsrichtung - sprich vom Himmel Richtung Boden. Mehr oder weniger senkrecht von oben nach unten fallend auf den am Bauch liegenden Körper. Ich finde leider keine Quelle die das exakt aussagt, aber wenn man dem "Kniefall" glauben schenken mag, legt das ja mehr oder weniger den Vektor in seiner Richtung fest. Ich gehe davon aus dass der Bruch eben diese Sprache spricht. Ich erachte das als KONKRETE FESTLEGUNG. Komischerweise gibt der Biomechaniker aber dann vor - wenn man im Fluss schon nach Hindernissen suchen wollte - müsste man ja was finden "wo der Kopf durchpasst" und dann die Schultern anschlagen (so erinnere ich eine Aussage des Biomechanikers auf eine Frage von Dr. Frank). Das macht aber keinen Sinn - weil der Kraftvektor ja dann gegen die Treibrichtung, also in Kopf-Fuss Richtung wäre, also die Knochenbrüche eben dann diese "Sprache sprechen" müssten.
Aber warum zur Hölle fixiert man sich dann jetzt immer noch auf so Rechen im Flussverlauf, deren Zinkenabstand und stellt dann fest: AAh, die Abstände sind falsch für gleichzeitiges anschlagen und die Fließgeschwindigkeit reicht auch nicht. Aber so ein Rechen ist schon nett, weil der Kopf würd halt durchpassen. Hä ? Das ist doch eine völlig andere Lasteinwirk-Richtung die gar nicht betrachten brauch, wenn mir der Bruch sagt: von oben nach unten. Reichlich anders sieht es bei Stürzen aus. Danach will aber keiner suchen.
Der Sachverständige hat dazu gar nichts zu sagen. ER MUSS DIE FRAGE STELLEN, nicht die Frage an ihn. Er sagt welche Sprache der Bruch spricht, welche Lastrichtung und welche erforderliche Kraft zum Bruch führt. Letzteres kann er nicht, ok, völlig in Ordnung. Aber ER muss der Ermittlung sagen: Prüft alle Szenarien die diese Einleit-Richtung nahelegen. Ende seiner Aufgabe.
andi55 hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Januar 2024, 01:43:50
Es gibt doch noch das Handyvideo einer Zeugin welches angeblich um 02.40 Uhr einen Jogger mit Stirnlampe zeigt? Leider ist die Quelle dazu nicht mehr auffindbar laut dem Foristen der die Timeline erstellt hat. Zu welcher Uhrzeit also wurde das Handyvideo aufgenommen? Wenn die Uhrzeit
02:40 Uhr stimmen sollte, wäre das ja am Dienstag für Frau Rick der Jackpot gewesen. Das würde ja heißen es war in jener Nacht noch ein zweiter Jogger mit Stirnlampe unterwegs, weil binnen 2 Minuten schafft der Tatverdächtige es nicht nach Hause.
Doch, die Quelle ist der Bericht über den 8. Verhandlungstag. Zitat:
"Der übliche Heimweg, den Hanna vom Eiskeller nahm, führte entlang der beleuchteten Kampenwandstraße – nicht über den dunklen Kampenwand-Parkplatz. Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat. Die Aufzeichnung zeigt wohl auch den Jogger mit Stirnlampe."
--> Wenn das wahr wäre, stimmt wieder etwas nicht. Man kann nicht um 2.40 den Jogger an der Kampenwand filmen, der um 2.42. im heimischen WLAN Clash of Clans gespielt hat. Geht einfach nicht. Der Beamte meinte dass er vom Tatort an der Kampenwand ca. 3min 40 für die 600m zum Wohnort braucht. Es gibt entlang der Kampenwandstr. keinen Punkt der näher zum Wohnort ist.
Im gleichen Bericht ein weitere Widerspruch zu den Ermittlungen:
"Ein weiterer Zeuge wird in den Saal gerufen. Der 31-Jährige wollte am 3. Oktober 2022 seine Freundin vom Club Eiskeller abholen und wartete am Eiskeller-Parkplatz auf sie. Nachdem er um 2:12 Uhr am Parkplatz angekommen war, fiel dem Zeugen ein Jogger auf.
--> Wenn das wahr wäre, könnte der Jogger nicht um 2.08 am Chalet aufgenommen worden sein. Geht nicht, es sei denn er wäre mit dem Auto vom Chalet zum Parkplatz gefahren. Die Distanz beträgt ca. 1,6km, das ist in 4 Minuten joggend nicht zu schaffen.
Im gleichen Bericht eine weitere Zeitaussage:
"Dann wird die erste Zeugin in den Saal gerufen. Es handelt sich um eine 28-jährige Frau, die am 3. Oktober 2022 um 2:20 Uhr aus dem Eiskeller und zu ihrem Auto auf dem Eiskeller-Parkplatz ging. Dabei soll sie einen Jogger passiert haben. Wie genau der Läufer aussah und was er anhatte, kann die Frau heute nicht mehr sagen. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte sie angegeben, dass er eine kurze Hose anhatte."
GastClashofClans hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Januar 2024, 00:17:24
… Ihr Handy landet 3 Minuten nach Videoaufnahme ?im Fluss?. …
Das scheint noch nicht gesichert zu sein. Ausgehend von einem Abfall der Akkutemperatur ab 2:37:28 Uhr beantragte die Verteidigung ein thermodynamisches Gutachten, wohl um zu ermitteln, wie lange es dauert, bis eine veränderte Temperatur des Milieus bis zum Sensor des Akkus vordringt. Erst daraus würde sich ergeben, wann Hannas Handy ins Wasser gelangte. Die bisherigen Untersuchungen des LKA waren offenbar nicht hinreichend aussagekräftig.
GastClashofClans hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Januar 2024, 00:17:24
… Wieso sollte die RA, wenn ihr Mandant schuldig ist, die Haneydaten über das zocken vom Hersteller wollen? …
Man ging zunächst von 2.24 Uhr als Startzeit des Spiels aus. Tatsächlich aber war es 2.42 Uhr: ein Zahlendreher.
GastClashofClans hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Januar 2024, 00:17:24
… Die hätten doch zu 100% niemals so eine Info rausgerückt, wenn er das direkt nach der Tat getan hätte. …
Die Daten des Spieleherstellers wurden zusammen mit der Polizei via Interpol eingeholt. Da gibt es nichts, was sich verheimlichen ließe.
GastClashofClans hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Januar 2024, 00:17:24
… Sie hätten somit ja die Aufklärung des Tathergangs weiter angetrieben? Welche Vorteile genießt der TV nun durch diese Info?
Aufklärung ist ganz im Sinne des Verfahrens.
Erkennbar ist zunächst die Diskrepanz hinsichtlich der Videoaufzeichnung einer Zeugin um 2.40 Uhr, die den bzw. einen Jogger zeigen soll. (Diese Information stammt nur aus einer einzigen Quelle auf Rosenheim24.de!) Zudem wird das Zeitfenster für eine mögliche Tat eingegrenzt. Des Weiteren sind Widersprüche erkennbar zwischen einer Zeugensichtung und der Aufzeichnung des Joggers am Chalet, wie @Kalle dargelegt hat. Wir werden sehen, welche Conclusio sich daraus ergibt.
Kalle hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Januar 2024, 08:09:20 Aber warum zur Hölle fixiert man sich dann jetzt immer noch auf so Rechen im Flussverlauf, deren Zinkenabstand und stellt dann fest: AAh, die Abstände sind falsch für gleichzeitiges anschlagen und die Fließgeschwindigkeit reicht auch nicht. Aber so ein Rechen ist schon nett, weil der Kopf würd halt durchpassen. Hä ? Das ist doch eine völlig andere Lasteinwirk-Richtung die gar nicht betrachten brauch, wenn mir der Bruch sagt: von oben nach unten. Reichlich anders sieht es bei Stürzen aus. Danach will aber keiner suchen.
na weil die Verteidigung das so will. Frau Rick reicht es nicht, dass die Gerichtsmedizinerin die Verletzungen nicht als typische Treibverletzungen einordnet.
hier und drüben wurde sofort losspekuliert, dass die für ein Gewaltverbrechen sprechenden Verletzungen von einem Rohr, einem Wehr, einem Rechen, von Hindernissen im Fluss stammnen -- um in einem Indizienprozess letzte Möglichkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen (alles was für Verletzungen im Fluss spricht) ist es doch gut, dass nochmal alles abgeklopft wird.
Niemand konnte vor Prozessbeginn wissen, wie, was und ggf ob die benannten Zeugen überhaupt aussagen. Siehe L und V..
ich finde das Vorgehen absolut nachvollziehbar. Im Zweifel für den Angeklagten ist immer noch möglich, ebenso wie Verurteilung oder Freispruch wegen erwiesener Unschuld.
Die Bruchrichtung der Schulterdächer sei "nach vorn" -- also muss die KRaft von hinten eingewirkt haben--sprich vom Rücken in Richtung zum Brustbein.
Kalle hat geschrieben: ↑Donnerstag, 18. Januar 2024, 08:57:59
"Ein weiterer Zeuge wird in den Saal gerufen. Der 31-Jährige wollte am 3. Oktober 2022 seine Freundin vom Club Eiskeller abholen und wartete am Eiskeller-Parkplatz auf sie. Nachdem er um 2:12 Uhr am Parkplatz angekommen war, fiel dem Zeugen ein Jogger auf.
--> Wenn das wahr wäre, könnte der Jogger nicht um 2.08 am Chalet aufgenommen worden sein. Geht nicht, es sei denn er wäre mit dem Auto vom Chalet zum Parkplatz gefahren. Die Distanz beträgt ca. 1,6km, das ist in 4 Minuten joggend nicht zu schaffen.
Die 2.12 passen nicht, aber es heisst ja nachdem er angekommen war und eine kleine Wartezeit konnte er nicht abschätzen.
Die 2.12 hatte man vllt aus seinen Handydaten entnommen.
Wenn man vom Chalet vorwärts und vom Handyspiel rüchwärts mit 10 Km/h Jogginggeschwindigkeit rechnet dann hat sich der Jogger 21 Minuten in der Gegend, die Hanna gelaufen, ist aufgehalten.
Von 2.17 bis 2.38
Die Polizei hatte ja schon am Anfang gesagt dass Laufroute und die Zeiten nicht zusammen passen.
Hat er sie angegriffen oder hat er andere Sachen gemacht die er der Polizei nicht aufbinden wollte??????
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Wenn der Bärbach nur 50 bis 70cm hoch war, hätte ein fite Person es vllt geschafft da raus zukommen.
Hat der Täter mit seinen Schuhen auf das Opfer eingetreten, als es wieder raussteigen wollte.